Weiterlesen Nach eigener Angabe des EU-Parlaments sind dabei KI-Anwendungen verboten, die die Rechte der Bürger*innen bedrohen, wie z.B. die biometrische Kategorisierung basierend auf sensiblen Merkmalen und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ausnahmen gelten hier lediglich für Strafverfolgungsbehörden in sehr eingeschränktem Maße und nur unter spezieller Genehmigung. Beispiele hierfür wären die Suche nach vermissten Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags. Vor dem Hintergrund bestimmter Entwicklungen in Europa (wie bspw. in Ungarn, das nach einem Bericht der Tagesschau von Dezember 2023 seine Pressefreiheit weiter beschnitt) ist allerdings die Frage nach der tatsächlichen Auslegung des „eingeschränkten KI“-Einsatzes durch Strafverfolgungsbehörden nicht eindeutig. Im Gegensatz dazu sind laut EU-Parlament Hochrisiko-KI-Systeme hingegen zulässig, müssen allerdings Risiken bewerten und verringern, transparent sein, Nutzungsprotokolle führen und von Menschen beaufsichtigt werden; betroffene Personen haben das Recht, Beschwerden einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten. „Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen – eingesetzt werden, gelten als hochriskant.“ Darüber hinaus muss jedes KI-Programm eine Transparenz gewährleisten, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und der Kennzeichnung erzeugter oder bearbeiteter Inhalte. Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in ihrem Positionspapier im vom Juni 2024 fordert, brauche es neben Transparenz auch einen geregelten Datenschutz und eine Gewähr für die Datensouveränität der Bürger*innen. Ein KI-System ist nicht von sich aus „intelligent“, sondern reflektiert die Ansichten und gesellschaftlichen Vorstellungen derjenigen, die es entwickelt und trainiert haben. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Aspekte und Personengruppen - wie ältere Menschen, einsame Menschen oder Menschen mit Behinderung - vernachlässigt oder diskriminiert werden. Es geht also ebenfalls darum, ältere Menschen nicht durch Algorithmen zu diskriminieren, sondern sie und ihre Interessenvertretungen viel mehr in Studien, Entwicklung und Forschung einzubeziehen. Aber selbst wenn die Regeln eingehalten werden, ist Digitalisierung teuer. Ein „Smart-Home“ und die neueste Technik kosten Geld, das viele ältere Menschen nicht haben. Zudem gibt es immer noch Regionen mit einem schlechtem Internetanschluss. All das kann zu Exklusion führen. Es geht also nicht nur um bessere „Lernmodelle“, sondern ebenso um den Schutz von Menschen mit geringer Affinität zu Technik und geringeren Ressourcen. Besonders zentral sind allerdings die Forderungen der BAGSO: Bildungsangebote stärker ausbauen, öffentliche, soziale und Bildungseinrichtungen für den Umgang mit KI befähigen und ausstatten. Datensouveränität verlangt nicht nur die rechtliche Datenhoheit, sondern braucht in gleichem Maße ein kritisches Verständnis dessen, was mit KI erzeugt wird. Und das kostet wieder Geld. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Projekt „KI für ein gutes Altern“ über das wir bereits im Mai berichtet hatten. Damit geht es allerdings um nichts Geringeres als eine allgemeine Mündigkeit und Impulskontrolle aller Bürger*innen. Ein gesellschaftlicher Konflikt, der nicht erst seit der KI-Debatte existiert und welcher momentan stark vom Populismus und der Werbeindustrie dominiert wird.
Alltägliches Leben
Digitalisierung in öffentlichen Verkehrsmitteln
3. Juli 2024Weiterlesen „Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“ Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben. Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“. Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden. Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb: Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden. Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.
