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Gesellschaftliches Leben

Dem Thema Queerness im Alter wurde lange wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

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Vor einem halben Jahr hatten wir über die Demonstration zum Inflationsausgleich für Rentner*innen in Berlin berichtet. Die Kundgebung fand am 06. November 2024 statt und kam auf weit über 2.000 teilnehmende Senior*innen, welche sich vor dem Brandenburger Tor versammelten, um den Inflationsausgleich von 3.000 Euro einzufordern, der ursprünglich ausschließlich Pensionär*innen bedachte.

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Einer der Redner*innen auf der Demonstration war Jürgen Fischer, Vorsitzender des Seniorenbeirats Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). In einem Interview erklärt dieser, dass nicht nur Vorsitzende von Verbänden für die Interessen von Senioren, sondern auch Mitglieder des Deutschen Bundestags die Demonstration unterstützen und begleiteten. Zwei von ihnen, Mathias W. Birkwald (Linke) und Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne), trugen jeweils eine öffentliche Ansprache zur Kundgebung bei.

Ferner begrüßt Fischer die rege Beteiligung sowie die Aufmerksamkeit, die die Demonstration bundesweit auf sich und die Vernachlässigung der Rentner*innen bezüglich des Inflationsausgleichs auf sich gelenkt habe. „Meine Erwartungen wurden voll erfüllt. Ich hatte ein Gänsehautgefühl beim Betreten der Bühne“, so der 70-jährige.

Jürgen Fischer hatte nach zahlreichen internen Sitzungen zwecks der Beratung über den Inflationsausgleich die groß angelegte Demonstration in der Bundeshauptstadt initiiert. Darüber hinaus kümmerte er sich um die Organisation von Bussen, mit denen Rentner*innen aus Stockelsdorf nach Berlin gelangten, um dort für ihre Forderungen auf die Straße zu gehen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit der Landesseniorenvertretung Berlin konnte er auch vor Ort mehrere hundert Rentner*innen für die Kundgebung gewinnen.

Obwohl Fischer maßgeblich zum Erfolg der Demonstration beigetragen hat, sieht er diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. „Leider haben über ein Jahr lang nur sehr wenige Seniorenbeiräte des Landes von meinen Aktivitäten erfahren“, bedauert er in der Hoffnung, zukünftig noch mehr Verbände und damit auch betroffene Rentner*innen rechtzeitig erreichen und von seinen weiteren Vorhaben überzeugen zu können.

Auf die Frage, welche Aktionen sich Fischer ebenfalls vorstellen könne, bringt dieser einen flächendeckenden Streik ehrenamtlich tätiger Rentner*innen ins Spiel. Damit zeigt er sich weiterhin bereit, sich für die Interessen von Ruheständler*innen in ganz Deutschland zu engagieren, bis eine Reaktion seitens der Regierung erfolgt.

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Der Mensch ist grundsätzlich nicht dafür gemacht, sein Leben allein zu verbringen. Soziale Interaktion mit Familienmitgliedern, Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen und Bekannten können uns körperlich und psychisch fit halten. Einsamkeit senkt dagegen die Lebenserwartung um mehrere Jahre und ist ein ernstzunehmender Risikofaktor für Schlaganfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Den Grund hierfür untersuchte ein Forscherteam der Universität Cambridge.

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Im Mittelpunkt der 14-jährigen Studie steht die Proteinstruktur, da bereits bekannt ist, dass das Beisammensein mit anderen Menschen sich auf biologische Vorgänge des Körpers auswirken kann. So kann ausreichend soziale Interaktion das Immunsystem stärken, wodurch der Körper resilienter gegenüber Erkrankungen und Entzündungen wird. Das Blut der 42.000 teilnehmenden Proband*innen zwischen 40 und 69 Jahren wurde daher insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung der darin enthaltenden Proteine ausgiebig analysiert. Im Vorfeld wurden die Teilnehmenden zu ihrer Wohnsituation und ihres individuellen Empfindens von Einsamkeit befragt.

Durch die Auswertung der Blutproben konnten die Forscher*innen feststellen, dass die Gruppe der Teilnehmenden, die alleine lebten und/oder sich als einsam bezeichneten, ein höheres Maß an gewissen Proteinen aufwiesen. Weitere Untersuchungen ergaben, dass es dutzende sogenannte „Einsamkeitsproteine“ gibt, die unter Menschen mit geringen sozialen Isolationen vermehrt vorhanden sind. Der Unterschied zwischen sozial isolierten Personen und Personen, die sich einsam fühlten, ist hinsichtlich der Konzentration dieser Proteine unwesentlich.

