Logo DISW

Gesellschaftliches Leben

Beim Umgang mit zunehmenden Hitzewellen unterscheiden sich die politischen Positionen der beiden Regierungsparteien Union und SPD. Während die SPD den Hitzeschutz im Grundgesetz verankern möchte, steht die Union einer entsprechenden Verfassungsänderung skeptisch gegenüber.

Weiterlesen

Position der SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, den Hitzeschutz durch eine Verfassungsänderung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine sozialpolitische Aufgabe sei, da insbesondere finanziell benachteiligte, ältere und kranke Menschen von den Folgen extremer Hitze betroffen seien.

Nach den Vorstellungen der SPD benötigen Innenstädte mehr Grünflächen und schattenspendende Plätze. Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Kitas und Schulen sollen besser mit Klimaanlagen und weiteren Maßnahmen zum Hitzeschutz ausgestattet werden. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Sozialdemokrat*innen haben zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie zu schnellem Handeln aufrufen. Vorgesehen ist unter anderem ein Hitzeaktionsplan, der bei weiteren Hitzewellen Menschen und Umwelt besser schützen soll.

Position der CDU/CSU

Die Union betrachtet eine Aufnahme des Hitzeschutzes ins Grundgesetz deutlich kritischer. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung von CDU und CSU keine unmittelbar spürbaren Effekte mit sich bringen. Zudem wäre für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Union zeigt sich zwar offen für eine Prüfung des Vorschlags, reagiert insgesamt jedoch skeptisch. Sie verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem ebenfalls finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellt werden könnten.

Position weiterer Fraktionen

Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke unterstützen grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Hitze- und Klimaschutz. Die Grünen sprechen sich wie die SPD dafür aus, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, und fordern die Bundesregierung zu schnellerem Handeln auf. Die Linksfraktion legt den Schwerpunkt dagegen stärker auf konkrete Maßnahmen. Zu ihren Vorschlägen gehören zusätzliche finanzielle Mittel für den Hitzeschutz sowie verkürzte Arbeitstage bei extremer Hitze.

Position von Verbänden und Organisationen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer stärkeren politischen Verankerung des Hitzeschutzes unter anderem eine bessere Ausstattung von Kliniken mit Klimaanlagen, Ventilatoren und weiteren Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus fordert die Stiftung, hitzebedingte Todesfälle entsprechend auf Totenscheinen erfassen zu können.

Ähnlich äußert sich der Sozialverband Deutschland. Neben zusätzlichen staatlichen Mitteln brauche es eine angemessene materielle Ausstattung, um bestehende Defizite beim Hitzeschutz auszugleichen. Eine interne Umfrage von ver.di weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte in vielen Pflegeheimen keinen ausreichenden Hitzeschutz erfahren und dadurch teilweise gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich der Intensivmediziner Uwe Janssens angesichts der bisherigen politischen Reaktionen „verstört“. Er kritisiert insbesondere den aus seiner Sicht unzureichenden Hitzeschutz in Krankenhäusern.

Die Diskussion erhält zusätzliche Bedeutung durch die gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bereits eine fünfstellige Zahl hitzebedingter Todesfälle registriert. Besonders betroffen ist bislang der Südwesten Deutschlands, wo die Rate hitzebedingter Todesfälle am höchsten liegt.

Schließen


SPD-Parteichef Lars Klingbeil hat sich für eine grundlegende Veränderung bei der Finanzierung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Privatversicherte sollen sich künftig an den Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. Klingbeil erklärte, es sei nicht hinnehmbar, dass Privatversicherte weiterhin außen vor blieben. Dies sei ungerecht, da sich darunter insbesondere Menschen mit hohen Einkommen befänden, die einen Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflege leisten könnten.

Weiterlesen

Die SPD-Bundestagsfraktion verweist seit Längerem auf ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind demnach deutlich mehr ältere und pflegebedürftige Menschen versichert, während die Versichertenstruktur der privaten Pflegeversicherung im Durchschnitt jünger und damit weniger kostenintensiv ist.

