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Zivilgesellschaft

Mit dem Beitritt der verbliebenen fünf Bundesländer sind in diesem Monat nun alle Länder im Bündnis vertreten. Der DigitalPakt Alter verfolgt das Ziel, ältere Menschen in der digitalen Welt zu stärken.

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Auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind am 7. Dezember 2023 dem DigitalPakt beigetreten und vervollständigen damit den Kreis der Länder. Die Bündnispartner*innen haben eine gemeinsame Erklärung zur lebensnahen Unterstützung von Senior*innen unterzeichnet. Auch für strukturelle Veränderung macht sich die Erklärung stark.

Die ersten Länder waren im April dieses Jahres dem DigitalPakt Alter beigetreten. Neben den 16 Bundesländern gehören seit 2021 bereits Initiativen und Verbände aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dem bundesweiten Bündnis an. Initiiert wurde der DigitalPakt Alter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Inzwischen arbeitet der DigitalPakt Alter mit 28 Partner*innen zusammen, um ältere Menschen in der digital geprägten Welt zu stärken.

„Eine App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV - für ältere Menschen kann die Digitalisierung hohe Hürden bedeuten. Ich freue mich sehr darüber, dass nun alle Bundesländer dem DigitalPakt Alter beigetreten sind“, begrüßt Bundessenior*innenministerin Lisa Paus (Grüne) den Zuwachs. In einer Pressemitteilung ihres Ministeriums spricht sich weiter von einem „wichtigen Schritt“, alle gesellschaftlichen Gruppen im Land von der digitalisierten Welt profitieren lassen zu können. Gleichzeitig appelliert Paus an die Eigenverantwortlichkeit der Zielgruppe: „Liebe Seniorinnen und Senioren, diese Hilfsangebote im Umgang mit dem Internet sind auf Sie zugeschnitten, bitte nutzen Sie sie. Es lohnt sich.“

Im Rahmen des DigitalPakts werden bis Ende 2025 unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, an denen ältere Menschen in digitalen Angelegenheiten Unterstützung bekommen können. Hier gelangen Sie zur Seite des DigitalPakt Alter.

Eine Verteilung von 300 Orten im ganzen Bundesgebiet bedeutet nicht unbedingt eine Wohnortnähe, vor allem in Flächenländern. Es bleibt abzuwarten, ob für viele ältere Menschen Ansprechpartner*innen in der Nähe sein werden, die bei Tätigkeiten wie "App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV" unterstützen können.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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Am 14. Und 15. Dezember lädt die Deutsche Gesellschaft für Demographie (DGD) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu einer Fachtagung ein, die sich den Auswirkungen und Herausforderungen des demografischen Wandels in den Regionen widmet.

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Die Veranstaltung findet unter dem Titel „So vielfältig der demografische Wandel, so verschieden die regionalen Herausforderungen und Anpassungsstrategien“ statt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, Verwaltungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft sollen dabei thematisiert werden, beispielsweise bezogen auf Wohnungsmärkte oder den Pflege- und Gesundheitssektor. Regionale Bevölkerungsvorausberechnungen sollen dabei ebenso besprochen werden wie neue Formen der Gesundheitsversorgung für unterversorgte Regionen,  regionale Trends der Wohnungsnachfrage oder die Integration von Zugewanderten in ländlichen Räumen. Ein Vortrag wird sich der Rolle Älterer bei der Gestaltung zukunftsfähiger Städte und Regionen widmen.

Die Dezembertagung des DGD-Arbeitskreises „Städte und Regionen“ in Kooperation mit dem BBSR Bonn findet am 14. und 15. Dezember 2023 in Berlin statt. Um Anmeldung wird bis zum 8. Dezember gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? In diesem Beitrag widmen wir uns zunächst der zweiten Frage.

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Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“).

Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben.

Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“

Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen:

  • Das Potenzial älterer Menschen würdigen
  • Das Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Entwicklung von Arbeitsmarktstrategien
  • Ein Altern in Würde sicherstellen

In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont.

Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung.

Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:

  • demografische Veränderungen und das Lebensumfeld älterer Menschen gestalten
  • gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung älterer Menschen auf lokaler Ebene sowie das Miteinander der Generationen stärken
  • Einsamkeit entgegenwirken
  • gute Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie für berufliche und informelle Pflege schaffen
  • Teilhabe/Inklusion älterer Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen und stärken

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Der UN-Menschenrechtsrat hat Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte Älterer in einer kürzlich verabschiedeten Resolution unter dem Titel „Human rights of older persons“ (Menschenrechte älterer Menschen) festgehalten. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Menschenrechte älterer Personen auf internationaler Ebene, so die BAGSO.

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Die Vereinten Nationen verurteilen in dem Dokument jede Form von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen ältere Menschen. Alle Staaten werden zu einer diskriminierungsfreien Politik und zur Verabschiedung von Gesetzen, Aktionsplänen und nationalen Strategien aufgefordert. Aus der 4-seitigen Resolution geht hervor, dass die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte älterer Menschen beeinträchtigt werden.

Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.) forderte bereits bei den Verhandlungen über die Resolution, dass sich Deutschland aktiv beteilige. Außerdem sollten Ältere mit in die Gespräche einbezogen werden, beispielsweise durch Interessenvertretungen und Menschenrechtsorganisationen.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass die Menschenrechte Älterer unter anderem in folgenden Bereichen besonders verwundbar seien: Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Recht auf Nahrung und Wohnen, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, Bildung, Zugang zu Justiz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der UN-Menschenrechtsrat hebt Altersdiskriminierung als Kernursache für die Gewalt gegen und Vernachlässigung von älteren Menschen hervor. Dies sei auch ein Grund dafür, dass Ältere oft weniger Zugang zu öffentlichen Entscheidungsprozessen hätten.

Staaten werden deshalb dazu aufgerufen, dieser Form von Diskriminierung mit politischen Maßnahmen, Aktionsplänen, Vorschriften und Gesetzen zu entgegnen. Außerdem soll der gleichberechtigte Zugang zum Rechtssystem für Ältere gesichert werden. Staaten sollen die Gesellschaft auf das Thema sensibilisieren, insbesondere auf die Bedeutung und Folgen von Gewalt gegen sowie Missbrauch und Vernachlässigung von älteren Menschen.

Hier kann die Resolution in allen offiziellen UN-Sprachen heruntergeladen werden.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) haben vergangenen Monat eine mehrseitige Stellungnahme zur Engagementstrategie des Bundes veröffentlicht. Darin empfehlen die Verbände unter anderem, die Vielfalt des Alters zu beachten.

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Im Frühjahr 2024 will die Bundesregierung ihre Beschlussfassung zur Engagementstrategie beschließen, die die drei Regierungsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart hatten. Die Engagementstrategie soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Die BaS und die BAGSO haben die Gelegenheit genutzt und eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der ein Fokus auf die älteren Generationen gelegt wird. „Die Vielfalt des Alters erfordert differenzierte Strategien und Zugänge auch im Engagement“, so die Verbände. Dabei wird auch auf Probleme wie Altersarmut und Vereinsamung hingewiesen, mit denen das Engagement älterer Menschen „in vielen Bereichen massiv erschwert worden“ ist.

In dem sechsseitigen Papier werden darüber hinaus Empfehlungen formuliert. So sollten unter anderem Bildung und Qualifizierung weiterentwickelt werden. Dazu zähle auch, Qualifizierungsbedarfe im Engagement älterer Menschen in die Nationale Bildungsberichterstattung aufzunehmen.

Auch auf die Bedeutung entsprechender Infrastruktur wird in der Stellungnahme hingewiesen: „Nicht an allen Orten existieren verlässliche und leistungsfähige Anlaufstellen, um die Engagementbereitschaft älterer Menschen angemessen anzusprechen und um Ältere zu beraten und fachlich zu begleiten“, heißt es von den Autor*innen. „Insbesondere in ländlichen Regionen und strukturschwachen Räumen sind die Bedingungen zur Aufnahme eines Engagements deutlich schlechter.“

Weitere Empfehlungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, zu der Sie über diesen Link gelangen.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) und der Dachverband Lesben und Alter e.V. wollen Generationen der LSBTIQ*-Community zusammenbringen. „Open Spaces“ sollen Möglichkeiten bieten, sich unter anderem über Aktivismus, Teilhabe und Gesundheit auszutauschen.

