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Gesellschaftliches Leben

Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 den Entwurf der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention beschlossen. Zwischen 2025 und 2030 soll die Umsetzung von 120 Maßnahmen zu einem wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt führen.

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Das kürzlich erschienene Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ des Bundeskriminalamts (wir berichteten) hat erneut verdeutlich, dass die Gewalt gegen Frauen weiter zu nimmt und dringender Handlungsbedarf besteht.

Die neue Gewaltschutzstrategie umfasst 120 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Neben der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll digitale Gewalt bekämpft werden. Ein Gewalthilfegesetz soll darüber hinaus den kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beraten sicherstellen. Aktionspläne, Präventionsangebote und Monitorings mit verschiedenen Schwerpunkten sollen die Strategie abrunden.

Bei der Konzeptualisierung des neuen Gesetzes und der Maßnahmen waren Expert*innen der Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt, wie Ministerin Lisa Paus erläuterte.

In die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind diverse Ministerien und Ressorts eingebunden. Um die Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen konstruktiv zu koordinieren, wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Mit der neuen Strategie kommt die Bundesregierung Forderungen der Istanbul-Konvention nach, einem internationalen, völkerrechtlichen Abkommen des Europarats.

Alle Maßnahmen sowie weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

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Die derzeitige politische und gesellschaftliche Situation mag auf viele Menschen angespannt, erschreckend und gar hoffnungslos wirken. Umso wichtiger ist es für politische Vertreter*innen, sich über die Ängste, Bedürfnisse und Wünsche der Bundesbürger*innen bewusst zu sein und entsprechende Themen zum Gegenstand kommender politischer Debatten und Beschlüsse zu machen. Im Rahmen der vergangenen Bundestagswahlen konzipierte die SPD ein sogenanntes „Zukunftsprogramm“ – einen ähnlichen Ansatz verfolgt nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), welche zur Teilnahme an einer Umfrage rund um das Älterwerden in Deutschland aufruft.

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Die Umfrage beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage älterer Menschen sowie den individuellen Problemen, Sorgen und Anliegen der Teilnehmer*innen mit Blick auf die kommenden Jahre. Die Auswertung der Ergebnisse soll den politischen Akteuer*innen die gesamtgesellschaftliche Situation der Bevölkerung widerspiegeln und Rückschlüsse auf politische Herausforderungen ermöglichen. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und richtet sich an alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland.

Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre persönliche Lebensqualität zu bewerten und Ihren Eindruck von Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie Ihnen wichtige Themen hinsichtlich Älterwerden darzulegen. Anschließend sollen Sie angeben, welche Lebens- und politische Bereiche für Sie welche Priorität haben, ehe Sie Vorschläge unterbreiten können, welche aus Ihrer Sicht zu einer Verbesserung Ihrer individuellen Lebenslage beitragen. Dieselben Fragen beantworten Sie dann noch auf die Allgemeinheit bezogen, wobei Sie auch hier eigene Vorschläge und Anliegen nennen können. Zum Schluss werden Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Person gestellt – diese behandeln u. a. Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Wohnsituation und Ihr Geschlecht. Unter allen Teilnehmer*innen wird eine Einladung zum 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim verlost, wo die Umfrageergebnisse erstmalig veröffentlicht werden. Die gesamte Umfrage nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch.

Mit Ihrer Teilnahme erfahren Sie nicht nur grundlegende politische Partizipation, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Zweiten Altenweltplan, der die Umfrageergebnisse berücksichtigt und daraus eine bedürfnisorientierte Herangehensweise für das zukünftige politische Handeln ableitet. Auf langfristige Sicht soll das Altern der Bevölkerung angenehmer und sicherer gestaltet werden, damit Sie und die Gesellschaft zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

Nehme Sie bis zum 20. Januar 2025 an der Online-Version der Umfrage teil oder füllen Sie sie handschriftlich aus. Darüber hinaus existiert auch ein barrierefreies Exemplar.

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Nach Angaben der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien kommt der Akademisierung in der Pflege eine hohe Bedeutung zu, wenn es um eine zukunftsgerechte Deckung der Bedarfe in Schleswig-Holstein geht. Dies geht aus einer Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) an die Landesregierung vom 6. November 2024 hervor.

