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Alltägliches Leben

Wir berichteten bereits mehrfach über das Bundesteilhabegesetz. Nun hat sich auch der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, dazu geäußert. Er stellt Veränderungen bei dem verabschiedeten Bundesteilhabegesetz fest. Das Parlament habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Sinne der Menschen mit Behinderungen verbessert. Die UN-Konvention wurde jedoch nicht umgesetzt.

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Hase bilanziert dazu: „Allen Beteiligten war nach der Vorlage des Entwurfes klar, dass es ein Gesetz nach den Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen nicht geben wird. Das heute beschlossene Gesetz ist der Auftakt für eine längst fällige Systemänderung und wir müssen für weitere Verbesserungen kämpfen!“

Die gesamte Pressemitteilung können Sie online nachlesen.

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Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt zu Kritik von zahlreichen Akteur/innen. 150 Verbände und Organisationen unterstützen sechs gemeinsame Kernforderungen. Diese richten sich z.B. gegen die Regionalisierung der Eingliederungshilfe und Öffnungsklauseln für Bundesländer, durch die einzelne Leistungen, Zugang, Umfang und Qualität eingeschränkt werden können.

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Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein gemeinsames Forderungspapier dazu veröffentlicht. 150 Verbände und Organisationen unterstützen inzwischen die Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.

Änderungsvorschläge vom Forum behinderter Jurist/innen betreffen die Definition des Personenkreises, eine Ausweitung der Eingliederungshilfe für Ausländer/innen, Sonderregelungen für Pflegebedürftige, Leistungen bezüglich besonderen Einzelfällen, Assistenzleistungen und Persönliche Assistenz, gemeinsame Leistungserbringung sowie die Einkommensanrechnung beim Leistungsbezug.

Der Deutsche Verein weist - ähnlich wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - darauf hin, die gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln. Dies sollte eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie eine nahtlose und schnelle Leistungserbringung beinhalten.

Online können Sie sich auch die Debatte zum Bundesteilhabegesetz vom 22.09.2016 im Bundestag anschauen.

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Sie können zwei Hefte zur Mobilität im Alter kostenfrei herunterladen, in denen sich ältere Menschen über Möglichkeiten zum Erhalt ihrer Mobilität informieren können. In einem Heft werden Informationen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr geliefert, in einem weiteren Tipps zum privaten Auto.

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Die Betreiber/innen des Internetportals mobil-bleiben.de stellen die beiden Hefte zur Verfügung. Sie können sie sich hier herunterladen:

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Mit dem "Goldenen Internetpreis" wurden  dieses Jahr vorbildliche Projekte von und mit Senior/innen ausgezeichnet. Durch die Projekte sollen neue Medien wegweisend eingesetzt werden.

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Der digitale Einsatz kann zur Information, Kommunikation, erhöhter Selbstständigkeit, erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und zum Austausch bei großen Herausforderungen eingesetzt werden. Die prämierten Projekte sollen sich durch Kreativität, Nutzen und Übertragbarkeit auszeichnen. Der Umgang mit neuen Medien soll auch zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen beitragen. In drei Kategorien würdigen die Veranstalter/innen die alltägliche Nutzung digitaler Medien im Alter, das soziale Engagement mit Hilfe von Online-Anwendungen sowie die Weiterbildung von Senior/innen im IT-Bereich. Der Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“ für generationsübergreifendes Engagement mit Hilfe neuer Medien wurde drei Mal vergeben.

Vergeben wird der Goldene Internetpreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Deutschland sicher im Netz e.V., Wege aus der Einsamkeit e.V., Google Deutschland und der Deutschen Telekom. Die Preisträger/innen in den jeweiligen Kategorie sind:


Alltag

  • Preisträgerin (500 Euro): Rosemarie-Hoffmann (79) aus Werl setzt trotz Sehbehinderung Apple Watch, iPad und iPhone im Alltag versiert ein.

