Weiterlesen Der Verein bietet politisch und konfessionell unabhängige Schulungen und Beratungen an, betreibt jedoch auch politische Interessenvertretung und wirkt so als Bindeglied zwischen Pflegepatient*innen und Politiker*innen, um die Interessen Betroffener auch auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu vertreten. Fachtagungen und Förderprojekte zählen ebenfalls zu seinen Angeboten. Angesichts des heißen Sommers 2026 hat sich der BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Wochen vermehrt dem Thema Hitzeschutz gewidmet. Zum Hitzeschutz im Pflegeheim wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der über die Gefahren extremer Temperaturen für ältere Menschen aufklärt. Laut BIVA erhöht insbesondere die Kombination aus hohem Alter, chronischen Erkrankungen und eingeschränkten Möglichkeiten zum Selbstschutz das gesundheitliche Risiko. Auch ein häufig vermindertes Durstgefühl sowie die verzögerte Wahrnehmung körpereigener Signale können Dehydration und Überhitzung begünstigen. Ähnlich wie verschiedene andere Vereine und Initiativen, die sich für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen einsetzen, fordert auch der BIVA-Pflegeschutzbund bauliche Maßnahmen, die die Aufheizung von Innenräumen vermeiden, klare Handlungskonzepte für Hitzewellen sowie mehr finanzielle Mittel für entsprechende Schutzmaßnahmen und deren Vor- und Nachbereitung. In einer weiteren Meldung vom 19. August berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund von Angehörigen, die teils lebensbedrohliche Zustände von Pflegepatient*innen in ihren Zimmern schilderten. Zudem werde bemängelt, dass Fachkräfte hitzebedingte Probleme teilweise verharmlosten oder ignorierten. Der Verband fordert daher, den Hitzeschutz konsequent in der Praxis umzusetzen, um Bewohner*innen vor gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Angehörigen, sich direkt an die Heimleitung zu wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass Bewohner*innen während einer Hitzewelle nicht ausreichend versorgt werden. Erfolgt darauf keine Reaktion seitens der Verantwortlichen, können sich Angehörige an weitere zuständige Stellen, etwa die Pflegekasse, wenden. Auch über weitere gesellschaftlich und politisch relevante Themen informiert der BIVA-Pflegeschutzbund regelmäßig. So erscheinen unter anderem Artikel zu rechtlichen Änderungen, zur finanziellen Situation der Pflege und zu Veranstaltungen. Darüber hinaus kann der alle zwei bis drei Monate erscheinende Newsletter abonniert werden, der die neuesten Meldungen gebündelt zusammenfasst.
Gesellschaftliches Leben
VdK Deutschland rät, Antrag auf Pflegegrad noch dieses Jahr zu stellen – aber wie?
18. September 2026Weiterlesen Aufgrund der angekündigten Pflegereform befürchtet der VdK Deutschland, dass Pflegebedürftige künftig Leistungen verlieren könnten. Auch eine Aberkennung oder Herabstufung eines bestehenden Pflegegrades sei möglich. Da für die anzuwendenden Regelungen das Datum der Antragstellung entscheidend ist, empfiehlt der VdK, einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen. Die Feststellung des Pflegegrades würde dann noch nach den derzeit geltenden Regelungen erfolgen. Verena Bentele, Präsidentin des VdK Deutschland, kritisiert die geplanten Änderungen und warnt vor möglichen Folgen: „Nur weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“ Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass Pflegebedürftige auch nach der Reform die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen erhalten. In einem kurzen Video ruft Bentele dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglichst zeitnah zu stellen, und erläutert die Hintergründe. Gleichzeitig erklärt der Sozialverband VdK Deutschland, welche Schritte bei der Beantragung eines Pflegegrades zu beachten sind. Dieser Prozess soll sich mit Inkrafttreten des PNOG nicht grundsätzlich verändern. Ein Antrag kann sinnvoll sein, sobald eine Person in einem oder mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung benötigt. Dabei müssen nicht zwingend körperliche Einschränkungen vorliegen. Auch Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten oder der psychischen Gesundheit können bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter*in gestellt werden. Adressat ist die zuständige Pflegekasse, deren Kontaktdaten über die Krankenkasse erhältlich sind. Zunächst reicht ein formloser Antrag aus, der bei der Pflegekasse eingereicht werden kann. Je nach Pflegekasse stehen dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung, teilweise ist auch eine Online-Antragstellung möglich. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhält die antragstellende Person in der Regel weitere Unterlagen. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person. Dabei wird anhand festgelegter Kriterien ermittelt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert die antragstellende Person schriftlich. Für die Bearbeitung gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Werden diese unter bestimmten Voraussetzungen überschritten, kann ein Anspruch auf eine Verzögerungszahlung bestehen. Auch bei einem bereits festgestellten Pflegegrad kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Dabei ist sowohl eine Höher- als auch eine Herabstufung möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Änderungen durch die Pflegereform kann es daher sinnvoll sein, sich vorab beraten zu lassen und mögliche Auswirkungen auf bestehende Leistungen zu klären. Weitere Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades vor dem Hintergrund des PNOG stellt der VdK hier zur Verfügung.
