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Von Pflegepersonal wird im Allgemeinen ein rücksichtsvoller, empathischer und auf Augenhöhe beruhender Umgang mit Patient*innen erwartet. Dennoch sind auch in Pflegeeinrichtungen Bewohner*innen regelmäßig Diskriminierung und ähnlichen Herabwürdigungen seitens dort tätiger Pflegefachkräfte ausgesetzt. Ein häufiger Grund hierfür sind körperliche oder geistige Einschränkungen. In solchen Fällen spricht man von Ableismus, also Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

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Die vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) bereitgestellten Daten zum Thema Diskriminierung basieren auf einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen. Vor wenigen Tagen wurden diese erneut vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Meinungsforschung (DeZIM) ausgewertet. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass in Deutschland weiterhin ein insgesamt hohes Maß an Diskriminierung besteht. Etwa jeder fünfte Fall lässt sich im Pflege- und Gesundheitsbereich verorten. Ableismus stellt dabei nach Rassismus die zweithäufigste Form der Diskriminierung in der Pflege dar. Mehr als ein Viertel aller berichteten Diskriminierungserfahrungen steht in direktem Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Fachleute gehen zudem davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die erfassten Fälle vermuten lassen.

Diskriminierung kann erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene haben. Diese äußern sich unter anderem in einer verminderten Lebensqualität, aber auch in Einsamkeit oder psychischen Belastungen wie Trauer und Angst. Bezogen auf die pflegerische Versorgung kann dies zu einem starken Misstrauen gegenüber Fachkräften und dem gesamten Gesundheitssystem führen. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, ruft daher zu konkreten Handlungsschritten auf. Dazu zählen unter anderem eine konsequentere Strafverfolgung sowie Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurden.

Die hohe Präsenz von Diskriminierung spiegelt sich auch in der Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wider. Noch nie haben sich so viele Menschen aufgrund diskriminierender Erfahrungen an die Beratungsstelle gewandt wie in den vergangenen Jahren. In den gemeldeten Fällen wird Ableismus inzwischen häufiger genannt als Sexismus.

Gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist es von zentraler Bedeutung, dass Patient*innen eine verständnisvolle, respektvolle und auf Gleichbehandlung beruhende Atmosphäre erleben. Die aktuellen Zahlen deuten jedoch auf deutliche Defizite hin. Fachleute fordern daher, dass sich die Bundesregierung stärker für Barrierefreiheit und präventive Maßnahmen einsetzt. Diese sollten bereits in der Ausbildung von Pflegekräften und anderem medizinischen Personal beg*innen, damit Patient*innen unabhängig von ihrer gesundheitlichen Situation respektvoll und diskriminierungsfrei behandelt werden.

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Der Deutsche Bundestag hat nach intensiver parlamentarischer Debatte das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Regelungen der bereits zuvor verabschiedeten Krankenhausreform konkretisiert und teilweise verändert. Während die Regierungskoalition die Anpassungen als notwendig für eine praktikable Umsetzung bezeichnet, sehen Kritiker*innen aus der Opposition darin eine Abschwächung der ursprünglichen Reform.

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Transformationsfonds für Umbau der Krankenhauslandschaft

Ein zentrales Instrument der Reform ist der sogenannte Transformationsfonds. Mit ihm soll der strukturelle Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen dafür bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fonds wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und soll bis zum Jahr 2035 laufen.

Mit den aktuellen Anpassungen wird auch die Finanzierung des Fonds verändert. Anders als ursprünglich im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen, wird der Anteil des Bundes nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sondern aus Steuergeldern. Möglich wird dies durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Aus Sicht der Regierungsfraktionen entlastet diese Änderung die gesetzliche Krankenversicherung erheblich. Kritische Stimmen aus der Opposition bemängeln dagegen, dass der Fonds künftig stärker auch für den Erhalt bestehender Strukturen eingesetzt werden könnte, anstatt primär strukturelle Veränderungen voranzutreiben.

Änderungen bei Leistungsgruppen und Fristen

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Struktur der sogenannten Leistungsgruppen. Sie sollen dazu beitragen, medizinische Leistungen künftig stärker bestimmten Krankenhausstandorten zuzuordnen und so eine stärkere Spezialisierung zu erreichen. Im Rahmen der Anpassungen wird die Zahl dieser Leistungsgruppen von ursprünglich 65 auf künftig 61 reduziert. Gestrichen wurden unter anderem eigene Gruppen für Infektiologie, Notfallmedizin sowie einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin.

