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Zivilgesellschaft

Die Bundessenior*innenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 6. Juli 2022 das Sachverständigengremium berufen, dass den neunten Altersbericht erarbeiten soll. Thema des Berichts sollen insbesondere Potenziale und Teilhabechancen im Alter sein.

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In jeder Legislaturperiode hat die Bundesregierung einen Bericht zur Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland vorzulegen. Das geht auf einen Bundestagsbeschluss von 1994 zurück. Dabei können unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Der letzte Bericht dieser Art – der Achte Altersbericht – hat sich dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ gewidmet, der neunte soll nun den Titel „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ tragen.

Zur Erarbeitung des Berichts hat Bundesministerin Paus Anfang Juli nun die Sachverständigenkommission berufen. Diese besteht aus elf Wissenschaftler*innen verschiedener Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Vorliegen soll der Expertenbericht bis Ende März 2024.

„Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community“, erklärt Lisa Paus auf der Internetseite ihres Ministeriums. „Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“

Den Gesamtbericht inklusive der Stellungnahme der letzten Bundesregierung zum Achten Altersbericht können Sie unter diesem Link herunterladen oder bestellen.

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Wie auch in den vergangenen beiden Jahren veranstaltet ein Bündnis aus Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft und weiteren Bereichen auch in diesem Jahr wieder einen bundesweiten Digitaltag.

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„Digital für alle“ nennt sich die Initiative, die nun zum dritten Mal einen bundesweiten Digitaltag durchführen will. In dem Bündnis haben sich über 25 Organisationen zusammengeschlossen, darunter beispielsweise der Deutsche Städtetag, der Volkshochschul-Verband sowie Caritas und Diakonie. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Teil der Initiative.

„Statt nur in Talkshows oder in Diskussionsrunden mit Expertinnen und Experten über eine wünschenswerte Zukunft zu diskutieren, möchten wir Foren eröffnen, an denen alle teilnehmen können“, beschreiben die Organisationen ihr Anliegen auf der Internetseite des Digitaltags. „Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren und erlebbar machen. Dafür haben wir den Digitaltag ins Leben gerufen – ein Aktionstag, an dem sich alles rund um digitale Themen dreht!“

Zum Digitaltag sind bundesweit Aktionen geplant, sowohl online als auch vor Ort. Eine Übersicht der angemeldeten Angebote finden Sie hier, die vor Ort stattfindenden Angebote sind allerdings auch in einer interaktiven Karte veranschaulicht. Es ist weiterhin möglich, Aktionen anzumelden. Sollten Sie oder ihre Organisation Interesse haben, eine Diskussionsrunde, einen Tag der offenen Tür oder z.B. eine Smartphone-Schulung für Ältere anzubieten, können Sie das über diesen Link anmelden.

Einen Rückblick zum Digitaltag 2021 finden Sie hier.

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Nach dem das Bundesinnen- und das Bundesfamilienministerium Ende Februar ein Diskussionspapier zu einem Demokratiefördergesetz vorgelegt hatten, sind rund 170 Stellungnahmen aus Dachverbänden, Fachorganisationen und Wissenschaftler*innen bei der Bundesregierung eingegangen. Das Beteiligungverfahren ist damit abgeschlossen, bis Ende des Jahres wolle man einen Referentenentwurf vorlegen.

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Am 4. Mai ist das Beteiligungsverfahren mit einer Fachkonferenz von Bundesfamilienministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu Ende gegangen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe die Bundesregierung etwa 170 Stellungnahmen zu dem Vorhaben erhalten. Über die Chancen und Herausforderungen des Projekts haben die beiden Ministerinnen auf Grundlage von Fragen der zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen diskutiert. Hier sehen Sie den presseöffentlichen Teil der Fachkonferenz:

https://youtu.be/TuDZ3w39n3c

 

Die eingegangenen Stellungnahmen – über einige haben wir kürzlich berichtet – beziehen sich auf das Diskussionspapier der beiden Ministerien zu dem geplanten Demokratiefördergesetz. Mit diesem Diskussionspapier wollte man die Verbände und Fachorganisationen mit einbeziehen. Das Beteiligungsverfahren ist nun beendet, die Vorschläge und Hinweise, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, sollen nun ausgewertet werden und – soweit rechtlich möglich sei – in einen Gesetzentwurf einfließen.

