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Gesundes Leben

Im höheren Alter lässt das Hörvermögen häufig nach und es kann sich eine Schwerhörigkeit (Hypakusis) entwickeln. Laut einer bundesweiten Befragung aus dem Jahr 2022 geht ein Hörverlust in vielen Fällen mit weiteren Beschwerden einher, wozu etwa Depressionen, Schlafstörungen und Bluthochdruck zählen. Ein Hörgerät kann neben dem Hörvermögen auch die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

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Die Studie HearForFuture sucht nun erneut Teilnehmende für eine etwa 15-minütige Umfrage. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Versorgung mit Hörhilfen schneller und effizienter gestaltet werden kann. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind ein Alter von mindestens 60 Jahren, ein vorliegender Hörverlust und Erfahrungen mit Hörgeräten. Der Fragebogen wurde von einem Forschungsteam aus dem Gesundheitsbereich unter Beteiligung einer Krankenkasse entwickelt.

Der Fragebogen umfasst Fragen zu den Erfahrungen mit dem eigenen Hörverlust sowie mit Terminen bei HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen. Abgefragt werden beispielsweise Wartezeiten sowie Art und Umfang von Hörtests und Beratungsgesprächen. Anhand der Antworten möchten die Forschenden ein detaillierteres Bild von der Versorgungssituation schwerhöriger Menschen und den Erfahrungen mit den entsprechenden medizinischen und akustischen Dienstleistungen gewinnen.

Anschließend werden die Teilnehmer*innen gefragt, wie zufrieden sie mit ihrer Betreuung und Behandlung waren und welche Wünsche und Bedürfnisse sie hinsichtlich zukünftiger Dienstleistungen und der Versorgung mit Hörgeräten haben. Zum Abschluss werden einige Eckdaten und Informationen zur allgemeinen Lebenssituation abgefragt.

HearForFuture ist ein Projekt des Innovationsausschusses, wurde im Januar 2025 gestartet und soll voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen werden. Ziel ist es, Versorgungslücken im Bereich der Hörgeräteversorgung zu identifizieren und auf Grundlage der Ergebnisse ein Konzept zu entwickeln, das schwerhörigen Senior*innen den Zugang zu Hörgeräten künftig erleichtern soll. Neben der Umfrage sind auch einzelne Interviews mit Patient*innen, HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen vorgesehen.

Die Versorgung mit Hörgeräten ist auch für die Seniorenpolitik von Bedeutung: Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund sechs Millionen ältere Menschen mit einem Hörverlust.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ist ein unabhängiger Verein, der sich seit über 50 Jahren für die Interessen und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und deren Familien einsetzt. Im Fokus stehen dabei gesundheitliche und finanzielle Anliegen Betroffener – sie können sich bei Fragen und Problemen rund um die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen an den BIVA-Pflegeschutzbund wenden.

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Der Verein bietet politisch und konfessionell unabhängige Schulungen und Beratungen an, betreibt jedoch auch politische Interessenvertretung und wirkt so als Bindeglied zwischen Pflegepatient*innen und Politiker*innen, um die Interessen Betroffener auch auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu vertreten. Fachtagungen und Förderprojekte zählen ebenfalls zu seinen Angeboten.

Angesichts des heißen Sommers 2026 hat sich der BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Wochen vermehrt dem Thema Hitzeschutz gewidmet. Zum Hitzeschutz im Pflegeheim wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der über die Gefahren extremer Temperaturen für ältere Menschen aufklärt. Laut BIVA erhöht insbesondere die Kombination aus hohem Alter, chronischen Erkrankungen und eingeschränkten Möglichkeiten zum Selbstschutz das gesundheitliche Risiko. Auch ein häufig vermindertes Durstgefühl sowie die verzögerte Wahrnehmung körpereigener Signale können Dehydration und Überhitzung begünstigen.

Ähnlich wie verschiedene andere Vereine und Initiativen, die sich für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen einsetzen, fordert auch der BIVA-Pflegeschutzbund bauliche Maßnahmen, die die Aufheizung von Innenräumen vermeiden, klare Handlungskonzepte für Hitzewellen sowie mehr finanzielle Mittel für entsprechende Schutzmaßnahmen und deren Vor- und Nachbereitung.

