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Engagiertes Leben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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Auch in diesem Jahr bietet der Verein Silbernetz e.V. das Feiertagstelefon an, das zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr erreichbar ist. Menschen ab 60 Jahren finden dort kostenfrei, anonym und vertraulich ein offenes Ohr.

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Zum sechsten Mal startet Silbernetz am 24. Dezember das Feiertagstelefon. Zwar ist das „Silbertelefon“ – das Telefonangebot für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen – auch sonst im Jahr erreichbar, zwischen den Jahren allerdings rund um die Uhr. „In der Weihnachtszeit leiden ältere Menschen immer besonders stark unter ihrer Einsamkeit und dieses Jahr kommen die Herausforderungen dazu, mit denen wir alle konfrontiert sind – Krieg, Inflation, Energiepreise, Klimakatastrophe“, erklärt Silbernetz-Gründerin Elke Schilling den besonderen Bedarf zu dieser Zeit auf der Internetseite des Vereins. „Angesichts dessen bewundere ich so manche unserer Anrufer*innen, die sich unverzagt und mit viel Humor den eigenen Schwierigkeiten stellen“, so Schilling weiter.

Im letzten Jahr gingen zwischen Heiligabend und Neujahr 4.250 Anrufe ein, teilt der Verein mit. Mit 91 % wollten die meisten dabei „einfach mal reden“, verbreitete Themen waren unter anderem Trauer wegen des Verlusts nahestehender Personen, über die Corona-Isolation oder über Probleme mit Nachbarn. In mehr als jedem dritten Gespräch gab es eine positive Rückmeldung und Dankbarkeit zum Ausdruck gebracht.

Das Silbertelefon ist unter 0800 4 70 80 90 deutschlandweit erreichbar. Um 8 Uhr an Heiligabend startet die durchgehende Erreichbarkeit, bis Neujahr um 22 Uhr können Menschen ab 60 Jahren zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen.

Weitere Beiträge unseres Portals rund um Silbernetz e.V.:

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Es gibt sie bereits für gefährdete Kinder, für gewaltbetroffene Frauen und Opfer häuslicher Gewalt: Eine EU-weite Rufnummer. Nach Vorstellung von Senior*innenverbänden und einigen Staaten in der EU soll es eine solche kostenfreie Nummer bald auch für ältere Menschen geben. Für eine Umsetzung braucht es jedoch noch weitere zustimmende Mitgliedsstaaten.

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EU-weit einheitliche Rufnummern, die insbesondere soziale Dienste betreffen, beginnen mit den Ziffern „116“. Das geht auf einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 zurück und sollte zu einer Harmonisierung der Notfallhotlines führen. Eine neue 116 100-Nummer künftig auch für ältere Menschen einzurichten, hat die  Tschechischen Republik nun der EU-Kommission vorgeschlagen. „Dies würde es älteren Bürgern in der gesamten Union einschließlich Reisenden und behinderten Nutzern ermöglichen, Dienste von sozialem Wert zu erreichen, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, indem sie eine einzige, harmonisierte, leicht zu merkende Nummer verwenden“, heißt es zu den Absichten des Vorhabens auf der Internetseite der AGE Platform Europe, dem europäischen Zusammenschluss zahlreicher nationaler Senior*innenverbände.

Dort wird zudem erläutert, dass die tschechische Initiative für eine solche Nummer auf einen Aufruf der tschechischen Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren „Epilda“ zurückzuführen ist. Im Rahmen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft habe sich das tschechische Arbeits- und Sozialministerium daraufhin der Durchsetzung dieser Initiative angenommen.

Zu den Zielen, die Epilda mit der einheitlichen europäischen Rufnummer für Senior*innen verfolgt, heißt es in der Meldung von AGE:

  • „Eine beträchtliche Anzahl von Senior*innen nutzt das Internet nicht als Informationsquelle und praktische Hilfe in einer Krisensituation; Diese Gruppe von Menschen kann durch einen Mangel an Informationen und Quellen praktischer Hilfe oder durch Fake News bedroht sein.
  • In einer schweren Krisensituation haben Senior*innen oft keine nahestehende Person, die sie um Hilfe bitten können. Das Fehlen sozialer Unterstützung verringert die Fähigkeit, eine Krisensituation effektiv zu bewältigen, erheblich. Mit abnehmender Mobilität nimmt die Qualität der Kontakte zu Gleichaltrigen ab.“

Neben der Tschechischen Republik unterstützen auch weitere Mitgliedsstaaten die Initiative, darunter auch Deutschland. Für eine Einführung einer entsprechenden Hotline wird die Zustimmung von 14 Mitgliedsstaaten benötigt. Da es bislang keine ausreichende Mehrheit gibt, ruft der europäische Dachverband der Senior*innenorganisationen die Mitgliedsorganisationen auf, weiter Druck auf die jeweiligen Staaten auszuüben.


