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Gesellschaftliches Leben

Neben dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz braucht es insbesondere für ein gutes Altwerden öffentliche Begegnungsräume, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Solche „Dritten Orte“ müssen daher als zentrales Element altersfreundlicher Kommunen gesehen werden.

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Der auf den Soziologen Ray Oldenburg Begriff „Third Places“ – übersetzt also Dritte Orte – bezeichnet Begegnungsorte, die jenseits des familiären Umfelds und des Arbeitsplatzes liegen. Darunter fallen beispielsweise Bücherhallen, Schwimmbäder oder Offene Treffs. Öffentlich zugängliche Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden im Alter wichtiger, verlieren die „ersten“ und „zweiten“ Orte insbesondere durch Ende der Erwerbstätigkeit doch an Bedeutung.

Auch vor dem Hintergrund der Alterung einer geburtenstarken Generation (sog. Babyboomer) und der steigenden Zahl von Älteren, die von Einsamkeit gefährdet sind, dürfte die Schaffung neuer Anlaufstellen in den Quartieren an Bedeutung gewinnen. Zwar erhöht das Altern an sich nicht das Risiko für Vereinsamung, biografisch bedingte Verluste im Zuge des Älterwerdens können allerdings zu Einsamkeitserfahrungen beitragen. Denkbar ist das beispielsweise dann, wenn neben dem durch das Ende der Erwerbstätigkeit wegfallenden zweiten Ort auch im ersten Ort, dem angestammten Zuhause, Partner*innen sterben oder Kinder ausziehen und ein Gefühl der Leere entsteht.

Der Rolle „dritter“ Orte im Alter hat sich nun eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Körber-Stiftung gewidmet. Die im November vorgelegte Studie trägt den Titel „Dritte Orte. Begegnungsräume in der altersfreundlichen Stadt“ und untersucht, wie Kommunen gezielt solche Treffpunkte fördern können. Als ein Positivbeispiel wird die Stadt Den Haag beleuchtet.

Den Haag ist 2015 dem Netzwerk Altersfreundlicher Städte und Gemeinden beigetreten und betreibt eine Alterspolitik, die auf den Handlungsfeldern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Dritte Orte, an denen alle Älteren in der Stadt die Möglichkeit haben sollen, Teilhabe leben zu können. In einem von der Stadt geförderten Programm werden bestehende Begegnungsorte in das Programmnetzwerk aufgenommen und Bedarfe für weitere Orte in Quartieren identifiziert. So entsteht ein wachsendes Netzwerk aus derzeit 60 Dritten Orten.

Die Studie der Körber-Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist aber auch darauf hin, dass es mehr gebe als die klassischen Senior*innentreffs. Vermutet wird, dass sich viele der „neuen Alten“ von den herkömmlichen Angeboten für Senior*innen nicht mehr angesprochen fühlen könnten. Die Babyboomer-Generation arbeite länger, engagiere sich häufiger ehrenamtlich und ihre Frauenerwerbsquote sei höher als bei den gegen Ende des Zweiten Weltkrieges oder in den ersten Nachkriegsjahren Geborenen. „Sie dürften sich eher für Orte interessieren, die zum aktiven Mitwirken einladen, Freiraum für Austausch, Kreativität, Lernen und neue Ideen bieten“, so der Bericht. Auch müssten Dritte Orte nicht komplett durchstrukturiert sein. Auch unvorhergesehene Begegnungen oder auch nur entspanntes Zuschauen sollten ermöglicht werden.

Die Studie finden Sie hier.

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Noch vor Ende der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode hatte die hessische Landesregierung eine Kampagne gegen Diskriminierung gestartet. Unter dem Titel „Hessen. Da geht noch was.“ wird auch über Altersdiskriminierung informiert und zeigt, was jede*r dagegen tun kann.

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Auch wenn laut hessischer Landesverfassung vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sieht die Realität doch anders aus. „Ausgrenzung und Benachteiligung sind Alltag in Hessen“, ist auf der Kampagnenseite „Hessen. Da geht noch was.“ zu lesen. Die Internetseite klärt über verschiedene Diskriminierungsformen auf und macht Projekte, Vereine und Initiativen sichtbar, die sich für Solidarität, Respekt und Akzeptanz einsetzen.

Auch die Diskriminierung aufgrund von Alter wird auf der Kampagnenseite thematisiert. Altersdiskriminierung – gegenüber jungen Menschen auch „Adultismus“ und gegenüber älteren Menschen auch „Ageismus“ genannt – sei die „vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform“. Trotzdem werde kaum darüber gesprochen.