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Das Ziel laut Anfrage (Teil II) ist es, durch die Akademisierung des Berufsfeldes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Dennoch bleibt die Auslastung der angebotenen Studienplätze überschaubar (Anfrage Teil I): Die Fachhochschule Kiel bietet seit 2023 jährlich 60 Plätze an, ist jedoch nur zur Hälfte ausgelastet. Die Universität zu Lübeck startete im Wintersemester 2024/25 mit 66 Plätzen in zwei Pflege-Studiengängen. Ab dem Studienjahr 2025/26 plant die Hochschule Flensburg einen weiteren Studiengang mit jährlich 40 Plätzen. Um dabei eine praxisrelevante Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt in Kiel eine Anbindung an die berufliche Pflegeausbildung. In Lübeck findet ein berufsbegleitendes Studium statt, das durch Fortbildungen für Praxisanleiter*innen ergänzt wird. Beide Hochschulen bieten zudem Weiterbildungen und Qualifikationsprogramme für Absolvent*innen und Anleitende an.

Dennoch verfügen aktuell lediglich 1,79 % aller Pflegekräfte in Schleswig-Holstein über einen akademischen Abschluss. „Gründe für den geringen Akademisierungsgrad liegen u. a. in fehlenden qualifikationsgerechten Jobchancen nach dem Studium und zu wenigen Möglichkeiten und Befugnissen, das erworbene Fachwissen anzuwenden. Nach Rückmeldungen aus der Praxis fehlen aktuell insbesondere Pflegehilfskräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung (sog. Qualifikationsniveau 3) sowie Pflegefachpersonen (sog. Qualifikationsniveau 4).“

Kurz: Es gibt momentan zu wenig Bedarf an akademisch qualifizierten Kräften und gleichzeitig einen Mangel an Hilfs- und Fachpersonal. Dass dieses Problem bekannt ist, verdeutlicht die Frage von Pauls, inwieweit die Zahlen der Absolvent*innen den Bedarf im Pflegebereich des Landes decken können.

In ihrer Antwort verweist Prien auf das Ziel, mit Hilfe des Personalbemessungsinstrumentes (PeBeM) die Rollen- und Aufgabenverteilung in der Langzeitpflege weiterzuentwickeln, indem Kompetenzen berücksichtigt werden. Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte brächten durch ihr Fachwissen und ihre Professionalität wesentliche Beiträge, etwa bei der Beurteilung des Pflegebedarfs sowie der Steuerung komplexer Pflegeprozesse. Sie sollen mittelfristig zur Übernahme bestimmter ärztlich vorbehaltener Aufgaben befähigt werden. Wie Prien jedoch betont, hängt der Einsatz der Mitarbeitenden nach Qualifikation im neuen PeBeM letztlich von der Struktur der Bewohnenden ab.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege geschrieben haben, ist für die nächsten Jahre mit einem immer stärkeren Anstieg an pflegebedürftigen Personen zu rechnen – und dafür braucht es Personal, das Geld kostet. Ohne praktische Anpassungen, einschließlich finanzieller Mittel und ausreichendem Personal, bleibt die Wirkung der Qualifikationsoffensive fraglich.

Die Akademisierung könnte zwar Qualität und Effizienz steigern, aber der wachsende Pflegebedarf erfordert ausreichend Personal, das sich gegenseitig ablösen kann. Höhere Qualifikationen führen zwangsläufig zu steigenden Kosten – die Frage bleibt, wer diese trägt. Was nicht von den Einrichtungen, den Kassen oder den Kommunen übernommen wird, wird entweder durch eine Unterbezahlung der Absolvent*innen eingespart – so findet sich im PeBeM bisher kein direkter Hinweis auf Personal über „Qualifikationsniveau 4“ – oder führt zum Abbau geringer qualifizierter Kräfte an anderer Stelle.

