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Mobilität

Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Fraktionssitzung ein Positionspapier beschlossen, in dem eine nationale Strategie gegen Einsamkeit gefordert wird. Einer der Vorschläge: Die nicht neue Forderung nach einer Einsamkeitsbeauftragte*n.

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„Einsamkeit sollte endlich ihr Stigma verlieren und die Prävention mehr Aufmerksamkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen erhalten – so im Gesundheitssektor, in der Arbeitswelt oder auch in der Stadtentwicklung.“ – So steht es in einem Positionspapier, welches die Unionsfraktion am 9. Februar verabschiedet hat. Einsamkeit und soziale Isolation solle danach zum Schwerpunkt der sozialen und politischen Arbeit werden, die Forschung müsse intensiviert und neue Gegenstrategien entwickelt werden.

Das Thema Einsamkeit habe durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen weiter an Bedeutung gewonnen. „Wer schon vor der Corona-Pandemie wenige Kontakte hatte, hat jetzt oft niemanden mehr zum Reden“, stellt der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), auf der Internetseite der Bundestagsfraktion fest. „Vor allem viele Ältere sind verunsichert und trauen sich kaum noch aus dem Haus. Die Generation, der wir so viel verdanken, leidet oft still.“

Als politische Maßnahme gegen wachsende Einsamkeit will CDU und CSU nun eine „nationale Strategie“ zur Überwindung von Einsamkeit und Isolation. Zu den konkreten Vorschlägen des zehnseitigen Positionspapiers gehören beispielsweise ein „nationaler Aktionsplan Einsamkeit“ und eine bundesweite Kampagne, die unter anderem auf entsprechende Angebote aufmerksam machen soll.

Koordiniert werden soll das Ganze durch eine*n Einsamkeitsbeauftrage*n der Bundesregierung. Diese Forderung ist nicht neu, so hat beispielsweise der SPD-Bundespolitiker Karl Lauterbach in den vergangenen Jahren mehrfach eine entsprechende Zuständigkeit gefordert.

Wie wir bereits 2019 berichteten, hatte CDU-Abgeordneter Marcus Weinberg die Forderung aus Reihen des Koalitionspartners schon damals unterstützt: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird.“ Fraglich bleibt dennoch, ob eine entsprechende „nationale Strategie“ und die Schaffung einer neuen Zuständigkeit noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann – auch, wenn die Bekämpfung von Einsamkeit als Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Themenheft zur internationalen Zusammenarbeit für die Rechte von älteren Menschen in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin werden auch aktuelle Herausforderungen beschrieben.

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Unter dem Titel „Über Grenzen hinweg aktiv“ stellt die Arbeitsgemeinschaft auf rund 40 Seiten Initiativen, Organisationen und Projekte vor, die sich weltweit für die Rechte älterer Menschen einsetzen. „Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig die internationale Zusammen­arbeit ist. Nur gemeinsam kann die Welt­gemeinschaft die Herausforderungen der weltweiten Krise meistern“, heißt es von der BAGSO zu der Publikation, die heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Die Corona-Pandemie habe die internationale Senior*innenarbeit vor große Herausforderungen gestellt: „Alles muss plötzlich digital stattfinden. Landesgrenzen, die jahrzehntelang praktisch kaum eine Rolle gespielt haben, werden auf einmal wieder relevant“, heißt es im Vorwort des Themenheftes. Dennoch habe die Pandemie auch gezeigt, wie schnell Organisationen und Verbände auf die Krise reagieren konnten. Die Senior*innenarbeit profitiere dabei von Strukturen der europäischen Dachverbände wie der AGE Platform Europe oder von weltweiten Zusammenschlüssen wie der International Federation on Ageing (IFA). Diese Strukturen und Zusammenschlüsse „bieten die Möglichkeit, Erfahrungen über Grenzen hinweg weiterzugeben, sich zu informieren und Erkenntnisse aus dem Ausland zu nutzen, um die Herausforderungen besser zu meistern.“

In der Publikation werden auch konkrete Projekte zwischen der BAGSO und Senior*innenorganisationen aus anderen Ländern beschrieben. So habe es beispielsweise eine Zusammenarbeit mit französischen Verbänden gegeben, auch mit polnischen Senior*innenorganisationen gebe es beispielsweise einen regen Austausch.

Die BAGSO setzt sich als Zusammenschluss der Mitgliedsorganisationen (rund 120 Vereine und Verbände) für die Rechte älterer Menschen ein und will durch Empfehlungen und Stellungnahme zu aktuellen Themen Anstöße für politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen geben.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Die Deutschlandstiftung Integration hat die Aktion „Fremde Freunde“ gestartet, bei der in Zeiten von Kontaktbeschränkungen Brieffreundschaften zwischen Senior*innen und Menschen mit Migrationserfahrung entstehen sollen.

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„Wir wollen Verbindungen schaffen, die es unter normalen Umständen nie gegeben hätte. Jenseits von Kurznachrichten, Twitter oder Facebook“, heißt es auf der Seite des Projekts „Fremde Freunde“, welches von der Deutschlandstiftung Integration ins Leben gerufen wurde. „Deshalb stiften wir tausende von jungen Menschen dazu an, Briefe an Fremde zu schreiben“, heißt es dort weiter.

Die Deutschlandstiftung Integration wolle mit der Aktion ein Angebot für Senior*innen schaffen, die als sogenannte „Risikogruppe“ durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden. Offiziell gestartet ist die Aktion, deren Motto „Mach was Verrücktes. Schreib einen Brief!“ lautet, zum Welttag des Briefeschreibens am 1. September 2020. Ein Video zur Aktion finden Sie auch auf der Videoplattform YouTube:

https://www.youtube.com/embed/RuoBztJOJHE

Interessierte an der Aktion – egal ob Einzelpersonen oder Senior*innen-Einrichtungen – können sich über die E-Mailadresse anmeldung@aktion-fremde-freunde.de direkt anmelden. Weitere Informationen zum Ablauf bei einem Teilnahmewunsch finden Sie auf der Internetseite der Aktion.

Die Deutschlandstiftung Integration ist eine gemeinnützige Organisation, die 2008 gegründet worden ist. Wie es auf der Internetseite der Stiftung über die eigene Arbeit heißt, unterstütze die Organisation „Maßnahmen zur gesellschaftlichen und beruflichen Vernetzung engagierter Menschen und führt Projekte und nationale Öffentlichkeitskampagnen durch, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.“

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=-RUWniQoo10[/embed]

Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.

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Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.

Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.

Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:

  • Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
  • Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
  • Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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