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Verschiedene Akteure aus der Politik haben sich bereits umfangreich zu den Ergebnissen der Sondierung zwischen CDU, SPD und CSU geäußert. In diesem Beitrag werden einige exemplarische Äußerungen von Verbänden bezüglich möglichen Auswirkungen auf seniorenpolitisch relevante Themen zusammengefasst.

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Laut dem Sozialverband Schleswig-Holstein reichen die Ergebnisse nicht aus, um gegen Altersarmut wirksam zu sein. In einem Gastbeitrag bewertet Ursula Engelen-Kefer die Sondierungsergebnisse und kommt u.a. zu dem Schluss, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um einen den Lebensstandard zu sichern. Dazu wären mindestens 54 Prozent Rentenniveau notwendig. Auch wird der deregulierte Arbeitsmarkt kritisiert.

Der Verband der Pflegedirektor/innen der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) begrüßt prinzipiell die Thematisierung des Personalnotstands in der Pflege, sieht aber durch die verhandelten Maßnahmen keine Verbesserung der Situation der professionell Pflegenden. Der geplante Stellenaufbau würde den notwendigen Bedarf nicht decken.

Der Paritätische kritisiert deutlich das "konservative Weiter so" als "sozialpolitisch unambitioniert". Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Die gesamte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Laut der Stellungnahme der AWO enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege werde als besondere Herausforderungen genannt. Aus Sicht der AWO müsste das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Bezüglich der Pflege begrüßt die AWO, dass Arbeitsbedingungen und Bezahlung des Pflegepersonals verbessern werden soll. Es müsste aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen.

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Die hier gelisteten Literaturhinweise befassen sich mit verschiedenen Aspekten der privaten Altersvorsorge. Es werden Verbindungen zum Sparverhalten der betroffenen Menschen beleuchtet aber auch das private Rentenversicherungssystem kritisch hinterfragt. Dieses ist möglicherweise nicht immer eine Notwendigkeit sondern auch Ergebnis der Reduzierung der staatlichen Absicherung und der Förderung der Versicherungswirtschaft.

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Diese Literaturempfehlungen entstammen den Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Zunächst können einige direkt online verfügbaren Quellen genannt werden:

Bönke, Timm / Grabka, Markus M. / Schröder, Carsten / Wolff, Edward N. / Zyska, Lennard (2016): The joint distribution of net worth and pension wealth in Germany. SOEPpapers on multidisciplinary panel data research.

Börsch-Supan, Axel / Bucher-Koenen, Tabea / Ferrari, Irene / Kutlu-Koc, Vesile / Rausch, Johannes (2016): The development of the pension gap and German households' saving behavior. MEA discussion papers.

Thiemann, Andreas (2016): How does maternal pension wealth affect family old-age savings in Germany? Discussion papers.


Die folgenden Hinweise umfassen eigenständige Veröffentlichungen sowie Herausgeberbände:

Piggott, John / Woodland, Alan D. (Hrsg., 2016): Handbooks of the economics of population aging.

Pohlmann, Isabell (2016): Finanzplaner 60+. Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte.


Diese Beiträge wurden in Herausgeberbänden bzw. Zeitschriften veröffentlicht:

Götz, Irene / Gajek, Esther / Rau, Alexandra / Schweiger, Petra (2016): Prekärer Ruhestand. Arbeit und Lebensführung von Frauen im Alter. In: Endter, Cordula / Kienitz (Hrsg.): Alter(n) als soziale und kulturelle Praxis, S. 55-80.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura (2017): Vermögen und Erbschaften. Sicherung des Lebensstandards und Ungleichheit im Alter. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 111-124.

Zimmermann, Jochen / Schramm, Julian (2016): Arm trotz Sparen? Perspektiven der Ertragsbeteiligung für Lebensversicherte. In: Brömmelmeyer, Christoph / Heiss, Helmut / Meyer, Ulrich / Schwintowski, Hans-Peter / Schwintowski, Hans-Peter / Wallrabenstein, Astrid / Zimmermann, Jochen (Hrsg.): Altersarmut trotz Alterssicherung, S. 9-35.

Bieber, Ulrich / Stegmann, Michael (2016): Alterssicherung und Altersvorsorge in Deutschland. Überblick über die Datenlage. In: Deutsche Rentenversicherung, S. 1-26.

Blank, Florian (2016): Einstieg in den Ausstieg? Die Entwicklung der Förderung der „Riester-Rente“. In: Sozialer Fortschritt, S. 97-102.

Brenke, Karl (2016): Die allermeisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen. In: DIW-Wochenbericht, S. 1071-1076.