Letzteres würde den Fachkräftemangel nur verschärfen. Denn trotz aller Qualifikationen bleibt die Pflege ein körperlich belastender Beruf. Ohne ausreichend Personal, das Entlastung und Erholung ermöglicht, bleibt das „Steuern komplexer Prozesse“ fraglich.

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Das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung steigt von Jahr zu Jahr – eine Folge des demographischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung. In einem Zeitraum von nur 30 Jahren hat sich die Anzahl der Menschen ab 65 um etwa 55% erhöht, während die Gruppe der Hochbetagten (85 Jahre oder älter) sich sogar mehr als verdoppelt hat. Aus politischer Sicht sind die Bedürfnisse und Interessen älterer Menschen daher immer mehr in den Fokus geraten – Seniorenpolitik stellt schon länger ein eigenständiges, gesellschaftlich hochrelevantes Feld dar, welches u.a. die Themen Rente und Pflege, aber auch kulturelle Teilhabe und Inklusion umfasst.

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Vor dem Hintergrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 hat die  Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Kooperation mit allen ihr angehörenden Organisationen und Verbänden kürzlich Wahlprüfsteine in 8 Handlungsfeldern entwickelt. Sie beinhalten politische Anliegen und Forderungen, welche die Lebensqualität älterer Menschen stärken und wahren sollen, und richten sich an alle Parteien, die in der kommenden Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertreten sein werden und „ […] unser Verständnis einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft als Grundlage unserer Demokratie teilen“. Dabei wird nach konkreten Lösungsansätzen und Strategien zur Überwindung seniorenpolitischer Herausforderungen gefragt.

Die ersten Wahlprüfsteine beziehen sich auf die finanzielle Sicherung von Senior*innen. Hier fordert die BAGSO Vorsorge- und Fürsorgemaßnahmen, um Altersarmut zu bekämpfen und Betroffenen dennoch gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Im zweiten Wahlprüfstein geht es insbesondere um eine Verbesserung der rechtlichen Situation als Vorbeugung von Altersdiskriminierung (Ageismus) sowie um die stärkere Aufklärung bezüglich Künstlicher Intelligenz.

Die BAGSO setzt sich jedoch auch für eine Gleichbehandlung von Senior*innen mit Internetnutzung und jenen, welche eher den analogen Weg wählen, ein. Die Parteien sollen sich laut dem dritten Handlungsfeld für eine Digitalisierung im Sinne älterer Menschen einsetzen, ohne dabei Senior*innen, die mit modernen Kommunikationsmittel weniger vertraut sind, den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu verwehren. Ein weiterer Wahlprüfstein thematisiert die Gewährleistung der kommunalen Altenhilfe unter verbesserten Umständen, wofür finanzielle wie personelle Mittel gefordert werden.

Eine wesentliche Rolle spielt auch das bezahlbare Wohnen, das in Form des fünften Handlungsfeldes von den Parteien stärker unterstützt werden soll. Die BAGSO appelliert, Wohnungs- und Mietpreise zu deckeln, dabei die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und Wohnungen im Sinne des Schutzes vor Hitze zu konstruieren. In den nächsten Wahlprüfsteinen werden Barrierefreiheit und Mobilität aufgegriffen, da aus Sicht der BAGSO noch immer zu wenig Wohnräume und Haushaltsgeräte nicht an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen angepasst seien.

Im siebten Handlungsfeld wird die gegenwärtige Pflegesituation mit Blick auf Altenheime und Krankenhäuser bemängelt. Die Fraktionen des Bundestages werden durch die BAGSO dazu aufgerufen, allen Bedürftigen eine menschenwürdige, bezahlbare und niedrigschwellige Pflege zu ermöglichen und zeitgleich pflegende Angehörige zu entlasten. Das achte und letzte Handlungsfeld widmet sich schließlich der Förderung von gesellschaftlichem Engegament von Senior*innen. Dies beinhaltet eine angemessene Wertschätzung und Stärkung von ehrenamtlich Tätigen wie auch den Ausbau von kulturpolitischen und gesellschaftlich relevanten Einrichtungen zwecks Teilhabe und der Erweiterng von Sozialräumen.

