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Engagiertes Leben

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat als Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) einen Bericht veröffentlicht, der sich erstmals ausführlich mit dem Thema Altersdiskriminierung beschäftigt. Weltweit sei jede*r zweite Erwachsene voreingenommen gegenüber älteren Menschen.

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Im März dieses Jahres hat die Weltgesundheitsorganisation den ersten „Global Report on Ageism“ veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten hatten die Organisation 2016 damit beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu dem Thema vorzulegen.

„Es ist an der Zeit, Nein zu Altersdiskriminierung zu sagen“, heißt es in dem Bericht, der gleichzeitig den Start einer weltweiten Kampagne markieren soll.

„Wenn Regierungen, UN-Organisationen, Entwicklungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen und akademische und Forschungsinstitutionen wirksame Strategien umsetzen und in weitere Forschung investieren, und wenn Einzelpersonen und Gemeinschaften sich der Bewegung anschließen und jede Form von Altersdiskriminierung bekämpfen, dann schaffen wir gemeinsam eine Welt für alle Altersgruppen [von seniorenpolitik-aktuell aus dem Original übersetzt].“

Im Rahmen der gestarteten Kampagne hat die UN-Organisation die Veröffentlichung des Berichts am 18. März 2021 als Videomitschnitt im Internet übertragen. Zu Beginn ist ein Kampagnenvideo zu sehen, indem Menschen verschiedenen Alters einen Eindruck vermitteln, wie sich Diskriminierung aufgrund von Alter anfühlen kann. Darin steht abschließend der Satz „Alter definiert dich nicht. Hilf uns, die Botschaft zu verbreiten [übersetzt].“ Die Videoaufnahme können Sie hier direkt anschauen:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=1fKD7aHFpZw[/embed]

 

Weltweit habe laut UN-Bericht jede*r Zweite Vorurteile gegenüber Menschen höheren Alters. Generell gebe es Altersdiskriminierung laut WHO-Bericht allerdings nicht nur gegen Ältere, sondern auch gegen jüngere Menschen.

Bei der Diskriminierung aufgrund von Alter – der Bericht benutzt im englischen den Ausdruck „Ageism“, der auch im Titel des Berichts vorkommt – geht es grundsätzlich um Zuschreibungen verschiedener Eigenschaften aufgrund des Lebensalters, die zu Nachteilen oder Ungerechtigkeiten führen. Verallgemeinerungen über Junge und Alte seien vor allem in der Corona-Pandemie deutlich geworden.

Hier können Sie sich den englischsprachigen Bericht (rund 200 Seiten) als PDF-Datei herunterladen. Ebenfalls steht dort eine deutlich kompaktere Zusammenfassung zum Download bereit, die derzeit auch in französischer und spanischer Sprache verfügbar ist.

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Seit über 25 Jahren organisiert der Bund Deutscher Amateur-Theater (BDAT) das Europäische Senior*innentheater-Forum für Aktive im Bereich des Senior*innentheaters. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird das Programm im Mai online durchgeführt.

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Das 31. Europäische Senior*innentheater-Forum wird vom 17. bis zum 19. Mai diesen Jahres online über die Videoplattform „Zoom“ stattfinden. Die Veranstaltung, die von den Organisator*innen auf der Internetseite des BDAT als „Qualifizierungsprogramm und Dialogplattform“ für Spielleiter*innen und weitere Aktive im Bereich des Senior*innentheaters beschrieben wird, besteht dieses Mal aus einem zeitlich etwas kürzeren Rahmen und beinhaltet drei Workshops mit den Titeln:

  • Tanz mit Pascal Sangl
  • Perspektivwechsel mit Hülya Karci
  • Zeitgenössisches Theater mit Christopher Hustert

„Mit interessanten Kursen unter der Leitung von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten bieten wir Ihnen als Spielerinnen und Spielern oder in der Spielleitung Aktiven Möglichkeiten zur Fortbildung sowie die Gelegenheit, Informationen und Erfahrungen mit Seniorentheater-Interessierten auch aus angrenzenden europäischen Ländern auszutauschen“, wird das Senior*innentheater-Forum auf der Internetseite weiter beschrieben.

Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um den Ablauf und die Anmeldung. Für BDAT-Mitglieder liegt der Teilnahme-Betrag bei 15 Euro für einen Kurs (zwei für 20 Euro), für Nicht-Mitglieder werden 20 Euro verlangt (zwei Kurse für 30 Euro). Die Anmeldefrist geht noch bis zum 03. Mai.

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Wie das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) informiert, haben in der Corona-Pandemie mehr Menschen ab 46 Jahren andere unterstützt oder gepflegt als in den Vorjahren. Allerdings seien auch depressive Symptome informell pflegender Personen gestiegen.

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Erst kürzlich berichteten wir bereits über ein Ergebnis der im Sommer stattgefundenen Befragungen zur Corona-Pandemie im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (Langzeitstudie für Erkenntnisse zu Altersfragen). Dabei ging es um die Veränderungen, zu denen die Pandemie bei körperlichen Aktivitäten beigetragen hat. Ein weiterer Teil der Befragung hat sich allerdings mit der Entwicklung der Anzahl von Menschen beschäftigt, die andere (z.B. Angehörige oder Nachbar*innen) gepflegt und/ oder anderweitig unterstützt haben.

Das DZA stellt dabei fest, dass die Anzahl der über 45-jährigen mit Pflege- und Unterstützungsaufgaben im Vergleich zu 2017 im Zuge der Pandemie-Situation zugenommen hat. Lag der Anteil der 46- bis 90-jährigen 2017 noch bei 16 Prozent, ist er 2020 auf 19 Prozent angestiegen. Insbesondere bei den Frauen sind zusätzliche informelle Pflegeaufgaben hinzugekommen (von 18 Prozent zu 22 Prozent). Ein Zuwachs sei insbesondere bei der Unterstützung von Nachbar*innen und Freund*innen erkennbar.

Allerdings wird in der Ausgabe der dza-aktuell mit dem Titel "Corona-Krise = Krise der Angehörigen-Pflege?" auch festgestellt, dass depressive Symptome pflegender Menschen ab 46 Jahren zugenommen haben. Zwar seien im Zuge der ersten Corona-Welle depressive Symptome insgesamt auffällig gestiegen, jedoch „fällt der Zuwachs für jene mit Unterstützungs- und Pflegeverantwortung etwas höher aus. Hier kommt es zu einer reichlichen Verdoppelung des Anteils von 6 Prozent auf 15 Prozent“, heißt es in der Veröffentlichung.

Die Ursachen dafür bleiben in der Studie zwar weitgehend unklar, allerdings gaben nach den Ergebnissen der Befragung ein Viertel der Pflegenden an, zu wenig Hilfe zu bekommen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Themenheft zur internationalen Zusammenarbeit für die Rechte von älteren Menschen in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin werden auch aktuelle Herausforderungen beschrieben.

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Unter dem Titel „Über Grenzen hinweg aktiv“ stellt die Arbeitsgemeinschaft auf rund 40 Seiten Initiativen, Organisationen und Projekte vor, die sich weltweit für die Rechte älterer Menschen einsetzen. „Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig die internationale Zusammen­arbeit ist. Nur gemeinsam kann die Welt­gemeinschaft die Herausforderungen der weltweiten Krise meistern“, heißt es von der BAGSO zu der Publikation, die heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Die Corona-Pandemie habe die internationale Senior*innenarbeit vor große Herausforderungen gestellt: „Alles muss plötzlich digital stattfinden. Landesgrenzen, die jahrzehntelang praktisch kaum eine Rolle gespielt haben, werden auf einmal wieder relevant“, heißt es im Vorwort des Themenheftes. Dennoch habe die Pandemie auch gezeigt, wie schnell Organisationen und Verbände auf die Krise reagieren konnten. Die Senior*innenarbeit profitiere dabei von Strukturen der europäischen Dachverbände wie der AGE Platform Europe oder von weltweiten Zusammenschlüssen wie der International Federation on Ageing (IFA). Diese Strukturen und Zusammenschlüsse „bieten die Möglichkeit, Erfahrungen über Grenzen hinweg weiterzugeben, sich zu informieren und Erkenntnisse aus dem Ausland zu nutzen, um die Herausforderungen besser zu meistern.“

In der Publikation werden auch konkrete Projekte zwischen der BAGSO und Senior*innenorganisationen aus anderen Ländern beschrieben. So habe es beispielsweise eine Zusammenarbeit mit französischen Verbänden gegeben, auch mit polnischen Senior*innenorganisationen gebe es beispielsweise einen regen Austausch.

