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Gesellschaftliches Leben

In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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Nachdem der Rechts- und Sozialausschuss eine schriftliche Anhörung zu der Forderung nach einer bürgerfreundlicheren Sprache beschloss, reichten Organisationen und Verbände ihre Stellungnahmen ein. Eine Übersicht finden Sie in diesem Artikel.

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Über die Hintergründe der Debatte berichteten wir im gestrigen Beitrag, hier sind einige Auszüge der Stellungnahmen zusammengestellt.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Debatte um barrierefreie Sprache:

„Amtliche Bescheide haben meist direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Wenn solche Bescheide aufgrund von schwer verständlichen Formulierungen nur unvollständig oder falsch verstanden werden, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden. Daher begrüßt und unterstützt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. das Bestreben nach einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache in der Verwaltung ausdrücklich.“

Ebenso Lothar Wiegand, aus dessen Stellungnahme wir im vorherigen Artikel bereits zitierten. Wiegand ist stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und seit über 25 Jahren Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten. Er spricht bei der Thematik von barrierefreier Sprache von einer Stärkung der Demokratie und nimmt sich in seiner Stellungnahme ein Beispiel an Schweden:

  1. „Es stärkt die Demokratie, sich konsequent für eine verständliche Amtssprache einzusetzen. Schweden machte folgende Erfahrung:
  2. Das Vertrauen der Menschen in den Staat wächst, wenn dieser verständlich kommuniziert.
  3. Es stärkt die staatlichen Institutionen, wenn staatliches Handeln besser verstanden wird.
  4. Staatliches Handeln wird eher akzeptiert, auch wenn es in persönliche Lebenswelten eingreift.
  5. Staatliche Institutionen sind leichter kontrollierbar und das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.
  6. Die Verwaltung wird effizienter.
  7. Nicht zuletzt sind dadurch die Beschäftigten des staatlichen Sektors motivierter, gute Arbeit zu leisten.“

Weitere Unterstützung für den Antrag gab es auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord oder der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) in Altenholz weist jedoch darauf hin, dass „das Thema bürgerfreundliche und verständliche Sprache […] den Studierenden an der Fachhochschule fachbereichsübergreifend bereits seit mehreren Jahren nahegebracht“ werde.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) begrüßt die Bestrebungen allerdings auch im Hinblick auf Sehbehinderte: „Auch aus der besonderen Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen ist die Verwendung verständlicher Sprache zu begrüßen […]. Verständliche, kurze Formulierungen, die sich auf das Wesentliche beschränken, sind deutlich leichter zu lesen.“

Eine Übersicht über alle Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen, die von den Parteien benannt und damit um Stellungnahme gebeten wurden, finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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Seit Jahren setzt sich Wolfgang Schmidt, Kreistagsabgeordneter im Kreis Stormarn, für die Interessen und Belange schwuler Senioren ein. Er versucht seit langem, Strukturen dafür zu schaffen. Warum das nötig ist und welche Herausforderungen das mit sich bringt, erläutert er uns in einem Gespräch.

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Wolfgang Schmidt, der vor seiner Rente als Sozialarbeiter tätig war, engagiert sich seit langem politisch. Er ist nicht nur Kreistagsabgeordneter und Stadtverordneter in Bad Oldesloe, auch für Schwule im Alter macht er sich stark. Sein Ziel ist seit Jahren, in Bad Oldesloe Strukturen zu schaffen, die sich mit dem Thema Homosexualität im Alter auseinandersetzen. „Möglichkeiten gibt es ja viele, die auch mit wenig Geld umsetzbar wären. Ich könnte mir zum Beispiel politische Strukturen genauso vorstellen wie Nachbarschaftshilfen, beides ist wichtig“, erläutert Wolfgang Schmidt seine Ideen gegenüber seniorenpolitik-aktuell.

So versuchte er beispielsweise, ein Wohnprojekt zu initiieren. In mehreren Regionalzeitungen erschien der Aufruf: „Ich habe die große Hoffnung, eine Gemeinschaft älterer und jüngerer Schwuler im Kreis Stormarn zu gründen, um ein soziales Netzwerk aufzubauen für ein gemeinsames Wohnprojekt. Was gerade in unserer ländlichen Situation Sinn macht. Denn im Alter wie auch in der Jugendzeit kann die Isolation und Vereinsamung zunehmen. […] Der Gedanke an die herkömmliche Altenarbeit, die weitestgehend die Lebenssituation homosexueller Menschen ignoriert, lässt mir einen eiskalten Schauer über den Rücken laufen. Und der Gedanke in einem Alten- oder Pflegeheim als Schwuler zu sein... und die sexuelle Identität wieder verbergen ...; Nein!“. Wegen zu wenig Resonanz und Differenzen über die Ziele solch eines Projektes konnte die Idee noch nicht umgesetzt werden.

