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Engagiertes Leben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich im Laufe der Pandemie wie andere Organisationen bereits häufiger gegen eine Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen ausgesprochen. In einer Stellungnahme im September warnt der Zusammenschluss erneut vor Besuchseinschränkungen im Hinblick auf eine vierte Welle.

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„Der Vorstand der BAGSO verfolgt mit Sorge Meldungen über neuerliche Besuchsverbote und andere, die Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner einschränkende Maßnahmen“, heißt es in der Pressemitteilung vom 16. September. Die Corona-Pandemie habe bisher schon gezeigt, dass eine anhaltende Isolation von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen für diese und ihre Angehörigen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden hätten.

Neben Warnungen vor erneuten Besuchsverboten fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft auch, die Auswirkungen entsprechender Maßnahmen der letzten Infektionswellen weiter aufzuarbeiten und auszuwerten. „Die Folgen der – vielfach unverhältnismäßigen – Einschränkungen während der ersten Pandemiewellen sind noch nicht ausgewertet“, stellt die BAGSO dazu fest. „Studien lassen aber erkennen, dass medizinische und therapeutische Versorgungsdefizite weit verbreitet waren. Einsamkeit und der Verlust kognitiver Fähigkeiten zählen zu den häufigsten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Die BAGSO fordert deshalb eine umfassende Aufarbeitung der Folgen der Besuchsverbote mit entsprechenden Konsequenzen“, so weiter in der Stellungnahme.

Begrüßen würde man aber die Tatsache, dass mit den sogenannten Auffrischimpfungen für alte und immungeschwächte Menschen begonnen wurde. Diese müssten nach Meinung der Interessenvertretung älterer Menschen – so versteht sich die BAGSO – nun „rasch und flächendeckend allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen angeboten werden.“ Die Impfquote in Pflegeeinrichtungen sei sehr hoch, auch bei Auffrischimpfungen sei eine hohe Quote zu erwarten. Das schütze die Bewohner*innen im Zusammenspiel mit guten Hygienekonzepten und erlaube ein „soziales Miteinander“ und Besuche in den Einrichtungen.

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Über die digitale Auftaktveranstaltung zur Vorbereitung des 13. Deutschen Seniorentages im Mai haben wir bereits berichtet. Inzwischen steht auch das Programm für den Seniorentag im November mit rund 150 Einzelveranstaltungen.

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Am 24. November wird der 13. Deutsche Seniorentag in Hannover durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet. Bis zum 26. November folgen dann zahlreiche Veranstaltungen in Form von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und interaktiven Workshops. Auf einer Messe sind zudem rund 150 Austeller*innen eingeplant, die sich dort den Besucher*innen vorstellen wollen.

In einem mit über 100 Seiten sehr umfassenden Programmheft werden die Einzelveranstaltungen vorgestellt, die Sie besuchen können. Die Veranstaltungen sind in der Broschüre übersichtlich verschiedenen Themenbereichen zugeordnet. Dazu zählen unter anderem Digitalisierung und Lernen, Mobilität, Soziale Sicherheit oder Wohnen im Alter. Um aus den zahlreichen Einzelveranstaltung übersichtlicher planen zu können, welche der Veranstaltungen Sie wahrnehmen wollen, gibt es auf der Internetseite des Seniorentages die „Mein Programm“-Funktion. Damit können Sie Veranstaltungen aus der Veranstaltungsübersicht auswählen und zu „Mein Programm“ hinzufügen.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in Verbindung mit den einzuhaltenden Abstandsregeln ist die Zahl der möglichen Teilnehmenden begrenzt. Der Verkauf der Eintrittskarten startet ab Mitte September. Eine Tageskarte kostet 15,00 Euro, das Drei-Tage-Ticket ist für 30,00 Euro erhältlich (Ermäßigungen z.B. bei größeren Gruppen möglich).

Organisiert werden die Deutschen Seniorentage von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation, unter deren Dach rund 120 Verbände und Vereine zusammengefasst sind, die sich für die Belange älterer Menschen einsetzen. Der letzte Seniorentag fand 2018 in Dortmund statt.

