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Die voraussichtlich weiter steigende Zahl der Menschen mit Demenz in Deutschland stellt nicht nur Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik vor Herausforderungen. Insbesondere in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung sind häufig umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, die den Betroffenen einerseits die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und andererseits ihre Sicherheit gewährleisten sollen.

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Schätzungen der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft zufolge leben gegenwärtig etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland – dies entspricht annähernd der Population Hamburgs. Es ist zu erwarten, dass innerhalb der nächsten 25 Jahre 500.000 bis 800.000 weitere Erkrankte hinzukommen werden. Statistisch betrachtet ist Demenz in Ostdeutschland stärker verbreitet als im Westen, da der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern durchschnittlich höher ist.

Im Herbst 2020 hatte die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) die Nationale Demenzstrategie auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um ein Bündel von Einzelmaßnahmen, an deren Umsetzung sich zahlreiche Initiativen, Vereine, Organisationen und weitere Akteur*innen beteiligen. Ziel ist es, Menschen mit Demenz ein würdevolles Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten.

Wie kürzlich bekannt gegeben wurde, wird die Nationale Demenzstrategie bis 2027 verlängert, was die BAGSO ausdrücklich begrüßte. Gleichzeitig betonte sie die Bedeutung einer aktiven Unterstützung von Menschen mit Demenz, die weit über die medizinische Versorgung hinausgehe. Die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Betroffenen müsse so lange wie möglich erhalten bleiben. Auch die Bedeutung lokaler Demenznetzwerke wurde hervorgehoben. Diese bieten an zahlreichen Standorten in Deutschland Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen an und vermitteln bei Bedarf an entsprechende Angebote. Häufig arbeiten sie dabei mit Kooperationspartner*innen zusammen, die unter anderem kulturelle, sportliche oder kreative Aktivitäten ermöglichen.

Einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Unterstützung von Menschen mit Demenz hat nun die hessische Landesregierung unternommen. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege berichtete Mitte September über den Start der neuen Landesfachstelle für Menschen mit Demenz. Sie soll als zentrale Anlaufstelle für die Vernetzung bestehender Angebote in Hessen dienen und durch ihre Netzwerkarbeit dazu beitragen, Unterstützungs- und Beratungsangebote besser zugänglich und übersichtlicher zu gestalten. Vergleichbare Anlaufstellen zur Vernetzung von Organisationen und Vereinen, die sich für Menschen mit Demenz einsetzen, bestehen bereits in mehreren Bundesländern, unter anderem in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sowohl die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) als auch die BAGSO weisen auf die besonderen Herausforderungen hin, mit denen Menschen mit Demenz konfrontiert sind. Sie betonen das Recht und das Bedürfnis der Betroffenen, trotz ihrer Erkrankung weiterhin einen möglichst selbstbestimmten Alltag mit Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten zu gestalten. Hierfür brauche es auch angesichts steigender Erkrankungszahlen eine verlässliche Netzwerkarbeit, die Aufklärung leistet und Betroffene in einem unterstützenden, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Umfeld begleitet.

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Anfang 2024 startete das Projekt „Norderstedter Hausbesuche“ als Pilotprojekt für den Stadtteil Norderstedt-Mitte und wurde anschließend auch auf Garstedt-Zentrum ausgeweitet. Das Angebot richtete sich an ältere Menschen und sollte ihnen ermöglichen, frühzeitig Informationen und Unterstützung zu erhalten. Ende 2026 wird das Projekt nun eingestellt.

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Menschen ab 65 Jahren hatten die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch mit dafür geschulten Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes Altholstein zu vereinbaren. Dieses konnte allein oder in Begleitung, zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden. Dabei ging es beispielsweise um Themen wie Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte oder Pflege. Auf Wunsch konnten die Ratsuchenden auch an andere Angebote weitervermittelt oder bis zu zwei Folgegespräche vereinbart werden.

Ziel des Projekts war es, Menschen ab 65 Jahren dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dafür informierten und berieten die Mitarbeitenden präventiv über wohnortnahe Angebote und Unterstützungsstrukturen.

Präventive Hausbesuche können dazu beitragen, Einsamkeit und sozialer Isolation frühzeitig entgegenzuwirken und mögliche Notlagen älterer Menschen zu verhindern.

Rund 388 Senior*innen haben das Angebot nach Angaben des Diakonischen Werkes Altholstein genutzt. Insgesamt fanden etwa 800 Folgegespräche statt.

