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Alltägliches Leben

In ganz Schleswig-Holstein wurden interaktive Angebote für Menschen ab 50 Jahren angeboten, welche an einer Förderung und Weiterentwicklung ihrer Medienkompetenzen interessiert waren. Die Bedienung digitaler Endgeräte sowie ein sicherer und zeitgleich sensibilisierter Umgang mit sozialen Medien stellen in einem durch Technologie geprägten Alltag essentielle Kompetenzen dar. Wissenslücken und Skepsis diesbezüglich finden sich in allen Generation wieder.

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Ausrichter der Reihe an Veranstaltungen war Eingeloggt! Schleswig-Holstein, eine aus der Körber Stiftung heraus entstandene Initiative, deren Ziel darin besteht, älteren Menschen partizipativ, gemeinschaftlich und möglichst barrierefrei den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern, damit diese sich in virtuellen Räumen sicher und angstfrei bewegen können. Den Vorsitz hatten Grünen-Politikerin Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und Cornelia Schmachtenberg (CDU), Landesministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, inne.

Im Rahmen der Eingeloggt!-Woche in Schleswig-Holstein wurden bis einschließlich Sonntag, den 22. März, 131 Aktionen für Interessierte angeboten. Unter anderem wurden Themen wie Online-Banking, Fotografie, Online-Shopping, Künstliche Intelligenz sowie das Recycling elektronischer Geräte behandelt. Berücksichtigt wurde dabei auch der Gemeinschaftssinn, um nebenbei Einsamkeit entgegenzuwirken und Möglichkeiten zum Austausch zu schaffen.

Parallel dazu fanden auch außerhalb Schleswig-Holsteins entsprechende Veranstaltungen statt, beispielsweise in Hamburg, Kassel, Bielefeld, Heidelberg und Oldenburg, da Eingeloggt! in einigen weiteren Bundesländern aktiv ist.

Nicht nur öffentliche Vereine und Kommunen konnten einen Beitrag zur Veranstaltungswoche leisten – Eingeloggt! Schleswig-Holstein betont ausdrücklich, dass auch Privatpersonen willkommen seien, eigene Ideen für Projekte und Aktionen zu entwickeln und diese im Rahmen der Eingeloggt!-Woche durchzuführen.

Viele der Angebote der Aktionswoche finden auch regelmäßig statt. Eine Übersicht über alle Angebote findet sich im Programm-Flyer. Eine Liste von Anbieter*innen ist hier einsehbar.

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Fast 20 Prozent aller Senior*innen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Während jüngere Generationen im Durchschnitt häufiger eine finanziell stabile Situation erfahren, werden ältere Menschen mit steigender Tendenz immer häufiger zu Opfern wachsender sozialer Ungleichheit. Wie der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung zeigt, nimmt ein erheblicher Anteil betroffener Senior*innen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. In diesen Fällen spricht man von „verdeckter Armut“.

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Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt.

Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten.

In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden.

  • Informationsdefizite: Zahlreiche Personen gaben an, sich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe nicht bewusst gewesen zu sein. Zudem fehle es häufig an Wissen über die Art der Leistungen sowie über deren Beantragung oder dieses beruhe auf Fehlinformationen. Besonders betroffen seien Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Internetzugang.
  • Hoher Aufwand: Der Umfang der notwendigen Schritte schreckt viele Menschen ab und lässt die finanzielle Unterstützung weniger attraktiv erscheinen. Vor allem zeitlich und organisatorisch sehen sich viele Senior*innen nicht in der Lage, den Antrag erfolgreich abzuschließen.
  • Institutionelle Hürden: Ein weiterer, mit Bürokratie verbundener Aspekt ist die Komplexität der Antragstellung, die häufig mit mehreren Behördengängen verbunden ist. Erfahrungen mit Ämtern führten bei einigen Befragten zu Unbehagen, sodass sie eine bereits begonnene Antragstellung abbrachen.
  • Einstellungen, Werte und Diskriminierungserfahrungen: Für zahlreiche Befragte ist die Antragstellung mit Scham verbunden und stellt eine psychologische Belastung dar. Verstärkt werde dies durch abfällige Bemerkungen aus dem sozialen Umfeld. Zudem berichteten einige Betroffene von respektlosem oder herablassendem Verhalten seitens Mitarbeitender in Behörden.
  • Alternativen zum Leistungsbezug: Manche Menschen greifen stattdessen auf andere Strategien zurück, um finanziell über die Runden zu kommen. Genannt wurden die Unterstützung durch Angehörige, Einkünfte aus nicht gemeldeten Nebentätigkeiten sowie eine besonders sparsame Lebensweise.

Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.

