Weiterlesen Erste Überlegungen zur Erneuerung der Strukturen in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz wurden bereits im vorletzten Jahr seitens der Ampelregierung geäußert, verbunden mit dem Ziel eines Starts im Jahr 2027. Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen. Langfristiges Ziel ist es, mehr Interessent*innen für den Pflegeberuf zu gewinnen, um Lücken in der Personalabdeckung zu schließen und die Bürokratie zu reduzieren. Der an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelte Entwurf umfasst sowohl einen Rahmenlehrplan als auch einen Rahmenausbildungsplan. Darin sind Inhalte, Strukturen, Regelungen, Rechte und Pflichten festgehalten, welche die geplante Pflegefachassistenzausbildung charakterisieren sollen. Diese sind nicht bindend; die Länder können jedoch Anpassungen vornehmen. Laut einer Ministeriumssprecherin bietet der Ausbildungsplan Anregungen für (verpflichtende) Praxiseinsätze und Übungsaufgaben, um den Auszubildenden möglichst viele Kompetenzen zu vermitteln, die im Pflegeberuf von entscheidender Bedeutung sind. Die Dauer der Ausbildung wird mit 1,5 Jahren angegeben, sie lässt sich im Falle beruflicher Vorerfahrung allerdings verkürzen. Die Pflegefachassistenzausbildung soll den bisherigen bundesweiten Flickenteppich vergleichbarer Ausbildungen ersetzen. Darüber hinaus soll es Absolvent*innen möglich sein, in jeder beliebigen Pflegeeinrichtung tätig zu sein und mehr Aufgaben als bislang übernehmen zu können, um diese je nach Bedarf gemeinsam mit Pflegefachpersonen wahrzunehmen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) befürworten die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit des Modells und erhoffen sich eine langfristige Stabilisierung der seit Jahren angespannten Pflegesituation. Im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 64.000 Personen in Deutschland für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, was einem Plus im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Einen ähnlichen Anstieg verzeichnet auch das Pflegestudium, das 2025 von rund 1.800 Menschen begonnen wurde. An diese Entwicklung soll die Pflegefachassistenzausbildung anknüpfen – nicht zuletzt durch eine höhere Vergütung. Das BMBFSFJ und das BMG werden die Vorschläge der Fachkommission innerhalb der nächsten Monate prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Entwurf mit dem Pflegefachassistenzgesetz vereinbar ist, bevor die Pflegefachassistenzausbildung voraussichtlich am 1. Januar 2027 startet. Die Pflegefachassistenzausbildung ist nicht mit Advanced Practice Nursing (APN) zu verwechseln. Dabei handelt es sich um Pflegefachpersonen mit erweiterten Befugnissen, unter anderem in der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patient*innen. Darüber hinaus sollen sie eine Vermittlerrolle zwischen verschiedenen Akteur*innen im Gesundheits- und Pflegebereich übernehmen, um nicht notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz formuliert werden, das das genaue Profil der APN definiert. Gespräche zwischen Nina Warken und einem Expert*innenstab laufen bereits.
Staat
Weiterlesen Anlässlich des Internationalen Tages gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni veröffentlichte die Bundearbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) eine Pressemitteilung, in der sie die Bundesregierung dazu aufruft, ältere Menschen konsequenter vor Gewalt zu schützen und Beratungsangebote auszubauen. Gerade niedrigschwellige Anlaufstellen seien wichtig, da sich viele Betroffene nicht unmittelbar an die Polizei wenden möchten. Zudem verweist die BAGSO auf die 2024 beschlossene EU-Gewaltschutzrichtlinie. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis spätestens Mitte 2027 einheitliche Regelungen zu Schutz, Prävention und Strafverfolgung umzusetzen. Vorgesehen sind unter anderem Aufklärungskampagnen, Schulungen für Fachpersonal sowie der Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Die Richtlinie richtet sich zwar in erster Linie gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, nach Auffassung der BAGSO können viele der vorgesehenen Maßnahmen jedoch auch älteren Menschen zugutekommen. Seit Langem fordern verschiedene Verbände, ältere Menschen besser vor Gewalt zu schützen. Die BAGSO spricht sich unter anderem dafür aus, ein Recht auf gewaltfreie Pflege gesetzlich zu verankern – ähnlich dem bereits bestehenden Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dadurch sollen Betroffene ermutigt werden, Gewalterfahrungen anzusprechen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Internationale Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen wurde 2006 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und macht in diesem Jahr zum 20. Mal auf Gewalt im Alter aufmerksam. Er soll das Bewusstsein für das Thema stärken und dazu beitragen, Prävention, Schutz und Unterstützung für ältere Menschen weiter auszubauen. Auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat anlässlich des Aktionstages eine Stellungnahme veröffentlicht.