Auf der Kampagnenseite finden Sie ein Interview zur Altersdiskriminierung mit der Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten von der University for Applied Sciences. Kämmerer-Rütten lehrt und forscht dort im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ insbesondere zur Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitssystem. Neben dem Interview und weiteren Informationen finden sich auf der Seite auch Anlaufstellen für von Altersdiskriminierung Betroffene in Hessen.

Die noch in der Legislaturperiode vor der Landtagswahl im Oktober gestartete Antidiskriminierungskampagne war im Koalitionsvertrag (2018) vereinbart worden. Sie soll ein Beitrag für eine „Kultur des Respekts und der Solidarität“ leisten.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

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Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

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Bundesweit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, ins Gespräch und in Gemeinschaft zu kommen. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat ihre Online-Angebotskarte aktualisiert, über eine Suchmaske können Sie Angebote in Ihrer Umgebung finden.

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„Einsamkeit ist so vielseitig, wie die Menschen die sie verspüren, die Ursachen die sie ausmachen und die individuellen Biografien die sie formen“, ist auf der KNE-Internetseite zu lesen. „Daher sind auch die Angebote für Betroffene vielfältig.“ Die Vielzahl unterschiedlicher Angebote hat das Kompetenznetz auf einer Angebotslandkarte zusammengetragen.

Die aktualisierte Version enthält nun rund 400 Angebote. Im Norden findet sich dort beispielsweise der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord, der Seniorenbeirat Büsum, Angebote von Lebenshilfe e.V. oder Malteser sowie die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) in Kiel. Hier gelangen Sie zur Angebotslandkarte. Eigene Angebote und Projekte, die sich noch nicht auf der Liste stehen, können dort hinzugefügt werden.

Das Kompetenznetz Einsamkeit verbindet Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer mit dem Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln und Wissenslücken zu schließen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in die politische und gesellschaftliche Praxis einbezogen werden. 

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Der UN-Menschenrechtsrat hat Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte Älterer in einer kürzlich verabschiedeten Resolution unter dem Titel „Human rights of older persons“ (Menschenrechte älterer Menschen) festgehalten. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Menschenrechte älterer Personen auf internationaler Ebene, so die BAGSO.

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Die Vereinten Nationen verurteilen in dem Dokument jede Form von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen ältere Menschen. Alle Staaten werden zu einer diskriminierungsfreien Politik und zur Verabschiedung von Gesetzen, Aktionsplänen und nationalen Strategien aufgefordert. Aus der 4-seitigen Resolution geht hervor, dass die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte älterer Menschen beeinträchtigt werden.

Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.) forderte bereits bei den Verhandlungen über die Resolution, dass sich Deutschland aktiv beteilige. Außerdem sollten Ältere mit in die Gespräche einbezogen werden, beispielsweise durch Interessenvertretungen und Menschenrechtsorganisationen.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass die Menschenrechte Älterer unter anderem in folgenden Bereichen besonders verwundbar seien: Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Recht auf Nahrung und Wohnen, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, Bildung, Zugang zu Justiz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der UN-Menschenrechtsrat hebt Altersdiskriminierung als Kernursache für die Gewalt gegen und Vernachlässigung von älteren Menschen hervor. Dies sei auch ein Grund dafür, dass Ältere oft weniger Zugang zu öffentlichen Entscheidungsprozessen hätten.

Staaten werden deshalb dazu aufgerufen, dieser Form von Diskriminierung mit politischen Maßnahmen, Aktionsplänen, Vorschriften und Gesetzen zu entgegnen. Außerdem soll der gleichberechtigte Zugang zum Rechtssystem für Ältere gesichert werden. Staaten sollen die Gesellschaft auf das Thema sensibilisieren, insbesondere auf die Bedeutung und Folgen von Gewalt gegen sowie Missbrauch und Vernachlässigung von älteren Menschen.

Hier kann die Resolution in allen offiziellen UN-Sprachen heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) haben vergangenen Monat eine mehrseitige Stellungnahme zur Engagementstrategie des Bundes veröffentlicht. Darin empfehlen die Verbände unter anderem, die Vielfalt des Alters zu beachten.

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Im Frühjahr 2024 will die Bundesregierung ihre Beschlussfassung zur Engagementstrategie beschließen, die die drei Regierungsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart hatten. Die Engagementstrategie soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Die BaS und die BAGSO haben die Gelegenheit genutzt und eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der ein Fokus auf die älteren Generationen gelegt wird. „Die Vielfalt des Alters erfordert differenzierte Strategien und Zugänge auch im Engagement“, so die Verbände. Dabei wird auch auf Probleme wie Altersarmut und Vereinsamung hingewiesen, mit denen das Engagement älterer Menschen „in vielen Bereichen massiv erschwert worden“ ist.