Zahlreiche Fälle von Schlaganfällen und Erkrankungen der Teilnehmer*innen lassen sich auf diese konkrete Proteingruppe zurückführen. Dies unterstreicht die Bedeutung von Zugehörigkeit und sozialer Isolation für die eigene Gesundheit. Allerdings bleibt anzumerken, dass die Studie Einsamkeit mit sozialer Isolation gleichsetzte und so davon ausging, dass alle Menschen nach demselben Maß an sozialem Austausch streben, weshalb eine leichte Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden kann.

Mittlerweile gibt es für jede Altersgruppe zahlreiche kostenfreie Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene, die Sie nach Bedarf und Belieben nutzen können.

Die Studie wurde in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts thematisiert.

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Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) ist ein Informationsportal des Landes, das Bürger*innen Schleswig-Holsteins dabei helfen soll, sich im Behördendschungel zurechtzufinden. Das Portal bietet eine zentrale erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die verschiedenen Ämter und deren Leistungen. Ziel ist es „schnell und einfach“ die notwendigen Informationen und Kontakte zu öffentlichen Ämtern und deren Dienstleistungen zu finden.

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Auf der offiziellen Webseite des Zuständigkeitsfinders erhalten Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie eines Suchbegriffs (wie z.B. Sperrmüll, Hausbau oder Heirat) erste Informationen von der „Leistungsbeschreibung“ bis zu den „Kontaktdaten“. Dabei können Sie sowohl nach „Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen“ suchen als auch eine „Behördensuche nach Bezeichnung“ vornehmen.

Der ZuFiSH im Überblick:

  • Der ZuFiSH liefert Ihnen detaillierte Informationen über öffentliche Ämter und Behörden: Welche Behörde ist für Sie bzw. Ihr Anliegen zuständig.
  • Der ZuFiSH informiert Sie darüber, welche Dienstleistungen die jeweiligen Ämter anbieten und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bspw. Welche Unterlagen werden für einen neuen Personalausweis benötigt.
  • Dabei stellt ihnen das Programm eine Übersicht über alle notwendigen Formulare zur Verfügung und informiert Sie darüber, ob Sie diese online ausfüllen können oder vor Ort abholen müssen.

Hier geht es zum ZuFiSH

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Eine forsa-Umfrage hat sich mit der Großzügigkeit der Deutschen im Hinblick auf ihr eigenes Erbe beschäftigt. Auftraggeber der Befragung war die Wohltätigkeitsorganisation SOS Kinderdörfer, die die Ergebnisse kürzlich veröffentlichte. Befragt wurden im Februar 2025 gut 1.600 zufällig ausgewählte Deutsche ab 18 Jahren.

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Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden.

Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen.

Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden.

Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten.

Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt.

Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.

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Nachdem es bereits am 15.06.2022 durch die scheidende Ampel-Regierung verabschiedet wurde, trifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nun am 28.06.2025 in Kraft. Die konkreten Inhalte des Gesetzes orientieren sich an einer bereits länger bestehenden EU-Richtlinie, dem European Accessibility Act.

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Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“.

Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird.

Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden.

Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.

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„Jede dreizehnte Person zwischen 43 und 90 Jahren fühlt sich aufgrund des Alters diskriminiert“. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Alterssurvey. Demnach empfinden 7,7 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte, dass sie aufgrund ihres Alters benachteiligt werden.

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Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) zeigt, dass Altersdiskriminierung vor allem in der medizinischen Versorgung (3,7 %) und bei der Arbeit bzw. Arbeitssuche (3,6 %) vorkommt. Etwas seltener wurden Diskriminierungserfahrungen im Alltag (3,0 %), bei Geldangelegenheiten (2,3 %) und bei Behördengängen (1,5 %) angegeben. Fast die Hälfte der Betroffenen berichtete von Altersdiskriminierung in mehreren Lebensbereichen.

Besonders einkommensschwächere Menschen geben häufiger an, Benachteiligung aufgrund ihres Alters zu empfinden. Gleichzeitig berichten sie häufiger von Benachteiligungen im Arbeitsumfeld, bei der medizinischen Versorgung und im Alltag.

Ähnlich sieht es bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Auch sie erleben häufiger Altersdiskriminierung als der Durchschnitt. Dies ist vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung problematisch, da gerade gesundheitlich beeinträchtigte Menschen auf eine gute und diskriminierungsfreie Behandlung angewiesen sind.

