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Zivilgesellschaft

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat die Publikationsreihe KNE Transfers „Einsamkeit in Theorie und Praxis“ entwickelt. Fokus der kürzlich erschienen ersten Ausgabe ist die Zivilgesellschaft.

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Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen, sind die Ziele des Kompetenznetz Einsamkeit. Das am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. angesiedelte Projekt setzt sich dabei mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander.

Einen breiten Überblick zum bestehenden Wissen gibt nun die neue Publikationsreihe des KNE mit dem Titel „Einsamkeit in Theorie und Praxis“. Die Reihe orientiert sich am jeweiligen Jahresschwerpunktthema, das im letzten Jahr unter der Überschrift Zivilgesellschaft stand.

In einem ersten inhaltlichen Kapitel beleuchtet die rund 50 Seiten umfassende Publikation theoretische Aspekte des Themas, zum Beispiel zu der Verbreitung von Einsamkeit in Deutschland und Dimensionen, die mit Einsamkeit einhergehen. Über „Wege aus der Einsamkeit“ geht es im darauffolgenden Kapitel. Darunter wird auch der Frage nachgegangen, wie Angebote der Sozialen Arbeit ausgestaltet werden könnten, um dem Thema passend zu begegnen.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

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Heute ist Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen. Senior*innenorganisationen fordern mehr Schutz gegen Gewalt in der Altenpflege.

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Seit 2011 wird der 15. Juni von den Vereinten Nationen offiziell als Internationaler Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen anerkannt. Verbände und Organisationen nutzen dieses Datum, um auf die Situation von älteren und von Misshandlungen bedrohten Menschen hinzuweisen, zum Beispiel in stationären Einrichtungen.

So fordert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) anlässlich des 15. Junis einen besseren Schutz dieser Menschen. „Besonders gefährdet sind Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind“, heißt es in der Pressemitteilung. „Bislang fehlen jedoch Strukturen, die gezielt auf den Schutz alter Menschen vor Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung ausgerichtet sind.“

Die BAGSO fordert die Einrichtung von Ombudsstellen in allen 16 Bundesländern, an die sich Betroffene wenden könnten. Einige Bundesländer hätten in den vergangenen Jahren bereits Pflegebeauftragte eingesetzt, die zum Teil die Funktion informeller Ombudsstellen wahrgenommen hätten. Solche Anlaufstellen müsse es bundesweit geben, argumentiert die BAGSO.

Zudem brauche es einen offenen Umgang mit dem Thema Gewalt gegen älterer Menschen, das immer noch tabuisiert sei. „Erkenntnisse aus Studien und Erfahrungen aus Projekten weisen darauf hin, dass Gewalt sowohl in der stationären als auch in der häuslichen Pflegesituation in einem Ausmaß vorkommt, dass deutlich über Einzelfälle hinausgeht“, meldet die BAGSO. „Die Erscheinungsformen sind vielfältig und umfassen unter anderem Vernachlässigung, verbale Aggressionen und körperliche Gewalt.“

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Im Rahmen der „Initiative Demenz Partner“ wurde auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg der hunderttausendste Demenz Partner geschult.

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„Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen fühlen sich oft isoliert, weil die Begegnungen mit Freunden und Verwandten weniger werden oder ganz ausbleiben. Nun sind 100.000 Menschen in Deutschland Demenz Partnerinnen und Partner geworden“, freut sich Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG). Die DAlzG ist Träger der Initiative Demenz Partner – einem kostenlosen Schulungsangebot für Interessierte. Täglich würden es mehr Menschen sein, die sich im Rahmen der Schulungen für das Thema Demenz sensibilisieren, Ängste abbauen und sich für ein Engagement motivieren ließen. „Sie alle können dazu beitragen, Menschen mit Demenz in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen“, so Weiß weiter. Das Angebot ist bundesweit verfügbar.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet. Die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Sabine Dittmer, nahm persönlich an der Schulung der hunderttausendsten Person teil. „Ich kann nur dazu motivieren, sich für eine Demenz Partner-Schulung anzumelden – ich habe die Schulung aus Überzeugung heute auch mitgemacht. Wir brauchen in unserer Gesellschaft mehr engagierte, interessierte, zugewandte Mitmenschen ohne Angst vor der Begegnung mit Menschen mit Demenz“, so die Staatssekretärin.

In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die meisten von ihnen wohnen nicht in Pflegeheimen, sondern bekommen mehr oder weniger Unterstützung von zu Hause. Die DAlzG ist eine Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Zu dem Bundesverband gehören über 130 Alzheimer-Gesellschaften auf Landes- oder regionaler Ebene.

