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Mobilität

Seit Frühjahr 2020 beschäftigen sich Landesparlament und weitere Akteur*innen mit der Frage, ob und wie ein landesweites, öffentliches WLAN umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Stellungnahmen sind nun im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingereicht worden.

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Im März 2021 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Bericht zum landesweiten kostenfreien WLAN vorgelegt. Zu diesem Bericht hatte der schleswig-holsteinische Landtag die Regierung aufgefordert. Analysiert werden sollte darin, inwieweit und mit welcher Vorgehensweise der Ausbau eines öffentlichen WLAN umsetzbar ist. Die Landesregierung schreibt dazu, ein „landesweites WLAN in Form eines kooperativen Verbundes auf der Basis des Konzepts für ein automatisches Roaming zwischen Netzen verschiedener WLAN-Betreiber in Schleswig-Holstein ist aus technischer, rechtlicher und organisatorischer Sicht realisierbar.“

Gleichzeitig gebe es noch technische Hürden wie die Grundvoraussetzung eines Glasfaseranschlusses für die Einrichtung eines WLAN-Zugangspunkt. Das Projekt hänge dadurch unmittelbar von dem Ausbau des Glasfasernetzes ab. Die Landesregierung schlägt daher eine schrittweise Vorgehensweise vor: „Um kurzfristig möglichst viele Nutzer zu erreichen, könnten in einem ersten Schritt ÖPNV-Haltestellen, Veranstaltungs- und Versammlungsflächen wie Sportplätze, Markplätze, Ausstellungsflächen, Museen und Parks versorgt werden“, heißt es im Bericht.

Möglich sei das Vorhaben am besten auf „Basis einer marktrechtlichen, freiwilligen Zusammenarbeit der Akteure“. Akteur*innen sollen durch die Unterstützung des Landes dazu motiviert werden, an einem entsprechenden „Basisnetz“ teilzunehmen. Finanziert werden solle das Projekt mit bestehenden Haushaltsansätzen.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingegangen, die sie über das Informationssystem des Landtags in einer Übersicht einsehen können. Zu den Einsender*innen gehört beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines landesweit kostenfreien WLAN grundsätzlich begrüßt, da die Attraktivität des Landes sowohl für Tourist*innen als auch für Einheimische erhöht werde. In der Stellungnahme der Verbraucherzentrale werden jedoch auch Sicherheitsbedenken für die Nutzer*innen formuliert: „Beim landesweiten WLAN handelt es sich um ein öffentliches WLAN. Sobald sich ein Verbraucher mit seinem Endgerät in einem fremden Netzwerk - hier einem öffentlichen WLAN - anmeldet, begibt er sich gleichwohl in die Sphäre des WLAN-Netzbetreibers.“

Verbraucher*innen seien bei solchen Netzwerken, die von vielen genutzt würden und schwer zu durchschauen seien, „auf die technischen Fähigkeiten des Netzwerkadministrators angewiesen, netzseitig die Sicherheitsstandards zu pflegen.“ Sensible Daten wie Onlinebanking oder die Eingabe von Kreditkartennummern würden übertragen werden. „Verbraucher sollten daher vor der Nutzung des landesweiten kostenfreien WLAN über Gefährdungspotential, Verhaltensweisen und ihnen obliegenden Schutzvorkehrungen aufgeklärt werden.“

Zurück geht die Forderung nach einem landesweit kostenfreien WLAN auf einen Antrag der Abgeordneten des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im März 2020. In der Begründung des damaligen Antrags wurde bemängelt, dass eine „ausreichende Flächendeckung (…) sich fast ausschließlich in den Ballungsräumen der Großstädte“ finde. Eine geänderte Fassung wurde einige Monate später dann einstimmig beschlossen.

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Zwei Tage vor der Bundestagswahl veröffentlichen wir einen weiteren Beitrag in der Reihe „Parteien zur Wahl“. Die Positionen der im Bundestag vertretenden Parteien werden hier zum Thema Mobilität zusammengefasst. Dabei interessiert uns weniger der Individualverkehr (z.B. Auto- oder Flugverkehr), als mehr die seniorenpolitisch relevanteren öffentlichen Verkehrsangebote. Was fordern die Parteien also zu Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen, ihren Kosten oder der Barrierefreiheit und Sicherheit?

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Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl dargestellt. Da wir in den „Parteien zur Wahl“-Beiträgen in der Regel nur einen Auszug der Ideen der Parteien zu einem bestimmten Thema zusammenfassen können, empfehlen wir für eine weitergehende Beschäftigung mit den Forderungen in die Wahlprogramme zu sehen. Dazu finden Sie jeweils einen Link in den Absätzen zu den einzelnen Parteien. Zu einer Wahlentscheidung können auch der „Wahl-O-Mat“ oder der „Sozial-O-Mat“ beitragen, die wir Ihnen vergangene Woche vorgestellt haben.


CDU/CSU

„Unser Ziel ist es, überall ein bedarfsgerechtes Grundangebot im öffentlichen Verkehr sicherzustellen – auch auf dem Land“, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien zur Mobilität. Die Parteien sprechen darin von der Schaffung von einem „flächendeckenden Mindeststandard“, um den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle zu gewährleisten. Der Deutschlandtakt soll realisiert werden.

