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Engagiertes Leben

Im Rahmen der „Initiative Demenz Partner“ wurde auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg der hunderttausendste Demenz Partner geschult.

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„Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen fühlen sich oft isoliert, weil die Begegnungen mit Freunden und Verwandten weniger werden oder ganz ausbleiben. Nun sind 100.000 Menschen in Deutschland Demenz Partnerinnen und Partner geworden“, freut sich Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG). Die DAlzG ist Träger der Initiative Demenz Partner – einem kostenlosen Schulungsangebot für Interessierte. Täglich würden es mehr Menschen sein, die sich im Rahmen der Schulungen für das Thema Demenz sensibilisieren, Ängste abbauen und sich für ein Engagement motivieren ließen. „Sie alle können dazu beitragen, Menschen mit Demenz in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen“, so Weiß weiter. Das Angebot ist bundesweit verfügbar.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet. Die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Sabine Dittmer, nahm persönlich an der Schulung der hunderttausendsten Person teil. „Ich kann nur dazu motivieren, sich für eine Demenz Partner-Schulung anzumelden – ich habe die Schulung aus Überzeugung heute auch mitgemacht. Wir brauchen in unserer Gesellschaft mehr engagierte, interessierte, zugewandte Mitmenschen ohne Angst vor der Begegnung mit Menschen mit Demenz“, so die Staatssekretärin.

In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die meisten von ihnen wohnen nicht in Pflegeheimen, sondern bekommen mehr oder weniger Unterstützung von zu Hause. Die DAlzG ist eine Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Zu dem Bundesverband gehören über 130 Alzheimer-Gesellschaften auf Landes- oder regionaler Ebene.

Weitere Informationen und Schulungsangebote in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

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Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hatte im September die Einführung von Ehrenamts-Konten gefordert, um mehr Menschen für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Parteien vor, die den Vorschlag überwiegend positiv aufnehmen und weitere Diskussionen dazu ankündigen.

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Es war eines der zentralen Themen, die das 34. Altenparlament im September vergangenen Jahres bewegte: Das Ehrenamt. Es wurde im Hinblick auf die Situation der Tafeln zwar klargestellt, dass das freiwillige Engagement nicht zum schleichenden Ersatz für staatliche Aufgaben werden dürfe, gleichzeitig sei das Ehrenamt aber ein Instrument, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. So forderten die Senior*innen die Wertschätzung für das Engagement zu fördern, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft angemessen finanziell zu stärken und die Steuerfreistellung von Ehrenamtspauschalen auszuweiten. Und: Die Einführung eines Ehrenamts-Kontos.

Wörtlich lautet der Beschluss: „Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, ein Projekt für ein Ehrenamtskonto zu initiieren in Form von Hilfe gegen Hilfe, mit dem Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden können.“ Die Idee dahinter ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit einem Plus-Eintrag auf einem entsprechend einzurichtenden Konto gutgeschrieben werden. Wer dann selbst Hilfe in Anspruch nimmt, solle dann mit diesem Guthaben ‚bezahlen‘ können.

Das Guthaben stellt dabei keinen Geldbetrag dar, sondern die gesammelten ehrenamtlichen Plus-Einträge. Es gehe also um eine institutionalisierte Form von ‚Hilfe gegen Hilfe‘, wie in der Begründung des Antrages erklärt wird. Zu denken sei dabei an Engagement wie „Babysitten für die junge Familie, Hilfe beim Einkaufen für die ältere Dame und Unterstützung bei der Gartenarbeit“. Eingebracht worden war der Antrag vom schleswig-holsteinischem Landesverband des Sozialverbandes Deutschland.

„Das Ziel muss sein, dass auf diese Weise insbesondere jüngere Menschen stärker an ehrenamtliche Strukturen herangeführt werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Bei der Konzeption und dem Aufbau eines solchen Konto-Systems benötige es hauptamtliche Unterstützung, die durch die Landesregierung zu leisten sei.

Fast alle im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien nehmen den Vorschlag positiv auf und kündigen an, die Idee weiter zu diskutieren. „Hilfeleistungen gegen Hilfeleistungen auszutauschen und dies in Form eines virtuellen Kontos festzuhalten, ist ein sinnvolles Prinzip“, finden beispielsweise die Grünen, die eine Umsetzung im Quartier und der Kommune für am einfachsten halten. Auch die CDU-Fraktion hält es für sinnvoll, „verschiedene Ehrenämter mit einander zu verknüpfen“.