In einer weiteren Meldung vom 19. August berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund von Angehörigen, die teils lebensbedrohliche Zustände von Pflegepatient*innen in ihren Zimmern schilderten. Zudem werde bemängelt, dass Fachkräfte hitzebedingte Probleme teilweise verharmlosten oder ignorierten. Der Verband fordert daher, den Hitzeschutz konsequent in der Praxis umzusetzen, um Bewohner*innen vor gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Angehörigen, sich direkt an die Heimleitung zu wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass Bewohner*innen während einer Hitzewelle nicht ausreichend versorgt werden. Erfolgt darauf keine Reaktion seitens der Verantwortlichen, können sich Angehörige an weitere zuständige Stellen, etwa die Pflegekasse, wenden.

Auch über weitere gesellschaftlich und politisch relevante Themen informiert der BIVA-Pflegeschutzbund regelmäßig. So erscheinen unter anderem Artikel zu rechtlichen Änderungen, zur finanziellen Situation der Pflege und zu Veranstaltungen. Darüber hinaus kann der alle zwei bis drei Monate erscheinende Newsletter abonniert werden, der die neuesten Meldungen gebündelt zusammenfasst.

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Das von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Teil der Pflegereform wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit sollen künftig höhere Voraussetzungen für die ersten drei Pflegegrade gelten. Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt daher, bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit noch in diesem Jahr einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades zu stellen, und erklärt, wie dabei vorzugehen ist.

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Aufgrund der angekündigten Pflegereform befürchtet der VdK Deutschland, dass Pflegebedürftige künftig Leistungen verlieren könnten. Auch eine Aberkennung oder Herabstufung eines bestehenden Pflegegrades sei möglich. Da für die anzuwendenden Regelungen das Datum der Antragstellung entscheidend ist, empfiehlt der VdK, einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen. Die Feststellung des Pflegegrades würde dann noch nach den derzeit geltenden Regelungen erfolgen.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK Deutschland, kritisiert die geplanten Änderungen und warnt vor möglichen Folgen: „Nur weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“ Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass Pflegebedürftige auch nach der Reform die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen erhalten. In einem kurzen Video ruft Bentele dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglichst zeitnah zu stellen, und erläutert die Hintergründe.

Gleichzeitig erklärt der Sozialverband VdK Deutschland, welche Schritte bei der Beantragung eines Pflegegrades zu beachten sind. Dieser Prozess soll sich mit Inkrafttreten des PNOG nicht grundsätzlich verändern. Ein Antrag kann sinnvoll sein, sobald eine Person in einem oder mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung benötigt. Dabei müssen nicht zwingend körperliche Einschränkungen vorliegen. Auch Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten oder der psychischen Gesundheit können bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden.

Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter*in gestellt werden. Adressat ist die zuständige Pflegekasse, deren Kontaktdaten über die Krankenkasse erhältlich sind. Zunächst reicht ein formloser Antrag aus, der bei der Pflegekasse eingereicht werden kann. Je nach Pflegekasse stehen dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung, teilweise ist auch eine Online-Antragstellung möglich.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhält die antragstellende Person in der Regel weitere Unterlagen. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person. Dabei wird anhand festgelegter Kriterien ermittelt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert die antragstellende Person schriftlich. Für die Bearbeitung gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Werden diese unter bestimmten Voraussetzungen überschritten, kann ein Anspruch auf eine Verzögerungszahlung bestehen.

Auch bei einem bereits festgestellten Pflegegrad kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Dabei ist sowohl eine Höher- als auch eine Herabstufung möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Änderungen durch die Pflegereform kann es daher sinnvoll sein, sich vorab beraten zu lassen und mögliche Auswirkungen auf bestehende Leistungen zu klären.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades vor dem Hintergrund des PNOG stellt der VdK hier zur Verfügung.

