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Wohnen

Kürzlich hat der NDR über einen nordfriesischen Pflegedienst berichtet, der die pflegebedürftigen Menschen auch auf Plattdeutsch betreut. Für viele Ältere sei das eine Erinnerung an die Kindheit und Jugend, in der viele mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

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Johannes Carstensen ist der Name des ambulanten Pflegedienstes aus Haselund (Kreis Nordfriesland), um den es in einem Videobeitrag des NDR-Regionalprogramms Schleswig-Holstein Magazin geht. Nahezu „alle Mitarbeiter schnacken hier platt“, heißt es in dem zugehörigen Artikel in Bezug auf den Pflegedienst. Der Pflegedienstleiter Marco Wolff erklärt: „Die Kontakte sind alle eingeschränkt und die Leute können nicht mehr das machen, was sie vorher gemacht haben. Das merkt man schon. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man sich ein bisschen Zeit nimmt und mal ein bisschen schnackt, sonst bleiben sie auf der Strecke“. Das wäre zwar ebenso auf Hochdeutsch möglich, allerdings sprechen viele der älteren Pflegebedürftigen auch Plattdeutsch – sie sind zum Teil sogar damit aufgewachsen. „Ich höre lieber Plattdeutsch, da kann ich gleich mitschnacken. Das ist nunmal meine Sprache“, wird eine Seniorin in dem Bericht zitiert.

Auch Nina Petersen, stellvertretende Leiterin des Pflegedienstes, schätze es, mit den Senior*innen in niederdeutscher Sprache zu sprechen. „Man hat eine andere Vertrauensbasis, als wenn man auf Hochdeutsch redet“. Für viele ältere Norddeutsche sei das eine Erinnerung an die eigene Kindheit und Jugend. In dieser Sprache zu sprechen steigere ihr Wohlbefinden und nicht zuletzt ihre seelische Gesundheit.

Auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein setzt sich immer wieder für den Erhalt und die Ausweitung der niederdeutschen Sprache ein. In einem Antrag im Rahmen des 32. Altenparlament (2020) hat sich der Landesseniorenrat beispielsweise für Plattdeutsch in allen Ämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt, entsprechende Module sollten Teil der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r werden. Ein Jahr zuvor wurden im 31. Altenparlament mehr feste Sendezeiten für plattdeutsche Sendungen im Fernsehen und auf NDR 1 Welle Nord gefordert – auch als Mittel gegen Vereinsamung, besonders für Ältere, die mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

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In einem im Februar erschienenen SPIEGEL-Interview spricht Dagmar Hirche, Vorsitzende des Vereins Wege aus der Einsamkeit e.V., über Digitalisierung, Teilhabe im Alter und ihre Forderungen.

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Schon seit Jahren setzt sich Dagmar Hirche für die Digitalisierung des Alters ein. Sie berät und unterstützt Senior*innen mit ihrem Verein Wege aus der Einsamkeit (WadE) im Umgang mit Smartphones oder Tablets, veranstaltet regelmäßige „Versilberer-Runden“ über die Videokonferenz-Plattform Zoom oder veröffentlicht Videos mit Tipps zum sicheren Umgang mit dem Internet. Dabei macht sie immer wieder klar, dass Digitalisierung eine Frage von Teilhabe ist.

In einem Interview mit dem SPIEGEL („Kostenloses WLAN für alle Altenheime“ vom 12.02.2022) sagt sie, dass seit Beginn der Pandemie zurecht viel über den Digitalisierungsbedarf an Schulen gesprochen wird. „Aber warum werden immer die alten Menschen vergessen, wenn es um Digitalisierung geht?“, merkt sie in dem Gespräch kritisch an. „Das ist Altersdiskriminierung.“ Digitalisierung dürfe nicht bei der Generation 60 plus aufhören. „Das muss bei 120 aufhören.“

Das viele ältere Menschen noch zu den „Offlinern“ gehörten, sei problematisch, es gehe schließlich um Teilhabe. Ohne E-Mails, Smartphones oder der Möglichkeit, sich beispielsweise online fürs schwimmen gehen anzumelden – wie im Lockdown teilweise vorausgesetzt wurde – ist es mittlerweile schwierig geworden. Auf die Frage, was die WadE-Vorsitzende denn fordere, antwortet Hirche: „In allen Altenheimen kostenfreies WLAN – und zwar in allen Zimmern.“ Es nütze nichts, Internet nur im Aufenthaltsraum empfangen zu können, wenn man das Zimmer nicht mehr verlassen könne. Außerdem fordert Hirche „Schulungsangebote an jeder Ecke.“ Auch wenn häufig so getan würde, sei es nicht selbstverständlich, den Umgang mit Luca-App, Corona-Warn-App oder der App CovPass auf Anhieb zu verstehen. Hirche und ihre Mitstreiter*innen bieten selbst solche Schulungen an. Die meisten, die diese Unterstützung wahrnehmen, seien zwischen 72 und 88 Jahre alt.