Soziales Engagement

  • 1. Platz (1.500 Euro): Walburga Bannwarth-Pabst (67) aus Frechen erstellt ehrenamtlich Websites für soziale Einrichtungen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): Dagmar (62) und Hans-Joachim Krause (67) aus Braunschweig schulen im selbst organisierten „Techniktreff“ Sehbehinderte und Blinde im Umgang mit IT-Technik.

Starthilfe

  • 1. Platz (1.500 Euro): Irmtraud Janik (85) aus München organisiert und betreut PC und Internetkurse für Senior/innen.
  • 2. Platz (1.000 Euro): SeniorenNetz Erlangen im Bayerischen Roten Kreuz bietet mit Hilfe von einem vielfältigen Kursprogramm älteren Menschen den Einstieg in die digitale Welt.

Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“

  • Preisträger (700 Euro): „Leinefischer im Netz“ Göttingen organisieren PC-Kurse von Insassen der Jugendanstalt Hameln mit Senior/innen.
  • Preisträger (700 Euro): „Memoro Deutschland – Die Bank der Erinnerungen e.V.“ mit Sitz in München veröffentlicht Kurzfilme mit Lebensgeschichten von Menschen über 60 Jahren.
  • Preisträger (700 Euro): Susanna Saxl, Mitarbeiterin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. mit Sitz in Berlin betreut eine Online-Selbsthilfegruppe für Angehörige von Patient/innen mit Frontotemporaler Demenz.

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Der siebte Altenbericht ist seit dem 11.11.2016 öffentlich zugänglich. Sie können sowohl den kompletten Altenbericht selbst als auch eine zusammenfassende Broschüre lesen.

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Der Altenbericht ist Teil der Drucksache 18/10210 des Bundestages. Ihm vorangestellt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Eine zusammenfassende und bebilderte Broschüre zum Altenbericht ist ebenfalls online erhältlich.

Alle Altenberichte seit 1993 können Sie auf der jeweiligen Homepage finden.

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Die Bürgerpreise für Schleswig-Holstein für herausragendes ehrenamtliches Engagement wurden am 02.11.2016 in Kiel vergeben. Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die schleswig-holsteinischen Sparkassen zeichneten Engagierte aus, die Menschen aus anderen Ländern Türen für ein integriertes Leben in Schleswig-Holstein öffnen.

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Die insgesamt neun nominierten Projekte und Einzelpersonen wurden zunächst in einem Kurzfilm vorgestellt, bevor die Preisträger/innen 2016 verkündet wurden:

  • Die Kinder und Jugendlichen des Mitmach-Circus Charivari aus Lübeck (Kategorie U 21), die gemeinsam mit fluchterfahrenen Kindern Circus machen,
  • Faiza Tahir aus Kiel (Kategorie Alltagshelden), die Gründerin der Initiative ,,Kiel hilft Flüchtlingen", die stellvertretend für die vielen Ehrenamtlichen der Initiative ausgezeichnet wurde,
  • sowie der Runde Tisch für Willkommenskultur aus Berkenthin (Kategorie Alltagshelden), der sich bereits seit vielen Jahren für das Thema Integration einsetzt.

In der Kategorie "Lebenswerk" wurde in diesem Jahr kein Preis vergeben. Zusätzlich zu einem über sie erstellten Filmportrait erhielten die Preisträger/innen jeweils 3.000 Euro Preisgeld.

Den Partner/innen der Initiative war es ein besonderes Anliegen, allen nominierten Projekten und Einzelpersonen für ihren Einsatz zu danken. Alle Nominierten erhalten neben einem Exemplar des von ihnen erstellten Filmportraits ein Preisgeld von jeweils 500 Euro, welches für investive Zwecke für die weitere ehrenamtliche Arbeit genutzt werden kann. ,,Der Deutsche Bürgerpreis ist jedes Jahr wieder eine der besten Gelegenheiten, sich bei denen zu bedanken, die sich mit großem Einsatz selbstlos für andere einsetzen. Dafür gilt mein ganz persönlicher Dank", erklärte Peter Eichstädt, Sozialausschussvorsitzender des Landtages und Juryvorsitzender, am Abend der Preisverleihung.

