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Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

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Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

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Die palliative Geriatrie versorgt, betreut und begleitet überwiegend hochbetagte Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens. Diese besonders sensible Art der Pflege soll dazu dienen, den Patient*innen das Sterben so angenehm, angst- und schmerzfrei wie möglich zu gestalten und auch die Angehörigen angemessen zu beraten. Sie findet in der Regel in Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern statt, wo die Patient*innen schlussendlich auch versterben.

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Jedoch ist bei der Suche nach palliativgeriatrischen Angeboten Vorsicht geboten, da die von den Anbieter*innen versprochenen Dienstleistungen und deren Standards nicht immer der Realität entsprechen. Darüber hinaus klagen Angehörige oftmals über eine unübersichtliche Aufbereitung der Informationen, mangelnde Transparenz und ein Übermaß an Bürokratie.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie, das sich für die Belange der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einsetzt, wird am 2. Oktober von 9 bis 18 Uhr die 21. Fachtagung der palliativen Geriatrie ausrichten. Die Veranstaltung findet seit 2005 jährlich in Berlin statt und beschäftigt sich intensiv mit der optimalen Gestaltung der palliativgeriatrischen Pflege mit Blick auf die Bedürfnisse sowohl der Patient*innen als auch der Angehörigen. Ebenso wird über die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen sowie die Sensibilisierung für unseriöse Angebote diskutiert.

Unter der Schirmherrschaft von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird eine Vielzahl an Referent*innen aus den Bereichen Forschung und Gesundheit erwartet. Diese werden den Teilnehmenden überwiegend in Form von Vorträgen ihre Erkenntnisse vermitteln. So geht es beispielsweise um Gewalt in der Pflege, assistierten Suizid und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, aber auch ethisch-moralische Aspekte im Zusammenhang mit der palliativen Geriatrie werden thematisiert. Daneben ist auch eine knapp einstündige Diskussionsrunde geplant, die unter dem Motto „Leben und Sterben in Würde: Alles nur schöner Schein?“ steht.

Das gesamte Programm der Veranstaltung ist online abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum genauen Veranstaltungsort, zu Kooperations- und Fachpartnern und allen Sponsoren sowie die Kontaktdaten des Veranstalters. Für eine Teilnahme vor Ort werden 134 Euro fällig, es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für 89 Euro der Veranstaltung per Videokonferenz beizuwohnen. Außerdem steht ein Anmeldeformular zur Verfügung.

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In Schleswig-Holstein arbeiteten zuletzt rund 75.000 Menschen über 65 Jahren, so das Statistikamt Nord. Das entspricht etwa 11 % dieser Altersgruppe. Damit hat sich die Zahl der arbeitenden Senior*innen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Die Gründe dafür sind vielfältig.

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Für viele ältere Menschen ist die Erwerbstätigkeit nicht die Haupteinnahmequelle, aber ein wichtiger Zuverdienst. Besonders betroffen sind Frauen, die sich früher überwiegend um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben und dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen konnten. Sie nutzen die Möglichkeit, im Alter weiterzuarbeiten, um Rentenlücken zu schließen und finanziell unabhängiger zu sein. Für einen Teil der Senior*innen ist die weitere Erwerbstätigkeit damit weniger eine freiwillige Entscheidung als eine finanzielle Notwendigkeit.

Viele Senior*innen arbeiten aber auch aus Überzeugung weiter, so Prof. Claudia Buengeler von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Viele Menschen mögen ihre Arbeit und empfinden sie als sinnstiftend. Mit dem Renteneintritt fallen oft Bestätigung, soziale Kontakte und Routinen weg. Einige Senior*innen vermissen diese und kehren deshalb wieder in den Berufsalltag zurück. Andere schätzen auch die Lernmöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Für viele Menschen der Babyboomer-Generation ist Arbeit ein wichtiger Teil ihrer Identität.

Für Arbeitgebende sind Rentner*innen durchaus attraktive Arbeitnehmende. Sie sind in der Regel flexibler und bringen viel Erfahrung und Zuverlässigkeit mit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Senior*innen damit zu einer wichtigen Ressource.