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Sogenannte Smart-Home-Technologien könnten den Alltag von Senior*innen erleichtern. So können beispielsweise die Steuerung des Lichts oder einiger Haushaltsgeräte per Stimmbefehl ein selbstbestimmteres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Der Digitalverband Bitkom hat dafür einen Leitfaden veröffentlicht, der in Smart-Home-Lösungen einführt.

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„In einer älter werdenden Gesellschaft, die vor wachsenden Herausforderungen steht, müssen wir die Chancen der Digitalisierung mutig ergreifen“, schreibt der Digitalverband Bitkom einleitend in dem aktuellen Leitfaden „Digitale Lösungen für das Wohnen im Alter“. „Bisher ist die Digitalisierung im häuslichen Sektor bei älteren Menschen kaum angekommen, obwohl Smart-Home-Lösungen gerade diese Altersgruppe unterstützen“, heißt es darin weiter.

Smart-Home-Systeme könnten dazu Beiträgen, dass Senior*innen länger und selbstbestimmter in der eigenen Häuslichkeit leben könnten und erst später – oder sogar gar nicht – in eine Pflegeeinrichtung ziehen müssten. Der Wegzug aus der vertrauten Umgebung werde oft als belastend empfunden.

Unter Smart-Home-Geräten werden beispielsweise Staubsauger- oder Rasenmäher-Roboter, Sprachassistenzsysteme oder sogenannte „intelligente Beleuchtungssysteme“, die sich beispielsweise durch Sensoren an- und ausschalten lassen. In dem Bitkom-Leitfaden werden entsprechende Systeme in Form eines Überblicks vorgestellt.

Die rund 20-seitige Broschüre enthält darüber hinaus jedoch auch Vorschläge für politische Maßnahmen. Um digitale Lösungen für das Wohnen im Alter umsetzen zu können, sei beispielsweise der flächendeckende Breitband-Ausbau eine wesentliche Grundvoraussetzung. Auch bei der Finanzierung müsse sich einiges ändern: „Mehr digitale Lösungen müssen seitens der Pflegekassen als Hilfsmittel anerkannt und finanziert werden“, fordert der Digitalverband.

Der Einsatz von Sprachassistenten könnte neben Erleichterungen beim Wohnen im Alter auch eine positive Rolle beim Thema Alterseinsamkeit spielen. Dazu finden Sie einen Beitrag unter diesem Link.

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2002 wurde der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Alle fünf Jahre gibt es einen Bericht zur Bewertung des Umsetzungsstandes, bei dem sich neben der Bundesregierung auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) beteiligt. Ende des vergangenen Jahres hat die BAGSO ihre Bewertung in Form einer Stellungnahme veröffentlicht.

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Zur Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans, der in Madrid verabschiedet wurde und in diesem Jahr zwanzigjähriges Jubiläum feiert, gibt es einen Nationalen Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Umsetzung und Situation in Deutschland. Die BAGSO hat mit einer eigenen Stellungnahme Ende des vergangenen Jahres die Sichtweise der Zivilgesellschaft ergänzt.

Einer der größten Erfolge der Seniorenpolitik der letzten zwanzig Jahre in Deutschland im Hinblick auf die Würdigung des Potentials älterer Menschen sei laut dem Bericht der Bundesregierung die nachhaltige Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Bundesweit gebe es mittlerweile rund 530 solcher „Begegnungsorte und Anlaufstellen mit niedrigschwelligen und wohnortnahen Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten, die allen Menschen offenstehen und soziale Teilhabe sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Generationen und Kulturen fördern.“

Für die Verlängerung des Arbeitslebens und der Arbeitsfähigkeit verbucht die Bundesregierung die Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) als wichtigsten Erfolg. Bei der Sicherstellung der Würde und Selbstbestimmung im Alter hebt der Bericht zudem die Erstellung der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ als größten Erfolg der letzten 20 Jahre hervor.