Kritische Töne kommen hingegen vom SSW: „Junge Menschen zu ‚entlohnen‘ über Hilfe gegen Hilfe, um dies auf einem entsprechenden Konto gutzuschreiben, widerspricht dem eigentlichen Gedanken des Ehrenamtes. Es würde damit den Charakter des Ehrenamtes stark verändern.“ Neben diesen grundsätzlichen Bedenken, die sich auf das Prinzip eines solchen Konto-Systems beziehen, fürchtet die Fraktion auch bürokratische Hürden: „Ein solches Konto zu initiieren und dies dann entsprechend zu dokumentieren und zu aktualisieren ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; insbesondere für die Anwender und Nutzer.“

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Mathias Stein (SPD) hebt die Bedeutung des Themas für seine Bundestagsfraktion hervor, äußert an dem Konto-Modell des Altenparlaments aber ähnliche Kritik wie der SSW: „Eine Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Form eines Kontos und damit auch eine Inwertstellung dieser Tätigkeiten lehnen wir (…) ab.“ Interessant ist, dass Steins Parteifreunde aus dem Landtag deutlich unkritischer auf den Beschluss reagieren. Für sie sei ein Ehrenamts-Konto „wirklich interessant“ und man wolle das „gern diskutieren“.

Eine Einführung eines solchen Systems scheint allerdings zumindest auf Landesebene unwahrscheinlich. Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Einführung eines solchen Kontos nicht geplant sei, „auch vor dem Hintergrund der dafür zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden administrativen Ressourcen.“ Ob einzelne Kommunen den Vorschlag aufgreifen, bleibt abzuwarten.

Zu der Broschüre zu dem letzten Altenparlament mit allen Beschlüssen und Stellungnahmen der Parteien und Ministerien gelangen Sie hier. Das schleswig-holsteinische Altenparlament kommt seit 1989 jährlich im Kieler Landtag zusammen, die nächste Sitzung findet am 29. September statt. Die Beschlüsse sind nicht bindend, geben aber immer wieder Anstöße für politische Diskussionen und Entscheidungen.

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung will Altersdiskriminierung zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit machen. Bei einem Runden Tisch mit Expert*innen wurden dabei drei konkrete Forderungen formuliert.

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Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen.

Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter.

Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen:

  • „Lebensalter“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zügig zu reformieren und
  • die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als ausdrückliches Handlungsfeld in Parteiprogrammen.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor.

Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier.

Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung haben die Deutsche Alzheimer Gelsellschaft (DAlzG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im März ein Projekt gestartet, durch das Menschen mit der Diagnose Demenz von Anfang an unterstützt und begleitet werden sollen.

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In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz, jedes Jahr kommen rund 440.000 neue Fälle hinzu. Um diesen Menschen nach ihrer Diagnose Hilfe und Unterstützung zu bieten, hat die DAlzG gemeinsam mit dem BMFSFJ ein Projekt ins Leben gerufen. Ziel ist es, ehrenamtliche Erstbegleiter in der Praxis aufzubauen und zu erproben, die Betroffene in den ersten Monaten nach der Diagnose begleiten.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus betont in einer Pressemitteilung, dass ehrenamtliche Erstbegleiter insbesondere für alleinlebende Menschen mit Demenz von großem Nutzen sein können. Sie geben Orientierung, vermitteln Kontakte und unterstützen bei der Suche nach Hilfsangeboten. Monika Kaus von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ergänzt: „Die bisherige Lebensplanung wird durch die Diagnose komplett in Frage gestellt. Die Idee der ‚Ehrenamtlichen Erstbegleitung‘ setzt hier an, um die Betroffenen in den ersten Monaten nach der Diagnose nicht allein zu lassen und ihnen Hilfestellungen zu geben, sich im Versorgungs- und Unterstützungssystem zurecht zu finden.“

Die Nationale Demenzstrategie sieht den Ausbau der niedrigschwelligen Erstbegleitung durch ehrenamtliche Personen vor. Initiativen und Organisationen sind dazu aufgerufen, solche Angebote zu entwickeln und zu erproben. Die DAlzG bietet dafür fachliche Unterstützung an, sowohl für Koordinatoren als auch für die ehrenamtlichen Begleiter selbst. Zudem wird die Wirksamkeit der Erstbegleitung und der Handreichung wissenschaftlich evaluiert.

