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Wohnen

Viele Senior*innen gelangen früher oder später an den Punkt, an dem die bisherigen Wohnverhältnisse den Bedarfen des Alters nicht mehr gerecht werden. In einem von BISS (Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V.) veröffentlichten Artikel werden verschiedene Wohnformen beschrieben, die im Alter eine Rolle spielen können.

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Die eigene Wohnung bietet Sicherheit und Orientierung. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hängt zu einem nicht geringen Teil auch mit der Frage zusammen, wo und wie jemand wohnt. „Wie aber lässt sich Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben, wenn Körper und Geist im Alterungsprozess Einschränkungen unterworfen sind? Welche Wohnformen gibt es, beides im größtmöglichen Maße aufrechtzuerhalten?“.

Diesen und weiteren Fragen geht Andreas Kringe in einem für BISS verfassten Artikel nach.

Oft werden sich Gedanken über mögliche künftige Wohnformen, die den Bedarfen des Älterwerdens gerecht werden, erst gemacht, wenn die eigenen Wohnverhältnisse bereits zur Herausforderung werden. Der Artikel soll dazu beitragen, vorher über verschiedene Wohnformen im Alter aufzuklären.

Neben der Möglichkeit, in Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen oder in Formen Betreuten Wohnens zu leben, wird beispielsweise das Modell der „Senioren-Wohngemeinschaft“ beschrieben: „Die Motivation dafür, in eine Senioren-WG zu ziehen, ist meist der Wunsch, im Alter nicht allein leben zu wollen“, heißt es dazu in dem aktuellen Beitrag. „Die Bewohner teilen sich ein Haus oder eine Wohnung und nutzen einen Pflegedienst für den Fall, dass einer oder mehrere Mitbewohner pflegerische Unterstützung benötigt. Diese Wohnform entsteht oft schon vor dem Renteneintrittsalter, wenn es etwa darum geht, Freizeit mit gleichgesinnten zu verbringen.“

Eine weitere Variante sei das „Mehrgenerationenwohnen“, bei dem „verschiedene Generationen unter einem Dach wohnen, ohne miteinander verwandt sein zu müssen.“ Dabei gebe es sowohl einen „persönlichen Wohnbereich“ als auch einen „gemeinsam genutzten Bereich.“

Mehr Beispiele und Informationen zu verschiedenen Wohnformen im Alter finden Sie direkt in dem BISS-Artikel.

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Wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) informiert, haben in der Corona-Pandemie mehr Menschen ab 46 Jahren andere unterstützt oder gepflegt als in den Vorjahren. Allerdings seien auch depressive Symptome informell pflegender Personen gestiegen.

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Erst kürzlich berichteten wir bereits über ein Ergebnis der im Sommer stattgefundenen Befragungen zur Corona-Pandemie im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (Langzeitstudie für Erkenntnisse zu Altersfragen). Dabei ging es um die Veränderungen, zu denen die Pandemie bei körperlichen Aktivitäten beigetragen hat. Ein weiterer Teil der Befragung hat sich allerdings mit der Entwicklung der Anzahl von Menschen beschäftigt, die andere (z.B. Angehörige oder Nachbar*innen) gepflegt und/ oder anderweitig unterstützt haben.

Das DZA stellt dabei fest, dass die Anzahl der über 45-jährigen mit Pflege- und Unterstützungsaufgaben im Vergleich zu 2017 im Zuge der Pandemie-Situation zugenommen hat. Lag der Anteil der 46- bis 90-jährigen 2017 noch bei 16 Prozent, ist er 2020 auf 19 Prozent angestiegen. Insbesondere bei den Frauen sind zusätzliche informelle Pflegeaufgaben hinzugekommen (von 18 Prozent zu 22 Prozent). Ein Zuwachs sei insbesondere bei der Unterstützung von Nachbar*innen und Freund*innen erkennbar.

Allerdings wird in der Ausgabe der dza-aktuell mit dem Titel "Corona-Krise = Krise der Angehörigen-Pflege?" auch festgestellt, dass depressive Symptome pflegender Menschen ab 46 Jahren zugenommen haben. Zwar seien im Zuge der ersten Corona-Welle depressive Symptome insgesamt auffällig gestiegen, jedoch „fällt der Zuwachs für jene mit Unterstützungs- und Pflegeverantwortung etwas höher aus. Hier kommt es zu einer reichlichen Verdoppelung des Anteils von 6 Prozent auf 15 Prozent“, heißt es in der Veröffentlichung.