Die BAGSO setzt sich als Zusammenschluss der Mitgliedsorganisationen (rund 120 Vereine und Verbände) für die Rechte älterer Menschen ein und will durch Empfehlungen und Stellungnahme zu aktuellen Themen Anstöße für politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen geben.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist.

https://www.youtube.com/embed/2CBI1kjd5PM

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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In Nordrhein-Westfalen ist eine Streichung von Fördermitteln geplant, die Verbände aus der LSBTIQ*-Community zu einer gemeinsamen Stellungnahme veranlasst haben. Sie fordern den Erhalt von Senior*innenarbeit für Schwule und Lesben – gerade jetzt.

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Im neuen Haushalt des Landes NRW sind Fördermittel für Senior*innenarbeit für gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr vorgesehen, was von Verbänden der LSBTIQ*-Community des Landes scharf kritisiert wird. Zur Erklärung: LSBTIQ* ist die Zusammenfassung verschiedener sexueller Orientierungen und unterschiedlicher Lebensweisen, die unter dem Begriff zusammengefasst werden. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, queere Menschen und jene, die sich in keine dieser oder anderer Kategorien einordnen können.

„Konkret bedeutet die geplante Streichung der Fördermittel das Ende des Projektes für lesbische und schwule Senior_innen in NRW und trifft damit eine Generation, die noch konkret von den diskriminierenden Auswirkungen des §175 betroffen war“, heißt es von den Verbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Die Streichung führt nicht zum Abbau von Diskriminierung, sondern verstärkt Isolation und Ausgrenzung“, kritisiert die Community. Dabei handele die Landesregierung gegen ihre eigenen Aussagen. Im Aktionsplan der Regierung sei die Offene Senior*innenarbeit gleichgeschlechtlicher Lebensweisen noch als ‚positives Beispiel‘ zur Sensibilisierung für verschiedene Lebensweisen hervorgehoben worden.

Die Verfasser*innen der Stellungnahme weisen auch darauf hin, dass ältere LSBTIQ* ohne Familienbezug lebten, wodurch im Alter wichtige Sorge- und Teilhabestrukturen wegfielen. Der besondere Bedarf sei 2011 vom Land anerkannt worden, die Landesfachberatung gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit in NRW (rubicon e.V.) wurde eingerichtet. „Vollkommen unerwartet ist diese erfolgreiche Arbeit nun bedroht“, heißt es von den Verbänden.

Zu den Unterzeichner*innen des Papiers gehören die jeweiligen Landesverbände des Queeren Netzwerks, der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben, des Netzwerks Geschlechtliche Vielfalt Trans*, der Aidshilfe und des LSVD.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, demokratische Teilhabe von Senior*innen gesetzlich zu regeln. In einem mehrseitigen Papier werden Argumente für mehr Mitspracherechte aufgezählt.

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„Die Senior*innen sind eine aktive Gruppe, die sich verstärkt ins gesellschaftliche Leben einbringen will“, schreibt der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand in einem im September veröffentlichten Papier. „Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*innen ist notwendig, damit sie die Entscheidungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten können“, so der Bundesvorstand weiter.

In dem Dokument kritisiert der Gewerkschaftsbund unter anderem, dass derzeit mehr für Senior*innen als mit ihnen beschlossen werde. Es gebe bei der politischen Teilhabe also Handlungsbedarf, konkret werden auch mögliche Handlungsfelder vorgeschlagen. Für die Landesebene wären Handlungsfelder beispielsweise:

  • „Bündelung der Anliegen und Interessen der kommunalen Seniorenmitwirkungsstrukturen,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die in der Seniorenpolitik tätig sind,
  • Beteiligung an allen Gesetzesvorhaben und Projekten des jeweiligen Landes, die Relevanz für die Senior*innen haben, wie z. B. Landesregelungen zu Pflege und Krankenhausplanung, Mobilität, Wohnen, Sicherheit sowie Kultur und Bildung (…)“

Die Forderung des DGB nach mehr gesetzlich geregelter Mitwirkung von Senior*innen ist nicht neu. An der Debatte um das Mitwirkungsgesetz in Thüringen 2019 beispielsweise hatte sich auch der Gewerkschaftsbund beteiligt, kritisierte allerdings, dass das Gesetz nicht weit genug gehe.