Außerdem stellen die Christdemokrat*innen fest, dass Angebote der Verkehrsbetriebe dann mehr genutzt werden würden, wenn Menschen besser über sie informiert wären. Daher unterstütze man den Betrieb einer Mobilitätsplattform als „Eingangstür für alle Angebote“. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im CDU/CSU-Programm keine Angaben.


SPD

Der Nahverkehr soll laut Wahlprogramm der Sozialdemokratie klimaneutral ausgebaut werden. Mobilität soll neu gedacht werden und „nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich“ sein. Mit einer Mobilitätsgarantie sollen alle Bürger*innen auch auf dem Land eine wohnortnahe Anbindung haben. Bahnfahren solle künftig günstiger und attraktiver sein als Fliegen. Der Deutschlandtakt soll realisiert, ein Europatakt darüber hinaus aufgebaut werden. Modelle wie ein 365-Euro-Ticket zur Bezahlbarkeit der Angebote unterstütze die SPD, ebenso Modellprojekte für ticketlosen ÖPNV. Der Straßenverkehr soll sicherer gestaltet werden, insbesondere auch für Radfahrer*innen. Auch durch Förderprogramme und Änderungen im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Flächen für öffentlichen Verkehr, Radfahrende und Fußgänger*innen bereitstellen können.


AfD

Die AfD hat zwar ein eigenständiges Kapitel zu den Themen „Mobilität und Verkehrspolitik“ in ihrem Wahlprogramm, darin geht es allerdings kaum um öffentliche Mobilität. An einer Stelle spricht sich die AfD allerdings für den Ausbau des Schienenverkehrs aus und verweist auf das Modell Schweiz als Positivbeispiel. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im AfD-Programm keine Angaben.


FDP

Öffentliche Verkehrsangebote werden im Wahlprogramm der Freien Demokrat*innen kaum diskutiert, das Thema Mobilität wird meist mit Begriffen wie „Technologieoffenheit“ und „Innovation“ genannt und zum Beispiel auf die Emissionsfreiheit von Autos bezogen. ÖPNV wird kaum erwähnt, allerdings sprechen sich die Liberalen für mehr Wettbewerb im Bahnverkehr durch Privatisierungen aus – der Bund solle allerdings das Netz im Eigentum halten. „Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren“, heißt es in der Begründung des Vorschlags zu Privatisierungen. Dadurch würden auch die Nutzer*innen der Angebote durch günstigere Preise profitieren.

Explizit erwähnt die FDP beim Thema Mobilität hingegen die Barrierefreiheit: „Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.“ Bei der Verkehrsplanung spricht sich die Partei außerdem für eine umfassende Berücksichtigung des Radverkehrs aus, auch um Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden.


Die Linke

Das Thema Mobilität ist im Wahlprogramm der Linken an verschiedenen Stellen zu finden. So heißt es beispielsweise im Kapitel „Soziale Sicherheit für alle“: „Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Der öffentliche Nahverkehr, Rufbusse und mobile Versorgungsangebote sollen ausgebaut werden.“ Konkretisiert wird die Forderung dann rund 30 Seiten weiter hinten im Programm – dort spricht sich die Partei für eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum von 6 bis 22 Uhr aus. Eine Grundversorgung soll durch weitere Angebote wie Bürgerbusse oder Flächenrufbussysteme ergänzt werden. Insgesamt soll der ÖPNV in Stadt und Land ausgebaut werden.

Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel schlägt Die Linke auf Sozialtickets und kostengünstige „365-Tage-Tickets“ vor. Eine „Sozial-Bahncard“ soll die Ticketpreise halbieren. Die Kosten für die Nutzer*innen sollen insgesamt drastisch gesenkt werden und perspektivisch ganz wegfallen.

Außerdem setze sich die Linkspartei für barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe mit mehr Personal ein. Auf allen Bahnhöfen solle es künftig wieder Personal geben, Kameras und Informationssäulen würden keinen ausreichenden Schutz darstellen.

Um die Verkehrsplanung zu demokratisieren, sollen zudem „Bürgerräte“ auf Bundes-, regionaler und kommunaler Ebene eingerichtet werden und Bürger*innen frühzeitig mit einbezogen werden.


Bündnis 90/ Die Grünen

Auch die Grünen greifen das Thema Mobilität an vielen Stellen in ihrem Wahlprogramm auf. Sie sprechen von einer „Mobilitätswende“ und haben insbesondere die Klimaneutralität vor Augen. Die Partei setze sich, wie die Mehrheit der Parteien, auch für einen flächendeckenden ÖPNV ein. „Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw“, schreiben die Grünen in ihrem Programm. „Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden.“ Es brauche flächendeckend barrierefreie Zugänge zum ÖPNV und ausreichend Möglichkeiten zum Ausruhen auf Wegen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

An anderer Stelle im Programm erwähnt die Partei auch Senior*innen und Menschen mit Handicaps, die neben Kindern und Jugendlichen zu den „Verletzlichsten in unserer Gesellschaft“ gehörten. Verkehrspolitisch hieße das für die Grünen, nicht das Verkehrsmittel Auto, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Diesen Bevölkerungsgruppen bräuchten auch beim Thema Sicherheit eine besondere Aufmerksamkeit bei der Verkehrsplanung. Um sie zu schützen, setze man beispielsweise auf Tempo 30 als Regel in der Stadt, Tempo 50 solle dann vor Ort ausgewiesen werden.