Es deutet sich wenig überraschend an, dass auch beim Thema Altersdiskriminierung Menschen, die bereits aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Gesundheit benachteiligt sind, sich auch häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert sehen. Da Armut und gesundheitliche Einschränkungen in der Regel nicht plötzlich auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Menschen, die bereits in der ersten Lebenshälfte mit Diskriminierung aufgrund ihres Status und möglicher Einschränkungen zu tun hatten, auch in der zweiten Lebenshälfte häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert werden.

Svenja Spuling, Erstautorin der Studie, weist zudem darauf hin, dass die tatsächliche Verbreitung möglicherweise noch unterschätzt werden könnte. Da lediglich nach der empfundenen Diskriminierung gefragt wird, besteht die Gefahr, dass ein geringes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung nicht erfasst wird. Betroffene würden ihre Benachteiligungen dabei gar nicht erst als solche wahrnehmen und daher nicht melden.

Insgesamt kommt der DEAS zum erwartbaren Ergebnis, dass Altersdiskriminierung das Wohlbefinden, die Gesundheit und Langlebigkeit der Betroffenen beeinträchtigt und gesellschaftliche Kosten verursacht, indem das Potenzial der älteren Generation ungenutzt bleibt.

Um dem entgegenzuwirken, finden sich drei Vorschläge im Newsletter des DEAS:

  • Förderung komplexer Altersbilder (z. B. durch das Programm „Altersbilder“ des BMFSFJ)
  • Pädagogische Bildungsformate und Aufklärungskampagnen gegen Ageismus
  • Intergenerationale Programme zur Stärkung des Austauschs zwischen Jung und Alt

„Davon können nicht nur Ältere, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren – am meisten jedoch bestimmte Risikogruppen wie armutsgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Personen“, heißt es. Ein Fokus auf „Aufklärungskampagnen“ und „intergenerationale Programme“ könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gruppen mit mehrfacher Diskriminierung nicht differenziert werden kann, welches Merkmal zur Diskriminierung führt. Damit könnten mögliche strukturelle Probleme, die bereits in früheren Lebensphasen beginnen und sich in späteren Lebensphasen durch Altersdiskriminierung lediglich verstärkt zeigen, übersehen werden.

Altersdiskriminierung hat damit eine akute und eine präventive Ebene. Akut geht es darum, Diskriminierung älterer Menschen aufzudecken und zu bekämpfen. Präventiv sollte Altersdiskriminierung durch eine verbesserte Sozialpolitik vermieden werden, die früh ansetzt, Armut und Krankheit abmildert und Menschen frühzeitig stärkt. Für die Interessenverbände und weitere Akteure, die sich gegen Altersdiskriminierung engagieren, kann es daher hilfreich sein, zu unterscheiden, ob Diskriminierung aufgrund des Alters stattfindet oder ob das Alter „lediglich“ ein Verstärker bereits vorhandener Diskriminierungen ist.

Der DEAS wird seit fast drei Jahrzehnten durchgeführt und vom BMFSFJ gefördert. Unter folgendem Link finden Sie den Deutschen Alterssurvey 2025 als PDF.

Des Weiteren finden interessierte hier unsere früheren Artikel zu den Alterssurvey der vergangenen Jahre.

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Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, bei dem die eigenen sozialen Beziehungen nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Zum Beispiel kann Einsamkeit für manche einen empfundenen Mangel an engen, emotionalen Bindungen bedeuten. Für andere entsteht Einsamkeit, wenn sie weniger Kontakt zu anderen Menschen haben, als sie es gerne möchten. Problematisch wird Einsamkeit, wenn das Gefühl der Einsamkeit sich verstetigt und mit einem dauerhaften Leidensdruck einhergeht.

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Chronische Einsamkeit macht nicht nur unglücklich, sondern ist mit einer Vielzahl an körperlichen und psychologischen Erkrankungen verbunden.[1]

Mehr als jede*r fünfte Senior*in ab 75 Jahren in Deutschland fühlt sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam. Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Menschen. Einsamkeit macht krank und ist nicht nur deshalb ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Daher hat das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter in Auftrag gegeben, die von der Universität zu Lübeck durchgeführt wird.

Das Ziel der 2024 gestarteten Studie ist es, Ergebnisse über die Dimension von Einsamkeit, die Bedarfs- und Angebotsstruktur, ein „Train-the-Trainer-Konzept“ für Mitarbeiter*innen von Kommunen, Verbänden, Freiwilligenorganisationen etc. und eine Übersicht über die Angebotsstruktur in Schleswig-Holstein zu erlangen. Mit den Ergebnissen, die auf qualitativen und quantitativen Interviews beruhen, wird Mitte 2025 gerechnet.