In dem sechsseitigen Papier werden darüber hinaus Empfehlungen formuliert. So sollten unter anderem Bildung und Qualifizierung weiterentwickelt werden. Dazu zähle auch, Qualifizierungsbedarfe im Engagement älterer Menschen in die Nationale Bildungsberichterstattung aufzunehmen.

Auch auf die Bedeutung entsprechender Infrastruktur wird in der Stellungnahme hingewiesen: „Nicht an allen Orten existieren verlässliche und leistungsfähige Anlaufstellen, um die Engagementbereitschaft älterer Menschen angemessen anzusprechen und um Ältere zu beraten und fachlich zu begleiten“, heißt es von den Autor*innen. „Insbesondere in ländlichen Regionen und strukturschwachen Räumen sind die Bedingungen zur Aufnahme eines Engagements deutlich schlechter.“

Weitere Empfehlungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, zu der Sie über diesen Link gelangen.

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Bereits im Sommer hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell.de auf Diskussionen um die sogenannte "Vor-Ort-für-dich-Kraft", aus früherer Zeit als Gemeindeschwester bekannt, hingewiesen. Nun wurden anlässlich einer Anhörung im Sozialausschuss weitere Stellungnahmen veröffentlicht.

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Zu der Anhörung im Sozialausschuss am 28.09.2023 des Antrags der SPD-Fraktion „Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken“ (PDF) sowie einen Alternativantrag der CDU und der Partei Die Grünen „Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden - eine Hilfe für Ältere und Menschen, die soziale Unterstützung bedürfen“ (PDF) veröffentlichten die Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag jeweils eine Stellungnahme.

In den Anträgen wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um Einsamkeit zu entgegnen, ein Problem welches besonders bei Senior*innen auftrete. Der SPD-Antrag fordert 100 hauptamtliche Stellen für „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ in den Städten und Gemeinden, die über dreieinhalb Jahre vom Land finanziert werden sollen. Diese sollen eine neue Form der sozialen Quartiersarbeit etablieren.

Auch der Alternativantrag der Regierungsfraktionen versucht, lokale Lösungen gegen Einsamkeit anzubieten und fordert Ansprechpartner*innen "in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Dabei wird keine konkrete Anzahl an Stellen genannt, jedoch werden Bund und Land dazu aufgefordert, solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Finanzierung sei jedoch vorrangig eine Angelegenheit des Bundes.

In einem früheren Artikel berichtete seniorenpolitik-aktuell bereits über die Anträge sowie die Reaktionen und Kritik vom Sozialverband SoVD und der Deutschen Alzheimergesellschaft. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein äußerte sich nun in einer Stellungnahme (PDF) zu den beiden Anträgen, die sie inhaltlich als identisch wahrnehme. Sie „unterstützen den Vorschlag, persönliche AnsprechpartnerInnen für die Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen und sozialen Belangen in den Kreisen zu fördern bzw. zu schaffen, ausdrücklich. Dies gänzlich unabhängig davon, wie man diese einzurichtenden Stellen nennen möchte.“ Dabei geht die Ärztekammer auch auf die Frage nach der Ausbildung dieser Personen ein und schlägt vor, dass eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie eine spezifische Weiterqualifikationsmaßnahme sinnvoll sein könnte.

Der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag äußert sich ebenfalls mit einer Stellungnahme (PDF) zur Anhörung und betont, dass aus der ehemaligen Gemeindeschwester bereits eine neue Stelle für die sozialen Belange aller Bürger*innen entstanden sei. Diese sei Anlaufstelle für unterschiedliche Belange und helfe bei der Weitervermittlung an spezifischere Ansprechpartner*innen. Der Soziale Dienst begrüßt die Einführung und Förderung von Sozialarbeit in den Gemeinden, die über medizinische Qualifikation verfügt und zu flexiblen Arbeitszeiten einsetzbar ist.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) und der Dachverband Lesben und Alter e.V. wollen Generationen der LSBTIQ*-Community zusammenbringen. „Open Spaces“ sollen Möglichkeiten bieten, sich unter anderem über Aktivismus, Teilhabe und Gesundheit auszutauschen.