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Der Sozialverband VdK Deutschland fordert angesichts der hohen Zahl älterer Menschen, die ihnen zustehende Sozialleistungen nicht beantragen, umfassende Reformen im System der sozialen Sicherung. Ziel müsse es sein, Sozialhilfe so zu gestalten, dass sie alle Menschen erreicht, die darauf angewiesen sind. Besonders ältere Menschen würden häufig durch komplizierte Verfahren oder fehlende Informationen davon abgehalten, Leistungen zu beantragen.

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Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote.

Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien.

Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden.

Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen.

Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt.

Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.

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Ältere Menschen werden überdurchschnittlich häufig Opfer sogenannter Trickbetrügereien. Besonders verbreitet ist der sogenannte Enkeltrick, bei dem sich Täter*innen telefonisch als Familienangehörige ausgeben. Auf diese Weise versuchen sie, das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, um an Bargeld oder sensible Bankdaten zu gelangen. Für die Opfer entstehen dabei teilweise erhebliche finanzielle Schäden.

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Um mehr Menschen für solche Betrugsmaschen zu sensibilisieren, haben Studierende der Universität Hildesheim im vergangenen Jahr die App BetrugsRadar+ entwickelt. Grundlage für die Konzeption waren Befragungen von Senior*innen zum Thema Trickbetrug. Dabei wurden Erfahrungen, Sorgen und mögliche Risikofaktoren älterer Menschen erhoben und in die Gestaltung der App einbezogen.

Die Anwendung soll Nutzer*innen über typische Betrugsstrategien informieren und Hinweise zum richtigen Verhalten in verdächtigen Situationen geben. Außerdem kann sie bei Anrufen von bekannten Betrugsnummern eine Warnmeldung anzeigen. Grundlage dafür ist eine Datenbank mit Telefonnummern, die bereits im Zusammenhang mit Betrugsversuchen gemeldet wurden. Auch bei anderen Formen von Betrug, etwa per SMS oder an der Haustür, soll die App zur Vorsicht anregen.

Am 19. Januar konnten 14 Senior*innen, die „BetrugsRadar+“ bereits getestet hatten, ihre Erfahrungen in einem Workshop direkt mit den Entwickler*innen teilen. Ziel war es, Vorschläge und Wünsche zur weiteren Verbesserung der Anwendung zu sammeln. Die Rückmeldungen sollen nun in die Weiterentwicklung einfließen, um die App möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.

Zu den diskutierten Ideen gehört unter anderem ein digitaler Notfallknopf, über den im Ernstfall automatisch eine zuvor hinterlegte Kontaktperson oder die Polizei informiert werden könnte. Außerdem wurde angeregt, die App künftig mehrsprachig anzubieten, damit auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sie nutzen können.

Für das Projekt erhielten die beteiligten Studierenden bereits Anerkennung aus verschiedenen Organisationen. Zudem wurde „BetrugsRadar+“ mit dem SENovation Award ausgezeichnet. Mit diesem Preis werden Initiativen und Geschäftsideen gewürdigt, die sich mit altersgerechten Lösungen für den Alltag älterer Menschen beschäftigen.

Derzeit (Stand: Februar 2026) befindet sich die App noch in einer Testphase. Nach Angaben der Entwickler*innen ist geplant, „BetrugsRadar+“ nach Abschluss der Überarbeitungen öffentlich zugänglich zu machen.

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Neben pflegepolitischen und strategischen Maßnahmen misst die schleswig-holsteinische Landesregierung digitalen Angeboten und zivilgesellschaftlichem Engagement eine wichtige Rolle im Kampf gegen Einsamkeit bei. Insbesondere für ältere Menschen können digitale Kommunikationsmöglichkeiten dazu beitragen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und neue Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen.

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In den Regionen rund um Kiel und Dithmarschen werden Senior*innen im Rahmen von Hausbesuchen ehrenamtlich im Umgang mit dem Internet und sozialen Medien geschult. Ziel ist es, Berührungsängste abzubauen und digitale Kompetenzen zu stärken. Das Projekt wird von der Stiftung Deutsches Hilfswerk der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Da viele ältere Menschen virtuellen Angeboten zunächst skeptisch gegenüberstehen, wurde bereits 2023 ein landesweites Netzwerk zur Vernetzung digitaler Projekte gegründet. Inzwischen gehören ihm rund 40 Institutionen an, die gemeinsam an einer stärkeren Einbindung von Senior*innen in digitale Formate arbeiten. Ergänzend existieren in Schleswig-Holstein sogenannte Digitale Knotenpunkte, die technische und fachliche Zugänge zu modernen Medien ermöglichen. Zwei dieser Standorte richten sich vorrangig an ältere Menschen.