Ein „Mobilpass“, der Angebote von 120 Verkehrs- und Tarifverbünden in Deutschland vereinfachen soll, soll eingeführt und ein einheitliches Ticketsystem Standard werden. Mehr Investitionen in Fahrzeuge und das ÖPNV-Netz, eine Mobilitätsgarantie mit flächendeckenden Anbindungen oder die Barrierefreiheit der Bahn – das sind weitere Forderungen von Bündnis 90/ Die Grünen. Zusätzlich müsse der ÖPNV für die Nutzer*innen bezahlbar sein. „Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, daher wolle man Länder, Kommunen und Verbünde bei attraktiven Preisangeboten „bis hin zu ticketlosem ÖPNV“ zu unterstützen.

Auch der Radverkehr soll durch den Ausbau und die Modernisierung von Radwegen attraktiver gestaltet werden.

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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein mehrjähriges Modellprojekt, durch das neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt entwickelt werden sollen. Unter den ausgewählten Kommunen ist auch das schleswig-holsteinische Dithmarschen.

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„Wenn wir den demografischen Wandel als Chance sehen und Jung und Alt zusammendenken, werden wir lebenswerte Orte für alle schaffen“, so die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer aktuellen Pressemitteilung zum Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“. Das Familien- und Seniorenministerium unterstützt das Modellprojekt bis 2024 „bei der Entwicklung von individuellen Lösungen“.

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden habe das BMFSFJ 40 Gemeinden, Städte und Landkreise für das Projekt ausgewählt, die mehrheitlich in strukturschwachen Regionen liegen. In Norddeutschland sind unter anderem der Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Oldendorf-Himmelpforten (Niedersachsen) und der Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) dabei. Eine Übersichtskarte mit allen ausgewählten Kommunen findet sich auf der Internetseite des Modellprojekts.

Durch die „Zukunftswerkstatt Kommunen“ (ZWK) sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, Konzepte im Hinblick auf den demografischen Wandel zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um Fragen nach Anziehungsfaktoren oder die Stärkung kommunaler Identität. „Zusammen wollen wir vielfältige, innovative Lösungen für altersfreundliche Kommunen finden, wo sowohl die ältere Bevölkerung als auch die junge Generation gerne leben“, ergänzt Bundesministerin Lambrecht. Dabei setze man neben der Beratung durch externe Fachleute auch auf „eine starke Beteiligung“ der Bürger*innen.

Einblicke in das Vorhaben und die Hintergründe gibt ein Video, in dem das Modellprojekt vorgestellt wird:

https://youtu.be/_WUWGJTB7Mk

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Am 27. August 2021 haben die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht  (SPD), die Vorsitzende des Bundesjugendrings Lisi Maier und Franz Müntefering von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen zusammen das Thema „Solidarität zwischen den Generationen“ diskutiert. Das Video ist im Internet vefügbar.

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In einem knapp einstündigen Livestream sprachen Lisi Maier und Franz Müntefering Ende August mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Livestream wurde auf dem Kanal des Ministeriums auf der Videoplattform Youtube gezeigt und ist dort weiterhin als Video abrufbar. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Cordula Endter vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

https://www.youtube.com/watch?v=xroqXr0-ujE

Bei dem Gespräch ging es unter anderem um gemeinsame Interessen der Generationen. Als Beispiel sprachen sowohl die Vorsitzende des Bundesjugendrings als auch der Vorsitzende der BAGSO von der Mobilität. Lisi Maier unterstreicht die Bedeutung von Anbindungen insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum, Franz Müntefering verweist auf den Wegzug junger Menschen aus einigen Regionen, in denen Ältere dann oft einsam zurückblieben. „Man muss die Mobilität vor Ort sichern, und da kann man nicht einfach sagen ‚Es müssen jetzt ganz viele Busse fahren‘ sondern da kann auch eine Bürgerbus-Lösung eine Antwort sein. Ganz praktische Dinge, die vor Ort eine große Rolle spielen“, so der ehemalige SPD-Politiker Müntefering.

Auch der kürzlich gestartete „DigitalPakt Alter“ wurde bei der Diskussion thematisiert. „Dass wir es auch schaffen, dass ältere Menschen diese Möglichkeit für sich entdecken, dass ist so eine Herausforderung, die ich auch durch diesen Digitalpakt sehe“, so die Familien- und Seniorenministerin Lambrecht. Franz Müntefering unterstreicht, man müsse älteren Menschen mit Initiativen wie dem Digitalpakt in Bezug zu neuen Medien erklären: „Das alte Leben – das mit den Büchern und den Schallplatten und dem Fernsehen – wird nicht weg sein.“ Die digitalen Möglichkeiten seien „eine Ergänzung (…). Es ist keine Alternative, es ist eine Fortführung.“

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Am 17. August 2021 fand die Auftaktveranstaltung des „DigitalPakt Alter“ statt, durch den älteren Menschen die digitale Welt nähergebracht werden soll. Offiziell vorgestellt wurde die Initiative vom Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Franz Müntefering und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD).

