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Alltägliches Leben

Immer mehr Kommunikation und Dinge des alltäglichen Lebens, wie Termine vereinbaren oder einkaufen, finden digital statt. Doch viele ältere Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet und den dazugehörigen Apps nicht sicher. Deshalb setzt Schleswig-Holstein seit einiger Zeit auf sogenannte Digitale Gesandte des Sozialverbandes.

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Diese sind speziell geschulte Ehrenamtliche, die Senior*innen im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern. Die rund 80 Digitalen Gesandt*innen sind seit etwa einem halben Jahr in Kiel und Dithmarschen aktiv. Sie bieten kostenlose, alltagsnahe Unterstützung, etwa beim Einrichten eines Smartphones, beim sicheren Umgang mit Messengern wie WhatsApp oder beim Erkennen von Betrugsmaschen. Die Unterstützung findet unter anderem im Rahmen von Stammtischtreffen statt, die bewusst offen und niedrigschwellig gehalten werden. Es geht darum, ohne Scham Fragen stellen und gemeinsam Dinge ausprobieren zu können. Aber auch zu Hause können Senior*innen Hilfe erhalten.

Da das Projekt gut angenommen wird und große Wirkung zeigt, soll es nun auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, damit in Zukunft noch mehr Menschen Unterstützung erhalten können. Wo genau das Angebot als Nächstes umgesetzt wird, möchte der Verband laut NDR im Herbst entscheiden. Die Resonanz bei den Senior*innen sei durchweg positiv und von viel Dankbarkeit geprägt.

Wer in Kiel oder Dithmarschen wohnt, kann telefonisch (Kiel: 0431/659594-29, Dithmarschen: 0481/123704-69) montags und dienstags zwischen 9 und 11 Uhr sowie mittwochs und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr Informationen einholen und sich gegebenenfalls für einen Termin anmelden. Per E-Mail an digitale-gesandte@sovd-sh.de ist dies unter Angabe der Modellregion (Kiel oder Dithmarschen) ebenfalls möglich. Auf der Webseite des Sozialverbandes ist zudem ein Flyer mit weiteren Informationen hinterlegt.

Das Projekt lebt von der Unterstützung Ehrenamtlicher. Auf der Webseite können sich Interessierte ebenfalls darüber informieren, wie sie selbst Digitaler Gesandter oder Digitale Gesandtin werden können.

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In Schleswig-Holstein arbeiteten zuletzt rund 75.000 Menschen über 65 Jahren, so das Statistikamt Nord. Das entspricht etwa 11 % dieser Altersgruppe. Damit hat sich die Zahl der arbeitenden Senior*innen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Die Gründe dafür sind vielfältig.

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Für viele ältere Menschen ist die Erwerbstätigkeit nicht die Haupteinnahmequelle, aber ein wichtiger Zuverdienst. Besonders betroffen sind Frauen, die sich früher überwiegend um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben und dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen konnten. Sie nutzen die Möglichkeit, im Alter weiterzuarbeiten, um Rentenlücken zu schließen und finanziell unabhängiger zu sein. Für einen Teil der Senior*innen ist die weitere Erwerbstätigkeit damit weniger eine freiwillige Entscheidung als eine finanzielle Notwendigkeit.

Viele Senior*innen arbeiten aber auch aus Überzeugung weiter, so Prof. Claudia Buengeler von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Viele Menschen mögen ihre Arbeit und empfinden sie als sinnstiftend. Mit dem Renteneintritt fallen oft Bestätigung, soziale Kontakte und Routinen weg. Einige Senior*innen vermissen diese und kehren deshalb wieder in den Berufsalltag zurück. Andere schätzen auch die Lernmöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Für viele Menschen der Babyboomer-Generation ist Arbeit ein wichtiger Teil ihrer Identität.

Für Arbeitgebende sind Rentner*innen durchaus attraktive Arbeitnehmende. Sie sind in der Regel flexibler und bringen viel Erfahrung und Zuverlässigkeit mit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Senior*innen damit zu einer wichtigen Ressource.

Der Trend verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Seniorenpolitik. Viele Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sind weiterhin auf Zuverdienste angewiesen. Das verweist auf strukturelle Ungleichheiten im Rentensystem. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ungleich verteilt. Wer jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt hat, kann diese im höheren Alter häufig nicht ohne Weiteres fortsetzen. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Menschen in körperlich weniger belastenden Berufen haben daher oftmals bessere Voraussetzungen, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Arbeitsmarktpolitisch stellt die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter damit unterschiedliche Anforderungen. Flexible Arbeitsmodelle, altersgerechte Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, dies auch tun können. Gleichzeitig wirft der Trend die Frage auf, inwiefern Erwerbstätigkeit im Rentenalter freiwillig erfolgt oder aus finanzieller Notwendigkeit entsteht. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es daher zu unterscheiden zwischen Senior*innen, die freiwillig länger berufstätig bleiben möchten, und denjenigen, die auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Eine ausreichende Alterssicherung bleibt insbesondere für Menschen relevant, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht weiterarbeiten können oder wollen.