Auch mehrere Fristen der ursprünglichen Reform werden verlängert. So wird beispielsweise die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben und wird erst ab 2030 finanziell wirksam. Zudem erhalten die Bundesländer größere Spielräume bei der Planung der Krankenhausstrukturen sowie bei Ausnahmeregelungen für einzelne Klinikstandorte.

Pflege und Qualitätsanforderungen

Im Gesetz werden außerdem verschiedene Regelungen zur Qualität der Versorgung festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig für alle Leistungsgruppen gelten sollen. Darüber hinaus wird präzisiert, welche Tätigkeiten im Rahmen des Pflegebudgets als unmittelbare Patient*innenversorgung gelten und damit über das Budget finanziert werden können.

Vertreter*innen der Regierungskoalition betonen, dass mit der Reform weiterhin eine stärkere Orientierung an Qualitätsanforderungen erreicht werden soll. Gleichzeitig müsse die Umsetzung für die Bundesländer praktikabel sein und ausreichend Planungssicherheit bieten.

Bundes-Klinik-Atlas

Der sogenannte Bundes-Klinik-Atlas, der Informationen über Leistungen und Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern bereitstellen soll, erhält künftig eine organisatorische Anbindung beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit soll die Transparenz über Versorgungsangebote und Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken verbessert werden.

Unterschiedliche Bewertungen der Reform

Die politischen Bewertungen der Reform fallen unterschiedlich aus. Vertreter*innen der Regierungskoalition sehen in den Anpassungen einen notwendigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern, um die Reform praktisch umsetzen zu können. Kritiker*innen aus der Opposition befürchten hingegen, dass zentrale Ziele der ursprünglichen Reform, insbesondere eine stärkere Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen, abgeschwächt werden könnten.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Anschließend beginnt vor allem auf Ebene der Bundesländer die konkrete Umsetzung der Reform, die sich über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Einzelne Fristen reichen bis 2030, manche Ausnahmeregelungen können sogar bis 2032 gelten.

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Die mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Bereits zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt, Hinweise auf einen möglichen Missbrauch des Instruments prüfen zu lassen. Dabei geht es um die Frage, ob über das Pflegebudget finanzierte Stellen tatsächlich in der direkten Versorgung von Patient*innen eingesetzt werden.

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Wie bereits in einem früheren Artikel zu der Debatte berichtet, wurde das Pflegebudget im Jahr 2020 eingeführt, um mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Gleichzeitig kritisierten Krankenkassen jedoch, dass ein Teil der finanzierten Stellen nicht unmittelbar in der Pflege am Krankenbett eingesetzt werde. Sie fordern daher eine genauere Klärung darüber, welche Tätigkeiten über das Budget abgerechnet werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund plant die Regierungskoalition nun gesetzliche Änderungen. Ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz sieht vor, die Zweckbindung des Pflegebudgets künftig stärker zu präzisieren. Demnach sollen die Mittel ausschließlich für Pflegepersonal eingesetzt werden, das unmittelbar in der Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen oder in Kreißsälen tätig ist. Werden Mittel nicht entsprechend verwendet, müssten Krankenhäuser diese zurückzahlen.

Vertreter*innen der Krankenhäuser weisen die Vorwürfe eines systematischen Missbrauchs jedoch zurück. Sie warnen davor, politische Maßnahmen auf Grundlage einzelner, bislang nicht ausreichend belegter Vorwürfe zu entwickeln, ohne die tatsächlichen Abläufe und Anforderungen der Pflegepraxis in den Kliniken zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass Pflegefachpersonen im Klinikalltag häufig auch organisatorische oder logistische Aufgaben übernehmen müssten. Einzelne gesetzliche Eingriffe ohne eine umfassendere Reform des Finanzierungssystems könnten daher neue Abgrenzungsprobleme schaffen.

Für die Senior*innenpolitik ist die Diskussion von besonderer Bedeutung, da ältere Menschen einen großen Anteil der Patient*innen in Krankenhäusern ausmachen und häufig eine intensivere pflegerische Betreuung benötigen. Die Frage, wie Pflegepersonal finanziert und eingesetzt wird, hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung älterer Patient*innen im Krankenhaus.