Das Projekt war von Beginn an bis Ende 2026 befristet. Nun wurde beschlossen, es nicht fortzuführen. Die Stadt Norderstedt bestätigte auf Anfrage des NDR, dass mehrheitlich gegen eine Verlängerung des Angebots gestimmt wurde.

Das Diakonische Werk bedauert die Entscheidung der Stadt. Menschen ab 65 Jahren hätten durch das Projekt frühzeitig Informationen zu passenden Unterstützungsangeboten erhalten. Ohne die Hausbesuche müssten sie sich künftig wieder selbst einen Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen, Angehörige um Hilfe bitten oder möglicherweise ohne passende Unterstützung auskommen.

Das Projekt hatte ältere Menschen durch einen Informationsbrief aktiv angesprochen. Künftig müssen Interessierte wieder selbst tätig werden und sich eigenständig an Beratungsstellen wenden. Dies geschieht häufig erst dann, wenn bereits eine Notlage eingetreten ist. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen boten die Hausbesuche eine niedrigschwellige Möglichkeit, Beratung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene Wohnung verlassen zu müssen.

Die Stadt betont hingegen, dass andere Angebote im Rahmen des „Netzwerk Norderstedt“ für Senior*innen bestehen bleiben. Deren Förderung wurde bis 2030 verlängert.

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Nach wochenlangen Diskussionen zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am 30. September den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit ist die Reform allerdings noch nicht endgültig verabschiedet: Nun beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dem sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf befassen.

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Dem Kabinettsbeschluss waren intensive Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU vorausgegangen. Zeitweise hatte die SPD damit gedroht, die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgelegten Pläne zu blockieren. Umstritten waren insbesondere vorgesehene Leistungskürzungen sowie die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden soll.

Die Pflegeversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung ihre Finanzierung zunächst stabilisieren. Die grundlegende Strukturreform ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern soll in einem weiteren Schritt folgen.

Zu den zentralen Streitpunkten innerhalb der Koalition gehörte die von der SPD geforderte stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte die vorgesehenen Leistungskürzungen kritisiert und auf Veränderungen bei der Finanzierung gedrängt. Ablehnend reagierten darauf unter anderem die Union und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auch Linnemann sprach sich gegen eine Zusammenführung der beiden Versicherungssysteme aus.

Darüber hinaus forderten SPD-Politikerinnen eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner*innen. Im Gespräch war dabei ein sogenannter Pflegedeckel von 1.500 Euro für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Linnemann lehnte diesen Vorschlag ab und argumentierte, dass damit nur ein Teil der tatsächlich von Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten begrenzt würde. Ebenfalls für Diskussionen sorgte die Forderung nach einer Rückzahlung von rund fünf Milliarden Euro an die Pflegeversicherung, die während der Corona-Pandemie für staatliche Aufgaben eingesetzt worden waren.

Bei einem weiteren umstrittenen Punkt kam die Union der SPD entgegen: Die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wurden aus dem Entwurf gestrichen. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 % bleiben. Für Kinderlose ist dagegen eine Erhöhung des Beitragszuschlags um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen.

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Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt davor, dass sich die deutsche Pflegepolitik zu stark auf die Pflege durch Angehörige verlasse. Nach Ansicht des Verbandes drohen dadurch Versorgungslücken, die insbesondere ältere Menschen betreffen könnten.

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Nach Angaben des AGVP spart der Staat derzeit rund 234 Milliarden Euro, weil Familien und Freund*innen Pflegeleistungen übernehmen. Doch diese Kapazitäten nehmen nach Einschätzung des Verbandes ab, da pflegende Angehörige selbst älter werden, wegfallen oder die Belastungen nicht dauerhaft tragen können. „Die Politik verdränge die Probleme, die aus der demografischen Entwicklung entstünden“, mahnte Verbandspräsident Thomas Greiner.

Bereits in den vergangenen vier Jahren fehlten laut Verband 60.000 Pflegeplätze. Gleichzeitig stehe die eigentliche demografische Herausforderung noch bevor, da die Babyboomer-Generation zunehmend ein Alter erreicht, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlicher wird. Schon jetzt sei die Versorgung vielerorts nicht gesichert. Der AGVP geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.

