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Der Seniorenbeirat der schleswig-holsteinischen Stadt Norderstedt hat Mitte Februar begonnen, Notfalldosen zu verteilen. Darin befinden sich Notfall-Infoblätter, die z.B. von chronisch Kranken ausgefüllt werden können und dem Rettungsdienst in Notfällen wertvolle Informationen geben können.

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Das Hamburger Abendblatt spricht von insgesamt rund 1.400 Notfalldosen, die durch den Seniorenbeirat Norderstedt unter die Leute gebracht werden sollen. Am 13. Februar hat der Beirat mit der Verteilung begonnen. In diesen Notfalldosen befinden sich einheitliche Notfall-Formulare, die mit eigenen Angaben wie Medikamenten ausgefüllt werden können.  Diese Dose soll dann in der Kühlschranktür verstaut werden, um einen möglichst einheitlichen Ort zu gewährleisten. Der Kühlschrank kann dann von beiden Seiten mit beigelegten Notfall-Aufklebern beklebt werden, um Rettungssanitäter/innen auf die Notfalldose hinzuweisen. „Es ist darauf zu achten, dass die Daten, der Medikamentenplan und sonstige Informationen immer aktuell und vollständig ausgefüllt sind. Dies ermöglicht schnelle und sichere Hilfe im Notfall!“, schreibt der Seniorenbeirat im Stadtmagazin Norderstedt.

Auf die grünen Dosen aufmerksam gemacht worden war der Beirat durch die AWO Norderstedt. „Der Seniorenbeirat fand diese Idee großartig und wir wollten gerne mehr Notfalldosen zur Verfügung haben. Bei einem Gespräch mit unserer Oberbürgermeisterin, Frau Roeder, haben wir die Notfalldose vorgestellt und angefragt, ob Sie uns unterstützen kann weitere Sponsoren dafür zu finden“, heißt es weiter im Stadtmagazin. Die Stadtwerke Norderstedt hätten weitere 1.000 Notfalldosen gesponsert.

Die Notfalldosen sind kostenlos, allerdings nehme der Beirat gerne Spenden für das geplante Norderstedter Hospiz, welches kürzlich seine Grundsteinlegung zu feiern hatte, entgegen. Im Oktober dieses Jahres soll das stationäre Hospiz fertig gestellt sein. Mehr zu dem Hospiz-Bau können Sie hier nachlesen, zur Internetseite des Seniorenbeirats gelangen sie hier.

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Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen haben Wissenschaftler/innen der Jacobs University Bremen Erfahrungen und Erwartungen von Erwerbsminderungsrentner/innen untersucht. Ein Prozent schaffe den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

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In einer Studie (hier in englischer Sprache einsehbar) haben die Wissenschaftler/innen die Erwartungen und Erfahrungen von zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrentner/innen über einen Zeitraum von 17 Monaten untersucht. In der Region Oldenburg-Bremen haben 453 Betroffene an der Studie teilgenommen, ihr Durchschnittsalter lag bei 50 Jahren. „Viele der Studienteilnehmer wollen gerne wieder arbeiten. Ihre Motivation ist kurz nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch hoch. Je länger die Erwerbsminderung an­dauert, desto stärker nimmt die Motivation ab“, wird Sonia Lippke, Gesundheits­psy­chologin an der Jacobs University, im Ärzteblatt zitiert. Insbesondere die soziale Teilhabe spiele eine große Rolle bei der Motivation, wieder arbeiten zu wollen. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelang während der Studiendauer allerdings nur vier Betroffenen, was nicht einmal einem Prozent entspricht.

2018 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente. Diese lag im Durchschnitt bei 795 Euro im Monat.

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Im Januar hat der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Organspende-Regelungen debattiert. Der Vorschlag, der Organspende künftig zu Lebzeiten widersprechen zu müssen, ist gescheitert. Es bleibt bei der Zustimmungslösung – allerdings mit kleinen Änderungen.