„Für die sehr engagierte Beteiligung vieler Organisationen und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bedanke ich mich deshalb sehr herzlich“, reagiert Nancy Faeser auf die eingegangenen Debattenbeiträge. „Ihre Vorschläge werden für uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sehr hilfreich sein.“ Die Ministerien kündigten an, bis Ende des Jahres einen entsprechenden Referentenentwurf ins Kabinett einbringen zu wollen.

Mit einem Demokratiefördergesetz soll zivilgesellschaftliches Engagement gestärkt werden. Dafür wolle man unter anderem einen gesetzlichen Auftrag des Bundes für Demokratieförderung und Extremismusprävention schaffen. Das soll auch dabei helfen, eine angemessene Finanzierung entsprechender Projekte in den jeweiligen Haushaltsgesetzen sicherzustellen.

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Vergangenen Monat hatten wir auf diesem Portal bereits über das Diskussionspapier berichtet, dass die Bundesregierung für ein Demokratiefördergesetz veröffentlicht hatte. Damit verbunden waren zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände aufgerufen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Zahlreiche Stellungnahmen sind inzwischen bereits eingegangen.

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Zusammen mit dem Bundesinnenministerium (BMI) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein sechsseitiges Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz erarbeitet. Ein solches Gesetz soll – insbesondere vor dem Hintergrund eines Erstarken von Rechtsextremismus und -terrorismus, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antifeminismus und Queerfeindlichkeit – zivilgesellschaftliches Engagement stärken. Durch ein entsprechendes Gesetz soll der Bund eine Förderkompetenz erhalten, durch die Projekte und Initiativen der Demokratieförderung auch längerfristig und planbarer gefördert werden können.

Mit der Vorlage der Diskussionsgrundlage hat die Bundesregierung Verbände und Organisationen um das Einbringen von Stellungnahmen gebeten, von denen mittlerweile zahlreiche eingegangen sind. Das Vorhaben wird darin bislang grundsätzlich begrüßt. „Im DFördG sehen wir ein maßgebliches Instrument, um zu einer langfristigen und strategischen Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zur Stärkung der Demokratie, gegen den Einfluss von Ideologien der Ungleichwertigkeit“, heißt es beispielsweise von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Das Demokratiefördergesetz in Kombination mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Nationalen Engagementstrategie sowie den angekündigten Maßnahmen gegen Diskriminierung kann hierfür ein guter Rahmen sein.“

Grundsätzlich kritisch gegenüber dem Nutzen eines solchen Gesetzes ist hingegen Benedikt Widmaier, Direktor der Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz „Haus am Maiberg“, der in einem Beitrag im Newsletter des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement  (BBE) im Februar bezweifelt, dass die „politische Top-Down-Steuerung der Extremismusprävention und ein nach diesem Muster gestricktes Demokratiefördergesetz auch ein Instrument der Förderung von allgemeinem bürgerschaftlichen Engagement sein könnte.“ Seiner Auffassung nach setze Engagementpolitik und zivilgesellschaftliche Freiheit voraus, dass die Themen aus der Gesellschaft heraus entstehen und nicht „paternalistisch von oben“ gesetzt werden.

Auch, wenn ein Demokratiefördergesetz nicht automatisch zu mehr zivilgesellschaftlichem Engagement führen wird, könnten jedoch ein festgeschriebener gesetzlicher Auftrag und verbesserte Finanzierungsmodelle zumindest zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen. So begrüßt auch die Amadeu-Antonio-Stiftung zusammen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und vielen anderen Organisationen: „Es wird der Qualität der Arbeit bundesweit sehr zuträglich sein, und damit im Ergebnis auch zu einer deutlichen Verbesserung der Debattenkultur, der Solidarität und Zivilcourage führen und damit die demokratischen Freiheiten schützen, die uns gemeinsam am Herzen liegen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe e.V.) kritisiert die Begrenzung auf überregionales Agieren. Das verhindere, dass regionale Problemlagen, die sich sehr stark voneinander unterscheiden könnten, versorgt werden würden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, zivilgesellschaftliche Strukturen „in der Breite“ zu stärken. Zusätzlich gefördert werden sollten ihrer Meinung nach auch generationsübergreifende Initiativen, die Jung und Alt zusammenbringen.