Flassbeck, Heiner (2016): Eine „kapitalgedeckte“ Rente gibt es nicht. Das Problem der Verzinsung von Ersparnissen fürs Alter. In: Soziale Sicherheit, S. 149-153.

Schneider, Ulrich (2017): Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung notwendig. Für eine echte Bürgerversicherung und echte Grundsicherung. In: Soziale Sicherheit, S. 73-78.

Tiefensee, Anita / Grabka, Markus M. (2017): Das Erbvolumen in Deutschland dürfte um gut ein Viertel größer sein als bisher angenommen. In: DIW-Wochenbericht, S. 565-570.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 14. 09.2017 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. In dem Tätigkeitsbericht 2016, der im September 2017 veröffentlicht wurde, berichtet die Bürger/innenbeauftragte von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen.

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Die Bürger/innen richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.

Der Bericht unterteilt sich inhaltlich in die drei Schwerpunkte: Anregungen und Vorschläge, Berichte sowie Fallbeispiele und enthält darüber hinaus u.a. Statistiken (z.B. Anzahl der Gesamtneueingaben, Entwicklung der Eingaben nach Sachgebiet, Eingaben nach Schwerpunkt der Beratung, Eingaben nach Petent/in, Entwicklung der absoluten jährlichen Eingabezahlen 2007 bis 2016, Abschließend bearbeitete Eingaben im Berichtsjahr mit Erledigungsart, Öffentlichkeitsarbeit) sowie ein Positionspapier zur Novellierung des SGB II mit Änderungsvorschlägen im Hinblick auf u.a. Zwangsverrentung; Kosten der Unterkunft; Hilfebedürftigkeit – Abschaffung der horizontalen und Einführung der vertikalen Berechnungsmethode; Leistungen zur Teilhabe und Bildung – Abschaffung des gesonderten Antrags nach „ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II; Ermittlung/Anpassung der Bedarfe zu den Leistungen zur Teilhabe und Bildung; Leistungen für Auszubildende aus dem SGB II ins BAföG und SGB III – „Doppelzuständigkeiten vermeiden“; Aufrechnung ($ 43 SGB II); Überprüfungsantrag $ 44 SGB X; Anrechnung einer einmaligen Einnahme bei vorzeitigem Verbrauch sowie mit Ausführungen zu einem grundlegenden systematischen Reformbedarf.

Anregungen und Vorschläge beziehen sich auf:

  • die Abschaffung der Zwangsverrentung nach § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Vorschlag einer schrittweisen Anpassung dieser Regelung an das gestiegene Renteneintrittsalter;
  • die Bekämpfung von Altersarmut durch gestaffelte Rentenfreibeträge, die im SGB XII festgehalten werden und für private oder betrieblich sowie gesetzliche Renten Gültigkeit haben;
  • die Stärkung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Erleichterung des Zugangs durch z.B. Teilkostentarife für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtberatungen bei einem Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.

Neben den oben lediglich skizzierten Anregungen und Vorschlägen enthält der 116 Seiten lange Teilhabebericht 2016 weitere ausführlichere Anregungen und Vorschläge für die Themen:

  • BAB / BAföG: Vereinfachung der Regelungen für Auszubildende (SGB II),
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Mietrichtwerte (SGB II),
  • Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung (SGB VIII).

Berichte thematisieren folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Als ein Problem wird die eingestellte Zahlung des Krankengeldes bei mutmaßlicher Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bei verspäteter Arbeitsunfähigkeit angeführt. Entsprechend fordert die Bürgerbeauftragte die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ohne die Versicherten mit darauf bezogenen Streitigkeiten zu belasten. Ein weiteres Problem sei die sogenannte Notversorgung mit Leistungen nach dem SGB V durch Beitragsschulden, woraus sich die Forderung der Bürger/innenbeauftragten eines gesetzlich eindeutig geregelten Anspruchs auf Abschluss einer tragfähigen Vereinbarung über Ratenzahlungen ergibt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – Als problematisch ist die drohende Armut bei Erwerbsminderungsrenten zu nennen. In Anbetracht des oft zu niedrigen Rentenniveaus begrüßt die Bürger/innenbeauftrage den Bundesregierungsbeschluss über langfristige Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Andere Forderungen im Hinblick auf die Einführung eines Rentenfreibetrags, die Stärkung der Rentenversicherung, die verstärkte Vollerwerbsfähigkeit, die Steigerung der Rentenbeiträge mittels eines angemessenen Mindestlohns etc. liegen laut der Bürger/innenbeauftragten begründet in dem generell sinkenden Rentenniveau und der damit verbundenen steigenden Altersarmut. Des Weiteren sei die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen in Beobachtung der wachsenden Unzufriedenheit von Betroffenen mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherungsträger eine wichtige Aufgabe.
  • Soziale Pflegeversicherung – Anfragen wurden vor allem im Bereich des neu eingeführten Begutachtungssystems verzeichnet. Daneben bezogen sich andere auf die Voraussetzungen zur Förderung von Umbaumaßnahmen, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI). Erfreulich ist, dass zur Sicherstellung der Gewährung einer wohnortnahen Beratung in 14 von 15 Kreisen und allen kreisfreien Städten Pflegestützpunkte vorhanden seien.
  • Sozialhilfe – Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (mit Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der zahnärztlichen Behandlung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), gefolgt von den Petitionen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie abschließend derer zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen und den Hilfen zum Lebensunterhalt. Damit bildete auch in diesem Jahr der Teilbereich Eingliederungshilfe einen Schwerpunkt der Arbeit, wobei der Fokus vor allem auf die bis vor kurzer Zeit schwierige Thematik der Schulbegleiter/innen gelegen habe.