Wir berichteten vergangenes Jahr in einem Artikel ausführlicher darüber. Senior*innen-Mitwirkungsgesetze gibt es neben Thüringen bislang in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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Zahlreiche Dachverbände aus verschiedenen Bereichen – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) – haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Ergänzungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgeschlagen, um die Rechtssicherheit der Mitgliedsverbände zu stärken.

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Anfang November haben insgesamt zwölf Dachverbände ein Statement veröffentlicht, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie das Gemeinnützigkeitsrecht verändert werden könnte. Anlass seien die Änderungsvorschläge am Gemeinnützigkeitsrecht gewesen, die der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes kürzlich angestoßen habe. Diese Vorschläge seien begrüßenswert und erleichterten die Arbeit gemeinnütziger Verbände, gingen aber nicht weit genug.

„Unsere Mitglieder leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges und lebenswertes Land. Sie stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben auch immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung“, betonen die Verfasser*innen des Statements die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Corona-Krise habe den Wert solchen Engagements „erneut besonders deutlich werden lassen.“

Die Verbände fordern beispielsweise die rechtliche Klarstellung, dass sich gemeinnützige Organisationen auch zu anderen Zwecken als zu den eigenen Zwecken engagieren darf. So müsse klar sein, dass sich beispielsweise Sportvereine auch an Anti-Rassismus-Demonstrationen beteiligen dürften. Außerdem fordern die Dachverbände in der gemeinsamen Erklärung die „Aufnahme weiterer für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtiger gemeinnütziger Zwecke wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz oder Frieden.“ Diese und vergleichbare Zwecke seien ohne Zweifel gemeinnützig.

Zu den Unterzeichner*innen des Statements gehören neben der BAGSO auch der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Kulturrat oder die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Das gemeinsame Papier können Sie auf der Seite des DNR herunterladen.

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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Der im August vorgelegte Achte Altersbericht der Bundesregierung behandelt das Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“. In einer Stellungnahme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) im Hinblick auf den Bericht nun einen „Digitalpakt Alter“.

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Der Achte Altersbericht ist von der Sachverständigenkommission bereits Anfang des Jahres vorgelegt worden. Bis zur offiziellen Veröffentlichung ist es bei solchen Berichten allerdings üblich, dass die Bundesregierung den Bericht um eine eigene, ausführliche Stellungnahme ergänzt. Dabei soll auf die Ergebnisse der Kommission Bezug genommen werden. Den vollständigen Bericht hat die Bundesregierung im August veröffentlicht, die Auftaktveranstaltung zur Diskussion über die Ergebnisse ist für den 5. November 2020 geplant.

Die BAGSO hat als Zusammenschluss verschiedener Senior*innen-Organisationen bereits jetzt eine Stellungnahme zum Bericht vorgelegt. Darin begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Arbeit der Sachverständigenkommission, kritisiert aber die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht. Diese gehe nicht weit genug, es würden „kaum eigene Maßnahmen ankündigt, um Impulse zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu setzen“, heißt es in dem BAGSO-Papier. „Die Bundesregierung ist gefordert, verbindliche Rahmenbedingungen zum Ausbau digitaler Unterstützungsstrukturen zu schaffen.“

Die BAGSO unterstütze die Empfehlungen der Berichtskommission. Dazu zählt beispielsweise die Einbeziehung älterer Menschen beim „gesamten Forschungs- und Entwicklungsprozess von digitalen Technologien“. Darüber hinaus schlägt die BAGSO im Hinblick auf den Bericht unter anderem einen „Digitalpakt Alter“ analog zu dem „Digitalpakt Schule“ vor. Weitere Forderungen und detaillierte Einschätzungen zu einzelnen Bereichen des Berichts finden Sie in der 15-seitigen BAGSO-Stellungnahme.

Den Achten Altersbericht der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.

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