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Bereits im Sommer berichteten wir über die beiden diskutierten Grundrichtungen, die für die Organspende in Frage kämen: Reicht weiterhin eine aktive Zustimmung zur Organspende im Todesfall oder sollten alle Staatsbürger/innen potentielle Spender/innen sein, sofern sie nicht aktiv widersprechen? Mit dieser Grundfrage hatte sich der Deutsche Bundestag im Sommer bereits beschäftigt, am 16.Januar 2020 kam es nun nach einer weiteren Aussprache zu einer Entscheidung. Das Parlament lehnte die unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung mehrheitlich ab. Der Alternativvorschlag der „erweiterten Entscheidungslösung“, der von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren vertreten wurde, konnte sich hingegen durchsetzen. Danach soll die Organspende im Kern weiter so funktionieren wie bislang, es braucht also eine aktive Zustimmung. Um diese Zustimmung attraktiver zu gestalten als bisher, wurden mit dem Vorschlag jedoch auch einige Änderungen beschlossen. So soll beispielsweise ein Online-Register erstellt werden, auf das Krankenhäuser zugreifen können sollen, um nicht nach einem Ausweis suchen zu müssen. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über das Thema der Organspende beraten.

In Deutschland warten derzeit über 9.000 Menschen auf ein lebenserhaltendes Organ. Die Wartezeiten sind für viele Organe aufgrund der geringen Spenden allerdings mehrere Jahre lang. Die Zahl der Spender/innen ist im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, sie lag bei 932. Deutschland gehört mit der Zustimmungsvariante zur Ausnahme in Europa. Thomas Oppermann (SPD) hatte als einer von vielen Abgeordneten in der Plenardebatte daher für die Widerspruchslösung argumentiert: „Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität.“ Kritisiert wurde an dem Vorschlag immer wieder, dass Schweigen nicht Zustimmen bedeuten dürfe. „Wenn ich im Ergebnis dafür sorge, dass Schweigen eine Lösung ist und es den Menschen leichter macht, zu sagen ‚Ich setze mich damit nicht auseinander; der Staat, die Gesellschaft regeln das schon‘, dann widerspricht das meinem Menschenbild von Mitbürgern, die Verantwortung und Nächstenliebe übernehmen“, wirbt beispielsweise Otto Fricke (FDP) für die Entscheidungslösung.

Da es sich bei der Debatte um eine ethische handelt, in der die Abgeordneten einzig ihrem Gewissen folgen sollen, wurde der Fraktionszwang für die Diskussion aufgehoben. So hatten alle Fraktionen des Bundestages Abgeordnete, die für die Widerspruchslösung warben und andere, die diese ablehnten. Nur die AfD trat im Parlament geschlossen auf und brachte einen eigenen, dritten Antrag in die Abstimmung mit ein. Mit Annahme des Antrags zur „erweiterten Entscheidungslösung“ hatte sich der AfD-Antrag allerdings erledigt.

Das vollständige Plenarprotokoll mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie hier. Die Bundestagsdebatte können Sie als Videomitschnitt ansehen, zu dem Video gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat eine neue Publikation veröffentlicht, die sich insbesondere an Personen kurz vor Ende ihrer Berufstätigkeit richtet. „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ heißt der neue Ratgeber.

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„Was fangen wir mit den ,geschenkten Jahren‘, die häufig bei guter Gesundheit erlebt werden, an?“. Das ist eine der Leitfragen, auf die die BAGSO mit verschiedenen Möglichkeiten zu antworten versucht. Mit zahlreichen Anregungen will der Ratgeber dazu einladen, sich rechtzeitig „mit den Chancen dieser Lebensphase auseinanderzusetzten“. Die Publikation mit dem Titel „Berufsende in Sicht? Annäherung an eine neue Lebensphase“ richtet sich demnach vor allem an diejenigen, die kurz vor der Beendigung ihrer Berufstätigkeit stehen. Viele zählten die Tage der verbleibenden Arbeitstage und kämen dann nicht mit der neuen Situation zurecht.

Der Ratgeber will Möglichkeiten aufzeigen, wie dieser Lebensphase sinnvoll gestaltet werden kann. „Zur Muße und Freizeit kommen in der nachberuflichen Phase noch Bildung, auch im Sinne einer Weiterentwicklung der Persönlichkeit, sowie produktive Tätigkeiten hinzu“, heißt es beispielsweise in der Broschüre. Neben dem Familienleben und einer Partnerschaft, sozialen Kontakten oder der Strukturierung des Lebens plädiert der Ratgeber auch für ein aktives Älterwerden – zum Beispiel in Form von ehrenamtlichen Tätigkeiten: „Das freiwillige Engagement stellt eine echte Win-win-Situation dar. Zum einen profitieren natürlich die Menschen, die Unterstützung erfahren, zum anderen diejenigen, die sich einbringen. Das Gefühl, gebraucht zu werden, etwas Sinnvolles zu tun, ist für die Lebenszufriedenheit vieler Älterer von großer Bedeutung.“

Der Ratgeber kann hier kostenlos heruntergeladen und gelesen werden.