Weitere Stellungnahmen zum Diskussionspapier (Auswahl):

Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung

Deutscher Kulturrat

Bundesausschuss politischer Bildung (bap)

Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extrimisums (BAG RelEX)

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„Gesellschaft mitgestalten! Engagementfördernde Einrichtungen im Wandel“ lautete der Titel eines Workshops des Netzwerks Engagementförderung, an dem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) beteiligt ist. Die Veranstaltung fand im Februar statt, im März ist eine Dokumentation zum Workshop veröffentlicht worden.

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Rund 150 Teilnehmer*innen haben am 22. Februar über die Auswirkungen gesellschaftlicher Umbrüche auf engagementfördernde Einrichtungen diskutiert. Zu dem Workshop eingeladen hatte das Netzwerk Engagementförderung, in dem unter anderem die BaS aktiv ist.

Was die wichtigsten Herausforderungen sind, denen sich die Einrichtungen stellen müssen, was lokal getan werden kann oder wie der gesellschaftliche Wandel gelingen kann – all das sind Fragen, die diskutiert worden sind und zu denen sich Stichpunkte der Diskussion nun in der veröffentlichten Dokumentation wiederfinden. Die Ergebnisse können Sie hier herunterladen.

Grundlage des Workshops war eine Expertise von Dr. Holger Krimmer von der ZiviZ gGmbH, die durch das Netzwerk in Auftrag gegeben wurde. Darin wurden bereits wesentliche gesellschaftliche Herausforderungen wie der demografische Wandel, die Digitalisierung oder Integration und Inklusion beschrieben und dargelegt, wie zivilgesellschaftliche Akteur*innen darauf reagieren und den Wandel mitgestalten könnten.

Downloads und weiterführende Links:

Expertise von Dr. Holger Krimmer: „Selbstorganisationsfähigkeit stärken – Strukturwandel mitgestalten“

Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS)

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Im Mai 2021 haben das Bundesseniorenministerium und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Rahmen des DigitalPakts Alter die Förderung von 100 digitalen Erfahrungsorten gestartet, die älteren Menschen als niedrigschwellige Lern- und Unterstützungsangebote dienen sollen. Die Förderung geht nun in die zweite Runde.

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Der neue Förderzeitraum läuft von April bis August 2022. Bis zum 18. März 2022 konnten sich noch Initiativen und Vereine bewerben, die älteren Menschen „Erfahrungsorte“ zum Einstieg in die digitale Welt bieten. Auf der Internetseite des DigitalPakts Alter heißt es, dass Akteur*innen für eine Förderung in Frage kommen, „die älteren Menschen bei ihren ersten Schritten mit digitalen Hilfsmitteln oder ins Internet beratend zur Seite stehen und nach Möglichkeit bereits in der Vermittlung digitaler Kompetenzen aktiv sind.“ Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Neben der Fördersumme von 2.000 Euro pro Erfahrungsort stellt die BAGSO den Akteur*innen auch Materialien zur Lernbegleitung zur Verfügung. Außerdem soll es Möglichkeiten der Vernetzung, Weiterbildung und Erfahrungsaustausch der geförderten Projekte durch Online-Veranstaltungen geben.

Der DigitalPakt Alter, in dessen Rahmen die digitalen Erfahrungsorte gefördert werden, wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO ins Leben gerufen und ist als Bündnis von Partnerorganisationen aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angelegt. Ziel ist die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und Engagements älterer Menschen, unter anderem durch die Unterstützung beim Erlernen digitaler Kompetenzen.

