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Alltägliches Leben

Am 26.04.2017 findet im Rahmen der aktion ambulant im Husumer Kreishaus eine Infoveranstaltung zu den Pflegestärkungsgesetzen statt.

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Seit dem Januar diesen Jahres gilt einer neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine neue Art der Begutachtung. Die betroffene Person soll nun stärker als bisher mit seinen individuellen Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Die Veranstaltung soll auf folgende Fragen eingehen:

  • Was bringt das Pflegestärkungsgesetz für pflegebedürftige und ihre Angehörigen?
  • Wie wird die Pflege organisiert und finanziert?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen einem zu?
  • Welche Beratungs- und Entlastungsangebote existieren vor Ort?
  • Was ändert sich in der ambulanten Pflege?

Wann: 26.04.2017, 15 bis 17 Uhr

Wo: Kreishaus Husum

Der Eintritt ist frei, um telefonische Voranmeldung wird unter 04841 83880 gebeten.

Das Programm und weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer zur Veranstaltung.

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Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) besteht seit 10 Jahren. Anlässlich des Jubiläums wurde auch die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben" überarbeitet und veröffentlicht.

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Die KIWA hat im Rahmen ihrer Feierstunde die Broschüre "Gepflegt alt werden - selbstbestimmt und privat leben. Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Schleswig Holstein" veröffentlicht.

Sowohl die bundes- als auch die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert und eine vollständige Überarbeitung der Broschüre notwendig gemacht. In der überarbeiteten Broschüre konnten die vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre einfließen und die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgenommen werden.

Diese Broschüre geht in den einzelnen Kapiteln den Fragen zu den Grundlagen von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, zur baulichen Planung und zu leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach. Die praxisnahen Informationen richten sich an jeden, der sich mit dieser Organisationsform von gemeinschaftlichem Wohnen auch bei steigendem Hilfe-, Unterstützungs- oder Pflegebedarf beschäftigt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften insbesondere für Menschen mit Demenz eignen.

Auf dem Weg zu einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Die wesentlichen Bausteine für einen gelingenden Aufbau einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft werden in sechs Kapiteln beschrieben und mit zahlreichen Schaubildern verdeutlicht.

Sozialministerin Kristin Alheit gratuliert der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter zum 10-jährigen Bestehen: „Wir brauchen in Zukunft viel Kreativität und Flexibilität, um neue Wohn- und Pflegeformen für Seniorinnen und Senioren zu entwickeln“, sagte die Sozialministerin. „Die KIWA hat enorm viel bewegt. Sie war ein Schrittmacher, um in Zukunft immer mehr individuelle Lösungen zu ermöglichen und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben auch im Alter nachzukommen. Ich bin sicher, das wird auch so bleiben.“

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Für den Deutschen Bürgerpreis 2017 für Schleswig-Holstein können Vorschläge bzw. Bewerbungen eingereicht werden. Das diesjährige Motto lautet "Vorausschauend engagiert: real, digital, kommunal". Die Preisträger/innen aus Schleswig-Holstein nehmen am Bundeswettbewerb teil.

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Mit dem regionalen Wettbewerb des Deutschen Bürgerpreises wollen der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die Sparkassen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr zum vierzehnten Mal herausragendes ehrenamtliches Engagement in Schleswig-Holstein auszeichnen. Es können sich alle Personen und Projekte bewerben oder vorgeschlagen werden, die sich schon heute ehrenamtlich für die Zukunft vor Ort in den Regionen, Städten, Gemeinden und Landkreisen einsetzen, die mit innovativen Ideen ein neues Zusammenleben der Generationen fördern und auf diese Weise ihre Region fit für morgen machen. Die Auszeichnungen erfolgen in den drei Kategorien "U 21", "Alltagshelden" und "Lebenswerk".

Im regionalen Wettbewerb werden Geldpreise und ein Filmportrait der ausgezeichneten Projekte verliehen. Es stehen Sach- und Geldpreise mit einem Gesamtwert von 32.500 Euro zur Verfügung. Im Sommer wählt eine Jury die Nominierten und Preisträger/innen aus, die Preisverleihung findet im November in Kiel statt.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie online.

Das Motto des letzten Jahres lautete "Integration gemeinsam leben.

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Vor einem Jahr konnten Sie auf diesem Portal einen Bericht über den Digital-Kompass lesen. Seitdem hat sich einiges getan: Wer auf der Suche nach Anleitungen oder Informationen rund um das Thema digitale Medien für ältere Menschen ist, wird dort reichlich Material finden.

