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Alltägliches Leben

Unter dem Titel „Für ein solidarisches Miteinander aller Generationen in Europa“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein sechsseitiges Forderungspapier zur EU-Wahl veröffentlicht.

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Im Juni haben Bürger*innen der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, ein neues Parlament zu wählen. Während sich auch hierzulande Parteien durch Parteitage und Wahlprogramme auf die Parlamentswahl vorbereiten, veröffentlicht die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen in Deutschland eine mehrseitige Stellungnahme. Das Papier enthält Forderungen an den neuen europäischen Akteur für die kommende Legislaturperiode – von 2024 bis 2029.

In der Stellungnahme weist die BAGSO darauf hin, dass sich die Bevölkerungsstruktur in Europa bekanntermaßen massiv ändere. Die Bevölkerung werde immer älter und der Anteil junger Menschen sinke. „Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb gefordert, EU-Richtlinien auf den Weg zu bringen, die das solidarische Miteinander der Generationen fördern und Benachteiligungen älterer Menschen beenden“, heißt es von dem Dachverband der Senior*innenorganisationen.

Als konkrete Ziele einer entsprechenden Politik fordert die BAGSO Altersdiskriminierung zu beenden, alternsfreundliche Umgebungen zu schaffen und soziale Ungleichheit und Armut zu beenden. Das Thema Altersdiskriminierung betreffe beispielsweise Versicherungsgeschäfte und Kreditvergaben, auch die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen ohne analoge Alternativen gehörten dazu. In diesen Feldern könne das europäische Parlament durch eine Diskriminierung abbauende Politik zu Verbesserungen führen. Zum Abbau sozialer Ungleichheiten zählen die über 120 Senior*innenorganisationen, aus denen die BAGSO besteht, auch die Förderung flächendeckender Bildungsangebote für ältere Menschen. Diese müssten die Interessen und vielfältigen Lebenslagen dieser Generationen berücksichtigen.

Hier gelangen Sie zu der Stellungnahme.

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KIWA steht für „Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf“ und ist eine kostenlose, neutrale, landesweite Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Mit der Koordinationsstelle soll die Angebotsvielfalt und die Qualität des Wohnens für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Schleswig-Holstein gestärkt und weiterentwickelt werden.

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Leistungsumfang der KIWA

Die KIWA berät zu Optionen, möglichst selbstbestimmt im Alter und/oder mit Behinderung zu wohnen. Den Ort der Beratung können die Adressat*innen wählen. Konkret können folgende Personengruppen beraten werden:

  • Menschen im Alter
  • Menschen mit Behinderungen
  • Angehörige/gesetzliche Betreuer*innen
  • Vermieter*innen
  • Bauunternehmen
  • Initiator*innen und Pioniere
  • Kommunen
  • Vereine und Genossenschaften
  • Betreuungs- und Pflegedienste

Auf diese Themen konzentriert sich die Beratung:

  • innovative und alternative Wohnformen für ein gemeinschaftliches Wohnen, z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG)
  • technische Unterstützungsmöglichkeiten (AAL-Systeme) sowie Digitalisierung, damit z.B. ein Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist

Mit der KIWA sollen neue und innovative Wohn-Pflege-Angebote begleitet und unterstützt werden sowie Lücken in den Versorgungsstrukturen sichtbar gemacht werden. Im Idealfall können Lösungen zur Schließung dieser Lücken gefunden werden.

Aus dem bisherigen Verlauf der Arbeit - so die Einschätzung der KIWA - seien besonders Lücken an Wohnangeboten für junge, an Demenz erkrankter Menschen und Menschen mit Behinderung im Alter aufgefallen. Die KIWA ist bemüht, Projekte, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, bestmöglich zu unterstützen.

Die KIWA kann per E-Mail unter post@kiwa-sh.de erreicht werden.

Vorstellung einer Wohngruppe

Die KIWA ist in der Beratung bei mehreren Wohnprojekten, welche sich derzeit gründen, beteiligt. Eine davon – die Aktiv-WG in Klein Rönnau (Kreis Segeberg) – soll hier vorgestellt werden.

Das Haus bietet Platz für 5 bis 6 Mieter*innen, die trotz leichter Vergesslichkeit oder einer beginnenden Demenz ein selbstständiges und erfülltes Leben führen möchten. Die Wohnform richtet sich besonders an Menschen, die ihrer Diagnose aktiv entgegentreten möchten.