Satiresendung „Die Anstalt“ zur Rente
28. Juni 2024Weiterlesen In ihrer Folge vom 07. Mai 2024 haben sich die Satiriker und Hosts der Fernsehsendung „Die Anstalt“ Max Uthoff und Klaus von Wagner zusammen mit ihren Gästen Maike Kühl, Abdelkarim und Bodo Wartke dem Thema angenommen. Dabei gelingt es ihnen mit einem satirischen Rundumblick, sich dem Thema anzunähern, das aktuelle und zukünftige Rentner*innen betrifft. Inhaltlich werden folgende Fragen versucht zu beantworten: Auch die Riester-Rente und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei nicht ausgelassen. Laut Tagesschau vom 23. Juli 2023 betrug „die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren nach Angaben der Bundesregierung 1543 Euro monatlich. […] Allerdings kamen Männer auf eine Rente von durchschnittlich 1637 Euro, bei Frauen waren es lediglich 1323 Euro. Und auch der Ost-West-Unterschied ist mit 1605 zu 1403 Euro nach wie vor deutlich.“ Trotz humorvoller Verpackung zeichnet sich gute Satire dadurch aus, dass sie ernste Themen nicht hinter einem Lacher versteckt. Wer nach der Sendung das Bedürfnis hat, sich dem Thema der sogenannten Schuldenbremse ähnlich zu nähern, kann auf die Sendung vom 12. März 2024 zurückgreifen. Entsprechende Links finden Sie im Fazit zu unserem Beitrag zur Effizienz in der Pflege. Die Schuldenbremse könnte man als "Gatekeeper" (englisch für "Torwächter") des Finanzierungszugangs bei der Lösung von Renten- und Pflege-Problemen bezeichnen.
Effizienz in der Pflege?
10. Juni 2024Weiterlesen Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach einem Bericht des Deutschlandfunk bis 2040 von heute rund fünf Millionen auf sechs Millionen steigen und sich in den Jahrzehnten danach bei rund 6,7 Millionen einpendeln. Der Bedarf an Pflege wird regional aber unterschiedlich sein. In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird bis 2055 ein geringer Anstieg von sieben Prozent bzw. neun Prozent erwartet, während in Bayern ein Anstieg um 56 Prozent und in Baden-Württemberg um 51 Prozent prognostiziert wird. Verschärft wird die Gesamtsituation noch durch einen unerwartet hohen Anstieg von 360.000 statt 50.000 zu Pflegenden im vergangenen Jahr, wie der Gesundheitsminister im selben Interview mit dem RND bestätigte. In diesem Zusammenhang betonte Lauterbach, dass Pflege keineswegs nur eine Frage des Alters sei, sondern er davon ausgehe, dass unter der großen Gruppe der sogenannten Babyboomer auch mehr jüngere Menschen pflegebedürftig würden. Aus diesem Grund plädiert Lauterbach für eine Dynamisierung der Leistungsausgaben für Pflege, Steuerzuschüsse für Pflegende bei Rentenbeiträgen und brachte die Einführung einer Bürgerversicherung erneut ins Spiel. Mit einer „umfassenden Finanzreform in der Pflege“ rechnet er in dieser Legislaturperiode aufgrund der verschiedenen Ansichten der Koalitionspartner allerdings nicht mehr. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lobt die Einsicht in eine notwendige Reform, kritisiert allerdings, dass all das ohne eine zeitnahe Umsetzung niemandem helfe. Im Gegensatz zu Lauterbach fordert die BAGSO, „den Kommunen die Verantwortung für die Pflege und die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu übertragen“, dies gesetzlich zu verankern und ausreichend zu finanzieren. Vor dem Hintergrund klammer Kommunalkassen und regional massiver Unterschiede im Pflegebedarf bleibt allerdings auch die Forderung der BAGSO mit einem Fragezeichen behaftet. Sowohl BAGSO als auch Lauterbach sehen allerdings die Notwendigkeit, dass ohne mehr Geld sich kaum etwas verändern lässt. Eine auf den ersten Blick andere Richtung schlägt der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) ein. Demnach würden die derzeitigen „strukturellen Probleme“ Druck auf die ohnehin zunehmend kritische Fachkräftesituation in der pflegerischen und medizinischen Versorgung bewirken, so Prof. Dr. med. Michael Hallek, Vorsitzender des