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Das Material in der Fundgrube kann nach Stichworten, Thematik oder dem Umfang - Schulungsmaterial oder Informationen - gefiltert werden. Bisher sind dort über 100 verschiedene Dokumente hochgeladen. Eigene Dokumente können auch hochgeladen und somit für andere verfügbar gemacht werden.

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Für die Pflegeversicherung gelten seit Jahresbeginn 2017 neue Regeln. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Umstellung ihrer Verträge nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Doch nicht alle Versicherer halten sich daran.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, Verträge genau zu prüfen. Versicherer dürfen bestehende Pflegezusatzversicherungen an die neuen Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung anpassen – auch wenn die Beiträge dadurch steigen. Wichtig dabei: Leistungen dürfen bei der Umstellung nicht einseitig gekürzt werden. Daran halten sich jedoch nicht alle Versicherer.

Ein den Verbraucherzentralen vorliegender Vertrag sah bisher für die Pflegestufe III 100 Prozent des versicherten Tagegelds vor. Nach der Änderung erhält der Versicherte im Pflegegrad 4 nur noch 40 Prozent des Tagegeldes und erst ab Pflegegrad 5 die vollen 100 Prozent. „Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Der Versicherer hätte für den Pflegegrad 4 das bisherige Tagegeld vorsehen müssen, auch wenn der Beitrag dadurch gestiegen wäre“, sagt Joanna Batista vom Rechtsreferat der Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten genau prüfen, ob ihr Pflegevertrag richtig umgestellt wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene ihren Versicherer schriftlich auffordern, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Von einer Kündigung rät die Expertin ab. „Wer eine Pflegezusatzversicherung neu abschließt, muss meist einen höheren Beitrag zahlen. Vorher gezahlte Beiträge bekommt der Versicherte nicht zurück.“ Bei Fragen können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Im vergangenen Jahr wurde auf diesem Portal umfassend über Mitfahrbänke berichtet. Nun haben wir noch einmal mit den beteiligten Akteuren in Priepert und Kleinnaundorf gesprochen, um mehr über die Entwicklung in den letzten Monaten zu erfahren.

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Die Nachbargemeinden der Gemeinde Priepert haben nicht mit eigenen Mitfahrbänken nachgezogen, auch kam die Finanzierung weiterer Bänke über ein europäisches Förderprogramm bisher nicht zustande.

Die Bewohner/innen des Ortes nutzen die Mitfahrbank zur Zeit weniger, es haben sich stattdessen einige weitere Fahrgemeinschaften gebildet. Durch die Mitfahrbank wurde Mobilität laut dem Bürgermeister zum Gesprächsthema von Bewohner/innen, so konnten bei einigen die Bedarfe erst erkannt werden. Anstelle der Einwohner/innen nutzen nun Tourist/innen - vor allem Wanderurlauber/innen - die Bank.


Im Gespräch mit Herrn Käfer - dem Ortsvorsteher von Kleinnaundorf - erfuhren wir auch mehr zu der Entstehungsgeschichte der Mitfahrbänke. Es entstand durch die Verkürzung einer Buslinie in die Freitaler Innenstadt Unmut bei Bürger/innen, welche sich vor allem im lokalen Heimatverein trafen. Zunächst wurde versucht, den Oberbürgermeister von Freital zu überzeugen, sich gegen die Einstellung der Buslinie zu engagieren. Dieser sagte Unterstützung zu, enthielt sich jedoch bei der entsprechenden Abstimmung, da es laut dem Oberbürgermeister sowieso keinen Unterschied gemacht hätte. Eine gegründete Bürgerinitiative erreichte durch die Sammlung von Unterschriften und einer Petition beim Kreisausschuss nur die Verzögerung der Linienverkürzung und die Vergünstigung einer Verbindung Richtung Dresden.

Um auch die Mobilität in den Ortsteil zu verbessern, organisierte Herr Käfer je einen mobilen Bäcker sowie Fleischer, welche inzwischen einmal wöchentlich aus dem Nachbarort nach Naundorf fahren. Aus der Arbeit an den Bänken entstand das Projekt Kinder- und Familienwerkstatt, in der Engagierte einmal wöchentlich mit Kindern basteln und handwerken.

Der Ortsvorsteher bemüht sich zur Zeit um die Genehmigung eines eigenen Budgets für den Ortschaftsrat, um politisch handlungsfähiger zu werden. 2017 – für den Fall dass das Budget erstritten werden kann – ist die Beschaffung von zwei weiteren Bänken, einer Ruhebank sowie auffälligeren Hinweisschildern an den Bänken geplant.