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Am 5. März gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2026 bekannt. Zum wiederholten Mal überschreitet diese die Vier-Prozent-Marke, sodass die Renten nahezu exakt an die gegenwärtige Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren erhöht sich damit um 77,85 Euro im Monat, was einem Plus von 4,24 Prozent entspricht. Diese Änderung schließt auch die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ein.

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Die Rentenerhöhung fällt damit höher aus, als es Expert*innen noch vor wenigen Monaten prognostiziert hatten. Das Statistische Bundesamt lieferte sämtliche für die Ermittlung der Rentenanpassung relevanten Daten, darunter die Entwicklung der Löhne sowie die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen. Hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf eine Beitragserhöhung verzichtet, wären die Renten sogar noch etwas stärker gestiegen.

Dass sich die Anpassung der Renten an der Lohnentwicklung orientiert, wird von einigen Seiten kritisch betrachtet. Kritiker*innen fordern stattdessen, die Inflationsrate stärker als Maßstab für die Rentenanpassung heranzuziehen. Nach diesem Modell würde die Rentenerhöhung ab dem dritten Quartal 2026 mit rund 2,2 Prozent allerdings deutlich niedriger ausfallen als die nun beschlossene Anpassung.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Rentenpakets verfügen alle Rentner*innen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, für die kommenden sechs Jahre über einen Anspruch auf ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aus ihrer Erwerbstätigkeit. Mit diesem stabilen Rentenniveau sollen Rentner*innen am Wohlstand in Deutschland teilhaben, vor Altersarmut geschützt werden und im Alter finanziell abgesichert sein.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Anstieg der Renten ausdrücklich. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, erklärte die SPD-Politikerin in einer Pressemitteilung.

Die Höhe der eigenen Rente lässt sich berechnen, indem die aktuelle Bruttorente mit dem Faktor 1,0424 multipliziert wird. Wer beispielsweise bisher monatlich 2.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt ab dem 1. Juli dieses Jahres 2.084,80 Euro.

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Fast 20 Prozent aller Senior*innen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Während jüngere Generationen im Durchschnitt häufiger eine finanziell stabile Situation erfahren, werden ältere Menschen mit steigender Tendenz immer häufiger zu Opfern wachsender sozialer Ungleichheit. Wie der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung zeigt, nimmt ein erheblicher Anteil betroffener Senior*innen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. In diesen Fällen spricht man von „verdeckter Armut“.

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Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt.

Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten.

In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden.

  • Informationsdefizite: Zahlreiche Personen gaben an, sich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe nicht bewusst gewesen zu sein. Zudem fehle es häufig an Wissen über die Art der Leistungen sowie über deren Beantragung oder dieses beruhe auf Fehlinformationen. Besonders betroffen seien Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Internetzugang.
  • Hoher Aufwand: Der Umfang der notwendigen Schritte schreckt viele Menschen ab und lässt die finanzielle Unterstützung weniger attraktiv erscheinen. Vor allem zeitlich und organisatorisch sehen sich viele Senior*innen nicht in der Lage, den Antrag erfolgreich abzuschließen.
  • Institutionelle Hürden: Ein weiterer, mit Bürokratie verbundener Aspekt ist die Komplexität der Antragstellung, die häufig mit mehreren Behördengängen verbunden ist. Erfahrungen mit Ämtern führten bei einigen Befragten zu Unbehagen, sodass sie eine bereits begonnene Antragstellung abbrachen.
  • Einstellungen, Werte und Diskriminierungserfahrungen: Für zahlreiche Befragte ist die Antragstellung mit Scham verbunden und stellt eine psychologische Belastung dar. Verstärkt werde dies durch abfällige Bemerkungen aus dem sozialen Umfeld. Zudem berichteten einige Betroffene von respektlosem oder herablassendem Verhalten seitens Mitarbeitender in Behörden.
  • Alternativen zum Leistungsbezug: Manche Menschen greifen stattdessen auf andere Strategien zurück, um finanziell über die Runden zu kommen. Genannt wurden die Unterstützung durch Angehörige, Einkünfte aus nicht gemeldeten Nebentätigkeiten sowie eine besonders sparsame Lebensweise.

Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.