Die SPD fordert daher einen Strukturausgleich zwischen beiden Systemen. Ein finanzieller Ausgleich soll die unterschiedliche Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung teilweise ausgleichen. Damit würden Privatversicherte künftig indirekt einen Teil der Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung mittragen.

Klingbeils Forderung steht vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Pflegeversicherung. Steigende Pflegebedarfe und der demografische Wandel erhöhen den Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Strukturausgleich könnte nach Vorstellung der SPD dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen.

Gerade für ältere Menschen ist die langfristige finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung von besonderer Bedeutung. Klingbeils Vorschlag zielt darauf ab, die Finanzierung stärker zwischen gesetzlich und privat Versicherten auszugleichen und zusätzliche Mittel für die gesetzliche Pflegeversicherung bereitzustellen.

Parallel zur Pflegedebatte äußerte sich Klingbeil auch zur Diskussion über die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, der sogenannten „Rente mit 63“. Er fordert Übergangsfristen und Vertrauensschutz: „Klar muss sein, dass Menschen auf Zusagen vertrauen können müssen“, so Klingbeil. Damit spricht er sich gegen eine kurzfristige Abschaffung ohne entsprechende Übergangsregelungen aus.

Schließen


Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat angekündigt, die geplanten Einsparungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger zurückzunehmen. Damit distanziert er sich von dem Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU), die angesichts eines erwarteten Milliardendefizits in der Pflegeversicherung Kürzungen vorgeschlagen hatte.

Weiterlesen

Aktuell zahlen Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 740 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige pflegen. Warkens Entwurf sah vor, diese Zahlungen künftig auf 70 % zu reduzieren – eine Maßnahme, die im Jahr 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bringen sollte. Linnemann betont: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen nicht sparen“, und fordert stattdessen eine Gegenfinanzierung.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, ist aber bereit, über Details der geplanten Änderung weiterzusprechen.

Linnemanns Entscheidung stößt zugleich auf breite Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht die geplanten Kürzungen als falschen Ansatz, während die Stiftung Patientenschutz die Rücknahme begrüßt und den Bund auffordert, die 4,2 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu tragen. Auch der Sozialverband SoVD begrüßt den Vorschlag und schlägt vor, die Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und den Pflegekassen die coronabedingten Kosten zu erstatten. Christos Pantazis (SPD) sichert Linnemanns Korrektur ebenfalls seine volle Unterstützung zu.

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt neben Zustimmung auch Kritik an weiteren geplanten Änderungen. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige dürften nicht weiter steigen. Der DGB fordert zudem, die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Vollversicherung umzubauen, die künftig alle pflegebedingten Kosten übernimmt.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung betont, dass pflegende Angehörige das „Rückgrat der Versorgung in der Pflege“ seien und dementsprechend Rentenbeiträge erhalten sollten. Diese müssten jedoch aus Steuermitteln und nicht aus Beitragszahlungen finanziert werden, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele.

Offen bleibt, wie Linnemann die Gegenfinanzierung gestalten möchte. Die Pflegeversicherung steht vor einem großen Defizit, Beitragserhöhungen sollen jedoch vermieden werden. Gleichzeitig steigen die Kosten auch aufgrund des demografischen Wandels.

Mit der angekündigten Rücknahme der Kürzungen wird eine mögliche finanzielle Mehrbelastung pflegender Angehöriger zunächst abgewendet. Die Frage nach einer langfristigen und tragfähigen Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen.

Schließen


Ende Juli hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehrere Bundesministerien personell neu besetzt, darunter auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das nun von Carsten Linnemann (CDU) geleitet wird. Der Nachfolger seiner Parteikollegin Nina Warken hat bereits angekündigt, gesundheitspolitisch einen Kurswechsel anzustreben, der im Falle einer Umsetzung auch die Pflege betreffen würde.