[1] Vgl. Luhmann (2021): Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/833358/0924ddceb95ab55db40277813ac84d12/19-13-135b-data.pdf

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Ende letzten Jahres ist das Gesetz zur neuen Krankenhausreform in Kraft getreten. Damit beginnen nach langanhaltenden Diskussionen im Bundestag und Bundesrat verschiedene Änderungsprozesse. Ziel der Reform ist es, die Krankenhausversorgung in Deutschland effizienter zu gestalten und dem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.

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Das Reformgesetz, das den Titel Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trägt, wurde Ende 2024 beschlossen. Durch verschiedene Veränderungen, die in diesem Gesetz verankert sind, soll die Versorgungslage und Behandlungsqualität von Patient*innen in Deutschland besser und effizienter werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten kommt es zu sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsengpässen. Außerdem soll das Krankenhauspersonal entlastet werden, insbesondere durch Entbürokratisierung.

Bislang bekannte konkrete Maßnahmen, die im Zuge der Reform umgesetzt werden sollen, sind die Änderung des Fallpauschalensystems hin zu Vorhaltepauschalen. Diese sollen verhindern, dass Krankenhäuser in Phasen, in denen die Anzahl an Patient*innen geringer ist, unter Druck geraten, da im Fall von Fallpauschalen weniger finanzielle Mittel generiert werden.

Wie genau und wann die verschiedenen Änderungen erfolgen, ist noch nicht vollständig geklärt. Es kann jedoch im Rahmen von Umstrukturierungen passieren, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in Notfallzentren umgewandelt werden. Da Krankenhäuser voraussichtlich bestimmte Spezialisierungen aufweisen sollen, können längere Anfahrtswege für bestimmte Behandlungen und Operationen entstehen. Grundsätzlich ist das Ziel jedoch, eine wohnortnahe Notfallversorgung sicherzustellen.

Die Finanzierung der Krankenhausreform soll neben Geldern der Bundesländer durch erhöhte Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten gedeckt werden. Der Sozialverband VdK plant dagegen zu klagen, da Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für Finanzierungen dieser Art genutzt werden dürfen.

Da die Reform am Anfang steht, ist bisher nicht klar, welche Krankenhäuser wie von Veränderungen betroffen sind. Konkrete Planungsprozesse stehen in den kommenden Wochen und Monaten an.

Weitere Informationen zu der Krankenhausreform finden Sie beispielsweise auf der Website des Deutschen Ärzteblatts oder in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK zu dem Gesetz.

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Der Seniorentag findet im Congress Center Rosengarten in Mannheim unter dem Motto „Worauf es ankommt“ statt. Besucher*innen erwartet ein vielfältiges Programm. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage, wie ein gutes Leben im Alter gelingen kann und was für getan werden muss.

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Der Deutsche Seniorentag ist die wichtigste bundesweite Veranstaltung zum Älterwerden in Deutschland und wird alle drei Jahre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) organisiert. Die Veranstaltung spricht Menschen aller Generationen an und bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, Kontakte zu knüpfen und Neues auszuprobieren.

Das vielseitige Programm beinhaltet unter anderem Vorträge, Filmvorführungen, Workshops, Podiumsdiskussionen sowie Mitmach-Angebote. Mehr als 150 Aussteller präsentieren auf der Messe Informationen, Angebote und neue Möglichkeiten rund um das Thema Alter und älter werden.

Inhaltlich geht es beispielsweise um Bewegungsangebote, Pflege und Betreuung, Einsamkeit, gutes Hören bzw. barrierefreie Kommunikation oder Möglichkeiten, mit wenig Aufwand einen Gemüsegarten zu Hause zu pflegen.

Auch bekannte Gäste sind Teil von Vorträgen und Gesprächsrunden: Sportwissenschaftler Harald Schmid, der ehemalige BAGSO-Vorsitzende und Bundesminister Franz Müntefering sowie viele andere interessante Persönlichkeiten sind eingeladen.

Eine Tageskarte kostet 15 Euro, eine 3-Tage-Karte 35 Euro. Karten können online über die Homepage, via Mail oder telefonisch gekauft werden, Details zu den Eintrittskarten finden Sie hier.

Informationen zur Anreise, Übernachtungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit finden Sie hier. Alle weiteren Informationen rund um den 14. Deutschen Seniorentag finden Sie auf der Homepage der Veranstaltung.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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