Die grob umrissenen obigen Berichte werden von weiteren Berichten ergänzt:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Arbeitsförderung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Beihilfe,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Rundfunkgebühren,
  • Schulangelegenheiten,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeld nach dem Wohngesetz.

Mittels der zum Schluss aufgeführten 19 Fallbeispiele werden die differenten Schwerpunktthemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe/Schulbegleitung, Sozialhilfe, BAföG, Beihilfe, Schulangelegenheiten) des Teilhabeberichts 2016 anschaulich illustriert.

Allen interessierten Personen steht der Teilhabebericht 2016 als PDF zur Verfügung.

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Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat einen Dossier Demografischer Wandel. In diesem Rahmen wird der Demografische Wandel inhaltlich in sechs Rubriken ausführlich betrachtet:

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  • Einführung: Der demografische Wandel,
  • Handlungsfelder,
  • Debatten und Standpunkte,
  • Demografie weltweit,
  • Infografiken,
  • Bildergalerie Demografie: Daten, Fakten Trends

Zudem werden diverse Materialien (z.B. zur Demografiestrategie der Bundesregierung, zum Demografieportal des Bundes und der Länder, zur Demografiepolitik in Deutschland u.v.m.) zur eingehenderen Beschäftigung mit dem Thema des demografischen Wandels bereitgestellt. Interessierte Personen gelangen hier zu dem Dossier Demografischer Wandel der bpb.

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Wir berichteten bereits im Sommer über den Bericht, in dem etwa 1000 Telefonbefragungen zu Bedarfen und Bedürfnissen älterer Türkeistämmiger in Deutschland im Hinblick auf das Leben im Alter ausgewertet wurden. Nun ist in der Zeitschrift "Forschung Aktuell" ein zusammenfassender Artikel erschienen.

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Den kompletten Bericht können Sie hier einsehen. Die Zusammenfassung steht Ihnen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.

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Die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen hat sich in diesem Jahr auch mit politischer Partizipation von älteren Menschen - vor allem im Kontext der parlamentarischen Wahlen – befasst. Lesen Sie hier eine Auswahl der entsprechenden Literaturhinweise.

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Direkt kostenfrei und online können Sie folgende Quellen abrufen:

Brenke, Karl / Kritikos, Alexander S. (2017): Wählerstruktur im Wandel. DIW-Wochenbericht, S. 595-606.

Stadtmüller, Sven (2014): Demografische Alterung und politische Machtverhältnisse.


Folgende Bücher bzw. Herausgeberbände sind zu dem Thema erhältlich:

Biermann, Paul (et al, 2016): Politische Bildung im Alter. "Wir waren ein bisschen wilder und sind jetzt altersmilde geworden".

Bundeswahlleiter (Hrsg., 2014): Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen (Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014; H. 4).

Holtmann, Everhard (2017): Der Parteienstaat in Deutschland. Erklärungen, Entwicklungen, Erscheinungsbilder. Bundeszentrale für Politische Bildung.

Kaeding, Michael / Haußner, Stefan / Pieper, Morten (2016): Nichtwähler in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Ursachen und Konsequenzen sinkender Wahlbeteiligung.

Konzelmann, Laura / Bergmann, Michael / Rattinger, Hans (2014): Demographic change in Germany - its political.

Wiesendahl, Elmar (Hrsg., 2017): Parteien und soziale Ungleichheit.