Altersfreundliche Städte und Gemeinden – Reflexion des 3. Weltkongresses in San Sebastián
16. September 2026Weiterlesen Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert. In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände. Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben. Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können. Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen. Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen. Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren. Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.
Pflegekrise verschärft sich: Arbeitgeberverband warnt vor einseitigem Fokus auf Angehörigenpflege
14. September 2026Weiterlesen Nach Angaben des AGVP spart der Staat derzeit rund 234 Milliarden Euro, weil Familien und Freund*innen Pflegeleistungen übernehmen. Doch diese Kapazitäten nehmen nach Einschätzung des Verbandes ab, da pflegende Angehörige selbst älter werden, wegfallen oder die Belastungen nicht dauerhaft tragen können. „Die Politik verdränge die Probleme, die aus der demografischen Entwicklung entstünden“, mahnte Verbandspräsident Thomas Greiner. Bereits in den vergangenen vier Jahren fehlten laut Verband 60.000 Pflegeplätze. Gleichzeitig stehe die eigentliche demografische Herausforderung noch bevor, da die Babyboomer-Generation zunehmend ein Alter erreicht, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlicher wird. Schon jetzt sei die Versorgung vielerorts nicht gesichert. Der AGVP geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Hinzu kommen steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil in Pflegeheimen liegt laut AGVP inzwischen bei rund 3.600 Euro pro Monat. Für viele Senior*innen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert daher einen politischen Kurswechsel. Deutschland habe nur noch etwa zehn Jahre Zeit, um die Pflegeinfrastruktur für die bevorstehenden demografischen Veränderungen auszubauen. Planung und Bau neuer Pflegeeinrichtungen seien langwierige Prozesse, da unter anderem Bedarfsanalysen, Grundstückssuche und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten. Der Verband kritisiert außerdem einen aus seiner Sicht „lebensfremden Bürokratiezyklus“ und fordert bessere Investitionsbedingungen, flexiblere Personalvorgaben, mehr Eigenverantwortung und weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte. Pflege sei längst nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern betreffe auch den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder verlassen den Arbeitsmarkt vollständig, was sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt Folgen haben kann. Große Erwartungen richtet der AGVP daher an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Der Verband fordert, die Versorgungssicherheit stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik zu stellen und frühzeitig auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu reagieren.
Digitale Maßnahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
11. September 2026Weiterlesen Der Referentenentwurf sieht mehrere zentrale Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vor. Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen ab Mitte nächsten Jahres Förderanträge zur Modernisierung ihrer internen IT-Systeme stellen können. Einrichtungen, die diesen Schritt frühzeitig gehen, könnten dadurch von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem ist eine Innovationsregelung vorgesehen, nach der Pflegeheime die durch unbesetzte Stellen frei werdenden finanziellen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien nutzen können. Dies soll in Abstimmung mit den Pflegekassen erfolgen. Studien deuten darauf hin, dass sich der Einsatz entsprechender Technologien positiv auf die Pflegesätze und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken kann. Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Pflegecockpits vor. Das Online-Portal soll die Informationsbeschaffung und die Vermittlung an geeignete Pflegeeinrichtungen erleichtern. Gleichzeitig soll es die Verwaltung wichtiger Dokumente ermöglichen und dadurch bürokratische Hürden verringern. Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch mögliche Probleme bei der Umsetzung und Wirksamkeit. Die Pläne seien insbesondere dann wirkungsvoll, wenn der verstärkte Einsatz von Technologie dazu beitragen könne, die Folgen des Fachkräftemangels abzufedern. Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass die Digitalisierung im Entwurf nicht ambitioniert genug angegangen werde. Beispielsweise müsse die Summe der Fördermittel angehoben werden, damit sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Patient*innen flächendeckend vom PNOG profitieren könnten. Die angekündigten Maßnahmen müssten dafür ausgeweitet und Digitalisierung umfassender berücksichtigt werden. Wichtig sei zudem, Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) nicht als Ersatz für Fachkräfte zu verstehen. Insbesondere die Beziehungsarbeit, die in der Pflege eine zentrale Rolle spielt, müsse weiterhin durch Personal geleistet werden. Auch dürften mit der Digitalisierung einhergehende Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten keine zusätzlichen Belastungen für die Fachkräfte verursachen. Voraussichtlich wird der Entwurf zum PNOG im kommenden Herbst erstmals Gegenstand einer ausführlicheren Debatte im Bundestag sein. Ein Inkrafttreten erster Regelungen ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Da es sich bislang jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, sind sowohl inhaltliche Änderungen als auch Verzögerungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.
