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Gesellschaftliches Leben

Gesellschaftliches Engagement fördert ein demokratisches Miteinander und kann nur durch die freiwilligen Beiträge von Millionen Bürger*innen gelingen. Angesichts diverser politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Krisen der vergangenen Jahre gewinnt das Ehrenamt zusätzlich an Bedeutung. Menschen in prekären Situationen profitieren durch die entstehenden Angebote und Projekte.

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2025 wurden hierzulande über 20.000 gemeinnützige Aktionen allein von der Mitmach-Kampagne Engagement macht stark! durchgeführt. Sie fanden im Rahmen der alljährlichen Woche des bürgerschaftlichen Engagements im September statt – der Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Thema Einsamkeit, das noch immer starken gesellschaftlichen Tabus unterliegt. So bot die Stiftung nebenan.de, welche sich für Netzwerkarbeit unter Nachbar*innen einsetz, in Berlin einen vielfältigen Thementag rund um Einsamkeit an. Durch ein abwechslungsreiches und kreatives Programm, bestehend aus Vorträgen, Workshops und spielerischen Aktionen konnten Besucher*innen neue Impulse für das Kennenlernen neuer Menschen gewinnen.

Auch die Veranstaltung ConnectNow - gemeinsam nicht einsam in Hamburg hat mit unzähligen Angeboten tausende Interessierte angelockt. Hier standen hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene im Fokus – eine Altersgruppe, die ebenfalls häufig mit sozialer Isolation zu kämpfen hat. Durch Diskussionsrunden wie auch durch zahlreiche künstlerisch angehauchte Projekte bestand auch für die junge Generation die Möglichkeit um eine Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit inklusive psychischer Gesundheit und ggf. das Schließen von Freundschaften. Organisiert und durchgeführt wurde das Programm durch die Bertelsmann-Stiftung und die BürgerStiftung Hamburg.

Dabei wurde auch wieder ein offizieller Engagement-Botschafter ernannt, der durch außergewöhnliche Verdienste für das Gemeinwohl seitens der Kampagne als Vorbild betrachtet wird. In diesem Jahr war dies Tim Kramer aus Bochum, Mitbegründer des Vereins Vereint Bochum. Angetrieben von seinen eigenen Erfahrungen mit Einsamkeit, setzt er sich zum Ziel, Menschen zusammenzuführen und dazu zu ermutigen, das Thema offen zu kommunizieren anstatt sich dafür zu schämen. In einem Interview erläutert Kramer den Kern seiner Mission: „Viele Menschen erhalten nicht die Wertschätzung, die sie verdienen. Schon kleine Gesten können die Welt verändern. Ich möchte allen mitgeben: Wir sollten besser aufeinander achten“.

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Einsamkeit ist das subjektive Empfinden von qualitativ und/oder quantitativ unzureichender sozialer Interaktion und tritt auf, sobald Menschen ihre sozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt befriedigen können. Die Konsequenzen für das allgemeine Wohlbefinden reichen von Depressionen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu einer um mehrere Jahre verkürzten Lebenserwartung. Selbst vorübergehende Episoden von Einsamkeit schaden der menschlichen Gesundheit bereits spürbar. Neben individuellen Lebensumständen führen die langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Zunahme kontaktloser Formen von Dienstleistungen zu einem Anstieg des gesellschaftlichen Einsamkeitsempfindens.

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Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration die Verbreitung von Einsamkeit in Baden-Württemberg untersucht. Unter dem Titel „Einsamkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt Baden-Württemberg 2025“ wurden die Ergebnisse im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht.

Die Forscher*innen haben das Thema dabei auf mehreren Ebenen behandelt, um ein möglichst akkurates Bild von der gesellschaftlichen Lage bezüglich Einsamkeit zu erhalten. So wurde differenziert nach Zusammenhängen zwischen Einsamkeit und einzelnen soziodemografischen Gegebenheiten gesucht. Befragt zu ihren persönlichen Erfahrungen hiermit wurden insgesamt 1.842 Personen aus dem ganzen Bundesland, darunter waren knapp 600 von ihnen mindestens 65 Jahre alt.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich rund 30 Prozent aller Befragten zumindest gelegentlich einsam fühlen, wobei primär über emotionale Einsamkeit – dem Vermissen intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen – geklagt wurde. Die Gruppe der Befragten ab 65 Jahren gab im Schnitt zwar etwas seltener an, sich einsam zu fühlen, als jüngere Teilnehmer*innen. Jedoch stellte sich heraus, dass Faktoren wie Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beschwerden und ein Migrationshintergrund das Risiko von Einsamkeit erhöhen können. Auch fiel auf, dass die Gruppe der einsamen Personen im Schnitt häufiger das hiesige demokratische System kritisch betrachtet.