Der Trend verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Seniorenpolitik. Viele Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sind weiterhin auf Zuverdienste angewiesen. Das verweist auf strukturelle Ungleichheiten im Rentensystem. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ungleich verteilt. Wer jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt hat, kann diese im höheren Alter häufig nicht ohne Weiteres fortsetzen. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Menschen in körperlich weniger belastenden Berufen haben daher oftmals bessere Voraussetzungen, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Arbeitsmarktpolitisch stellt die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter damit unterschiedliche Anforderungen. Flexible Arbeitsmodelle, altersgerechte Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, dies auch tun können. Gleichzeitig wirft der Trend die Frage auf, inwiefern Erwerbstätigkeit im Rentenalter freiwillig erfolgt oder aus finanzieller Notwendigkeit entsteht. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es daher zu unterscheiden zwischen Senior*innen, die freiwillig länger berufstätig bleiben möchten, und denjenigen, die auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Eine ausreichende Alterssicherung bleibt insbesondere für Menschen relevant, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht weiterarbeiten können oder wollen.

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Kaum ein gesellschaftliches Problem kann durch das Engagement von Bürger*innen so unmittelbar bekämpft werden wie Einsamkeit. Zahlreiche gemeinnützige Projekte und Initiativen bemühen sich schon jetzt darum, Menschen in sozialer Isolation zusammenzubringen und Räume für das Erleben von Gemeinschaft zu schaffen. Soziale Kontakte sind in allen Lebensphasen von hoher Bedeutung, gehen mit zunehmendem Alter aber tendenziell verloren.

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Kompetenznetz Einsamkeit haben einen Wettbewerb ausgerufen, der dieses Jahr erstmalig stattfinden und sich explizit dem Thema Einsamkeit widmen soll. Der Deutsche Gemeinschaftspreis 2026 wird insgesamt zwölf Projekten und Angeboten mit einem gemeinschaftsfördernden Profil verliehen. Kommunale Gruppierungen, Institutionen und Vereine, aber auch Verbände und Gewerkschaften können sich bis zum 16. August mit einem Beitrag gegen Einsamkeit bewerben.

Um möglichst viele potenzielle Teilnehmer*innen anzusprechen, wird die Preisverleihung in vier Kategorien unterteilt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Angebote für schwer erreichbare Zielgruppen. In jeder dieser Kategorien werden jeweils die ersten drei Plätze am 2. Dezember in Berlin durch das BMBFSFJ mit bis zu 3.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus können die Gewinner*innen mit weiterer Unterstützung seitens der Veranstalter*innen und medialer Aufmerksamkeit rechnen.

Das Kompetenznetz Einsamkeit wird gemeinsam mit dem BMBFSFJ in einer Vorauswahl aus den eingereichten Beiträgen pro Kategorie die zehn besten ermitteln. Eine fünfköpfige Jury, deren Mitglieder sich auf politischer und/oder wissenschaftlicher Ebene umfangreich mit Einsamkeit beschäftigt haben, wird anschließend die jeweiligen Sieger*innen bestimmen. Bewerbungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, werden nicht weiter berücksichtigt.

Eingereichte Projekte sollten über eine möglichst große Reichweite verfügen, sich an eine klar abzugrenzende Zielgruppe richten, ein innovatives Profil besitzen (Originalität und realistische Umsetzung) und in der Praxis kompetent strukturiert sein. Das Hauptkriterium liegt jedoch auf der gezielten Bekämpfung von Einsamkeit, um Betroffenen Unterstützung bieten zu können.

Schirmherrin der Preisverleihung ist Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Gründerin der Initiative Allianz gegen Einsamkeit soll sie den Wettbewerb repräsentieren. Bis einschließlich 2029 ist eine jährliche Wiederholung der Preisausschreibung vorgesehen.

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Die Bundesregierung wurde wiederholt von zahlreichen Stimmen aus dem Forschungs- und Gesundheitsbereich aufgrund eines zu nachlässigen Umgangs mit den vergangenen Hitzewellen kritisiert. Insbesondere in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen ein angemessener Hitzeschutz umso entscheidender für die Sicherheit der Patient*innen ist, bestehe dringender Handlungsbedarf.