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Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

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Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

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Immer mehr Kommunikation und Dinge des alltäglichen Lebens, wie Termine vereinbaren oder einkaufen, finden digital statt. Doch viele ältere Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet und den dazugehörigen Apps nicht sicher. Deshalb setzt Schleswig-Holstein seit einiger Zeit auf sogenannte Digitale Gesandte des Sozialverbandes.

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Diese sind speziell geschulte Ehrenamtliche, die Senior*innen im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern. Die rund 80 Digitalen Gesandt*innen sind seit etwa einem halben Jahr in Kiel und Dithmarschen aktiv. Sie bieten kostenlose, alltagsnahe Unterstützung, etwa beim Einrichten eines Smartphones, beim sicheren Umgang mit Messengern wie WhatsApp oder beim Erkennen von Betrugsmaschen. Die Unterstützung findet unter anderem im Rahmen von Stammtischtreffen statt, die bewusst offen und niedrigschwellig gehalten werden. Es geht darum, ohne Scham Fragen stellen und gemeinsam Dinge ausprobieren zu können. Aber auch zu Hause können Senior*innen Hilfe erhalten.

Da das Projekt gut angenommen wird und große Wirkung zeigt, soll es nun auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, damit in Zukunft noch mehr Menschen Unterstützung erhalten können. Wo genau das Angebot als Nächstes umgesetzt wird, möchte der Verband laut NDR im Herbst entscheiden. Die Resonanz bei den Senior*innen sei durchweg positiv und von viel Dankbarkeit geprägt.

Wer in Kiel oder Dithmarschen wohnt, kann telefonisch (Kiel: 0431/659594-29, Dithmarschen: 0481/123704-69) montags und dienstags zwischen 9 und 11 Uhr sowie mittwochs und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr Informationen einholen und sich gegebenenfalls für einen Termin anmelden. Per E-Mail an digitale-gesandte@sovd-sh.de ist dies unter Angabe der Modellregion (Kiel oder Dithmarschen) ebenfalls möglich. Auf der Webseite des Sozialverbandes ist zudem ein Flyer mit weiteren Informationen hinterlegt.

Das Projekt lebt von der Unterstützung Ehrenamtlicher. Auf der Webseite können sich Interessierte ebenfalls darüber informieren, wie sie selbst Digitaler Gesandter oder Digitale Gesandtin werden können.

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Im Schnitt begeht alle 55 Minuten ein Mensch in Deutschland Suizid, was etwa 10.000 Suiziden pro Jahr entspricht. Da es sich jedoch um ein noch immer tabuisiertes Thema handelt, über das in der Gesellschaft nur teilweise aufgeklärt wird, werden die Absichten suizidaler Menschen nicht immer rechtzeitig erkannt. Mit zunehmendem Alter steigt zudem das Suizidrisiko, auch das männliche Geschlecht ist ein Risikofaktor.

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Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Suizidrate hierzulande langfristig zu senken. Dafür soll das Suizidpräventionsgesetz, das bereits von der Ampel-Regierung initiiert, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr umgesetzt wurde, nun final auf den Weg gebracht werden. Dieses soll mehr Raum für Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen bieten. Auch die Ausweitung bereits bestehender Angebote wie etwa telefonischer Krisendienste ist Teil des Vorhabens. Im Mittelpunkt steht dabei die Einrichtung einer auf Suizidprävention spezialisierten Bundesfachstelle im Bundesgesundheitsministerium, welche die Angebote zentraler koordinieren und damit leichter zugänglich machen soll.

Zahlreiche Organisationen und Verbände haben sich bereits zu dem Gesetzentwurf geäußert, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). In einer ersten Pressemitteilung fiel das Fazit der BAGSO bereits überwiegend positiv aus. Als besonders erfreulich wurde hervorgehoben, dass die Bundesregierung Senior*innen als wichtige Zielgruppe des Suizidpräventionsgesetzes berücksichtigt.