Ausgehend von den Ergebnissen setzt die baden-württembergische Landesregierung auf die kreative und innovative Partizipation der Bevölkerung und hat einen Ideenwettbewerb gegen die vorherrschende Einsamkeit in der Gesellschaft initiiert. Projekte, Angebote und Initiativen, die sich für ein inklusives Miteinander einsetzen, können noch bis zum 31. Januar per E-Mail an einsamkeit@sm.bwl.de eingereicht werden. Aufgrund der Heterogenität einsamer Menschen ist es möglich, eigene Ideen an einzelne Personengruppen zu richten, es werden auch Angebote angenommen, welche spezifisch auf ältere Menschen ausgelegt sind.

Angenommen werden alle Vorschläge, die hauptsächlich in Baden-Württemberg wirken und eine der insgesamt fünf aufgeführten Zielgruppen dabei unterstützen können, Begegnungen, Austausch und (neue) Freund- bzw. Bekanntschaften zu knüpfen, um das Empfinden von Einsamkeit langfristig zu reduzieren, wobei eine Mitwirkung der Zielgruppen an der Konzeption allgemein empfohlen wird. Darüber hinaus sollte es sich bei der eingereichten Idee um einen klaren, realistischen, nachhaltigen, innovativen und messbaren Ansatz handeln. Eine Siegerehrung, auf der die fünf besten Ideen mit jeweils 30.000 Euro ausgezeichnet werden, ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.

Die Ergebnisse der Umfrage lassen darauf schließen, dass Einsamkeit nicht nur das Wohlbefinden des Individuums angreift, sondern auch den Gemeinschaftssinn und sogar die politische Partizipation hemmt. Wer von Einsamkeit betroffen ist, neigt tendenziell häufiger zu einer Ablehnung demokratischer Strukturen und einer Zuwendung zu politischen Extremen. Daher betont die Bertelsmann-Stiftung auch in ihrem Forschungsbericht, dass der Kampf gegen Einsamkeit von allen politischen Institutionen gefördert werden sollte. Der Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg kann daher nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag hierzu leisten, damit Einsamkeit auf der Mikro-, Meso- und Makroebene nicht nur als gesamtgesellschaftliches Problem wahrgenommen, sondern auch durch entsprechende strukturelle Änderungen zurückgedrängt wird.

Möchten Sie einen eigenen Beitrag zum Ideenwettbewerb gegen Einsamkeit liefern, empfiehlt es sich, die Teilnahmebedingungen zu beachten.

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Nachdem das Bundeskabinett der erstmaligen Einführung einer entsprechenden Arbeitsgruppe zugestimmt hat wurde die Alterssicherungskommission vorgestellt. Da sich viele Bürger*innen um zu niedrige Renten und infolgedessen um Armut im Alter sorgen, soll die 13-köpfige Kommission eine Stabilisierung der deutschen Altersvorsorge erarbeiten, sodass Senior*innen eine ihrer Einzahlungen in die Rentenkasse entsprechende finanzielle Absicherung gewährleistet wird.

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Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Kommission setzt sich aus zwei Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden in Form von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und acht wissenschaftlichen Forscher*innen zusammen. Ab Januar wird die Arbeitsgruppe ihren Aufgaben nachgehen und sich dabei auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund beraten. Es wird erwartet, dass die Alterssicherungskommission innerhalb eines halben Jahres erste Vorschläge bezüglich einer Rentenreform vorlegen wird.

Eckpunkte sind dabei u.a. das Renteneintrittsalter und die zukünftige Finanzierung der Rente, doch auch die mögliche Beteiligung von Beamt*innen an der Zahlung von Rentenbeiträgen steht zur Debatte. Aktuell vertreten Union und SPD überwiegend unterschiedliche Standpunkte, weshalb die Kommission dazu angehalten ist, die Positionen beider Regierungsparteien zu berücksichtigen und Kompromisse auszuhandeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betont, dass dabei nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärker als zuvor berücksichtigt werden soll. Merz selbst unterstützt ein System, nach dem Bürger*innen nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters, sondern nach ausreichend vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch dieser Ansatz soll durch den neuen Ausschuss geprüft werden, wobei Entscheidungen aller Art voraussichtlich stets einstimmig getroffen werden sollen – gelingt dies nicht, entscheidet die Mehrheit.

Im Schnitt entspricht die Höhe der deutschen Rente nur etwas mehr als der Hälfte des vorherigen Nettogehalts (53,3%), was leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten liegt. Deutlich weniger Abschläge erleben Rentner*innen dagegen in den Niederlanden (96,0%), Österreich (86,8%), Italien (79,0%) und Dänemark (77,1%). Dies ist einer der Gründe für die in Deutschland verhältnismäßig weit verbreitete Altersarmut, welche momentan laut Statistischem Bundesamt knapp 20% beträgt.