Ergänzend zu dem Nationalen Bericht hat die BAGSO als größter Dachverband der Seniorenorganisation ihre Mitgliedsverbände zum Umsetzungsstand befragt und die wichtigsten Erkenntnisse in einer 16-seitigen Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft zusammengetragen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft spricht von generellen Erfolgen, so seien die Bedingungen für das Älterwerden seit dem letzten Bericht 2017 z. B. im Hinblick auf gesundheitliche Prävention besser geworden. Auch seien differenziertere Altersbilder in den vergangenen Jahren zunehmend wahrgenommen worden. Allerdings gebe es auch noch reichlich Handlungsbedarf. Beispielsweise bei der Sicherung der Rechte auf gesellschaftliche und politische Teilhabe oder soziale Sicherheit im Alter. Konkrete fordert der Dachverband im Bericht:

  • Zugänge zu digitalen Medien und das Recht auf analoge Zugänge,
  • Pflege, inkl. der Hospiz- und Palliativpflege, auch im häuslichen Bereich,
  • Daseinsvorsorge in den Kommunen, auch im ländlichen Raum, und integrierte Quartiersentwicklung sowie
  • Barrierefreiheit, auch in Bezug auf die Mobilität Älterer.

Die Aspekte werden in dem Dokument jeweils weiter erläutert.


Linksammlung zu den Berichten:

Madrid international plan on action and ageing (Weltaltenplan, englisch): political-declaration-en.pdf (un.org)

Nationaler Bericht der Bundesregierung: Nationaler Bericht Bundesrepublik Deutschland (bmfsfj.de)

BAGSO-Stellungnahme: Eine Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland aus Sicht der Zivilgesellschaft (BAGSO)

Über die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplans für die Altenpolitik hat die BAGSO 2019 eine eigenständige Broschüre herausgegeben, die sie hier finden: Eine Gesellschaft für alle Lebensalter – Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen und seine Bedeutung für die Altenpolitik (bmfsfj.de).

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Laut einem aktuellen Bericht im Rahmen des Hochaltrigkeitssurvey – der sogenannten D80+-Studie – ist Armut im hohen Alter in Deutschland weit verbreitet. Insbesondere bei Frauen über 80 Jahren ist die Altersarmut ausgeprägt.

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Über den ersten Kurzbericht der D80+-Studie haben wir kürzlich in einem anderen Artikel berichtet. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Thema. Der zweite Bericht trägt nun den Titel „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ und ist im Dezember erschienen.

Der Bericht zeigt, dass die Einkommensarmut bei hochaltrigen Menschen über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung liegt. 22,4 Prozent der Menschen im Alter von 80 Jahren oder älter gelten demnach als einkommensarm, während nur 2,8 Prozent als einkommensreich eingestuft sind. Deutlich erkennbar ist auch der Zusammenhang zwischen Bildungstand und Einkommen. Hochgebildete Menschen haben in der untersuchten Altersgruppe im Schnitt 1.150 Euro mehr Nettoeinkommen im Monat als niedriggebildete hochaltrige Personen.

„Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig“, kommentiert die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Kinder Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) den Bericht in einer Pressemitteilung. Sie betont mit Blick auf die Ergebnisse der Untersuchung außerdem, dass Frauen besonders von Armut im Alter betroffen seien. „Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen.“ Spiegel nennt als politische Vorhaben dafür die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes sowie die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro.

Der rund 20-seitige Bericht weist tatsächlich darauf hin, dass hochaltrige Frauen deutlich öfter von Altersarmut betroffen sind als Männer ihrer Altersgruppe. Die Differenz des Nettoäquivalenzeinkommens beider Bevölkerungsgruppen beträgt monatlich etwa 300 Euro. Allerdings: Am höchsten ist die Armutsquote bei den Frauen, die vor dem Ruhestand – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung – nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Hier könnte zumindest fraglich sein, inwieweit die von der Bundesseniorenministerin angekündigten Vorhaben eines höheren gesetzlichen Mindestlohnes oder bei der Entgelttransparenz überhaupt greifen.

Bei der D80+-Studie handelt es sich um die bundesweite Weiterentwicklung der NRW80+-Studie, um auch für das hohe Alter im ganzen Bundesgebiet eine bessere Datenlage zu erlangen. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Menschen zu ihrer Lebensqualität und Lebenssituation befragt.

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In diesem Jahr wurde der jährliche GERAS-Preis der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) zum fünften Mal verliehen. Am 7. Dezember 2021 hat die Jury die drei Preisträger*innen ausgezeichnet. In diesem Jahr wurden Einrichtungen gesucht, die sich in der Pandemie besonders für die Selbst- und Mitbestimmung der Bewohner*innen eingesetzt haben.

