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Mobilität

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Mit einer fortschreitenden Demenz nimmt auch die Fahrtüchtigkeit der Betroffenen immer weiter ab. Für Demenzerkrankte ist die Erkenntnis, das Auto stehen lassen zu müssen, häufig mit dem Gefühl eingeschränkter Freiheit und Selbstständigkeit verbunden. Dem Thema widmet sich nun auch ein Kurzfilm.

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Auch wenn eine Demenz im Anfangsstadium noch nicht bedeutet, dass Betroffene gänzlich fahruntüchtig sind, kann Autofahren in Verbindung mit der fortschreitenden Erkrankung jedoch zu einer Gefahr für sich und andere werden. „Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, die oder den Erkrankten davon überzeugen zu müssen, auf das Autofahren zu verzichten. Diese Situation ist meist konfliktbeladen“, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) auf ihrer Internetseite. Im Rahmen der Initiative „Demenz-Partner“ hat der Verein einen Kurzfilm veröffentlicht, der Angehörigen Einblicke und erste Lösungsansätze für diese oft schwierige Situation an die Hand geben soll. Den Film finden Sie auf der Projektseite Demenz-Partner oder auf der Videoplattform YouTube:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=0LTyCIFHm5M[/embed]

Das rund 5-minütige Video erklärt zum Beispiel, woran eine beginnende Fahruntüchtigkeit im Rahmen einer Demenzerkrankung erkennbar wird. Auch Angehörige von Menschen mit Demenz kommen in dem Videobeitrag zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen, wie sie den betroffenen Angehörigen vermittelt haben, auf das Autofahren verzichten zu müssen.

Weitere hier erschienene Beiträge zum Thema Demenz finden Sie unter diesem Link.

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Bereits im April dieses Jahres hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, seinen 8.Tätigkeitsbericht für 2018 und 2019 vorgelegt. Hase ist nun seit 25 Jahren im Amt.

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Neben der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni, über deren Bericht wir kürzlich informierten,  hat auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Veröffentlichung des Berichts im April fiel mit dem 25-jährigen Dienstjubiläum von Ulrich Hase im Amt des Landesbeauftragten zusammen. Dazu gratulierte ihm auch Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU), wie in einer Pressemitteilung nachzulesen ist: „Sie sind nicht nur für den Landtag und die Politik, sondern auch und ganz besonders für rund eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger, deren Belange Sie vertreten, ein wichtiger, zentraler sowie kompetenter Ansprechpartner. Für Ihr herausragendes Engagement gebührt Ihnen unser aller Dank!“.

Der rund 270-seitige Bericht stellt die Entwicklung der Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein dar. Nach Angaben des Landesbeauftragten auf der Internetseite des Landtags leben im nördlichsten Bundesland etwa 573.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung, davon gelten etwa 346.000 als schwerbehindert.

In dem Bericht nimmt der Landesbeauftragte zunächst eine kritische Beurteilung der Umsetzungen seiner Forderungen und Anregungen des letzten Berichts vor. Gleichzeitig werden auch neue Empfehlungen formuliert.  Dazu gehören zum Beispiel eine stärkere Partizipation von Menschen mit Behinderungen beim 2.Landesaktionsplan, die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen oder eine verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung. „Ich bin gespannt, wie die Abgeordneten meine Anregungen aufnehmen und freue mich auf die Beratungen zum Bericht“, so Hase in der Presseerklärung.

Der Bericht ist in zwei Versionen einsehbar, neben der Standardversion gibt es noch eine kurze Ausgabe in leichter Sprache. Einen Einblick in den 7.Tätigkeitsbericht bekommen Sie hier.

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Das Projekt „Digital-Kompass“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) unterbreitet in einer Handreichungen Vorschläge, wie Präsenzveranstaltungen während noch nicht überwundener Pandemie-Zeiten mit größtmöglicher Sicherheit geplant werden können.

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Im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen, also das zusammenkommen mehrerer Personen trotz Corona-Pandemie, hat es innerhalb der letzten Wochen und Monate wieder Lockerungen gegeben. Auch, wenn viele Organisationen oder Gremien vorerst weiterhin auf digitale Lösungen setzen, sind Veranstaltungen seit einiger Zeit grundsätzlich wieder möglich. Großveranstaltungen hingegen bleiben vorerst bis Oktober 2020 untersagt.