Den Referentenentwurf des Gesetzes vom 3. Juli 2026 hat die BAGSO zudem in einer längeren Stellungnahme bewertet. Darin wird begrüßt, dass die Bundesregierung die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern möchte, um Betroffene gezielt ansprechen und unterstützen zu können, was in zahlreichen Fällen Menschenleben retten kann.

Die BAGSO fordert jedoch auch, den Gesundheitssektor hinsichtlich Suizidalität besser auszustatten. Dazu zählen psychiatrische Kliniken, aber auch Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung nach einem Suizidversuch. Kritik übt die BAGSO zudem an Lücken in der rechtlichen Regelung des assistierten Suizids. Dieser solle weiterhin möglich, aber explizit geregelt sein. Darüber hinaus müsse differenzierter zwischen Menschen mit Suizidgedanken und akut suizidalen Menschen unterschieden werden.

Ferner unterstützt die BAGSO Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und Unterstützung Betroffener. Ebenso bedeutsam sei es allerdings, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und suizidale Menschen dazu zu ermutigen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Ältere Menschen weisen aufgrund verschiedener, im höheren Alter häufiger auftretender Risikofaktoren ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Einsamkeit, Erkrankungen, Armut oder auch der Verlust nahestehender Menschen können dieses begünstigen. Gleichzeitig erreichen Aufklärungs- und Präventionsangebote ältere Menschen teilweise weniger gut als jüngere Generationen.

Hinweis: Wenn Sie Suizidgedanken haben, können Sie sich an die TelefonSeelsorge unter der 0800 1110111 wenden. Sie ist rund um die Uhr, kostenfrei und vertraulich erreichbar.

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Tanzen ist förderlich für die körperliche und geistige Gesundheit und kann das Miteinander fördern, was für Senior*innen von besonderer Bedeutung sein kann. Allerdings richten sich entsprechende Angebote tendenziell an jüngere Menschen, obwohl Tanzen auch im fortgeschrittenen Alter oft noch möglich ist.

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Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter (kubia) setzt sich für eine aktive künstlerische Teilhabe von Senior*innen ein und bietet Beratungen sowie Infomaterial an. Ältere Menschen sollen ermutigt werden, sich kreativ auszudrücken, um ihr persönliches Potenzial zu entfalten, Ressourcen zu aktivieren und Gemeinschaft zu erleben.

Zum Thema „Tanz und Alter(n)“ hat kubia ein Online-Dossier veröffentlicht, das in Kooperation mit der Tanzwissenschaftlerin Lea Spahn erarbeitet wurde. Es soll Tanzlehrer*innen, die vorwiegend Senior*innen unterrichten, wissenschaftlich fundierte Konzepte und Hinweise zur Arbeit mit älteren Menschen vermitteln, sodass Tanzen altersgerecht und kompetent gelehrt werden kann. Der Impuls hierzu stammt ursprünglich von der Choreografin Silke Z.

„Mit zunehmendem Alter stehen Menschen seltener auf Bühnen, nehmen weniger selbstverständlich an künstlerischen Prozessen teil und sind im zeitgenössischen Kunstdiskurs unterrepräsentiert“, heißt es in dem Dossier. Es soll zentrale Erkenntnisse der Tanzgeragogik übersichtlich zusammenfassen und weiterentwickeln, indem abwechslungsreiche Materialien zu dem Thema zur Verfügung gestellt werden. Neben einem Glossar sowie einer Sammlung allgemeiner Anmerkungen zur Tanzgeragogik wird auch auf Tutorials in Videoform und auf den Podcast „Tanzkurz mit älteren Menschen“ verwiesen.

Ziel der Tanzgeragogik ist es, älteren Menschen nicht nur das Tanzen näherzubringen, sondern auch ihre Bühnenpräsenz zu fördern. Viele Theater setzen zumeist auf jüngere Darsteller*innen, da das Alter(n) oftmals als hinderlich beim Tanzen empfunden wird. Daher bemüht sich kubia darum, Senior*innen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung kultureller und künstlerischer Veranstaltungen zu ermöglichen.