Ein weiterer, niedrigschwelliger Vorschlag war die Gründung eines „Schwulen Seniorenkreises“ im Kreis Stormarn, welche als Regionalgruppe der Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren (BISS) angegliedert werden könnte. BISS setzt sich für die Belange älterer Schwuler auf Bundesebene und in Regionalgruppen gegliedert auch auf Kommunalebene ein. Doch auch das Vorhaben der Regionalgruppe konnte bislang nicht realisiert werden.

Auf die Frage, warum die vielen Anläufe immer wieder scheiterten, teilt Wolfgang Schmidt seine Eindrücke und Erklärungsversuche mit: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für so etwas keinen Bedarf gibt. Denn auch in den kleinen Städten und Kreisen gibt es viele ältere Schwule, aber die leben ihr Leben und ziehen sich häufig ins Private zurück. Es melden sich auch immer wieder Leute bei mir, die Interesse an solchen Strukturen hätten. Meistens wollen diese aber nur bestehendes konsumieren und nicht aktiv etwas Neues mit aufbauen.“

Hinzu kommt, dass es für Homosexuelle insgesamt, insbesondere aber für jene der älteren Generationen, aufgrund von Ausgrenzung und Vorurteilen nicht immer einfach ist, zu ihrer sexuellen Orientierung stehen zu können. „Man muss auch die Entwicklung sehen, gerade die älteren Schwulen wuchsen unter Verfolgung auf. Und wie allen Älteren sind auch Schwule dann noch Diskriminierung aufgrund des Alters ausgesetzt.“

Zurzeit versucht Wolfgang Schmidt es noch einmal mit der Gründung eines „Regionalen Regenbogenstammtisches“, der für alle sexuellen Identitäten und Orientierungen (ausdrücklich auch für heterosexuelle!), Nationen und Kulturen offen sein soll. „Wir haben auch einige Flüchtlinge hier, die natürlich willkommen sind. Sie sollen auch mit in die Gemeinschaft integriert werden.“

In dem aktuellen Aufruf heißt es: „Für alle gilt, Hilfsbereitschaft, Großzügigkeit, Gemeinschaftssinn, Engagement und Solidarität in den Mittelpunkt zu stellen! Jeder ist willkommen, dem ein gutes zwischenmenschliches miteinander wichtig ist und der über seinen Tellerrand hinausschaut! Toleranz, Vertrauen und Offenheit für die unterschiedlichen Lebensformen und Kulturen setzen wir voraus. Nachhaltig und nachbarschaftlich wollen wir füreinander sorgen und uns verbunden fühlen!“

Ziel all der Ideen, sei es der Schwule Seniorenkreis, das Wohnprojekt oder der Regenbogenstammtisch, soll es immer sein, einen Ort der Begegnung und des Austausches darzustellen, der zum Beispiel mittels Freizeitaktivitäten oder Projekten die Isolation und Einsamkeit im Alter thematisiert. Wolfgang Schmidt setzt sich darüber hinaus auch für mehr Öffentlichkeitsarbeit und (politischere) Vertretungsstrukturen von homosexuellen Senior/innen ein. Eine seiner ganz persönlichen Motivation für das politische Engagement: „Ich selbst will heute nicht mehr mit einer Tarnkappe durch das Leben gehen. Als Sozialarbeiter und Stadtverordneter möchte ich selbstbewusst und stolz durch das Leben gehen. Und aktiv etwas gesellschaftlich für uns gestalten.“

Und auch Rückschläge wie das Scheitern von Projektideen gehörten dazu. „Da sieht man eben wie schwer das sein kann und was für einen langen Atem man braucht.“ Aufgeben will Wolfgang Schmidt jedenfalls nicht: „Hoffnung gibt es immer!“.

