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Mit dem im Dezember 2024 verabschiedeten Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zukünftig flexibler und effektiver gestaltet werden. Pflegefachkräften steht fortan ein größerer Handlungsspielraum bezüglich ihrer Aufgaben zu, sodass nicht in jedem Fall medizinisches Personal zur Unterstützung eingesetzt werden muss.

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Die genauen Inhalte des Gesetzes können auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden. Mehrere Verbände der BAGSO haben sich mit dem Pflegekompetenzgesetz beschäftigt und jeweils eine Stellungnahme veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei stets die vermuteten Auswirkungen des Gesetzes auf die direkte Situation pflegebedürftiger Menschen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, welche sich als Respräsentant*in aller knapp 2 Millionen von Demenz betroffenen Menschen versteht, betrachtet das Gesetz aus zwei verschiedenen Blickwinkeln. Zum Einen wird die durch das Pflegekompetenzgesetz geförderte Selbsthilfe begrüßt, andererseits befürchtet man jedoch Kürzungen bisheriger Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Insgesamt sei dem Gesetz nicht zuzutrauen, nennenswerte Verbesserungen in der Pflege herbeizuführen, stattdessen plädieren die Mitglieder für eine ganzheitliche Refom des Pflegesektors.

Eine ähnliche Ansicht vertritt wir pflegen, Sprachrohr aller pflegenden Angehörigen in Deutschland. Das Pflegekompetenzgesetz würde weder Entlastungen für die häusliche Pflege mit sich bringen noch zu einem Abbau von Bürokratie führen. Zudem sei das Inkrafttreten des Gesetzes auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine weniger sinnvolle Entscheidung gewesen.

Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat ein Statement abgegeben und befürwortet das Gesetz in seinen Grundzügen. Allerdings läge der Fokus dabei zu sehr auf der medizinischen Versorgung, wohingegen die Betreuung im zwischenmenschlichen Sinne kaum beachtet werde. „Die (psycho-)sozialen und sozialrechtlichen Aspekten von Pflege- und Hilfebedürftigkeit werden hierbei völlig übersehen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher bedauert man das Vernachlässigen sozialarbeiterischer Faktoren und fordert eine stärkere Einbindung dieser, damit die psycho-soziale Lage und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen gewahrt werden kann.

Mehr Zuspruch kommt vom Bundesverband Geriatrie, der das Gesetz als sehr entgegenkommend gegenüber dem Fachkräftemangel einstuft – insbesondere durch zusätzliche Pflegekräfte aus dem Ausland. Ebenfalls wird der präventive Ansatz des Pflegekompetenzgesetzes gelobt. Dennoch enthält die Stellungnahme auch kritische Punkte, wie beispielsweise das zunehmende Konkurrieren um Fachkräfte zwischen verschiedenen Arten von Kliniken und die systematische Benachteilung von rehabilitativer Einrichtungen. Würden diese als Ausbilder*innen im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) offiziell anerkannt werden, wäre aus Sicht des Verbandes das entstandene Ungleichgewicht wiederhergestellt.

Seit dem Beschluss des Pflegekompetentgesetzes ist die personelle Zusammensetzung des Bundeskabinetts aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gewechselt. Die gegenwärtige Regierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, setze das Gesetz vor einigen Monaten allerdings wieder auf die Agenda und kündigte an, dieses weiterhin zu unterstützen.

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Geringe Renten sind eine Ursache für Altersarmut. Viele Senior*innen müssen daher auch bezüglich ihrer Ernährung Abstriche machen und können sich nur eine bestimmte Auswahl an Produkten leisten. Der gewünschte Ernährungsstil kann in diesen Fällen nicht ausgelebt werden, was dazu führen kann, dass von Armut betroffenen älteren Menschen nicht nur Nährstoffe und Vitamine, sondern auch Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation hinsichtlich Essen und Trinken fehlen.

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Zu einer Verbesserung der Situation möchte das Projekt „Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ (kurz: ELSinA) beitragen, welches die Ernährungs- und Lebenssituation finanziell benachteiligter Senior*innen untersucht. Es wird erforscht, wie die Situation älterer Menschen in Armut durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen und Strukturen verbessert werden kann.