Die genannten Wahlprüfsteine sollen ca. 22 Millionen Senior*innen in der Bundesrepublik Deutschland repräsentieren.

Die ausführliche Übersicht zu den acht Wahlprüfsteinen der BAGSO finden Sie hier.

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Das Silbertelefon ist ein telefonisches Angebot, das tagsüber für Menschen ab 60 Jahren bei Einsamkeit oder Gesprächsbedarf erreichbar ist. Über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage wird die Erreichbarkeit ab Heiligabend bis einschließlich Neujahr auf rund um die Uhr ausgeweitet.

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Das Silbertelefon ist ein Angebot des Silbernetzes und anonym, vertraulich und kostenlos. Ältere Menschen können dort auch jetzt schon täglich von 8 bis 22 Uhr anrufen, wenn sie sich einsam fühlen oder sich jemanden für ein Gespräch oder zum Austausch wünschen. Da gerade über die Feiertage zum Jahresende viele Personen von Einsamkeit betroffen sind, weitet das Silbertelefon das Angebot im Rahmen des Feiertagstelefons bereits zum achten Mal aus und ist zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr ohne zeitliche Begrenzung erreichbar.

Im vergangenen Jahr sind knapp 5000 Anrufe bei dem Feiertagstelefon eingegangen, was verdeutlicht, wie wichtig das Angebot ist und wie gut es genutzt wird. Neben den 15 Hauptamtlichen, die beim Feiertagstelefon am Hörer sitzen, sind rund 70 Ehrenamtliche dabei, die ein offenes Ohr für Sie haben.

Die Nummer des Feiertags- bzw. Silbertelefons lautet 0800  4 70 80 90. Weitere Informationen zum Silbernetz finden Sie auf deren Homepage.

Neben dem Silbertelefon ist beispielsweise auch die Deutsche Telefonseelsorge für alle Ratsuchenden immer rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 erreichbar.

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Die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit erfordern zunehmend fundierte Lösungsansätze, die auf einer qualitativ hochwertigen Datenbasis beruhen. Doch oft ist gerade diese Basis unzureichend verfügbar, was die Potenziale für evidenzbasierte Entscheidungen einschränkt. Hier setzt das Projekt "Daten für die Gesellschaft" an, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Bedeutung von offenen Daten für das Gemeinwohl zu fördern und den Zugang zu erleichtern.

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Als Nachfolgeprojekt von "Smart Country" baut "Daten für die Gesellschaft" auf bestehenden Erfolgen auf und fokussiert sich auf drei zentrale Handlungsfelder: Wegweiser Kommune, Open Data und Zivilgesellschaft. In enger Zusammenarbeit mit dem Data Science Lab der Bertelsmann Stiftung nutzt das Projekt seine Expertise im Bereich Open Data, Datenmanagement und Dateninfrastruktur, um die Verfügbarkeit und den potenziellen Nutzen von offenen Daten für verschiedene Zielgruppen zu verbessern.

Die Initiative ermutigt Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Akteure dazu, Daten als wertvolle Ressource zu begreifen und aktiv zu nutzen.

Wenn Sie sich also zu Themen wie demografischer Wandel, Bildung, Arbeitsmarkt, Integration, Nachhaltigkeit oder Bildung informieren wollen, ist der Wegweiser Kommune Ihre Anlaufstelle. „Im nächsten Projektzyklus werden darüber hinaus die Bevölkerungsprognose 2040, die Pflegeprognose und die Demografietypisierung neu berechnet.“

Im Bereich Open Data liegt der Fokus eher auf dem Ausbau eines Netzwerks für offene Daten in der öffentlichen Verwaltung.

Unter dem Motto „Daten aus der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft“ lädt die Bertelsmann Stiftung zudem „interessierte zivilgesellschaftliche Akteure ein“, sich auszutauschen und zu beteiligen.

Auf der offiziellen Seite finden Sie zudem weitere Informationen zum Projekt und seinen Veranstaltungen.

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Das kürzlich erstmals veröffentlichte Bundeslagebild mit dem Titel „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter zunimmt. Die Statistiken aus dem Jahr 2023, die mit den Vorjahren verglichen werden, machen deutlich, dass auch ältere Frauen betroffen sind.