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Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat auch mit Blick auf die kommende Legislaturperiode ein Forderungspapier vorgelegt. Darin setzen sich die Dachverbände und Organisationen unter anderem für eine nachhaltige Infrastruktur und mehr Rechtssicherheit für freiwillig Engagierte ein.

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In Deutschland sind knapp 30 Millionen Menschen bürgerschaftlich engagiert. Sie stellen einen unverzichtbaren Teil des gesellschaftlichen Lebens sicher, beispielsweise in den Bereichen Kultur, Umweltschutz oder in Sportvereinen. Laut Bündnis für Gemeinnützigkeit brauche es „dringend deutlichere Signale von Politik und Verwaltung, dass diese Leistung tatsächlich anerkannt und unterstützt wird“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Zuletzt hätten unter anderem die Pandemie und die Flutkatastrophe die Unverzichtbarkeit des Ehrenamts unter Beweis gestellt.

Im Hinblick auf die anstehende 20. Legislaturperiode hat das Bündnis in einem Forderungspapier neuen Handlungsfelder definiert, mit denen die Politik dazu aufgerufen werden soll, das „hohe Potenzial bürgerschaftlichen Engagements weiter zu fördern und die Engagierten und gemeinnützigen Organisationen als Partner von Politik und Verwaltung auf Augenhöhe einzubinden.“

Konkret fordern die Verbände und Organisationen in dem mehrseitigen Forderungspapier:

  • Engagementpolitik als Querschnittspolitik mit starker Koordination weiterentwickeln
  • Vollausschuss Bürgerschaftliches Engagement in der 20. Legislaturperiode einrichten
  • Rechtsicheren, unbürokratischen, engagementförderlichen Rechtsrahmen schaffen
  • Enquete-Kommission zum Beitrag bürgerschaftlichen Engagements für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einsetzen
  • Gesetz für eine wehrhafte Demokratie verabschieden
  • Verlässliche Unterstützung engagementfördernder Infrastrukturen
  • Förderung digitaler Kompetenzen im Engagement stärken
  • Freiwilligendienste weiterentwickeln
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – bestehende Angebote der Zivilgesellschaft gemeinsam sichern und weiterentwickeln

Alle neun Handlungsfelder werden in der Veröffentlichung näher erläutert und konkretisiert. Ebenso unterbreitet das Bündnis konkrete Formulierungsvorschläge für mögliche Gesetzesänderungen, die die Rahmenbedingungen des Ehrenamts zu verbessern sollen.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss verschiedener Dachverbände und Organisationen wie dem Deutschen Kulturrat oder dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, ist Teil des Bündnisses. Das Forderungspapier wurde unter anderem an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien weitergeleitet – auch in den nach der Bundestagswahl anstehenden Koalitionsverhandlungen sollen die Positionen Berücksichtigung finden.

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Am 5. November bietet die Stiftung Mitarbeit ein Seminar an, bei dem es um Grundlagen des sogenannten Verwendungsnachweises und der Abrechnung von Projektmitteln für Initiativen, Projekte und Vereine geht. Die Veranstaltung wird digital stattfinden.

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„Der Verwendungsnachweis: (k)ein Buch mit 7 Siegeln – Projektmittel richtig abrechnen für Initiativen, Vereine und Projekte“ ist der Titel des Online-Seminars, welches für den 5. November in der Zeit von 17:00 bis 19:30 Uhr geplant ist.

Dabei sollen Grundlagen vermittelt werden, wie ein Verwendungsnachweis angefertigt werden kann und Projektmittel richtig abgerechnet werden. „Denn obwohl sich die formalen Anforderungen vieler Förderer in Details unterscheiden, lassen sich Grundprinzipien formulieren, die bei jeder Förderabrechnung zu beachten sind“, heißt es dazu von der Stiftung Mitarbeit zur Veranstaltung auf der Internetseite. Dabei geht es auch um Grundzüge der typischen Förderszenarien in Deutschland wie den Bewilligungsbedingungen oder Förderzeiträumen. „Außerdem wird beleuchtet, wie sich organisatorisch eine gute interne Förderabwicklung sicherstellen lässt und warum für die Struktur und Formulierung des inhaltlichen Berichtes auch die finanzielle Seite eine wichtige Rolle spielt.“

Anmelden können Sie sich über das Online-Anmeldeformular, es wird eine Teilnahmegebühr von 40,00 Euro erhoben. Das digitale Seminar wird über das kostenfreie Kommunikationsprogramm „Alfaview“ angeboten. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen sowie zu den Inhalten der Veranstaltung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stiftung.