SVR, gegenüber dem Ärzteblatt. Aus diesem Grund bräuchte es einen „effizienteren“ Einsatz von Ressourcen. Unter Effizienz wird in der freien Wirtschaft landläufig allerdings eine Verdichtung von Arbeitszeit verstanden. Entsprechend wäre diese Forderung konträr zum eigentlichen Bedarf an mehr Qualität und vor allem „mehr Zeit“ für die Patient*innen, wie es die Fachkräfte fordern. Zu diesem Ergebnis kam die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" bereits 2022. Seitdem hat sich kaum etwas an der Situation verändert. Es wird also darauf ankommen, was der SVR unter Effizienz versteht. Ein konkreter Vorschlag kommt von der Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. In einem Interview mit dem SWR schlug sie vor, dass Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten, für die sie ansonsten auf Ärzt*innen angewiesen sind. In anderen Ländern sei es bereits üblich, dass Fachkräfte selbstständig Verordnungen und Pflegemittel verschreiben sowie Aufklärungsgespräche durchführen können. Effizienz, so verstanden, könnte sowohl zu einer Entlastung als auch zu einer Aufwertung führen. Ein weiteres Effizienzpotenzial liegt in einer besseren regionalen Vernetzung. Vorstellbar wäre hier, ein öffentliches Verkehrsnetz in den nächsten Jahren aufzubauen, das Angebot und Nachfrage gerade in ländlichen Regionen verbindet. Dieses Verkehrsnetz wäre vermutlich auch notwendig, sollten die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen, wie es die BAGSO fordert. All das kostet Geld. Bevor also mit dem Effizienzbegriff Druck aufgebaut wird und dadurch noch mehr Pflegekräfte abwandern, sollte zunächst die Finanzierung ins Auge gefasst werden. Hieran schließt die Diskussion um eine Reform von Pflegeversicherung und sogenannter Schuldenbremse an. Kritische Stimmen zur Schuldenbremse fasst die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März zusammen, hier in kommentierter Fassung durch Maurice Höfgen (hauptberuflich wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag).Bedarf an Pflege
Reformvorschläge
Fazit
Diskursbeitrag zur Altersdiskriminierung
7. Juni 2024Weiterlesen Zum Thema Ageismus im Alter haben wir bereits einen Artikel geschrieben, der sich vor allem mit der sprachlichen Diskriminierung insbesondere in den Medien befasst. Hier ging es darum das Menschen im höheren Lebensalter als defizitär stigmatisiert oder, besonders in der Werbung, durch ein unerreichbares Ideal dargestellt werden. Folgt man hingegen der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so ist eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters unabhängig von der Lebensphase zu verstehen: „Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle.“ Während beispielsweise Formulierungen wie „junge, engagierte Mitarbeitende“ in Stellenausschreibungen ältere Bewerber*innen diskriminieren, werden dem gegenüber bspw. jüngere Frauen in Einstellungsverfahren benachteiligt, wenn Arbeitgeber*innen „Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung“ befürchten. Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Vorfeld der am 20. Mai 2024 in New York stattgefundenen Sitzung der „Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A), nach einer „UN-Altenrechtskonvention“ etwas einseitig. Nichtsdestoweniger bekräftigte auch die UN in ihrer angenommenen Resolution der Generalversammlung vom 20. Dezember 2012, „[…] dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden, […] ohne Unterscheidung irgendeiner Art, wie Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status, […]“. Darüber hinaus betonte die UN in ihrer Resolution zur Generalversammlung vom 15. Dezember 2022, „dass die Zahl der Personen im Alter von 60 Jahren oder älter zwischen 2021 und 2030 voraussichtlich um 31 Prozent wachsen wird, von 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden, weltweit die Jugend übertreffen und doppelt so viele wie Kinder unter 5 Jahren ausmachen wird, und dass dieser Anstieg in den Entwicklungsländern am größten und am schnellsten sein wird.