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Der Bericht des Bundeskriminalamts zeigt anhand diverser Statistiken auf, dass die Anzahl an spezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalttaten in den letzten Jahren weiter angestiegen ist. Die Straftaten reichen dabei von Sexualstrafdelikten wie sexuelle Belästigungen, Nötigung oder Vergewaltigung über häusliche und digitale Gewalt. Auch die Anzahl an Femiziden – damit sind versuchte oder vollendete Tötungsdelikte gemeint – nimmt weiter zu. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Dunkelziffer weitaus höher geschätzt wird.

In allen Bereichen dieser Straftaten sind auch sowohl Frauen zwischen 50 und 60 Jahren als auch über 60 Jahren betroffen. Von rund 180.000 weiblichen Opfern von häuslicher Gewalt im Jahr 2023 (17% mehr als im Jahr 2019) waren beispielsweise knapp 16.000 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren und rund 11.500 Frauen über 60 Jahren.

In Bezug auf Femizide zeigt die Auswertung, dass die Anzahl der älteren Opfer hoch ist. Von insgesamt 938 Betroffenen im Jahr 2023 waren 115 Frauen zwischen 50 und 60 Jahren, bei den über 60-Jährigen lag die Anzahl bei 227.

Von den 938 Delikten im Bereich Femizide, die sich aus versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aufgrund des weiblichen Geschlechts zusammensetzen, handelt es sich bei 360 um vollendete Tötungsdelikte – damit gab es im Jahr 2023 nahezu täglich einen vollendeten Femizid in Deutschland.

Ziel des Berichtes ist unter anderem, eine aussagekräftige Datengrundlage geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in Deutschland zu schaffen, um diese für die Bekämpfung und Prävention nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze im Anschluss an die Erkenntnisse der Auswertung werden in dem Bericht nicht erläutert.

Im Rahmen der Vorstellung des Berichtes äußert sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus unter anderem in Bezug auf das Gewalthilfegesetz, über das aktuell in der Bundesregierung diskutiert und verhandelt wird: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden."

Abschließend wird in dem Bericht auch auf Hilfemöglichkeiten hingewiesen, insbesondere auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, dass betroffenen Frauen sowie Personen aus ihrem Umfeld rund um die Uhr kostenlos, anonym und in 19 Sprachen unter der Telefonnummer 116 016 zur Verfügung steht. Weitere Hilfs- und Präventionsangebote sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes verlinkt.

Den kompletten Bericht können Sie auf der Website des Bundeskriminalamtes einsehen.

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Gesellschaftliche Vielfalt wird überall dort sichtbar, wo Menschen mit verschiedenen Hintergründen und Biographien aufeinandertreffen. In einem durch die Globalisierung bestimmten Zeitalter lassen sich zahlreiche Kulturen am selben Ort entdecken und der allgemeinen Individualität des Menschen wird ein deutlich höherer Wert zugeschrieben, als noch vor einigen Jahrzehnten. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Partizipation und Integration jeden Menschen erreichen, da in einigen Teilen unserer Gesellschaft Diskriminierung, Vorurteile („Schubladendenken“) und Angst vor dem Unbekannten vorherrschen.

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„Gemeinsam handeln - Allianzen bilden: Mit Chancenpat:innenschaften für eine starke Demokratie“ –  dies ist das Motto des 9. Fachkongresses des 2002 gegründeten Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Die Veranstaltung findet am 5. November 2024 in Berliner „frizzforum“ statt und dient als Forum zur Diskussion über eine möglichst demokratisch denkende und handelnde Zivilgesellschaft. Beteiligt sind diverse Repräsentant*innen aus Feldern wie Politik, Wirtschaft und Sozialer Arbeit, welche eines gemeinsam haben: Sie alle engagieren sich für gesellschaftliche Teilhabe und ein auf Toleranz beruhendes Zusammenleben.

