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Gesellschaftliches Leben

Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ hat im September eine Fachtagung zu der Weiterentwicklung und Verstetigung lokaler Demenznetzwerke angeboten. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun online verfügbar.

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Die Fachtagung trug den Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung“ und fand am 12. September 2023 in Berlin statt. Über 80 Teilnehmer*innen aus der lokalen Netzwerkarbeit haben sich im Rahmen der Veranstaltung zusammengefunden.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation. Neben Programm und Fotos von der Tagung finden Sie auch die Präsentationen, Handouts und Poster der jeweiligen Workshops.

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Das Kompetenznetz Einsamkeit hat Angebote gegen Einsamkeit an den Feiertagen für verschiedene Altersgruppen zusammengestellt. In diesem Beitrag stellen wir die Angebote vor, die für ältere Menschen in Frage kommen.

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Silbernetz-Feiertagstelefon

Über den Verein Silbernetz e.V. haben wir schon einige Male berichtet und den Verein in unserer Reihe „Beispielsweise…“ vorgestellt. Zentrales Element der Angebote von Silbernetz ist das „Silbertelefon“, die kostenfreie Telefonhotline für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen oder jenen, die einfach jemanden zum Reden brauchen. Das sonst zwischen 22 und 8 Uhr unbesetzte Telefon wird wie in den vergangenen Jahren zum „Feiertagstelefon“ ausgeweitet. Ab Heiligabend um 8 Uhr erreichen Sie bis Neujahr um 22 Uhr rund um die Uhr jemanden unter 0800 4 70 80 90. Das Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei.

TelefonSeelsorge

Im Unterschied zum Silbertelefon ist die TelefonSeelsorge nicht auf eine bestimmte Alters- oder Zielgruppe beschränkt. Unter den Nummern 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123 finden alle Ratsuchenden auch an den Feiertagen 24 Stunden am Tag ein offenes Ohr.

Zoom-Weihnachtsfeier am 25.12.2023

Kein Telefonangebot, sondern eine Möglichkeit des (digitalen) Zusammenseins: Der Verein Wege aus der Einsamkeit e.V. bietet auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsfeier über die Plattform Zoom an. Auch dieser Verein war schon in unserer „Beispielsweise…“-Rubrik dabei. Die Veranstaltung findet am 25.12.2023 um 15 Uhr statt, die Zugangsdaten erhalten Sie per Anfrage über den Verein. Geplant sind Kurzgeschichten, Rätsel, Musik, Spiele und vieles mehr. Hier gelangen Sie zur Internetseite von Wege aus der Einsamkeit.

Weihnachten nebenan

Die Plattform nebenan.de bietet die Möglichkeit zum Kennenlernen, Helfen, Verabreden von Nachbar*innen. Für die Feiertage hat die kostenlose digitale Plattform die Aktion „Weihnachten nebenan“ gestartet, in deren Rahmen Aktionen in der Nachbarschaft geplant werden können. Auch Online-Beiträge zum Thema Einsamkeit und Tipps dagegen finden Sie auf der Seite. Mehr dazu gibt es hier.


Zur vollständigen Übersicht über Angebote gegen Einsamkeit gelangen Sie auf der Seite des Kompetenznetz Einsamkeit.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Mit dem Beitritt der verbliebenen fünf Bundesländer sind in diesem Monat nun alle Länder im Bündnis vertreten. Der DigitalPakt Alter verfolgt das Ziel, ältere Menschen in der digitalen Welt zu stärken.

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Auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind am 7. Dezember 2023 dem DigitalPakt beigetreten und vervollständigen damit den Kreis der Länder. Die Bündnispartner*innen haben eine gemeinsame Erklärung zur lebensnahen Unterstützung von Senior*innen unterzeichnet. Auch für strukturelle Veränderung macht sich die Erklärung stark.