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Die derzeitige Bundesregierung plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln und den Zugang zur „Rente mit 63“ zu erschweren, sodass die Deutschen im Schnitt später in Rente gehen. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung spricht sich allerdings dagegen aus. Auch Expert*innen aus dem Gesundheitsbereich bewerten die Pläne der Regierung äußerst kritisch, so das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 4. August.

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Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei.

Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung.

Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf.

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten.

Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.

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Die insgesamt 33 Punkte umfassende Rentenreform 2026, welche von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung erarbeitet wurde, soll Altersarmut präventiv entgegenwirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte wiederholt betont, diese schnellstmöglich umsetzen zu wollen, um die finanzielle Lage von Senior*innen langfristig zu stabilisieren. Insbesondere links stehende Politiker*innen warnen jedoch davor, dass die geplante Rentenreform die Altersarmut hierzulande nicht eindämmen, sondern vielmehr verstärken würde.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet.

Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen.

Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze.

Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen.

Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.

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Die klare Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige versorgt. Diese Entscheidung wird durch die Familien nicht immer freiwillig getroffen, da die Unterbringung in einem Pflegeheim immer teurer wird und damit die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen übersteigt.

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Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden.

Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig.

Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind.

Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung.

Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.

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Ab dem 01.01.2027 soll das neue Altersvorsorgedepot in Kraft treten. Es bildet einen wichtigen Baustein der aktuellen Altersvorsorgepolitik und soll die private Altersvorsorge transparenter und kostengünstiger gestalten. Bürger*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, langfristig Vermögen aufzubauen, um neben der gesetzlichen Rentenversicherung einen weiteren, ebenfalls staatlich geförderten Stützpfeiler der Altersvorsorge zu schaffen. Es ist als Weiterentwicklung der Riester-Rente mit besseren Renditemöglichkeiten und einer einfacheren Förderung vorgesehen.

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Wie das neue Altersvorsorgedepot im Detail ausgestaltet sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Dies wird sich mit der Einführung entsprechender Angebote auf dem Markt zeigen. Voraussichtlich wird eine Anlage in verschiedene Fonds, Anleihen oder vergleichbare Anlageformen möglich sein. Der Staat wird die ersten 360 Euro im Jahr mit 50 % fördern, darüber hinaus Einzahlungen bis zu 1.800 Euro mit 25 %. Maximal sind somit Förderungen von 540 Euro pro Jahr möglich. Für Eltern wird es zusätzliche Zuschüsse geben, für unter 25-Jährige zudem einen einmaligen Bonus.

Der Mindestbetrag der Einzahlung soll bei 10 Euro im Monat liegen. Vorgesehen ist außerdem ein Standarddepot, das insbesondere für Einsteiger*innen geeignet ist. Dieses soll so ausgestaltet werden, dass es auch digital und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Der Staat möchte neben privaten Anbietern wie Banken oder Lebensversicherungen ebenfalls ein eigenes Angebot schaffen. Während der Ansparphase sollen laut Gesetzentwurf keine Steuern auf Vorabpauschalen anfallen. Außerdem sollen Fondswechsel steuerfrei möglich sein.

Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch Selbstständige Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist.

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, das frei gestaltet werden kann und bei dem Depotinhaber*innen jederzeit Geld entnehmen können, wird das Altersvorsorgedepot ab Renteneintritt in Raten ausgezahlt, sodass das verbleibende Vermögen weiterhin angelegt bleibt. Zu Beginn soll es möglich sein, 30 % des angesparten Vermögens zu entnehmen.

Trotz der Vorteile gibt es Aspekte, die kritisch betrachtet werden können. So unterliegen Fondsanlagen Kursschwankungen und sind daher anfällig für kurzfristige Verluste. Zudem setzt die Nutzung des Altersvorsorgedepots ein gewisses Verständnis für Geldanlagen und Fonds voraus, das nicht jede*r mitbringt. Unterstützung dabei, Chancen und Risiken besser einschätzen zu können, könnte daher sinnvoll sein. Darüber hinaus ließe sich argumentieren, dass Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt werden, da sie weniger einzahlen können und somit auch weniger Förderung erhalten. Eine gezieltere Ausgestaltung der Fördermechanismen wäre hier denkbar.

