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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Sie soll an die Idee der Gemeindeschwester anknüpfen und Einsamkeit entgegenwirken: Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“. In einem entsprechenden Antrag fordert die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion 100 hauptamtliche Stellen.

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Am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit dem Antrag befasst, den die SPD Mitte des Monats vorgelegt hatte. Darin fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen, die vollständig aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Kommunen sollen sich mit einem Konzept für die Förderung einer oder mehrerer dieser Stellen bewerben können.

Der Vorschlag erinnert stark an die Idee der Gemeindeschwester, über die wir auch auf diesem Portal schon einige Male berichtet haben (z. B. hier).

In ihrem Antrag beruft sich die SPD-Landtagsfraktion auch auf dieses Modell, ihr Vorschlag knüpfe daran an. „Die Vor-Ort-für-dich-Kraft schließt die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung. Sie ist im Dorf oder Quartier präsent und macht aufsuchende Sozialarbeit“, heißt es im Antrag.

Der Antrag benennt dabei auch die Gruppe der Senior*innen. Sie sei in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen. Verwiesen wird in der Antragsbegründung auf eine Forsa-Umfrage, nach der sich jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren einsam fühle. Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ könnte im Ort bekannt sein und niedrigschwellige Hilfe leisten oder an geeignete Unterstützungsangebote verweisen. „Ein solcher auf Prävention ausgerichtet Ansatz kann viel dazu beitragen, dass rechtzeitig Hilfsbedarfe erkannt werden, so dass langfristig auch Kosten eingespart werden können.“

Der SSW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, weist aber auf ungeklärte Fragen hin. So ergebe sich aus dem Antrag nicht, ob es sich um Vollzeitstellen handeln solle. Unverständlich sei auch, warum sich eine Kommune für mehrere dieser 100 Stellen bewerben könne, bedenkt man, dass es in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden gebe. In seiner Rede fasst Christian Dirschauer (SSW) zusammen: „Und deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, nur ein Anfang sein kann.“

Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben – wie es in solchen Fällen zwischen Regierung und Opposition üblich ist ­– einen Alternativantrag vorgelegt. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung und spricht sich ebenfalls für die Stärkung von Ansprechpersonen vor Ort aus. „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle Menschen, auch für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und anderen Einschränkungen“, so der Alternativantrag. „Daher brauchen wir mehr Ansprechpartnerinnen und -partner in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“.

Im Gegensatz zum SPD-Antrag enthält die Vorlage der Regierungsfraktionen allerdings keine konkrete Stellenanzahl, sondern ist eher allgemein gehalten. Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka spricht sich in seiner Rede allerdings dafür aus, dass nicht allein das Land die Stellen schaffen solle: „Mir scheint es aber naheliegend zu sein, auch eine Tätigkeit bei Verbänden ins Auge zu fassen“, so Kalinka in der Plenardebatte. „Über mögliche Felder der Tätigkeiten, Chancen der Finanzierung und der Umsetzung sollten wir im Sozialausschuss des Landtages das Gespräch führen und beraten. Eine Anhörung dort wäre angezeigt.“

Beide Anträge wurden einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

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Wie verschiedene Medien im Januar berichten, steigt die Zahl der Rentner*innen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, immer weiter an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland analysiert hat. Demnach sei die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr 2022 um zwölf Prozent gestiegen.

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Wenn im Alter das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) notwendig werden. Dabei übernimmt das Sozialamt den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sog. „Regelbedarf“, der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt für alleinstehende derzeit 502 Euro.

Nach Zahlen, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht hat, ist die Anzahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter von Juni bis September 2022 ­von knapp 628.600 auf mehr als 647.500 gestiegen. Vergleicht man den Monat September 2022 mit dem Monat im Vorjahr, seien es sogar fast 70.000 Menschen mehr gewesen, die die Altersgrundsicherung beantragen mussten. Das sei ein Anstieg von rund 12 Prozent.

In den Medienberichten wird dazu Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zitiert, der dem Redaktionsnetzwerk gegenüber kritisiert: „Die Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord. 12 Prozent mehr seit der Bundestagswahl – die Inflation kommt im Sozialamt an.“ Bartsch fordert demnach eine Rentenreform in Deutschland, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.

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Mit kurzen Videoclips informiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit Januar 2023 im Internet über die Beiratsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden für alle Interessierten nun nach und nach kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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BIVA steht ausgeschrieben für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“. Der über 40 Jahre alte BIVA-Pflegeschutzbund ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen in betreuten Wohnformen einsetzt. In Veröffentlichungen betont der Verein dabei immer wieder die Bedeutung von Bewohner*innenvertretungen in den Einrichtungen. Anschaulich hat die Interessenvertretung nun Informationen zur Arbeit in Beiräten entwickelt, die nach und nach auf dem YouTube-Kanal des Verbands veröffentlicht werden.

Los geht es mit dem ersten Video „Was ist eine Bewohnervertretung in einem Pflegeheim?“, weitere der bereits zahlreichen hochgeladenen Clips heißen beispielsweise „Was ist das Wohn- und Teilhabegesetz?“ oder „Wie läuft die Wahl des Beiratsgremiums ab?“. Insgesamt wurden 42 kleine Videobeiträge produziert. Entstanden sind die Videos im Rahmen eines Projekts des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entstanden.

Hier gelangen Sie zum YouTube-Kanal des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Mehr zu dem Verein und weitere Informationen rund um Beiratsarbeit in Heimen finden Sie auch auf der Internetseite von BIVA.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Der 2021 ins Leben gerufene „DigitalPakt Alter“ zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser neue Partner*innen gewonnen. Damit hat das Projekt bundesweit nun zwölf aktive Partner*innenorganisationen.

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Auf lokaler Ebene arbeiten bereits viele Mehrgenerationenhäuser und Senior*innenbüros an den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter zusammen, ab sofort unterstützen die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser die Ziele des Projekts auch bundesweit als Partner*innen.

Der DigitalPakt Alter wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufen. Von der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner heißt es zu den neuen Partnerschaften: „Es braucht langfristig angelegte und wohnortnahe Angebote, um älteren Menschen einen nachhaltigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser haben wir zwei Partner an unserer Seite, die sich seit Jahren für nachbarschaftliches Engagement einsetzen. Umso mehr freut es uns, die Zusammenarbeit mit beiden Partnern nun auch im Bereich ‚Digitaler Kompetenzerwerb älterer Menschen‘ auszubauen“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros ist das Netzwerk der über 450 Seniorenbüros in Deutschland und unterstützt diese in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Netzwerk vertritt zudem die Interessen der lokalen Seniorenbüros auf Bundes- und Landesebene.

Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser nimmt entsprechende Aufgaben für die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm des BMFSFJ wahr. Mehrgenerationenhäuser schaffen Begegnungsorte und fördern das Miteinander sowie das nachbarschaftliche Engagement in den Kommunen. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, eine Kooperation und Partnerschaft mit dem DigitalPakt Alter, denn das Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sieht insbesondere die digitale Teilhabe als bedeutsame Vorrausetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und somit ist diese auch als immanentes Mittel einer sorgenden Gemeinschaft, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge, anzusehen“, heißt es aus dem Sprecherinnenrat des Bundesnetzwerks Mehrgenerationenhäuser zur Unterstützung des DigitalPakts.

2021 haben die Partnerinnen und Partner der Initiative das Ziel des DigitalPakt Alter in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, die Sie unter diesem Link finden können. Die hier zitierten Beiträge sind der im November veröffentlichten Meldung „DigitalPakt Alter begrüßt neue Partner“ auf der Internetseite des Projekts entnommen, dort sind auch weitere Informationen zu finden.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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