Das gesamte Dossier wird am 15. September von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr online vorgestellt. Lea Spahn und Silke Z. präsentieren und erklären die Materialsammlung sowie deren Hintergrund und beantworten Fragen des Publikums. Bis zum 8. September können Sie sich hierfür über ein Anmeldeformular einen Platz für die kostenlose und barrierefreie Teilnahme sichern.

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Nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch ausgebildete Pflegefachkräfte stoßen im Umgang mit Patient*innen manchmal auf Situationen, die Hilflosigkeit, Scham oder Überforderung auslösen können. Erschwerte Herausforderungen ergeben sich zum Teil auch aus den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. In solchen Momenten können verständlich aufbereitete Informationen und praktische Handlungsempfehlungen Orientierung geben und Sicherheit im Pflegealltag vermitteln.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet kostenlose, online verfügbare Übersichten zu verschiedenen Themenfeldern der Pflege an. Die zwölf Ratgeber und neun Kurzratgeber Ratgeber im PDF-Format wurden auf Grundlage eines Methodenstandards entwickelt, in den die Expertise verschiedener Professionen eingeflossen ist. So soll sichergestellt werden, dass die Inhalte sowohl wissenschaftlich fundiert als auch leicht verständlich und praxisnah sind. Laut ZQP richten sie sich an alle Personen, die für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verantwortlich sind, und können sowohl im privaten als auch im professionellen Pflegekontext genutzt werden.

Die Ratgeber befassen sich mit häufig auftretenden Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag. Behandelt werden unter anderem Themen wie Körper- und Mundpflege, Ernährung und Scham. Darüber hinaus geben sie Hinweise zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie zur Medikamenteneinnahme. Ziel ist es, Pflegende zu sensibilisieren, Berührungsängste abzubauen und praxisnahe Informationen rund um die Pflege bereitzustellen.

Das ZQP wurde im Jahr 2009 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegründet. Es handelt sich um eine in Berlin ansässige, unabhängige, gemeinnützige und operativ tätige Fachstiftung. Die Mitarbeitenden des ZQP bringen Expertise aus verschiedenen Fachrichtungen ein und verfolgen das Ziel, Pflegenden Hinweise und Empfehlungen für eine möglichst gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sowohl das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen als auch die körperliche und psychische Entlastung der Pflegenden gestärkt werden.

Neben den Ratgebern veröffentlicht das ZQP auch Studien, Artikel und Videos zu pflegerelevanten Themen. Auf diese Weise wird insbesondere pflegenden Angehörigen ein niedrigschwelliger Zugang zu fundierten Informationen ermöglicht. Auf der Webseite des ZQP können Ratgeber, Magazine, Flyer und Poster zu verschiedenen Praxisthemen kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. Zudem lassen sich über die Beratungsdatenbank innerhalb weniger Sekunden wohnortnahe Beratungsstellen zum Thema Pflege finden.

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Bei Pflegestützpunkten handelt es sich um niedrigschwellige Beratungsstellen, die kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Gemäß § 7c SGB XI sind die Länder verpflichtet, Pflegestützpunkte einzurichten. Finanziert werden diese durch die Kranken- und Pflegekassen sowie durch kommunale Träger. Für eine Beratung müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.

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Pflegestützpunkte werden insbesondere von Menschen genutzt, die Fragen zum Thema Pflege haben, weil sie beispielsweise Angehörige versorgen oder selbst pflegebedürftig sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln und Angehörigen geeignete Vorgehensweisen aufzeigen. Auch wer sich mit der Bürokratie, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, überfordert oder orientierungslos fühlt, kann sich von den Berater*innen – oftmals ausgebildeten Pflegefachkräften – vor Ort unterstützen lassen. Ebenso geben die Mitarbeitenden Auskunft bei der Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst sowie zur Beantragung eines Pflegegrades.