Redaktioneller Hinweis: Die hier aufgeführten Zitate der AGE Platform Europe-Internetseite sind im Originalen englischsprachig und wurden zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit durch uns übersetzt.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Auch in diesem Jahr richten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den 7. Deutschen EngagementTag gemeinsam aus. Im Rahmen dessen ist für den Abend des 1. Dezember auch die Verleihung des Engagementpreises geplant.

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„Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, um die aktuellen, großen Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es einleitend unter anderem auf der Internetseite des BBE zum 7. Deutschen EngagementTag. Gemeint sind unter anderem der Krieg in der Ukraine, die Inflation und die fortschreitende Klimakrise. „Durch das bürgerschaftliche Engagement wird Solidarität gestiftet, es ist gemeinschaftsbildend und stützt unser Zusammensein in Frieden und Freiheit“, so das Netzwerk.

Zur Würdigung dieses Engagements sollen die Veranstaltungstage beitragen. Doch es geht auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen: „Wie kann die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft trotz großer Herausforderungen erhalten bleiben? Wie können wir Stärken zur Geltung bringen, ohne dabei der Instrumentalisierung des Engagements und der Indienstnahme entgegenzuwirken? Was brauchen Organisationen, um in ihrer Resilienz gestärkt zu werden?“ – all diese Fragen und viele mehr stehen dabei im Mittelpunkt. Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.

Aufgrund der immer noch durch die Corona-Pandemie bestimmten Lage wird der EngagementTag als hybride Veranstaltung durchgeführt – also vor Ort und digital. Das betrifft allerdings nur den ersten der beiden Veranstaltungstage, der 2. Dezember wird vollständig als Online-Veranstaltung stattfinden.

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Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen müssen laut Alltagsförderungsverordnung (AföVo) eine Schulung über acht Unterrichtseinheiten absolvieren. Das Kompetenzzentrum Demenz bietet diese Schulung auch online an.

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Die Teilnehmer*innen erfahren wissenswertes über „Alter und Demenz“, „Grundlagen zur Kommunikation“, „Verhalten im Notfall“, die Rolle im Ehrenamt (Rechtliches und Selbstsorge) und zum Belastungserleben der An- und Zugehörigen.

Der Termin für die nächste Online-Schulung ist der 14.12.2022 von 9 bis 16 Uhr. Die Kosten betragen 80 Euro bzw. 55 Euro für ehrenamtlich Engagierte.

Informationen zum aktuellen Jahresprogramm finden Sie online. Zu der Veranstaltung können sie sich ebenfalls online anmelden.

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Die Veranstaltung in Köln war schnell ausgebucht. 70 Teilnehmende – überwiegend frauenliebende Frauen – besuchten den Fachtag „Verbundenheit und Einsamkeit im Alter“, den der Dachverband Lesben und Alter am 21.10.2022 ausrichtete. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zu den zentralen Inhalten des Fachtages.

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Impulsvorträge

Der Spagat zwischen Gemeinschaft und Rückzug betrifft Ältere ebenso wie Jüngere, betonte Prof. Dr. Sonia Lippke in ihrem Impulsvortrag. Studien deuten allerdings darauf hin, dass LGBTQI*‐Menschen doppelt so häufig von Einsamkeit betroffen sind wie die sonstige Bevölkerung. Genaue Zahlen fehlen jedoch. Insbesondere fehlt Forschung zur Lebenssituation älterer lesbischer Frauen. „Hier ist die Politik in der Pflicht“, so Carolina Brauckmann, Vorstandsfrau des Dachverbands Lesben und Alter. „Denn spezifisch lesbische Strategien über soziale Netzwerke und Wahlverwandtschaften der Einsamkeit entgegenzuwirken, können Vorbild sein für eine älter und diverser werdende Gesellschaft.“

Wie gut das funktioniert, zeigte Barbara Bosshard, seit 2019 Präsidentin von queerAltern Schweiz. Dem Verein gelang es auch in Pandemie-Zeiten, Angebote wie regelmäßige Wanderungen und Erzählcafés aufrecht zu erhalten. Der Austausch mit Jüngeren und das Aufbrechen stereotyper Altersbilder sind Bosshard besonders wichtig. Ihr Credo: Sichtbarkeit als alte, als queere Menschen. „Damit auch die Jüngeren sehen: Aha, man kann 70 werden und immer noch glücklich aussehen.“

Talkrunde

"Wie verschaffen wir uns Verbundenheit und Zugehörigkeit?" Auf dem Bild von links: Christof Wild (Der Paritätische, Kreisgruppe Köln), Betty Thie (Golden Girls, Köln), Barbara Bosshard (queerAltern, Zürich), Elke Schilling (Silbernetz e. V.), Carolina Brauckmann (Dachverband Lesben und Alter).