Weitere Informationen und Schulungsangebote in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ihren Jahresrückblick für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht. Zentrale Themen waren unter anderem Digitalisierung, Stärkung kommunaler Altenhilfestrukturen und der Dialog der Generationen.

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Wie auch in den Jahren zuvor hat die BAGSO zu dieser Jahreszeit ihren Bericht für das vergangene Kalenderjahr vorgelegt. Es finden sich einige Themen wieder, die die BAGSO und ihre Mitgliedsorganisationen schon viele Jahre beschäftigt, doch ein Thema ist 2022 – leider – hinzugekommen: Der Krieg in der Ukraine. Am 24. Februar des letzten Jahres sind russische Truppen in ukrainisches Gebiet vorgedrungen. „Die BAGSO stand seit Kriegsausbruch in kontinuierlichem Kontakt mit nationalen und internationalen Partnern der Zivilgesellschaft, um Informationen zu sammeln und Unterstützungsnetzwerke zu knüpfen“, heißt es dazu in dem Jahresbericht. Die BAGSO erklärte ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und lenkte den Blick zudem auf besonders vulnerable Gruppen. „Als Seniorenorganisation gilt unsere Sorge vor allem den Menschen, die besonders verletzlich sind: den Kindern, den Kranken wie auch den Alten“, schrieb der BAGSO-Vorstand in einer Erklärung am 2. März 2023.

Im Bereich Digitalisierung und Alter hebt die BAGSO in ihrer rund 50-seitigen Publikation die Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ hervor. Auch das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur kommunalen Altenhilfe wird in dem Bericht herausgestellt. „Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, wird BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner dazu in dem Jahresbericht zitiert.

Im Bereich Engagement und Partizipation blickt die BAGSO insbesondere auf den Generationendialog zurück. Dabei handelt es sich um ein neues Veranstaltungsformat, dass sich mit der „Generationenaufgabe Klimaschutz“ auseinandersetzt. Im Rahmen des Generationendialog haben dabei Vertreter*innen von Jugend-, Senior*innen- und zivilgesellschaftliche Organisationen diskutiert, welchen Beitrag die verschiedenen Generationen für mehr Klimaschutz leisten können.

Den Jahresrückblick 2022 können Sie hier herunterladen.

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Vor rund einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) den Startschuss für die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gegeben. Damals wurde ein „breiter Beteiligungsprozess“ in Aussicht gestellt. Inzwischen hat das Ministerium ein Diskussionspapier vorgelegt und dutzende Stellungnahmen entgegengenommen.

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Zusammen mit dem Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Strategie. Auftakt war eine Fachkonferenz zu Einsamkeit am 14. Juni 2022. Nach Erstellung eines ersten Entwurfs, Fachgesprächen und ersten Abstimmungen innerhalb des BMFSFJ wurde Anfang März 2023 ein Diskussionspapier veröffentlicht.

Im Diskussionspapier werden fünf mögliche Ziele für eine Einsamkeitsstrategie aufgeführt:

  • Die Öffentlichkeit wird sensibilisiert und das Thema Einsamkeit wird besprechbar gemacht
  • Das Wissen um die Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit im professionellen Kontext und im Engagement wird gestärkt
  • Die Arbeit von Praktikerinnen und Praktikern in der Sozialen Arbeit und im Engagement zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit wird gestärkt
  • Einsamkeit wird als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstanden und die Vorbeugung sowie Linderung von Einsamkeit sektoren- und bereichsübergreifend fokussiert
  • Menschen mit Einsamkeitserfahrungen erhalten niedrigschwellige und barrierefreie Zugänge zu bedürfnisorientierten Angeboten

Die Veröffentlichung wurde mit dem Ziel vorgenommen, Anregungen aus der Fachpraxis (Zivilgesellschaft, Verbände, Wissenschaft) zu erhalten und aufzunehmen. Zahlreiche Stellungnahmen sind daraufhin eingegangen. „Vorschläge aus der Fachwelt werden an die Ressorts, mit der Bitte sich zu positionieren, weitergeleitet“, wird das weitere Vorgehen im Diskussionspapier beschrieben. Anschließend wird das Papier dann in die Ressortabstimmung gehen. Der Bund werde eine abgestimmte Strategie vorlegen und diese im Kabinett beschließen.

Zu den Stellungnahmen und dem Diskussionspapier gelangen Sie hier.

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung will Altersdiskriminierung zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit machen. Bei einem Runden Tisch mit Expert*innen wurden dabei drei konkrete Forderungen formuliert.

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Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen.

Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter.

Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen:

  • „Lebensalter“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zügig zu reformieren und
  • die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als ausdrückliches Handlungsfeld in Parteiprogrammen.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor.

Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier.

Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Im Rahmen des „Programms Altersbilder“ lädt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) dazu ein, am Fotowettbewerb „VielFALT“ teilzunehmen. Die Fotografien sollen die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen zeigen und stereotype Altersbilder hinterfragen.

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Bis zum 21. Mai 2023 können Fotos in vier Kategorien eingereicht werden:

  • Das bin ich. Individuell im Alter.
  • Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
  • Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
  • Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Eine unabhängige Jury vergibt Preise in diesen vier Kategorien im Wert von 19.000 Euro. Der Jury gehören unter anderem Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission sowie BAGSO und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an. Das BMFSFJ fördert gleichzeitig den Fotowettbewerb. Die Preisverleihung ist für den 12. September 2023 geplant und wird in Berlin stattfinden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollen dort von der Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) persönlich ausgezeichnet werden.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden Fotos gesucht, die die Potenziale des Alters darstellen. Negative Bilder der Lebensphase sollen dabei hinterfragt werden. Der Fotowettbewerb begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“. Hier gelangen Sie zum Aufruf der BAGSO.

Das Projekt ist Teil des „Programms Altersbilder“. Mit dem Programm will das BMFSFJ das Thema in eine breite Öffentlichkeit bringen und für potenziell negative Bilder vom Alter sensibilisieren. Nach eigenen Angaben ist Ziel des Programms, Kompetenzen und Stärken der Lebensphase zu betonen und ältere Menschen zu ermutigen, ihre Fähigkeiten selbst bestimmt in die Gesellschaft einzubringen. Mehr Informationen zum Programm Altersbilder finden Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die gesetzlichen Verpflichtungen von Kommunen in der Altenhilfe untersucht hat. Das Ergebnis: Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen sicherzustellen.

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Gesetzliche Grundlage der Altenhilfe ist § 71 SGB XII. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Konkretisiert wird das in einigen weiteren Absätzen. Die BAGSO hat nun untersuchen lassen, welche gesetzlichen Verpflichtungen aus dieser Rechtsnorm für die Kommunen abzuleiten sind. Dem Gutachten zufolge sind dabei Geldleistungen eher nachrangig, es gehe insbesondere um Angebote zur Beratung und Unterstützung.

„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, lässt sich die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einer Pressemitteilung zitieren. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“

Die Untersuchung weist jedoch darauf hin, dass die Reichweite des Leistungsanspruchs von den vorhandenen Angeboten im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers abhänge. Gibt es beispielsweise vor Ort bereits Altencafés oder Beratungsstellen anderer Träger, müssen entsprechende Angebote nicht mehr von der Kommune vorgehalten werden. Umgekehrt heißt das laut Ergebnis des Gutachtens aber auch: „Wenn es – was nach vorliegenden fachlichen Erkenntnissen verbreitet der Fall ist – an Angeboten der Altenhilfe mangelt, droht der Leistungsanspruch in erheblichem Umfang leerzulaufen.“

Zur Pressemitteilung der BAGSO gelangen Sie hier und unter diesem Link finden Sie die vollständige Untersuchung. Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Johannes Hellermann erstellt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Hellermann hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.

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Auch in diesem Jahr richten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den 7. Deutschen EngagementTag gemeinsam aus. Im Rahmen dessen ist für den Abend des 1. Dezember auch die Verleihung des Engagementpreises geplant.

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„Zivilgesellschaft leistet wesentliche Beiträge, um die aktuellen, großen Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es einleitend unter anderem auf der Internetseite des BBE zum 7. Deutschen EngagementTag. Gemeint sind unter anderem der Krieg in der Ukraine, die Inflation und die fortschreitende Klimakrise. „Durch das bürgerschaftliche Engagement wird Solidarität gestiftet, es ist gemeinschaftsbildend und stützt unser Zusammensein in Frieden und Freiheit“, so das Netzwerk.

Zur Würdigung dieses Engagements sollen die Veranstaltungstage beitragen. Doch es geht auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen: „Wie kann die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft trotz großer Herausforderungen erhalten bleiben? Wie können wir Stärken zur Geltung bringen, ohne dabei der Instrumentalisierung des Engagements und der Indienstnahme entgegenzuwirken? Was brauchen Organisationen, um in ihrer Resilienz gestärkt zu werden?“ – all diese Fragen und viele mehr stehen dabei im Mittelpunkt. Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.

Aufgrund der immer noch durch die Corona-Pandemie bestimmten Lage wird der EngagementTag als hybride Veranstaltung durchgeführt – also vor Ort und digital. Das betrifft allerdings nur den ersten der beiden Veranstaltungstage, der 2. Dezember wird vollständig als Online-Veranstaltung stattfinden.

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