“ Es wird also in Zukunft mehr alte Menschen geben. Allerdings stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich einer Altenrechtskonvention bedarf. In unserem Artikel zur „Altenrepublik“ haben wir bereits die kontroverse These des Soziologen Stefan Schulz aufgegriffen, dass mit einer wachsenden Gruppe älterer Menschen auch deren politischer und gesellschaftlicher Einfluss und damit ihre Verantwortung steigt. Ein Beispiel findet sich in extremer Form gerade in den USA in Form des amerikanischen Präsidenten. Aber auch in Deutschland liegt der Altersdurchschnitt des Bundestages (2021) bei 47,3 Jahren. All diese Menschen gehören damit zu einer Personengruppe in der, teilweise weit fortgeschrittenen, zweiten Lebenshälfte mit gleichzeitig viel Macht und Einfluss. Betrachtet man nun nochmals die UN-Resolution von 2022, findet allerdings besonders in den Entwicklungsländern ein Zuwachs an älteren Menschen statt. Damit muss die Frage vorangestellt werden: Ist Alter tatsächlich der größte Diskriminierungsfaktor, oder ist es das Alter in Verbindung mit Armut bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Geschlecht? Ein Blick in die Geschichte der Menschenrechte macht zudem deutlich, dass selbst diese nicht frei von Ambivalenz und Blindenflecken sind. Hierzu mehr in: „Außenpolitik und Zeitgeschichte“ (APuZ). Dennoch auch die Autoren von APuZ kommen zu dem Schluss das hinter das Prinzip eine immanente Menschenwürde qua Existenz als Mensch nicht zurückgegangen werden darf. Damit läge das Problem allerdings weniger in einer fehlenden „Altenrechtskonvention“. Es scheint viel eher, das Alter (und hier in beide Richtungen) verbunden mit weiteren Marginalisierungsfaktoren wie Armut, Gesundheit oder Geschlecht zu sein, das zu Diskriminierungen führt. Damit ist nicht gesagt, dass, wie im Fall von medialer Berichterstattung, Alter nicht auch direkt diskriminiert wird. Wenn jedoch „Altersdiskriminierung“ thematisiert wird, ohne den Kontext zu betonen, könnten weitere grundlegende Ursachen für Diskriminierung in den Hintergrund treten.
Projekt „KI für ein gutes Altern“
29. Mai 2024Weiterlesen Die BAGSO stellt Fragen zum altersgerechten Einsatz von KI, darunter inwiefern sie zu einem guten Leben im Alter beitragen kann. In der Medizin, in der Teilhabe an der Gesellschaft und im Alltag kann KI für ältere Menschen eine Chance bedeuten. Seniorenministerin Lisa Paus sieht die Potentiale von digitalen Technologien und KI, betont dabei auch die Notwendigkeit, „dass wir gerade die ältere Generation mit den Technologien in Kontakt bringen“. Denn auch die Frage, ob Künstliche Intelligenzen Gefahren in Hinblick auf die Diskriminierung Älterer birgt, muss gestellt werden. Zu ihrem Vorhaben erklärt die Vorsitzende der BAGSO, Regina Görner: „Unser KI-Projekt will daher kritische Verbraucherinnen und Verbraucher schulen, die mit den Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz souverän umgehen.“ Dafür sollen Kompetenzen in Hinblick auf Kompetenzen in der Nutzung von KI an Seniorenorganisationen und ältere Personen vermittelt werden, damit sich auch diese Gruppe „in aktuellen Diskussionen über ChatGPT, Mustererkennung oder selbstlernende Algorithmen aktiv einbringen können und dafür sorgen, dass sie in Forschung und Entwicklung von KI-Systemen stärker wahrgenommen und berücksichtigt werden.“. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Projekts und in einer Broschüre der BAGSO veröffentlicht.
Diskurs: Altenrepublik
24. Mai 2024Weiterlesen Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre. "Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz. Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe. Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“ Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen. Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.
