Logo DISW

Seit Jahren hält die Debatte darüber an, ob und in welcher Form ungesunde Lebensmittel für Verbraucher/innen sichtbar gekennzeichnet werden sollen. Eine Befragung der Verbraucher/innen ist gestartet und soll nun entscheiden, welches Nährwertlogo kommt.

Weiterlesen

Vergangenen Monat berichteten wir im Zuge des Skandals um das Nestlé-Video mit Ministerin Julia Klöckner (CDU) bereits über die Pläne, nach jahrelanger Diskussion nun ein Nährwertlogo einführen zu wollen. Die angekündigte Befragung von Verbraucher/innen durch das Bundesernährungsministeriums zu der Art der Kennzeichnung hat nun begonnen und soll im September zu einem Ergebnis führen. Dabei werden einer Gruppe von 1.600 Personen verschiedene Formen der Kennzeichnung vorgelegt, die insbesondere auf Verständlichkeit geprüft werden sollen. Es handelt sich um Logos, die Angaben zu Fett, Zucker oder Salzgehalt besser veranschaulichen sollen, um Verbraucher/innen besser über ungesunde Lebensmittel informieren zu können. Das bekannteste System dürfte der aus Frankreich stammende „Nutri-Score“ sein, einem fünfstufigen Ampelsystem, dass auch wichtige Nährwerte wie Proteine oder Ballaststoffe in die Bewertung einfließen lässt. Für dieses System machen sich Verbraucherschutzorganisationen stark, da es sich um eine übersichtliche und leicht verständliche Darstellung handelt.

Das Resultat der Verbraucherbefragung sei für Ernährungsministerin Klöckner maßgeblich. Sie wolle dann einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen, der eines der Kennzeichnungsformen empfehle.

Schließen


Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat einen Offenen Brief an alle Verkehrsminister/innen in Bund und Ländern sowie an Eisenbahnverkehrsunternehmen formuliert. Darin werden Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen auf Bahnreisen gefordert.

Weiterlesen

In einem Offenen Brief kritisiert der Deutsche Behindertenrat die Verkehrsministerien und die verschiedenen Bahnunternehmen für die behindertenunfreundlichen Reisebedingungen. „Die viel zu kurzfristige Mitteilung und intransparente Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bahn hat zu massiven Verunsicherungen bei behinderten Menschen geführt. Es ist auch völlig unverständlich, warum die DB eine zumutbare Vorgehensweise nicht in ihrer programmbegleitenden Arbeitsgruppe mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen abgesprochen hat“, heißt es in dem Brief. Zentrale Forderung des DBR ist, dass künftig eine Anmeldung für Hilfeleistungen ausreichen muss, egal wie viele Verkehrsunternehmen genutzt würden. Bislang müssen Menschen mit Behinderungen, die (zum Beispiel bei Umstiegen) auf Hilfe angewiesen sind, diesen Hilfebedarf bei den verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen einzeln anmelden. Der Behindertenrat fordert daher einheitliche Ansprechpersonen für diese Fälle.

An die Politik appelliert der Brief auch: „Der gewollte Wettbewerb im Schienenverkehr darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen auf der Strecke bleiben.“ Den vollständigen Brief finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Behindertenrats.

Schließen


Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

Weiterlesen

Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

Schließen


Die Deutsche Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung "IN FORM" hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem gesunde Lebensführung im Alter gefördert werden soll.

Weiterlesen

Das Projekt „Im Alter IN FORM“ konzentriert sich auf die Themen Ernährung, Bewegung und Soziale Teilhabe. Zu diesen Themen werden viele Artikel auf der Internetseite veröffentlicht. Diese sollen durch Beratung und Aufklärung zur Gesundheitsförderung beitragen.

„Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung bis ins hohe Alter fördern die Gesundheit und beugen Erkrankungen vor. Ältere Menschen können durch ein gezieltes Bewegungstraining ihre Selbständigkeit länger aufrechterhalten und auch ihr Sturzrisiko deutlich mindern.“, heißt es auf der Internetseite des Projekts. Teil des Angebots sind neben den Online-Artikeln unter anderem Schulungen, Beratung von Kommunen oder Qualifizierungen von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit.