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Im Rahmen der digitalen Mitgliederversammlung der BAGSO am 7. Dezember wurde auch der jährliche GERAS-Preis verliehen, der mit insgesamt 5.000 Euro dotiert ist. Mit der im Sommer gestarteten Ausschreibung des Preises wurden Einrichtungen gesucht, die trotz der pandemiebedingten Umstände im Rahmen des Möglichen auf die Selbstbestimmung und Mitwirkung der Senior*innen gesetzt haben. „In die Entscheidung über Maßnahmen zum Infektionsschutz wurden die Bewohnerschaft und ihre Vertretungen häufig nicht einbezogen. Die Leitungen von Einrichtungen haben jedoch in unterschiedlicher Weise Spielräume zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt“, hieß es damals in einer Pressemitteilung zur Themenwahl der Ausschreibung. So sollten Bewohner*innen beispielsweise in die Entwicklung von Besuchskonzepten einbezogen worden seien.

Gewonnen haben das DRK-Pflegeheim Dorum, das Pflegezentrum Sundern der Alloheim Residenzen sowie das Haus Bethanien in Braunschweig. Im Pflegeheim Dorum seien die Bewohnerinnen und Bewohner zu keinem Zeitpunkt der Pandemie sozial isoliert gewesen. „Es wurden individuelle Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, durch die viele Bedürfnisse und Wünsche umgesetzt werden konnten“, heißt es in der Begründung der Jury. Neben der Bereitstellung von digitalen Technologien habe es in der Einrichtung im Landkreis Cuxhaven auch Möglichkeiten für sichere Besuche gegeben, beispielsweise durch das Aufstellen von Strandkörben oder Holzhütten.

Das Pflegezentrum Sundern im Hochsauerlandkreis zeichnete sich durch „zahlreiche Maßnahmen“ aus, die „eine Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner“ vermeiden sollten. Organisiert wurde beispielsweise ein Zirkusbesuch, digitale Kaffeetafeln mit angehörigen oder Zaungespräche mit den „Patenkindern“ des lokalen Kindergartens. Schutzmaßnahmen habe man mit den Bewohner*innen zusammen im Heimbeirat besprochen.

Am Haus Bethanien habe der Jury besonders beeindruckt, dass es monatliche Heimbeiratstreffen und einen wöchentlichen Austausch zwischen der Heimleitung und dem Beiratsvorsitzenden gegeben hätte. Das habe zu einer „Sicherstellung von Autonomie und Teilhabe der Bewohnerschaft“ beigetragen. Positiv hervor hebt die Jury in ihrer Begründung auch die „Einrichtung eines hausinternen Radios, über das die Bewohnerschaft informiert wurde und Grußbotschaften erhalten konnte.“

Unter diesem Link gelangen Sie zu den Preisträger*innen und den jeweilige Jury-Begründungen.

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Der Deutsche Hochaltrigkeitssurvey „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“ soll die Lebenssituationen der Menschen über 80 Jahren erfassen und abbilden. In einem ersten Bericht aus November werden die wahrgenommenen Auswirkungen der Menschen durch die Coronapandemie dargestellt.

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„Wahrgenommene Auswirkungen der Coronapandemie auf die Lebenssituation älterer Menschen“ heißt der knapp 30-seitige Kurzbericht, der im Rahmen der D80+-Studie im November 2021 veröffentlicht wurde. D80+ wird vom Bundesministerium wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Hintergrund ist, dass die Zahl der Über-80-jährigen seit Jahren ansteigt, über ihre Lebenssituation aber wenig bekannt ist. In einem ersten Bericht haben sich die Studienautor*innen zunächst mit der Lebenssituation der Hochaltrigen in Pandemie-Zeiten auseinandergesetzt. Schriftlich befragt wurden insgesamt rund 40.000 Personen, von denen über 10.000 – und damit mehr als jede vierte angefragte Person – an der Befragung teilgenommen haben. Die Befragung fand zwischen November 2020 und April 2021 und damit unter dem Eindruck der zweiten und dritten Corona-Welle statt.

Wenn es um die eigentliche Erkrankung mit dem Virus geht, decken sich die Zahlen der Befragung mit den RKI-Angaben: 5 % der Über-80-Jährigen berichtet von einer Erkrankung, insbesondere Frauen, Personen in älteren Altersgruppen und Heimbewohner*innen sind häufiger erkrankt. Im sozialen Umfeld hat jede vierte Person der Altersgruppe eine Erkrankung mitbekommen.