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„Wir möchten reden!“ – so ist eine aktuelle Meldung auf der Internetseite von BISS betitelt. „Wie war das damals? Wie ist das heute?“, heißt es dort weiter. Die Verbände wollen Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen und laden dazu zu sogenannten „Open Spaces“ ein. „Die Lebensweisen und Lebensentwürfe unserer Communitys und Generationen sind unterschiedlich. Doch wir haben alle das gleiche Ziel: Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung, rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit“, so BISS weiter. Zusammen mit lokalen Vereinen aus der Community werden in den Jahren 2023 und 2024 im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen organisiert werden.

Die nächsten Termine des generationenübergreifenden Austauschformates finden statt am

  • 25. Oktober 2023 in Saarbrücken,
  • 02. November 2023 in Jena und am
  • 22. November 2023 in Rostock.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt. Die durch das Ministerium bereitgestellten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

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Auf seniorenpolitik-aktuell wird - als Teil des politischen Prozesses - immer mal wieder auf Ergebnisse von Meinungsumfragen hingewiesen. In der Ergebnisdarstellung ist oft zu lesen, dass diese repräsentativ seien. Warum das problematisch sein kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Erhebung: Auswahl

Zunächst eine relativ neue Entwicklung bei Erhebungen per Telefon, welche als Zufallsauswahl durchgeführt werden. Diese werden inzwischen sehr häufig als Dual-Frame Stichprobe erhoben, es werden also Personen per Festnetz- und Mobiltelefon kontaktiert. Dies ist eine Reaktion auf die Kritik, dass immer größere Personengruppen nur noch mobil erreichbar sind - und dadurch aus Festnetzerhebungen komplett herausfielen.

Dieses Beispiel zeigt: Schon die Erhebung selbst kann die Ergebnisse stark beeinflussen, Personengruppen können - trotz beworbener Repräsentativität - ausgeschlossen sein.

Auch für eine Befragung per Mobiltelefon benötigen die Befragten Zeit. Es benötigt wenig Fantasie, um Personengruppen zu nennen, die über wenig Zeit frei verfügen können. Für beispielsweise Alleinerziehende; Beschäftigte in Vollzeitberufen oder Schichtarbeit; Menschen, die Angehörige pflegen ist die Ressource Zeit wertvoll. Ein Anruf eines Umfrageinstitutes wird wahrscheinlich eher weggedrückt.

Letztlich kann auch der Zeitpunkt der Erhebung Fragen aufwerfen. So werden die Telefonbefragungen häufig nur über einen oder wenige Tage durchgeführt. Wird das Wochenende ausgespart, wird wahrscheinlich ein Teil der Arbeitnehmer*innen nicht teilnehmen können. Auch wird über die tatsächliche Uhrzeit der Anruf(versuche) oft keine Auskunft gegeben.

Erhebung: Fragestellung

Bei jeder Befragung sollten die konkreten Fragestellungen und die möglichen Antworten kritisch betrachtet werden. Gerade bei politischen Fragestellungen sind geschlossene Antworten problematisch. Wird nach der befürworteten politischen Reaktion auf ein gesellschaftliches Problem gefragt, bilden die Antwortmöglichkeiten den repräsentierten politischen Rahmen ab. Fehlt dann auch noch die Antwortmöglichkeit "Keine der Genannten", machen die Meinungsforschungsinstitute Politik, indem sie politische Lösungen ausklammern.

Ein Beispiel aus 2015: In einer Forsa-Umfrage gab es zwei Antwortoptionen zu der Griechenlandpolitik der Bundeskanzlerin: 1. ob sie sich mit ihrer strikten Haltung "Drittes Hilfsprogramm nur gegen strenge Auflagen" alles in allem richtig verhalten habe oder ob sie 2. Griechenland zu einem Ausstieg aus dem Euro hätte zwingen sollen. Diese zwei Antwortoptionen lassen eine Menge politische Optionen aus, führten aber zu aufsehenerregenden Schlagzeilen wie "Grünen-Wähler begrüßen Merkels Krisenkurs" (im Spiegel) oder "Deutsche zufrieden mit Krisenmanagerin Merkel" (im Stern). Besonders brisant: Auftraggeber der Befragung war der Stern.

Auch die Auswahl der Fragen kann schon Politik sein: Bei einer Befragung zur Altersvorsorge wird durch die Reduktion auf Fragen zur privaten Altersvorsorge die Relevanz der gesetzlichen Rente komplett ausgeklammert werden. Als Ergebnis kann dann verkündet werden: "90% wünschen sich eine Stärkung der privaten Rentenversicherung".

Auswertung

In der Auswertung werden die Ergebnisse nach verschiedenen Merkmalen differenziert ausgewertet und auch mit dem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung gewichtet. Das mag zunächst interessant und transparent klingen, wirft aber zwei neue zentrale Probleme auf.