Nähere Informationen, aktuelle Artikel sowie Angebote des Projekts finden Sie auf der projekteigenen Internetseite.

Schließen


In Deutschland werden etwa 2 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die meisten davon auch durch Angehörige. Viele stehen dabei jedoch vor der Frage der Finanzierung.

Weiterlesen

Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse können sich 85% der Deutschen vorstellen, selbst eine/n Verwandte/n zu pflegen.  Oftmals scheitert das jedoch an der Zeit und am Geld. Doch es gibt einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zu Pflegezwecken, in großen Betrieben sogar bis zu 6 Monaten.

In dieser Zeit ist die Arbeitgeber/in jedoch nicht zu einer Lohnzahlung verpflichtet. Geld zahlt in diesem Fall die Pflegeversicherung, allerdings nur für 10 Tage und nur bis zu 90% des Nettogehalts. Nach Ablauf der 10 Tage gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Zusätzliches Geld bekommt ein/e Angehörige/r aus der Pflegeversicherung der Pflegebedürftigen, was in der Höhe der Zahlung einen Vollzeitjob nicht ausgleichen kann.

Auch wenn es Pflegegeld und eine Lohnersatzleistung in den ersten Tagen gibt, bleibt die Finanzierung einer längerfristigen Pflege von Angehörigen daher eine schwere Aufgabe.

Weitere Informationen zu den Fragen der Finanzierung und den Rechtsansprüchen sind einer Zusammenfassung des Sozialverbands SoVD zu entnehmen.

Schließen


Der Mangel an Wohnraum in deutschen Großstätten besteht seit Jahren. Während Studierende, Arbeitende und besonders junge Familien in Städten wie Berlin, Hamburg und München immer mehr Miete für immer weniger Platz bezahlen, wären wohl viele Senior/innen zufriedener, wäre ihre Wohnung kleiner – im Durchschnitt um 23 Quadratmeter.

Weiterlesen

So berichtete die Berliner Morgenpost: Würde man diese Wünsche verwirklichen, ergäben sich mehr als 200.000 freie Wohnungen ab einhundert Quadratmetern alleine in Berlin – diese Zahlen stammen von einer repräsentativen Umfrage zu den Wohnbedürfnissen und -wünschen der älteren Berliner/innen, die vom Institut Arbeit und Technik (IAT) und dem Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS Forschung & Beratung GmbH) durchgeführt wurden. In Auftrag gegeben wurde die Studie vom Berliner Immobilienunternehmen Berlinovo, „um eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen zu haben, um unser bestehendes Angebot für Senioren zu optimieren und mit Projektentwicklungen zu erweitern", so der Sprecher der Berlinovo-Geschäftsführung.

Mit der Befragung von Menschen im Durchschnittsalter von 65,5 Jahren wolle man auch anderen wohnungs- und sozialwirtschaftlichen Akteuren in Berlin wertvolles Material zur Verfügung stellen: Denn nicht nur an der zu großen Größe der Wohnungen, auch an deren Zugänglichkeit scheitere es zum Teil – laut Studie bei mehr als 40 Prozent der Teilnehmenden. Weil aber das Angebot an bezahlbaren kleineren, barrierefreien – beziehungsweise sogenannten barrierearmen – Wohnungen, sehr klein ist, stellt sich ein Umzug für viele ältere Personen nicht als finanziell lohnenswert oder möglich heraus.

Aus diesem Grund denke die Berlinovo an, sich in Zukunft für preiswertere Wohnungen speziell für Senior/innen zu engagieren: Denn bislang gäbe es erst circa 400 solche „SenioAktiv“-Wohnungen in Berlin, eine Zahl die der Nachfrage sicherlich nicht gerecht werden kann. Es ist dem Geschäftsführer klar, „dass es eine sportliche Herausforderung ist, gerade auch preiswerte Seniorenwohnungen neu zu bauen“, man wolle allerdings auf Erfahrungen im Bereich studentischen Wohnens bauen und so in einem ähnlichen Preissegment – um 335 Euro Monatsmiete – auch Alters-geeignete Wohnungen anbieten können.

