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Gesellschaftliches Leben

Die Freie Hansestadt Bremen hat Mitarbeitende aus mindestens 16 Behörden eingeladen, sich zum Thema Demenz in einem Kompaktkurs schulen zu lassen.

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Zurückzuführen ist das Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements auf die Initiative der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Durchgeführt wurde der „Kompaktkurs Demenz“ am 10. März 2023 durch die Koordinierungsstelle der Demenz Partner Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

„Demenzerkrankungen treten nicht nur im höheren Lebensalter auf, in Deutschland leben mehr als 100.000 Menschen unter 65 Jahren mit einer Demenz. Entsprechend kann Demenz auch bei Kolleginnen oder Kollegen am Arbeitsplatz eine Rolle spielen“, heißt es in einer Pressemeldung der DAlzG. Dabei weist der Verband auch darauf hin, dass immer mehr Beschäftigte Pflegeverantwortung in der eigenen Familie übernehmen. Unternehmen und Institutionen würden von einer auf die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ausgerichteten Personalpolitik nicht nur die Mitarbeiter*innenzufriedenheit verbessern. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehende Attraktivität für zukünftiges Personal ließe sich durch die Familienfreundlichkeit steigern.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass die Senate der Freien Hansestadt Bremen hier so ein deutliches Signal setzen“, begrüßt daher DAlzG-Geschäftsführerin Saskia Weiß die in Bremens Behörden angebotene Schulung. „Um das Thema Demenz auch in Arbeitszusammenhängen anzugehen, braucht es eine Enttabuisierung des Themas, personalpolitische Konzepte sowie konkrete Entlastungsangebote für Mitarbeitende. Die Möglichkeit der Teilnahme an dem digitalen Kompaktkurs Demenz für alle Interessierten ist hier ein wichtiger Baustein.“ Insgesamt 73 Interessierte aus mehr als 16 Behörden haben laut Angaben der Alzheimer-Gesellschaft grundlegende Informationen rund um das Krankheitsbild Demenz erhalten. Vermittelt worden seien darüber hinaus auch Tipps zur Kommunikation und zum Umgang mit Menschen mit Demenz.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Sie soll an die Idee der Gemeindeschwester anknüpfen und Einsamkeit entgegenwirken: Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“. In einem entsprechenden Antrag fordert die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion 100 hauptamtliche Stellen.

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Am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit dem Antrag befasst, den die SPD Mitte des Monats vorgelegt hatte. Darin fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen, die vollständig aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Kommunen sollen sich mit einem Konzept für die Förderung einer oder mehrerer dieser Stellen bewerben können.

Der Vorschlag erinnert stark an die Idee der Gemeindeschwester, über die wir auch auf diesem Portal schon einige Male berichtet haben (z. B. hier).

In ihrem Antrag beruft sich die SPD-Landtagsfraktion auch auf dieses Modell, ihr Vorschlag knüpfe daran an. „Die Vor-Ort-für-dich-Kraft schließt die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung. Sie ist im Dorf oder Quartier präsent und macht aufsuchende Sozialarbeit“, heißt es im Antrag.

Der Antrag benennt dabei auch die Gruppe der Senior*innen. Sie sei in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen. Verwiesen wird in der Antragsbegründung auf eine Forsa-Umfrage, nach der sich jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren einsam fühle. Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ könnte im Ort bekannt sein und niedrigschwellige Hilfe leisten oder an geeignete Unterstützungsangebote verweisen. „Ein solcher auf Prävention ausgerichtet Ansatz kann viel dazu beitragen, dass rechtzeitig Hilfsbedarfe erkannt werden, so dass langfristig auch Kosten eingespart werden können.“

Der SSW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, weist aber auf ungeklärte Fragen hin. So ergebe sich aus dem Antrag nicht, ob es sich um Vollzeitstellen handeln solle. Unverständlich sei auch, warum sich eine Kommune für mehrere dieser 100 Stellen bewerben könne, bedenkt man, dass es in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden gebe. In seiner Rede fasst Christian Dirschauer (SSW) zusammen: „Und deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, nur ein Anfang sein kann.“

Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben – wie es in solchen Fällen zwischen Regierung und Opposition üblich ist ­– einen Alternativantrag vorgelegt. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung und spricht sich ebenfalls für die Stärkung von Ansprechpersonen vor Ort aus. „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle Menschen, auch für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und anderen Einschränkungen“, so der Alternativantrag. „Daher brauchen wir mehr Ansprechpartnerinnen und -partner in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“.