Hinzu kommen steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil in Pflegeheimen liegt laut AGVP inzwischen bei rund 3.600 Euro pro Monat. Für viele Senior*innen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert daher einen politischen Kurswechsel. Deutschland habe nur noch etwa zehn Jahre Zeit, um die Pflegeinfrastruktur für die bevorstehenden demografischen Veränderungen auszubauen. Planung und Bau neuer Pflegeeinrichtungen seien langwierige Prozesse, da unter anderem Bedarfsanalysen, Grundstückssuche und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten.

Der Verband kritisiert außerdem einen aus seiner Sicht „lebensfremden Bürokratiezyklus“ und fordert bessere Investitionsbedingungen, flexiblere Personalvorgaben, mehr Eigenverantwortung und weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte. Pflege sei längst nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern betreffe auch den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder verlassen den Arbeitsmarkt vollständig, was sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt Folgen haben kann.

Große Erwartungen richtet der AGVP daher an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Der Verband fordert, die Versorgungssicherheit stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik zu stellen und frühzeitig auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu reagieren.

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Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang Juni veröffentlichte, sieht auch einige Schritte im Bereich der Digitalisierung vor. Dadurch sollen strukturelle Prozesse effizienter gestaltet und die Pflege insgesamt transparenter, schneller und moderner werden. Pflegeverbände haben sich bereits zu den geplanten Maßnahmen geäußert.

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Der Referentenentwurf sieht mehrere zentrale Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vor. Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen ab Mitte nächsten Jahres Förderanträge zur Modernisierung ihrer internen IT-Systeme stellen können. Einrichtungen, die diesen Schritt frühzeitig gehen, könnten dadurch von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem ist eine Innovationsregelung vorgesehen, nach der Pflegeheime die durch unbesetzte Stellen frei werdenden finanziellen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien nutzen können. Dies soll in Abstimmung mit den Pflegekassen erfolgen. Studien deuten darauf hin, dass sich der Einsatz entsprechender Technologien positiv auf die Pflegesätze und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken kann.

Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Pflegecockpits vor. Das Online-Portal soll die Informationsbeschaffung und die Vermittlung an geeignete Pflegeeinrichtungen erleichtern. Gleichzeitig soll es die Verwaltung wichtiger Dokumente ermöglichen und dadurch bürokratische Hürden verringern.

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch mögliche Probleme bei der Umsetzung und Wirksamkeit. Die Pläne seien insbesondere dann wirkungsvoll, wenn der verstärkte Einsatz von Technologie dazu beitragen könne, die Folgen des Fachkräftemangels abzufedern.

Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass die Digitalisierung im Entwurf nicht ambitioniert genug angegangen werde. Beispielsweise müsse die Summe der Fördermittel angehoben werden, damit sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Patient*innen flächendeckend vom PNOG profitieren könnten. Die angekündigten Maßnahmen müssten dafür ausgeweitet und Digitalisierung umfassender berücksichtigt werden.

Wichtig sei zudem, Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) nicht als Ersatz für Fachkräfte zu verstehen. Insbesondere die Beziehungsarbeit, die in der Pflege eine zentrale Rolle spielt, müsse weiterhin durch Personal geleistet werden. Auch dürften mit der Digitalisierung einhergehende Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten keine zusätzlichen Belastungen für die Fachkräfte verursachen.

Voraussichtlich wird der Entwurf zum PNOG im kommenden Herbst erstmals Gegenstand einer ausführlicheren Debatte im Bundestag sein. Ein Inkrafttreten erster Regelungen ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Da es sich bislang jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, sind sowohl inhaltliche Änderungen als auch Verzögerungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.

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Beim Umgang mit zunehmenden Hitzewellen unterscheiden sich die politischen Positionen der beiden Regierungsparteien Union und SPD. Während die SPD den Hitzeschutz im Grundgesetz verankern möchte, steht die Union einer entsprechenden Verfassungsänderung skeptisch gegenüber.

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Position der SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, den Hitzeschutz durch eine Verfassungsänderung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine sozialpolitische Aufgabe sei, da insbesondere finanziell benachteiligte, ältere und kranke Menschen von den Folgen extremer Hitze betroffen seien.

Nach den Vorstellungen der SPD benötigen Innenstädte mehr Grünflächen und schattenspendende Plätze. Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Kitas und Schulen sollen besser mit Klimaanlagen und weiteren Maßnahmen zum Hitzeschutz ausgestattet werden. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Sozialdemokrat*innen haben zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie zu schnellem Handeln aufrufen. Vorgesehen ist unter anderem ein Hitzeaktionsplan, der bei weiteren Hitzewellen Menschen und Umwelt besser schützen soll.