Genauere Informationen zum Altersvorsorgedepot finden sich auf Finanztip.de. Auf Finanzen.net steht zudem ein Rechner zur Verfügung, mit dem sich die mögliche Förderung berechnen lässt.

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Senior*innen, die alters- oder gesundheitsbedingt nicht (mehr) über eine eigene Fahrerlaubnis verfügen, sind häufig auf Alternativen angewiesen, um mobil zu bleiben. Neben Taxis sind auch Fahrdienste verbreitet, die von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden angeboten werden. Die Erfahrungen der Nutzer*innen mit Fahrdiensten und ähnlichen Angeboten sollen nun mithilfe einer Umfrage genauer untersucht werden.

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Die Befragung wird von der 1999 gegründeten BAGSO Service Gesellschaft durchgeführt und richtet sich an alle Personen ab 50 Jahren. Ihr Ziel besteht nicht nur darin, neue Erkenntnisse über die Mobilität älterer Menschen zu gewinnen, sondern auch Daten zur Zufriedenheit mit Fahrdiensten zu sammeln. Auf Basis der Ergebnisse sollen bestehende Informationslücken geschlossen und die entsprechenden Angebote verbessert werden, sodass sie den Bedürfnissen der Nutzer*innen besser gerecht werden.

Zunächst werden die Teilnehmenden zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Dabei geht es unter anderem darum, wie häufig sie ihre Wohnung verlassen und welche Fortbewegungs- beziehungsweise Verkehrsmittel sie dafür nutzen. Auf diese Weise soll der Mobilitätsbedarf älterer Menschen genauer erfasst werden.

Der Schwerpunkt der Befragung liegt jedoch auf der Nutzung von Taxis und Fahrdiensten. Die Teilnehmenden geben Auskunft über ihr Nutzungsverhalten und werden gefragt, wie vertraut sie mit verschiedenen Fahrdiensten sind. Darüber hinaus beinhaltet die Umfrage Fragen zu den Anlässen, zu denen Fahrdienste genutzt werden. Auch das Sicherheitsgefühl bei der Nutzung dieser Angebote spielt eine Rolle.

Anschließend werden einzelne Aspekte von Fahrdiensten – etwa die Freundlichkeit und Kompetenz der Fahrer*innen oder das Preis-Leistungs-Verhältnis – näher betrachtet. Die Befragten können dabei bewerten, welche Bedeutung diese Kriterien für sie haben. Zum Schluss werden sie gebeten, mögliche Hindernisse zu benennen, die einer Nutzung von Taxis und Fahrdiensten entgegenstehen.

Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil von Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität im Alter. Fahrdienste können dabei eine wichtige Rolle spielen, da sie für viele Senior*innen eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, flexibel ans Ziel zu gelangen – insbesondere dann, wenn die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist und keine Unterstützung durch Angehörige vorhanden ist. Eine Weiterentwicklung der Angebote liegt daher im Interesse vieler älterer Menschen.

Die kostenlose Teilnahme an der Umfrage ist online möglich und dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Die Anonymität aller Teilnehmenden wird gewahrt.

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„45 Jahre Arbeit, Kindererziehung oder Pflege verdienen Anerkennung. Höhere Altersgrenzen sind keine Lösung für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft!“, sagt Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK Deutschland, im Rahmen der aktuell intensiver werdenden Debatte um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Mit dieser Position steht sie nicht allein: Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt, dass drei Viertel der Deutschen die bestehende Regelung beibehalten möchten.

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In einer Meldung der Bertelsmann Stiftung wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ jährliche Einsparungen von mehr als 9,5 Milliarden Euro ermöglichen könnte. Die Regelung erlaubt es Arbeitnehmer*innen mit mindestens 45 Beitragsjahren, bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat wiederholt Überlegungen geäußert, den Zugang zu einem früheren Renteneintritt zu erschweren und das Renteneintrittsalter anzuheben. Begründet wird dies unter anderem mit den finanziellen Herausforderungen des Rentensystems.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch eine breite Unterstützung für die bestehende Regelung. 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, die abschlagsfreie Rente weiterhin ab 65 Jahren zu ermöglichen. 78 Prozent unterstützen zudem die Beibehaltung entsprechender Regelungen für schwerbehinderte Menschen. Nur rund zehn Prozent befürworten Einschränkungen, während lediglich drei Prozent für eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente eintreten. Geschlecht, Wohnort oder politische Orientierung hatten laut Umfrage keinen nennenswerten Einfluss auf die Ergebnisse.