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Als Teil unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen Ihnen das Senioren-Beratungsnetz Hildesheim vor. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie und warum durch regionale Akteure und Bürger/innen Informationen für ältere Menschen zusammengestellt werden.

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Im ersten Teil können Sie einiges über das Angebot des Beratungsnetzes erfahren. Im zweiten Teil erwarten Sie Hintergrundinformationen über die Projektumsetzung sowie -aufrechterhaltung.


Teil 1: Informationen zum Angebot

Zunächst ist festzustellen, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren über Internetkenntnisse verfügen und nach der aktuellen ARD/ZDF-Onlinestudie fast 30 Prozent der Altersgruppe ab 60 Jahren das Internet täglich nutzt. Das Internet bietet nicht nur Alltagserleichterung, sondern auch Alter(n)serleichterung.

Das Internetportal bietet ein transparentes regionales Angebot zu seniorenrelevanten Themen. Die Nutzer/innen der Internetseite können schnell und bequem von zu Hause aus die für sie wichtigen Informationen mit Verlinkungen sowie Adressen von Ansprechpartner/innen abrufen. Das Angebot ist nützlich und hilfreich, da es vielen Menschen aufgrund des Alters oder fehlender Mobilität insbesondere im ländlichen Raum schwer fällt, sich über Hilfs- und Unterstützungsangebote zu informieren und dazu die oft weit entfernten Beratungsstellen aufzusuchen.

Nach Auswertung über ein Statistikprogramm können die Betreiber/innen des Portals folgende Aussagen zur Nutzung zwischen dem 01.01.2016 und 28.02.2017 machen:

  • 4.129 Besucher, davon 93 Prozent aus Deutschland
  • 952 Downloads (Herunterladen von Informationsmaterialien)

Ein weiterer Hinweis auf die Nutzung sind die gelegentlichen Kommentare bei Telefonaten oder persönlichen Kontakten, dass Erstinformationen aus dem Senioren-Beratungsnetz gezogen wurden.

Das Netzwerk, welches die Informationen zur Verfügung stellt, besteht einerseits aus Gruppen von Seniorinnen und Senioren aus der Region Hildesheim (z. B. Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Hildesheim, VHS-Club Hi-senior) als Nutzer/innen von online-Angeboten, andererseits aus Vertreter/innen von Kommunen (Stadt und Landkreis Hildesheim) sowie weiteren Organisationen und Einrichtungen in sozialer und kirchlicher Trägerschaft. Jährlich finden zwei Netzwerktreffen statt. Alle Netzwerkakteure werden als gleichberechtigt betrachtet.

Das Senioren-Beratungsnetz Hildesheim ist online unter senioren-beratungsnetz-hildesheim.de zu finden.


Teil 2: Informationen zur Projektumsetzung

Die Ursprungsidee für das Beratungsnetz hatte die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim. Das vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) finanzierte Forschungsprojekt „Für SeniorInnen on- und offline Beratungsangebote arrangieren“ (SooBa) wurde vom 01.09.2012 – 31.10.2015 an der HAWK durchgeführt. Im Rahmen des Projektes wurden Themen und Beratungsverläufe sowie Möglichkeiten und Grenzen der online-Beratung analysiert. Hierauf aufbauend wurde ein Konzept für den Einsatz von online-Beratung ergänzend zur offline-Beratung für einen regionalen Kontext partizipativ entwickelt und in der Region Hildesheim modellhaft erprobt.

Vor Projektablauf bat die HAWK um Prüfung, ob die entstandene Informations- und Beratungsplattform in die öffentlichen Strukturen des Landkreises Hildesheim überführt und weitergeführt werden kann.

Der Landkreis hat sich zur Übernahme der zukunftsweisende Informations- und Beratungsplattform für ältere Menschen für einen Projektzeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 entschieden. Die Übernahme und Weiterentwicklung der Homepage wird angesichts der wachsenden Zahl der älteren Menschen als eine wichtige Investition für die Zukunft und als ein weiterer Baustein für eine umfassende kommunale seniorenpolitische Beratungsstruktur angesehen. Interesse des Landkreises ist es zudem, die Internetplattform in Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationspartner/innen als ein nachhaltiges, regionales Informationsportal und Wegweiser für seniorenrelevante Themen zu nutzen und auszubauen.

Vor Projektablauf wird eine Evaluation vorgenommen und über eine Fortsetzung entschieden.