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Digitale Anwendungen in der Pflege können pflegebedürftige Personen entlasten. Bei einem überwiegenden Teil der Hilfen werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und veröffentlicht ein Faktenblatt zum Thema.

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Bei der Digitalisierung der Pflege habe es schon kleinere Fortschritte gegeben, schreibt der vzbv. Als Beispiel nennt der Verband die im Rahmen des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) beschlossene Möglichkeit für Pflegeanbieter, auf das Datennetz des Gesundheitssystems (Telematik-Infrastruktur) zugreifen zu können. Bei der Kostenübernahme für digitale Anwendungen habe die Bundesregierung bislang jedoch noch nicht gehandelt. Das stellt der Verband in einem Faktenblatt zur Digitalisierung in der Pflege fest, das im November erschienen ist. Darin heißt es: „Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) fordert einen Diskurs über sinnvolle digitale Anwendungen in der Pflege. Die Kosten für technische Hilfsmittel, deren Nutzen belegt ist, müssen übernommen werden.“

Bei solchen digitalen Anwendungen handelt es sich vor allem um Pflegeroboter, technische Assistenzsysteme wie Notrufsysteme oder Sturzsensoren, digital gestützte Pflegeplanung (z.B. bei Pflegedokumentationen) und Telecare, also Fernpflege über Videotelefonie und Datenaustausch. Solche Hilfen können pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag geben. Für viele pflegebedürftige sind die Kosten allerdings zu hoch. Bislang stünden nur Hausnotrufsysteme und Pflegebetten im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen.

Laut Daten aus dem Faktenblatt wünschten sich 90 Prozent der Verbraucher/innen, im Alter zu Hause gepflegt zu werden. Ebenso viele würden dafür auch digitale Hilfen in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Robotern in der Pflege sprächen sich 85 Prozent aller Verbraucher/innen aus.

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Die Sachverständigenkommission hat den Achten Altersbericht der Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) vorgelegt. Seit 1993 wird ein solcher Bericht in jeder Legislaturperiode erstellt und als Grundlage seniorenpolitischer Entscheidungen dienen.

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Am 23.Januar 2020 hat die Sachverständigenkommission mit der Übergabe ihres Berichtes an die zuständige Ministerin beendet. Die Kommission wurde vom Bundesministerium für Familie ,Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Expert/innen aus Psychologie, Sozialwissenschaft, Gerontologie, Informatik, Pflege- und Kulturwissenschaft zusammengestellt. Begonnen hatte die zehnköpfige Sachverständigenkommission mit ihrer Arbeit im August 2018. Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Altersbericht vorgelegt, der über die Situation und Belange älterer Menschen in Deutschland informieren soll. Damit stellen die Publikationen eine wichtige Grundlage für seniorenpolitische Entscheidungen der Bundesregierung. Schwerpunkt des noch unveröffentlichten Achten Berichts ist das Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“.

Das Ministerium wird nun eine Stellungnahme zu dem Bericht erarbeiten und im Bundeskabinett zur Diskussion stellen, bevor der Bericht dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zum letzten Bericht (2017) gelangen Sie über diesen Link.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat ein Themenheft mit dem Titel „Gemeinsam statt einsam“ veröffentlicht. Auf knapp 50 Seiten werden dort Projekte und Initiativen vorgestellt, die sozialer Isolation im Alter entgegenwirken wollen.

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2018 hat die BAGSO mit ihrem Wettbewerb „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ Projekte und Initiativen gewürdigt, die einen Beitrag zur Überweindung von Einsamkeit im Alter leisten. Zahlreiche Projekte sind dem Aufruf gefolgt und haben sich beworben. „Die über 600 Bewerbungen haben uns eines gezeigt: Die Vielfalt des Engagements und der vor Ort umgesetzten Ideen ist beeindruckend“, würdigt BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering die Bewerber/innen im Vorwort der Publikation. Eine Auswahl von über 50 dieser Projekte und Initiativen stellt die BAGSO nun in einem Themenheft vor, dass hier bestellt oder kostenlos heruntergeladen werden kann.