Weiterlesen

Obwohl Linnemann allgemein für seine wirtschaftsliberalen und konservativen Positionen bekannt ist, sprach er sich kürzlich dafür aus, von den unter Warken geplanten Sparmaßnahmen in der Pflege abzusehen und dadurch pflegende Angehörige zu entlasten. Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger lehnt Linnemann ab. Der neue Gesundheitsminister begründet dies mit der hohen gesellschaftlichen Bedeutung pflegender Angehöriger und ihrem wesentlichen Beitrag zur pflegerischen Versorgung.

Die CSU und auch Bundeskanzler Merz konnte Linnemann bislang nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Unterstützung erhält er hingegen von der mitregierenden SPD sowie von zahlreichen Pflege- und Gesundheitsverbänden. Einige Verbände fordern zugleich weitergehende Maßnahmen zugunsten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien. Beispielsweise fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Linnemann dazu auf, auch die gestiegenen Eigenanteile zu reduzieren, damit Pflege für alle Leistungsnehmer*innen finanzierbar bleibe. Konkrete Pläne für eine mögliche Gegenfinanzierung stehen ebenfalls noch aus.

Gleichzeitig drängt Linnemann darauf, Gewalt gegen Pflegekräfte schneller und härter zu sanktionieren. Die gestiegene Zahl verbaler und körperlicher Angriffe auf Personal in Kliniken und Pflegeheimen nimmt er zum Anlass, einen stärkeren Schutz der betroffenen Fachkräfte zu fordern. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschäftigt sich gegenwärtig mit einer entsprechenden rechtlichen Änderung. Demnach sollen Übergriffe auf Pflegepersonal mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Linnemann plädiert zudem dafür, Urteile möglichst unmittelbar nach den Taten zu verhängen. Bei einem solchen beschleunigten Verfahren sind jedoch nur bestimmte Strafen möglich.

Konkrete Entwürfe liegen auch hierzu bislang nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Linnemanns Ansätze noch vor dem Jahreswechsel Gegenstand politischer Debatten sein werden.

Schließen


Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

Weiterlesen

Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

Schließen


Die palliative Geriatrie versorgt, betreut und begleitet überwiegend hochbetagte Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens. Diese besonders sensible Art der Pflege soll dazu dienen, den Patient*innen das Sterben so angenehm, angst- und schmerzfrei wie möglich zu gestalten und auch die Angehörigen angemessen zu beraten. Sie findet in der Regel in Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern statt, wo die Patient*innen schlussendlich auch versterben.

Weiterlesen

Jedoch ist bei der Suche nach palliativgeriatrischen Angeboten Vorsicht geboten, da die von den Anbieter*innen versprochenen Dienstleistungen und deren Standards nicht immer der Realität entsprechen. Darüber hinaus klagen Angehörige oftmals über eine unübersichtliche Aufbereitung der Informationen, mangelnde Transparenz und ein Übermaß an Bürokratie.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie, das sich für die Belange der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einsetzt, wird am 2. Oktober von 9 bis 18 Uhr die 21. Fachtagung der palliativen Geriatrie ausrichten. Die Veranstaltung findet seit 2005 jährlich in Berlin statt und beschäftigt sich intensiv mit der optimalen Gestaltung der palliativgeriatrischen Pflege mit Blick auf die Bedürfnisse sowohl der Patient*innen als auch der Angehörigen. Ebenso wird über die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen sowie die Sensibilisierung für unseriöse Angebote diskutiert.

Unter der Schirmherrschaft von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird eine Vielzahl an Referent*innen aus den Bereichen Forschung und Gesundheit erwartet. Diese werden den Teilnehmenden überwiegend in Form von Vorträgen ihre Erkenntnisse vermitteln. So geht es beispielsweise um Gewalt in der Pflege, assistierten Suizid und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, aber auch ethisch-moralische Aspekte im Zusammenhang mit der palliativen Geriatrie werden thematisiert. Daneben ist auch eine knapp einstündige Diskussionsrunde geplant, die unter dem Motto „Leben und Sterben in Würde: Alles nur schöner Schein?“ steht.