Flankiert werden diese Aktivitäten durch die Förderung zentraler Interessensvertretungen und Netzwerke. So unterstützt das Land den Landesseniorenrat, dem derzeit 110 kommunale Seniorenbeiräte angehören und der die Interessen der über 65-Jährigen politisch vertritt. Auch das landesweit aktive Netzwerk „seniorTrainerin e.V.“ sowie weitere kommunale Projekte, Wohlfahrtsverbände und Organisationen, die Maßnahmen gegen Einsamkeit umsetzen, erhalten finanzielle Unterstützung. Zudem fördert die Landesregierung diese Website als Plattform zur Verbreitung seniorenpolitisch relevanter Informationen.

Schleswig-Holstein zählt rund drei Millionen Einwohner*innen, knapp ein Viertel davon ist 65 Jahre oder älter. Damit liegt der Anteil über dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig ist ein deutlicher Anstieg von Einsamkeit zu beobachten. Insbesondere eingeschränkte Mobilität, der Verlust nahestehender Personen und fehlende digitale Kompetenzen erhöhen im Alter das Risiko sozialer Isolation.

Lesen Sie hier einen Artikel von seniorenpolitik-aktuell zu einer laufenden Studie, die sich mit dem Nutzungsverhalten von Senior*innen auf Sozialen Medien befasst.

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Im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten wird in Deutschland weiterhin überdurchschnittlich häufig bar bezahlt. Dennoch hat zuletzt auch hierzulande die Kreditkarte Scheine und Münzen als meistgenutzte Zahlungsmethode abgelöst. Gut die Hälfte der Bevölkerung entscheidet sich bei Beträgen von 20 Euro oder weniger mittlerweile eher für die Kartenzahlung. In den vergangenen Jahren hat zudem die Zahlung per Smartphone deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden.

In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen.

Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben.

Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus.

Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.

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In vielen Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden Maßnahmen zur Digitalisierung bislang nur zögerlich umgesetzt. Als Gründe gelten unter anderem strenge Datenschutzvorgaben, bürokratische Hürden sowie eine verbreitete Skepsis auf Seiten vieler Arbeitgeber*innen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karin Staffler (CSU), plädierte im vergangenen Herbst im Rahmen des Pflegeforums der AOK Bayern für schnellere und umfassendere Fortschritte bei der Digitalisierung in der Pflege. Sie erklärte, eine modernere, digital unterstützte Pflege könne langfristig mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

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Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde.

Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen.

Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.

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Für einen Großteil der Bevölkerung gehört die regelmäßige Nutzung sozialer Medien längst zum Alltag. Netzwerke wie WhatsApp, Facebook, Instagram und TikTok dienen nicht nur der Kommunikation, sondern bieten auch die Möglichkeit, sich über (politische) Neuigkeiten zu informieren. Auch unter älteren Menschen ist der Anteil von Nutzer*innen sozialer Netzwerke in den letzten Jahren stark angestiegen: Rund drei Viertel aller deutschen Senior*innen nutzten im Jahr 2024 ihr Smartphone regelmäßig, eine tägliche Nutzung wurde von gut der Hälfte angegeben. 

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Ein dreiköpfiges Forschungsteam der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Konsumverhalten von Senior*innen auf Social Media – im Fokus stehen dabei Facebook und WhatsApp. Anlässlich dessen sollen umfangreiche Daten und Informationen über den Einfluss sozialer Medien auf das tägliche Leben älterer Menschen gesammelt werden, um mögliche Gefahren und Risiken ihrer Nutzung besser ausfindig machen zu können. Da auch viele Senior*innen mittlerweile zum Smartphone anstatt zur Zeitung greifen, steht die Befürchtung im Raum, dass ältere (wie jüngere) User*innen nicht immer zwischen echten und falschen Meldungen unterscheiden können.

Neben einer allgemeinen Übersicht zum Forschungsprojekt hat die LMU einen Fragebogen erstellt, den alle Menschen ab 60 Jahren ausfüllen können, um zur Studie beizutragen. Diese erfragt die Häufigkeit und Art der Nutzung von WhatsApp und Facebook sowie die dort konsumierten Inhalte. Außerdem werden die Teilnehmenden gebeten, Angaben zu ihrer persönlichen Haltung zu digitaler Technik und ihrem Interesse an politischen Themen zu machen.

Zusätzlich bittet die LMU, eigene Nutzerdaten von Facebook und/oder WhatsApp zur Verfügung zu stellen, damit die Forschenden einen noch tieferen Einblick in das Nutzungsverhalten von Social Media unter Senior*innen erhalten. Dies ist rein optional, zu 100% anonym und bezieht sich ausschließlich auf konsumierte Inhalte, nicht aber auf getätigte soziale Interaktionen. Einige Informationen zu diesem Vorgang hat die LMU bereits gesammelt. Pro Plattform, deren persönliche Daten an das Forschungsteam übermittelt werden, wird Nutzer*innen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro ausgezahlt.

Ziel der Studie ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Verbreitung und Beurteilung politischer Inhalte unter Senior*innen in sozialen Medien zu schaffen.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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