Position der CDU/CSU

Die Union betrachtet eine Aufnahme des Hitzeschutzes ins Grundgesetz deutlich kritischer. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung von CDU und CSU keine unmittelbar spürbaren Effekte mit sich bringen. Zudem wäre für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Union zeigt sich zwar offen für eine Prüfung des Vorschlags, reagiert insgesamt jedoch skeptisch. Sie verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem ebenfalls finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellt werden könnten.

Position weiterer Fraktionen

Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke unterstützen grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Hitze- und Klimaschutz. Die Grünen sprechen sich wie die SPD dafür aus, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, und fordern die Bundesregierung zu schnellerem Handeln auf. Die Linksfraktion legt den Schwerpunkt dagegen stärker auf konkrete Maßnahmen. Zu ihren Vorschlägen gehören zusätzliche finanzielle Mittel für den Hitzeschutz sowie verkürzte Arbeitstage bei extremer Hitze.

Position von Verbänden und Organisationen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer stärkeren politischen Verankerung des Hitzeschutzes unter anderem eine bessere Ausstattung von Kliniken mit Klimaanlagen, Ventilatoren und weiteren Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus fordert die Stiftung, hitzebedingte Todesfälle entsprechend auf Totenscheinen erfassen zu können.

Ähnlich äußert sich der Sozialverband Deutschland. Neben zusätzlichen staatlichen Mitteln brauche es eine angemessene materielle Ausstattung, um bestehende Defizite beim Hitzeschutz auszugleichen. Eine interne Umfrage von ver.di weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte in vielen Pflegeheimen keinen ausreichenden Hitzeschutz erfahren und dadurch teilweise gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich der Intensivmediziner Uwe Janssens angesichts der bisherigen politischen Reaktionen „verstört“. Er kritisiert insbesondere den aus seiner Sicht unzureichenden Hitzeschutz in Krankenhäusern.

Die Diskussion erhält zusätzliche Bedeutung durch die gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bereits eine fünfstellige Zahl hitzebedingter Todesfälle registriert. Besonders betroffen ist bislang der Südwesten Deutschlands, wo die Rate hitzebedingter Todesfälle am höchsten liegt.

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SPD-Parteichef Lars Klingbeil hat sich für eine grundlegende Veränderung bei der Finanzierung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Privatversicherte sollen sich künftig an den Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. Klingbeil erklärte, es sei nicht hinnehmbar, dass Privatversicherte weiterhin außen vor blieben. Dies sei ungerecht, da sich darunter insbesondere Menschen mit hohen Einkommen befänden, die einen Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflege leisten könnten.

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Die SPD-Bundestagsfraktion verweist seit Längerem auf ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind demnach deutlich mehr ältere und pflegebedürftige Menschen versichert, während die Versichertenstruktur der privaten Pflegeversicherung im Durchschnitt jünger und damit weniger kostenintensiv ist.

Die SPD fordert daher einen Strukturausgleich zwischen beiden Systemen. Ein finanzieller Ausgleich soll die unterschiedliche Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung teilweise ausgleichen. Damit würden Privatversicherte künftig indirekt einen Teil der Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung mittragen.

Klingbeils Forderung steht vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Pflegeversicherung. Steigende Pflegebedarfe und der demografische Wandel erhöhen den Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Strukturausgleich könnte nach Vorstellung der SPD dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen.

Gerade für ältere Menschen ist die langfristige finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung von besonderer Bedeutung. Klingbeils Vorschlag zielt darauf ab, die Finanzierung stärker zwischen gesetzlich und privat Versicherten auszugleichen und zusätzliche Mittel für die gesetzliche Pflegeversicherung bereitzustellen.

Parallel zur Pflegedebatte äußerte sich Klingbeil auch zur Diskussion über die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, der sogenannten „Rente mit 63“. Er fordert Übergangsfristen und Vertrauensschutz: „Klar muss sein, dass Menschen auf Zusagen vertrauen können müssen“, so Klingbeil. Damit spricht er sich gegen eine kurzfristige Abschaffung ohne entsprechende Übergangsregelungen aus.

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat angekündigt, die geplanten Einsparungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger zurückzunehmen. Damit distanziert er sich von dem Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU), die angesichts eines erwarteten Milliardendefizits in der Pflegeversicherung Kürzungen vorgeschlagen hatte.