Diese Beiträge finden Sie in Herausgeberbänden und Fachzeitschriften:

Arndt, Christoph (2014): The electoral consequences of reforming a Bismarckian welfare state. In: Staffan Kumlin / Isabelle Stadelmann-Steffen (Hrsg.): How welfare states shape the democratic public. S. 132-155.

d'Antonio, Oliver / Munimus, Bettina (2017): Parteien und die Altenrepublik Deutschland. In: Elmar Wiesendahl (Hrsg.): Parteien und soziale Ungleichheit. S. 303-329.

Arnold, Felix / Freier, Ronny / Kroh, Martin (2015): Geteilte politische Kultur auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung? DIW-Wochenbericht, S. 803-814.

Europawahl 2014. Mit der EU verbinden die Bürger vor allem Freiheit und Mobilität. Informationsdienst Alter & Forschung, S. 3-15.

Kobold, Kevin (2014): Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 - ein Vergleich. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistiken. Wirtschaft und Statistik, 2014, S. 718-732.

Milic, Thomas / Sidler, Andreas (2016): Politische Partizipation im Alter - Entwicklung und Interpretationen. Angewandte Gerontologie appliquée, S. 12-14.

Parteibindung im Zeitverlauf. wenn die Gesellschaft immer älter wird - wählt sie dann zunehmend konservativ? Informationsdienst Alter & Forschung (2014), S. 17-20.

Schmidt, Manfred G. (2015): Auf dem Weg in die Gerontokratie. Der Bürger im Staat, S. 88-94.

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Im Juni dieses Jahres hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den vierten Infobrief zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen herausgebracht. Dieser Infobrief thematisiert neue Wohnformen und die technische Unterstützung.

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Demnach werden neue Technologien zur Unterstützung Pflegebedürftiger in ihrer Häuslichkeit sowie qualitative und an den Nutzer/innen orientierte neue Wohnformen betrachtet und diskutiert. Diese inhaltliche Darstellung ist als eine Zwischenbilanz des bisherigen Modellprogramms, zu dem im Laufe dieses Monats ein weiterer Infobrief erscheinen wird und welches nächstes Jahr im Sommer seinen Abschluss finden wird, zu verstehen. Im Rahmen des vierten Infobriefs erhalten Sie Informationen:

  • zum Bericht der Forschungsstelle Pflegeversicherung,
  • zu neuen Wohnformen und technischer Unterstützung,
  • zum Projekt „ALPHA Technikunterstützte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“,
  • zum Projekt „QuoVadis: Vernetztes Wohnen im Quartier mit Demenz“ sowie
  • zum Projekt „Pflege@Quartier“.

Bericht der Forschungsstelle Pflegeversicherung

Technologien nehmen in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen und damit auch für ältere sowie pflegebedürftige Menschen durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der Entwicklung und Gestaltung eine wichtige Rolle ein. Beispielsweise steigern Sicherheits- und Sensorsysteme in Wohnungen die Unabhängigkeit der Nutzer/innen. Kritisiert wird jedoch die bislang nur punktuelle Integration technologische Entwicklungen in den Pflegealltag. Dies hat seine Ursache in dem Mangel an Arbeiten, die solche Technologien in den differenten pflegerischen Settings unter Berücksichtigung diverser Aspekte messen und evaluieren. Aus diesem Grund wurden die in diesem Infobrief aufgeführten Projekte für eine ausführliche Beschreibung ausgewählt.


Neue Wohnformen und technische Unterstützung

Neben der wachsenden Bedeutung von technischen Unterstützungssystemen im gesundheitlichen Bereich ist auch ein Anstieg im Bereich des Wohnens im Alter und im Hinblick auf pflegebedürftige Menschen als Nutzer/innen zu verzeichnen. Nutzer/innen neuer Wohnformen erachten technische Unterstützungssysteme zunehmend als wichtig, wobei die Affinität zu Nutzung dieser bei den hochaltrigen Personen geringer ist. Damit wird auch deutlich, dass die Akzeptanz technologischer Unterstützung neben dem konkreten Nutzen vom Alter abhängt. Zudem zeigt sich, dass die Technologien sich an den individuellen Bedarfen sowie den Zugangsmöglichkeiten im Sinne einer systematischen Aufklärung der Nutzer/innen zu orientieren haben und im Hinblick auf die Wohnungswirtschaft der Aspekt der Nachhaltigkeit erfüllt sein müsse.


