Weiterlesen Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden. Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig. Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind. Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung. Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.
Alltägliches Leben
Neues Altersvorsorgedepot ab 2027
22. Juli 2026Weiterlesen Wie das neue Altersvorsorgedepot im Detail ausgestaltet sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Dies wird sich mit der Einführung entsprechender Angebote auf dem Markt zeigen. Voraussichtlich wird eine Anlage in verschiedene Fonds, Anleihen oder vergleichbare Anlageformen möglich sein. Der Staat wird die ersten 360 Euro im Jahr mit 50 % fördern, darüber hinaus Einzahlungen bis zu 1.800 Euro mit 25 %. Maximal sind somit Förderungen von 540 Euro pro Jahr möglich. Für Eltern wird es zusätzliche Zuschüsse geben, für unter 25-Jährige zudem einen einmaligen Bonus. Der Mindestbetrag der Einzahlung soll bei 10 Euro im Monat liegen. Vorgesehen ist außerdem ein Standarddepot, das insbesondere für Einsteiger*innen geeignet ist. Dieses soll so ausgestaltet werden, dass es auch digital und ohne Beratung abgeschlossen werden kann. Der Staat möchte neben privaten Anbietern wie Banken oder Lebensversicherungen ebenfalls ein eigenes Angebot schaffen. Während der Ansparphase sollen laut Gesetzentwurf keine Steuern auf Vorabpauschalen anfallen. Außerdem sollen Fondswechsel steuerfrei möglich sein. Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch Selbstständige Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge, die nicht an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt ist. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Depot, das frei gestaltet werden kann und bei dem Depotinhaber*innen jederzeit Geld entnehmen können, wird das Altersvorsorgedepot ab Renteneintritt in Raten ausgezahlt, sodass das verbleibende Vermögen weiterhin angelegt bleibt. Zu Beginn soll es möglich sein, 30 % des angesparten Vermögens zu entnehmen. Trotz der Vorteile gibt es Aspekte, die kritisch betrachtet werden können. So unterliegen Fondsanlagen Kursschwankungen und sind daher anfällig für kurzfristige Verluste. Zudem setzt die Nutzung des Altersvorsorgedepots ein gewisses Verständnis für Geldanlagen und Fonds voraus, das nicht jede*r mitbringt. Unterstützung dabei, Chancen und Risiken besser einschätzen zu können, könnte daher sinnvoll sein. Darüber hinaus ließe sich argumentieren, dass Menschen mit geringem Einkommen benachteiligt werden, da sie weniger einzahlen können und somit auch weniger Förderung erhalten. Eine gezieltere Ausgestaltung der Fördermechanismen wäre hier denkbar. Genauere Informationen zum Altersvorsorgedepot finden sich auf Finanztip.de. Auf Finanzen.net steht zudem ein Rechner zur Verfügung, mit dem sich die mögliche Förderung berechnen lässt.
Umfrage zu Fahrdiensten für ältere Menschen
3. Juli 2026Senior*innen, die alters- oder gesundheitsbedingt nicht (mehr) über eine eigene Fahrerlaubnis verfügen, sind häufig auf Alternativen angewiesen, um mobil zu bleiben. Neben Taxis sind auch Fahrdienste verbreitet, die von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden angeboten werden. Die Erfahrungen der Nutzer*innen mit Fahrdiensten und ähnlichen Angeboten sollen nun mithilfe einer Umfrage genauer untersucht werden.
Die Befragung wird von der 1999 gegründeten BAGSO Service Gesellschaft durchgeführt und richtet sich an alle Personen ab 50 Jahren. Ihr Ziel besteht nicht nur darin, neue Erkenntnisse über die Mobilität älterer Menschen zu gewinnen, sondern auch Daten zur Zufriedenheit mit Fahrdiensten zu sammeln. Auf Basis der Ergebnisse sollen bestehende Informationslücken geschlossen und die entsprechenden Angebote verbessert werden, sodass sie den Bedürfnissen der Nutzer*innen besser gerecht werden.
Zunächst werden die Teilnehmenden zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Dabei geht es unter anderem darum, wie häufig sie ihre Wohnung verlassen und welche Fortbewegungs- beziehungsweise Verkehrsmittel sie dafür nutzen. Auf diese Weise soll der Mobilitätsbedarf älterer Menschen genauer erfasst werden.