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Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wirft Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Ignoranz hinsichtlich der Hitzeprävention in Deutschland vor. Er ruft die Bundesregierung dazu auf, zukünftige Hitzewellen deutlich strategischer zu bewältigen als zuvor, und schlägt die Entwicklung eines nationalen Hitzeschutzplans vor, der je nach Intensität der Hitze gezielte Maßnahmen vorsehe. Dies umfasse auch eine höhere Verfügbarkeit von Klimaanlagen in Innenräumen, insbesondere dort, wo sich kranke und ältere Menschen aufhalten.

Noch deutlicher wird der Deutsche Städtetag, der fordert, den Hitzeschutz hierzulande nicht nur als Aufgabe der Länder und Kommunen zu betrachten, sondern diesen auch im Grundgesetz zu verankern. Hierbei spielt der Klimawandel als Ganzes eine Rolle, da durch die globale Erwärmung neben Hitzewellen auch andere Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen voraussichtlich immer häufiger auftreten werden.

Für die Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz sprechen sich primär Parteien des linken und linksliberalen Spektrums aus. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, die CDU und insbesondere die AfD einer solchen Maßnahme jedoch ablehnend gegenüberstehen, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Schritt in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Auch das Bundesumweltministerium hat die von der Linksfraktion eingereichten Vorschläge zum Hitzeschutz abgelehnt.

Der Sozialverband VdK Deutschland schließt sich den Forderungen nach einem stärkeren Hitzeschutz an. Verbandspräsidentin Verena Bentele mahnt, dass versäumte Hitzeschutzmaßnahmen zu zusätzlichen Todesfällen führen können, und dringt deshalb auf ein umfassendes Konzept für kommende Hitzewellen. Dieses solle in jedem Bundesland nach denselben Vorgaben funktionieren, um mehr Transparenz und Einheitlichkeit zu schaffen. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass sozial benachteiligte Menschen im Schnitt besonders stark unter hohen Temperaturen leiden.

Drei konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz hat der VdK Deutschland in einer Pressemitteilung formuliert. Zum einen wird ein freiwilliges Hitzeregister vorgeschlagen, das sich gezielt an vulnerable Gruppen richten soll, damit die Kommunen diesen während einer Hitzewelle eine individuell angepasste Beratung und Unterstützung anbieten können. Zweitens sollen genügend Fördermittel bereitgestellt werden, damit alle Bürger*innen unabhängig vom Einkommen ihre Wohnung kühlen können. Zuletzt plädiert der Verband für eine stärkere Abkühlung öffentlicher Plätze und Gebäude durch bauliche Maßnahmen sowie die Schaffung von Grünflächen und das Aufstellen von Trinkbrunnen.

Der Ausbau präventiver und schützender Maßnahmen im Fall extremer Hitze liegt auch im Interesse der Seniorenpolitik. Hitze bedroht zunehmend die Gesundheit älterer Menschen und führt zu vermeidbaren Todesfällen unter Senior*innen, weshalb ein schnelles, flächendeckendes und einheitliches Handeln seitens der Regierung Leben retten könnte.

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Die derzeitige Bundesregierung plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln und den Zugang zur „Rente mit 63“ zu erschweren, sodass die Deutschen im Schnitt später in Rente gehen. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung spricht sich allerdings dagegen aus. Auch Expert*innen aus dem Gesundheitsbereich bewerten die Pläne der Regierung äußerst kritisch, so das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 4. August.

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Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei.

Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung.

Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf.

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten.

Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.

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Bei Pflegestützpunkten handelt es sich um niedrigschwellige Beratungsstellen, die kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Gemäß § 7c SGB XI sind die Länder verpflichtet, Pflegestützpunkte einzurichten. Finanziert werden diese durch die Kranken- und Pflegekassen sowie durch kommunale Träger. Für eine Beratung müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.