„Ob Besuchsdienste, Mittagstische, Nachbarschaftshilfen, gemeinsame Unternehmungen oder digitale Angebote – die Beispiele machen Mut, sich in diesem Themenfeld zu engagieren und ähnliche Initiativen vor Ort aufzubauen“, schreibt die BAGSO abschließend über die Publikation, die im Dezember 2019 erschienen ist.

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Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat das ehrenamtliches Engagement verschiedener Generationen untersucht. Das Engagement steige weiter, insbesondere die 68er-Generation sei auch nach Renteneintritt sehr engagiert.

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In den letzten dreißig Jahren sei das ehrenamtliche Engagement in Deutschland kontinuierlich gestiegen und liege bei über 30 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des DIW, welche Daten des sozio-ökonomischen Panels (Repräsentative Datensammlung) auswertete. Das liege einerseits an mehr jungen Menschen, die bereit seien, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dafür seien nicht zuletzt die anhaltenden „Fridays for Future“-Proteste Ausdruck. Andererseits steige auch die Bereitschaft älterer Menschen, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. „Der Generationenvergleich zeigt, dass sich die 68er-Generation der 1941 bis 1954 Geborenen beim Übergang in den Ruhestand besonders häufig engagiert“, heißt es in der Studie von Luise Burkhardt und Jürgen Schupp. Aus dieser Generation setzten 29 Prozent ihr Engagement fort, 13 Prozent nahmen ein neues auf.

Die Autor/innen der Studie appellieren daher an die Politik: „Die Politik sollte dieses Potenzial künftig durch flexible und niedrigschwellige ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten fördern.“ Dafür empfehlen die Wissenschaftler/innen „Angebote zum ehrenamtlichen Engagement möglichst flexibel und niedrigschwellig zu gestalten und erfolgreichen Initiativen keine Kürzungen ihrer Projektzuwendungen zuzumuten.“

Hier finden Sie ein kurzes Interview mit Luise Burkhardt, die die Erkenntnisse der Untersuchung verständlich zusammenfasst.

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In deutschen Krankenhäusern steige die Personalnot weiter an, zehntausende Stellen seien unbesetzt. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstitus (DKI) hervor, welches Ende des Jahres 2019 veröffentlicht wurde.

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Sowohl bei den Pflegekräften als auch bei Ärzt/innen herrsche Personalmangel. So seien derzeit 17.000 Pflegestellen in Deutschland offen, offene Stellen für Ärzt/innen gebe es zurzeit in 76 Prozent der Krankenhäuser. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des DKI hervor, welches einmal im Jahr über die Personalsituationen berichtet.

Auch die Intensivpflege ist laut dem Bericht vom Pflegenotstand betroffen. In fast allen großen Krankenhäusern (über 600 Betten) fehle es an Pflegekräften. In dreiviertel der Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten gebe es offene Stellen. „Der Fachkräftemangel in der Intensivpflege hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Im Jahr 2016 hatte noch gut die Hälfte der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme und 2011 knapp ein Drittel“, schreibt das DKI. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, wird im Ärzteblatt mit deutlicher Kritik an die Politik zitiert: „Der Personalnotstand in den Krankenhäusern ist nicht vom Himmel gefallen. Er hat seine Ursache in einem politisch gewollten Kostenwettbewerb und einer ständig steigenden bürokratischen Überlast. Hier ist die Politik gefordert, endlich für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen“. Außerdem müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, so Johna weiter - „Nur dann werden Pflegende und Ärzte für vakante Stellen gewonnen werden können.“

Bereits zwei Wochen zuvor wurde berichtet, dass auch die Berliner Charité-Klinik stark unterbesetzt sei. Hier sei man beispielsweise auf private Spenden für die Kinderkrebsstation angewiesen, berichtet der tagesspiegel. Außerdem sei ein Aufnahmestopp mittlerweile üblich, um Behandlungsfehler durch Überlastung zu vermeiden. Die Charité war die erste Klinik in Deutschland, in der eine vertraglich festgelegte Personaluntergrenze durch die Beschäftigten erkämpft worden war.

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Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

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Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

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