Weiterlesen Wie „Forschung aktuell“ in einem Artikel vom April 2024 festhält, stellen gesetzliche Neuregelungen im Rahmen des GVWG nun sicher, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste seit dem 1. September 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens entsprechend den regionalen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen müssen. Neuzulassungen von Pflegeeinrichtungen sind an die Einhaltung dieser Regeln gebunden. Dabei bindet das GVWG zwar die Zulassung zur pflegerischen Versorgung im Leistungsbereich SGB XI an die Entlohnung der Beschäftigten, die überwiegend in Pflege und Betreuung tätig sind, allerdings bleibt die Abstufung nach Qualifikation weiterhin ausschlaggebend. Dennoch stieg zum 1. Mai 2024 der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und soll zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen, so die Allgäuer Zeitung und die Bundesregierung. Für Pflegefachkräfte mit Qualifikation stieg dieser Mindestsatz auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro. Kurz gesagt: Wer pflegerisch tätig ist, soll höher entlohnt werden. Das Problem dabei ist, dass gerade für ungelernte Kräfte der Lohn immer noch in einem Bereich liegt, der die hohe Arbeitsbelastung kaum kompensiert. Auch für gelernte Pflegekräfte stellt sich zumindest die Frage, ob dieser Lohn attraktiv genug ist. Aber nicht nur die Entlohnung und Finanzierung sollten durch das Gesetz verbessert werden. Ab dem 1. Juli 2023 wurde durch das GVWG zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren vorgegeben, das die Einstellung von weiterem Personal ermöglichen sollte. Bereits mit Einführung des Gesetzes kritisierte der Paritätische: „Die durchaus anerkennenswerten Bemühungen, dieses schwierige Thema im Sinne der Road Map der Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, haben das Problem, dass eine vom Ende her gedachte Sichtweise fehlt.“ Die Verbesserung liegt laut Paritätischem damit in einigen Ländern bereits unterhalb des geltenden Personalschlüssels, weshalb „dort ein Stellenabbau befürchtet wurde“ und bleibt in allen anderen Ländern zu sehr im Beliebigen. Die Allgäuer Zeitung hält diesbezüglich fest: „Pflegeheime können laut der AOK über die Personalanhaltswerte in den Pflegesatzverhandlungen vereinbaren, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden nötig ist. So können Pflegeheime - müssen aber nicht - mehr Pflegepersonal einstellen.“ Insgesamt kommt die Zeitung zu dem Schluss, dass bei einer stationären Einrichtung mit 100 Pflegebedürftigen durchschnittlich der Zuwachs nach Regelung des §13c Absatz 1 SGB XI bei 5,84 Vollzeitäquivalenten liegen würde. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einer Vollzeitstelle und unterscheidet sich je Qualifikation. Eine Aufschlüsselung der Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen nach Qualifikation findet sich unter dem Artikel der Allgäuer Zeitung. Aber ein Durchschnitt sagt sehr wenig über die regionalen Bedarfe aus. Im Gegenteil könnte sogar die falsche Annahme, dass mit dieser Regelung nun das Problem gelöst sei, zu einer Verschärfung führen. Wie die Studie "Ich pflege wieder, wenn…" zeigt, messen die Befragten "mehr Zeit für eine gute Pflege durch mehr Personal" eine höhere Priorität bei als einer höheren Bezahlung. Auch Vereinbarkeit (von familiärer Pflege, Familie und Beruf), Pflegequalität, Führung, Teamatmosphäre, Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine erhebliche Rolle. Damit bleibt die Einführung des GVWG ein Schritt. Um den notwendigen Gleichschritt zwischen besserer Entlohnung und gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen, zu denen nicht nur ein höherer Personalschlüssel zählt, in die Praxis umzusetzen, wird es vermutlich mehr brauchen.