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Aktuell zahlen Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 740 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige pflegen. Warkens Entwurf sah vor, diese Zahlungen künftig auf 70 % zu reduzieren – eine Maßnahme, die im Jahr 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bringen sollte. Linnemann betont: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen nicht sparen“, und fordert stattdessen eine Gegenfinanzierung.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, ist aber bereit, über Details der geplanten Änderung weiterzusprechen.

Linnemanns Entscheidung stößt zugleich auf breite Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht die geplanten Kürzungen als falschen Ansatz, während die Stiftung Patientenschutz die Rücknahme begrüßt und den Bund auffordert, die 4,2 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu tragen. Auch der Sozialverband SoVD begrüßt den Vorschlag und schlägt vor, die Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und den Pflegekassen die coronabedingten Kosten zu erstatten. Christos Pantazis (SPD) sichert Linnemanns Korrektur ebenfalls seine volle Unterstützung zu.

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt neben Zustimmung auch Kritik an weiteren geplanten Änderungen. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige dürften nicht weiter steigen. Der DGB fordert zudem, die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Vollversicherung umzubauen, die künftig alle pflegebedingten Kosten übernimmt.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung betont, dass pflegende Angehörige das „Rückgrat der Versorgung in der Pflege“ seien und dementsprechend Rentenbeiträge erhalten sollten. Diese müssten jedoch aus Steuermitteln und nicht aus Beitragszahlungen finanziert werden, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele.

Offen bleibt, wie Linnemann die Gegenfinanzierung gestalten möchte. Die Pflegeversicherung steht vor einem großen Defizit, Beitragserhöhungen sollen jedoch vermieden werden. Gleichzeitig steigen die Kosten auch aufgrund des demografischen Wandels.

Mit der angekündigten Rücknahme der Kürzungen wird eine mögliche finanzielle Mehrbelastung pflegender Angehöriger zunächst abgewendet. Die Frage nach einer langfristigen und tragfähigen Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen.

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Ende Juli hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehrere Bundesministerien personell neu besetzt, darunter auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das nun von Carsten Linnemann (CDU) geleitet wird. Der Nachfolger seiner Parteikollegin Nina Warken hat bereits angekündigt, gesundheitspolitisch einen Kurswechsel anzustreben, der im Falle einer Umsetzung auch die Pflege betreffen würde.

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Obwohl Linnemann allgemein für seine wirtschaftsliberalen und konservativen Positionen bekannt ist, sprach er sich kürzlich dafür aus, von den unter Warken geplanten Sparmaßnahmen in der Pflege abzusehen und dadurch pflegende Angehörige zu entlasten. Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger lehnt Linnemann ab. Der neue Gesundheitsminister begründet dies mit der hohen gesellschaftlichen Bedeutung pflegender Angehöriger und ihrem wesentlichen Beitrag zur pflegerischen Versorgung.

Die CSU und auch Bundeskanzler Merz konnte Linnemann bislang nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Unterstützung erhält er hingegen von der mitregierenden SPD sowie von zahlreichen Pflege- und Gesundheitsverbänden. Einige Verbände fordern zugleich weitergehende Maßnahmen zugunsten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien. Beispielsweise fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Linnemann dazu auf, auch die gestiegenen Eigenanteile zu reduzieren, damit Pflege für alle Leistungsnehmer*innen finanzierbar bleibe. Konkrete Pläne für eine mögliche Gegenfinanzierung stehen ebenfalls noch aus.

Gleichzeitig drängt Linnemann darauf, Gewalt gegen Pflegekräfte schneller und härter zu sanktionieren. Die gestiegene Zahl verbaler und körperlicher Angriffe auf Personal in Kliniken und Pflegeheimen nimmt er zum Anlass, einen stärkeren Schutz der betroffenen Fachkräfte zu fordern. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschäftigt sich gegenwärtig mit einer entsprechenden rechtlichen Änderung. Demnach sollen Übergriffe auf Pflegepersonal mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Linnemann plädiert zudem dafür, Urteile möglichst unmittelbar nach den Taten zu verhängen. Bei einem solchen beschleunigten Verfahren sind jedoch nur bestimmte Strafen möglich.

Konkrete Entwürfe liegen auch hierzu bislang nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Linnemanns Ansätze noch vor dem Jahreswechsel Gegenstand politischer Debatten sein werden.

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Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

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Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

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