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Pflegestützpunkte werden insbesondere von Menschen genutzt, die Fragen zum Thema Pflege haben, weil sie beispielsweise Angehörige versorgen oder selbst pflegebedürftig sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln und Angehörigen geeignete Vorgehensweisen aufzeigen. Auch wer sich mit der Bürokratie, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, überfordert oder orientierungslos fühlt, kann sich von den Berater*innen – oftmals ausgebildeten Pflegefachkräften – vor Ort unterstützen lassen. Ebenso geben die Mitarbeitenden Auskunft bei der Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst sowie zur Beantragung eines Pflegegrades.

Die Berater*innen verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen Angebote und Institutionen und können Ratsuchende bei Bedarf an diese vermitteln. Auch Fragen zur Selbstfürsorge pflegender Angehöriger können Anlass für den Besuch eines Pflegestützpunktes sein.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 700 Pflegestützpunkte. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass mittlerweile zwar fast jedes Bundesland über Pflegestützpunkte verfügt, diese jedoch ungleich über das Bundesgebiet verteilt sind. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Länder selbst entscheiden können, wo und wie viele Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Besonders deutlich zeigt sich dies in Bayern, wo es regional große Unterschiede gibt. Vor allem ländlich geprägte Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin Lücken aufweisen, verfügen häufig über zu wenige Pflegestützpunkte.

„Der VdK fordert, dass die Pflege zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wird“, heißt es in einer Stellungnahme vom 06. Juli. Auf diese Weise soll der Zugang zu Pflegestützpunkten allen Menschen unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden.

Den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt können Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) durch die Eingabe Ihrer Adresse oder Postleitzahl ermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Pflegestützpunkte in Ihrer Region, einschließlich ihrer Kontaktdaten und Leistungen.

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Die insgesamt 33 Punkte umfassende Rentenreform 2026, welche von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung erarbeitet wurde, soll Altersarmut präventiv entgegenwirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte wiederholt betont, diese schnellstmöglich umsetzen zu wollen, um die finanzielle Lage von Senior*innen langfristig zu stabilisieren. Insbesondere links stehende Politiker*innen warnen jedoch davor, dass die geplante Rentenreform die Altersarmut hierzulande nicht eindämmen, sondern vielmehr verstärken würde.

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Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, liegt die monatliche Rente zahlreicher Senior*innen unterhalb der Armutsgrenze von 1.446 Euro, was 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung entspricht. Zwar verfügen Rentner*innen nicht selten über weitere finanzielle Mittel, beispielsweise durch Rücklagen, dennoch gelten knapp 20 Prozent aller Menschen im Rentenalter als armutsgefährdet.

Der Gender Pay Gap, welcher die Differenz zwischen dem Einkommen von Frauen und Männern trotz vergleichbarer Tätigkeit beschreibt, spiegelt sich auch in der Höhe der Rentenbezüge wider: Frauen erhalten demnach mehr als doppelt so häufig eine Rente unterhalb der Armutsgrenze wie Männer. Auch die tatsächliche Altersarmut ist unter Rentner*innen weiter verbreitet, wobei dieser Unterschied in den ostdeutschen Bundesländern geringer ausfällt als im Westen.

Neben dem Geschlecht besteht noch ein weiterer Risikofaktor für geringe Rentenansprüche: die häusliche Pflege von Angehörigen. Damit für pflegende Erwerbstätige Rentenpunkte gutgeschrieben werden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein zeitlicher Mindestumfang der häuslichen Pflege von zehn Stunden pro Woche, eine Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich sowie mindestens Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Rentenpunkte und damit ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. Selbst wenn Pflegende Rentenpunkte erhalten, können diese die aufgrund der Pflegesituation häufig geringeren Rentenansprüche zumeist nicht ausgleichen. Expert*innen sehen hierin einen Widerspruch, da die Bundesregierung einerseits die häusliche Pflege stärken wolle, andererseits pflegende Angehörige, die durch Beruf und Pflege einer doppelten Belastung ausgesetzt sind, finanziell nur begrenzt unterstütze.