Die Stiftung Mitarbeit will unter anderem durch Öffentlichkeitsarbeit, Modellvorhaben oder Starthilfezuschüsse „Menschen ermutigen, Eigeninitiative zu entwickeln und sich an der Lösung von Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen“, wie die Stiftung selbst auf ihrer Internetseite die Ideen und Ziele beschreibt. Dabei ginge es um eine „Demokratieentwicklung von unten“. Die Stiftung wurde 1963 gegründet und sieht sich als parteipolitisch unabhängig an.

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Der Deutsche Evangelische Frauenbund e.V. (DEF) fordert, neben dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine gleichwertige Kennziffer auch für Leistungen bereitzustellen, die durch Ehrenamt oder private Haushalte unentgeltlich erbracht werden.

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Im Rahmen der DEF-Tagung „Rahmenbedingungen zur Stärkung des Ehrenamtes“ im Juli 2021 fordert der Frauenbund neben dem BIP eine gleichwertige Darstellung auch für unentgeltliche Leistungen von Privathaushalten oder durch bürgerschaftliches Engagement. „Es ist höchste Zeit, die Arbeit in Privathaushalten und im bürgerschaftlichen Engagement sichtbar zu machen“, heißt es entsprechend in der Presseerklärung. Bislang würden nur marktvermittelte Leistungen in Form des Bruttoinlandsprodukts dargestellt werden, Güter und Dienstleistungen, die nicht marktvermittelt sind, blieben dabei unberücksichtigt.

Der Wohlstand einer Gesellschaft ließe sich nicht nur über Angaben wie ein BIP messen. „Es geht darum, die Lebensleistungen unabhängig von Geschlecht, Leistungsort und Bezahlung zu würdigen“, argumentiert der DEF. Konkret fordert der Verein von der Politik die Einführung eines „Privat-Haushaltsbezogenes Inlands-Produkt (PHIP)“, welches regelmäßig zusammen mit dem BIP veröffentlicht werden soll. Diese Zahl könnte zum Beispiel „aus den repräsentativen Zeitverwendungsstudien des Statistischen Bundesamtes“ berechnet werden.

In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung rund 31 Millionen Menschen ehrenamtlich engagiert. Auch das Engagement Älterer stieg in den letzten Jahren an, über das Engagement hochaltriger Menschen gibt ein im März erschienenes Buch der Stiftung ProAlter einen beispielhaften Einblick.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2018 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Die Vorgehensweise, Zielsetzung und Verwendung der Analyse wurden - auch zur besseren Vergleichbarkeit - im Vergleich zur Analyse des Vorjahres nicht verändert.

Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2018 wurden in der vorliegenden Ausarbeitung untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr reduziert. Dies liegt vor allem an der reduzierten Gesamtanzahl der eingereichten Anträge, aber auch an der Zusammenlegung einzelner Anträge.

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen angekündigt werden. Es könnte sich für die beteiligten Seniorenvertretungen – vor allem dem LSR – lohnen, bei den entsprechenden Akteur*innen die Ergebnisse der ankündigten Diskussionen einzuholen bzw. an den noch ausstehenden Entscheidungsprozess zu erinnern.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten Grüne, FDP, SSW und die AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Das jeweils zuständige Ministerium, die SPD und die CDU reagierten auf jeweils einen Beschluss nicht. In Ausschüssen wurde vier Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Bei SPD und Grünen ist die Zustimmung im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin leicht angestiegen.

Bei SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der neutralen Rückmeldungen gesunken. Bei CDU und SSW ist dieser Anteil leicht gestiegen.