Die Berater*innen verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen Angebote und Institutionen und können Ratsuchende bei Bedarf an diese vermitteln. Auch Fragen zur Selbstfürsorge pflegender Angehöriger können Anlass für den Besuch eines Pflegestützpunktes sein.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 700 Pflegestützpunkte. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass mittlerweile zwar fast jedes Bundesland über Pflegestützpunkte verfügt, diese jedoch ungleich über das Bundesgebiet verteilt sind. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Länder selbst entscheiden können, wo und wie viele Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Besonders deutlich zeigt sich dies in Bayern, wo es regional große Unterschiede gibt. Vor allem ländlich geprägte Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin Lücken aufweisen, verfügen häufig über zu wenige Pflegestützpunkte.

„Der VdK fordert, dass die Pflege zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wird“, heißt es in einer Stellungnahme vom 06. Juli. Auf diese Weise soll der Zugang zu Pflegestützpunkten allen Menschen unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden.

Den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt können Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) durch die Eingabe Ihrer Adresse oder Postleitzahl ermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Pflegestützpunkte in Ihrer Region, einschließlich ihrer Kontaktdaten und Leistungen.

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Der Eintritt in den Ruhestand fällt nicht allen Senior*innen leicht, da es sich um eine umfassende Veränderung der Lebensumstände handelt. Wer zum ersten Mal Rente bezieht, muss sich zunächst mit der damit einhergehenden Bürokratie zurechtfinden und leidet möglicherweise auch an psychischen Belastungen, beispielsweise aufgrund von Einsamkeit oder Schwierigkeiten bei der Strukturierung des neuen Alltags.

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Damit Rentner*innen zu Beginn ihres Ruhestands mehr Sicherheit und Orientierung erleben können, sollen die rund 300, überwiegend in Nordrhein-Westfalen aktiven ZWAR-Netzwerke Menschen, die an der Schwelle zum Renteneintritt stehen, zusammenführen. Ende der 1970er Jahre in Dortmund gegründet, sind mittlerweile über 15.000 Menschen in einem solchen Netzwerk tätig. Die Abkürzung ZWAR steht für „Zwischen Arbeit und Ruhestand“. Das Konzept ist auf Selbstorganisation ausgelegt und soll bewusst möglichst niedrigschwellig gehalten werden.

Die ZWAR-Netzwerke sollen ältere Menschen vor Ort unterstützen und stehen diesbezüglich im Austausch mit Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft. Dabei bieten sie Projekte zu Themen wie Digitalisierung und Gesundheitsprävention an und beraten sowie coachen Interessierte und Bedürftige, aber auch Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige, zur eigenständigen Partizipation sowie zur Quartiersentwicklung. Langfristiges Ziel ist die Wahrung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die die individuellen Ressourcen berücksichtigt.

ZWAR e. V. richtet regelmäßig abwechslungsreiche und interaktive Veranstaltungen für Senior*innen aus. Die Workshops, Kurse, Diskussionsrunden und Feierlichkeiten sollen primär dem Erleben von Gemeinschaft in einer unterhaltsamen Atmosphäre sowie der Aneignung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Für ihre langjährige erfolgreiche Arbeit wurde erst kürzlich eines der ZWAR-Netzwerke mit einem lokalen Ehrenamtspreis ausgezeichnet.

Auch Seminare zur Netzwerkarbeit werden seitens ZWAR e. V. angeboten, die sich sowohl an die Mitglieder selbst als auch an anderweitig Tätige in der Arbeit mit älteren Menschen richten. Der nächste Termin für ein solches Seminar ist der 01. Oktober und findet in Dortmund statt.

Seminarleiterin Ute Schünemann-Flake ist Diplom-Pädagogin, Psychologische Beraterin und Mastercoach und wird von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr den Teilnehmenden zentrale Elemente des ZWAR-Konzepts näherbringen. Dies schließt die Organisation wie auch die Umsetzung von Netzwerktreffen auf kommunaler Ebene ein. Der aus theoretischen und praxisnahen Aspekten bestehende Seminarblock soll die Teilnehmer*innen für die Komplexität der Rolle einer Gruppenleitung entsprechender Netzwerke sensibilisieren.

Noch bis zum 25. September ist eine Anmeldung für 150 Euro Teilnahmegebühr per E-Mail an ut.schuenemann@zwar.org möglich.

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