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Gesundes Leben

Per Bus zu verreisen scheint, insbesondere mit Flugreisen verglichen, bequem, günstig und unkompliziert. Das macht das Busfahren unter Senior*innen besonders beliebt, die so auch im höheren Alter noch Reisen unternehmen können, ohne sich körperlich zu viel zuzumuten. Ein weiterer Vorteil liegt in der Organisation, die in der Regel vom Reiseunternehmen übernommen wird.

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Ursula Lenz, Mitarbeiterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), bittet um Wünsche und Anmerkungen aller Art, die die Reise oder die Busfahrt selbst betreffen – eingereicht werden können Anregungen zu sämtlichen Aspekten, wie Verpflegung, Reiseleitung,  Programm oder auch Ausstattung der Busse.

Alle gesammelten Anliegen wird Lenz am 13. Januar 2025 auf dem 42. Tag der Bustouristik im Bremerhavener Fischbahnhof an zahlreiche Tourismusfirmen weiterleiten. Auf dieser Tagung werden unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohlbefindens konzeptuell Überlegungen angestellt, welche Veränderungen es braucht, um die Nutzung von Reisebussen attraktiver zu gestalten.

Unternehmer*innen treffen dabei auf Vertreter*innen der Reisenden und sollen dabei in einen Dialog treten, der idealerweise die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Gleichzeitig ist die Veranstaltung jedoch auch für alle Personen von Bedeutung, die geschäftlich ebenfalls durch Busreisen beeinflusst werden, so wie etwa Hotels, Restaurants oder auch Betreiber*innen von Sehenswürdigkeiten.

Da das eigene Auto für das Verreisen bereits jetzt immer häufiger stehengelassen wird und sich diesbezüglich eine Tendenz Richtung Öffentlichem Nahverkehr abzeichnet, sind Stimmen der Reisenden umso wichtiger, damit die eigenen Ansprüche im Urlaub entsprechend gedeckt werden können. Möchten auch Sie Vorschläge oder Wünsche für Ihre Reise mit dem Bus äußern, schreiben Sie eine E-Mail an lenz@wasrastetdasrostet.de. Alternativ können Sie hierfür auch die BAGSO unter der 0228 24 99 93 0 kontaktieren.

Zum Tag der Bustouristik werden hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst, auch ein kostenloser Flyer steht zur Verfügung. Möchten Sie die Veranstaltung besuchen, nutzen Sie das Anmeldeformular.

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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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Bis 2050 wird die Anzahl der Menschen mit Demenz voraussichtlich von 57 Millionen auf 153 Millionen steigen. Zu diesem Schluss kommt die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“. Die Kommission untersucht seit Jahren, inwieweit die Erkrankung durch Vorbeugung abgemildert oder verhindert werden kann.

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Laut einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) lassen sich nach dem neuesten Bericht der Lancet Kommission mittlerweile 14 Risikofaktoren für Demenz identifizieren, darunter

  • schlechte Bildung
  • Schwerhörigkeit
  • Kopfverletzungen
  • Bluthochdruck
  • hoher Alkoholkonsum
  • Adipositas
  • Rauchen
  • Depressionen
  • psychischer Stress
  • soziale Isolation
  • Luftverschmutzung
  • körperliche Inaktivität
  • Altersdiabetes

Diese Faktoren seien für etwa 40 % aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Neu hinzu kommen ist ein hoher LDL-Cholesterinspiegel (9 %) und unbehandelter Sehverlust (2 %).

