Weiterlesen Menschen ab 65 Jahren hatten die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch mit dafür geschulten Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes Altholstein zu vereinbaren. Dieses konnte allein oder in Begleitung, zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden. Dabei ging es beispielsweise um Themen wie Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte oder Pflege. Auf Wunsch konnten die Ratsuchenden auch an andere Angebote weitervermittelt oder bis zu zwei Folgegespräche vereinbart werden. Ziel des Projekts war es, Menschen ab 65 Jahren dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dafür informierten und berieten die Mitarbeitenden präventiv über wohnortnahe Angebote und Unterstützungsstrukturen. Präventive Hausbesuche können dazu beitragen, Einsamkeit und sozialer Isolation frühzeitig entgegenzuwirken und mögliche Notlagen älterer Menschen zu verhindern. Rund 388 Senior*innen haben das Angebot nach Angaben des Diakonischen Werkes Altholstein genutzt. Insgesamt fanden etwa 800 Folgegespräche statt. Das Projekt war von Beginn an bis Ende 2026 befristet. Nun wurde beschlossen, es nicht fortzuführen. Die Stadt Norderstedt bestätigte auf Anfrage des NDR, dass mehrheitlich gegen eine Verlängerung des Angebots gestimmt wurde. Das Diakonische Werk bedauert die Entscheidung der Stadt. Menschen ab 65 Jahren hätten durch das Projekt frühzeitig Informationen zu passenden Unterstützungsangeboten erhalten. Ohne die Hausbesuche müssten sie sich künftig wieder selbst einen Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen, Angehörige um Hilfe bitten oder möglicherweise ohne passende Unterstützung auskommen. Das Projekt hatte ältere Menschen durch einen Informationsbrief aktiv angesprochen. Künftig müssen Interessierte wieder selbst tätig werden und sich eigenständig an Beratungsstellen wenden. Dies geschieht häufig erst dann, wenn bereits eine Notlage eingetreten ist. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen boten die Hausbesuche eine niedrigschwellige Möglichkeit, Beratung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene Wohnung verlassen zu müssen. Die Stadt betont hingegen, dass andere Angebote im Rahmen des „Netzwerk Norderstedt“ für Senior*innen bestehen bleiben. Deren Förderung wurde bis 2030 verlängert.
Alltägliches Leben
(Weiter-)Bildung auch im hohen Alter von Bedeutung
9. Oktober 2026Weiterlesen Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys (DEAS) zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Senior*innen in Deutschland einer Form von (Weiter-)Bildung nachgeht. Ein Drittel der Befragten zwischen 66 und 75 Jahren sowie gut ein Sechstel der über 75-jährigen Befragten gab an, sich in der Freizeit weiterzubilden. Ein deutlicher Unterschied besteht dabei hinsichtlich des Bildungsniveaus: Personen mit höheren Bildungsabschlüssen nahmen im Durchschnitt häufiger an Bildungsangeboten in ihrer Freizeit teil. Hier zeigen sich Bildungsungleichheiten, die auch im höheren Alter fortbestehen. Der repräsentative DEAS des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) lieferte zudem Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen beruflicher Weiterbildung und dem geplanten Renteneintrittsalter. So zeigte sich, dass ältere Berufstätige, die an betrieblichen Weiterbildungen teilnahmen, im Durchschnitt einen etwa fünf Monate späteren Renteneintritt planten als Kolleginnen, die keine entsprechenden Angebote wahrnahmen. Über die Ursachen dieses Zusammenhangs lässt sich bislang nur spekulieren. Möglicherweise spielt dabei auch die positive Wahrnehmung älterer Mitarbeitender durch Arbeitgeber*innen eine Rolle. Die Bereitschaft zur Kompetenzerweiterung könnte das Vertrauen in die Fähigkeiten der Beschäftigten stärken. Damit Senior*innen ihren Interessen und Möglichkeiten entsprechend auch über den Renteneintritt hinaus Bildungsangebote wahrnehmen können, setzt sich neben dem DZA auch die BAGSO für ausreichende Bildungsmöglichkeiten im hohen Alter ein. Im Fokus steht dabei insbesondere die Einbeziehung strukturell benachteiligter Menschen. Diese sind häufig zusätzlichen Belastungen wie finanziellen Schwierigkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialer Isolation ausgesetzt. Die BAGSO fordert daher, solche Faktoren bei der Konzeption altersgerechter Bildungsangebote stärker zu berücksichtigen. Um bildungsinteressierten Senior*innen eine Anlaufstelle zu bieten, hat die BAGSO das Portal Wissensdurstig initiiert. Ziel ist es, die Neugier älterer Menschen zu fördern und auf passende Angebote aufmerksam zu machen. Die Themen reichen dabei von politischer Bildung über sportliche Aktivitäten bis hin zu digitalen Wissensgebieten. Daneben stellt Wissensdurstig eine Sammlung von Broschüren, Postern und Videos bereit, die Anregungen zur Entwicklung von Bildungsangeboten für Senior*innen bieten. Ein Servicetelefon ist unter 0228 24 99 93 50 erreichbar.
