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Wohnen

Im September wurde der GERAS-Preis in Berlin verliehen. Drei Pflegeeinrichtungen in Bayern, Sachsen und Saarland wurden ausgezeichnet, da sie beispielhaft Menschen mit Seheinschränkungen inkludieren würden.

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Aus den 20 Bewerbungen haben das Pflegeheim „Wohnen am Schlossanger“ in der Nähe von München, das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg in Sachsen sowie die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift in Saarbrücken mit ihren Maßnahmen für Menschen mit Seheinschränkungen besonders beeindruckt. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro.

Das Seniorenzentrum „Wohnen am Schlossanger" welches auf dem ersten Platz steht, konnte mit einem Maßnahmenpaket, welches bauliche und gestalterische Veränderungen und die Sensibilisierung und Schulung des gesamten Einrichtungspersonals beinhaltet, punkten. Jurymitglied Christian Seuß betonte die Nachhaltigkeit der Entwicklung zu einem sehbehindertenfreundlichen Altenheim, wenn alle Bereiche des Hauses sowie alle Beschäftigten einbezogen werden.

Mit baulichen, räumlichen und gestalterischen Maßnahmen sowie der Weiterbildung des Personals konnten auch das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg und die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift die Jury des GERAS-Preis beeindrucken. Der Preis wird seit 2016 verliehen und wird gestiftet von (der im Jahr 2019 verstorbenen) Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich schon lange für die Rechte von Menschen in Pflegeheimen eingesetzt hat.

Zu den Gewinnern der diesjährigen Preisverleihung auf der Webseite der BAGSO.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Heute ist Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen. Senior*innenorganisationen fordern mehr Schutz gegen Gewalt in der Altenpflege.

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Seit 2011 wird der 15. Juni von den Vereinten Nationen offiziell als Internationaler Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen anerkannt. Verbände und Organisationen nutzen dieses Datum, um auf die Situation von älteren und von Misshandlungen bedrohten Menschen hinzuweisen, zum Beispiel in stationären Einrichtungen.

So fordert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) anlässlich des 15. Junis einen besseren Schutz dieser Menschen. „Besonders gefährdet sind Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind“, heißt es in der Pressemitteilung. „Bislang fehlen jedoch Strukturen, die gezielt auf den Schutz alter Menschen vor Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung ausgerichtet sind.“

Die BAGSO fordert die Einrichtung von Ombudsstellen in allen 16 Bundesländern, an die sich Betroffene wenden könnten. Einige Bundesländer hätten in den vergangenen Jahren bereits Pflegebeauftragte eingesetzt, die zum Teil die Funktion informeller Ombudsstellen wahrgenommen hätten. Solche Anlaufstellen müsse es bundesweit geben, argumentiert die BAGSO.

Zudem brauche es einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt gegen älterer Menschen, das immer noch tabuisiert sei. „Erkenntnisse aus Studien und Erfahrungen aus Projekten weisen darauf hin, dass Gewalt sowohl in der stationären als auch in der häuslichen Pflegesituation in einem Ausmaß vorkommt, dass deutlich über Einzelfälle hinausgeht“, meldet die BAGSO. „Die Erscheinungsformen sind vielfältig und umfassen unter anderem Vernachlässigung, verbale Aggressionen und körperliche Gewalt.“

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Auch in diesem Jahr schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) den GERAS-Preis aus. Der Preis steht dieses Mal unter dem Motto „Sehbehindertenfreundliche Alten- und Pflegeeinrichtungen“, noch bis 14. Juli können sich Einrichtungen bewerben.

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Die BAGSO sucht im Rahmen des GERAS-Preises auch 2023 nach guten Praxisbeispielen, in diesem Jahr nach Pflegeeinrichtungen, die sich in besonderer Weise auf Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einstellen. Gerade im höheren Lebensalter komme es zu Einschränkungen oder dem Verlust der Sehfähigkeit, was sich auf die Alltagsbewältigung, Versorgung und Teilhabe auswirke. Altersbedingte Augenkrankheiten wie die Makuladegeneration oder der Grüne und Graue Star seien neben einem altersüblichen Rückgang der Sehkraft ursächlich dafür.

„Bei der Ausgestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung werden die Bedarfe älterer Menschen mit Seheinschränkungen häufig unzureichend berücksichtigt“, heißt es in der Ausschreibung. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen würden Studien zufolge vielfach an einer augenmedizinischen Unterversorgung leiden, argumentiert die BAGSO weiter. Dabei sei eine frühzeitige Feststellung wichtig, um den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen zu können.

