Weiterlesen Wie bereits in einem früheren Artikel zu der Debatte berichtet, wurde das Pflegebudget im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Gleichzeitig kritisierten Krankenkassen jedoch, dass ein Teil der finanzierten Stellen nicht unmittelbar in der Pflege am Krankenbett eingesetzt werde. Sie fordern daher eine genauere Klärung darüber, welche Tätigkeiten über das Budget abgerechnet werden dürfen. Vor diesem Hintergrund plant die Regierungskoalition nun gesetzliche Änderungen. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, die Zweckbindung des Pflegebudgets künftig stärker zu präzisieren. Demnach sollen die Mittel ausschließlich für Pflegepersonal eingesetzt werden, das unmittelbar in der Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen tätig ist. Werden Mittel nicht entsprechend verwendet, müssten Krankenhäuser diese zurückzahlen. Vertreter*innen der Krankenhäuser weisen die Vorwürfe eines systematischen Missbrauchs jedoch zurück. Sie warnen davor, politische Maßnahmen auf Grundlage einzelner, bislang nicht ausreichend belegter Vorwürfe zu entwickeln, ohne die tatsächlichen Abläufe und Anforderungen der Pflegepraxis in den Kliniken zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass Pflegefachpersonen im Klinikalltag häufig auch organisatorische oder logistische Aufgaben übernehmen müssten. Einzelne gesetzliche Eingriffe ohne eine umfassendere Reform des Finanzierungssystems könnten daher neue Abgrenzungsprobleme schaffen. Für die Senior*innenpolitik ist die Diskussion von besonderer Bedeutung, da ältere Menschen einen großen Anteil der Patient*innen in Krankenhäusern ausmachen und häufig eine intensivere pflegerische Betreuung benötigen. Die Frage, wie Pflegepersonal finanziert und eingesetzt wird, hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung älterer Patient*innen im Krankenhaus.
Staat
Weiterlesen Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen. Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung. Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung. Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.
Weiterlesen Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt. Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten. In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden. Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.
Weiterlesen Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote. Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien. Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden. Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen. Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt. Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.
Weiterlesen Die Teilnehmenden machten Angaben zu ihrer aktuellen Lebenssituation und dazu, in welchen politischen Bereichen sie Defizite wahrnehmen. Darüber hinaus wurden sie gebeten einzuschätzen, wie sie die gesellschaftliche und politische Entwicklung der kommenden Jahre bewerten. Neben einem Fragebogen kamen auch Interviews und Gruppendiskussionen zum Einsatz, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten. Insgesamt zeigte sich eine hohe Lebenszufriedenheit unter den Befragten. Gleichzeitig äußerten viele jedoch Sorgen über gesellschaftliche Entwicklungen. Besonders häufig wurde ein nachlassendes Gemeinschaftsgefühl im gesellschaftlichen Miteinander genannt. Mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden betonten zudem die Bedeutung einer stabilen freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie von Frieden und politischer Stabilität. Weitere Themen, die häufig angesprochen wurden, sind die finanzielle Absicherung im Alter, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, die fortschreitende Digitalisierung sowie die Folgen des Klimawandels. Viele Befragte äußerten zudem Sorgen über eine mögliche Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Auch internationale Krisen und militärische Konflikte beeinflussen nach Einschätzung vieler Befragter das Sicherheitsgefühl. Darüber hinaus wurden eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, das Erstarken rechtsextremer Positionen sowie wachsende soziale Ungleichheit als problematische Entwicklungen benannt. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass sich viele ältere Menschen von Politik und Gesellschaft ein stärkeres Engagement für soziale Gerechtigkeit, Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung wünschen. Themen wie Solidarität zwischen den Generationen, eine verlässliche soziale Sicherung und der Erhalt demokratischer Werte spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Ergebnisse der Befragung wurden bereits im vergangenen Sommer von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) zur Kenntnis genommen. Sie sollen in die Überarbeitung des Zweiten Weltaltenplans einfließen, der im kommenden Jahr aktualisiert werden soll. Eine Kurzmeldung zur Studie hat die BAGSO kürzlich veröffentlicht, zudem liegt eine ausführliche Auswertung der Umfrage vor.
Weiterlesen Kritik kommt unter anderem von der Krankenkasse BARMER. Ihr Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bemängelt, dass die Qualität der Versorgungsstrukturen in deutschen Kliniken weiterhin verbesserungsbedürftig sei. Zudem dürfe das KHVVG den Bundesländern nicht zu großen Entscheidungsspielraum lassen, etwa bei Anforderungen an Fachkliniken, sondern müsse bundesweit einheitliche Maßstäbe setzen. Auch Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, warnt vor einer möglichen Verschärfung des ohnehin gravierenden Personalmangels in der Pflege. Ursprünglich sollte das KHVVG das Vergütungssystem reformieren und dazu beitragen, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Dafür wurden Krankenhausleistungen in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Patientinnen sollen künftig gezielter in Einrichtungen behandelt werden, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Davon sollten sowohl die Krankenhäuser selbst, etwa finanziell, als auch die Patientinnen profitieren. Mit dem KHAG erhofft sich die Bundesregierung nun eine bessere Umsetzung der Reform. Neben zusätzlicher finanzieller Unterstützung vom Bund – etwa durch die Möglichkeit für Länder, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Krankenhäuser zu investieren – sieht das Gesetz unter anderem eine stärkere Einbindung von Belegärzt*innen und eine Anpassung der Leistungsgruppen vor. Ziel ist es, den Beteiligten mehr Zeit zu verschaffen, um die Reformschritte umzusetzen. Zudem soll das KHAG mehr Flexibilität im System ermöglichen und durch die elektronische Patientenakte Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser durch ein Abrechnungsverbot dazu angehalten werden, Leistungen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Kapazitäten zu erbringen. In Kraft getreten ist das Gesetz bislang jedoch noch nicht. Auch diese Anpassungen stoßen jedoch auf Skepsis. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt, die Länder könnten ihrem Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung künftig kaum noch nachkommen. Patient*innen müssten sich möglicherweise auf längere Wartelisten, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen einstellen. Für viele Krankenhäuser bleibe der wirtschaftliche Druck in einem stark regulierten System weiterhin hoch.