Weiterlesen Die 1954 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe, die sich für die Rechte wohnungsloser Menschen einsetzt und dafür auch auf politischer und fachlicher Ebene aktiv ist, hat einen 32-seitigen Statistikbericht veröffentlicht. Dieser stellt eine Vielzahl von Daten zu den Klient*innen der BAG Wohnungslosenhilfe grafisch dar und verdeutlicht dabei auch, dass (drohende) Wohnungslosigkeit zunehmend Menschen über 50 Jahren betrifft. Nahezu alle Klient*innen der Wohnungslosenhilfe geben an, über keine eigene Wohnung zu verfügen; etwa ein Fünftel von ihnen gilt als obdachlos. Dass ältere Menschen zunehmend von Wohnungsnot betroffen sind, thematisiert auch eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe. Reicht die Rente nicht aus, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten zu tragen, kann sich das Risiko von Überschuldung und Wohnungsverlust erhöhen. Zudem weist die BAG darauf hin, dass Faktoren wie Einsamkeit, gesundheitliche Einschränkungen und mangelnde digitale Teilhabe es älteren Menschen zusätzlich erschweren können, wieder ein dauerhaftes und angemessenes Wohnverhältnis zu erlangen. „Es wird deutlich, dass sich Altersarmut, steigende Wohnkosten und der demografische Wandel in der Wohnungsnotfallhilfe widerspiegeln“, warnt die BAG Wohnungslosenhilfe in ihrem Bericht. Sie fordert daher verstärkte präventive Unterstützung, um Wohnungslosigkeit älterer Menschen zu verhindern, sowie eine stärkere Berücksichtigung wohnungsloser Menschen bei politischen Entscheidungen. Gleichzeitig spricht sich die BAG Wohnungslosenhilfe dafür aus, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen zu vertiefen, insbesondere mit Blick auf die Lebenssituation älterer Menschen. Die Kooperation mit Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Ärzt*innen sei dabei ebenso relevant wie die Verfügbarkeit barrierefreien Wohnraums. Die BAG Wohnungslosenhilfe verfügt über rund 1.000 Dienste und Einrichtungen in Deutschland, die Menschen in prekären Wohnsituationen oder bei bereits bestehender Wohnungslosigkeit beraten, betreuen und dabei unterstützen, eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft zu finden. Darüber hinaus bestehen spezielle Angebote und Projekte für Frauen. Bei Bedarf können auch medizinische Hilfen in Anspruch genommen werden.
Altersfreundliche Städte und Gemeinden – Reflexion des 3. Weltkongresses in San Sebastián
16. September 2026Weiterlesen Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert. In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände. Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben. Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können. Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen. Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen. Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren. Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.