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„Wir möchten reden!“ – so ist eine aktuelle Meldung auf der Internetseite von BISS betitelt. „Wie war das damals? Wie ist das heute?“, heißt es dort weiter. Die Verbände wollen Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen und laden dazu zu sogenannten „Open Spaces“ ein. „Die Lebensweisen und Lebensentwürfe unserer Communitys und Generationen sind unterschiedlich. Doch wir haben alle das gleiche Ziel: Mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung, rechtliche Gleichstellung und Sichtbarkeit“, so BISS weiter. Zusammen mit lokalen Vereinen aus der Community werden in den Jahren 2023 und 2024 im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen organisiert werden.

Die nächsten Termine des generationenübergreifenden Austauschformates finden statt am

  • 25. Oktober 2023 in Saarbrücken,
  • 02. November 2023 in Jena und am
  • 22. November 2023 in Rostock.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekt. Die durch das Ministerium bereitgestellten Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

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Auf seniorenpolitik-aktuell wird - als Teil des politischen Prozesses - immer mal wieder auf Ergebnisse von Meinungsumfragen hingewiesen. In der Ergebnisdarstellung ist oft zu lesen, dass diese repräsentativ seien. Warum das problematisch sein kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Erhebung: Auswahl

Zunächst eine relativ neue Entwicklung bei Erhebungen per Telefon, welche als Zufallsauswahl durchgeführt werden. Diese werden inzwischen sehr häufig als Dual-Frame Stichprobe erhoben, es werden also Personen per Festnetz- und Mobiltelefon kontaktiert. Dies ist eine Reaktion auf die Kritik, dass immer größere Personengruppen nur noch mobil erreichbar sind - und dadurch aus Festnetzerhebungen komplett herausfielen.

Dieses Beispiel zeigt: Schon die Erhebung selbst kann die Ergebnisse stark beeinflussen, Personengruppen können - trotz beworbener Repräsentativität - ausgeschlossen sein.

Auch für eine Befragung per Mobiltelefon benötigen die Befragten Zeit. Es benötigt wenig Fantasie, um Personengruppen zu nennen, die über wenig Zeit frei verfügen können. Für beispielsweise Alleinerziehende; Beschäftigte in Vollzeitberufen oder Schichtarbeit; Menschen, die Angehörige pflegen ist die Ressource Zeit wertvoll. Ein Anruf eines Umfrageinstitutes wird wahrscheinlich eher weggedrückt.

Letztlich kann auch der Zeitpunkt der Erhebung Fragen aufwerfen. So werden die Telefonbefragungen häufig nur über einen oder wenige Tage durchgeführt. Wird das Wochenende ausgespart, wird wahrscheinlich ein Teil der Arbeitnehmer*innen nicht teilnehmen können. Auch wird über die tatsächliche Uhrzeit der Anruf(versuche) oft keine Auskunft gegeben.

Erhebung: Fragestellung

Bei jeder Befragung sollten die konkreten Fragestellungen und die möglichen Antworten kritisch betrachtet werden. Gerade bei politischen Fragestellungen sind geschlossene Antworten problematisch. Wird nach der befürworteten politischen Reaktion auf ein gesellschaftliches Problem gefragt, bilden die Antwortmöglichkeiten den repräsentierten politischen Rahmen ab. Fehlt dann auch noch die Antwortmöglichkeit "Keine der Genannten", machen die Meinungsforschungsinstitute Politik, indem sie politische Lösungen ausklammern.

Ein Beispiel aus 2015: In einer Forsa-Umfrage gab es zwei Antwortoptionen zu der Griechenlandpolitik der Bundeskanzlerin: 1. ob sie sich mit ihrer strikten Haltung "Drittes Hilfsprogramm nur gegen strenge Auflagen" alles in allem richtig verhalten habe oder ob sie 2. Griechenland zu einem Ausstieg aus dem Euro hätte zwingen sollen. Diese zwei Antwortoptionen lassen eine Menge politische Optionen aus, führten aber zu aufsehenerregenden Schlagzeilen wie "Grünen-Wähler begrüßen Merkels Krisenkurs" (im Spiegel) oder "Deutsche zufrieden mit Krisenmanagerin Merkel" (im Stern). Besonders brisant: Auftraggeber der Befragung war der Stern.