Im Gegensatz zum SPD-Antrag enthält die Vorlage der Regierungsfraktionen allerdings keine konkrete Stellenanzahl, sondern ist eher allgemein gehalten. Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka spricht sich in seiner Rede allerdings dafür aus, dass nicht allein das Land die Stellen schaffen solle: „Mir scheint es aber naheliegend zu sein, auch eine Tätigkeit bei Verbänden ins Auge zu fassen“, so Kalinka in der Plenardebatte. „Über mögliche Felder der Tätigkeiten, Chancen der Finanzierung und der Umsetzung sollten wir im Sozialausschuss des Landtages das Gespräch führen und beraten. Eine Anhörung dort wäre angezeigt.“

Beide Anträge wurden einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

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Im Rahmen des „Programms Altersbilder“ lädt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) dazu ein, am Fotowettbewerb „VielFALT“ teilzunehmen. Die Fotografien sollen die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen zeigen und stereotype Altersbilder hinterfragen.

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Bis zum 21. Mai 2023 können Fotos in vier Kategorien eingereicht werden:

  • Das bin ich. Individuell im Alter.
  • Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
  • Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
  • Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Eine unabhängige Jury vergibt Preise in diesen vier Kategorien im Wert von 19.000 Euro. Der Jury gehören unter anderem Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission sowie BAGSO und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an. Das BMFSFJ fördert gleichzeitig den Fotowettbewerb. Die Preisverleihung ist für den 12. September 2023 geplant und wird in Berlin stattfinden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollen dort von der Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) persönlich ausgezeichnet werden.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden Fotos gesucht, die die Potenziale des Alters darstellen. Negative Bilder der Lebensphase sollen dabei hinterfragt werden. Der Fotowettbewerb begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“. Hier gelangen Sie zum Aufruf der BAGSO.

Das Projekt ist Teil des „Programms Altersbilder“. Mit dem Programm will das BMFSFJ das Thema in eine breite Öffentlichkeit bringen und für potenziell negative Bilder vom Alter sensibilisieren. Nach eigenen Angaben ist Ziel des Programms, Kompetenzen und Stärken der Lebensphase zu betonen und ältere Menschen zu ermutigen, ihre Fähigkeiten selbst bestimmt in die Gesellschaft einzubringen. Mehr Informationen zum Programm Altersbilder finden Sie hier.

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Am 12. Januar 2023 hat die Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Stunde das Silbertelefon übernommen. Die kostenlose Hotline für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen, wird vom Verein Silbernetz e.V. angeboten.

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Auf das Feiertagstelefon hatten wir kurz vor Weihnachten hingewiesen. Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte Silbernetz e.V. ihr „Silbertelefon“ rund um die Uhr besetzt. Doch auch sonst ist die Nummer täglich immerhin zwischen 8 und 22 Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren mit Einsamkeitsgefühlen.

Für eine Stunde übernahm Lisa Paus das Telefon im Januar. „Wenn ich der einen oder dem anderen mit dem Gespräch den Tag etwas leichter machen kann, dann habe ich im Kleinen bereits Großes erreicht“, lässt sich die Bundesministerin dazu auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Gerade in der Winterzeit, wenn es früh dunkel wird und draußen weniger stattfindet, tut Einsamkeit besonders weh. Das Silbertelefon wird dagegen aktiv - mit dem Feiertagstelefon an Weihnachten, aber eben auch das ganze Jahr“, so Paus weiter. In ihrem Statement verweist sie auch auf die „Strategie gegen Einsamkeit“, die die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die Strategie solle zu einer Sensibilisierung für das Thema beitragen.

„Einsamkeit ist ein ganzjährig schmerzlich empfundenes Problem für die Betroffenen“, erklärt auch die Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling und bedankt sich in diesem Zuge bei der Ministerin: „Ich freue mich, dass mit der 'Strategie gegen Einsamkeit' des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Herausforderung systematisch bearbeitet wird und danke Frau Bundesseniorenministerin Lisa Paus herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, für eine Stunde das Silbertelefon zu übernehmen.“

Das Silbertelefon ist unter der Nummer 0800 4 70 80 90 erreichbar. Der Verein beschränkt sich jedoch nicht auf die Hotline, auch andere Projekte gegen Einsamkeit stehen auf der Tagesordnung. Über die „Plauderbänke für Senior*innen“ beispielsweise sprachen wir im vergangenen Jahr mit Elke Schilling.