Das Wirken von ELSinA verbindet Forschung mit partizipativer Mitgestaltung. Ein fünfstufiger Fahrplan listet daher nicht nur die jeweiligen Handlungsschritte, sondern auch die beteiligten Akteur*innen auf – nachdem durch Interviews und Fragebögen genügend Daten zur Ernährungs- und Lebenssituation 14 betroffener Senior*innen aus Karlsruhe gesammelt und ausgewertet wurden, wurde bereits vor gut einem Jahr in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Sie bot allen bis dato Beteiligten eine Plattform für die Identifizierung der dringlichsten Veränderungsbedarfe, um die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Ernährungs- und Lebenssituation älterer Menschen mit wenig Geld zu verbessern.

Mit den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt wurde das Forschungsthema für den weiteren ELSinA-Prozess festgelegt: mangelnde Ernährungsteilhabe. Zum einen geht es um mehr Entscheidungsfreiheit mit Blick auf den Konsum von Lebensmitteln und zum anderen um den Zugang zu Essensangeboten außerhalb der eigenen vier Wände (Cafés, Restaurants, Veranstaltungen etc.) und das gemeinsame Essen mit anderen.

Im weiteren Verlauf von ELSinA wurden in mehreren Workshops die Ursachen und Folgen dieser mangelnden Ernährungsteilhabe systemwissenschaftlich modelliert, um darauf aufbauend Ideen für Lösungsansätze zu finden.

Eine Meldung vom 18.07.2025 berichtet über bisherige Fortschritte von ELSinA: In einem weiteren Workshop konnten sich vier sogenannte Innovationsteams formen, welche aus Mitgliedern diverser Institutionen, Organisationen und Projekten bestehen. Diese bereiten sich nun einen gemeinsamen Aktionsplan vor. Jedes Innovationsteam übernimmt hierfür einen der folgenden vier Themenbereiche:

  • Versorgung und Zubereitung von Lebensmitteln
  • Essen in Gesellschaft
  • Soziale Integration im Quartier und Finanzierung sozialer Organisationen
  • Politische Teilhabe und Berücksichtigung der Rechte von älteren Menschen mit wenig Geld in politischen Entscheidungen

Inspirationen können auch Good Practice Beispielen aus anderen Staaten sein, welche bereits vergleichbare Konzepte etablieren konnten. Im Aktionsplan sollen die Bedürfnisse älterer Menschen in Armut bei der Entwicklung von Lösungsansätzen im Vordergrund stehen.  Zur praktischen Umsetzung braucht es jedoch die Unterstützung lokaler, regionaler und bundesweiter politischer und wirtschaftlicher Organe sowie sämtlichen Mitbürger*innen.

Der nächste Workshop, welcher für den gegenseitigen Austausch entworfener Maßnahmen, möglicher Pilotprojekte sowie deren Anpassung und Weiterentwicklung vorgesehen ist, findet voraussichtlich in einem halben Jahr statt.

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Am 12. Mai 2025 findet jährlich der Internationalen Tag der Pflegenden statt, um die Arbeit von Pflegenden zu würdigen und auf Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Dieses Jahr wurde zu diesem Anlass eine Petition für eine umfassende Pflegereform im Bundestag eingereicht.

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Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland.

Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern.

Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus.

Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden.

Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt).

Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereitet die Bevölkerung auf spürbare Veränderungen im Gesundheitssystem vor. In seiner Sommer-Pressekonferenz betonte Merz, es gehe um eine „große gesellschaftliche Kraftanstrengung“, die insbesondere die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge sowie das Bürgergeld betreffe – konkrete Zeitpläne ließ er jedoch offen.

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Laut ÄrzteZeitung machte Merz deutlich, dass er Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) trotz des noch unklaren Zeitplans nicht auf die lange Bank schieben wolle. Ergebnisse erhofft er sich noch vor 2027 und verweist auf die Kommissionen, die bereits im Koalitionsvertrag erwähnt wurden.

Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem kürzere Wartezeiten für Patient*innen, eine Entlastung des Praxispersonals, die Einführung eines Primärarztsystems – mit Haus- und Kinderärzt*innen als erste Ansprechpartner*in bei freier Arztwahl – sowie die zentrale Vermittlung von Facharztterminen vor. Auch eine flächendeckende Ersteinschätzung per Telemedizin und eine Entlastung bei Heimbewohner*innen soll ermöglicht werden, wie das Ärzteblatt berichtet. Darin heißt es auch, bei der Pflegeversicherung soll der Bund versicherungsfremde Leistungen übernehmen, darunter Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage – ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 angekündigt wurde und ab 2026 jährlich rund vier Milliarden Euro kosten würde. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitgehend vage.

Im Pflegebereich sollen Pflegekräfte mehr Entscheidungskompetenz erhalten, ein neuer Beruf namens „Advanced Practice Nurse“ entstehen und Pflegende einen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss bekommen. Diese Maßnahmen wirken angesichts der enormen Herausforderungen jedoch eher kosmetisch. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 ist die Zahl der Leistungsempfänger*innen stark gestiegen – insbesondere durch den demografischen Wandel schneller als ursprünglich prognostiziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht daher trotz erhöhter Beitragssätze vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine eigens eingesetzte Kommission soll deshalb zentrale Herausforderungen bearbeiten, darunter die Differenzierung von Leistungsarten, die gezielte Ausrichtung von Angeboten, die bessere Organisation sektorübergreifender Pflege sowie die Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Merz erteilte in der Pressekonferenz schnellen Entscheidungen zur Einnahmenseite der Krankenkassen allerdings eine klare Absage. Auch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel sieht er kritisch, da es „keinen Konsens“ über deren Definition gebe. Kleinteilige Einzelentscheidungen – etwa zur Übernahme der Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende – reichten laut Merz nicht aus. Stattdessen betonte er, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Pflege „höhere Anstrengungen von allen“ Bürger*innen notwendig seien. Die derzeitige Gesamtbelastung über alle Sozialkassen hinweg liegt bei rund 42 Prozent. Eine Rückkehr zur einst angestrebten Marke von maximal 40 Prozent hält er in dieser Legislaturperiode für nicht realisierbar.

Diese Haltung steht allerdings zumindest in Teilen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 25 Milliarden Euro vorsieht, wie das Ärzteblatt schriebt. Zehn Milliarden davon könnten durch die Finanzierung für Bürgergeldempfänger eingespart werden – eine Maßnahme, die damit kaum als „kleinteilige Einzelentscheidung“ gelten kann. Auch die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt Merz ab und argumentiert, dass Privatversicherte bereits überproportional zum System beitragen – auch diese Aussage, ist fragwürdig.

Hier finden Sie die vollständige Sommer-Pressekonferenz vom 18. Juli 2025:

https://www.youtube.com/watch?v=5lX5IjtMioA

 

 

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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Sozialversicherungen sind wichtig, aber auch mit viel Bürokratie verbunden. Fehlerhafte Angaben, Rechnungen oder Missverständnisse lassen sich nicht immer vermeiden. Es kann aber auch zu Betrugsfällen kommen, in denen Versicherte absichtlich öfter als offiziell notwendig zur Kasse gebeten werden.

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Wie der Sozialverband VdK in einer Mitteilung vom 27. Juni berichtet, entstand innerhalb der Jahre 2022 und 2023 ein geschätzter Schaden von rund 200 Millionen Euro. Gut 30% davon lassen sich Versäumnissen in der Pflege zuordnen.

Werden Versicherten Leistungen in Rechnungen gestellt, welche diese nie beantragt haben, kann dies in einigen Fällen zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. So musste beispielsweise eine Frau aus Bayern erleben, welche in einem Zeitraum von einem Jahr 700 Euro zusätzlich an die Pflegekasse zahlen sollte – und dies nur, weil die der Pflegedienst die Daten ihrer pflegebedürftigen Tochter mit denen einer anderen versicherten Person verwechselt hatte. Durch das zügige Melden dieses Fehlers erhielt die Frau die überflüssig gezahlten Beträge zurück.

Der Sozialverband VdK rät daher, sich nicht blind auf die Richtigkeit aller Daten und Zahlen in Abrechnungen der Kranken- und Pflegekasse zu verlassen, sondern genauestens zu überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie Ihre verantwortliche Pflegekasse möglichst zeitnah und machen Sie auf den Fehler aufmerksam. Je schneller dieser entdeckt wird, desto höher stehen die Chancen, dass der finanzielle Schaden behoben werden kann. Andernfalls können diese Fehler verjähren und Ihr Anspruch auf Ihre gezahlten Beiträge für fiktive Leistungen verliert seine Gültigkeit.