„Wahl-O-Mat“ auf Schleswig-Holstein-Tour
13. Mai 2024Weiterlesen Eigentlich handelt es sich beim sogenannten „Wahl-O-Mat“ um ein erprobtes Online-Tool, mit dem Interessierte die Positionen der Parteien mit ihren eigenen abgleichen können. Das kann eine Hilfe darstellen, eine passende Wahlentscheidung zu treffen. Anders als die digitale Version funktioniert der Wahl-O-Mat zum Aufkleben auf analoge Weise. Dabei bleibt es zwar bei einem Frage-und-Antwort-Tool, allerdings nicht durch einen Mausklick, sondern durch Aufkleben an Pinnwänden. Wie bei der digitalen Variante stehen auch hier die 38 Thesen zur Verfügung, zu denen Interessierte „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ auswählen können. Durch die Klebepunkte an den Pinnwänden erhalten Teilnehmende ein Meinungsbild zu den einzelnen Thesen und können über diese diskutieren. Vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 bringen Teamer:innen des Landesbeauftragten für politische Bildung den Wahl-O-Mat auf Marktplätze und in Einkaufszentren. „Mit dem Wahl-O-Mat zum Aufkleben machen wir niedrigschwellig auf die Europawahl am 9. Juni aufmerksam“, erklärt der Landesbeauftragte Christian Meyer-Heidemann in einer Presseerklärung. „Dafür sind wir an 19 Orten in ganz Schleswig-Holstein unterwegs und wollen mit Bürgerinnen und Bürgern über aktuelle Themen der europäischen Politik und über die zur Wahl stehenden Parteien ins Gespräch kommen. Wir informieren dort, wo die Menschen sind.“ In der Pressemeldung finden Sie die Übersicht der 19 Orte, an denen die Teamer*innen jeweils in der Regel von 10 bis 16 Uhr zu finden sein werden. Die Aktion startet am 13. Mai an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und ist ein Tag später auf dem Husumer Marktplatz anzutreffen. Nach Besuchen in Lübeck, Eckernförde, Preetz, Norderstedt und weiteren Orten endet die Tour des Wahl-O-Mat zum Aufkleben am 7. Juni in der Nordmarkthalle in Rendsburg. Einzelpersonen können jederzeit ohne Anmeldung mitmachen, interessierte Gruppen können sich für feste Termine anmelden.
Altersarmut und Grundsicherung im Alter
8. Mai 2024Weiterlesen Daten für 2023 sind liegen noch nicht vor. Wie der NDR unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistikamts Nord schreibt, erhielten im Jahr 2022 24.600 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, staatliche Leistungen. Ein Blick in die Statistik zeigt dabei einen deutlichen jährlichen Anstieg. Damit hat sich allein für Schleswig-Holstein die Zahl der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Personen in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Auch auf Bundesebene ist dieser Trend zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festhält, stieg der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, seit 2006 von 2,3 Prozentpunkten auf 3,4 Prozentpunkte im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 % in 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil in Schleswig-Holstein um 68 % an. Überraschen sollte diese Entwicklung in den genannten Zeiträumen nicht. Bereits vor knapp einem Jahr hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Damals wurde aufgezeigt, dass ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sogenannte "Regelbedarf", der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt seit dem 01.01.2024 in der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro. Im Beitrag des NDR wird die Notwendigkeit einer Reform mit einem Zitat von Tim Holborn, Geschäftsführer des Landessozialverbands Schleswig-Holstein (SOVD), hervorgehoben. Holborn geht von einer Zuspitzung der Rentensituation aus und fordert mehr Einnahmen für die gesetzliche Rentenkasse, "zum Beispiel indem auch Selbstständige verpflichtend einzahlen müssen". Trotz Rentenreform könnte das Problem der Rente bereits bei nicht ausreichend entlohnter Arbeit angegangen werden. Der Niedriglohnsektor und soziostrukturelle Faktoren sind Grundlagen für eine schlechte Rente. Beispielhaft ist der Gender-Care-Gap zu nennen, also die Sorge-Arbeit, die meist immer noch von Frauen geleistet wird. Dabei finden sich gerade in den Branchen, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, immer wieder sogenannte "Scheinselbständigkeiten". Ob also Selbständige die Lücke decken und welche sozialen Folgen dies hat, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch eine Rentenreform diejenigen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine oder kaum Rentenansprüche haben, diese auch weiterhin nicht haben werden, weil ihnen die Rentenpunkte fehlen. Laut BMAS haben nämlich 19,7 % der Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, überhaupt kein anrechnungsfähiges Einkommen, also so wenig Rente, dass sie auf die volle Grundsicherung angewiesen sind. Bei weiteren 36,5 % sind weniger als 400 € anzurechnen. Am Ende bleibt auch bei Altersarmut und Rentenreform die große Frage der Umverteilung zu stellen. Dabei können prekäre Arbeit und Gender-Care-Gap aufgegriffen werden. Dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Gender-Pay-Gap (also die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern).







