Weiterlesen Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland. Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern. Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus. Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden. Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt). Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.
Gesundes Leben
Weiterlesen Laut ÄrzteZeitung machte Merz deutlich, dass er Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) trotz des noch unklaren Zeitplans nicht auf die lange Bank schieben wolle. Ergebnisse erhofft er sich noch vor 2027 und verweist auf die Kommissionen, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wurden. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem kürzere Wartezeiten für Patient*innen, eine Entlastung des Praxispersonals, die Einführung eines Primärarztsystems – mit Haus- und Kinderärzt*innen als erste Ansprechpartner*in bei freier Arztwahl – sowie die zentrale Vermittlung von Facharztterminen vor. Auch eine flächendeckende Ersteinschätzung per Telemedizin und eine Entlastung bei Heimbewohner*innen soll ermöglicht werden, wie das Ärzteblatt berichtet. Darin heißt es auch, bei der Pflegeversicherung soll der Bund versicherungsfremde Leistungen übernehmen, darunter Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage – ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 angekündigt wurde und ab 2026 jährlich rund vier Milliarden Euro kosten würde. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitgehend vage. Im Pflegebereich sollen Pflegekräfte mehr Entscheidungskompetenz erhalten, ein neuer Beruf namens „Advanced Practice Nurse“ entstehen und Pflegende einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen. Diese Maßnahmen wirken angesichts der enormen Herausforderungen jedoch eher kosmetisch. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen stark gestiegen – insbesondere durch den demografischen Wandel schneller als ursprünglich prognostiziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht daher trotz erhöhter Beitragssätze vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine eigens eingesetzte Kommission soll deshalb zentrale Herausforderungen bearbeiten, darunter die Differenzierung von Leistungsarten, die gezielte Ausrichtung von Angeboten, die bessere Organisation sektorübergreifender Pflege sowie die Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung. Merz erteilte in der Pressekonferenz schnellen Entscheidungen zur Einnahmenseite der Krankenkassen allerdings eine klare Absage. Auch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel sieht er kritisch, da es „keinen Konsens“ über deren Definition gebe. Kleinteilige Einzelentscheidungen – etwa zur Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende – reichten laut Merz nicht aus. Stattdessen betonte er, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Pflege „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien. Die derzeitige Gesamtbelastung über alle Sozialkassen hinweg liegt bei rund 42 Prozent. Eine Rückkehr zur einst angestrebten Marke von maximal 40 Prozent hält er in dieser Legislaturperiode für nicht realisierbar. Diese Haltung steht allerdings zumindest in Teilen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro vorsieht, wie das Ärzteblatt schriebt. Zehn Milliarden davon könnten durch die Finanzierung für Bürgergeldempfänger eingespart werden – eine Maßnahme, die damit kaum als „kleinteilige Einzelentscheidung“ gelten kann. Auch die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt Merz ab und argumentiert, dass Privatversicherte bereits überproportional zum System beitragen – auch diese Aussage, ist fragwürdig. Hier finden Sie die vollständige Sommer-Pressekonferenz vom 18. Juli 2025: https://www.youtube.com/watch?v=5lX5IjtMioA
Weiterlesen Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat in Kooperation mit dem Verband der privat Krankenversicherten (PKV) bereits 2022 die Initiative „Impulsgeber Bewegungsförderung“ gestartet, welche zuvor in einem Zeitraum von ca. drei Jahren entwickelt wurde. Diese steht allen Kommunen bundesweit zur Verfügung und soll dabei unterstützen, vor Ort bessere und ansprechendere Möglichkeiten für Sport und Bewegung zu schaffen. Langfristig sollen dadurch Menschen allen Alters mehr gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie gesellschaftliche Partizipation auf kommunaler Ebene erfahren. Der Impulsgeber Bewegungsförderung funktioniert nach einem neunteiligen Schema, welches sich auf jede beliebige Kommune übertragen lässt. Die einzelnen Schritte sollen ineinander übergreifen und so eine effektive und