Damit solche Fehler vermieden werden können, greifen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens auf sogenannte Abrechnungsgesellschaften zurück. Diese sollen bei bürokratischen Vorgängen sowohl für die Kranken- und Pflegekassen als auch für die Kund*innen eine Entlastung darstellen.

Auf einer vom GKV-Spitzenverband bereitgestellten Seite erfahren Sie, wie sie einen Fehler Ihrer Versicherung melden können. Darüber hinaus werden neben einer umfassenden Erläuterung rechtlicher Gegebenheiten die häufigsten Arten falscher Angaben im Gesundheitswesen aufgelistet.

Die höchste Instanz für Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Versicherungen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung mit Sitz in Bonn.

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Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

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Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

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Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

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Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Die 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat in nahezu allen Staaten der Welt Menschenleben gefordert und auch durch die Schutzmaßnahmen schwere Schäden in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur angerichtet. Monatelang wurde das vertraute Alltagsleben durch Schutzmaßnahmen geprägt und insbesondere die Debatte um die Impfung gegen das Virus sorgte international für Unruhen.

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Genaue Zahlen zu Erkrankungen und coronabedingten Todesfällen gibt es nicht, jedoch stehen mehr als 7 Millionen bestätigte Todesfälle weltweit in direktem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion, während Schätzungen von ca. drei- bis fünfmal so vielen Personen ausgehen, die das Virus nicht überlebten. Bei diesen handelte es sich zumeist um ältere, vorerkrankte und ungeimpfte Menschen, deren Immunsystem dadurch vulnerabler war.

Zwar wurden bereits vor über zwei Jahren die letzten Maßnahmen zur Eindämmung aufgehoben, das Virus selbst ist jedoch nicht verschwunden und wird es in absehbarer Zeit auch nicht. Noch immer erkranken zahlreiche Menschen an Corona – hinzu kommen neue Varianten des Virus, wie zuletzt NB.1.8.1 (Nimbus), dem von einigen Expert*innen zugetraut wird, für steigende Fallzahlen in den kommenden Wochen und Monaten zu sorgen. Diese neuen Varianten verlaufen meist milder, sind jedoch ansteckender.

Die Mehrheit der Deutschen hat sich mindestens dreimal gegen Covid 19 impfen lassen, wobei sich diese drei Impfungen aus der Grundimmunisierung sowie einer Auffrischimpfung zusammensetzen. Da aber die von Corona ausgehende Bedrohung Anfang 2023 vermeintlich als überstanden galt, zeigte sich sich ein Großteil der Bevölkerung weniger motiviert zu den Auffrischimpfungen.

Gesunde Menschen unter 60 Jahren benötigen gemäß der Ständigen Impfkomission (STIKO) nicht zwingend eine jährliche Auffrischimpfung. Anders sieht die Lage hinsichtlich der Risikogruppen aus: Ältere und vorerkrankte Menschen erleiden im Falle einer Corona-Infektion häufiger einen schweren Verlauf als ihre gesundheitlich robusteren Mitmenschen und sollten daher jedes Jahr eine Auffrischimpfung in Anspruch nehmen, welche im besten Fall auch an neueste Corona-Varianten angepasst wurde. Auch im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich Tätigen wird zum jährlichen Booster geraten.

Eine Corona-Impfung ist mittlerweile relativ einfach erhältlich. Sie können diese sowohl bei Hausärzt*innen anfragen oder in Ihrer örtlichen Apotheke den Impfstoff verabreicht bekommen. In vielen Pflegeeinrichtungen sind regelmäßige Impfungangebote zu finden. Idealerweise sollte die Auffrischimpfung im Herbst erfolgen, da die Immunität gegen das Virus dann im Winter, in der vermehrt Corona-Infektionen auftreten, am höchsten ist.

Geimpfte Personen erleiden im Schnitt eher mildere Krankheitsverläufe und haben ein geringeres Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen werden zu müssen. Darüber hinaus treten Langzeitschäden wie beispielsweise Long Covid bei Menschen mit einem gültigen Impfschutz wesentlich seltener auf.

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