Im Verlauf des Projektes gab es keine nennenswerte Stolpersteine oder Probleme. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer zukunftsweisenden Informations- und Beratungsplattform für ältere Menschen wurde von keinen der Beteiligten in Frage gestellt.

Hilfreich ist laut Manuel Stender, im Landkreis zuständig für seniorenspezifische Strukturplanung, eine vorherige Bedarfs- und Bestandsanalyse bezüglich eines regionalen Online-Angebotes. Zudem sollten mögliche Kooperations- oder Netzwerkpartner angesprochen werden, um das Projekt gemeinsam und auf einer breiten Basis umzusetzen. Letztlich sollten die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen geklärt sein.

Im Landkreis Hildesheim konnten die Beteiligten von dem Forschungsprojekt der HAWK profitieren und waren dort schon als Kooperationspartner/innen bei der Umsetzung eingebunden. Für die erfolgreiche Planung und Umsetzung eines gleichartigen Projektes sollten laut Herrn Stender jedoch folgende Faktoren beachtet werden:

  • Das Projekt sollte zur Sache der Chef/in gemacht werden, z.B. in Person der Bürgermeister/in, evtl. Landrat/Landrätin
  • Politik, Verwaltung, örtliche Verbände und Akteure sollten sensibilisiert werden
  • Notwendig ist die Beteiligung und Mitgestaltung durch Bürger/innen und seniorenrelevante Akteure
  • Auch sollte auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen geachtet werden
  • es sollte klare Strukturen geschaffen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden
  • Eine nachhaltige Unterstützung der Kommune ist hilfreich
  • Gegebenenfalls müssen Fördermittel beantragt oder Sponsoring betrieben werden

Bezüglich der Aufrechterhaltung des Netzwerkes erzählt Herr Stender:

"Vor der Übernahme durch den Landkreis Hildesheim erklärten sich alle bisherigen Kooperationspartner bereit auch in einem künftigen Netzwerk aktiv mitzuwirken. Im Mai und November 2016 trafen sich die Kooperationspartner im Kreishaus, um über die Weiterentwicklung zu beraten. Neben der Überarbeitung und Aktualisierung von Texten stand die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit im Fokus. Um den Bekanntheitsgrad und die Nutzerzahl noch zu steigern wurde vereinbart, dass alle Kooperationspartner eine gut sichtbare Verlinkung vornehmen und das Senioren-Beratungsnetz-Hildesheim aktiv bewerben. Zudem wurde Anfang 2017 Informationsflyer an alle Hausarztpraxen im Landkreis Hildesheim verteilt.

Das Senioren-Beratungsnetz-Hildesheim wird von den Mitarbeitern des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Hildesheim (SPN) bearbeitet, gepflegt weiterentwickelt und beworben. Der Personaleinsatz ist mit ca. 4 Stunden pro Woche geplant. Neben den Personalkosten fallen Kosten für die Domain, Schulungen, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro an."

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Konflikte gehören auch in einer Pflegeeinrichtung zum Alltag. Diese können belastend sein, weil sich die Bewohner/innen der Situation oftmals nicht entziehen können. Eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sowie der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)  informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung.

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Bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten soll die außergerichtliche Schlichtung vor allem ein langes, aufwändiges und teures Verfahren vermeiden.

Erarbeitet wurde der Ratgeber von den Juristinnen Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, welche beim Beratungsdienst der BIVA tätig sind. Die Broschüre enthält auf 26 Seiten praxisorientierte Informationen zur Streitschlichtung in Einrichtungen. Ratsuchende finden Antworten auf alle Fragen zur Durchführung einer solchen Verbraucherschlichtung.

Ergänzende Informationen, Fallbeispiele und Mustervorlagen werden auf den Seiten der BIVA zur Verfügung gestellt. Die Broschüre können Sie hier herunterladen oder kostenfrei bei der BAGSO bestellen:

  • per Post: BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
  • per Fax: 0228 / 24 99 93 20
  • per Mail: bestellungen@bagso.de

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Im Rahmen des Programms "Altersgerechtes Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch dieses Jahr Zuschussanträge gestellt werden. Es können bis zu 12,5 Prozent bzw. 6.250 Euro je Wohneinheit bezuschusst werden.

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2017 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für Zuschüsse bereit. Die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren können über das Programm 455 beantragt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr sollen einige Maßnahmenpakete klarer formuliert sein, um Fehlinterpretationen bezüglich der einzelnen Anforderungen zu vermeiden.

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Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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