inkludierende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuer*innen ermöglichen. In dem auf der zugehörigen Website bereitgestellten Video werden zudem die wichtigsten Aspekte der Initiative genannt: Es benötige ein gewisses Maß an Grünflächen und eine (verbesserte) Infrastruktur, insbesondere den ÖPNV betreffend. Im weiteren Verlauf sollen konkrete Anlagen, Flächen und Materialien zur Bewegungsförderung geschaffen werden, wie etwa Trimm-Dich-Pfade, Kletterwände oder auch Begegnungsmöglichkeiten zum gemeinsamen Treiben von Sport. Da es sich um ein virtuelles Werkzeug handelt, können für die Kommunen Tätige sich online mit hilfreichen Methoden und Tipps eindecken, die sie zur Umsetzung der Erweiterung von lokalen Bewegungsangeboten anwenden können. Planung, Inspiration und Forschung können also dank des Impulsgebers Bewegungsförderung eigens auf die jeweilige Kommune und deren Bewohner*innen abgestimmt werden. Es sind also nicht zwingend übermäßig viele Vorkenntnisse nötig, um sich an kommunalen Projekten rund um den Ausbau von Möglichkeiten für köperliche Betätigung zu beteiligen. Befürwortet wird die Initiative u.a. von Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. „Mit dem ‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützen wir dabei, passende Ideen in die Tat umzusetzen“, sagt er in einer Ende Januar veröffentlichten Pressemitteilung. Auch Dr. Florian Reuther, Direktor des ebenfalls involvierten PKV-Verbands, betont, mit Blick auf die Vielzahl gesundheitlicher Vorteile von Sport: „[V]on einem bewegungsfreundlichen Umfeld können wir alle profitieren“. Wie nun bekannt wurde, haben das BIÖG und der PKV ihre Zusammenarbeit an der Initiative um fünf Jahre verlängert und darüber hinaus mit 4 Millionen Euro auch eine weitere finanzielle Förderung des Impulsgebers Bewegungsförderung gewährleistet. Die geplante Weiterentwicklung soll noch mehr flexibilisiert werden und zukünftig auch die jüngere Generation ansprechen. Kommunen können sich also über neue wirkungsvolle Ansätze und Methoden freuen, die als grober Leitfaden dienen, wenn es darum geht, das Gemeinwohl der Bürger*innen zu verbessern.
Weiterlesen Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen. Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen. Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen. Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird. Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche. Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.
Abrechnungen kontrollieren, Fehler melden
10. Juli 2025Weiterlesen Wie der Sozialverband VdK in einer Mitteilung vom 27. Juni berichtet, entstand innerhalb der Jahre 2022 und 2023 ein geschätzter Schaden von rund 200 Millionen Euro. Gut 30% davon lassen sich Versäumnissen in der Pflege zuordnen. Werden Versicherten Leistungen in Rechnungen gestellt, welche diese nie beantragt haben, kann dies in einigen Fällen zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. So musste beispielsweise eine Frau aus Bayern erleben, welche in einem Zeitraum von einem Jahr 700 Euro zusätzlich an die Pflegekasse zahlen sollte – und dies nur, weil die der Pflegedienst die Daten ihrer pflegebedürftigen Tochter mit denen einer anderen versicherten Person verwechselt hatte. Durch das zügige Melden dieses Fehlers erhielt die Frau die überflüssig gezahlten Beträge zurück. Der Sozialverband VdK rät daher, sich nicht blind auf die Richtigkeit aller Daten und Zahlen in Abrechnungen der Kranken- und Pflegekasse zu verlassen, sondern genauestens zu überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie Ihre verantwortliche Pflegekasse möglichst zeitnah und machen Sie auf den Fehler aufmerksam. Je schneller dieser entdeckt wird, desto höher stehen die Chancen, dass der finanzielle Schaden behoben werden kann. Andernfalls können diese Fehler verjähren und Ihr Anspruch auf Ihre gezahlten Beiträge für fiktive Leistungen verliert seine Gültigkeit. Damit solche Fehler vermieden werden können, greifen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens auf sogenannte Abrechnungsgesellschaften zurück. Diese sollen bei bürokratischen Vorgängen sowohl für die Kranken- und Pflegekassen als auch für die Kund*innen eine Entlastung darstellen. Auf einer vom GKV-Spitzenverband bereitgestellten Seite erfahren Sie, wie sie einen Fehler Ihrer Versicherung melden können. Darüber hinaus werden neben einer umfassenden Erläuterung rechtlicher Gegebenheiten die häufigsten Arten falscher Angaben im Gesundheitswesen aufgelistet. Die höchste Instanz für Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Versicherungen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung mit Sitz in Bonn.