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„Die Digitalisierung bietet für alle Generationen große Chancen. Gerade für ältere Menschen kann das Internet das Leben leichter machen, zum Beispiel beim Einkaufen oder um mit anderen in Kontakt zu bleiben“, betonte Christine Lambrecht bei der Auftaktveranstaltung des „DigitalPakts Alter“ im August in Berlin. „Mit dem 'DigitalPakt Alter' wollen wir viele Partner gewinnen und wohnortnahe Angebote machen. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass ältere Menschen an den Vorteilen der Digitalisierung teilhaben können“, heißt es weiter von der SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin, die nach dem Rücktritt ihrer Parteikollegin Franziska Giffey auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernommen hatte.

Schon im Juni hatten wir über die erste Ankündigung der Initiative berichtet, 100 neue digitale Erfahrungsorte zu fördern. An diesen „Erfahrungsorten“ sollen ältere Menschen niedrigschwellige Unterstützung – beispielsweise in Form von Senior*innen-Internetprojekten – erhalten können. Entsprechende Projekte konnten sich im Vorfeld um eine der 100 Förderungen bewerben. „Die 100 Erfahrungsorte zeigen, wie Digitalisierung vor Ort gelingen kann“, begrüßte der ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering von der BAGSO die Projekte auf der Auftaktveranstaltung.

Der DigitalPakt Alter war von der BAGSO bereits zur Veröffentlichung des Achten Altersberichts der Bundesregierung gefordert worden und greift die darin geschilderten Herausforderungen auf. So soll das Bündnis aus zehn Organisationen und Verbänden aus Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft bestehende Initiativen und Projekte zur digitalen Teilhabe älterer Menschen sammeln und Handlungsbedarfe feststellen.

Neben der BAGSO und dem Bundesfamilienministerium beteiligen sich auch weitere Partner*innen wie der Verein „Deutschland sicher im Netz e.V.“ oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an dem längerfristig angelegten „DigitalPakt Alter“. Weitere Informationen zu der Initiative finden Sie auch auf der Internetseite der BAGSO.

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Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl vergleichen wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu seniorenpolitisch relevanten Bereichen. In diesem Beitrag geht es um die Forderungen zum Thema Digitalisierung.

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In unserem letzten Beitrag aus der Rubrik haben wir zunächst die rentenpolitischen Positionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne vorgestellt. Auch das Thema Digitalisierung wird für die Seniorenpolitik immer relevanter ­– nicht zuletzt die Corona-Pandemie führte dazu, dass immer mehr digitale Lösungen zum Austausch gefunden werden mussten, z.B. durch Videokonferenzen. Doch was fordern die Parteien insbesondere zu Zugängen oder der Barrierefreiheit digitaler Möglichkeiten?

Außer Betracht bleiben in diesem Rahmen für die Seniorenpolitik weniger relevante Teilaspekte der Digitalisierung wie bspw. die technische Ausstattung an Schulen. Außerdem kann aufgrund der teilweise zahlreichen Vorschläge hier nur ein Einblick in einige der Positionen der Parteien gegeben werden. Die vollständigen Programme sind für eine weitergehende Beschäftigung jeweils in den Absätzen zu der jeweiligen Partei verlinkt.


CDU/CSU

Das Thema Digitalisierung stellt im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zwar kein eigenständiges Kapitel da, findet sich aber als „Querschnittsaufgabe“ – wie die Union die Digitalisierung beschreibt – an vielen Stellen des Wahlprogramms. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Schiene und von Fahrzeugen oder der Arbeitswelt vorangebracht werden. Koordiniert werden sollen digitalpolitische Projekte in einem neuen, einzurichtenden „Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation“, wie es im Wahlprogramm betitelt wird.

Das Ehrenamt wolle die Union außerdem durch ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen „mit der digitalen Welt zusammenbringen.“ Das soll den Zusammenhalt stärken und helfen, dass die Digitalisierung im Alltag der Breite der Gesellschaft ankommt. Auch in der Pflege soll die Digitalisierung „älteren Menschen mehr Sicherheit und Eigenständigkeit“ durch die Weiterentwicklung von Assistenzsystemen geben. Bis 2025 soll flächendeckend das 5G-Mobilfunknetz (5. Generation des Mobilfunks) ausgebaut sein.

Verwaltungsleistungen sollen ebenfalls digitalisiert werden. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsanspruchs für jede*n auf eine digitale Bürgeridentität („e-ID“), mit der beispielsweise Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer zusammengeführt werden könnten. Außerdem sollen Apps für Verbraucherrechte nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App entwickelt werden, mit denen Bürger*innen „schnell relevante Informationen und Serviceleistungen erhalten, um ihre Rechte durchzusetzen.“ Ein einheitliches „IT-Sicherheitskennzeichen“ soll Verbraucher*innen zudem Auskunft über die Sicherheit von Produkten geben.