Digitale Maßnahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
11. September 2026Weiterlesen Der Referentenentwurf sieht mehrere zentrale Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vor. Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen ab Mitte nächsten Jahres Förderanträge zur Modernisierung ihrer internen IT-Systeme stellen können. Einrichtungen, die diesen Schritt frühzeitig gehen, könnten dadurch von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem ist eine Innovationsregelung vorgesehen, nach der Pflegeheime die durch unbesetzte Stellen frei werdenden finanziellen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien nutzen können. Dies soll in Abstimmung mit den Pflegekassen erfolgen. Studien deuten darauf hin, dass sich der Einsatz entsprechender Technologien positiv auf die Pflegesätze und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken kann. Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Pflegecockpits vor. Das Online-Portal soll die Informationsbeschaffung und die Vermittlung an geeignete Pflegeeinrichtungen erleichtern. Gleichzeitig soll es die Verwaltung wichtiger Dokumente ermöglichen und dadurch bürokratische Hürden verringern. Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch mögliche Probleme bei der Umsetzung und Wirksamkeit. Die Pläne seien insbesondere dann wirkungsvoll, wenn der verstärkte Einsatz von Technologie dazu beitragen könne, die Folgen des Fachkräftemangels abzufedern. Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass die Digitalisierung im Entwurf nicht ambitioniert genug angegangen werde. Beispielsweise müsse die Summe der Fördermittel angehoben werden, damit sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Patient*innen flächendeckend vom PNOG profitieren könnten. Die angekündigten Maßnahmen müssten dafür ausgeweitet und Digitalisierung umfassender berücksichtigt werden. Wichtig sei zudem, Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) nicht als Ersatz für Fachkräfte zu verstehen. Insbesondere die Beziehungsarbeit, die in der Pflege eine zentrale Rolle spielt, müsse weiterhin durch Personal geleistet werden. Auch dürften mit der Digitalisierung einhergehende Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten keine zusätzlichen Belastungen für die Fachkräfte verursachen. Voraussichtlich wird der Entwurf zum PNOG im kommenden Herbst erstmals Gegenstand einer ausführlicheren Debatte im Bundestag sein. Ein Inkrafttreten erster Regelungen ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Da es sich bislang jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, sind sowohl inhaltliche Änderungen als auch Verzögerungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.
Pflegende Angehörige sollen keine Rentenkürzungen tragen müssen
4. September 2026Weiterlesen Aktuell zahlen Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 740 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige pflegen. Warkens Entwurf sah vor, diese Zahlungen künftig auf 70 % zu reduzieren – eine Maßnahme, die im Jahr 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bringen sollte. Linnemann betont: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen nicht sparen“, und fordert stattdessen eine Gegenfinanzierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, ist aber bereit, über Details der geplanten Änderung weiterzusprechen. Linnemanns Entscheidung stößt zugleich auf breite Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht die geplanten Kürzungen als falschen Ansatz, während die Stiftung Patientenschutz die Rücknahme begrüßt und den Bund auffordert, die 4,2 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu tragen. Auch der Sozialverband SoVD begrüßt den Vorschlag und schlägt vor, die Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und den Pflegekassen die coronabedingten Kosten zu erstatten. Christos Pantazis (SPD) sichert Linnemanns Korrektur ebenfalls seine volle Unterstützung zu. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt neben Zustimmung auch Kritik an weiteren geplanten Änderungen. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige dürften nicht weiter steigen. Der DGB fordert zudem, die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Vollversicherung umzubauen, die künftig alle pflegebedingten Kosten übernimmt. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung betont, dass pflegende Angehörige das „Rückgrat der Versorgung in der Pflege“ seien und dementsprechend Rentenbeiträge erhalten sollten. Diese müssten jedoch aus Steuermitteln und nicht aus Beitragszahlungen finanziert werden, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele. Offen bleibt, wie Linnemann die Gegenfinanzierung gestalten möchte. Die Pflegeversicherung steht vor einem großen Defizit, Beitragserhöhungen sollen jedoch vermieden werden. Gleichzeitig steigen die Kosten auch aufgrund des demografischen Wandels. Mit der angekündigten Rücknahme der Kürzungen wird eine mögliche finanzielle Mehrbelastung pflegender Angehöriger zunächst abgewendet. Die Frage nach einer langfristigen und tragfähigen Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen.