Wenn es um die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung geht, geben 4 von 5 Befragten im Hinblick auf ihre privaten Kontakte an, von den Auswirkungen der Pandemie betroffen zu sein. Hierin liegt dem Bericht zufolge auch die größte wahrgenommene Veränderung. 68,6 % der Befragten sind durch Kontakt- oder Besuchsbeschränkungen betroffen. Die Über-90-Jährigen und Heimbewohner*innen geben öfter an, von Eindämmungsmaßnahmen wie Quarantäne oder Kontaktverboten betroffen zu sein.

Von den hochaltrigen Menschen geben zum Zeitpunkt der Befragung 28,4 % an, in den letzten 12 Monaten das Internet genutzt zu haben (sog. „Onliner“). Innerhalb der Gruppe der Onliner berichten 23,5 % von einer Veränderung ihrer Internetnutzung durch die Pandemie. Allerdings: „Zu welchem Anteil hier sehr alte Menschen bedingt durch die Coronapandemie neu begonnen haben, das Internet zu nutzen, kann aus diesen Zahlen jedoch leider nicht abgeschätzt werden.“ Zu „Lehren aus dem Lockdown“ im Hinblick auf digitale Teilhabe können Sie hier weiterlesen.

Die finanzielle Situation der Hochaltrigen scheint kaum durch die Pandemie verändert. 81,8 % geben an, „überhaupt nicht“ beeinflusst zu sein. „Ein wenig“ verändert hat sich die finanzielle Situation bei 11,6 % der Über-80-Jährigen. Die Stärksten Einbußen werden nur von Personen genannt, deren (Ehe-)Partner*in mit COVID-19 verstorben sind.

Im Fazit unterstreicht der Bericht den Befund, dass die Coronapandemie nicht in besonderem Maße zu einer steigenden Altersdiskriminierung geführt habe. Das ergebe sich unter anderem aus den Angaben der Befragten zur wahrgenommen Wertschätzung durch die Gesellschaft, die überwiegend als unverändert beschrieben wird.

Mehr zum Deutschen Hochaltrigkeitssurvey finden Sie unter diesem Link. In einem kommenden Beitrag werden den zweiten D80+ Kurzbericht vorstellen, der in diesem Monat veröffentlicht wurde. Dabei geht es um das Thema Altersarmut.

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Seit Anfang Mai dieses Jahres fährt ein Beratungsmobil durch Schleswig-Holstein, dass zum Thema Demenz berät. Insbesondere um der Hürde von weiten Wegen auf dem Land entgegenzuwirken, soll der Bus der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) zum Einsatz kommen.

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Das Beratungsmobil ist seit Mai regelmäßig in Dithmarschen vor Ort. Ab Januar 2022 soll dann auch der Kreis Hezogtum Lauenburg und anschließend der Kreis Plön angefahren werden. Über die genauen Standorte und Regionen finden Sie Informationen auf der Internetseite des Projekts. Dort können Sie auch Beratungstermine vereinbaren.

Ziel des Beratungsmobils ist, Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Durch die mobile Beratung in insbesondere ländlicheren Regionen soll die Beratungslandschaft Schleswig-Holsteins insgesamt ausgeweitet und „weiße Flecken“ auf der Karte (Regionen ohne naheliegende Beratungsangebote) geschlossen werden. Der Ansatz des Projekts ist dabei die wohnortnahe und psychosoziale Begleitung durch Fachkräfte. Offen ist der barrierefreie Bus für alle, die Fragen oder Unterstützungsbedarf zu Themen wie Demenz und Vergesslichkeit haben.

Vor Ort arbeitet die DAlzG mit ihrem Projekt auch mit anderen Akteur*innen vor Ort zusammen: „Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen vor Ort wie dem Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen und den Kommunen war außerordentlich entgegenkommend und engagiert“, begrüßt Anne Brandt von der Alzheimer Gesellschaft SH unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Dithmarschen. „Wir konnten schnell sehr gute Standorte für den Beratungsbus finden“. Kerstin Magnussen vom Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen ergänzt: „Die Beratung ist der erste Schritt, um sich mit der Erkrankung und ihre Folgen auseinanderzusetzen. Der Bus ist eine qualitativ gute Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot.“

Bei dem Beratungsmobil handelt es sich um ein zweieinhalbjähriges Modellprojekt, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie dem Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. In Schleswig-Holstein leben rund 62.000 Menschen mit einer Demenz, die Zahl nimmt jährlich zu.

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Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

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LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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