Bei der Digitalisierung dürfe allerdings niemand zurückgelassen werden. „Daher behalten wir auch diejenigen im Blick, die nicht in einer digitalen Welt aufgewachsen sind und die weniger Kenntnisse in diesem Bereich haben“, ergänzt die Union. Gleichzeitig gebe es auch ein Recht auf digitalen Zugang, wie die Schwesterparteien unter der Abschnittsüberschrift „Inklusion im Alltag leben“ argumentieren. Eine wichtige Rolle spiele daher eine barrierefreie Medienvielfalt in der Bundesrepublik – „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informatorische Selbstbestimmung wahrnehmen können“, auch wenn diese in Einrichtungen leben.


SPD

Im Gegensatz zu dem Wahlprogramm der Union hat die SPD dem Thema Digitalisierung ein eigenes Kapitel gewidmet. Im insgesamt 66-seitigen „Zukunftsprogramm“ der Sozialdemokrat*innen wird als Ziel formuliert, Deutschland bis zum Ende der 2020er Jahre zur „Gigabit-Gesellschaft“ zu machen. Dazu soll die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit (Einheit für Datenmenge) pro Sekunde garantiert werden. Im 21. Jahrhundert sei ein schneller Internetzugang unverzichtbar.

Ähnlich wie CDU und CSU will auch die Sozialdemokratische Partei digitale Verwaltungsleistungen ausbauen. „Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen“, heißt es dazu im Programm. Wer wann auf die Daten zugreift, sollen die Bürger*innen selbst kontrollieren und erteilte Berechtigungen somit auch wieder löschen können.

Die Marktmacht einiger Digitalkonzerne sehen die Sozialdemokrat*innen kritisch, sie schade dem Wettbewerb und den Verbraucher*innen. Daten sollten auch gemeinwohlorientiert, z.B. für digitale Dienstleistungen, nutzbar gemacht werden und nicht nur „Daten-Monopolisten“ nutzen. Die SPD kündigt daher ein „Datengesetz“ an, welches „das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt.“

Außerdem betont die SPD das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Um dieses weiter zu schützen, solle die Datenschutzverordnung verbessert werden. Zusätzlich kündigt die Partei „ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich“ zu schaffen.

Um die Gesellschaft durch die Digitalisierung nicht zu spalten, müsse diese bezahlbar sein. Für den Netzzugang schlägt die SPD daher neben Schüler*innen und Studierenden auch für Bürger*innen mit geringem Einkommen einen „Sozialtarif“ vor, der im Programm allerdings nicht weiter konkretisiert wird. Außerdem setze sich die SPD für ein „Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen“ ein. Insbesondere der Volkshochschulen käme hier eine besondere Bedeutung zu, mit einem Förderprogramm des Bundes sollen diese bei ihrer Entwicklung gefördert werden.


AfD

Als „Chance für die Verbesserung des Lebens“ aller Bürger*innen beschreibt die Alternative für Deutschland die Digitalisierung in ihrem Wahlprogramm „Deutschland. Aber normal.“, in welchem dem Thema als Teil des Kapitels „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ einige Seiten eingeräumt werden.

Gleichzeitig zur „Chance“ betont die Partei jedoch, dass digitale Techniken nicht zu einer „Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen“ dürften. Die AfD will daher die Neutralität von sozialen Plattformen, die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien“ auch im Netz und die Verhinderung sogenannter Upload-Filter (Software, die Dateien wie z.B. Videos vor dem Hochladen prüfen). Auch eine zentrale Meldestelle für Bürger*innen, die von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffen sind, gehört zu den Vorschlägen der Partei.

Ausgebaut werden müsse das Glasfaser- und Mobilfunknetz, bei dem Ausbau von 5G-Netzen ist die Partei allerdings zurückhaltender. Mögliche „gesundheitliche Risiken“ müssten weiterhin wissenschaftlich untersucht werden. Wie die vorhergehend vorgestellten Parteien sieht auch die AfD darüber hinaus noch Potential bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sie betont allerdings, dass Bargeldzahlungen für Dienstleistungen möglich bleiben und Bürger*innen in Zukunft die Wahl haben sollen zwischen einer persönlichen Kontaktaufnahme oder einer digitalen Abwicklung.

Für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die AfD, die Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) abzuschaffen und durch ein neues, schlankeres Gesetz zur Sicherstellung der informellen Selbstbestimmung zu ersetzen. Die Rolle von Datenschutzbehörden will die jüngste der im Bundestag vertretenden Parteien bestärken.


FDP

Das Thema der Digitalisierung findet sich an vielen Stellen des FDP-Wahlprogramms mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“. So beispielsweise bei den Themen Gesundheitswesen, Pflege oder Umweltpolitik. Doch es gibt auch ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Digitalisierung“, in dem die FDP wie die Unionsparteien ein Digitalministerium (genannt „Ministerium für digitale Transformation“) fordern.