Digitale Gesandte in Schleswig-Holstein: Unterstützung mit Smartphones und Co. soll ausgeweitet werden
26. August 2026Weiterlesen Diese sind speziell geschulte Ehrenamtliche, die Senior*innen im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern. Die rund 80 Digitalen Gesandt*innen sind seit etwa einem halben Jahr in Kiel und Dithmarschen aktiv. Sie bieten kostenlose, alltagsnahe Unterstützung, etwa beim Einrichten eines Smartphones, beim sicheren Umgang mit Messengern wie WhatsApp oder beim Erkennen von Betrugsmaschen. Die Unterstützung findet unter anderem im Rahmen von Stammtischtreffen statt, die bewusst offen und niedrigschwellig gehalten werden. Es geht darum, ohne Scham Fragen stellen und gemeinsam Dinge ausprobieren zu können. Aber auch zu Hause können Senior*innen Hilfe erhalten. Da das Projekt gut angenommen wird und große Wirkung zeigt, soll es nun auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, damit in Zukunft noch mehr Menschen Unterstützung erhalten können. Wo genau das Angebot als Nächstes umgesetzt wird, möchte der Verband laut NDR im Herbst entscheiden. Die Resonanz bei den Senior*innen sei durchweg positiv und von viel Dankbarkeit geprägt. Wer in Kiel oder Dithmarschen wohnt, kann telefonisch (Kiel: 0431/659594-29, Dithmarschen: 0481/123704-69) montags und dienstags zwischen 9 und 11 Uhr sowie mittwochs und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr Informationen einholen und sich gegebenenfalls für einen Termin anmelden. Per E-Mail an digitale-gesandte@sovd-sh.de ist dies unter Angabe der Modellregion (Kiel oder Dithmarschen) ebenfalls möglich. Auf der Webseite des Sozialverbandes ist zudem ein Flyer mit weiteren Informationen hinterlegt. Das Projekt lebt von der Unterstützung Ehrenamtlicher. Auf der Webseite können sich Interessierte ebenfalls darüber informieren, wie sie selbst Digitaler Gesandter oder Digitale Gesandtin werden können.
Arbeiten im Ruhestand: Warum immer mehr Menschen über 65 Jahren weiterhin berufstätig bleiben
21. August 2026Weiterlesen Für viele ältere Menschen ist die Erwerbstätigkeit nicht die Haupteinnahmequelle, aber ein wichtiger Zuverdienst. Besonders betroffen sind Frauen, die sich früher überwiegend um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben und dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen konnten. Sie nutzen die Möglichkeit, im Alter weiterzuarbeiten, um Rentenlücken zu schließen und finanziell unabhängiger zu sein. Für einen Teil der Senior*innen ist die weitere Erwerbstätigkeit damit weniger eine freiwillige Entscheidung als eine finanzielle Notwendigkeit. Viele Senior*innen arbeiten aber auch aus Überzeugung weiter, so Prof. Claudia Buengeler von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Viele Menschen mögen ihre Arbeit und empfinden sie als sinnstiftend. Mit dem Renteneintritt fallen oft Bestätigung, soziale Kontakte und Routinen weg. Einige Senior*innen vermissen diese und kehren deshalb wieder in den Berufsalltag zurück. Andere schätzen auch die Lernmöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Für viele Menschen der Babyboomer-Generation ist Arbeit ein wichtiger Teil ihrer Identität. Für Arbeitgebende sind Rentner*innen durchaus attraktive Arbeitnehmende. Sie sind in der Regel flexibler und bringen viel Erfahrung und Zuverlässigkeit mit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Senior*innen damit zu einer wichtigen Ressource. Der Trend verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Seniorenpolitik. Viele Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sind weiterhin auf Zuverdienste angewiesen. Das verweist auf strukturelle Ungleichheiten im Rentensystem. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ungleich verteilt. Wer jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt hat, kann diese im höheren Alter häufig nicht ohne Weiteres fortsetzen. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Menschen in körperlich weniger belastenden Berufen haben daher oftmals bessere Voraussetzungen, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben. Arbeitsmarktpolitisch stellt die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter damit unterschiedliche Anforderungen. Flexible Arbeitsmodelle, altersgerechte Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, dies auch tun können. Gleichzeitig wirft der Trend die Frage auf, inwiefern Erwerbstätigkeit im Rentenalter freiwillig erfolgt oder aus finanzieller Notwendigkeit entsteht. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es daher zu unterscheiden zwischen Senior*innen, die freiwillig länger berufstätig bleiben möchten, und denjenigen, die auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Eine ausreichende Alterssicherung bleibt insbesondere für Menschen relevant, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht weiterarbeiten können oder wollen.
Viel Kritik an Erhöhung des Renteneintrittsalters
12. August 2026Weiterlesen Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei. Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung. Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten. Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.
Viele Senior*innen erhalten unzureichende Rente – mehrere Risikofaktoren identifiziert
3. August 2026Weiterlesen Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet. Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen. Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze. Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen. Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.