Das Projekt ergänzt bestehende Angebote wie die Online-Weiterbildung „Demenz und Ehrenamt in der Arbeit mit älteren Menschen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. (BaS). Im Rahmen des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ können Netzwerke für ehrenamtliche Erstbegleitung von Menschen mit Demenz zudem finanzielle Förderung erhalten. Bewerbungen für 2024 sind seit dem 1. März 2023 möglich.

Die Nationale Demenzstrategie, die 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurde, hat zum Ziel, die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland bis 2026 zu verbessern. Über 70 Akteure sind an der Umsetzung der mehr als 160 Einzelmaßnahmen aus vier Handlungsfeldern beteiligt.

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Wer zum Beispiel ehrenamtlich ab und an ein Frühstück für Senior*innen oder ein Nachmittagscafé organisiert, sollte gewisse Hygieneregeln beachten. Tipps zur Lebensmittelsicherheit vermittelt das rheinland-pfälzische Fachzentrum Ernährung bei einer Online-Veranstaltung im Mai.

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„Da Senior*innen zur besonders gefährdeten Gruppe gehören, ist die Lebensmittelsicherheit hier besonders wichtig“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung. „Auch wenn Sie die Speisen nicht selbst zubereiten, sondern nur servieren, müssen gewisse Hygieneregeln eingehalten werden.“ Dazu zählen laut Veranstalter*innen unter anderem persönliche Hygienemaßnahmen vor dem Kochen, ein guter Umgang mit (leicht verderblichen) Lebensmitteln sowie ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Veranstaltung findet am 25. Mai von 18:00 bis 20:00 Uhr statt (online) und richtet sich an ehrenamtliche Helfer*innen in der Senior*innenarbeit sowie an hauptamtlich Beschäftigte. Geeignet sei das Seminar dann, wenn Sie hin und wieder Speisen mit oder für Senior*innen zubereiten oder servieren. Für regelmäßige Angebote dieser Art wird eine Fachkundeschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) empfohlen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

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Der DAK-Pflegereport 2022 befasst sich ausführlich mit der häuslichen Pflege, die das „Rückgrat der Pflege in Deutschland“ sei.

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Häusliche Pflege werde wesentlich von den Angehörigen gewährleistet und sei das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Aus Befragungen und qualitativen Interviews ließe sich zeigen, dass ein „familienorientiertes Pflegemodell (…) tief in der Mentalität der Bevölkerung verankert“ sei. Zu diesem Befund kommt der DAK-Pflegereport für das Jahr 2022.

Der Autor Prof. Dr. Thomas Klie hält allerdings kritisch fest: „Subsidiarität verlangt, dass der Staat seiner Vorleistungspflicht nachkommt. Das gilt auch für die Pflegeversicherung: sie setzt weiter auf pflegende Angehörige. An der notwendigen Begleitung und Unterstützung fehlt es vielerorts.“ Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit ergänzt zur Publikation: „Der DAK-Pflegereport 2022 zeigt auf, welche Unterstützung sich pflegende Angehörige wünschen, die aus persönlicher Betroffenheit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gebe es Handlungsbedarf. So sei neben pflegerischen und medizinischen Lösungen auf der kommunalen Ebene auch eine gesellschaftliche, breite Diskussion zum Thema Pflege- und Sorgearbeit notwendig.

Der 248-seitige Report ist bei medhochzwei erschienen und kann zum Preis von 29,00 Euro hier erworben werden.

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Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Januar berichtet, habe es kurz vor Weihnachten einen Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Senior*innenpolitik zwischen der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner und der Bundesministerin Lisa Paus gegeben.

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Laut BAGSO-Meldung habe die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in dem Gespräch betont, wie wichtig ihr das Thema „Aktives Alter“ sei und das sie sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der BAGSO und ihren Verbänden freue.

Bei dem Gespräch sei es auch um das Thema der Teilhabe älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung gegangen. Im Dezember hatte die BAGSO ihre Studienergebnisse zur Untersuchung „Leben ohne Internet“ veröffentlicht, die Regina Görner der Bundesministerin im Rahmen des Austausches überreichte. Die Ergebnisse der Studie weisen auf Ausgrenzungen und Diskriminierung hin, die ältere Menschen ohne Internetzugang im Alltag teilweise erleben.