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Die Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern lädt am 26. Januar zu einem Fachtag ein, bei dem es um das Thema Digitalisierung bei der Bildungsarbeit mit Senior*innen gehen wird. Die Veranstalter*innen kündigen an: „Es wird anstrengend, aber vor allem wird er Sie weiterbringen!“.

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Es soll darum gehen, wie man Ehrenamtliche für die Arbeit mit Senior*innen findet, welche Fördertöpfe man für die Digitale Bildung nutzen kann oder durch welche innovativen Ansätze Senior*innen die Digitalisierung zugänglich gemacht werden kann – das alles und mehr verspricht der Online-Fachtag der Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung.

Die Veranstaltung ist von 10:00 bis 15:00 Uhr geplant und wird über Zoom stattfinden. Für alle diejenigen, die mit dem Videokonferenztool noch nicht allzu vertraut sind, gibt es in der Viertelstunde vor offiziellem Beginn (also ab 09:45 Uhr) einen freiwilligen „Technik-Check“. Im weiteren Verlauf des Seminars sind Workshops und Diskussionsrunden geplant. Einen der Workshops leitet Dagmar Hirche vom Verein Wege aus der Einsamkeit e.V., über deren Arbeit wir auch auf diesem Portal mehrfach berichtet hatten. Der Workshop trägt passenderweise den Titel „Gegen Isolation und Einsamkeit im Alter“.

Für Studierende ist die Teilnahme kostenlos, für alle anderen wird ein Seminarbeitrag von 35,00 Euro erhoben. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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Unter dem Titel „Die ‚neuen Alten‘ – stimmen unsere Bilder vom Alter?“ lädt die Heinrich Böll Stiftung Hamburg zu einer Diskussion im Januar ein. Die Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas, der von der Heinrich Böll Stiftung herausgegeben wird und Daten zur Gesellschaft in Deutschland aufbereitet.

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Ältere Menschen werden – wenn überhaupt – höchst unterschiedlich in den Medien dargestellt. Manchmal sehr vital und umtriebig, häufig aber auch krank, gebrechlich oder einsam. „Da Altersbilder nachweislich die persönliche Alterung beeinflussen und Potentiale dadurch möglicherweise nicht ausgeschöpft werden, lohnt sich ein Blick auf die Lebenswirklichkeit älterer Menschen“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung der Landesstiftung.

Über ebendiese Bilder vom Alter soll dort diskutiert werden, Grundlage des Abgleichs zur Realität ist der im vergangenen Jahr erschienene „Sozialatlas“ der Stiftung, der auf rund 50 Seiten Daten und Fakten über die Gesellschaft in der Bundesrepublik bereithält. Zum Beispiel: „Laut dem Sozialatlas der Heinrich-Böll-Stiftung sind etwa 60 % auf die eine oder andere Weise aktiv, sei es im Ehrenamt, im Beruf oder in der Unterstützung der Familie“, so in der Terminankündigung weiter. „Einer aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung zufolge ist das in weiten Teilen der Gesellschaft allerdings bisher nicht angekommen.“

Neben dem Alter befasst sich die Veranstaltungsreihe zum Sozialatlas auch mit den Themen Inklusion und Kinderarmut und bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf die Situation in Hamburg. Bei der Veranstaltung zum Thema Alter am 24. Januar ist die Filmproduzentin, Ministerin a.D. und Sozialwissenschaftlerin Barbara Wackernagel-Jacobs Teil des Podiums, ebenso wie Bürgerschaftsabgeordnete und Sprecherin für Senior*innenpolitik Christa Möller (Bündnis 90/Die Grünen). Auch mit dabei ist Dagmar Hirche, die Gründerin des Vereins „Wege aus der Einsamkeit“. Über das Engagement von Hirche und ihren Verein haben wir auch auf diesem Portal bereits einige Male berichtet (z.B. in unserem Beitrag Mit Video-Konferenzen durch die Pandemie).

Um eine Anmeldung wird gebeten, Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zum Sozialatlas (2022).

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Auch in diesem Jahr bietet der Verein Silbernetz e.V. das Feiertagstelefon an, das zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr erreichbar ist. Menschen ab 60 Jahren finden dort kostenfrei, anonym und vertraulich ein offenes Ohr.