Bei Interesse an den Vorhaben, aktuell zum Beispiel der in der Gründung befindende „Regenbogenstammtisch“ in Bad Oldesloe, melden Sie sich gerne bei Wolfgang Schmidt: wmschmd@t-online.de

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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Auf mehreren Demonstrationen in letzter Zeit waren Schilder mit der Aufschrift „Omas gegen Rechts“ zu sehen. Die ursprünglich aus Österreich stammende seniorenpolitische Initiative, die sich gegen Rassismus engagieren will, hat auch Norddeutschland erreicht.

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Besonders in Hamburg gingen die „Omas gegen Rechts“ häufiger auf die Straße, zum Beispiel auf der antirassistischen „We’ll come united“-Demonstration oder auf der „Seebrücken-Demo“, wie die Hamburger Morgenpost berichtet. Die Bewegung „Seebrücke“ setzt sich unter anderem für eine Entkriminalisierung von Seenotrettung und Solidarität mit Geflüchteten ein.

In Zeiten von wachsendem Rassismus wollen sich auch Seniorinnen daran beteiligen, diesem etwas entgegenzusetzen. Dörte Schnell, Mitbegründerin von „Omas gegen Rechts“, wird in der Mopo mit dem Satz zitiert: „[…] Noch können wir hinausgehen und unsere Meinung sagen, diese Chance müssen wir nutzen.“ In der Facebook-Gruppe der „Omas gegen Rechts“ Hamburg, in der mittlerweile über 200 Menschen Mitglied sind, heißt es in der Selbstbeschreibung: „Es geht um die Erhaltung der parlamentarischen Demokratie in einem gemeinsamen Europa, um den Einsatz für die gleichen Rechte aller in Deutschland lebenden Frauen, Männer und Kinder, um die sozialen Standards, die von Eltern und Großeltern zum Teil bitter erkämpft wurden, um den Respekt und die Achtung gegenüber anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unabhängig von ihrer Religion und ethnischer Zugehörigkeit u.v.m. Dabei müssen die bedrohlichen Entwicklungen wie Antisemitismus, Rassismus, Frauenfeindlichkeit und Faschismus erkannt, benannt und im Konkreten auch der politische Widerstand und die Bewusstseinsbildung organisiert werden. Die ältere Frau als öffentliche politische Kraft ist nicht in unserem kollektiven Bewusstsein gespeichert. Deshalb müssen Frauen öffentlich auftreten, nicht als Einzelperson und Ausnahme, nicht als Star, sondern als Gruppe, die auffällt.“

Die Initiative ist nicht auf Hamburg beschränkt. Die Idee ist aus einer Facebook-Gruppe entstanden, die unter selbigem Namen in Österreich ins Leben gerufen wurde. In Deutschland gab es bereits ein Vernetzungstreffen in Kassel, nun haben sich die „Omas gegen Rechts“ auch in Hannover gegründet.

Kürzlich berichtete auch der Norddeutsche Rundfunk über die Engagierten, zu dem Artikel und dem Rundfunkbeitrag gelangen Sie hier.

Die Initiative ist auch mit einer eigenen Internetseite vertreten, auf der neben Kontaktdaten auch über aktuelle Aktivitäten berichtet wird.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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Alter wird in der Alltagssprache häufig negativ dargestellt. Das Bild vom aktiven Altern hat diesem ein positives Bild gegenübergestellt, jedoch wird auch hier der Kontrast zwischen positiver Aktivität und scheinbar negativer Passivität beibehalten.

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Die vorliegenden Literaturhinweise, welche die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen zusammengestellt hat, gehen genauer auf den Zusammenhang zwischen Sprache und Altersbilder ein.

Ein mit dem Thema verwandtes Werk aus diesem Jahr stammt von Liat Ayalon und Clemens Tesch-Römer und trägt den Titel "Contemporary Perspectives on Ageism". Es ist derzeit als OpenAccess online frei verfügbar.

Es folgen eigenständige Werke:

Atteneder, Helena (2017): Mediale Konstruktionen von Alter und Generation. Erkenntnisse einer transdisziplinären Stereotypenforschung.

Duszak, Anna / Okulska, Urszula (Hrsg., 2011): Language, culture and the dynamics of age.

Hanisch, Horst (2017): Senioren-Knigge 2100. Die Generation Erfahrung. Auf dem Weg ins Alter - vom sozialen Umfeld profitieren. Verständnis zwischen den Generationen.