Die BAGSO wolle daher darauf hinwirken, dass vor allem Bürger*innendienste immer auch niedrigschwellige Zugangswege ohne vorausgesetzten Internetzugang anbieten. Gleichzeitig brauche es aber auch Anlaufstellen für Senior*innen, um den Umgang mit dem Internet lernen zu können. Für die enge Zusammenarbeit im Rahmen des „DigitalPakt Alter“ habe sich die BAGSO-Vorsitzende bei Paus bedankt.

Weiteres Thema sei die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zur Altenhilfe nach § 71 SGB XII gewesen, welches von der BAGSO in Auftrag gegeben wurde und klarstellt, das Landkreise und kreisfreie Städte zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Beratung und offenen Hilfsangeboten für Ältere verpflichtet seien.

Die Zusammenfassung des Gesprächs finden Sie unter diesem Link.

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Mit kurzen Videoclips informiert der BIVA-Pflegeschutzbund seit Januar 2023 im Internet über die Beiratsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie werden für alle Interessierten nun nach und nach kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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BIVA steht ausgeschrieben für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“. Der über 40 Jahre alte BIVA-Pflegeschutzbund ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen in betreuten Wohnformen einsetzt. In Veröffentlichungen betont der Verein dabei immer wieder die Bedeutung von Bewohner*innenvertretungen in den Einrichtungen. Anschaulich hat die Interessenvertretung nun Informationen zur Arbeit in Beiräten entwickelt, die nach und nach auf dem YouTube-Kanal des Verbands veröffentlicht werden.

Los geht es mit dem ersten Video „Was ist eine Bewohnervertretung in einem Pflegeheim?“, weitere der bereits zahlreichen hochgeladenen Clips heißen beispielsweise „Was ist das Wohn- und Teilhabegesetz?“ oder „Wie läuft die Wahl des Beiratsgremiums ab?“. Insgesamt wurden 42 kleine Videobeiträge produziert. Entstanden sind die Videos im Rahmen eines Projekts des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entstanden.

Hier gelangen Sie zum YouTube-Kanal des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Mehr zu dem Verein und weitere Informationen rund um Beiratsarbeit in Heimen finden Sie auch auf der Internetseite von BIVA.

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Unter dem Titel „Die ‚neuen Alten‘ – stimmen unsere Bilder vom Alter?“ lädt die Heinrich Böll Stiftung Hamburg zu einer Diskussion im Januar ein. Die Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas, der von der Heinrich Böll Stiftung herausgegeben wird und Daten zur Gesellschaft in Deutschland aufbereitet.

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Ältere Menschen werden – wenn überhaupt – höchst unterschiedlich in den Medien dargestellt. Manchmal sehr vital und umtriebig, häufig aber auch krank, gebrechlich oder einsam. „Da Altersbilder nachweislich die persönliche Alterung beeinflussen und Potentiale dadurch möglicherweise nicht ausgeschöpft werden, lohnt sich ein Blick auf die Lebenswirklichkeit älterer Menschen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Landesstiftung.

Über ebendiese Bilder vom Alter soll dort diskutiert werden, Grundlage des Abgleichs zur Realität ist der im vergangenen Jahr erschienene „Sozialatlas“ der Stiftung, der auf rund 50 Seiten Daten und Fakten über die Gesellschaft in der Bundesrepublik bereithält. Zum Beispiel: „Laut dem Sozialatlas der Heinrich-Böll-Stiftung sind etwa 60 % auf die eine oder andere Weise aktiv, sei es im Ehrenamt, im Beruf oder in der Unterstützung der Familie“, so in der Terminankündigung weiter. „Einer aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung zufolge ist das in weiten Teilen der Gesellschaft allerdings bisher nicht angekommen.“

Neben dem Alter befasst sich die Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas auch mit den Themen Inklusion und Kinderarmut und bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf die Situation in Hamburg. Bei der Veranstaltung zum Thema Alter am 24. Januar ist die Filmproduzentin, Ministerin a.D. und Sozialwissenschaftlerin Barbara Wackernagel-Jacobs Teil des Podiums, ebenso wie Bürgerschaftsabgeordnete und Sprecherin für Senior*innenpolitik Christa Möller (Bündnis 90/Die Grünen). Auch mit dabei ist Dagmar Hirche, die Gründerin des Vereins „Wege aus der Einsamkeit“. Über das Engagement von Hirche und ihren Verein haben wir auch auf diesem Portal bereits einige Male berichtet (z.B. in unserem Beitrag Mit Video-Konferenzen durch die Pandemie).

Um eine Anmeldung wird gebeten, Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zum Sozialatlas (2022).

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