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Risikofaktoren behandelbar sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Außerdem ist das Demenzrisiko in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Laut Stefan Teipel, Leiter der Sektion für Gerontopsychosomatik und demenzielle Erkrankungen der Universitätsmedizin Rostock, hat jemand, „der heute 60 Jahre alt ist, […] ein etwa 3,5 Prozent geringeres Demenzrisiko als jemand, der vor zehn Jahren schon 60 Jahre alt war“. Teipel weist allerdings darauf hin, dass die genauen Faktoren für den Rückgang nicht im Detail rekonstruiert werden können. „Vermutlich liege es aber am Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung (gerade bei Frauen) und daran, dass die Zahl der Raucher und Raucherinnen bis vor wenigen Jahren abgenommen hat.“

Insgesamt kommt die Lancet-Studie zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit auch die Hirngesundheit unterstützen. Dazu zählen die Behandlung hoher LDL-Cholesterinwerte spätestens ab 40 Jahren sowie die allgemeine Reduktion von Zucker, Salz und Fett. Ebenfalls vorbeugend sind Maßnahmen gegen Sehstörungen und Hörstörungen, wobei Hörstörungen einen stärkeren Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Eine gute Versorgung mit Hörgeräten kann daher die Gedächtnisleistung verbessern und somit das Risiko senken. Weitere wichtige Maßnahmen sind weniger Rauchen und die Verringerung von Luftverschmutzung. Auf sozialer bzw. gesellschaftlicher Ebene sind der Zugang zu Bildung und ein aktives Leben in der mittleren Lebensphase entscheidend, ebenso wie die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Isolation. Für weitere Vorschläge lohnt sich ein Blick in den Artikel des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.

Einen Aspekt, der im Artikel nicht weiter aufgegriffen wird, ist die Schnittmenge der Risikofaktoren mit denen der häufigsten Zivilisationskrankheiten, von denen gerade Ernährung und Luftverschmutzung durchaus mit der sozioökonomischen Lebenssituation und den darin entstehenden Konventionen zusammenfallen. Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten liegt nicht im alleinigen Handlungsraum der Person, sondern hängt immer auch von den lokalen Angeboten und dem finanziellen Spielraum von Menschen und Kommunen ab.

Folgt man den Faktoren, lassen sich drei grobe Kategorien erkennen:

  • Gesundheit und Ernährung, etwa durch Reduktion von zu viel Salz, Zucker oder Fett sowie Umgebungseffekte wie bspw. schlechte Luft.
  • Anregung und Entwicklung des Gehirns über Bildungszugänge und Aktivitäten.
  • Soziale Kontakte.

Wie wir bereits in unserem Artikel „Strategien gegen Einsamkeit“ dargelegt haben, liegen die Handlungsmöglichkeiten dabei nicht unbedingt bei den Betroffenen selbst. Zwar kann sich jede Person, die sich dazu in der Lage sieht und weiß, wo ihre Risiken liegen, präventiv darum kümmern. Gesamtgesellschaftlich liegt die Verantwortung für Prävention von Demenz allerdings auch bei Politik und Institutionen, die den Rahmen für den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie den sozialen Anschluss gestalten.

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Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

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Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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Vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.10.2024 finden in mehreren Orten Schleswig-Holsteins Workshops, Gesprächsrunden und Hilfsangebote für Menschen statt, welche ihre eigenen Familienmitglieder zu Hause pflegen und betreuen.

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Das Programm wird durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert sowie durch mehrere Vereine auf Landesebene organisiert.

Die Pflege der eigenen Angehörigen stellt nicht selten eine hohe zusätzliche Belastung neben Beruf und Privatleben dar. In Schleswig-Holstein übernimmt ca. jede 15. Person diese Aufgabe, was die Folgen des demographischen Wandels, insbesondere im Pflegebereich, etwas abfedert. Nichtsdestotrotz sind viele pflegende Angehörige überfordert und fühlen sich mit ihrer Verantwortung häufig alleingelassen.

Genau diese Menschen sollen durch die Woche der pflegenden Angehörigen eine Plattform erhalten, die ihnen Möglichkeiten zur besseren Koordinierung der Heimpflege bietet. So können die Teilnehmer*innen untereinander Erfahrungen und Ratschläge austauschen, aber auch seitens der Veranstalter*innen zusätzliche Kompetenzen erwerben, welche den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern.