Das gesamte Programm der Veranstaltung ist online abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum genauen Veranstaltungsort, zu Kooperations- und Fachpartnern und allen Sponsoren sowie die Kontaktdaten des Veranstalters. Für eine Teilnahme vor Ort werden 134 Euro fällig, es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für 89 Euro der Veranstaltung per Videokonferenz beizuwohnen. Außerdem steht ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Schließen


Im Schnitt begeht alle 55 Minuten ein Mensch in Deutschland Suizid, was etwa 10.000 Suiziden pro Jahr entspricht. Da es sich jedoch um ein noch immer tabuisiertes Thema handelt, über das in der Gesellschaft nur teilweise aufgeklärt wird, werden die Absichten suizidaler Menschen nicht immer rechtzeitig erkannt. Mit zunehmendem Alter steigt zudem das Suizidrisiko, auch das männliche Geschlecht ist ein Risikofaktor.

Weiterlesen

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Suizidrate hierzulande langfristig zu senken. Dafür soll das Suizidpräventionsgesetz, das bereits von der Ampel-Regierung initiiert, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr umgesetzt wurde, nun final auf den Weg gebracht werden. Dieses soll mehr Raum für Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen bieten. Auch die Ausweitung bereits bestehender Angebote wie etwa telefonischer Krisendienste ist Teil des Vorhabens. Im Mittelpunkt steht dabei die Einrichtung einer auf Suizidprävention spezialisierten Bundesfachstelle im Bundesgesundheitsministerium, welche die Angebote zentraler koordinieren und damit leichter zugänglich machen soll.

Zahlreiche Organisationen und Verbände haben sich bereits zu dem Gesetzentwurf geäußert, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). In einer ersten Pressemitteilung fiel das Fazit der BAGSO bereits überwiegend positiv aus. Als besonders erfreulich wurde hervorgehoben, dass die Bundesregierung Senior*innen als wichtige Zielgruppe des Suizidpräventionsgesetzes berücksichtigt.

Den Referentenentwurf des Gesetzes vom 3. Juli 2026 hat die BAGSO zudem in einer längeren Stellungnahme bewertet. Darin wird begrüßt, dass die Bundesregierung die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern möchte, um Betroffene gezielt ansprechen und unterstützen zu können, was in zahlreichen Fällen Menschenleben retten kann.

Die BAGSO fordert jedoch auch, den Gesundheitssektor hinsichtlich Suizidalität besser auszustatten. Dazu zählen psychiatrische Kliniken, aber auch Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung nach einem Suizidversuch. Kritik übt die BAGSO zudem an Lücken in der rechtlichen Regelung des assistierten Suizids. Dieser solle weiterhin möglich, aber explizit geregelt sein. Darüber hinaus müsse differenzierter zwischen Menschen mit Suizidgedanken und akut suizidalen Menschen unterschieden werden.

Ferner unterstützt die BAGSO Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und Unterstützung Betroffener. Ebenso bedeutsam sei es allerdings, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und suizidale Menschen dazu zu ermutigen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Ältere Menschen weisen aufgrund verschiedener, im höheren Alter häufiger auftretender Risikofaktoren ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Einsamkeit, Erkrankungen, Armut oder auch der Verlust nahestehender Menschen können dieses begünstigen. Gleichzeitig erreichen Aufklärungs- und Präventionsangebote ältere Menschen teilweise weniger gut als jüngere Generationen.

Hinweis: Wenn Sie Suizidgedanken haben, können Sie sich an die TelefonSeelsorge unter der 0800 1110111 wenden. Sie ist rund um die Uhr, kostenfrei und vertraulich erreichbar.