Zunächst das Problem der Auslassung: Welche Kategorien werden in der Auswertung nicht unterschieden? Fehlen diese soziodemografischen Daten, kann auch nicht garantiert werden, dass die Erhebung in Hinblick auf diese Kategorie repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist.

Problem der Kategorienbildung

Es werden unterschiedliche Kategorien aufgeführt und damit unterstellt, dass Personengruppen mit dieser Zugehörigkeit unterschiedlich sein müssten. Wir befassen uns hier nur beispielhaft mit dem Aspekt „Region“. Eine grobe und unbegründete Unterscheidung kann suggerieren, dass z.B. die Unterschiede zwischen Lübeck und Rostock schwerer wiegen als zwischen Hamburg und Isny im Allgäu. Klingt abwegig? Ist jedoch die scheinbar beliebteste Perspektive:

So sollen die Unterscheidung in "Ost" und "West" Erkenntnisse generieren. Aber ist das nach über drei Jahrzehnten wirklich immer noch das wichtigste regionale Merkmal? Es klingt vielleicht zunächst schlüssig. Das kann auch daran liegen, dass Meinungsforschungsinstitute uns seit Jahrzehnten immer wieder diese Unterscheidungskategorien präsentieren. Aus Meinungsforschung wird dann auch Meinungsbildung, ganz ohne Daten.

Der Wohnort ließe sich nämlich auch ganz anders unterscheiden, z.B. nach der Einwohnerzahl des Ortes, orientiert am Statistikamt Nord:

  • Ländlich: bis 2.000
  • Landstadt: 2.001 bis 5.000
  • Kleinstadt: 5.001 bis 20.000
  • Mittelstadt: 20.001 bis 100.000
  • Kleinere Großstadt: 100.001 bis 500.000
  • Großstadt: Über 500.000

Auch regionale Unterschiede ließen sich andere finden, gerne plakativ in zwei Kategorien:

  • Stadtstaaten und Bundesländer
  • Kreisfreie Städte und Kreise

Oder wie wäre es mit einer ganz neuen politischen Aufteilung des Bundesgebietes, z.B. in Nord, Ost, West und Süd? Oder nach aktuelleren politischen Faktoren, wie der Aufteilung nach Regionen des EU-Förderprogrammes Interreg B? Hier wäre die Bundesrepublik in die Förderregionen Alpen, Donau, Mitteleuropa, Nordsee, Ostsee und Nordwesteuropa unterscheidbar. Diese überschneiden sich zwar, könnten aber die Grundlage für eine differenziertere regionale Auswertung liefern.

Diese regionalen Unterscheidungen würden zu recht neue Fragen aufwerfen, der Zuschnitt der Regionen kann je nach politischem Thema hinterfragt werden. Aber warum sollte die politische Aufteilung der Jahre 1949 bis 1989 das einzige regionale Kriterium bleiben, welches erhoben wird?

Fazit

Warum werden solche Umfragen in Auftrag gegeben, warum wenden Meinungsforschungsinstitute diese ungenauen, mitunter fragwürdigen, Methoden an?

Je grober die Kategorie, desto größer ist die Anzahl der Personen, die diese Kategorie repräsentieren sollen. Das führt zu gut kommunizierbaren Kategorienbildungen und erlaubt größere Gruppenbildungen. Denn die Zufallsstichprobe - welche ca. 84.359.000 Menschen abbilden soll - umfasst meist nur etwa 1.000 Personen.

Die jeweiligen Auftraggeber*innen der Befragungen haben zudem ein Interesse an zitierbaren Aussagen, je genauer die Ergebnisdarstellung, desto uninteressanter wäre das Zitat. Als Beispiel aus den Wahlumfragen: Würde man den Fehlerquotienten von meist 3 % berücksichtigen, dürfte man nicht schlussfolgern "7 % für diese Partei", sondern: "4 bis 10 % für diese Partei".

Auch sind die bekannten Meinungsforschungsinstitute gewinnorientiert und haben damit - genauso wie ihre Auftraggeber*innen - ein Interesse an kurzen Schlagzeilen, die für Aufmerksamkeit sorgen. Denn die gewonnene Aufmerksamkeit bedeutet zusätzliche Werbung und damit mögliche neue Aufträge.

Schlimmer geht immer

Wir haben in diesem Beitrag auf mögliche Probleme bei Befragungen per Telefoninterview hingewiesen. Auf vielen Nachrichtenseiten werden jedoch auch Onlinebefragungen geschaltet. Mit diesem Thema hat sich schon vor längerer Zeit der Deutschlandfunk beschäftigt.

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