Daher werden gute Praxisbeispiele gesucht. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter*innen für das Thema sensibilisieren und entsprechende Fortbildungen anbieten sowie eine sehbehindertenfreundliche Gestaltung der Einrichtung.

Der GERAS-Preis wird seit 2016 vergeben und ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung ist der 1. Juli 2023, Gewinner*innen werden im September bekannt gegeben.

Hier gelangen Sie zur Ausschreibung.

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Im Zeitraum vom 16.05. bis zum 14.07.2023 bietet die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. (ASG) zusammen mit anderen eine Online-Veranstaltungsreihe zum Thema „Neues Wohnen und gutes Miteinander älterer Menschen auf dem Lande“ an.

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„Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung wollen wir möglichst viele Aspekte hiervon beleuchten, wollen Fachbeiträge und Berichte aus der Praxis hören und gemeinsam ins Gespräch kommen, denn angesichts der Fülle an organisatorischen, finanziellen und baulichen Fragestellungen gibt es großen Informations- und Austauschbedarf“, heißt es in der Beschreibung der Veranstaltungsreihe. „Gleichzeitig möchten wir gelungene Praxisbeispiele präsentieren, die jeweils Mut machen und von denen sich lernen lässt.“

Die Termine im Einzelnen:

  • 16.05.2023: Ländliches Wohnen im Alter – Was ist zu beachten? Wo liegen Chancen?
  • 30.05.2023: Aktiv für eine gute Nachbarschaft
  • 06.06.2023: Bauernhöfe als Orte zum Älterwerden
  • 20.06.2023: Gemeinschaftliche Wohnmodelle in ländlichen Räumen
  • 04.07.2023: Förderung von ländlichen Seniorenprojekten

Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 19:15 Uhr statt. Um die Technik auszuprobieren und ggf. Hilfe bei technischen Schwierigkeiten zu bekommen, kann sich jeweils ab 16:30 Uhr eingewählt werden. Die Teilnahme für alle Termine kostet insgesamt 40 Euro.

Die Beschreibungen der einzelnen Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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Die Pflegedatenbank pflegemarkt.com hat ihre WLAN-Studie aktualisiert. Demnach bieten 63 Prozent der Alten- und Pflegeheime ihren Bewohner*innen WLAN an. Das sind sieben Prozent mehr als in der Erhebung des vergangenen Jahres.

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Waren es im Sommer vergangenen Jahres noch 56 Prozent, bieten laut der WLAN-Studie von 2023 nun über 60 Prozent der Alten- und Pflegeheime Internetzugänge in den Zimmern der Bewohner*innen an. Am besten ist die Internetverfügbarkeit demnach in Nordrhein-Westfalen (80 Prozent), Hamburg (73 Prozent) und Hessen (70 Prozent), Schlusslicht sind die Heime im Saarland (40 Prozent). Schleswig-Holstein liegt mit 62 Prozent leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Die Daten, die das Portal ausgewertet hat, stammen wie auch in den vorherigen Studien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der ersten WLAN-Studie im Jahr 2018 lag die Zahl der Heime, die ihren Bewohner*innen Internet auf den Zimmern zur Verfügung stellten, noch bei 37 Prozent.

Eine Herausforderung bei der Einrichtung von WLAN sind die Kosten für die Betreiber*innen. Die Redaktion von pflegemarkt.com bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer durch die Evangelischen Heimstiftung aufgeschlüsselten Verivox-Umfrage, nach der die komplette Ausstattung und Verkabelung einer kleinen Einrichtung rund 90.000 Euro kosten würde. Betreiber*innen großer Einrichtungen mit etwa 130 Plätzen müssten schon deutlich tiefer in die Tasche greifen: Hier würden rund 270.000 Euro anfallen, die Umbauzeit wird mit drei Monaten angegeben.

Mehr zu der aktualisierten WLAN-Studie lesen Sie hier.

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Laut einer im April vorgelegten Studie zur Wohnsituation im Alter sei nur rund jede siebte Wohnung altersgerecht. Deutschland sei auf die kommende Ruhestandsgeneration nicht vorbereitet.

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Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu.

Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung.

Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher.

Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“

Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“.

Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.

Zur Studie und der Pressemitteilung gelangen Sie hier.

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2015 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung das Projekt „Gemeindeschwester Plus“ ins Leben gerufen. Der kürzlich vorgestellte zweite Evaluationsbericht zeigt: Das Programm wirkt – auch gegen Einsamkeit.

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Nach den ersten drei Jahren des „Gemeindeschwester Plus“-Modellprojekts ist das Projekt in eine ebenfalls dreijährige Verstetigungsphase übergegangen. Inzwischen ist aus dem „Vorzeigeprojekt“, wie die Landesregierung selbst es nennt, ein festes Landesprogramm geworden. Schon die Modellphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, im März wurde nun der zweite Evaluationsbericht in Mainz vorgestellt.