Schließen


In Schleswig-Holstein arbeiteten zuletzt rund 75.000 Menschen über 65 Jahren, so das Statistikamt Nord. Das entspricht etwa 11 % dieser Altersgruppe. Damit hat sich die Zahl der arbeitenden Senior*innen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Weiterlesen

Für viele ältere Menschen ist die Erwerbstätigkeit nicht die Haupteinnahmequelle, aber ein wichtiger Zuverdienst. Besonders betroffen sind Frauen, die sich früher überwiegend um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben und dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen konnten. Sie nutzen die Möglichkeit, im Alter weiterzuarbeiten, um Rentenlücken zu schließen und finanziell unabhängiger zu sein. Für einen Teil der Senior*innen ist die weitere Erwerbstätigkeit damit weniger eine freiwillige Entscheidung als eine finanzielle Notwendigkeit.

Viele Senior*innen arbeiten aber auch aus Überzeugung weiter, so Prof. Claudia Buengeler von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Viele Menschen mögen ihre Arbeit und empfinden sie als sinnstiftend. Mit dem Renteneintritt fallen oft Bestätigung, soziale Kontakte und Routinen weg. Einige Senior*innen vermissen diese und kehren deshalb wieder in den Berufsalltag zurück. Andere schätzen auch die Lernmöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Für viele Menschen der Babyboomer-Generation ist Arbeit ein wichtiger Teil ihrer Identität.

Für Arbeitgebende sind Rentner*innen durchaus attraktive Arbeitnehmende. Sie sind in der Regel flexibler und bringen viel Erfahrung und Zuverlässigkeit mit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Senior*innen damit zu einer wichtigen Ressource.

Der Trend verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Seniorenpolitik. Viele Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sind weiterhin auf Zuverdienste angewiesen. Das verweist auf strukturelle Ungleichheiten im Rentensystem. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ungleich verteilt. Wer jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt hat, kann diese im höheren Alter häufig nicht ohne Weiteres fortsetzen. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Menschen in körperlich weniger belastenden Berufen haben daher oftmals bessere Voraussetzungen, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Arbeitsmarktpolitisch stellt die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter damit unterschiedliche Anforderungen. Flexible Arbeitsmodelle, altersgerechte Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, dies auch tun können. Gleichzeitig wirft der Trend die Frage auf, inwiefern Erwerbstätigkeit im Rentenalter freiwillig erfolgt oder aus finanzieller Notwendigkeit entsteht. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es daher zu unterscheiden zwischen Senior*innen, die freiwillig länger berufstätig bleiben möchten, und denjenigen, die auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Eine ausreichende Alterssicherung bleibt insbesondere für Menschen relevant, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht weiterarbeiten können oder wollen.

Schließen


Kaum ein gesellschaftliches Problem kann durch das Engagement von Bürger*innen so unmittelbar bekämpft werden wie Einsamkeit. Zahlreiche gemeinnützige Projekte und Initiativen bemühen sich schon jetzt darum, Menschen in sozialer Isolation zusammenzubringen und Räume für das Erleben von Gemeinschaft zu schaffen. Soziale Kontakte sind in allen Lebensphasen von hoher Bedeutung, gehen mit zunehmendem Alter aber tendenziell verloren.

Weiterlesen

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Kompetenznetz Einsamkeit haben einen Wettbewerb ausgerufen, der dieses Jahr erstmalig stattfinden und sich explizit dem Thema Einsamkeit widmen soll. Der Deutsche Gemeinschaftspreis 2026 wird insgesamt zwölf Projekten und Angeboten mit einem gemeinschaftsfördernden Profil verliehen. Kommunale Gruppierungen, Institutionen und Vereine, aber auch Verbände und Gewerkschaften können sich bis zum 16. August mit einem Beitrag gegen Einsamkeit bewerben.

Um möglichst viele potenzielle Teilnehmer*innen anzusprechen, wird die Preisverleihung in vier Kategorien unterteilt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Angebote für schwer erreichbare Zielgruppen. In jeder dieser Kategorien werden jeweils die ersten drei Plätze am 2. Dezember in Berlin durch das BMBFSFJ mit bis zu 3.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus können die Gewinner*innen mit weiterer Unterstützung seitens der Veranstalter*innen und medialer Aufmerksamkeit rechnen.