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Der Sozialverband VdK Deutschland fordert angesichts der hohen Zahl älterer Menschen, die ihnen zustehende Sozialleistungen nicht beantragen, umfassende Reformen im System der sozialen Sicherung. Ziel müsse es sein, Sozialhilfe so zu gestalten, dass sie alle Menschen erreicht, die darauf angewiesen sind. Besonders ältere Menschen würden häufig durch komplizierte Verfahren oder fehlende Informationen davon abgehalten, Leistungen zu beantragen.

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Der VdK plädiert deshalb für ein einheitliches, leicht verständliches und für alle zugängliches Informations- und Beratungsangebot. Insbesondere ältere Menschen benötigten häufig Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem. Dazu gehören verständliche Informationen über bestehende Ansprüche ebenso wie niedrigschwellige Beratungsangebote.

Darüber hinaus fordert der Verband mehr personelle Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Beratungsstellen und Behörden müssten so ausgestattet sein, dass sie Betroffene individuell begleiten können. Auch digitale Angebote allein seien nicht ausreichend, da gerade ältere Menschen häufig auf persönliche Beratung angewiesen seien.

Ein weiterer zentraler Punkt sei der Abbau bürokratischer Hürden. Komplexe Antragsverfahren, zahlreiche Formulare und wiederholte Behördengänge würden viele Menschen abschrecken. Der VdK fordert daher einfachere Verfahren und eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Behörden.

Neben strukturellen Veränderungen betont der Verband auch die gesellschaftliche Dimension des Problems. Sozialleistungen seien für viele Menschen noch immer mit Scham verbunden. Eine stärkere gesellschaftliche Entstigmatisierung könne dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung eher in Anspruch nehmen.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde erstmals im Jahr 2001 veröffentlicht und seitdem in jeder Legislaturperiode aktualisiert. Ziel des Berichts ist es, einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation von armen und armutsgefährdeten Menschen in Deutschland zu geben und politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen.

Da die Ampel-Koalition im November 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, wurde die neueste Version des Berichts durch die derzeitige Große Koalition vervollständigt.

Wie verbreitet sogenannte „verdeckte Armut“ unter Senior*innen ist und welche Gründe dazu führen, dass viele Betroffene keine Sozialleistungen beantragen, können Sie hier nachlesen.

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Zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 wurden bundesweit mehr als 1.600 Menschen zu ihren Hoffnungen und Sorgen im Hinblick auf das Älterwerden befragt. Ziel der Studie war es, herauszufinden, mit welchen Themen sich ältere Menschen besonders beschäftigen und in welchen Bereichen sie politischen Handlungsbedarf sehen. Durchgeführt wurde die repräsentative Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) von der Geschäftsstelle Internationale Altenpolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

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Die Teilnehmenden machten Angaben zu ihrer aktuellen Lebenssituation und dazu, in welchen politischen Bereichen sie Defizite wahrnehmen. Darüber hinaus wurden sie gebeten einzuschätzen, wie sie die gesellschaftliche und politische Entwicklung der kommenden Jahre bewerten. Neben einem Fragebogen kamen auch Interviews und Gruppendiskussionen zum Einsatz, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten.

Insgesamt zeigte sich eine hohe Lebenszufriedenheit unter den Befragten. Gleichzeitig äußerten viele jedoch Sorgen über gesellschaftliche Entwicklungen. Besonders häufig wurde ein nachlassendes Gemeinschaftsgefühl im gesellschaftlichen Miteinander genannt. Mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden betonten zudem die Bedeutung einer stabilen freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie von Frieden und politischer Stabilität.

Weitere Themen, die häufig angesprochen wurden, sind die finanzielle Absicherung im Alter, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, die fortschreitende Digitalisierung sowie die Folgen des Klimawandels. Viele Befragte äußerten zudem Sorgen über eine mögliche Verschlechterung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Auch internationale Krisen und militärische Konflikte beeinflussen nach Einschätzung vieler Befragter das Sicherheitsgefühl. Darüber hinaus wurden eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, das Erstarken rechtsextremer Positionen sowie wachsende soziale Ungleichheit als problematische Entwicklungen benannt.

Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass sich viele ältere Menschen von Politik und Gesellschaft ein stärkeres Engagement für soziale Gerechtigkeit, Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung wünschen. Themen wie Solidarität zwischen den Generationen, eine verlässliche soziale Sicherung und der Erhalt demokratischer Werte spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die Ergebnisse der Befragung wurden bereits im vergangenen Sommer von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) zur Kenntnis genommen. Sie sollen in die Überarbeitung des Zweiten Weltaltenplans einfließen, der im kommenden Jahr aktualisiert werden soll. Eine Kurzmeldung zur Studie hat die BAGSO kürzlich veröffentlicht, zudem liegt eine ausführliche Auswertung der Umfrage vor.

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Ende 2024 verabschiedete die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dessen zentraler Bestandteil die Krankenhausreform ist. Die bisherige Bilanz fällt jedoch eher ernüchternd aus. Bereits im Oktober billigte das Bundeskabinett daher das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das die Umsetzung der bislang verfehlten Ziele unterstützen soll, ohne die Reform insgesamt zu verschieben.

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Kritik kommt unter anderem von der Krankenkasse BARMER. Ihr Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bemängelt, dass die Qualität der Versorgungsstrukturen in deutschen Kliniken weiterhin verbesserungsbedürftig sei. Zudem dürfe das KHVVG den Bundesländern nicht zu großen Entscheidungsspielraum lassen, etwa bei Anforderungen an Fachkliniken, sondern müsse bundesweit einheitliche Maßstäbe setzen. Auch Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, warnt vor einer möglichen Verschärfung des ohnehin gravierenden Personalmangels in der Pflege.

Ursprünglich sollte das KHVVG das Vergütungssystem reformieren und dazu beitragen, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Dafür wurden Krankenhausleistungen in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Patientinnen sollen künftig gezielter in Einrichtungen behandelt werden, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Davon sollten sowohl die Krankenhäuser selbst, etwa finanziell, als auch die Patientinnen profitieren.

Mit dem KHAG erhofft sich die Bundesregierung nun eine bessere Umsetzung der Reform. Neben zusätzlicher finanzieller Unterstützung vom Bund – etwa durch die Möglichkeit für Länder, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Krankenhäuser zu investieren – sieht das Gesetz unter anderem eine stärkere Einbindung von Belegärzt*innen und eine Anpassung der Leistungsgruppen vor. Ziel ist es, den Beteiligten mehr Zeit zu verschaffen, um die Reformschritte umzusetzen.

Zudem soll das KHAG mehr Flexibilität im System ermöglichen und durch die elektronische Patientenakte Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser durch ein Abrechnungsverbot dazu angehalten werden, Leistungen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Kapazitäten zu erbringen. In Kraft getreten ist das Gesetz bislang jedoch noch nicht.

Auch diese Anpassungen stoßen jedoch auf Skepsis. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt, die Länder könnten ihrem Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung künftig kaum noch nachkommen. Patient*innen müssten sich möglicherweise auf längere Wartelisten, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen einstellen. Für viele Krankenhäuser bleibe der wirtschaftliche Druck in einem stark regulierten System weiterhin hoch.

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Schleswig-Holstein treibt die Umsetzung der bundesweiten Strategie gegen Einsamkeit mit eigenen Maßnahmen aktiv voran und setzt dabei einen klaren Schwerpunkt auf ältere Menschen. Ziel der Landesregierung ist es, soziale Teilhabe gezielt zu stärken und Einsamkeit im Alter wirksam entgegenzuwirken.

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Bereits kurz nach Verabschiedung der Bundesstrategie hat das Land eine eigene Studie in Auftrag gegeben, die sich speziell mit Einsamkeit im höheren Lebensalter befasst. Damit schafft Schleswig-Holstein eine fundierte Datengrundlage, um bestehende Angebote besser auszurichten und gezielt weiterzuentwickeln.
Parallel dazu setzt die Landesregierung auf den Ausbau und die bessere Sichtbarkeit bereits vorhandener Strukturen. Bestehende Angebote zur Förderung sozialer Begegnung sollen stärker genutzt werden, indem gezielt auf sie aufmerksam gemacht wird. Gleichzeitig unterstützt das Land die beteiligten Akteur*innen und stärkt deren Sensibilität für das Thema Einsamkeit.