Die Preisträger/innen des regionalen Wettbewerbs nehmen automatisch am Bundeswettbewerb des Deutschen Bürgerpreises teil. Das Projekt ,,Runder Tisch für Willkommenskultur Berkenthin" hat es unter die Nominierten geschafft. Der nationale Preis wird am 13. Dezember 2016 in Berlin vergeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bürgerpreises.

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Der Innovationspreis der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Pflege Schleswig-Holstein wurde in Neumünster vergeben. Ausgezeichnet wurden eine biographische Schreibwerkstatt für Senior/innen, ein Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser sowie Wohnpflege in Schülerhand.

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Die Preise wurden am 31.10.2016 verge­ben. „Wir wollen mit dieser Auszeichnung einen frischen Wind in die Pflege bringen“, sagt Wolfgang Baasch, „die Sieger*innen haben auch dieses Jahr wieder auf vielfältige Weise gezeigt, dass es eine herausfordernde, aber auch Sinn stiftende Aufgabe ist, älteren Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.“


Der erste Preis und damit 2.000 Euro ging an die Biografische Schreibwerkstatt für Senior/innen im AWO Servicehaus Norderstedt. Sie ist ein Angebot für alle Mieter/innen und Bewoh­ner/innen der Wohnpflege (stationäre Pflege). Mit dem Schreiben wird eine Möglichkeit geschaffen, sich mit einzelnen Geschichten des eigenen Lebens näher zu befassen und wichtige Er­fahrungen an nachfolgende Generationen weiterzugeben. In den ersten sechs Terminen der Schreibwerkstatt wurden Geschichten, Ge­dichte und Alltagsanekdoten geschrieben, die im nächsten Jahr im Rahmen eines Erinnerungstages vorgestellt werden. Patrizia Held, Germanistin und Dozentin für kreatives und biografisches Schreiben, leitet die Schreibwerkstatt gemeinsam mit der ehrenamt­lich tätigen Sozialpädagogin Christine Schmid.


Gartenarbeit kann viel mehr als nur den Garten pflegen: Vor allem Männern, die mit den üblichen Beschäftigungsangeboten wie Stricken oder Gymnastik eher we­nig anfangen können, soll im Kleingarten eine sinnvolle Beschäftigung geboten werden.  Der neue Schrebergarten der Flensburger Servicehäuser befindet sich in der Kleingartenkolonie 121 „Mummsche Kop­pel“. Das mit dem zweiten Platz (1.500 Euro) ausgezeichnete Projekt soll nicht nur die Mieter/innen der Servicehäuser zusam­menbringen, sondern auch den Kontakt zu den Nachbar/innen und zu anderen Ge­nerationen wie zu den Kindern der dänischen Kita An der Johannismühle stärken. Projektleiter ist Jürgen Stickel, Leiter AWO Pflegedienst Flensburg.


Der dritte Platz (1.500 Euro) ging an das Projekt Wohnpflege in Schülerhand. Mit diesem Projekt ist im AWO Servicehaus Lübeck für die Dauer eines Monats sukzessive die Schichtleitung und damit fachliche Verantwortung auf zwei Auszubildende über­tragen worden. Vorbereitet und begleitet wurde der Übergang durch eine Pflege­fachkraft, als Absicherung war eine Mentorin jederzeit ansprechbar. Die Auszubildenden sind in diesen vier Wochen sicherer geworden und haben ge­lernt, auch in schwierigen Situationen eigenverantwortlich zu handeln. Projektleiterinnen sind Hanna Stooß (Leiterin des Servicehauses Lübeck), Saskia Hop­fengart (Pflegefachkraft) und Daniella Porter-Wendt (Mentorin).

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Die Mediatage finden vom 07. bis zum 09.11.2016 in Kiel statt, besonders möchten wir auf das Thema "Inklusive Medienbildung" hinweisen.