Trotz der Schritte des Immobilienunternehmens stellt sich die Frage, ob es nicht am Staat liege die Wohnraumverteilung insbesondere in Großstädten zu optimieren: Zwar finden sich beispielsweise mit Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) als Aufsichtsratsvorsitzender des Immobilienunternehmens auch Politiker in der Angelegenheit wieder, allerdings als private Akteure – bei einem Thema, welches eben nicht privat, sondern für die Öffentlichkeit bundesweit relevant ist.

Schließen


Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

Weiterlesen

Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

Schließen


Für die meisten Menschen bedeutet ein gutes Leben im Alter, dass sie solange wie möglich selbstständig in der eigenen Wohnung und der vertrauten Umgebung leben können. Ob sich dieser Wunsch verwirklichen lässt, hängt nicht nur davon ab, wie die eigene Wohnung ausgestattet ist, sondern ganz entscheidend auch vom Wohnumfeld.

Weiterlesen

Dazu gehört die Versorgung mit Ärzten genauso wie die Zufriedenheit mit dem öffentlichen Nahverkehr oder das Verhältnis zu den Personen aus der Nachbarschaft. Der aktuelle Report Altersdaten beleuchtet diese Themen unter Verwendung von Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS) und betrachtet dabei die Gruppe der 40- bis 85-Jährigen, also Menschen im mittleren und höheren Lebensalter. Über den Alterssurvey haben wir in der Vergangenheit bereits einen Überblick gegeben.

Folgende Ergebnisse konnten hinsichtlich der drei Schwerpunkte erhoben werden:

Viele 40- bis 85-Jährige sind mit der Versorgung in ihrem Umfeld zufrieden: Mehr als 40 Prozent dieser Altersgruppe sind der Ansicht, dass das Angebot an Einkaufsmöglichkeiten ausreichend sei und nur sechs Prozent sehen sich unzureichend mit Ärzt/innen und Apotheken im Wohnumfeld versorgt. Allerdings ist nur jede dritte Person mit der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zufrieden. Der vermutlich vor allem im ländlichen Bereich unzureichende öffentliche Nahverkehr führt zu Teillösungen, wie wir sie in unseren Berichten zur Mitfahrbank thematisiert haben.

Begegnungsstätten und Mehrgenerationenhäuser als Treffpunkte für Senior/innen: Die bekanntesten und am häufigsten genutzten seniorenspezifischen Angebote am Wohnort sind die Begegnungsstätten für Senior/innen und Mehrgenerationenhäuser. Knapp drei Viertel der 40- bis 85-Jährigen kennen ein solches Angebot und neun Prozent nutzen dieses auch.

Kleine Hilfen unter Personen aus der Nachbarschaft sind beliebt: Die meisten 40- bis 85-Jährigen können auf Hilfe aus der Nachbarschaft zurückgreifen, wenn es um kleine Hilfeleistungen und Gefälligkeiten geht: 88,9 Prozent der befragten Personen geben an, zwei oder mehr Nachbar/innen um eine Gefälligkeit bitten zu können. Allerdings haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und daher besonders auf solche Unterstützung angewiesen sind, deutlich seltener Menschen in ihrer Nachbarschaft, die sie um einen Gefallen bitten können.

Weitere Ergebnisse zum Thema finden Sie im aktuellen Report Altersdaten „Wohnumfeld und Nachbarschaftsbeziehungen in der zweiten Lebenshälfte“, der zum kostenlosen Download bereit steht.

Weitere Befunde aus dem Deutschen Alterssurvey, einer Studie, die alle drei Jahre vom Deutschen Zentrum für Altersfragen durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, finden Sie auf der Homepage des Alterssurveys.

Schließen


"Beispielsweise… Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter." ist eine neue Serie dieses Portals. Hier werden wir vorbildhafte Konzepte präsentieren, die das Leben im Alter erleichtern und zum Nachahmen anregen sollen.

Weiterlesen

Der Anteil der SeniorInnen an der Gesamtbevölkerung wächst in nahezu allen Kommunen stetig. Doch nicht nur die Altersstruktur ändert sich und bringt neue Bedarfe mit sich - auch kulturelle Unterschiede, ein Wandel der Familienstrukturen, Tendenzen von Vereinsamung und vorzeitiger Berufsaufgabe zählen zu den neuen Herausforderungen. Ein gutes Leben im Alter muss:

  • der zunehmenden Vielfalt von Lebensentwürfen entsprechen
  • die individuellen Kompetenzen jedes Menschen zur freien Gestaltung seines Lebens fördern.