Im Jahr 2018 haben – erstmals seit 2015 – alle im Landtag vertretenen Parteien zu beinahe allen Beschlüssen des 30. Altenparlaments Stellung genommen. Bei der AfD – welche sich im Vorjahr seltener geäußert hatte – hat sich vor allem der Anteil der kritischen Rückmeldungen erhöht.

Aus den zuständigen Ministerien kamen überwiegend kritische und neutrale Rückmeldungen. In den Ausschüssen des Landtages und im Landtag selbst konnte häufiger als in den Vorjahren eine Befassung mit den Inhalten der Beschlüsse ausgemacht werden.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Bundestagesabgeordnete bzw. Landesgruppen der Bundestagsfraktionen von SPD, Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die CDU reagierte auf sechs Beschlüsse, die FDP und AfD nahmen zu jeweils einem der Beschlüsse Stellung. Im Bundestag wurden thematisch vier Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Grüne und vor allem SPD nahmen häufiger eine neutralere Position ein. Das lag zum Teil daran, dass aus den Rückmeldungen nicht immer eine klare Positionierung ablesbar war.

Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen deutlich seltener und nehmen eine eher neutrale Haltung ein. Die zustimmenden und ablehnenden Reaktionen sind im vorliegenden Berichtsjahr zurückgegangen.

FDP und AfD reagieren wie schon bei den Beschlüssen des Jahres 2017 mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Beide Landesgruppen der Parteien haben nur – ablehnend – auf den ersten Beschluss aus den Reihen des LSR reagiert.

Im Bundestag ist weiterhin eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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In dem im Juli ausgestrahlten NDR-Beitrag „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ wird neben Dorfschmieden oder dem „Fräulein vom Amt“ auch der Beruf der Gemeindeschwester vorgestellt. Gleichzeitig führen immer mehr Kommunen das Konzept wieder ein, auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert.

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„Zeit, Nähe, Vertrauen – das macht ihre Arbeit aus“, heißt es zu dem Beruf der Gemeindeschwestern in dem 45-minütigen Fernsehbeitrag des NDR. Gezeigt werden in der Sendung insgesamt eine Reihe von Berufen, die es in der heutigen Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr gibt. Auch Kohlenhändler, Wanderschäfer oder Dorfschmiede werden darin vorgestellt und mit alten Filmaufnahmen veranschaulicht.

Einen bildlichen Einblick über den Beruf der Gemeindeschwester bekommt man in der Sendung vor allem durch Ausschnitte aus dem DEFA-Film „Gemeindeschwester Agnes“, der 1975 in der DDR ausgestrahlt wurde. Tatsächlich kommt das Konzept aus der DDR, wo Gemeindeschwestern seit den 50er-Jahren das das Bindeglied zwischen Ärzt*innen und Patient*innen darstellten. Typischerweise – so auch im Film „Gemeindeschwester Agnes“ zu sehen – fuhren die Frauen auf einer Schwalbe durch die Orte und versorgten die Bewohner*innen.

Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat in einem 2019 erschienenen Artikel die Geschichte des Berufes erläutert.  Besonders das Ende der DDR und der Beitritt zum Geltungsbereich der BRD stellte demnach einen großen Einschnitt dar: „Ihre Stationen wurden für immer geschlossen oder anderweitig genutzt, die Schwestern durch Sozialstationen oder Pflegedienste ersetzt. Das was die Frauen geleistet hatten, war auf einmal nicht mehr gewollt.“

Seit einigen Jahren kommt das Konzept allerdings zurück. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise ein Modellprojekt unter dem Namen „Gemeindeschwester plus“. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung ist die Arbeit der Gemeindeschwesternplus darauf ausgerichtet, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Dieses vernetzte Wirken der Gemeindeschwesternplus trägt dazu bei, dass noch fehlende vorbeugende Angebote angestoßen werden.“

Auch „Agnes“, wie die Gemeindeschwester aus dem in Ostdeutschland vielen noch bekannte Film heißt, ist wieder zurück. In Mecklenburg-Vorpommern ist 2008 ein Modellprojekt unter gleichen Namen gestartet und in weiteren Bundesländern übernommen worden. Dabei wird „AGnES“ als Abkürzung für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“ genutzt.