Auch die Auswahl der Fragen kann schon Politik sein: Bei einer Befragung zur Altersvorsorge wird durch die Reduktion auf Fragen zur privaten Altersvorsorge die Relevanz der gesetzlichen Rente komplett ausgeklammert werden. Als Ergebnis kann dann verkündet werden: "90% wünschen sich eine Stärkung der privaten Rentenversicherung".

Auswertung

In der Auswertung werden die Ergebnisse nach verschiedenen Merkmalen differenziert ausgewertet und auch mit dem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung gewichtet. Das mag zunächst interessant und transparent klingen, wirft aber zwei neue zentrale Probleme auf.

Zunächst das Problem der Auslassung: Welche Kategorien werden in der Auswertung nicht unterschieden? Fehlen diese soziodemografischen Daten, kann auch nicht garantiert werden, dass die Erhebung in Hinblick auf diese Kategorie repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist.

Problem der Kategorienbildung

Es werden unterschiedliche Kategorien aufgeführt und damit unterstellt, dass Personengruppen mit dieser Zugehörigkeit unterschiedlich sein müssten. Wir befassen uns hier nur beispielhaft mit dem Aspekt „Region“. Eine grobe und unbegründete Unterscheidung kann suggerieren, dass z.B. die Unterschiede zwischen Lübeck und Rostock schwerer wiegen als zwischen Hamburg und Isny im Allgäu. Klingt abwegig? Ist jedoch die scheinbar beliebteste Perspektive:

So sollen die Unterscheidung in "Ost" und "West" Erkenntnisse generieren. Aber ist das nach über drei Jahrzehnten wirklich immer noch das wichtigste regionale Merkmal? Es klingt vielleicht zunächst schlüssig. Das kann auch daran liegen, dass Meinungsforschungsinstitute uns seit Jahrzehnten immer wieder diese Unterscheidungskategorien präsentieren. Aus Meinungsforschung wird dann auch Meinungsbildung, ganz ohne Daten.

Der Wohnort ließe sich nämlich auch ganz anders unterscheiden, z.B. nach der Einwohnerzahl des Ortes, orientiert am Statistikamt Nord:

  • Ländlich: bis 2.000
  • Landstadt: 2.001 bis 5.000
  • Kleinstadt: 5.001 bis 20.000
  • Mittelstadt: 20.001 bis 100.000
  • Kleinere Großstadt: 100.001 bis 500.000
  • Großstadt: Über 500.000

Auch regionale Unterschiede ließen sich andere finden, gerne plakativ in zwei Kategorien:

  • Stadtstaaten und Bundesländer
  • Kreisfreie Städte und Kreise

Oder wie wäre es mit einer ganz neuen politischen Aufteilung des Bundesgebietes, z.B. in Nord, Ost, West und Süd? Oder nach aktuelleren politischen Faktoren, wie der Aufteilung nach Regionen des EU-Förderprogrammes Interreg B? Hier wäre die Bundesrepublik in die Förderregionen Alpen, Donau, Mitteleuropa, Nordsee, Ostsee und Nordwesteuropa unterscheidbar. Diese überschneiden sich zwar, könnten aber die Grundlage für eine differenziertere regionale Auswertung liefern.

Diese regionalen Unterscheidungen würden zu recht neue Fragen aufwerfen, der Zuschnitt der Regionen kann je nach politischem Thema hinterfragt werden. Aber warum sollte die politische Aufteilung der Jahre 1949 bis 1989 das einzige regionale Kriterium bleiben, welches erhoben wird?

Fazit

Warum werden solche Umfragen in Auftrag gegeben, warum wenden Meinungsforschungsinstitute diese ungenauen, mitunter fragwürdigen, Methoden an?

Je grober die Kategorie, desto größer ist die Anzahl der Personen, die diese Kategorie repräsentieren sollen. Das führt zu gut kommunizierbaren Kategorienbildungen und erlaubt größere Gruppenbildungen. Denn die Zufallsstichprobe - welche ca. 84.359.000 Menschen abbilden soll - umfasst meist nur etwa 1.000 Personen.