In diesem Sinne bedarf es neuartiger Ansätze, um einem solchen veränderten Altersbild zu begegnen. Oftmals braucht es „nur“ einen Anstoß, um Ideen und konkrete Handlungsschritte umzusetzen. Vielfach haben BürgerInnen dies bereits getan, so dass das Rad nicht immer wieder neu erfunden, sondern nur den lokalen Bedingungen angepasst werden muss.

Die Serie "Beispielsweise…" stellt gute Ideen aus dem gesamten Bundesgebiet vor und zeigt konkrete Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten auf, damit eine Umsetzung auch bei Ihnen vor Ort attraktiv und realisierbar wird.

Als „gute Ideen“ werden hier solche Ansätze und Konzepte bezeichnet, die durch mindestens zwei Merkmale gekennzeichnet sind: Sie weisen als lokale Kleinstprojekte innovativen Charakter auf und wurden von engagierten BürgerInnen oder einzelnen Kommunen und Organisationen initiiert.

Die Projekte sollen das Potential haben, in Gemeinden, Kommunen, Kreisen oder Städten in Schleswig-Holstein übernommen zu werden, Nachahmende bzw. MitstreiterInnen zu finden und so zu einem guten Leben im Alter beizutragen. Es sollen konkrete Handlungsschritte erkennbar sein und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, damit eine Umsetzung attraktiv und realisierbar wird. Es werden einzelne Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet dargestellt.

Insbesondere sollen durch die Reihe Personen angesprochen werden, die sich vor Ort für die Umsetzung innovativer Vorhaben einsetzen möchten. Neben der Darstellung der „Gute Idee-Projekte“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Initiativen zu dokumentieren, die sich davon anregen ließen, selbst etwas zu starten.

Auch Sie können dabei mitwirken:

  • Sie kennen ein Projekt, welches das Leben im Alter einfacher macht oder möchten ein eigenes Projekt vorstellen? Schreiben Sie uns an unten stehende Kontaktadresse. Bitte nennen Sie uns vor allem den Namen des Projektes und eine AnsprechpartnerIn, falls bekannt.
  • Sie haben Fragen zu einem der vorgestellten Projekte? Schreiben Sie uns! Die Anfragen werden zudem (Ihr Einverständnis vorausgesetzt und in anonymisierter Form) zusammen mit den Antworten auf den Seiten des Portals veröffentlicht. So können viele Menschen von Ihren Fragen und unseren Antworten profitieren.

Kontakt:

Deutsches Institut für Sozialwirtschaft e.V.
Ringstr. 35, 24114 Kiel
Ansprechpartner: Henning Kiani
E-Mail: kiani@institut-sozialwirtschaft.de

Bildrechte: De Visu / fotolia / Foto-ID #115118583

Schließen


Das Netzwerk "European Foundations’ Initiative on Dementia" (EFID) wurde 2011 gegründet und wird derzeit von sieben Stiftungen unterstützt. Mit einem mapping paper werden vorbildhafte demenzfreundliche Kommunen bzw. Initiativen aus ganz Europa vorgestellt.

Weiterlesen

Zu den sieben unterstützenden Initativen gehört u.a. die Robert Bosch Stiftung. Durch EFID soll die Lebensqualität sowohl von Menschen mit Demenz als auch ihres Umfeldes verbessert werden. Vor allem soll die Erkrankung entstigmatisiert werden. Die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken bedeutet auch eine neue gesellschaftliche Wahrnehmung der Erkrankung zu erreichen sowie eine Stärkung des Engagements von Kommunen und Zivilgesellschaft.

Mit der Broschüre „Ich bin noch immer derselbe Mensch“ wurde zu einer neuen Art der Kommunikation aufgerufen. Der Kurzfilm "The customer remains the king" beschreibt das Leben von vier demenzerkrankten Menschen in Belgien.

Online können Sie eine deutschsprachige Zusammenfassung und die englischsprachige Gesamtausgabe des mapping paper herunterladen.

Zur Zeit strebt EFID eine stärkere Vernetzung zwischen PartnerInnen und Modellprojekten an.

Schließen

 

seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}