Mann, Kristina (2015): Bilder des Alter(n)s. Der metaphorische Charakter des "Seniorentellers" im Schnittbereich von Gerontologie und Soziolinguistik. Eine qualitative Analyse.

Neuland, Eva (Hrsg., 2015): Sprache der Generationen.

Storlie, Timothy A. (2015): Person-centered communication with older adults. The professional provider's guide.

Thiesemann, Rüdiger (Hrsg., 2018): Mit älteren Menschen kommunizieren. Ein Praxisleitfaden für Gesundheitseinrichtungen.

Von Scheurl-Defersdorf, Mechthild. R. (2017): Wir sind füreinander da. Bewusste Sprache in der Pflege.


Folgende Beiträge sind in Herausgeberbänden erschienen:

Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (1998): Das Alter als Gegenstand linguistischer Forschung. Eine Einführung in die Thematik. In: Fiehler, Reihard / Thimm, Caja (Hrsg.): Sprache und Kommunikation im Alter, S. 7-17.

Göckenjan, Gerd (2010): Vom Greis zum Rentner. Alter als soziale Leistung. In: Geipel, Martin (Hrsg.): Lebensalter und Recht, S. 187-206.

Heaslip, Vanessa (2013): Vulnerability and old age. In: Barker, Sue (Hrsg.): Caring for older people in nursing, S. 45-67.

Kojer, Marina (2017): Kommunikation und respektvoller Umgang mit älteren Menschen. In: Pinter, Georg / Likar, Rudolf / Kada, Olivia / Janig, Herbert / Schippinger, Walter / Cernic, Karl (Hrsg.): Der ältere Patient im klinischen Alltag, 105-118.

Phelan, Amanda (2018): Researching ageism through discourse. Contemporary perspectives on ageism. L. Ayalon, Liat and Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Cham: Springer International Publishing: 549-564.

Scholta, Margit (2014): Wortgewalt. In: Humer, Brigitte (Hrsg.): Gewalt an alten Menschen, S. 47-71.

Westerhof, G. J. (2011). "Green and Gray": an educational program to enhance contrast between younger and older adults by means of lifestories. In: Kenyon, Gary M. / Bohlmeijer, Ernst / Randall, William Lowell (Hrsg.): Storying later life, S. 307-318.


Es widmen sich auch einige Artikel in Fachzeitschriften dem Zusammenhang zwischen Altersbildern und Sprache:

Amrhein, L. (2013): Die soziale Konstruktion von "Hochaltrigkeit" in einer jungen Altersgesellschaft. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, S. 10-15.

Becker, Stefanie (2015): Komm, Frau Müller, jetzt gehen wir aufs Hüüsli". Altersstereotype in der Kommunikation mit älteren Menschen. NOVAcura, S. 14-16.

Böhme, Grit (2016): Erwachsen sein und erwachsen werden. Altersstereotype junger Radiohörer/-innen im Vergleich. Medien & Altern, S. 97-102.

Dixon, Jenny (2012): Communicating ageism. Exploring stereotypes of age and sexuality in the workplace. Research on aging, S. 654-669.

Gendron, Tracey / Welleford, Ayn / Inker, Jennifer / White, John T. (2016): The language of ageism. Why we need to use words carefully. The gerontologist, S. 997-1006.

Kessler, Eva-Marie / Bowen, Catherine E. (2015): Images of aging in the psychotherapeutic context. A conceptual review. GeroPsych, S.  47-55.

Levy, Becca R. / Chung, Pil H. / Bedford, Talya (2014): Facebook as a site for negative age stereotypes. The gerontologist, S. 172-176.

Moyse, Evelyne / Beaufort, Aline / Brédart, Serge (2014): Evidence for an own-age bias in age estimation from voices in older persons. European journal of ageing, S. 241-247.

Österholm, Johannes H. / Samuelsson, Christina (2015): Orally positioning persons with dementia in assessment meetings. Ageing and society, S. 367-388.

Searing, Caroline / Zeilig, Hannah (2017): Fine lines. Cosmetic advertising and the perception of ageing female beauty. International journal of ageing and later life, S. 7-36.

Von Bönninghausen, Inge. (2012): Nicht-Mann und nicht-jung. Wie alte Frauen verschwinden. Zeitschrift "Frauenrat : Informationen für die Frau", S. 7-9.

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