Weiterlesen In einer Meldung der Bertelsmann Stiftung wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ jährliche Einsparungen von mehr als 9,5 Milliarden Euro ermöglichen könnte. Die Regelung erlaubt es Arbeitnehmer*innen mit mindestens 45 Beitragsjahren, bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat wiederholt Überlegungen geäußert, den Zugang zu einem früheren Renteneintritt zu erschweren und das Renteneintrittsalter anzuheben. Begründet wird dies unter anderem mit den finanziellen Herausforderungen des Rentensystems. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch eine breite Unterstützung für die bestehende Regelung. 75 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, die abschlagsfreie Rente weiterhin ab 65 Jahren zu ermöglichen. 78 Prozent unterstützen zudem die Beibehaltung entsprechender Regelungen für schwerbehinderte Menschen. Nur rund zehn Prozent befürworten Einschränkungen, während lediglich drei Prozent für eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente eintreten. Geschlecht, Wohnort oder politische Orientierung hatten laut Umfrage keinen nennenswerten Einfluss auf die Ergebnisse. Bentele fordert die Bundesregierung auf, von einer Anhebung des Renteneintrittsalters abzusehen. Stattdessen spricht sie sich für stärkere Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung aus, damit Menschen länger gesund arbeiten können. Besonders hebt sie die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen hervor, die Beschäftigten nach längeren Erkrankungen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern sollen. Diese Angebote müssten barrierefrei, leicht zugänglich und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. Darüber hinaus fordert der Sozialverband VdK Deutschland eine Arbeitsmarktpolitik, die Inklusion, Gleichberechtigung und Solidarität stärker in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehöre auch die konsequente Einhaltung der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Schwerbehinderung. Ziel sei es, gesundheitliche Belastungen und finanzielle Risiken im Alter zu verringern, von denen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonders häufig betroffen sind. Der VdK hat die Ergebnisse der Umfrage sowohl in einem Artikel als auch in einem Video aufbereitet.
Was steckt hinter dem sogenannten „Renten-Knall“?
24. Juni 2026Weiterlesen Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die prognostizierten Beitragserhöhungen nicht auf neuen politischen Beschlüssen beruhen. Vielmehr basieren sie auf Finanzprognosen der Deutschen Rentenversicherung, die seit Jahren regelmäßig veröffentlicht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Rentenzahlungen überwiegend aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden. Da die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Rente gehen, steigen die Ausgaben. Gleichzeitig rücken weniger Menschen in den Arbeitsmarkt nach und zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich deshalb bereits seit längerer Zeit ab, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen werden. Auch die erwartete Größenordnung der Erhöhungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Der Beitragssatz wird dabei nicht beliebig festgelegt. Gesetzlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen er angepasst wird. Eine Rolle spielen unter anderem die Lohnentwicklung, die Rentenausgaben sowie die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung. Fällt diese unter eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze, müssen die Beiträge angehoben werden. In der Berichterstattung werden die Zahlen häufig dramatischer dargestellt, als sie tatsächlich wirken. Wenn beispielsweise berichtet wird, dass eine Person mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro künftig 300 Euro mehr im Jahr zahlen müsse, klingt dies zunächst nach einer erheblichen Belastung. Umgerechnet entspricht dies jedoch 25 Euro pro Monat. Da Arbeitgebende die Hälfte des Rentenbeitrags übernehmen, läge die zusätzliche Belastung für Beschäftigte in diesem Beispiel bei 12,50 Euro monatlich. Höhere Beiträge werden zudem nicht grundsätzlich negativ bewertet. Laut Sozialstaatradar 2026 geben drei Viertel der Beschäftigten an, bereit zu sein, höhere Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, wenn dadurch die Rentenleistungen langfristig gesichert werden können. Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und die Belastung der Beschäftigten zu begrenzen, fordert der Sozialverband VdK: Ein starker Arbeitsmarkt gilt dabei als besonders wichtig. Der VdK sieht unter anderem Verbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen, bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, bei den Chancen älterer Beschäftigter auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sowie beim Ausbau von Kinderbetreuung, Bildung und Qualifizierungsangeboten.
Weiterlesen Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie aus Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie beschäftigt. Im Mittelpunkt seiner Expertise steht die Würde von Menschen mit Demenz, die seiner Einschätzung nach in der Praxis noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Würde umfasst sämtliche Menschenrechte und setzt einen respektvollen Umgang voraus, der frei von Diskriminierung, Herabwürdigung und Benachteiligung ist. Die im Januar 2026 veröffentlichte, mehr als 160 Seiten umfassende Expertise untersucht verschiedene Rechtsgebiete – darunter das Zivil-, Familien- und Strafrecht – auf mögliche Verbesserungen für Menschen mit Demenz. Grundlage der Analyse sind die Nationale Demenzstrategie, Fachliteratur sowie Gespräche mit Expert*innen. Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben erleichtern können. Klie diskutiert unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Demenz“. Darüber hinaus enthält die Expertise konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen. So wird beispielsweise angeregt, den rechtlichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu überprüfen. Auch eine flächendeckende Gewaltprävention wird gefordert, da Menschen mit Demenz überdurchschnittlich häufig von psychischer oder körperlicher Gewalt betroffen sind. Zudem spricht sich die Expertise dafür aus, Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und ehrenamtliche Angebote dauerhaft in kommunale Strukturen einzubinden. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Themen gesellschaftliche Teilhabe sowie die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz. Beide Bereiche werden in der Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und waren auch Gegenstand der Fachgespräche mit Expert*innen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Analyse ein. Thomas Klie verfasste die Expertise im Auftrag der Nationalen Demenzstrategie und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).