Wer allerdings derzeit eine Veranstaltung oder größere Gruppentreffen plant, steht vor der Frage, wie die Sicherheit für alle Beteiligten bestmöglich gewährleistet werden kann. Was ist zu beachten? Wie kann ein Infektionsrisiko für die Teilnehmer/innen gesenkt werden? Auf diese Fragen gibt der Digital-Kompass der BAGSO Antworten. In einer Handreichung werden die wichtigsten Aspekte zusammengetragen, dazu zählen zum Beispiel Abstandsregelung, Desinfektionsmöglichkeiten oder ein Mund-Nasen-Schutz. „Im Interesse aller Anwesenden muss bei Krankheitssymptomen auf eine Teilnahme verzichtet werden. Dieser Satz kann gar nicht oft genug wiederholt werden“, heißt es beispielsweise in dem 7-seitigen Hinweiskatalog. „Weisen Sie gern in der Einladung, in der Bestätigungsmail und im Kontaktformular darauf hin.“

Hingewiesen wird in den Empfehlungen auch auf die Wichtigkeit regelmäßigen Lüftens, wenn Veranstaltungen abgehalten werden. Auch auf ausreichend Seife sollte geachtet werden, um allen Teilnehmenden auch die empfohlene Handhygiene zu ermöglichen.

„Verlieren Sie nicht den Spaß an der Sache. Sicherlich erscheinen Ihnen diese Hinweise als befremdlich“, heißt es in der Handreichung abschließend. „Sie sind aber mit wenig Aufwand gut umzusetzen und bieten darüber hinaus den bestmöglichen Schutz, wenn alle mitmachen.“

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Ende April ist die dritte Ausgabe des Verbandsmagazin des Paritätischen in diesem Jahr herausgegeben worden. Darin veröffentlicht die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) zusammen mit dem Verband Lesben und Alter einen Artikel zum Thema Teilhabe älterer Schwuler und Lesben.

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Das Verbandsmagazin „Der PARITÄTISCHE“ dreht sich in seiner dritten Ausgabe 2020 um das Thema „Queer“ – so auch der Titel der Ausgabe. Unter dem englischsprachigen Fremdwort werden alle Menschen zusammengefasst, die sich nicht in das heteronormative Raster einordnen. Darunter zählen zum Beispiel Lesben und Schwule oder Bi-, Trans- und Intersexuelle. Einer der im Magazin erschienen Artikel befasst sich mit dem Thema „Queer“ aus einer Perspektive der älteren Generation. Sie finden den zweiseitigen Artikel unter der Überschrift „Queer im Alter: Ältere Lesben und Schwule fordern Teilhabe“ auf den Seiten 20 und 21 des Magazins.

„Es gibt kaum Orte oder Gruppen für ältere queere Menschen“, bemängeln die Autor/innen in dem Beitrag. „Am ehesten finden wir sie in Städten und Gemeinden, die verlässliche Strukturen aufgebaut haben mit gut aufgestellten Aidshilfen, langjährigen Lesbengruppen, schwule, lesbische und queere Beratungszentren oder den wenigen verbliebenen Frauenzentren.“

Vor allem mehr soziale Teilhabe fordern die Organisationen. Diese hänge jedoch auch „von Faktoren wie Geld, Gesundheit und Mobilität ab.“ So beeinflussten beispielsweise enge finanzielle Ressourcen die Gesundheit und die Lebenszeit. „Wer gesund und beweglich ist, kann in der Rente hinzuverdienen. Aus dem ‚kann‘ wird vor allem bei Frauen oft ein ‚muss‘“, heißt es in der Veröffentlichung. BISS und Lesben im Alter fordern in dem Artikel:

  • „diskriminierungsfreie, gesellschaftliche Teilhabe
  • zielgruppenspezifische Berücksichtigung in den Angeboten der Senior*innenarbeit
  • Sensibilisierung der Träger der Wohlfahrtspflege für die Zielgruppe
  • Berücksichtigung ihrer Lebenslagen in der kommunalen Sozialplanung und Altenberichterstattung
  • bundes- und landesweit koordinierte Förderung ihres Engagements
  • Förderung einer handlungsfähigen bundesweiten Interessenvertretung“

Weitere hier erschienene Beiträge zum Thema LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) finden Sie hier.

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„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

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Schon vor einigen Jahren stellten wir in unserer Rubrik „Beispielsweise…“ auf diesem Portal das Konzept von Mitfahrbänken  gerade für den ländlichen Raum vor. Seit Juni 2020 gibt es so eine Bank auch im schleswig-holsteinischen Hürup.

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Der Verein Bopen op Klima und Energiewende e.V. hat in Hürup eine Mitfahrbank ins Leben gerufen. Von dort aus können Bewohner/innen der Gemeinde bei Flensburg nun in verschiedene Richtungen mitgenommen werden. Neben der Bank, die von der Straße aus gut für Autofahrer/innen zu sehen ist, können Personen auf der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit nun eines von fünf verschiedenen Richtungsschildern nach oben klappen.