Ein zentraler Bestandteil der Landesstrategie ist die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen. So stellt Schleswig-Holstein zusätzliche finanzielle Mittel für Mehrgenerationenhäuser bereit, damit diese ihre Angebote ausbauen und mehr Menschen erreichen können. Darüber hinaus plant das Land den Aufbau einer zentralen Datenbank, die Erkenntnisse aus Forschung und Praxis bündelt und öffentlich zugänglich macht. Auch dieses Vorhaben wird gezielt durch Landesmittel gefördert.

Ein weiteres wichtiges Instrument sind die sogenannten Dorfkümmerer*innen, deren Einsatz das Land unterstützt. Sie begleiten ältere Menschen im Alltag und fördern soziale Kontakte vor Ort. Durch gezielte Fördermaßnahmen hat sich dieses Angebot in Schleswig-Holstein etabliert und gilt als wirksamer Baustein im Kampf gegen Einsamkeit im Alter.

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Im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten wird in Deutschland weiterhin überdurchschnittlich häufig bar bezahlt. Dennoch hat zuletzt auch hierzulande die Kreditkarte Scheine und Münzen als meistgenutzte Zahlungsmethode abgelöst. Gut die Hälfte der Bevölkerung entscheidet sich bei Beträgen von 20 Euro oder weniger mittlerweile eher für die Kartenzahlung. In den vergangenen Jahren hat zudem die Zahlung per Smartphone deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Der Trend hin zu digitalen Zahlungsmethoden wird vor allem der jüngeren Generation zugeschrieben, die in der Regel über größere Erfahrung im Umgang mit digitalen Anwendungen verfügt. Eine Studie der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass ältere Menschen weiterhin überwiegend Bargeld bevorzugen. In der Altersgruppe ab 65 Jahren gaben demnach knapp zwei Drittel an, Barzahlungen zu favorisieren. Eine Kreditkarte besitze laut Studie lediglich rund 40 Prozent dieser Gruppe, mit digitalen Transaktionen vertraut zeige sich sogar nur etwa ein Drittel.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. weist in einer kürzlich veröffentlichten Meldung auf einen gemeinsamen Appell hin, der sich an die Bundesregierung richtet. Darin wird gefordert, den Zugang zu Bargeld sowie die Möglichkeit, damit Zahlungen vorzunehmen, auch angesichts der zunehmenden Verbreitung digitaler Bezahlformen uneingeschränkt zu gewährleisten. Unterzeichnet wurde der Appell neben der BAGSO von zahlreichen Verbraucher-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden.

In dem Schreiben wird beklagt, dass bereits heute eine schleichende Verdrängung des Bargeldes zu beobachten sei. So nehme die Zahl der Geldautomaten und Bankfilialen kontinuierlich ab, was insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität problematisch sei. Zudem würden Barzahlungen in vielen Geschäften und Institutionen zunehmend erschwert oder gar nicht mehr akzeptiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass dies nicht nur wirtschaftliche Folgen haben könne, sondern auch zu einem Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe führe. Nicht alle Menschen könnten oder wollten digitale Zahlungsmethoden nutzen, darunter insbesondere Senior*innen, aber auch Kinder, wohnungslose Menschen sowie von Armut betroffene Personen.

Der Appell führt mehrere Argumente für eine Gleichstellung der Barzahlung mit elektronischen Zahlungsmöglichkeiten an. Bargeld ermögliche einfache Transaktionen, die grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden könnten. Zudem gelte es als krisensicheres Zahlungsmittel und werde als förderlich für das soziale Miteinander beschrieben, etwa bei Vereins oder Nachbarschaftsveranstaltungen. Darüber hinaus biete die Barzahlung eine bessere Übersicht über die eigenen Ausgaben und könne so einen bewussteren Umgang mit Geld unterstützen. Als weiterer Vorteil wird der Schutz der Privatsphäre hervorgehoben.

Abschließend fordern die Unterzeichner*innen die Bundesregierung auf, die Gleichstellung von Bargeld und unbaren Zahlungsmitteln in Deutschland dauerhaft zu sichern. Alle Menschen sollten jederzeit frei zwischen Barzahlung und digitalen Verfahren wählen können, ohne benachteiligt oder bevormundet zu werden. Um den Zugang zu Bargeld langfristig zu gewährleisten, sprechen sich die Verbände für die Verabschiedung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens aus.

Den vollständigen Appell können Sie hier nachlesen.

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