SPD und Union uneinig beim Umgang mit Hitzeschutz
9. September 2026Weiterlesen Die SPD setzt sich dafür ein, den Hitzeschutz durch eine Verfassungsänderung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine sozialpolitische Aufgabe sei, da insbesondere finanziell benachteiligte, ältere und kranke Menschen von den Folgen extremer Hitze betroffen seien. Nach den Vorstellungen der SPD benötigen Innenstädte mehr Grünflächen und schattenspendende Plätze. Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Kitas und Schulen sollen besser mit Klimaanlagen und weiteren Maßnahmen zum Hitzeschutz ausgestattet werden. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Sozialdemokrat*innen haben zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie zu schnellem Handeln aufrufen. Vorgesehen ist unter anderem ein Hitzeaktionsplan, der bei weiteren Hitzewellen Menschen und Umwelt besser schützen soll. Die Union betrachtet eine Aufnahme des Hitzeschutzes ins Grundgesetz deutlich kritischer. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung von CDU und CSU keine unmittelbar spürbaren Effekte mit sich bringen. Zudem wäre für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Union zeigt sich zwar offen für eine Prüfung des Vorschlags, reagiert insgesamt jedoch skeptisch. Sie verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem ebenfalls finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellt werden könnten. Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke unterstützen grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Hitze- und Klimaschutz. Die Grünen sprechen sich wie die SPD dafür aus, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, und fordern die Bundesregierung zu schnellerem Handeln auf. Die Linksfraktion legt den Schwerpunkt dagegen stärker auf konkrete Maßnahmen. Zu ihren Vorschlägen gehören zusätzliche finanzielle Mittel für den Hitzeschutz sowie verkürzte Arbeitstage bei extremer Hitze. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer stärkeren politischen Verankerung des Hitzeschutzes unter anderem eine bessere Ausstattung von Kliniken mit Klimaanlagen, Ventilatoren und weiteren Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus fordert die Stiftung, hitzebedingte Todesfälle entsprechend auf Totenscheinen erfassen zu können. Ähnlich äußert sich der Sozialverband Deutschland. Neben zusätzlichen staatlichen Mitteln brauche es eine angemessene materielle Ausstattung, um bestehende Defizite beim Hitzeschutz auszugleichen. Eine interne Umfrage von ver.di weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte in vielen Pflegeheimen keinen ausreichenden Hitzeschutz erfahren und dadurch teilweise gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich der Intensivmediziner Uwe Janssens angesichts der bisherigen politischen Reaktionen „verstört“. Er kritisiert insbesondere den aus seiner Sicht unzureichenden Hitzeschutz in Krankenhäusern. Die Diskussion erhält zusätzliche Bedeutung durch die gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bereits eine fünfstellige Zahl hitzebedingter Todesfälle registriert. Besonders betroffen ist bislang der Südwesten Deutschlands, wo die Rate hitzebedingter Todesfälle am höchsten liegt. Position der SPD
Position der CDU/CSU
Position weiterer Fraktionen
Position von Verbänden und Organisationen
Weiterlesen Die SPD-Bundestagsfraktion verweist seit Längerem auf ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind demnach deutlich mehr ältere und pflegebedürftige Menschen versichert, während die Versichertenstruktur der privaten Pflegeversicherung im Durchschnitt jünger und damit weniger kostenintensiv ist. Die SPD fordert daher einen Strukturausgleich zwischen beiden Systemen. Ein finanzieller Ausgleich soll die unterschiedliche Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung teilweise ausgleichen. Damit würden Privatversicherte künftig indirekt einen Teil der Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung mittragen. Klingbeils Forderung steht vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Pflegeversicherung. Steigende Pflegebedarfe und der demografische Wandel erhöhen den Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Strukturausgleich könnte nach Vorstellung der SPD dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen. Gerade für ältere Menschen ist die langfristige finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung von besonderer Bedeutung. Klingbeils Vorschlag zielt darauf ab, die Finanzierung stärker zwischen gesetzlich und privat Versicherten auszugleichen und zusätzliche Mittel für die gesetzliche Pflegeversicherung bereitzustellen. Parallel zur Pflegedebatte äußerte sich Klingbeil auch zur Diskussion über die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, der sogenannten „Rente mit 63“. Er fordert Übergangsfristen und Vertrauensschutz: „Klar muss sein, dass Menschen auf Zusagen vertrauen können müssen“, so Klingbeil. Damit spricht er sich gegen eine kurzfristige Abschaffung ohne entsprechende Übergangsregelungen aus.