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Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium haben ein gemeinsames Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz vorgelegt. Ziel eines solchen Gesetzes sei unter anderem die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

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„Der Staat kann zivilgesellschaftliches Engagement nicht erzwingen, er kann es aber mit guten Rahmenbedingungen fördern und ermöglichen“, heißt es in dem kürzlich vorgelegten Diskussionspapier. „Der Bund steht dabei in einer besonderen Verantwortung, da die zu beobachtenden demokratie- und menschenfeindlichen Phänomene nicht lokal oder regional begrenzt sind, sondern bundesweit und zum Teil international auftreten, sodass auch die Antwort darauf überregional sein muss.“

Mit dem Papier sind nun Fachorganisationen, Dachverbände und Wissenschaftler*innen eingeladen, sich in die Diskussion einzubringen und Stellung zu beziehen. „Für das neue Demokratiefördergesetz streben wir bewusst eine sehr breite Beteiligung an. Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die sich täglich für Vielfalt und Demokratie einsetzen, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch wirklich gehört werden“, erklärt Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) das geplante Vorgehen in einer Pressemitteilung.

Mit dem geplanten Demokratiefördergesetz soll zunächst ein gesetzlicher Auftrag für Demokratieförderung und Extremismusprävention geschaffen werden. Dieser fehle bislang, sodass der Bund nur befristete Modellprojekte fördern könne. Insofern sei eine solche gesetzliche Regelung auch einen Beitrag, die Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Projekte zu verbessern. Neben einem entsprechenden gesetzlichen Auftrag sollen auch allgemeine Fördervoraussetzungen durch eine gesetzliche Regelung festgeschrieben werden, nach denen Maßnahmen auch längerfristig und bedarfsorientiert gefördert werden können.

Inhaltlich beschrieben wird in dem Dokument insbesondere das Erstarken des Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren. So hätten Rassismus, Queerfeindlichkeit und andere Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung zugenommen. Hingewiesen wird auch auf die Zunahme von Verschwörungsideologien – insbesondere im Zusammenhang zu den Corona-Maßnahmen sowie auf Hass und Hetze im Netz.

Ein Demokratiefördeungsgesetz soll nach Vorstellung der zuständigen Ministerien dieser Entwicklung entgegenwirken, indem explizit auch zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden sollen, die Vielfalt, Demokratie oder Extremismusprävention zum Ziel haben. Durch die Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen soll das Engagement darüber hinaus erleichtert werden.

Fraglich ist allerdings, wie viel solche gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Planungssicherheit und der Rahmenbedingungen ohne entsprechende Haushaltsmittel wirklich bringen kann. Es wird schlussendlich also auch auf die konkrete Finanzierung ankommen. Diese könnte durch ein solches Gesetz allerdings vereinfacht werden. Gleichzeitig könnte die Gefahr bestehen, kostenintensive staatliche Aufgaben nicht aus Gründen der Demokratieförderung, sondern vielmehr aus fiskalischen Gründen an die Zivilgesellschaft auszugliedern. Es wird in den nächsten Wochen und Monaten darauf ankommen, diese Fragen – wie vorgesehen – auch mit den entsprechenden Akteur*innen selbst zu diskutieren.

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Anlässlich des weltweiten Aktionstages „Age with rights“ der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP) ist für den 2. März eine Online-Veranstaltung unter dem Titel „Das Recht auf Teilhabe – in jedem Alter“ geplant.

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In der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr diskutieren an diesem Tag unter anderem Dr. Claudia Mahler, unabhängige UN-Expertin für Menschenrechte Älterer, Martin Amberger aus dem Bundesseniorenministerium und Carolina Brauckmann aus dem Vorstand von Lesben und Alter e.V.. Diskutiert werden soll dabei das Thema Altersdiskriminierung und negative Altersbilder mit der Frage, wie diese die Teilhabe im Alter einschränken. Außerdem „werden Wege aufgezeigt, wie das Recht auf Teilhabe Älterer in Deutschland und weltweit stärker geachtet, geschützt und gewährleistet werden kann“, wie es in dem Flyer zur Veranstaltung heißt.