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Zum sechsten Mal startet Silbernetz am 24. Dezember das Feiertagstelefon. Zwar ist das „Silbertelefon“ – das Telefonangebot für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen – auch sonst im Jahr erreichbar, zwischen den Jahren allerdings rund um die Uhr. „In der Weihnachtszeit leiden ältere Menschen immer besonders stark unter ihrer Einsamkeit und dieses Jahr kommen die Herausforderungen dazu, mit denen wir alle konfrontiert sind – Krieg, Inflation, Energiepreise, Klimakatastrophe“, erklärt Silbernetz-Gründerin Elke Schilling den besonderen Bedarf zu dieser Zeit auf der Internetseite des Vereins. „Angesichts dessen bewundere ich so manche unserer Anrufer*innen, die sich unverzagt und mit viel Humor den eigenen Schwierigkeiten stellen“, so Schilling weiter.

Im letzten Jahr gingen zwischen Heiligabend und Neujahr 4.250 Anrufe ein, teilt der Verein mit. Mit 91 % wollten die meisten dabei „einfach mal reden“, verbreitete Themen waren unter anderem Trauer wegen des Verlusts nahestehender Personen, über die Corona-Isolation oder über Probleme mit Nachbarn. In mehr als jedem dritten Gespräch gab es eine positive Rückmeldung und Dankbarkeit zum Ausdruck gebracht.

Das Silbertelefon ist unter 0800 4 70 80 90 deutschlandweit erreichbar. Um 8 Uhr an Heiligabend startet die durchgehende Erreichbarkeit, bis Neujahr um 22 Uhr können Menschen ab 60 Jahren zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen.

Weitere Beiträge unseres Portals rund um Silbernetz e.V.:

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die gesetzlichen Verpflichtungen von Kommunen in der Altenhilfe untersucht hat. Das Ergebnis: Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen sicherzustellen.

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Gesetzliche Grundlage der Altenhilfe ist § 71 SGB XII. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Konkretisiert wird das in einigen weiteren Absätzen. Die BAGSO hat nun untersuchen lassen, welche gesetzlichen Verpflichtungen aus dieser Rechtsnorm für die Kommunen abzuleiten sind. Dem Gutachten zufolge sind dabei Geldleistungen eher nachrangig, es gehe insbesondere um Angebote zur Beratung und Unterstützung.

„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, lässt sich die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einer Pressemitteilung zitieren. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“

Die Untersuchung weist jedoch darauf hin, dass die Reichweite des Leistungsanspruchs von den vorhandenen Angeboten im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers abhänge. Gibt es beispielsweise vor Ort bereits Altencafés oder Beratungsstellen anderer Träger, müssen entsprechende Angebote nicht mehr von der Kommune vorgehalten werden. Umgekehrt heißt das laut Ergebnis des Gutachtens aber auch: „Wenn es – was nach vorliegenden fachlichen Erkenntnissen verbreitet der Fall ist – an Angeboten der Altenhilfe mangelt, droht der Leistungsanspruch in erheblichem Umfang leerzulaufen.“

Zur Pressemitteilung der BAGSO gelangen Sie hier und unter diesem Link finden Sie die vollständige Untersuchung. Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Johannes Hellermann erstellt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Hellermann hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.

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Der Europäische Union (EU) und das Bundesseniorenministerium haben das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ (STäM) ins Leben gerufen, durch das über 70 regionale Projektträger bis 2027 rund 50 Millionen Euro erhalten sollen.

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Einsamkeit ist ein weit verbreitetes Problem und trifft nicht nur ältere Menschen – diese aber verstärkt. Aus diesem Grunde fördert das StäM-Programm zahlreiche Projekte und Initiativen mit rund 50 Millionen Euro. Das Geld kommt aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). 12 Millionen Euro sollen aus Eigenmitteln der Träger kommen.

„Vor allem älteren Menschen fällt es häufig schwer, sich aus eigener Kraft aus der Einsamkeit zu befreien. Die soziale Isolation umgibt sie wie eine Mauer“, lässt sich Lisa Paus - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Mit den Angeboten des ESF Plus-Programms wollen wir den Menschen helfen, diese Mauer zu durchbrechen“, so die Ministerin weiter. Das Förderprogramm ist Teil der Strategie gegen Einsamkeit, mit der die Bundesregierung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung begegnen will.

Die Stephanus gGmbH hat den ersten Förderbescheid erhalten. Im brandenburgischen Bad Freienwalde leistet sie niedrigschwellige und aufsuchende Arbeit zur Unterstützung einsamer älterer Menschen. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Einsamkeitsstrategie finden Sie hier.

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