Beide Risikofaktoren werden von vielen Seiten als ungerecht empfunden, da die jahrzehntelange Erwerbsarbeit sowie die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Ruhestand nicht durch eine angemessene Rente gewürdigt würden. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren könnte etwa dazu führen, dass die Zahl armutsgefährdeter Senior*innen in Deutschland weiter ansteigt. Sozialhilfe wird bereits jetzt von zahlreichen Rentner*innen in Anspruch genommen, doch auch hier ist mit Kürzungen zu rechnen.

Die Linken-Politikerin Sarah Vollath bezeichnet die derzeitige Situation als „skandalös“ und fordert die Bundesregierung auf, eine gerechte und solidarische Rentenregelung zu schaffen, welche die jahrzehntelangen Leistungen von Rentner*innen entsprechend würdigt.

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Die klare Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige versorgt. Diese Entscheidung wird durch die Familien nicht immer freiwillig getroffen, da die Unterbringung in einem Pflegeheim immer teurer wird und damit die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen übersteigt.

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Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden.

Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig.

Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind.

Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung.

Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.

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Ab dem 01.01.2027 soll das neue Altersvorsorgedepot in Kraft treten. Es bildet einen wichtigen Baustein der aktuellen Altersvorsorgepolitik und soll die private Altersvorsorge transparenter und kostengünstiger gestalten. Bürger*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, langfristig Vermögen aufzubauen, um neben der gesetzlichen Rentenversicherung einen weiteren, ebenfalls staatlich geförderten Stützpfeiler der Altersvorsorge zu schaffen. Es ist als Weiterentwicklung der Riester-Rente mit besseren Renditemöglichkeiten und einer einfacheren Förderung vorgesehen.

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Wie das neue Altersvorsorgedepot im Detail ausgestaltet sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Dies wird sich mit der Einführung entsprechender Angebote auf dem Markt zeigen. Voraussichtlich wird eine Anlage in verschiedene Fonds, Anleihen oder vergleichbare Anlageformen möglich sein. Der Staat wird die ersten 360 Euro im Jahr mit 50 % fördern, darüber hinaus Einzahlungen bis zu 1.800 Euro mit 25 %. Maximal sind somit Förderungen von 540 Euro pro Jahr möglich. Für Eltern wird es zusätzliche Zuschüsse geben, für unter 25-Jährige zudem einen einmaligen Bonus.

Der Mindestbetrag der Einzahlung soll bei 10 Euro im Monat liegen. Vorgesehen ist außerdem ein Standarddepot, das insbesondere für Einsteiger*innen geeignet ist. Dieses soll so ausgestaltet werden, dass es auch digital und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Der Staat möchte neben privaten Anbietern wie Banken oder Lebensversicherungen ebenfalls ein eigenes Angebot schaffen. Während der Ansparphase sollen laut Gesetzentwurf keine Steuern auf Vorabpauschalen anfallen. Außerdem sollen Fondswechsel steuerfrei möglich sein.

Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch Selbstständige Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist.

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, das frei gestaltet werden kann und bei dem Depotinhaber*innen jederzeit Geld entnehmen können, wird das Altersvorsorgedepot ab Renteneintritt in Raten ausgezahlt, sodass das verbleibende Vermögen weiterhin angelegt bleibt. Zu Beginn soll es möglich sein, 30 % des angesparten Vermögens zu entnehmen.

Trotz der Vorteile gibt es Aspekte, die kritisch betrachtet werden können. So unterliegen Fondsanlagen Kursschwankungen und sind daher anfällig für kurzfristige Verluste. Zudem setzt die Nutzung des Altersvorsorgedepots ein gewisses Verständnis für Geldanlagen und Fonds voraus, das nicht jede*r mitbringt. Unterstützung dabei, Chancen und Risiken besser einschätzen zu können, könnte daher sinnvoll sein. Darüber hinaus ließe sich argumentieren, dass Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt werden, da sie weniger einzahlen können und somit auch weniger Förderung erhalten. Eine gezieltere Ausgestaltung der Fördermechanismen wäre hier denkbar.

Genauere Informationen zum Altersvorsorgedepot finden sich auf Finanztip.de. Auf Finanzen.net steht zudem ein Rechner zur Verfügung, mit dem sich die mögliche Förderung berechnen lässt.

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