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5. Oktober 2026

Pflegereform nach teils hitzigen Debatten im Kabinett beschlossen

Nach wochenlangen Diskussionen zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am 30. September den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit ist die Reform allerdings noch nicht endgültig verabschiedet: Nun beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dem sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf befassen.

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Dem Kabinettsbeschluss waren intensive Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU vorausgegangen. Zeitweise hatte die SPD damit gedroht, die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgelegten Pläne zu blockieren. Umstritten waren insbesondere vorgesehene Leistungskürzungen sowie die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden soll.

Die Pflegeversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung ihre Finanzierung zunächst stabilisieren. Die grundlegende Strukturreform ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern soll in einem weiteren Schritt folgen.

Zu den zentralen Streitpunkten innerhalb der Koalition gehörte die von der SPD geforderte stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte die vorgesehenen Leistungskürzungen kritisiert und auf Veränderungen bei der Finanzierung gedrängt. Ablehnend reagierten darauf unter anderem die Union und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auch Linnemann sprach sich gegen eine Zusammenführung der beiden Versicherungssysteme aus.

Darüber hinaus forderten SPD-Politikerinnen eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner*innen. Im Gespräch war dabei ein sogenannter Pflegedeckel von 1.500 Euro für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Linnemann lehnte diesen Vorschlag ab und argumentierte, dass damit nur ein Teil der tatsächlich von Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten begrenzt würde. Ebenfalls für Diskussionen sorgte die Forderung nach einer Rückzahlung von rund fünf Milliarden Euro an die Pflegeversicherung, die während der Corona-Pandemie für staatliche Aufgaben eingesetzt worden waren.

Bei einem weiteren umstrittenen Punkt kam die Union der SPD entgegen: Die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wurden aus dem Entwurf gestrichen. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 % bleiben. Für Kinderlose ist dagegen eine Erhöhung des Beitragszuschlags um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen.

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