Das BBE orientiert sich hierbei am Positivbeispiel des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aktiv gefördert wird (hier klicken für mehr Infos). Es wurde 2016 initiiert, ursprünglich als Beitrag zur Inklusion von Geflüchteten in Deutschland. Seitdem es rund zwei Jahre später in Form der „Chancenpartnerschaften“ erweitert wurde, können prinzipiell alle Menschen eine solche Patenschaft eingehen, wobei ein großer Wert auf die kulturelle und ethnische Diversität gelegt wird. Dadurch sollen Solidarität und Toleranz, aber auch die Chancengleichheit gestärkt werden – und nicht selten entstehen dabei Freundschaften zwischen Menschen, die einander ohne dieses Projekt aufgrund ihrer sozio-kulturellen Situation womöglich nie kennengelernt hätten. Die inzwischen über 240.000 Partnerschaften dieser Art werden mehrheitlich als fördernd und zufriedenstellend bezeichnet – darum wirbt auch das BBE für das Programm als Antwort auf antidemokratische und fremdenfeindliche Haltungen.

Der BBE-Fachkongress ist barrierefrei und tagt von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für ausreichend Verpflegung ist gesorgt. Weitere Veranstaltungen im Rahmen des Kongresses finden am 4. und 6. November in Berlin bzw. über Zoom statt. Informieren Sie sich über das Programm und die Referent*innen oder melden Sie sich zur kostenlosen Teilnahme an.

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Bis 2050 wird die Anzahl der Menschen mit Demenz voraussichtlich von 57 Millionen auf 153 Millionen steigen. Zu diesem Schluss kommt die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“. Die Kommission untersucht seit Jahren, inwieweit die Erkrankung durch Vorbeugung abgemildert oder verhindert werden kann.

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Laut einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) lassen sich nach dem neuesten Bericht der Lancet Kommission mittlerweile 14 Risikofaktoren für Demenz identifizieren, darunter

  • schlechte Bildung
  • Schwerhörigkeit
  • Kopfverletzungen
  • Bluthochdruck
  • hoher Alkoholkonsum
  • Adipositas
  • Rauchen
  • Depressionen
  • psychischer Stress
  • soziale Isolation
  • Luftverschmutzung
  • körperliche Inaktivität
  • Altersdiabetes

Diese Faktoren seien für etwa 40 % aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Neu hinzu kommen ist ein hoher LDL-Cholesterinspiegel (9 %) und unbehandelter Sehverlust (2 %).

Die gute Nachricht ist, dass viele dieser Risikofaktoren behandelbar sind, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Außerdem ist das Demenzrisiko in Deutschland in den letzten Jahren gesunken. Laut Stefan Teipel, Leiter der Sektion für Gerontopsychosomatik und demenzielle Erkrankungen der Universitätsmedizin Rostock, hat jemand, „der heute 60 Jahre alt ist, […] ein etwa 3,5 Prozent geringeres Demenzrisiko als jemand, der vor zehn Jahren schon 60 Jahre alt war“. Teipel weist allerdings darauf hin, dass die genauen Faktoren für den Rückgang nicht im Detail rekonstruiert werden können. „Vermutlich liege es aber am Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung (gerade bei Frauen) und daran, dass die Zahl der Raucher und Raucherinnen bis vor wenigen Jahren abgenommen hat.“

Insgesamt kommt die Lancet-Studie zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit auch die Hirngesundheit unterstützen. Dazu zählen die Behandlung hoher LDL-Cholesterinwerte spätestens ab 40 Jahren sowie die allgemeine Reduktion von Zucker, Salz und Fett. Ebenfalls vorbeugend sind Maßnahmen gegen Sehstörungen und Hörstörungen, wobei Hörstörungen einen stärkeren Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Eine gute Versorgung mit Hörgeräten kann daher die Gedächtnisleistung verbessern und somit das Risiko senken. Weitere wichtige Maßnahmen sind weniger Rauchen und die Verringerung von Luftverschmutzung. Auf sozialer bzw. gesellschaftlicher Ebene sind der Zugang zu Bildung und ein aktives Leben in der mittleren Lebensphase entscheidend, ebenso wie die Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Isolation. Für weitere Vorschläge lohnt sich ein Blick in den Artikel des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.