Auch das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich in Anträgen und Beschlüssen bereits mehrmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Das 32. Altenparlament hat sich im letzten Jahr beispielsweise dafür ausgesprochen, „eine Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester)“ auch in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Im schleswig-holsteinischen Kreis Bad Segeberg ist der Vorschlag Ende vergangenen Jahres bereits umgesetzt worden. Dort wurde das Konzept wieder eingeführt, die Gemeindeschwester „klingelt bei Menschen über 70“.

Das 31. Altenparlament hatte 2019 bereits zwei Anträge zu ähnlichen Forderungen gemeinsam beraten und dann in geänderter Fassung unter dem Titel „Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter“ angenommen. In der Antragsbegründung des einen integrierten Antrags vom Diakonischen Werk werden die möglichen Aufgaben einer solchen Quartiersbetreuung skizziert: Senior*innen könnten dadurch unter anderem „in einem Zeitraum von drei Jahren nach Renteneintritt in ihrer häuslichen Umgebung im persönlichen Gespräch mit den bestehenden Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung und zur Erlangung von Hilfe bei der Bewältigung von im Alter auftretenden Problemen vertraut gemacht werden.“

Hier finden Sie ein Dokument, in dem alle Beschlüsse des letzten Altenparlaments inkl. Stellungnahmen der Parteien und zuständigen Ministerien enthalten sind. Für das hier ebenfalls zitierte 31. Altenparlament ist das entsprechende Dokument hier abrufbar. Die oben erwähnte NDR-Sendung „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ ist im Rahmen der Reihe „Unsere Geschichte“ erschienen und kann in der Mediathek des NDR angesehen werden. Um den Beruf der Gemeindeschwester geht es etwa zwischen Minute 23 und 30.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2017 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Ausgangslage

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen.

Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise

Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie

  • nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Zielsetzung und Verwendung

In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • Beschlüsse des Altenparlaments
  • Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Ergebnisse

33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache.

Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt.

Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen.

Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Klimaschutz wird im öffentlichen Diskurs häufig mit jungen Menschen verknüpft, die sich beispielsweise im Rahmen der „Fridays For Future“-Bewegung zusammengetan haben. Doch auch Senior*innenvertretungen setzen sich immer wieder für das Thema Klimaschutz ein, was unter anderem die Landesseniorenvertretung NRW begrüßt.

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Unter dem Motto „Alle reden übers Wetter — Seniorinnen und Senioren reden übers Klima” fasst die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalens die Aktivitäten vieler kommunaler Senior*innenvertretungen zusammen. In einer Pressemitteilung begrüßt der Vorsitzende der Landesvertretung, Jürgen Jentsch, das Engagement: „Es tut sich viel und Seniorenvertretungen sind fast immer dabei, wenn es um das Klima in den Kommunen und den damit verknüpften Themen geht“.

Beispiele von entsprechenden Aktionen und Ideen der aktiven Senior*innen hatte die Landesseniorenvertretung in „Blitzrunden“, wie sie ihr in Corona-Zeiten entstandenes digitales Austausch-Format nennen, aufgenommen und gesammelt. Diese wurden dann in Form eines Briefes an NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) weitergeleitet. In der Pressemitteilung werden als Beispiele unter anderem der Einsatz für weniger Flaschenversiegelungen, die Forderungen nach einem „Hitzeplan“ oder Baumpflanzaktionen genannt.

Positiv hervor hebt der Vorstand der nordrhein-westfälischen Landesseniorenvertretung auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Generationen bei dem Thema Klimaschutz, zum Beispiel mit den örtlichen Jugendparlamenten. In einem ebenfalls aktuellen Positionspapier zum Thema Klimaschutz spricht auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) von einer „Generationenaufgabe“: „Jede Ebene muss ihren Beitrag leisten. Ebenso wie alle Generationen. Dies geht nur miteinander und im Dialog aller Beteiligten“.