Bentele fordert die Bundesregierung auf, von einer Anhebung des Renteneintrittsalters abzusehen. Stattdessen spricht sie sich für stärkere Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung aus, damit Menschen länger gesund arbeiten können. Besonders hebt sie die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen hervor, die Beschäftigten nach längeren Erkrankungen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern sollen. Diese Angebote müssten barrierefrei, leicht zugänglich und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden.

Darüber hinaus fordert der Sozialverband VdK Deutschland eine Arbeitsmarktpolitik, die Inklusion, Gleichberechtigung und Solidarität stärker in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehöre auch die konsequente Einhaltung der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Schwerbehinderung. Ziel sei es, gesundheitliche Belastungen und finanzielle Risiken im Alter zu verringern, von denen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonders häufig betroffen sind.

Der VdK hat die Ergebnisse der Umfrage sowohl in einem Artikel als auch in einem Video aufbereitet.

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Ab 2028 sollen die Rentenbeiträge steigen. Bei Schlagzeilen wie „Renten-Knall“ oder „Rentenhammer“ entsteht schnell der Eindruck, die Bundesregierung plane einen massiven Anstieg der Beiträge. Das sorgt bei vielen Menschen für Verunsicherung.

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Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein.

Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden.

In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich.

Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können.

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK:

  • höhere Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung,
  • die Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung,
  • eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen,
  • eine stärkere Beteiligung der Arbeitgebenden an steigenden Beiträgen,
  • sowie Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes.

Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.

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Digitale Kompetenzen sind zwischen den Generationen ungleich verteilt. Ältere Menschen – insbesondere mit Migrationshintergrund – verfügen im Durchschnitt über weniger Erfahrungen im Umgang mit digitalen Endgeräten, sozialen Medien oder Künstlicher Intelligenz als jüngere Generationen. Dies kann nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe einschränken, sondern auch den Zugang zu politischen und demokratischen Prozessen erschweren.

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Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäM) Positionspapier veröffentlicht. Darin formuliert der Beirat konkrete Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um digitale Teilhabe im Alter gezielter zu fördern.

Der Entwurf fordert unter anderem, digitale Teilhabe stärker gesetzlich zu verankern – beispielsweise im Zwölften Sozialgesetzbuch. Zudem sollten digitale Angebote für ältere Menschen mehrsprachig gestaltet werden, um gezielt auch Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Gleichzeitig plädiert der DigiBäM für barrierefreie und niedrigschwellige Förderangebote, die sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren. Ältere Menschen sollten dabei aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um digitale Kompetenzen langfristig selbstständig aufbauen und anwenden zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau zentraler Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese sollten möglichst leicht erreichbar und niedrigschwellig gestaltet sein. Besonders im Gesundheitsbereich sieht der Fachbeirat Handlungsbedarf, da digitale Anwendungen dort bislang häufig nicht ausreichend auf individuelle körperliche Voraussetzungen und Einschränkungen abgestimmt seien.

Darüber hinaus kritisiert der DigiBäM einen Mangel an geeigneten Lernorten und fordert deshalb einen flächendeckenden Ausbau von Bildungs- und Weiterbildungsstrukturen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen stärker in die Gestaltung entsprechender Angebote einfließen. Zusätzlich wird eine intensivere Vernetzung von Bildungsinstitutionen in ganz Deutschland empfohlen.

Weitere Themen des Papiers sind Diskriminierung im Netz, Cybersicherheit sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Der Fachbeirat betont, dass digitale Kompetenzen weit über die reine Bedienung technischer Geräte hinausgehen. Bestehende Projekte und Beratungsangebote sollten deshalb sichtbarer werden und proaktiv auf ältere Menschen zugehen.

Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen die Prinzipien Sicherheit, Gleichberechtigung, Partizipation und Selbstbestimmung. Da digitale Medien zunehmend alle Lebensbereiche prägen, hält der DigiBäM die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen für gesellschaftlich notwendig. Mehr digitale Teilhabe könne Senior*innen neue Möglichkeiten im Alltag eröffnen und ihnen zugleich eine stärkere gesellschaftliche und politische Mitwirkung ermöglichen.

Unter dem Titel „Digitale Agenda ohne Ältere? Wege zu einer Digitalpolitik für alle“ richtet sich das Papier an politische Akteur*innen auf allen Ebenen. Ziel ist es, die Medienkompetenz älterer Menschen langfristig zu stärken und digitale Teilhabe breiter zu ermöglichen.

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