Die Ursachen dafür bleiben in der Studie zwar weitgehend unklar, allerdings gaben nach den Ergebnissen der Befragung ein Viertel der Pflegenden an, zu wenig Hilfe zu bekommen.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.

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Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.

Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.

Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:

  • Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
  • Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
  • Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.

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Um älteren Menschen ein möglichst langes Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Oktober das Modellprogramm „Leben wie gewohnt“ gestartet.

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Damit Menschen auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, brauche es „eine entsprechende soziale, technische und digitale Infrastruktur“, heißt es auf der Internetseite des BMFSFJ. Um beispielgebende Projekte zu fördern, hat das Bundesfamilienministerium das Modellprogramm „Leben wie gewohnt“ gestartet. Das Förderprogramm ist im Oktober 2020 angelaufen und wird bis Dezember 2023 gehen. Bewerbungen für eine Förderung im Rahmen des Modellprogramms seien ab jetzt möglich, die Anzahl der geförderten Projekte sei begrenzt.

„Die Projekte sollen zeigen, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter möglich ist“, so das Ministerium.

Bereits in den letzten Jahren habe das Familienministerium einige Modellprogramme in diese Richtung initiiert. „Leben wie gewohnt“ solle diese Ansätze weiterführen. „Ziel des Programms ist es, Menschen auch im hohen Alter, bei Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf so lange wie möglich im gewohnten Zuhause zu unterstützen, soziale und gesellschaftliche Teilhabe anzuregen und einer Vereinsamung entgegenzuwirken“, beschreibt das BMFSFJ die Idee des Programms. Schwerpunkte des Programms seien digitales und technikgestütztes Wohnen, inklusives und gemeinschaftliches Wohnen und Mobilität und Teilhabe.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im Dezember eine Handreichung mit Besuchskonzepten für stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt, um weiterhin Besuche in der Pandemie zu ermöglichen.

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Gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Staatssekretär Andreas Westerfellhaus am auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2020 eine Handreichung vorgestellt. Ziel sei, dass Bewohner*innen von Einrichtungen der Langzeitpflege „auch während einer Pandemie Besuche erhalten können“. Dazu bräuchte es möglichst geringe Einschränkungen für sie und die Besucher*innen, gleichzeitig aber einen wirksamen Infektionsschutz.

„Wie das gehen kann, hat der Pflegebevollmächtigte in dieser Handreichung für Pflegeheime skizziert“, erklärt Gesundheitsminister Spahn dazu in einer Pressemitteilung. „Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf.“

„Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden“, erklärt auch der Pflegebevollmächtigte in der Presseerklärung. Die elfseitige Handreichung mit den Besuchskonzepten kann kostenlos heruntergeladen werden.

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Bis Ende 2020 sollte das Modellprojekt „Queer im Alter“ dazu beitragen, Einrichtungen der Altenhilfe für LSBTIQ*-Personen zu öffnen. Ergebnisse werden unter anderem auf der Abschlusstagung vorgestellt, die im Januar online stattfindet.

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Bereits Anfang des Jahres berichteten wir auf seniorenpolitik-aktuell über das Modellprojekt der AWO, Altenhilfe-Einrichtungen für Lesben-, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und Queere Menschen (kurz LSBTIQ*; das Sternchen soll jene Menschen ergänzend berücksichtigen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen) zu öffnen. „Viele ältere LSBTI* fürchten sich vor Ablehnung und Ausgrenzung, die ihr Leben mit geprägt haben und die sie in den letzten Jahren ihres Lebens nicht erneut erleben möchten“, heißt es im Flyer Queer im Alter der AWO zu den Hintergründen des Modellprojekts. „Altenhilfeeinrichtungen sollten daher eine Willkommenskultur nicht nur aber auch für LSBTI* entwickeln, damit diese spüren, hier bin ich erwünscht, hier kann ich leben und sein wie ich möchte.“

Mit dem Ende des Jahres 2020 endet auch das Projekt, welches durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde. Am 28.01.2021 findet zwischen 12:00 und 15:30 Uhr die Abschlusstagung des Modellprojektes statt. Schwerpunkt der Tagung soll die Vorstellung eines neu erarbeiteten Praxishandbuches sein.

Situationsbedingt wird die Veranstaltung online stattfinden. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier .

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.

In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.

„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.

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