„Die Evaluation zeigt, dass die Umsetzung des Projekts GS+ in den Kommunen insgesamt gut gelingt und die GS+ gut in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wurden“, heißt es im Fazit des Berichts, der die hochaltrigen Senior*innen in den Blick nimmt. Hochbetagte würden sich durch das Projekt sicherer, weniger einsam und eher gesehen fühlen. Die im Rahmen des Landesprogramm tätigen Fachkräfte seien damit ein „wichtiger Baustein einer funktionierenden Kümmerer-Struktur in den Kommunen“, lässt sich Sozialminister Alexander Schweitzer auf der Seite seines Ministeriums zitieren. Entsprechend positiv nimmt der Minister die wissenschaftliche Auswertung zur Kenntnis: „Die Gemeindeschwesterplus ist aus Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken. Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt, dass wir mit dem Beratungsangebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren genau richtigliegen.“

Aus Einsamkeit Kontakt zur Gemeindeschwester Plus gesucht zu haben, gibt rund jede*r fünfte Hochbetagte an. Auch ein Großteil der im Rahmen des Programms angestoßenen Angebote sind Maßnahmen gegen Vereinsamung. Das Thema spiele neben hauswirtschaftlichen und pflegerischen Fragen zur Versorgung auch in den Gesprächen mit den Fachkräften immer wieder eine Rolle.

Gemeindeschwester Plus ist ein präventives Angebot, dass sich an Menschen ab 80 Jahren richtet, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem derzeitigen Lebensabschnitt brauchen. Die Fachkräfte des Programms beraten, vermitteln und unterstützen die Senior*innen, beispielsweise bei Fragen rund um die Wohnsituation. Derzeit finanziert das Land Rheinland-Pfalz 39 Vollzeitstellen.

Evaluiert und begleitet wird das Programm durch "inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH". Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.

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Oft werden Isolation, Verwahrlosung oder Unterversorgung alleinlebender älterer Menschen erst dann deutlich, wenn ein Rettungsdienst gerufen oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Ein Pilotprojekt der Stadt Wiesbaden konnte zeigen, dass eine Kooperation zwischen Rettungsdiensten und Altenhilfe Krankenhauseinweisungen vermeiden und zeitnahe Betreuung organisiert werden konnte.

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„Schnittstellenmanagement bei Krankenhausaufnahme und -Entlassung“ heißt des Wiesbadener Projekt, bei dem Rettungsdienste mit den Beratungsstellen Leben im Alter des Sozialdezernats kooperieren. Über das Pilotprojekt informiert unter anderem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einem ausführlichen Beitrag vom 30. März 2023. Zitiert wird darin Johannes Weber, der 2018 die Projektleitung als Abteilungsleiter der Altenarbeit im Sozialdezernat übernommen hatte: „Nach unserer Kenntnis gibt es diese Kooperation nur in Wiesbaden“, so der Projektleiter. „Es geht in Wiesbaden deshalb, weil die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter im Sozialdezernat die Meldungen der Rettungsdienste annehmen und weiterbearbeiten können. Ein solcher Dienst ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Kooperation.“

Eine Besonderheit des Projektes ist es, dass Rettungskräfte bei älteren Notrufenden nicht allein den gesundheitlichen Status überprüfen, sondern auch das Vorliegen möglicher sozialer Bedarfe. Dabei hilft den Einsatzkräften ein Meldebogen mit vorgegeben Kategorien. Je nach medizinischer Einschätzung erfolgt die Versorgung vor Ort oder durch einen Krankenhaustransport. Ob dann zusätzlich auch das Amt für soziale Arbeit eingebunden wird, entscheidet das Rettungsteam vor Ort. Die Rettungskräfte werden entsprechend geschult. Im Anschluss an die Meldung haben die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen fünf Werktage Zeit, eine Rückmeldung über die Versorgung der Person an den Rettungsdienst zu übermitteln.

Das Projekt wurde von Dr. Petra Schönemann-Gieck vom Institut für Gerontologie Universität Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser“. Durch das vierjährige Pilotprojekt habe man einen Beitrag zur Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Krankenhauseinweisungen geleistet. „Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften“, wird Schönemann-Gieck in dem KDA-Beitrag weiter zitiert. Hingewiesen wird allerdings darüber hinaus darauf, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung in Zukunft weitere Betrachtungen über die Grenzen von Gesundheitswesen und Altenhilfe hinweg bedürfe.

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