Zentrales Anliegen dabei ist auch der Klimaschutz. Indem mehrere Personen zusammenfahren, entlastet das nicht nur den Verkehr, es reduziert auch die Schadstoffbelastung für die Umwelt. Mit Hürup sind nun in allen 34 Gemeinden der Klimaschutzregion Flensburg Mitfahrbänke zu finden.

Doch auch als Ausgleich für oft schlechte Anbindungen an das ÖPNV-Netz im ländlichen Raum sollen die Bänke dienen. Besonders Menschen ohne Fahrzeug oder mit (z.B. altersbedingten) Schwierigkeiten beim fahren sollen durch die Mitfahrbänke sozial teilhaben können. „Mobilität ist für bestimmt gesellschaftliche Gruppen wie bspw. junge Menschen und Senior*innen teilweise eingeschränkt.

Denn Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Ärzt*innen, Amtsverwaltung und Schule sind für sie aufgrund der Distanzen und ohne Fahrzeug teils schwerer erreichbar“, wird das Problem auf der Internetseite „engagement macht stark!“ beschrieben, die das Hüruper Projekt vorstellt. „Da das sympathische System mittlerweile von immer mehr umweltbewussten Autofahrer*innen akzeptiert wird, halten sich die Wartezeiten mit im Schnitt etwa zehn Minuten auch in Grenzen“, so in dem Bericht weiter.

In immer mehr Gemeinden bundesweit sind solche Mitfahrbänke anzutreffen. 2016 berichteten wir über die Umsetzung in den Orten Bünsdorf, Priepert und Kleinnaundorf. 2017 – ein halbes Jahr später – hatten wir in einer Rückschau nochmal mit den Initiator/innen gesprochen.

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Die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung hat gemeinsam mit der Denkfabrik fischimwasser das neue Videoformat #wirlebenjetzt ins Leben gerufen, in dem mit prominenten Gästen über Bewegungsstrategien und Alltagsroutinen in Zeiten sozialer Isolation gesprochen wird.

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Seit Monaten tragen ältere Meschen den Stempel „Risikogruppe“, bemängeln die Initiator/innen des Projekts auf ihrer Internetseite.

Die Antworten seien bis heute die Vermeidung sozialer Nähe bis hin zur „freiwilligen Isolation“, was für die Betroffenen nicht folgenlos bliebe: „Sie macht einsam und kostet Betroffenen Mobilität und Fitness!“. Daher hat die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung zusammen mit fischimwasser ein neues Videoformat gestartet, bei dem zum Beispiel Strategien und Möglichkeiten gegen Bewegungsmangel diskutiert werden. Ziel sei es, „Freude an Bewegung in den eigenen vier Wänden, um die individuellen Ressourcen – gerade jetzt – optimal zu nutzen.“

Dabei sprechen die Sportwissenschaftler/innen Sabine Lattek und Dr. Ingo Froböse auch mit prominenten Gästen. In der ersten Folge war Uschi Glas als Gast zugeschaltet, in der zweiten Episode dann Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt das Projekt. Die Folgen können Sie sich hier ansehen.

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat ein Infotelefon für blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen eingerichtet, die kein Smartphone, keinen Computer oder kein Daisy-Player besitzen.

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Unter der Telefonnummer 030 / 2555 80808 können Blinde und Sehbeeinträchtigteseit Mitte Juni an Informationen des DBSV kommen. Damit richtet sich das Infotelefon insbesondere an diejenigen, die keine anderen technischen Geräte mit Internetzugang nutzen. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, bislang geht es noch um die Besonderheiten der Corona-Krise.

Dabei werden am Telefon Texte aus dem Corona-Ratgeber des DBSV (hier in Schriftform online) vorgetragen, die leicht verändert auf die Telefon-Situation abgestimmt worden sind. Ab September soll das Angebot dann z.B. um Meldungen aus dem Newsletter des DBSV erweitert werden.

Der Verband bittet auf seiner Internetseite um mündliche Weitergabe der neuen Möglichkeit, da die Zielgruppe des Infotelefons über die Internetkanäle nicht erreicht werden können. „Um dieses Angebot bekannt zu machen, müssen wir auf Mundpropaganda setzen, da unsere potenziellen Telefon-Zuhörer und -hörerinnen nicht über unsere normalen Kommunikationswege erreichbar sind“, so der Verband. „Wir bitten Sie deshalb, Ihre telefonischen und persönlichen Kontakte mit sehbehinderten und blinden Menschen zu nutzen, um ihnen von unserem neuen Angebot zu berichten.“

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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