Es wird in diesem Projekt besonderer Wert auf die Förderung der Lebensqualität gelegt. Durch die Anleitung und Durchführung der MAKS®-Therapie sollen die Mieter*innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und zu erhalten. Angehörige sind jederzeit willkommen, können sich mit einbringen und so den Umgang mit der Erkrankung erlernen.

Eine erfahrene Präsenzkraft ist täglich für 3 bis 4 Stunden vor Ort, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die notwendige Unterstützung zu bieten. So soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit und Geborgenheit vermittelt.

Das Landhaus in Klein-Rönnau soll durch großzügige Räume und einen parkähnlichen Garten eine angenehme Atmosphäre bieten. Hier haben die Mieter*innen die Möglichkeit, sich mit Gartenarbeiten zu beschäftigen, sich zu entspannen und die Natur zu genießen. Haustiere sollen hier auch gerne gesehen sein.

Wenn Sie Interesse an der  Wohngemeinschaft haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie den Eintrag auf der Homepage der KIWA anschauen und die KIWA kontaktieren.

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Im Rahmen der offenen Senior*innenarbeit müssen auch ältere LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen) mitgedacht werden. Denn diese würden oft besonders auf der Suche nach Unterstützung sein, die sie womöglich in ihrem familiären Umfeld nicht bekommen.

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Es gibt eine steigende Anzahl von Angeboten, die die Lebenslagen von älteren LSTBIQ* Personen berücksichtigen. Für Kommunen und Träger der Altenhilfe hat der Kölner Verein rubicon e.V.  den Praxisleitfaden „alt & divers. Schwule und trans Personen in der offenen Senior*innenarbeit“ herausgegeben. Darin wird behandelt, wie queere Personen in die offene Senior*inennarbeit einbezogen werden können und welche Ansätze es hierfür bereits gibt. Mit dem „Vielfaltskoffer“ werden Ideen und Maßnahmen vorgestellt, mit denen Kommunen ältere Lesben, Schwule und trans Personen besser erreichen können, da diese oft kaum sichtbar seien.

In dem Leitfaden wird auch auf weitere Angebote hingewiesen, wie dem Projekt Queer im Alter, das mithilfe eines Beratungs- und Fortbildungsangebotes die Öffnung der Altenhilfe für LSBTIQ* anregen möchte.

Zudem wird auf das Portal www.queer-pflege.de verwiesen, auf welchem queere Personen lokale Pflegeangebote und -kontakte finden können.

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Im Rahmen des BAGSO Projekts DigitalPakt Alter sollen 300 Erfahrungsorte für digitales Lernen ausgezeichnet werden. Dafür findet derzeit eine neue Bewerbungsphase statt.

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Der Ausbau von sogenannten Erfahrungsorten für digitales Lernen, also Orte, an denen ältere Menschen niedrigschwelligen Zugang zu Lern- und Übungsangeboten zu digitalen Medien bekommen, gehört zu den Zielen des DigitalPakt Alter (wie bereits in einem früheren Artikel berichtet wurde). Es werden bereits 200 Akteur*innen gefördert, die als Good Practice Beispiele dienen und zeigen, wie solche digitalen Erfahrungsorte aussehen können, um ältere Menschen besser in digitale Prozesse einzubinden.

(Senior*innen-)Initativen und Vereine können sich seit dem 8. Januar 2024 bewerben, um im Rahmen des Projekts gefördert zu werden. Darunter gehört neben einer finanziellen Unterstützung auch Vernetzungsarbeit sowie Schulungsmöglichkeiten. Die Bewerbunsphase endet am 2. Februar 2024. Hier geht es zu den weiteren Informationen und dem Bewerbungsformular.

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Das Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 hat mit „Mein Technik-Finder“ eine Serviceleistung bereitgestellt, mit der passende digitale Assistenzsysteme zur Alltagsunterstützung und in der Pflege gefunden werden können.

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Das Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0 beschreibt sich selbst als zentrale Anlaufstelle für alle Interessierten zum Thema Digitalisierung und Pflege.  Es setzt sich dafür ein, Pflege 4.0 noch bekannter zu machen und pflegebedürftigen Menschen durch entsprechende Assistenzsysteme so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Auf der Internetseite des Kompetenzzentrums finden pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige zahlreiche Informationen und Tipps. Nun wurde das Angebot der Seite um einen Produktfinder ergänzt: Mit „Mein Technik-Finder“ können Interessierte durch interaktive Fragen eingrenzen, wonach sie suchen, und gelangen abschließend zu einer Übersicht geeigneter digitaler Assistenzsysteme. Wer beispielsweise Unterstützung zum Oberthema „Stürzen“ sucht und bei möglichen Ursachen „Schwindelig weil zu wenig getrunken“ angibt, bekommt Vorschläge für Trinkerinnerungssysteme.