Die Alterssicherungskommission wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.

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Bund und Länder haben am 11. Dezember 2025 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ vorgestellt. Mit dem Pakt soll die soziale Pflegeversicherung langfristig stabil, finanziell tragfähig und bürgernah weiterentwickelt werden. Die erarbeiteten Eckpunkte sollen in einen Gesetzesentwurf einfließen, der nach aktuellem Stand möglichst Ende 2026 in Kraft treten soll.

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Dringender Handlungsbedarf in der Pflege

Das deutsche Pflegesystem steht zunehmend unter Druck. Durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig, während gleichzeitig weniger Beitragszahler*innen das System finanzieren. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen deutlich schneller als ihre Einnahmen, wodurch bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Fachleute sehen daher die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gefährdet. Ohne grundlegende Anpassungen drohen Versorgungslücken sowie steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die geplante Reform soll diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken und das Pflegesystem zukunftsfähig aufstellen.

Zentrale Ziele der Reform

Die Pflegereform verfolgt mehrere zentrale Ausrichtungen:

  • Nachhaltige Finanzierung sichern
    Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden überprüft und neu ausgerichtet, um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern und die Finanzierung generationengerecht zu gestalten.
  • Prävention und Gesundheitsförderung stärken
    Durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsangebote soll Pflegebedürftigkeit möglichst hinausgezögert oder vermieden werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.
  • Versorgung vor Ort verbessern
    Insbesondere Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um regionale und bedarfsgerechte Pflegeangebote auszubauen. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen Versorgungsengpässe häufiger auftreten.
  • Bürokratie abbauen und Leistungen bündeln          
    Pflegeleistungen sollen übersichtlicher zusammengefasst und Zugangswege vereinfacht werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten.

Bestehende Strukturen bleiben bestehen

Trotz der geplanten Reformen soll das Grundprinzip der Pflegeversicherung erhalten bleiben. Die bestehenden Pflegegrade sollen weiterhin gelten, und auch künftig übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben damit Bestandteil des Systems.

Zeitplan und politische Umsetzung

Die Ergebnisse des Zukunftspakts bilden die Grundlage für die weitere gesetzgeberische Arbeit. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Reform schrittweise weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und in Kraft zu setzen.

Kritische Stimmen und offene Fragen

Trotz der ambitionierten Reformziele gibt es auch kritische Stimmen. Fachverbände und Expert*innen bemängeln, dass viele Vorschläge bislang noch wenig konkret seien und verbindliche Entscheidungen – insbesondere zur langfristigen Finanzierung – noch ausstehen. Ob die Reform den wachsenden Anforderungen gerecht wird, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderungen ab.


Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ können online nachgelesen werden.

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In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Während der COVID-19-Pandemie gestaltete sich die Pflege noch herausfordender als sonst. Die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen sorgten für weitgehende Hindernisse, die auch innerhalb von Familien deutlich spürbar waren. Zudem waren Besuche in Pflegeheimen aufgrund der behördlichen Auflagen verboten oder nur unter besonderen Umständen möglich. Selbst das Abschiednehmen von Verstorbenen fand in zahlreichen Fällen nicht wie gewohnt statt, wodurch zusätzliche mentale Belastungen für Hinterbliebene entstanden. Pflegende und trauernde Angehörige haben sich in ihrer hilflosen Situation allein gelassen gefühlt.

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Unter dem Titel „Kollateraleffekte der Pandemie“ wurde ein Forschungsprojekt gestartet, welches sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Maßnahmen in Zukunft angewandt werden können, damit Angehörige von Pflegepatient*innen im Falle einer weiteren Pandemie effektiver und zielgerichteter unterstützt werden. Ausgehend von den teilweise verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese vulnerable Gruppe entwickelte das Team aus Wissenschaftler*innen über 100 Empfehlungen für den richtigen Umgang mit pflegenden und trauernden Angehörigen, so wie diese bereits vor ein paar Jahrne notwendig gewesen wären.

Die gesammelten Handlungsoptionen wurden in Form einer umfangreichen Broschüre zusammengetragen und in jeweils verantwortliche Akteuer*innen unterteilt. So finden sich jeweils für pflegende Angehörige, für Leitungen, für die Politik, für die Gesellschaft allgemein sowie für weitere Akteuer*innen jeweils ca. 20 Anregungen für eine angemessene und auf eine Pandemie abgestimmte Bewältigung bezüglich Pflege und Trauer. Diese stützen sich u. a. auf die Auswertung von Fragebögen und Interviews (Zielgruppe waren hierbei pflegende Angehörige ab 18 Jahren im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2020), aber auch auf wissenschaftliche Literatur.