Einen Aspekt, der im Artikel nicht weiter aufgegriffen wird, ist die Schnittmenge der Risikofaktoren mit denen der häufigsten Zivilisationskrankheiten, von denen gerade Ernährung und Luftverschmutzung durchaus mit der sozioökonomischen Lebenssituation und den darin entstehenden Konventionen zusammenfallen. Aber auch der Zugang zu Bildungsangeboten liegt nicht im alleinigen Handlungsraum der Person, sondern hängt immer auch von den lokalen Angeboten und dem finanziellen Spielraum von Menschen und Kommunen ab.

Folgt man den Faktoren, lassen sich drei grobe Kategorien erkennen:

  • Gesundheit und Ernährung, etwa durch Reduktion von zu viel Salz, Zucker oder Fett sowie Umgebungseffekte wie bspw. schlechte Luft.
  • Anregung und Entwicklung des Gehirns über Bildungszugänge und Aktivitäten.
  • Soziale Kontakte.

Wie wir bereits in unserem Artikel „Strategien gegen Einsamkeit“ dargelegt haben, liegen die Handlungsmöglichkeiten dabei nicht unbedingt bei den Betroffenen selbst. Zwar kann sich jede Person, die sich dazu in der Lage sieht und weiß, wo ihre Risiken liegen, präventiv darum kümmern. Gesamtgesellschaftlich liegt die Verantwortung für Prävention von Demenz allerdings auch bei Politik und Institutionen, die den Rahmen für den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie den sozialen Anschluss gestalten.

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Laut eines Berichtes sind in Deutschland über drei Viertel aller befragten Menschen mit afrikanischem Migrationshintergrund innerhalb der vergangenen fünf Jahre Opfer von Diskriminierungen geworden. Dies liegt weit über dem EU-Durchschnitt. Hauptsächlich beziehen sich die fremdenfeindlichen Aussagen und Handlungen auf die Hautfarbe und angenommene Ethnie der Betroffenen – was beides als Rassismus bezeichnet wird.

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Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungensehen sich immer wieder Menschen mit rassistischen Patient*innen oder Kolleg*innen konfrontiert. Die Stiftung gegen Rassismus hat nun in Kooperation mit medizinischem und pflegerischem Fachpersonal eine umfassende Sammlung von Materialien zusammengestellt, die in Form von Flyern in sämtlichen Institutionen des Gesundheitswesens möglichst viele Betroffene erreichen soll. Dabei kann es sich um Fachkräfte, Patient*innen, pflegebedürftige Menschen oder auch deren Angehörige handeln.

Für jede betroffene Personengruppe wurde jeweils ein individueller Flyer entwickelt. Die Broschüren sollen insbesondere in Wartezimmern zum Einsatz kommen.

In mehreren Sprachen erhältlich sollen die Flyer vor allem aufklären. Sie definieren Rassismus und dessen weitreichenden Folgen für die Betroffenen, klären über die Rechte der Betroffenen auf und vermitteln, was zu tun ist, wenn es zum Erleben von Rassismus in der Einrichtung kommt. Darüber hinaus beinhalten sie Kontaktdaten lokaler Anlaufstellen, welche weitere Handlungsschritte zur Bekämpfung von rassistischem Verhalten einleiten können. Auf diese Weise sollen Opfer von Rassismus schneller und effektiver eine Möglichkeit auf Unterstützung in ihrer Lage erhalten, aber auch das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht allein sind.

Es wurden auch Vorlagen für Plakate entwickelt, die in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehängt werden können.

Alle Broschüren und Plakate lassen sich als PDF herunterladen. Auf dieser Seite gelangen Sie zu einer Übersicht zu den Inhalten der Materialien und auch zum Shop, wo die Flyer kostenlos bestellt werden können. Zudem ist die Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll verfügbar, womit rassistische Vorfälle dokumentiert werden können.

Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Rassismus im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen und das Betriebsklima langfristig angstfreier und toleranter zu gestalten.

Der gesamte englischsprachige Bericht der Europäischen Agentur für Grundrechte zu den Rassismus-Erfahrungen in der EU ist online einsehbar.

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