In dem Positionspapier will die BAGSO damit insbesondere auch „die Seniorinnen und Senioren ermutigen, sich den notwendigen Veränderungen zu stellen und auch persönlich ihren Beitrag zu leisten.“ In dem Dokument nennen die Autor*innen Beispiele, die auch die Seniorenarbeit umweltverträglicher gestalten könnten. Dazu gehörten digitale Angebote zur Vermeidung von Anreisen, regionale Verpflegung bei Tagungen oder die Reduzierung des Papierverbrauchs.

Engagement gegen den Klimawandel wird häufig noch überwiegend mit den jüngeren Generationen assoziiert. Das liegt einerseits wohl an den in den letzten Jahren groß gewordenen Jugendbewegungen für mehr Klimaschutz, andererseits daran, dass eher die Jüngeren von den zu befürchteten, weiteren Folgen des Klimawandels betroffen sein werden. Die BAGSO sieht an der Frage des Klimaschutzes jedoch keinen Generationenkonflikt. Im Gegenteil, die Arbeitsgemeinschaft spricht eher von einem „verstärkten Miteinander“. „Die BAGSO unterstützt das große Engagement der Jüngeren, die für gute Klimaschutzpolitik demonstrieren, dafür werben und streiten“, heißt es in dem 12-seitigen Papier. „Sie lädt auch die Älteren ein, sich aktiv zu beteiligen und zu engagieren.“

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Im Hinblick auf ein von der bayerischen Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) geplantes Seniorenmitwirkungsgesetz fordert die Landesseniorenvertretung Bayern (LSVB) „sichtbare und effektive Mitwirkung“. Das geplante Gesetz gehe nicht weit genug, mache teilweise „gar eine Rolle rückwärts“.

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„Das von der Bayerischen Sozialministerin Carolina Trautner geplante Seniorenmitwirkungsgesetz gängelt die bayerischen Seniorenvertretungen“, kritisiert Franz Wölfl, Vorsitzender der LSVB, in einer Pressemitteilung. „Eine effektive Mitsprache und damit Mitwirkung der Senioren*innen an der Ausgestaltung unserer Gesellschaft auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wird uns verwehrt.“

Die Landesvertretung der Senior*innen in Bayern fordert, Seniorenbeiräte in allen Kommunen (mit Ausnahme der kleineren Kommunen) verpflichtend einzuführen. Seniorenbeiräte sind gewählte Gremien, die bei der Planung und Umsetzung von älteren Menschen betreffenden Vorhaben anzuhören sind und häufig auch Antrags- und Anfragerechte haben. Das fordert auch die LSVB von einem Mitwirkungsgesetz. „Wenn Seniorenvertretungen, wie im Koalitionsvertrag von CSU und FW angedacht, mit echten Beteiligungsmöglichkeiten gewollt sind, dann müssen gesetzliche Regelungen der Mitwirkung geschaffen werden“, so Wölfl weiter.

Gleichzeitig dürfte auch die Landesseniorenvertretung Bayern e.V. selbst um ihre Existenz bangen, da das geplante Gesetz die Schaffung eines Landesseniorenrates mit vergleichbaren Aufgaben vorsehe. Dieser sei aufgrund von Ineffektivität durch das Sozialministerium bereits vor Jahren abgeschafft worden und durch die LSVB ersetzt worden. Bereits im Mai hatte die LSVB in ihrem Infobrief ausgeführt, dass sie sich ohne staatliche Zuschüsse, die dann an den aufzubauenden Landesseniorenrat gingen, wohl zum Ende des Jahres auflösen müsse. Das Gesetz solle am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

„Auf Landesebene ist nicht nachvollziehbar, warum einem seit vier Jahrzehnten sehr erfolgreich arbeitenden Gremium wie der LSVB der Boden unter den Füßen weggezogen werden und an ihre Stelle ein erst noch aufzubauendes neues Gremium treten soll“, heißt es dazu zusätzlich in der aktuelleren Pressemitteilung der LSVB, die bei dem Gesetz daher von einer „Rolle rückwärts“ spricht.

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