Weiterlesen Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich derzeit mit möglichen strukturellen Problemen in der ambulanten Pflege und sammelt deshalb Berichte über negative Erfahrungen mit Pflegediensten. Die Erfahrungen von Betroffenen können dazu beitragen, Schwachstellen in der ambulanten Pflege sichtbar zu machen und den Schutz Pflegebedürftiger langfristig zu stärken. Über ein niedrigschwelliges Online-Formular können verschiedene Beschwerden direkt an die Verbraucherzentrale übermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und auf Wunsch anonym. Gemeldet werden können unter anderem Probleme mit Kündigungsfristen, fehlerhafte Abrechnungen, Abtretungserklärungen oder Schwierigkeiten in der Kommunikation. Auch negative Erfahrungen mit Drittanbietern können geschildert werden, wenn diese unmittelbar in die Organisation der Pflegedienste eingebunden sind. Darüber hinaus können Beschwerden über Leistungen eingereicht werden, die gegen den Willen der Betroffenen erbracht wurden. Für die Schilderung der Erfahrungen steht ein Freitextfeld zur Verfügung. Wie die Verbraucherzentrale betont, können Vertragsinhalte von Pflegediensten mitunter zum Nachteil Pflegebedürftiger ausfallen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass kurzfristige Kündigungen möglich sind oder Leistungen und Kosten nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Darüber hinaus sind Fälle bekannt geworden, in denen Pflegebedürftige Verträge oder Zusatzangebote abgeschlossen haben, die sich später als Kostenfalle erwiesen. Viele Betroffene sprechen Probleme nicht offen gegenüber ihrem Pflegedienst an, weil sie befürchten, dadurch Nachteile bei der Versorgung zu erfahren. Die Verbraucherzentrale möchte deshalb mithilfe der Erfahrungsberichte für mehr Transparenz sorgen, mögliche Missstände sichtbar machen und dazu beitragen, dass Pflegebedürftige faire und verlässliche Leistungen erhalten. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wahl eines Pflegedienstes zu unterstützen, hat die Verbraucherzentrale zudem einen Leitfaden zusammengestellt.
Steigende Pflegebeiträge für Kinderlose?
9. Juni 2026Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.
Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.
Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.
Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.
Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.
Weiterlesen Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“. Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten. Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen. Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.
Weiterlesen Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten. Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt. 40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten. Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden. Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus. Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.
Kritik an geplanter Pflegereform
22. Mai 2026Weiterlesen Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilte, hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kürzlich erste offizielle Aspekte der Pflegereform verkündet. Diese sehen beispielsweise strengere Kriterien bei der Vergabe der unteren Pflegegrade und eine stärkere finanzielle Belastung Pflegebedürftiger vor. Warken begründet dies mit finanziellen Engpässen im Gesundheitswesen. Darüber macht sie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche dafür verantwortlich, dass sich die prekäre Lage der Pflegeversicherung weiter verschärfe. Für Aufsehen sorgt auch die geplante Kürzung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige. Dies hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer*innen mit einer allgemeinen Kürzung ihrer Rente rechnen oder alternativ mehr Beitragsjahre vorweisen müssten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Christine Arbogast (SPD), niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, kritisiert den Vorschlag, welcher insbesondere Frauen finanziell stärker belasten würde. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet, dass die Pflegereform die finanzielle Notlage in der Pflege verschlimmern statt entlasten wird. Sie schlägt vor, dass Rentenversicherungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige und Ausbildungskosten aus Steuermitteln übernommen und Kredite aus der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden sollten. So könne die Pflegeversicherung einen Gewinn von neun Milliarden Euro erzielen. Insgesamt bewerten diverse Verbände, welche sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörige einsetzen, die Pflegereform als katastrophal und lückenhaft. Bemängelt wird hauptsächlich, dass die Kürzungen primär finanziell schwächer aufgestellte Menschen beträfen und keine zukunftsorientierte Lösung böten, die Pflege in Deutschland langfristig aufrechtzuerhalten. Auch ein Großteil der Pflegefachkräfte lehnt die von Warken vorgestellte Reform ab, was sie am Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai durch bundesweite Proteste und Demonstrationen verdeutlichte. Unterstützt wurden diese von ver.di sowie zahlreichen Krankenhäusern. Sie alle fordern einen solidarischeren, gerechteren und nachhaltigeren Umgang mit dem Sozialstaat inklusive aller beteiligten Leistungsempfangenden, damit Pflege in Deutschland nicht zu einem schwer zugänglichen Privileg werde.