„Der Markt der Pflege 4.0-Produkte ist unübersichtlich und ständig in Bewegung. Orientierung tut also Not“, heißt es zu den Hintergründen des Angebots auf der Seite des Kompetenzzentrums Berlin. „Was gibt es eigentlich für Produkte? In welchen Situationen kann man diese Produkte sinnvoll einsetzen? Wer sind die Hersteller? Welche Kosten kommen auf mich zu? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Menschen, wenn sie Produkte der Pflege 4.0 suchen.“ Hier setze das Angebot an.

Der Technik-Finder wird regelmäßig aktualisiert. Es handelt sich um eine unabhängige, nicht gewinnorientierte Serviceleistung des Berliner Kompetenzzentrums. Die dargestellten Produkte sollen ausschließlich nach objektiven Kriterien ermittelt werden.

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Derzeit erarbeitet die Europäische Union eine neue europaweite Führerscheinrichtlinie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lehnt in einer Stellungnahme eine pauschale Überprüfung der Fahrtauglichkeit allein aufgrund des Alters als diskriminierend ab.

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Bis 2030 will die EU die Zahl der Verkehrstoten halbieren. Bis 2050 solle gar niemand mehr auf europäischen Straßen tödlich verunglücken – so das Ziel der Reform. Die in Erarbeitung befindliche 4. Führerscheinrichtlinie sieht in einem Entwurf vor, die Führerscheingültigkeit wie bisher auf 15 Jahre zu begrenzen. Mehrheitlich befürworten die EU-Staaten eine Selbstauskunft zur Fahrtauglichkeit vor einer erneuten Ausstellung nach Fristablauf. Im März 2023 hatte die EU-Kommission zudem vorgeschlagen, Menschen ab 70 Jahren künftig alle fünf Jahre die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen.

Im Januar hat sich die BAGSO nun mit einer Stellungnahme auf die 4. Führerscheinrichtlinie bezogen und erklärt, pauschale Überprüfungen der Fahrtauglichkeit aufgrund des kalendarischen Alters abzulehnen. Es sei diskriminierend und zeige auch in Ländern mit entsprechenden Regelungen keine Effekte des Sicherheitsgewinns. Unfälle, die durch ältere Menschen verursacht würden, seien nicht dem kalendarischen Alter geschuldet. Es seien vielmehr Einflussfaktoren wie ein verändertes Sehvermögen oder der körperlichen Beweglichkeit – Risikofaktoren, die durch ältere Autofahrer*innen aber häufig durch angepasstes Fahrverhalten kompensiert würden.

„Anstatt alle älteren Menschen ab einem bestimmten Alter unter Generalverdacht zu stellen, ist ein risikobasiertes Vorgehen notwendig, das die Ursachen mangelnder Fahrtüchtigkeit anlassbezogen und unabhängig vom Lebensalter in den Blick nimmt, z.B. einschränkende Erkrankungen oder auffälliges Verkehrsverhalten, wie häufige Unfälle oder alkoholisiertes Fahren“, kommentiert der Verband.

Sollte die im Gespräch befindliche Regelung der kürzeren Fristen für ältere Verkehrsteilnehmer*innen kommen, müsse dies zumindest diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. „So muss sichergestellt werden, dass auch für ältere Fahrerinnen und Fahrer nur alle 15 Jahre Verwaltungskosten bei der Führerscheinverlängerung anfallen“, so die BAGSO.

Hier geht es zur Stellungnahme.

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Die meisten Menschen mit Demenz werden von ihren Familien versorgt, was für diese oft mit psychischen und physischen Belastungen einhergeht. Die Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Selbsthilfe Demenz veranstaltet deshalb vom 31.01. bis 20.03.2024 die Online-Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ für Zu- und Angehörige von Menschen mit Demenz.

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An acht Terminen soll Raum für Information und Austausch geschaffen, um die Angehörigen von Demenzerkrankten zu entlasten. Die Schulungen finden am 31.01., 07.02., 14.02., 21.02., 28.02., 06.03., 13.03. und 20.03.2024 jeweils von 18:30 bis 20:30 Uhr statt. Es werden Themen wie allgemeine und rechtliche Informationen, der Alltag, Pflegeversicherung, Herausforderungen und Entlastungen für Angehörige behandelt.