Bei der GAROP-Kampagne handelt es sich um einen Zusammenschluss aus über 390 zivilgesellschaftlichen Organisation, die auf rund 80 Länder verteilt sind. Eine der zentralen Forderungen der „Global Alliance“ ist die Verabschiedung einer UN-Altenrechtskonvention. Zur Internetseite der GAROP gelangen Sie hier.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Teil der internationalen Allianz und veranstaltet und moderiert den Online-Dialog Anfang März. Auch der Geschäftsführer der BAGSO, Dr. Guido Klumpp, wird dem Podium angehören. Die Veranstaltung findet über die Videokonferenz-Plattform Zoom statt, Informationen zur Anmeldung finden Sie im Flyer.

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Am 10. Februar 2022 ist das „Kompetenznetz Einsamkeit“ (KNE) der neuen Bundesregierung durch eine Auftaktveranstaltung gestartet. Das Projekt soll Einsamkeit unabhängig vom Alter bekämpfen und vorbeugen.

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Das neue Kompetenznetz will Wissen zu dem Thema Einsamkeit bündeln und bestehende Wissenslücken schließen. Politische und gesellschaftliche Maßnahmen sollen dann daraus abgeleitet werden. Damit verfolge das Kompetenznetz Einsamkeit auch „das übergeordnete Ziel ein solidarisches Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern“, wie es auf der Internetseite des Präventionsprojektes heißt.

Durchgeführt wird das Projekt durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert das KNE mit zunächst rund einer Millionen Euro bis Jahresende. Unter dem Stichwort der Gesundheitsförderung hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits im Dezember veröffentlichten Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „einen Nationalen Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden“ zu schaffen.

Leiter des neuen Projekts gegen Einsamkeit ist Benjamin Landes, der Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik. In einer Pressemitteilung sagt er zum neuen Kompetenzzentrum: „Die Arbeit des Kompetenznetz Einsamkeit hat zum Ziel, die Strategien gegen Einsamkeit weiterzuentwickeln. Dazu wird das Thema aus zivilgesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Blickwinkeln betrachtet, um diese unterschiedlichen Perspektiven in den Austausch zu bringen. Es sollen Maßnahmen identifiziert werden, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit dienen. Dabei legen wir einen Fokus auf die Praxis der sozialen Arbeit sowie auf vulnerable Gruppen, die ein besonderes Einsamkeitsrisiko haben.“

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Einsamkeit keine Frage des Alters sei. Zudem betont sie den Netzwerk-Charakter des Projekts, welches die Ministerin am 10. Februar mit einem Grußwort bei der Auftaktveranstaltung offiziell gestartet hat: „Wir wollen bestehendes Engagement sichtbar machen und diejenigen zusammen­bringen, die sich gegen Einsamkeit einsetzen. Bei diesem offenen Netzwerk sind alle eingeladen, sich einzubringen.“

Erst kürzlich berichteten wir über den vierten Kurzbericht der Hochaltrigkeitsstudie D80+, der sich mit dem Thema Einsamkeit auseinandersetzt. Bei Menschen im Alter von mindestens 80 Jahren habe sich das Einsamkeitsempfinden demnach durch die Corona-Pandemie verdoppelt.

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Ab Oktober 2022 will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) wieder ein Bundesprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) starten, das die Teilhabe älterer Menschen stärken und Einsamkeit sowie sozialer Isolation entgegenwirken soll.

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Der neue Förderzeitraum des ESF-Programms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ soll bis zum September 2027 laufen. Das derzeit noch laufende Vorläufer-Programm war im Oktober 2020 gestartet und läuft im September dieses Jahres aus.

Auch, wenn die Förderung mit größerem Umfang noch in der Planung ist, sind einige Eckpunkte bereits bekannt. Zielgruppe des Förderprogramms sollen demnach Menschen über 60 Jahre sein. Als Gesamtausgaben werden pro Jahr und Vorhaben 150.000 Euro angegeben. Antragsberechtigt sind neben Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirke in einem Stadtstaat auch gemeinnützige freie Träger und gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Am 1. Februar 2022 hat bereits eine Informationsveranstaltung gegeben, in der online Eckpunkte des Programms vorgestellt worden sind. Mehr zum neuen Förderprogramm finden Sie hier. Für den gerade laufenden Förderzeitraum hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Januar 2022 einen Monitoring-Bericht herausgegeben.

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