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Das gesamte Programm der Mediatage können Sie online einsehen, bei der jeweiligen Veranstaltung können Sich sich über einen Link anmelden. Der Begriff Inklusion wird zwar häufig bei dem Thema Beeinträchtigung angewendet, ist aber auf viele gesellschaftliche Konstellationen anwendbar. So ist auch ein Leben mit Beeinträchtigungen vielfältiger als häufig angenommen. Beeinträchtigungen können z.B. von Geburt an bestehen, durch einen Ortswechsel oder auch durch biologisches Altern entstehen. Einschränkungen oder Besonderheiten können in verschiedenen Lebensbereichen wahrgenommen werden.

Auf die Aspekte Arbeit, Familie, Wohnen und Schule soll in vier Thementischen in Form eines World-Cafés eingegangen werden.

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Kosten für Bestattung und Pflege des eigenen Grabes lassen sich bereits zu Lebzeiten finanzieren. So kann verhindert werden, dass Nachfahren für die Kosten aufkommen müssen. Ist die Vorsorge zweckgebunden, zählt diese auch zum Schonvermögen bei Bedürftigkeit.

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Pflegebedürftige Menschen sind im Alter häufig auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten für die Pflege aus eigenem Vermögen nicht mehr finanzieren können. Staatliche Hilfen gibt es jedoch nur, wenn weder Vermögen noch Einkommen für die Finanzierung der Pflege ausreichen. Als Vermögen zählen dabei grundsätzlich alle Vermögenswerte vom Haus über Wertpapiere bis zum Bargeld. Gelder, die im Rahmen eines Bestattungsvertrages für eine Bestattung hinterlegt werden, sind laut der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) geschützt und zählen zum sogenannten Schonvermögen.

Damit die Gelder als Schonvermögen gelten, muss der hinterlegte Betrag ausschließlich für den Zweck der Bestattung bestimmt sein. Zudem muss die Höhe der Einlage für die Beerdigung angemessen sein. Richtwerte dafür sind durchschnittliche örtliche Beerdigungs- und Grabpflegekosten. Eine Bestattungskostenvorsorge darf nicht kurz vor Bedürftigkeit abgeschlossen werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass durch diese Versicherung die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wird. Die BIVA rät daher, schon weit vor dem ersten Bezug von Pflegeleistungen eine solche Vorsorge abzuschließen. Diese ist so lange notwendig, bis nicht Bestattungskosten in den Freibeträgen durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden.

Bei Bestattungsunternehmen können dafür zum Beispiel Treuhandverträge für eine Bestattungsvorsorge vereinbart werden. Die dort hinterlegten Gelder der Auftraggeber/innen sollten dann im Fall von Bedürftigkeit geschützt bleiben.

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Wir berichteten bereits über die Idee der Mitfahrbänke aus Speicher in Rheinland-Pfalz als Beitrag unserer Reihe "Beispielsweise...". Mitfahrbänke stehen jedoch auch in anderen Bundesländern. Lesen Sie hier von Beispielen aus ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

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In Bünsdorf steht eine Mitfahrbank in der Nähe der Kirche. An einem angebrachten Schild kann die gewünschte Richtung, Rendsburg oder Eckernförde, eingestellt werden. Die Kosten für das Schild lagen zwischen 100 und 150 Euro. Die Bank wird nicht nur von Senior/innen, sondern auch von Jugendlichen genutzt. Die Chancen, Richtung Rendsburg mitgenommen zu werden, sind höher, da es in dieser Richtung deutlich mehr Verkehr gibt. Die Mitfahrbank wird bisher noch nicht intensiv genutzt, sie befindet sich jedoch noch bis zum nächsten Sommer in der Erprobungsphase.