Das Kompetenznetz Einsamkeit wird gemeinsam mit dem BMBFSFJ in einer Vorauswahl aus den eingereichten Beiträgen pro Kategorie die zehn besten ermitteln. Eine fünfköpfige Jury, deren Mitglieder sich auf politischer und/oder wissenschaftlicher Ebene umfangreich mit Einsamkeit beschäftigt haben, wird anschließend die jeweiligen Sieger*innen bestimmen. Bewerbungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, werden nicht weiter berücksichtigt.

Eingereichte Projekte sollten über eine möglichst große Reichweite verfügen, sich an eine klar abzugrenzende Zielgruppe richten, ein innovatives Profil besitzen (Originalität und realistische Umsetzung) und in der Praxis kompetent strukturiert sein. Das Hauptkriterium liegt jedoch auf der gezielten Bekämpfung von Einsamkeit, um Betroffenen Unterstützung bieten zu können.

Schirmherrin der Preisverleihung ist Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Gründerin der Initiative Allianz gegen Einsamkeit soll sie den Wettbewerb repräsentieren. Bis einschließlich 2029 ist eine jährliche Wiederholung der Preisausschreibung vorgesehen.

Schließen


Tanzen ist förderlich für die körperliche und geistige Gesundheit und kann das Miteinander fördern, was für Senior*innen von besonderer Bedeutung sein kann. Allerdings richten sich entsprechende Angebote tendenziell an jüngere Menschen, obwohl Tanzen auch im fortgeschrittenen Alter oft noch möglich ist.

Weiterlesen

Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter (kubia) setzt sich für eine aktive künstlerische Teilhabe von Senior*innen ein und bietet Beratungen sowie Infomaterial an. Ältere Menschen sollen ermutigt werden, sich kreativ auszudrücken, um ihr persönliches Potenzial zu entfalten, Ressourcen zu aktivieren und Gemeinschaft zu erleben.

Zum Thema „Tanz und Alter(n)“ hat kubia ein Online-Dossier veröffentlicht, das in Kooperation mit der Tanzwissenschaftlerin Lea Spahn erarbeitet wurde. Es soll Tanzlehrer*innen, die vorwiegend Senior*innen unterrichten, wissenschaftlich fundierte Konzepte und Hinweise zur Arbeit mit älteren Menschen vermitteln, sodass Tanzen altersgerecht und kompetent gelehrt werden kann. Der Impuls hierzu stammt ursprünglich von der Choreografin Silke Z.

„Mit zunehmendem Alter stehen Menschen seltener auf Bühnen, nehmen weniger selbstverständlich an künstlerischen Prozessen teil und sind im zeitgenössischen Kunstdiskurs unterrepräsentiert“, heißt es in dem Dossier. Es soll zentrale Erkenntnisse der Tanzgeragogik übersichtlich zusammenfassen und weiterentwickeln, indem abwechslungsreiche Materialien zu dem Thema zur Verfügung gestellt werden. Neben einem Glossar sowie einer Sammlung allgemeiner Anmerkungen zur Tanzgeragogik wird auch auf Tutorials in Videoform und auf den Podcast „Tanzkurz mit älteren Menschen“ verwiesen.

Ziel der Tanzgeragogik ist es, älteren Menschen nicht nur das Tanzen näherzubringen, sondern auch ihre Bühnenpräsenz zu fördern. Viele Theater setzen zumeist auf jüngere Darsteller*innen, da das Alter(n) oftmals als hinderlich beim Tanzen empfunden wird. Daher bemüht sich kubia darum, Senior*innen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung kultureller und künstlerischer Veranstaltungen zu ermöglichen.

Das gesamte Dossier wird am 15. September von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr online vorgestellt. Lea Spahn und Silke Z. präsentieren und erklären die Materialsammlung sowie deren Hintergrund und beantworten Fragen des Publikums. Bis zum 8. September können Sie sich hierfür über ein Anmeldeformular einen Platz für die kostenlose und barrierefreie Teilnahme sichern.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}