Projekt „ALPHA Technikunterstützte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“

Das Projekt verfolgt das Ziel die Fähigkeiten und Ressourcen von Personen mit Demenz in Wohngemeinschaften aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren. Hierbei nehmen die Aspekte:

  • der fachlichen Gestaltung des Umfelds,
  • der gesicherten Teilhabe am gesellschaftliche Leben von Bewohner/innen sowie
  • der gesteigerten Lebensqualität und Sicherheit

eine wichtige Stellung ein. Zur Unterstützung von autonomen und selbstbestimmten Strukturen sollen technische Systeme der Assistenz Anwendung finden. Zur Umsetzung dieser Ziele hat das Projekt folgende technische Assistenzsysteme zur Umgebungsgestaltung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen eingesetzt:

  • automatische Raumbeleuchtung beim Aufstehen zur Reduktion der Sturzgefahr,
  • Bewegungsmelder und Türkontakte mit Kopplung zum Telefon des Personals zur Unterstützung in ihrem Arbeitsalltag.

Projekt „QuaVadis: Vernetztes Wohnen im Quartier mit Demenz“

Ziel des Projektes ist die Ermöglichung möglichst langanhaltender Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit leichten Kognitionseinschränkungen (vor allem Personen mit beginnender Demenz) in ihrer eigenen Wohnung und somit die Verhinderung einer vorzeitigen stationären Unterbringung. Hierzu wurde ein Betreuungs- und Sicherheitssystem, welches eine Verbindung von technischer Wohnungsausstattung und quartierbezogenem Management aufweist, eingesetzt. Dieses Versorgungskonzept berücksichtigt Aspekte der Nutzerorientierung, der leichten Bedienbarkeit und der Unauffälligkeit der technischen Geräte (z.B. Hausnotrufsystem, Türkontakt, Herdabschaltung, Bewegungsmelder, Stromsensoren usw.). Das Techniksystem werde durch die Ermöglichung der fachgerechten und situativen Reaktionen auf Notfälle und Probleme im Ergebnis als hilfreich erachtet.


Projekt „Pflege@Quartier“

Das Projekt Pflege@Quartier wurde von der GESOBAU und der AOK Nordost zur Entwicklung von innovativen Konzepten der Unterstützung pflegebedürftiger Personen, pflegender Angehöriger und beruflich Pflegenden gegründet. Fokussiert werden die Entwicklung und Umsetzungen von innovativen Lösungen, die übergeordnet die Selbstbestimmung sowie Selbstständigkeit in der Häuslichkeit erhalten und damit untergeordnet die Verbesserung der individuellen Versorgung, die Erleichterung im alltäglichen Leben, die Erhöhung des Wohlbefindens und der Sicherheit sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Information, des Kontaktes und der Kommunikation erreichen. Hierzu sollen der Einsatz technischer Systeme und persönlicher Dienstleistungen miteinander verknüpft werden. Neben der Gewinnung von Teilnehmer/innen, der Durchführung von analytisch ausgerichteten Workshops und der Rekrutierung von Firmen zur Ausstattung der Wohnungen des Projektes bietet die entstandene Musterwohnung „Pflege@Quartier im Märkischen Viertel in Berlin interessierten Personen einmal in der Woche Raum für Sprechzeiten in Bezug auf das Konzept und Möglichkeiten der Umsetzung in der eigenen Wohnung.

Der Infobrief des GKV-Spitzenverbands steht Ihnen mit vertiefenden Informationen zu den obigen Ausführungen und weiteren Hinweisen (z.B. Kontaktdaten und Laufzeiten der Projekte) als PDF zur Verfügung.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

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Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

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Der Sozialverband VdK fordert anlässlich Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Armutsgefährdung in Deutschland einen entschlossenen Kampf gegen Armut. Die Zahlen bestätigen aus Sicht des VdK den großen Handlungsbedarf beim Thema Armutsbekämpfung.

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„Armut hat viele Ursachen: Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich, ein Mindestlohn, mit dem man kaum über die Runden kommt, fehlende Perspektiven für Langzeitarbeitslose, Teilzeitfallen für Frauen und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland. Deshalb fordert der Sozialverband ein Gesamtkonzept, um Armut erst gar nicht entstehen zu lassen und bestehende Armut wirksam zu bekämpfen. „Dazu gehört ein Zusammenwirken von Steuerpolitik, Bildungs-, Familien-, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik sowie Gesundheitspolitik.“

Zudem müssten viel mehr Menschen in Deutschland von der positiven Wirtschaftsentwicklung profitieren: „Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte und Langzeitarbeitslose dürfen nicht länger abgehängt werden“, so die VdK-Präsidentin.

Wirkungsvoll Abhilfe könnte aus Sicht des Sozialverbands VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik in Form einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen schaffen. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, für die Unterstützung von Familien und Pflegebedürftigen und für Renten, die zum Leben reichen.“

Der VdK hat auf seiner Homepage auch Ausführungen zu den konkreten Forderungen gegen Armut und die Finanzierung sozialer Balance eingestellt.

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