Die jeweiligen Auftraggeber*innen der Befragungen haben zudem ein Interesse an zitierbaren Aussagen, je genauer die Ergebnisdarstellung, desto uninteressanter wäre das Zitat. Als Beispiel aus den Wahlumfragen: Würde man den Fehlerquotienten von meist 3 % berücksichtigen, dürfte man nicht schlussfolgern "7 % für diese Partei", sondern: "4 bis 10 % für diese Partei".

Auch sind die bekannten Meinungsforschungsinstitute gewinnorientiert und haben damit - genauso wie ihre Auftraggeber*innen - ein Interesse an kurzen Schlagzeilen, die für Aufmerksamkeit sorgen. Denn die gewonnene Aufmerksamkeit bedeutet zusätzliche Werbung und damit mögliche neue Aufträge.

Schlimmer geht immer

Wir haben in diesem Beitrag auf mögliche Probleme bei Befragungen per Telefoninterview hingewiesen. Auf vielen Nachrichtenseiten werden jedoch auch Onlinebefragungen geschaltet. Mit diesem Thema hat sich schon vor längerer Zeit der Deutschlandfunk beschäftigt.

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Wie seit 2004 in jedem Jahr findet auch 2023 die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ statt, die die Vielfalt und Bedeutung von Engagement sichtbar machen und würdigen will.

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Am 8. September wird Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) die 19. Woche des bürgerschaftlichen Engagements live aus Berlin eröffnen. Die bundesweite Engagementwoche bietet zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen bis zum 17. September und wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) initiiert.

In diesem Jahr lautet das  Schwerpunktthema „Engagement für Bildung“. „Bildung ist die Kraft, die es uns ermöglicht, unser Leben selbst zu gestalten und positive Veränderungen in unserer Gesellschaft zu bewirken“, heißt es dazu von den Veranstalter*innen. „Viele Menschen engagieren sich, um Bildungsgerechtigkeit zu verbessern, Defizite auszugleichen und das Gemeinwesen zu stärken. Wir wollen die Engagement-Praxis sichtbar machen: Wer engagiert sich für Bildung? Was sind die wichtigsten Ziele und Forderungen? Wie funktioniert das Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft?“

In Schwerin tagt im Rahmen der Woche am 12. und 13. September die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS)  unter dem Titel „Engagement im Wandel – Seniorenbüros unterstützen lokal“. In Schleswig-Holstein hat der Verein Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V.  eine Reihe von Veranstaltungen angemeldet,  darunter einen Erste-Hilfe-Auffrisch-Kurs in Rendsburg und den Traumapädagogik Workshop in Eckernförde.  Die Übersicht über alle Aktionen und und Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite engagement-macht-stark.de unter dem Stichwort Engagement-Kalender.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. hat jahrelang Menschen beraten, die als Betroffene der ehemaligen §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen hatten. Zwar wurde die Entschädigungsfrist bis 2027 verlängert, die Beratungshotline 0800 175 2017 wird jedoch nicht weiter gefördert.

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„Die Verlängerung der Entschädigungsfrist hat uns hoffen lassen, durch eine erneute Förderung unserer Beratungshotline über den 31. Juli 2022 hinaus, mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen“, lässt sich Andreas Kringe, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V., im April in einer Pressemitteilung zitieren. Obwohl die Entschädigungsfrist bis zum 31. Juli 2027 verlängert wurde, ist die Förderung der BISS-Beratungshotline ausgelaufen. Die Hotline wurde dadurch zum 31. Mai 2023 abgeschaltet.

Betroffene werden auch nach dem 31. Juli 2022 durch BISS weiter beraten, wenn ihre Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren. Erst im März 2023 ist das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Allerdings heißt das nicht, dass Betroffene nunmehr ohne Ansprechpartner*innen dastehen: „Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden“, erklärt der BISS-Geschäftsstellenleiter Jan Bockemühl. „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll. Wir wissen alle Antragsstellenden dort in guten Händen“.

Hintergrund: In beiden ehemaligen deutschen Staaten wurden schwule Männer strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 werden Betroffene rehabilitiert. Mehr dazu können Sie diesem Beitrag entnehmen.

BISS e.V. empfiehlt folgende Stelle für neue Anliegen und Beratungsbedarf:

  • Bundesamt für Justiz
  • Rehabilitierung
  • 53094 Bonn
  • Telefon: 0228 99 410-40
  • Fax: 0228 410-5050

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