Als konkrete Maßnahme schlägt die Partei – wie schon in unserem Beitrag zu den Antworten der Parteien auf die BAGSO-Wahlprüfsteine erwähnt – sogenannte „Gigabit-Gutscheine“ vor. Durch eine teilweise Erstattung von Kosten, die durch die Umstellung auf Gigabit entstehen, soll der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzten nachfrageorientiert ausgebaut werden. Außerdem will die FDP „eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung“, wozu ein bundesweiter Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes bis 2025 gehört.

Die FDP will die Cybersicherheit stärken und fordert eine „agile Cybersicherheitsstrategie“. Konkret sollen Hersteller*innen beispielsweise Haftung für Schäden übernehmen, die durch IT-Sicherheitslücken entstehen. Weitere Bestandteile sollen ein Recht auf Verschlüssung von Daten sowie ein Schwachstellenmanagement sein.

Bei der Digitalisierung im Verwaltungsbereich sprechen die Freien Demokrat*innen in ihrem Programm von „Virtueller Verwaltung“. Alle Amtsgänge sollen barrierefrei und digital ermöglicht werden, bestimmte Daten sollen nach Vorstellung der FDP künftig auch nur nach einmal – nicht an jede Behörde einzeln – übermittelt werden.

Zwar nicht im Kapitel zum Thema Digitalisierung, aber unter der Überschrift „Fairness für alle Generationen“, werden auch ältere Menschen im Programm thematisiert: „Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben“, fordert die FDP. Außerdem sollen als Beitrag zur digitalen Teilhabe öffentliche Stellen mindestens zu einer barrierearmen, idealerweise zu einer barrierefreien Anbietung digitaler Angebote verpflichtet werden.


Die Linke

Auch Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm ein eigenständiges, rund acht Seiten umfassendes Kapitel zur Digitalisierung verfasst. Darin beginnt die Partei zunächst mit einer kritischen Haltung. Zwar eröffne die Digitalisierung „Chancen (…) für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben“, werde aber auch immer wieder missbraucht – beispielsweise zur Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen“, merkt Die Linke dazu an.

Internet und Telefon gehörten zur Grundversorgung und dürften wie z.B. Wasser auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden. Generell soll die digitale Versorgung gemeinwohlorientiert sein. So fordert Die Linke unter anderem die Übernahme von Breitband- und Mobilfunknetzen in öffentliche Hand. Das Glasfasernetz soll mit jährlich 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgebaut werden.

In den Dörfern will die Partei „wohnortnahe soziale Zentren (…) schaffen, die als Orte der Begegnung dienen“ und grundlegende Dienstleistungen anbieten. Neben Post und Bank soll dazu auch ein öffentlicher Internetzugang gehören. In den Kommen soll zudem öffentliches WLAN durch Freifunk, nicht durch kommerzielle Anbieter ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung „erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen.“ Gleichzeitig dürfe dies aber nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst führen. Es brauche weiter auch persönliche Ansprechbarkeiten.

Menschen ohne Smartphone oder Computer dürften nicht ausgeschlossen werden. So will Die Linke sicherstellen, dass beispielsweise Verkehrsangebote in einer „digitalen Verkehrswelt“ auch ohne notwendige Apps oder Smartphones nutzbar bleiben.

Weitere Forderungen sind z.B. die Verankerung der Netzneutralität im Grundgesetz und der Ausbau von Datenschutz und -sicherheit, unter anderem durch eine Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung. Sogenannte Upload-Filter (s.o.) oder Netzsperren lehnt Die Linke ab.


Bündnis 90/Die Grünen

In ihrem Bundestagswahlprogramm widmen sich auch die Grünen der Digitalisierung in einem eigenen Kapitel. Darin spricht sich die Partei unter anderem für die Regulierung von „Internetgiganten“ ein, die eine „übermäßige Marktmacht“ hätten. Außerdem sollen die sogenannten Algorithmen (der Software zugrunde liegende Entscheidungssysteme, nach der z.B. entschieden wird, wem auf sozialen Plattformen welche Inhalte angezeigt werden) transparent sein und nach klaren, nachvollziehbaren Regeln funktionieren.

Viele Forderungen der Partei zur Digitalisierung finden sich jedoch gar nicht in dem dafür vorgesehenen Kapitel, sondern an anderen Stellen. So fordern Die Grünen im Abschnitt zu „lebenswerte(n) Städten und Dörfern“ zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, welcher durch die Festlegung von Mindestbandbreiten festgesetzt werden soll. Ziel sei ein Glasfaseranschluss in jedem Haus. Auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend ausgebaut werden.

Die Verwaltung soll weiter digitalisiert werden, doch ähnlich wie einige der anderen Parteien wollen auch Die Grünen gewährleisten, „dass die Türen des Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen geöffnet bleiben“.

Im Gesundheitsbereich werben Die Grünen mit einer App, die digitalen Impfpass, Informationen zur Krankheitsgeschichte oder aktuelle Blutwerte zusammenführt. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden.

