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16. Oktober 2026

Verbände warnen vor mangelnden Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege

In Pflegeheimen und Krankenhäusern besteht in der Regel ein hohes Personenaufkommen, was die Verbreitung von Infektionen begünstigen kann. Kommt es innerhalb einer solchen Einrichtung zum Ausbruch einer ansteckenden Erkrankung, beispielsweise COVID-19 oder einer Norovirus-Infektion, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere ältere und vorerkrankte Patient*innen sind häufig einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe ausgesetzt.

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Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. In der häuslichen Pflege bestehen dagegen andere Rahmenbedingungen, obwohl auch dort Infektionen durch pflegende Angehörige oder Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste übertragen werden können. Pflegebedürftige haben deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, darunter Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und medizinische Gesichtsmasken. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Insbesondere beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen ist die Verwendung entsprechender Materialien wichtig, um Infektionen vorzubeugen.

Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entworfene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, sieht unter anderem Änderungen bei der Finanzierung dieser Pflegehilfsmittel vor. Demnach sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig keinen Anspruch mehr auf die entsprechende Leistung haben. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist vorgesehen, die bislang zweckgebundene Leistung in ein allgemeines Budget zu überführen. Die geplanten Änderungen stoßen bei mehreren Verbänden aus den Bereichen Gesundheit und Hygiene auf Kritik:

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Verbände, dass die geplanten Änderungen die Gesundheit von Pflegebedürftigen und Pflegenden gefährden könnten. Vermeidbare Infektionen könnten wiederum zu zusätzlichen Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten führen und damit das Gesundheitssystem finanziell stärker belasten. „Präventive Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz tragen dazu bei, Infektionen zu vermeiden und damit zusätzliche Behandlungen, Kosten und Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Gesundheitssystem zu verhindern“, heißt es im Positionspapier.

Die fünf Verbände fordern daher, die Leistungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in ihrer bisherigen zweckgebundenen Form beizubehalten und den Anspruch für alle Pflegegrade zu erhalten. Damit sollen Infektionen und mögliche schwere Krankheitsverläufe verhindert werden. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen im PNOG stärker zu berücksichtigen. Infektionsschutz und angemessene Hygienestandards seien dabei nicht als zusätzliche Leistungen, sondern als grundlegende Voraussetzungen einer sicheren häuslichen Pflege zu betrachten.

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