Schleswig-Holstein treibt die Umsetzung der bundesweiten Strategie gegen Einsamkeit mit eigenen Maßnahmen aktiv voran und setzt dabei einen klaren Schwerpunkt auf ältere Menschen. Ziel der Landesregierung ist es, soziale Teilhabe gezielt zu stärken und Einsamkeit im Alter wirksam entgegenzuwirken.
Bereits kurz nach Verabschiedung der Bundesstrategie hat das Land eine eigene Studie in Auftrag gegeben, die sich speziell mit Einsamkeit im höheren Lebensalter befasst. Damit schafft Schleswig-Holstein eine fundierte Datengrundlage, um bestehende Angebote besser auszurichten und gezielt weiterzuentwickeln.
Parallel dazu setzt die Landesregierung auf den Ausbau und die bessere Sichtbarkeit bereits vorhandener Strukturen. Bestehende Angebote zur Förderung sozialer Begegnung sollen stärker genutzt werden, indem gezielt auf sie aufmerksam gemacht wird. Gleichzeitig unterstützt das Land die beteiligten Akteur*innen und stärkt deren Sensibilität für das Thema Einsamkeit.
Ein zentraler Bestandteil der Landesstrategie ist die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen. So stellt Schleswig-Holstein zusätzliche finanzielle Mittel für Mehrgenerationenhäuser bereit, damit diese ihre Angebote ausbauen und mehr Menschen erreichen können. Darüber hinaus plant das Land den Aufbau einer zentralen Datenbank, die Erkenntnisse aus Forschung und Praxis bündelt und öffentlich zugänglich macht. Auch dieses Vorhaben wird gezielt durch Landesmittel gefördert.
Ein weiteres wichtiges Instrument sind die sogenannten Dorfkümmerer*innen, deren Einsatz das Land unterstützt. Sie begleiten ältere Menschen im Alltag und fördern soziale Kontakte vor Ort. Durch gezielte Fördermaßnahmen hat sich dieses Angebot in Schleswig-Holstein etabliert und gilt als wirksamer Baustein im Kampf gegen Einsamkeit im Alter.
Bargeld muss bleiben – Zahlreiche Verbände unterzeichnen Appell an die Bundesregierung
25. Februar 2026Weiterlesen Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden. In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen. Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben. Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus. Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.
Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: Digitalisierung könnte die Pflege erleichtern
23. Februar 2026Weiterlesen Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde. Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird. Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen. Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Pflegepolitische Antworten auf Einsamkeit im Alter
20. Februar 2026Nach einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) im schleswig-holsteinischen Landtag hat die Landesregierung am 20. Januar 2026 zu präventiven Maßnahmen gegen soziale Isolation Stellung bezogen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Zusammenhang von Pflegeinfrastruktur, Versorgungssicherheit und Einsamkeit im höheren Lebensalter.
Am Beispiel des Kreises Nordfriesland beschreibt die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung. Dieses basiert auf mehreren ineinandergreifenden Elementen, die die Pflege bedürfnisorientierter und zugänglicher gestalten sollen. Dazu zählt unter anderem das Projekt „RollV - Rollender Beratungs- und Gesundheitskiosk für die ländliche Region“, eine mobile Anlaufstelle mit ärztlichen, sozialen und beratenden Angeboten. Ergänzend wurde der Pflegebedarfsplan des Kreises neu ausgerichtet und legt künftig einen stärkeren Fokus auf die ambulante Versorgung. Der Plan soll für einen Zeitraum von vier Jahren gelten.
Darüber hinaus befasste sich die Kreisverwaltung mit Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Pflege. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt inzwischen vor. Ergänzt wird dies durch die geplante Einrichtung eines Pflegedialogs, der den beteiligten Institutionen und Akteur*innen einen regelmäßigen fachlichen Austausch ermöglichen soll.
Zwischen November 2024 und November 2025 fanden mehrere Gespräche zwischen Land und Kreis statt, die sich insbesondere auf den Praxistransfer der Maßnahmen konzentrierten. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen waren zuvor durch den Landespflegeausschuss geprüft und bestätigt worden.
Auch der sogenannte Präventive Hausbesuch wurde im Zuge der Anfrage thematisiert. Dieses Instrument richtet sich insbesondere an ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Die Landesregierung weist jedoch auf erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden bei der Umsetzung hin. Eine Finanzierung müsste über die Soziale Pflegeversicherung erfolgen, was derzeit aufgrund fehlender Mittel nicht realistisch erscheint. Entsprechend kann das Konzept bislang nur in einzelnen Pilotprojekten realisiert werden. Dennoch signalisiert das Land Unterstützung für kommunale Initiativen in diesem Bereich.