Der Schwerpunkt der Befragung liegt jedoch auf der Nutzung von Taxis und Fahrdiensten. Die Teilnehmenden geben Auskunft über ihr Nutzungsverhalten und werden gefragt, wie vertraut sie mit verschiedenen Fahrdiensten sind. Darüber hinaus beinhaltet die Umfrage Fragen zu den Anlässen, zu denen Fahrdienste genutzt werden. Auch das Sicherheitsgefühl bei der Nutzung dieser Angebote spielt eine Rolle.
Anschließend werden einzelne Aspekte von Fahrdiensten – etwa die Freundlichkeit und Kompetenz der Fahrer*innen oder das Preis-Leistungs-Verhältnis – näher betrachtet. Die Befragten können dabei bewerten, welche Bedeutung diese Kriterien für sie haben. Zum Schluss werden sie gebeten, mögliche Hindernisse zu benennen, die einer Nutzung von Taxis und Fahrdiensten entgegenstehen.
Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil von Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität im Alter. Fahrdienste können dabei eine wichtige Rolle spielen, da sie für viele Senior*innen eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, flexibel ans Ziel zu gelangen – insbesondere dann, wenn die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist und keine Unterstützung durch Angehörige vorhanden ist. Eine Weiterentwicklung der Angebote liegt daher im Interesse vieler älterer Menschen.
Die kostenlose Teilnahme an der Umfrage ist online möglich und dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Die Anonymität aller Teilnehmenden wird gewahrt.
Weiterlesen In einer Meldung der Bertelsmann Stiftung wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ jährliche Einsparungen von mehr als 9,5 Milliarden Euro ermöglichen könnte. Die Regelung erlaubt es Arbeitnehmer*innen mit mindestens 45 Beitragsjahren, bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat wiederholt Überlegungen geäußert, den Zugang zu einem früheren Renteneintritt zu erschweren und das Renteneintrittsalter anzuheben. Begründet wird dies unter anderem mit den finanziellen Herausforderungen des Rentensystems. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch eine breite Unterstützung für die bestehende Regelung. 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, die abschlagsfreie Rente weiterhin ab 65 Jahren zu ermöglichen. 78 Prozent unterstützen zudem die Beibehaltung entsprechender Regelungen für schwerbehinderte Menschen. Nur rund zehn Prozent befürworten Einschränkungen, während lediglich drei Prozent für eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente eintreten. Geschlecht, Wohnort oder politische Orientierung hatten laut Umfrage keinen nennenswerten Einfluss auf die Ergebnisse. Bentele fordert die Bundesregierung auf, von einer Anhebung des Renteneintrittsalters abzusehen. Stattdessen spricht sie sich für stärkere Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung aus, damit Menschen länger gesund arbeiten können. Besonders hebt sie die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen hervor, die Beschäftigten nach längeren Erkrankungen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern sollen. Diese Angebote müssten barrierefrei, leicht zugänglich und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. Darüber hinaus fordert der Sozialverband VdK Deutschland eine Arbeitsmarktpolitik, die Inklusion, Gleichberechtigung und Solidarität stärker in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehöre auch die konsequente Einhaltung der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Schwerbehinderung. Ziel sei es, gesundheitliche Belastungen und finanzielle Risiken im Alter zu verringern, von denen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonders häufig betroffen sind. Der VdK hat die Ergebnisse der Umfrage sowohl in einem Artikel als auch in einem Video aufbereitet.
Was steckt hinter dem sogenannten „Renten-Knall“?
24. Juni 2026Weiterlesen Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden. In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich. Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können. Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK: Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.