Weiterlesen Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen. Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen. Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen. Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen. Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung. Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.
Hitzeaktionstag 2025: BIVA fordert gesetzliche Verankerung des Hitzeschutzes in Pflegeheimen
30. Juni 2025Weiterlesen Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben. In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“. Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend. Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.
Weiterlesen Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen. Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung. Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen: Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden. Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:
Weiterlesen Genaue Zahlen zu Erkrankungen und coronabedingten Todesfällen gibt es nicht, jedoch stehen mehr als 7 Millionen bestätigte Todesfälle weltweit in direktem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion, während Schätzungen von ca. drei- bis fünfmal so vielen Personen ausgehen, die das Virus nicht überlebten. Bei diesen handelte es sich zumeist um ältere, vorerkrankte und ungeimpfte Menschen, deren Immunsystem dadurch vulnerabler war. Zwar wurden bereits vor über zwei Jahren die letzten Maßnahmen zur Eindämmung aufgehoben, das Virus selbst ist jedoch nicht verschwunden und wird es in absehbarer Zeit auch nicht. Noch immer erkranken zahlreiche Menschen an Corona – hinzu kommen neue Varianten des Virus, wie zuletzt NB.1.8.1 (Nimbus), dem von einigen Expert*innen zugetraut wird, für steigende Fallzahlen in den kommenden Wochen und Monaten zu sorgen. Diese neuen Varianten verlaufen meist milder, sind jedoch ansteckender. Die Mehrheit der Deutschen hat sich mindestens dreimal gegen Covid 19 impfen lassen, wobei sich diese drei Impfungen aus der Grundimmunisierung sowie einer Auffrischimpfung zusammensetzen. Da aber die von Corona ausgehende Bedrohung Anfang 2023 vermeintlich als überstanden galt, zeigte sich sich ein Großteil der Bevölkerung weniger motiviert zu den Auffrischimpfungen. Gesunde Menschen unter 60 Jahren benötigen gemäß der Ständigen Impfkomission (STIKO) nicht zwingend eine jährliche Auffrischimpfung. Anders sieht die Lage hinsichtlich der Risikogruppen aus: Ältere und vorerkrankte Menschen erleiden im Falle einer Corona-Infektion häufiger einen schweren Verlauf als ihre gesundheitlich robusteren Mitmenschen und sollten daher jedes Jahr eine Auffrischimpfung in Anspruch nehmen, welche im besten Fall auch an neueste Corona-Varianten angepasst wurde. Auch im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich Tätigen wird zum jährlichen Booster geraten. Eine Corona-Impfung ist mittlerweile relativ einfach erhältlich. Sie können diese sowohl bei Hausärzt*innen anfragen oder in Ihrer örtlichen Apotheke den Impfstoff verabreicht bekommen. In vielen Pflegeeinrichtungen sind regelmäßige Impfungangebote zu finden. Idealerweise sollte die Auffrischimpfung im Herbst erfolgen, da die Immunität gegen das Virus dann im Winter, in der vermehrt Corona-Infektionen auftreten, am höchsten ist. Geimpfte Personen erleiden im Schnitt eher mildere Krankheitsverläufe und haben ein geringeres Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen werden zu müssen. Darüber hinaus treten Langzeitschäden wie beispielsweise Long Covid bei Menschen mit einem gültigen Impfschutz wesentlich seltener auf.
Demografischer Wandel: Präventionsmaßnahmen und politische Gesamtstrategie für Gesundheitssystem
16. Juni 2025Weiterlesen Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie. Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils. Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden. Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen. Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung. Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst. Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden. Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten. In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.Gruppenspezifische Prävention
Stärkung der Primärprävention
Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie
Gesundheit als durchgängiges Politikziel
Kritische Zusammenfassung