In der Talkrunde knüpfte Betty Thie an die Impulsvorträge an. In den Pandemiejahren sei es schwierig gewesen, die Gruppe zusammenzuhalten, nicht wenige hätten sich völlig zurückgezogen. Vor allem das Telefon wurde zum Mittel der Wahl, um in Kontakt zu bleiben. Auf die Kraft der Kommunikation via Telefon setzt der Verein Silbernetz von Beginn an. Elke Schilling, Gründerin des Netzwerks, legt nach wie vor großen Wert darauf, all jene zu erreichen, die anderen Angeboten fernbleiben. Schilling spricht nicht von den Einsamen, sondern von Menschen mit Redebedarf. Bei Silbernetz können sie einfach anrufen oder sich anrufen lassen. Es sei erstaunlich „welche Nähe über dieses Medium möglich ist.“ Die Themen, über die gesprochen wird, sind „so divers wie alte Menschen nun einmal sind.“ Ob Sexualität, Armut, Alltagserlebnisse – alles komme zur Sprache.

Christof Wild ergänzte die Runde mit Erkenntnissen aus der modernen offenen Senior*innenarbeit. Vernetzung und selbstorganisierte Gruppen stehen im Mittelpunkt. „Einsamkeit in der Gruppe“ sei immer wieder Thema. Schon früh habe er gelernt: „Wenn ich Verbundenheit haben will, muss ich soziale Intimität herstellen“.

Abschluss und Folgetag

Zum Abschluss vertieften die Teilnehmerinnen die Tagungsthemen in moderierten Austauschrunden. Lebendig, sehr persönlich und kreativ kamen weitere Aspekte zur Sprache. So gehört zu den persönlichen Strategien, sich im Alter mit anderen Lesben zusammenzutun, die eine ähnliche Biographie haben. Es sei hilfreich, die Gemeinsamkeiten zu bewahren, Veränderungen zuzulassen und im Gespräch mit Jüngeren zu bleiben, auch im Rahmen von internationalen Begegnungen.

Am Folgetag tauschten sich Mitgliedsorganisationen und interessierte Fachfrauen unter dem Motto „Allein, aber nicht einsam“ über konkrete Angebote vor Ort aus.

Vorstandsfrau Carolina Brauckmann zeigte sich am Ende der Tagung hoch zufrieden: „Das war ein reiches Programm mit unglaublich vielen Impulsen. Als Dachverband Lesben und Alter werden wir die Anregungen aufgreifen. Zentral bleibt für uns: Sichtbarkeit zeigen, als ältere Lesben vielfältige Altersbilder nach außen tragen und die Bedürfnisse der Zielgruppe bei der Politik und im geplanten Nationalen Aktionsplan ‚Queer leben‘ verankern. Wir benötigen mehr Erkenntnisse über alte und junge Lesben, das heißt Forschung, Forschung, Forschung! Und wir brauchen Unterstützungsstrukturen, damit auch diejenigen teilhaben können, denen das Geld fehlt, kostenpflichtige Angebote wahrzunehmen. Wir nehmen den Bundeskanzler beim Wort: 'You'll never walk alone‘."

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Sie ist ein Ergebnis der 2021 beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen und hat nun ihre Arbeit aufgenommen: Die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement. Sie soll Engagierten, Vereinen und Organisationen Orientierung und Hilfestellung geben und Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement zur Verfügung stellen.

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Die neue Servicestelle soll eine zentrale Anlaufstelle für Menschen im bürgerschaftlichen Engagement sowie Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen sein. Die Anlaufstelle beschreibt sich im Untertitel selbst mit drei Schlagworten: „Wissensträgerin. Lotsin. Vermittlerin.“ Bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes NRW werden im Rahmen der in der Staatskanzlei eingerichteten Stelle ergänzt und Informationen gebündelt, die auf dem Portal der Landesservicestelle zur Verfügung stehen. Das Portal ist unter www.engagiert-in-nrw.de zu erreichen.

Auf der Seite heißt es zu dem eigenen Angebot unter anderem: „Engagierte sind selten Steuer- oder Verwaltungsfachleute, Finanz- oder Rechtsexperten, gleichwohl stehen sie immer wieder vor entsprechenden Aufgaben. Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt oder zum Vereinsrecht? Benötigen Sie Orientierung zu haftungs- oder datenschutzrechtlichen Fragen?“ Rechtliche Hinweise, die auf solche Fragen Antworten geben können, sind daher über das Portal abrufbar. Ebenso finden Sie dort eine erste Auswahl an Förderprogrammen und Förderzugängen.

Die neue Anlaufstelle strebt darüber hinaus einen Austausch mit den Akteuren bürgerschaftlichen Engagements an: „Unser Ziel und Auftrag als Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement ist es, mit Akteuren der Engagementförderung, Verbänden und Kommunen in einem guten Austausch zu stehen. Wir möchten erfahren, welche Informationen und Hilfestellung die Engagierten in den verschiedenen Landesteilen benötigen. Für ein Kennenlernen und den Informationsaustausch – ob digital oder auch bei Ihnen vor Ort – stehen wir bereit! Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt zu uns auf.“

Ein ähnliches Portal gibt es auch in Schleswig-Holstein bereits. Unter www.engagiert-in-sh.de finden Sie Informationen rund um das Ehrenamt im nördlichsten Bundesland: Aktuelle Meldungen, Fortbildungen und Engagement-Möglichkeiten für Menschen, die aktiv werden wollen. Das Portal wird durch das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung finanziell gefördert.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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