Die Grünen beziehen sich explizit auf den Ansatz „Age-friendly Cities and Communities“ (übersetzt etwa Altersfreundliche Städte und Gemeinden) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit auch auf ältere Menschen. Um die digitale Teilhabe Älterer zu fördern schlägt die Partei vor diesem Hintergrund vor, „Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken“ zu fördern.

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2019 hatte die Bundesregierung den ersten „Deutschlandatlas“ mit einer Sammlung an Karten zur Darstellung der Lebensverhältnisse in Deutschland als Printversion veröffentlicht. Nun ist der Deutschlandatlas um einige Karten zu gesellschaftspolitischen Themen erweitert worden.

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Am 29. Juli ist der seit letztem Jahr interaktive, online zur Verfügung gestellte Deutschlandatlas um eine Reihe neuer Karten und eine verbesserte Menüführung erweitert worden. Damit sind nun auch gesellschaftspolitische Themen kartographisch dargestellt, die vorher nicht berücksichtigt waren. Beispiele dafür sind Visualisierungen von Teilzeitquoten, Baufertigstellungen von Wohnungen oder die Väterbeteiligung am Elterngeld. „Der neue Deutschlandatlas zeigt nun auf insgesamt 68 Karten, wie es um wichtige Lebensbereiche in Stadt und Land bestellt ist“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). „Die Karten geben einen Überblick über die unterschiedlichen Lebens- und Standortbedingungen in ganz Deutschland und schaffen somit nicht nur für die Bundesregierung eine wichtige Erkenntnisgrundlage für die Politik im Bereich der gleichwertigen Lebensverhältnisse.“

Die Karten geben neben Fragen von Bevölkerungsdichte oder Flächennutzung beispielsweise auch Einblicke in die Altersstrukturen der Bevölkerung, in die Verfügbarkeit von Breitbandversorgung, die Frage, wie lange man in welcher Region zum nächsten Krankenhaus braucht oder in die Verteilung der Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl.

Der vor etwa zwei Jahren eingeführte Deutschlandatlas wird jährlich aktualisiert. Unter anderem als visualisierte Bestandsaufnahme ist der Deutschlandatlas auch auf die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zurückzuführen, die sich aus den drei Bundesministerien des Inneren unter Vorsitz von Horst Seehofer (CSU), Ernährung und Landwirtschaft unter dem Vorsitz von Julia Klöckner (CDU) und dem damals von Franziska Giffey (SPD) geführten Familienministerium zusammensetzte.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein neues Kurzdossier zu den Auswirkungen von Isolation und Einsamkeit älterer Menschen veröffentlicht. Es handele sich um ein wachsendes Problem, welches durch die richtigen Strategien verringert werden könne.

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Ende Juli hat die WHO das Dokument veröffentlicht, welches die wachsende Bedeutung des Themas unterstreicht. Das 17-seitige Kurzdossier beschreibt die Folgen von Isolation und Einsamkeit älterer Menschen, unter der auch in Europa etwa 20 bis 34 Prozent leiden würden. Demnach würde das Leben betroffener älterer Menschen verkürzt und die geistige und körperliche Gesundheit und Lebensqualität eingeschränkt werden.

Gleichzeitig gebe es Möglichkeiten, dieser Tendenz und den Auswirkungen entgegenzuwirken. Durch trainieren sozialer Fähigkeiten oder kognitiven Verhaltenstherapien sei das sowohl auf persönlicher Ebene möglich, wie zum Beispiel durch Gesetze und andere Maßnahmen auch auf politischer Ebene. Dazu gehöre beispielsweise die Reduzierung der digitalen Kluft. Auch die Schaffung altersfreundlicher Gemeinschaften und eine verbesserte Infrastruktur – genannt werden z.B. Verkehr oder die bauliche Umwelt – seien Möglichkeiten.

Darüber hinaus weist die WHO darauf hin, dass Betroffenen erst Hilfen angeboten werden können, wenn die Probleme identifiziert sind. „Der Gesundheitssektor spielt eine wichtige Rolle bei der Identifizierung älterer Menschen, die von Einsamkeit bedroht sind oder bereits darunter leiden (aus dem Original übersetzt)“, heißt es in dem Papier. Hier würden entsprechende Angebote vor Ort helfen, die die Menschen mit einem Risiko sozialer Isolation erreichen.

Um der Alterseinsamkeit entgegenzuwirken, brauche es insgesamt Strategien, die möglichst wirksame Maßnahmen, eine Stärkung der Forschung und die Schaffung einer „globalen Koalition“ zum Thema Isolation im Alter beinhalten sollten. Diese könnte auch die politische Priorität erhöhen. Das Kurzdossier ist in englischer Sprache veröffentlicht und trägt den Titel „Social isolation and loneliness among older people“ (übersetzt: Soziale Isolation und Einsamkeit bei älteren Menschen). Unter diesem Link können Sie das Dokument herunterladen. Weitere WHO-Publikationen zu dem Thema finden Sie hier.

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Zwar wurden in Schleswig-Holstein seit 2017 rund 4.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bewilligt, allerdings fielen im selben Zeitraum knapp 7.000 aus der Belegbindung für soziale Wohnraumförderung wieder heraus. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die nun eine „offensive Wohnungspolitik“ fordert.

