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7. August 2026

Pflegestützpunkte inzwischen fast bundesweit verfügbar

Bei Pflegestützpunkten handelt es sich um niedrigschwellige Beratungsstellen, die kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Gemäß § 7c SGB XI sind die Länder verpflichtet, Pflegestützpunkte einzurichten. Finanziert werden diese durch die Kranken- und Pflegekassen sowie durch kommunale Träger. Für eine Beratung müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.

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Pflegestützpunkte werden insbesondere von Menschen genutzt, die Fragen zum Thema Pflege haben, weil sie beispielsweise Angehörige versorgen oder selbst pflegebedürftig sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln und Angehörigen geeignete Vorgehensweisen aufzeigen. Auch wer sich mit der Bürokratie, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, überfordert oder orientierungslos fühlt, kann sich von den Berater*innen – oftmals ausgebildeten Pflegefachkräften – vor Ort unterstützen lassen. Ebenso geben die Mitarbeitenden Auskunft bei der Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst sowie zur Beantragung eines Pflegegrades.

Die Berater*innen verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen Angebote und Institutionen und können Ratsuchende bei Bedarf an diese vermitteln. Auch Fragen zur Selbstfürsorge pflegender Angehöriger können Anlass für den Besuch eines Pflegestützpunktes sein.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 700 Pflegestützpunkte. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass mittlerweile zwar fast jedes Bundesland über Pflegestützpunkte verfügt, diese jedoch ungleich über das Bundesgebiet verteilt sind. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Länder selbst entscheiden können, wo und wie viele Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Besonders deutlich zeigt sich dies in Bayern, wo es regional große Unterschiede gibt. Vor allem ländlich geprägte Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin Lücken aufweisen, verfügen häufig über zu wenige Pflegestützpunkte.

„Der VdK fordert, dass die Pflege zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wird“, heißt es in einer Stellungnahme vom 06. Juli. Auf diese Weise soll der Zugang zu Pflegestützpunkten allen Menschen unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden.

Den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt können Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) durch die Eingabe Ihrer Adresse oder Postleitzahl ermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Pflegestützpunkte in Ihrer Region, einschließlich ihrer Kontaktdaten und Leistungen.

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