Das Angebot ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 24.01.2024. Weitere Informationen auf dem Flyer zur Online-Schulung.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Dezember Daten zur Verbreitung von Testaments in der zweiten Lebenshälfte veröffentlicht. Rund ein Drittel der Menschen ab 46 Jahren haben ein Testament aufgesetzt, Unverheiratete deutlich seltener.

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In regelmäßigen Abständen berichten wir auf diesem Portal über Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die unter anderem durch das DZA analysiert und aufbereitet werden. Bei dem Alterssurvey handelt es sich um eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Befragt werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen zwischen 46 und 90 Jahren. Unser letzter Beitrag dieser Art vom 21. Dezember behandelt das Thema „Lesen im Alter: Steigern Bücher die Lebensqualität?“.

Ebenfalls im Dezember hat das Zentrum für Altersfragen Daten veröffentlicht, wie verbreitet das Aufsetzen von Testaments im Alter ist. Von den Befragten gibt gut ein Drittel (37,3 %) an, ein Testament angelegt zu haben. Auf den ersten Blick erstaunlich: Bei den Unverheirateten liegt die Quote deutlich darunter. Verheiratete Personen gaben mit über 41 % am häufigsten an, ein Testament verfasst zu haben. Bei Personen ohne Partner*innen oder mit nicht verheirateten Partner*innen haben nur rund 27 % entsprechend vorgesorgt. Verwundern mag das zunächst deshalb, da für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen käme. Diese regeln bereits, welche Besitzanteile an welche Familienmitglieder gehen.

Laut DZA-Veröffentlichung könne ein Grund für die dennoch hohe Testamentquote im sogenannten Berliner Testament liegen, auf das sich verheiratete Paare häufig verständigten. Danach geht das Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst vollständig in den Besitz der bzw. des überlebenden Partner*in über.

Ulrike Ehrlich, Mitautorin der Studie, betont: „Problematisch könnte es für nicht-verheiratete Paare ohne Testament aussehen. Im Falle des Todes wird die/der noch lebende Partner*in – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.“ Daher rät Ehrlich unverheirateten Personen und Paaren, sich stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Dabei solle möglichst frühzeitig, beispielsweise über Finanzbildungsprogramme an Schulen, mit der Auseinandersetzung begonnen werden. Berührungsängste mit Themen Tod und Lebensende müssten weiter abgebaut werden, um Sicherheit über selbstbestimmte Vorsorge zu Lebzeiten zu erlangen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2023 ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, um Einsamkeit zu entgegnen. Mit mehr als 100 Maßnahmen zur „Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders“ soll der Einsamkeit in Deutschland begegnet werden.

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Im Strategiepapier der Bundesregierung wird das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden. Ältere Menschen werden als vulnerable Gruppe genannt. Die Maßnahmen sollen jedoch alle Altersklassen berücksichtigt werden, denn seit der Corona-Pandemie seien auch jüngere Personen verstärkt von Einsamkeit betroffen.

Man müsse das Thema intersektional angehen, um ein besseres Bild von der Verteilung von Einsamkeit in der Gesellschaft zu bekommen. Intersektionalität bedeutet, verschiedene Diskriminierungsmerkmale wie z. B. Alter, Religion, Behinderung, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder zugeschriebene Gruppenzugehörigkeit gemeinsam zu betrachten.

Ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets sei, mehr Wissen um das Thema Einsamkeit in Deutschland zu generieren und bestehende Maßnahmen zu evaluieren. Eine neue Kernmaßnahme ist das sogenannte Einsamkeitsbarometer, mit denen die Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen erhoben werden soll. Zudem soll auch Forschung zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit angeregt werden. Zusätzlich sind öffentliche Aktionen geplant, die gesellschaftliches Zusammenkommen fördern sollen.

In kritischen Beiträgen (wie in diesem Beitrag im Deutschlandfunk) wird an der „neuen“ Einsamkeitsstrategie beklagt, dass sie sich vor allem aus bereits bestehenden Maßnahmen zusammensetze und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dabei sei das Thema eine enorme gesellschaftliche Herausforderung. In anderen Ländern - wie z. B. in Großbritannien - wird Einsamkeit schon mit einem eigens dafür vorgesehenen Ministerium entgegnet.

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