Der Bürgermeister der Gemeinde, Jens Kühne, hat bereits mehrere Ideen, wie die Nutzung, eventuell nach Ende der Erprobungsphase, erhöht werden kann. Eine Veränderung in der Beschilderung könnte die Möglichkeit ergeben, Individualziele anzeigen zu lassen. Die werden zwar zur Zeit auch über die beiden Richtungsangaben abgedeckt, aber vielleicht nicht von allen erkannt. Der aktuelle Standort ermöglicht ein sicheres Anhalten auf dem Parkplatz. Ein Standortwechsel an die Kreuzung, welche alle Richtungen abdecken würde, könnte jedoch mehr potentielle FahrerInnen bedeuten.

Als alternativen Lösungsansatz für fehlende Mobilität auf dem Land hat die Gemeinde Bünsdorf, in Zusammenarbeit mit vier benachbarten Gemeinden, einen Bürgerbus installiert. Dieser funktioniert vor allem als Marktbus, er fährt mittwochs und samstags zwischen 9:00 und 13:30 dreimal von Bünsdorf nach Eckernförde und zurück. Der Lizenznehmer ist Autokraft, die Preise für eine Fahrt betragen 2 bzw ermäßigt 1 Euro.


In Priepert steht eine Mitfahrbank, die gut lesbaren Schilder können zwischen den Zielorten Wustrow, Canow, Wesenberg und Strasen sowie "Pause" gewechselt werden. Diese Mitfahrbank zeigt auch unser Beitragsbild. Sie wird nicht nur von älteren, sondern auch von jüngeren Dorfbewohner/innen genutzt. Man kann keine Angaben über die Häufigkeit der Nutzung machen, ein Zettel an der Bank soll versuchsweise eine Zählung ermöglichen. Autofahrende Bewohner/innen des Dorfes berichten jedoch, dass sie häufig auf die Bank achten und sich über mehr Mitfahrende freuen würden.

In den benachbarten Ortschaften und Gemeinden sind acht weitere Mitfahrbänke geplant, um Möglichkeiten für Rückfahrten und Zwischenstationen zu schaffen. So soll ein kleines Mitfahrnetz entstehen. Auch die weniger befahrenden, aber schon nachgefragten Richtungen Neustrelitz und Fürstenberg sollen berücksichtigt werden. Die Bänke sind meist schon vorhanden, für Anfertigen und Aufstellen der Schilder sind je Bank ca. 500 Euro notwendig. Um dies zu finanzieren wurde bereits ein Antrag bei dem europäischen Förderprogramm Leader Plus gestellt.

Alternativ hatte die Gemeinde bereits die Anschaffung eines Bürgerbusses geprüft. Problematisch dabei waren nicht nur der hohe Anschaffungs- und Unterhaltungspreis des Busses, sondern auch die notwendigen freiwilligen FahrerInnen sowie Versicherungsfragen. Werden wie geplant weitere Mitfahrbänke aufgestellt, soll dies auf der Homepage der Gemeinde dokumentiert werden.


Kleinnaundorf, ein Ortsteil von Freital in Sachsen, erprobt die Mitfahrbänke seit Februar 2015. Diese wurden aufgestellt, weil gegen den Wunsch vieler Bewohner/innen Anfang 2015 eine wichtige Buslinie eingestellt worden ist. Diese wurde vor allem zur Fahrt Richtung Freital und Dresden genutzt. Im Ortsteil sind nun vier Bänke aufgestellt: drei an verschiedenen Stellen im Ortsteil, um die Fahrt Richtung Freital zu ermöglichen. Eine weitere Bank wird vor allem für den Rückweg als Fortführung verbleibender Buslinien genutzt. Die Bänke sind grün angestrichen und tragen die Aufschrift "Mitfahrbank" auf der Rückenlehne.

Zur Zeit werden die Bänke von drei bis fünf Anwohner/innen je Woche genutzt. Mehr werden es vermutlich bei sinkenden Temperaturen. Auch sind Menschen, die durch den Ort fahren, meist nicht über die Funktion der Bänke informiert. Um dies zu verändern, sollen Hinweisschilder bei den Bänken aufgestellt werden. Auf  Wunsch der Bewohner/innen werden zwei weitere Mitfahrbänke im Ortsteil aufgestellt, um die Wege zu verkürzen.

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