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Seit 2017 ist die Zahl von im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen Wohnungen in Schleswig-Holstein um mehr als 2.000 Wohneinheiten gesunken und lag Ende 2020 bei insgesamt 46.768 Wohnungen. Das Problem: Es sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen, als neue bewilligt worden sind. Die Angaben gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) hervor.

"Besonders hart trifft es Ballungsräume wie Kiel, Lübeck oder das Hamburger Umland, wo bezahlbarer Wohnraum ohnehin knappe Mangelware ist", bemängelt die Abgeordnete im Juli gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist. In Kiel waren laut Kleiner Anfrage Ende 2020 noch 6.421 Wohnungen sozialgebunden, Ende 2017 waren es noch über 7.000. Auch in Lübeck sind die Zahlen rückläufig, während es beispielsweise in der Stadt Pinneberg bei Hamburg einen leichten Zuwachs an Belegbindungen gegeben hat.

Auch in den kommenden Jahren laufen allerdings diverse Zweckbindungen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein aus. Von 2021 bis 2025 werden davon über 7.000 Wohnungen betroffen sein. „Für uns ist die Wohnraumversorgung fester Bestandteil der Daseinsvorsorge“, so Ünsal weiter. „Gefordert ist deshalb eine offensive Wohnungspolitik, unterstützt durch eine effektive Wohnraumförderung.“

Doch auch die Landesregierung verfolge laut Antwort auf die SPD-Abgeordnete das Ziel, die Bestände an gefördertem Wohnraum mindestens zu halten. Man wolle daher die soziale Wohnraumförderung weiterhin attraktiv halten. Darum habe man beispielsweise ab 2017 Zuschüsse für im 1. Förderweg gebaute Förderwohnungen ausgegeben, um „die Wirtschaftlichkeit (…) zu gewährleisten.“

Was das Zusammenwirken von Wohnungskosten und Armut im Alter angeht hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) eine Studie veröffentlicht, über die wir kürzlich berichteten.

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Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale seien die Kosten für mobiles Internet in Deutschland im europaweiten Vergleich überdurchschnittlich teuer. Mobiles Internet diene der Daseinsvorsorge. Auch ein Drittel der Menschen über 70 Jahren nutzt mittlerweile mobiles Internet.

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„Unterwegs E-Mails beantworten, mit dem Smartphone navigieren oder online einkaufen – mobiles Internet ist aus dem Alltag von Verbrauchern nicht wegzudenken“, heißt es in einer Mitteilung des Verbraucherzentrale-Bundesverband. Tatsächlich nutzten im Jahr 2020 rund 80 Prozent der über 14-Jährigen in Deutschland mobiles Internet, zum Beispiel über Smartphones. Laut Daten des D21-Digital-Index liegt die Quote bei den 60- bis 69-Jährigen bei 72 Prozent, bei Menschen ab 70 Jahren ist diese mit 36 Prozent zwar vergleichsweise gering, wobei das immer noch mehr als jede*r Dritte ist.

„Verbraucherfreundliche, europaweit wettbewerbsfähige Preise für mobiles Internet dienen daher der Daseinsvorsorge“, schlussfolgert auch die Verbraucherzentrale, zum Beispiel mit Verweis auf „Regionen mit unzureichender stationärer Breitbandversorgung“, in denen mobile Datenübertragung oft die einzige Möglichkeit darstelle. Kritisiert werden von den Verbraucherschützer*innen dabei vor allem die Kosten in Deutschland.

In einer Untersuchung von angebotenen Datentarifen aus dem Jahr 2019 hat die Verbraucherzentrale die Kosten für ein Gigabyte Daten (Maßeinheit für Datenmengen) in verschiedenen europäischen Ländern miteinander verglichen. Das Ergebnis: Im Schnitt zahlten deutsche Verbraucher*innen 2019 drei Mal so viel für die Menge Daten wie in den günstigen europäischen Ländern. Während Verbraucher*innen in Polen beispielsweise nur 0,83 Euro zahlten, habe der Preis für dieselbe Datenmenge hierzulande bei 3,35 Euro gelegen. Die Verbraucherzentrale weist zwar darauf hin, dass Mobilfunkpreise auch in Deutschland insgesamt sinken würden, das Land im Vergleich aber dennoch „kontinuierlich auf Platz eins oder zwei der teuersten Länder für mobiles Internet“ stünde.

Das Thema mobiler Daten könnte auch für Senior*innen künftig noch bedeutender werden. Die Pandemie hat gezeigt, wie auch digitale Möglichkeiten dazu beitragen können, Hürden zu überwinden. Ob bei der Nutzung sozialer Netzwerke, beim Online-Einkauf oder bei regelmäßigen Videokonferenzen mit anderen Aktiven: Überall dort, wo keine stationäre Breitbandversorgung (wie z.B. WLAN) gegeben ist – im Zug, im Heim oder zu Hause – kann die Nutzung mobilen Internets z.B. auf Smartphones eine Alternative darstellen und zu mehr digitaler Teilhabe führen.

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