Dabei hat das Forschungsteam die entwickelten Bewältigungsstrategien auf mehrere Handlungsfelder ausgedehnt:

  • Regularien, Information, allgemeine Versorgung
  • Werte und Haltung in der Versorgung
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Kontakt in stationären Einrichtungen des Gesundheitssystems
  • Pandemieunabhängige Verbesserung der Angehörigenbetreuung

Das Projekt wurde in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Ferner beteiligten sich folgende Institutionen:

Die gesamte Broschüre ist online zum Nachlesen verfügbar.

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Im Interview mit dem Tagesspiegel machte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas deutlich, dass das deutsche Rentensystem angesichts demographischer Entwicklungen und zunehmender Altersarmut vor erheblichen Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, seien im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert. Diese Problemlage, so Bas, verdeutliche die strukturellen Defizite des Systems und den politischen Handlungsbedarf.

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Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt.

Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln.

Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten.

Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird.

Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen.

Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern.

Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.

Das Interview können Sie hier in Gänze nachlesen.

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Das Vertrauen in die pflegerische Versorgung in Deutschland befindet sich einer aktuellen Umfrage zufolge im freien Fall. Laut dem aktuellen Pflegereport der DAK Gesundheit bewerten 62 Prozent der Bevölkerung das System derzeit als „nicht gut“ oder sogar „gar nicht gut“. Zugleich erwarten 46 Prozent eine weitere Verschlechterung innerhalb der nächsten zehn Jahre.

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Finanzierung wird zur zentralen Reformfrage

Die Deckung der Pflegelasten gilt den Befragten als dringlichste Herausforderung. Für mehr als die Hälfte (56 %) liegt die Verantwortung vor allem beim Staat – durch Zuschüsse oder Steuermittel. Beitragserhöhungen für Gutverdienende halten 47 % für denkbar. Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung findet dagegen kaum Zustimmung (21 %).

Vorstandschef Andreas Storm warnt: „Wir stehen in der Pflege an einem Kipppunkt: Das Vertrauen der Menschen in das Pflegesystem ist äußerst gering und droht wegzubrechen.“

Reformen ohne Wirkung – große Risiken

Auch politisch steht viel auf Spiel: Laut Studie droht ohne wirksame Reformen ein massiver Schaden für das Vertrauen in staatliches Handeln. Besonders alarmierend: Sollte die soziale Pflegeversicherung nicht auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, könnten die Beitragssätze in den kommenden zehn Jahren von aktuell 3,8 % auf über 5 % steigen.

Pflegeberatung als Schlüsselelement

Nicht nur die Finanzierung ist relevant – auch die Versorgung vor Ort muss gestärkt werden. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Beratungs- und Fachpflegeangeboten. Studienleiter Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung sieht hier einen klaren Handlungsauftrag für die Bund-Länder-Kommission Pflege.

Meinungsforscherin Renate Köcher vom IfD betont zudem die zentrale Rolle pflegender Angehöriger: Ohne ihre unbezahlte Leistung würde das System stark unter Druck geraten. Umso wichtiger sei es, neben privater Hilfe auch funktionierende öffentliche Strukturen sicherzustellen.

Fazit

Der aktuelle Pflegereport zeigt ein deutliches Bild: Viele Menschen haben wenig Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Pflegesystems. Finanzierung, Versorgung und Beratung vor Ort müssen dringend und umfassend verbessert werden, damit Pflegequalität erhalten und Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Mehr zum Pflegereport der DAK Gesundheit erfahren Sie hier.

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Einsamkeit im Alter gilt als eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Zeit – besonders in Pflegeeinrichtungen. Wie digitale Technologien dazu beitragen können, das Wohlbefinden älterer Menschen zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, untersuchte das Forschungsprojekt REIKOLA an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH). Beim Abschlusssymposium mit dem Titel „Alter(n), Einsamkeit und digitale Teilhabe“ stellte das Projektteam zentrale Erkenntnisse vor.

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Ein-Knopf-Technik schafft Nähe

Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird.

Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch

Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe.

Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“

Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“

Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter

Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter.

Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ plant, noch dieses Jahr konkrete Eckpunkte für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Das kündigte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), beim Pflegeforum der AOK Bayern an. Ziel sei ein modernes, effizienteres und stärker auf Selbstbestimmung ausgerichtetes Pflegesystem, das trotz demografischer Herausforderungen finanziell stabil bleibe. Zusätzliche Ausgaben, die nicht auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, soll es kaum geben – die Belastung der Beitragszahler*innen dürfe nicht weiter steigen.

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Kernpunkte der Reform sind

  • Bedarfsorientierte Pflegeleistungen,
  • mehr Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige,
  • Fokus auf Pflege in der häuslichen Umgebung.

Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten.

Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte:

Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.

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