Weiterlesen Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen (DigiBäM) Positionspapier veröffentlicht. Darin formuliert der Beirat konkrete Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um digitale Teilhabe im Alter gezielter zu fördern. Der Entwurf fordert unter anderem, digitale Teilhabe stärker gesetzlich zu verankern – beispielsweise im Zwölften Sozialgesetzbuch. Zudem sollten digitale Angebote für ältere Menschen mehrsprachig gestaltet werden, um gezielt auch Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Gleichzeitig plädiert der DigiBäM für barrierefreie und niedrigschwellige Förderangebote, die sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzer*innen orientieren. Ältere Menschen sollten dabei aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um digitale Kompetenzen langfristig selbstständig aufbauen und anwenden zu können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau zentraler Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese sollten möglichst leicht erreichbar und niedrigschwellig gestaltet sein. Besonders im Gesundheitsbereich sieht der Fachbeirat Handlungsbedarf, da digitale Anwendungen dort bislang häufig nicht ausreichend auf individuelle körperliche Voraussetzungen und Einschränkungen abgestimmt seien. Darüber hinaus kritisiert der DigiBäM einen Mangel an geeigneten Lernorten und fordert deshalb einen flächendeckenden Ausbau von Bildungs- und Weiterbildungsstrukturen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen stärker in die Gestaltung entsprechender Angebote einfließen. Zusätzlich wird eine intensivere Vernetzung von Bildungsinstitutionen in ganz Deutschland empfohlen. Weitere Themen des Papiers sind Diskriminierung im Netz, Cybersicherheit sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Der Fachbeirat betont, dass digitale Kompetenzen weit über die reine Bedienung technischer Geräte hinausgehen. Bestehende Projekte und Beratungsangebote sollten deshalb sichtbarer werden und proaktiv auf ältere Menschen zugehen. Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen die Prinzipien Sicherheit, Gleichberechtigung, Partizipation und Selbstbestimmung. Da digitale Medien zunehmend alle Lebensbereiche prägen, hält der DigiBäM die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen für gesellschaftlich notwendig. Mehr digitale Teilhabe könne Senior*innen neue Möglichkeiten im Alltag eröffnen und ihnen zugleich eine stärkere gesellschaftliche und politische Mitwirkung ermöglichen. Unter dem Titel „Digitale Agenda ohne Ältere? Wege zu einer Digitalpolitik für alle“ richtet sich das Papier an politische Akteur*innen auf allen Ebenen. Ziel ist es, die Medienkompetenz älterer Menschen langfristig zu stärken und digitale Teilhabe breiter zu ermöglichen.
Weiterlesen Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht. Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen. Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag. Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen. Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier. Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?
Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?
Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?
Wie kann der VdK unterstützen?
Weiterlesen Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“. Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern. Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.
Pflege in Deutschland wird immer teurer
4. Mai 2026Weiterlesen Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren. Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird. Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung. Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor. Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei. Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.
Weiterlesen Die Nutzung digitaler Angebote erfordert ebenfalls gut ausgebildete Kompetenzen im Umgang mit Texten und schließt damit Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten von digitaler Teilhabe aus. Für mehr Barrierefreiheit diesbezüglich soll der Digital-Kompass sorgen. Dieses Online-Projekt hat kürzlich sein Angebot für Menschen mit eingeschränktem Leseverständnis um neue Funktionen ergänzt, die dabei zu helfen sollen, sich trotz eines Handicaps sicher im Internet zurechtzufinden. Durch einfache Sprache (beispielsweise in Form kurzer Sätze und einer möglichst unkomplizierten Formulierungsweise) sowie diverse Schulungen und interaktive Aktionen für Betroffene und Interessierte wird das Thema sensibel und partizipativ behandelt. Damit das Angebot möglichst viele erreicht, werden gezielt Multiplikator*innen angesprochen, die Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten beim Erwerb digitaler Kompetenzen behilflich sein können. Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin, die mehr als 50 Akteur*innen aus Gesellschaft, Politik und Praxis eine Plattform bot, um über die Bedeutsamkeit sprachlicher Barrierefreiheit im Netz zu diskutieren, wurde das Projekt vor einigen Wochen eröffnet. Beteiligt an der Koordinierung und der Durchführung des Projekts sind sowohl die BAGSO als auch Deutschland sicher im Netz e.V.. Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz lobt das Angebot für sein praxisnahes und leicht verständliches Konzept: Man müsse für alle den Zugang zur digitalen Welt sicherstellen und gezielt digitale Kompetenzen stärken. "Genau hier setzt das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘ an", sagte die SPD-Politikerin anlässlich des offiziellen Projektbeginns. Ihr Ministerium fördert, wie auch mehrere Behinderten- und Verbraucher*innenverbände, den Digital-Kompass. Das Projekt verfügt über ca. 300 Standorte in ganz Deutschland. Diese können vor Ort von Betroffenen genutzt werden, wenn sie Unterstützung im Umgang mit digitalen Geräten und/oder Medien benötigen. Auf diese Art und Weise können bedürftige Konsument*innen von der Barrierefreiheit auch im digitalen Rahmen zunehmend profitieren.