Eigene Veranstaltungen als Beitrag zur Woche der pflegenden Angehörigen sind herzlich willkommen. Dabei muss zunächst ein Online-Formular ausgefüllt werden, welches die für die Veranstaltung relevanten Informationen abfragt. Anschließend wird das Formular automatisch gespeichert und seitens der Redaktion auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Wenn diese die Veranstaltung anerkennt und zulässt, wird diese freigegeben und erhält einen Eintrag im Veranstaltungskalender und der interaktiven Veranstaltungskarte.

Bereits vor der Woche der pflegenden Angehörigen sind vereinzelte Veranstaltungen geplant. So lädt u.a. die Landtagsfraktion SPD Schleswig-Holstein am 08.10.2024 zu einem Vortrag mit darauffolgender Diskussionsrunde mit dem Thema „Wie können wir mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen?“ (mehr Infos) ein. Ebenfalls können Sie am 10. oder 14.10.2024 in Eutin an einem 2,5-stündigen Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Betreuer*innen teilnehmen (mehr Infos) oder sich am 12.10.2024 in Büdelsdorf gemeinsam mit Angehörigen demenzkranker Personen über die Tragweite der Erkrankung sowie über eine angemessene häusliche Gestaltung für Betroffene informieren und austauschen (mehr Infos).

Die Veranstaltungen benötigen zum Teil eine Anmeldung.

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Musik ist für viele Menschen aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie kann einen erheblichen Beitrag zum mentalen Wohlbefinden leisten und ist Bestandteil der kulturellen Teilhabe. Geschmäcker umfassen eine Vielfalt an Musikgenres und Interpret*innen. Darüber hinaus beginnt musikalische Bildung heutzutage oft schon im frühen Kindesalter und führt dazu, dass viele Menschen ein Instrument beherrschen, da das Musizieren für die Psyche meist Vorteile mit sich bringt.

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In einer Pressemitteilung des Deutschen Musikrats werden – basierend auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Musik auch Demenz und ähnlichen altersbedingten Erkrankungen entgegenwirken kann – explizite musikalische Angebote für Demenzkranke gefordert. Prof. Christian Höppner, Generalsekräter des Deutschen Musikrats, betont die Bedeutung von Musik im Alltag von Menschen mit Demenz und appelliert zu einem landesweiten Ausbau von Organisationen, Workshops und Netzwerken, die Musik für demenzkranke Menschen zugänglich machen.

Zwar lässt sich Demenz weder heilen noch rückgängig machen, Betroffene können von Musik dennoch profitieren: Sie kann beruhigen, von alltäglichen Sorgen ablenken, ein Stück kulturelle Bildung vermitteln und einen Lebenssinn verleihen.

Ein Jahr zuvor wurde bereits die Bundesinitiative Musik und Demenz gegründet, welche sich ganz auf die musikalischen Erfahrungen von Demenzkranken vor dem Hintergrund des Rechts auf kulturelle Teilhabe für Alle fokussiert. In einer Resolution vom 29. März 2023 richtet die Organisation sich direkt an die verantwortlichen Bundesministerien und fordert in einem Sechs-Punkte-Programm mehr Handlungen bezüglich Musik für Demenzkranke.

Neben der Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote für musikalische Teilhabe wird auch eine deutschlandweite Verfügbarkeit lokaler Anlaufstellen verlangt. Hierfür benötigt es geschulte Fachkräfte und eine gute Vernetzung der Institutionen untereinander. Die Umsetzung der vorgestellten Ansätze soll Menschen, die aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen über keine adäquate Vertretung ihrer kulturellen Bedürfnisse verfügen, genau diese ermöglichen, sodass auch diese durch das Musizieren, Singen oder Hören von Musik gesellschaftliche Partizipation erfahren können.

Bereits im kommenden Jahr sollte das ausgearbeitete Konzept laut Resolution in die hiesige Politik integriert werden.

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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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