Die ersten Länder waren im April dieses Jahres dem DigitalPakt Alter beigetreten. Neben den 16 Bundesländern gehören seit 2021 bereits Initiativen und Verbände aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dem bundesweiten Bündnis an. Initiiert wurde der DigitalPakt Alter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Inzwischen arbeitet der DigitalPakt Alter mit 28 Partner*innen zusammen, um ältere Menschen in der digital geprägten Welt zu stärken.

„Eine App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV - für ältere Menschen kann die Digitalisierung hohe Hürden bedeuten. Ich freue mich sehr darüber, dass nun alle Bundesländer dem DigitalPakt Alter beigetreten sind“, begrüßt Bundessenior*innenministerin Lisa Paus (Grüne) den Zuwachs. In einer Pressemitteilung ihres Ministeriums spricht sich weiter von einem „wichtigen Schritt“, alle gesellschaftlichen Gruppen im Land von der digitalisierten Welt profitieren lassen zu können. Gleichzeitig appelliert Paus an die Eigenverantwortlichkeit der Zielgruppe: „Liebe Seniorinnen und Senioren, diese Hilfsangebote im Umgang mit dem Internet sind auf Sie zugeschnitten, bitte nutzen Sie sie. Es lohnt sich.“

Im Rahmen des DigitalPakts werden bis Ende 2025 unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, an denen ältere Menschen in digitalen Angelegenheiten Unterstützung bekommen können. Hier gelangen Sie zur Seite des DigitalPakt Alter.

Eine Verteilung von 300 Orten im ganzen Bundesgebiet bedeutet nicht unbedingt eine Wohnortnähe, vor allem in Flächenländern. Es bleibt abzuwarten, ob für viele ältere Menschen Ansprechpartner*innen in der Nähe sein werden, die bei Tätigkeiten wie "App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV" unterstützen können.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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In dieser neuen Artikelreihe „Digitale Hilfen im Alter“ widmen wir uns regionalen und deutschlandweiten Angeboten, die digitales Wissen im Alter vermitteln. Das Bildungsangebot des Vereins „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ ist online für alle abrufbar.

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Wege aus der Einsamkeit e.V. möchte Menschen über 65 Jahren dazu ermutigen, sich mit digitalen Medien auseinanderzusetzen und dabei Hilfe leisten. Dazu gibt es die regelmäßigen Gesprächsrunden "Wir versilbern das Netz. Das 1x1 der Tablets/Smartphones für Menschen65plus". In einem früheren Artikel haben wir bereits über das Projekt berichtet, seit der Corona-Pandemie finden die Runden jedoch vorrangig online statt. Zudem bietet der Verein auf seiner Webseite Erklärvideos zu Nutzung von Smartphones (Android und iPhone) sowie Informationsvideos zum Thema Sicherheit im Netz.

Die Vorständin des Hamburger Vereins "Wege aus der Einsamkeit" Dagmar Hirche wurde am 4. Dezember 2023 für ihren Einsatz mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Am 14. Und 15. Dezember lädt die Deutsche Gesellschaft für Demographie (DGD) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu einer Fachtagung ein, die sich den Auswirkungen und Herausforderungen des demografischen Wandels in den Regionen widmet.

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Die Veranstaltung findet unter dem Titel „So vielfältig der demografische Wandel, so verschieden die regionalen Herausforderungen und Anpassungsstrategien“ statt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen dabei thematisiert werden, beispielsweise bezogen auf Wohnungsmärkte oder den Pflege- und Gesundheitssektor. Regionale Bevölkerungsvorausberechnungen sollen dabei ebenso besprochen werden wie neue Formen der Gesundheitsversorgung für unterversorgte Regionen,  regionale Trends der Wohnungsnachfrage oder die Integration von Zugewanderten in ländlichen Räumen. Ein Vortrag wird sich der Rolle Älterer bei der Gestaltung zukunftsfähiger Städte und Regionen widmen.

Die Dezembertagung des DGD-Arbeitskreises „Städte und Regionen“ in Kooperation mit dem BBSR Bonn findet am 14. und 15. Dezember 2023 in Berlin statt. Um Anmeldung wird bis zum 8. Dezember gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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