Pflegende Angehörige sollen keine Rentenkürzungen tragen müssen
4. September 2026Weiterlesen Aktuell zahlen Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 740 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige pflegen. Warkens Entwurf sah vor, diese Zahlungen künftig auf 70 % zu reduzieren – eine Maßnahme, die im Jahr 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bringen sollte. Linnemann betont: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen nicht sparen“, und fordert stattdessen eine Gegenfinanzierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, ist aber bereit, über Details der geplanten Änderung weiterzusprechen. Linnemanns Entscheidung stößt zugleich auf breite Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht die geplanten Kürzungen als falschen Ansatz, während die Stiftung Patientenschutz die Rücknahme begrüßt und den Bund auffordert, die 4,2 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu tragen. Auch der Sozialverband SoVD begrüßt den Vorschlag und schlägt vor, die Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und den Pflegekassen die coronabedingten Kosten zu erstatten. Christos Pantazis (SPD) sichert Linnemanns Korrektur ebenfalls seine volle Unterstützung zu. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt neben Zustimmung auch Kritik an weiteren geplanten Änderungen. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige dürften nicht weiter steigen. Der DGB fordert zudem, die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Vollversicherung umzubauen, die künftig alle pflegebedingten Kosten übernimmt. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung betont, dass pflegende Angehörige das „Rückgrat der Versorgung in der Pflege“ seien und dementsprechend Rentenbeiträge erhalten sollten. Diese müssten jedoch aus Steuermitteln und nicht aus Beitragszahlungen finanziert werden, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele. Offen bleibt, wie Linnemann die Gegenfinanzierung gestalten möchte. Die Pflegeversicherung steht vor einem großen Defizit, Beitragserhöhungen sollen jedoch vermieden werden. Gleichzeitig steigen die Kosten auch aufgrund des demografischen Wandels. Mit der angekündigten Rücknahme der Kürzungen wird eine mögliche finanzielle Mehrbelastung pflegender Angehöriger zunächst abgewendet. Die Frage nach einer langfristigen und tragfähigen Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen.
Weiterlesen Obwohl Linnemann allgemein für seine wirtschaftsliberalen und konservativen Positionen bekannt ist, sprach er sich kürzlich dafür aus, von den unter Warken geplanten Sparmaßnahmen in der Pflege abzusehen und dadurch pflegende Angehörige zu entlasten. Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger lehnt Linnemann ab. Der neue Gesundheitsminister begründet dies mit der hohen gesellschaftlichen Bedeutung pflegender Angehöriger und ihrem wesentlichen Beitrag zur pflegerischen Versorgung. Die CSU und auch Bundeskanzler Merz konnte Linnemann bislang nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Unterstützung erhält er hingegen von der mitregierenden SPD sowie von zahlreichen Pflege- und Gesundheitsverbänden. Einige Verbände fordern zugleich weitergehende Maßnahmen zugunsten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien. Beispielsweise fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Linnemann dazu auf, auch die gestiegenen Eigenanteile zu reduzieren, damit Pflege für alle Leistungsnehmer*innen finanzierbar bleibe. Konkrete Pläne für eine mögliche Gegenfinanzierung stehen ebenfalls noch aus. Gleichzeitig drängt Linnemann darauf, Gewalt gegen Pflegekräfte schneller und härter zu sanktionieren. Die gestiegene Zahl verbaler und körperlicher Angriffe auf Personal in Kliniken und Pflegeheimen nimmt er zum Anlass, einen stärkeren Schutz der betroffenen Fachkräfte zu fordern. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschäftigt sich gegenwärtig mit einer entsprechenden rechtlichen Änderung. Demnach sollen Übergriffe auf Pflegepersonal mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Linnemann plädiert zudem dafür, Urteile möglichst unmittelbar nach den Taten zu verhängen. Bei einem solchen beschleunigten Verfahren sind jedoch nur bestimmte Strafen möglich. Konkrete Entwürfe liegen auch hierzu bislang nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Linnemanns Ansätze noch vor dem Jahreswechsel Gegenstand politischer Debatten sein werden.
Finanzämter in Schleswig-Holstein entlasten mit Projekt zur Steuererklärung ältere Menschen
31. August 2026Weiterlesen Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät. Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.








