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Gesundes Leben

In Schleswig-Holstein soll es ab diesem Jahr möglich sein, eine neue Ausbildung zu absolvieren, die ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege sei. Die nun generalistische Pflegehilfeausbildung gab es bislang nur für die Altenpflege.

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„In den Krankenhäusern werden Pflegekräfte dringend gebraucht“, alarmiert Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in einer Pressemitteilung. Mit der neuen Pflegehilfeausbildung, die nun neben der Altenpflege auch in Krankenhäusern eingeführt wird, will die Landesregierung auf den Notstand reagieren. Im November vergangenen Jahres hatte der Minister eine entsprechende Verordnung eingebracht. „Die Planzahlen belegen deutlich, wie wichtig die Einführung eines Pflegehilfeberufes auch für Krankenhäuser ist. Zudem ermöglichen wir mit der neuen Pflegehilfeausbildung mehr Menschen den Einstieg in den Pflegeberuf und eröffnen neue berufliche Perspektiven“, so Garg weiter.

Die Ausbildung soll ein Jahr dauern, wobei auch die Durchlässigkeit zur dreijährigen generalistischen Fachkräfteausbildung gegeben sein soll. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA). Angeboten werden soll die Pflegehilfeausbildung an 17 verschiedenen Klinikstandorten in Schleswig-Holstein. Die Krankenhäuser wollen landesweit rund 360 Ausbildungsplätze an den Standorten anbieten.

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Die "Coronavirus-Krankheit 2019" (englisch: Corona virus disease 2019, kurz: COVID-19) gehört zurzeit wohl zu den meist diskutierten Themen in Deutschland. Sie wird ausgelöst durch das "schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2" (englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2, kurz: Sars-CoV-2). Die Bundesregierung bemüht sich um Aufklärung, auch der Bundestag hat über politische Strategien zum Umgang mit der Krankheit diskutiert.

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Seit Wochen beherrscht das sogenannte Coronavirus die mediale Berichterstattung. Da es sich bei der Krankheit um ein neuartiges Virus handelt, sind Politik und Gesundheitsbereich nun gefragt, schnelle Antworten zu finden und einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Zu dem aktuellen Stand hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 04.03.2020 eine Regierungserklärung abgegeben. Anschließend gab es eine Aussprache im Bundestag. „Hier im Bundestag und in der Zusammenarbeit mit den Ländern erlebe ich alle politisch Beteiligten als sehr konstruktiv“, so Spahn in seiner Rede. „Es ist sicher eine unserer größten Stärken in der Demokratie, im Ernstfall gemeinsam an einem Strang zu ziehen.“ Deutschland sei gut vorbereitet, nötige Maßnahmen seien getroffen. Scharf kritisiert wurde der Minister aus Reihen der AfD-Fraktion. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, kritisiert, dass es an einer Strategie fehle.

Der FDP-Fraktionschef Christian Lindner wies insbesondere auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus hin. Es gehe „nicht nur um gesundheitliche Risiken, sondern es gibt auch Risiken in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Minister Spahn und Seehofer [Gesundheits- und Innenminister] haben einen Krisenstab gebildet. Wir erwarten, dass es einen solchen Krisenstab auch von Herrn Altmaier und Herrn Scholz [Wirtschafts- und Finanzminister] gibt.“

Amira Mohammed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linken, kritisiert auch die Rolle der Medien. Diese würden im Interesse steigender Verkaufszahlen täglich neue Panikschlagzeilen verbreiten und so Unsicherheit in der Bevölkerung schüren. „Herr Spahn“, formuliert die Linken-Politikerin in Richtung des Bundesgesundheitsministers, „Sie haben auch in Ihrer Rede hier eben sehr besonnen gesprochen. Das ist zu begrüßen. Sie selber schüren diese Panik nicht. Aber die Bundesregierung hat zu wenig getan und tut nach wie vor zu wenig, um dieser medialen Panikmache etwas entgegenzusetzen“, kritisiert die Oppositionspolitikerin.

Auch im Hinblick auf kursierende Falschmeldungen oder Panikschlagzeilen verweist Jens Spahn in seiner Regierungserklärung auf die Wichtigkeit seriöser Quellen. Als Beispiel dafür ist die Internetseite infektionsschutz.de zu nennen, die von der Bundeszentrale für politische Aufklärung (BZgA) betrieben wird. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema. Für Fragen und Antworten steht die BZgA auch auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung. Dort gibt es eine Video-Reihe, die kurz und verständlich über das Wichtigste zu der Krankheit aufklärt.

Das Protokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie hier einsehen.

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Pflegekosten für stationäre Unterbringungen müssen zu einem Teil von den Pflegebedürftigen übernommen werden. Angesichts steigender Pflegekosten fordert nun auch die Senioren-Union, eine Parteigliederung der CDU, eine Deckelung des Eigenanteils.

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„Die Unterbringung im Pflegeheim macht immer mehr Senioren zum Sozialfall“, kritisiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, in einer Pressemitteilung. Der Eigenanteil von bundesweit durchschnittlich 1.900 Euro im Monat für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sei für viele Pflegebedürftige zu hoch und von der Rente nicht tragbar. „Deshalb brauchen wir eine Deckelung des Eigenanteils“, wird Wulff weiter zitiert.

Im August 2019 berichteten wir über die zuletzt gestiegenen Eigenanteile an den Pflegekosten bei Heimunterbringung. Durchschnittlich mussten stationär untergebrachte Pflegebedürftige 120 Euro mehr zahlen als noch im Jahr davor. Kritisiert wird häufig, dass eine fehlende Deckelung der Eigenanteile dazu führe, dass steigende Kosten (z.B. durch höhere Personalkosten) einseitig zu Lasten der Betroffenen gingen. Neben einer Deckelung der Eigenanteile auf einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten wird immer wieder auch vorgeschlagen, die Pflegeversicherung als Vollversicherung umzustrukturieren. Das würde bedeuten, dass die Pflegekassen für die kompletten Heimkosten aufkommen müssten. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hatte mögliche Auswirkungen einer solchen Regelung zuletzt in einer Studie untersucht, über die wir im Dezember berichteten.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Februar entschieden, dass auch geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte bei der Selbsttötung erlaubt sein müsse. Damit kippt das Gericht das 2015 durch die Politik gefasste Verbot, welches verfassungswidrig sei.

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Vor fünf Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe, die nicht von Angehörigen, sondern Ärzt/innen oder Vereinen gegeben wurde, strafbar ist. Dagegen hatten nicht nur Mediziner/innen und Sterbehilfe-Vereine geklagt, sondern auch Schwerkranke, die ihr Leben beenden wollen. Zwar ist der eigentliche Suizid nicht verboten, ohne die notwendigen Medikamente sind viele dazu jedoch gar nicht in der Lage. Immer wieder gibt es Schwerkranke, die dem als unwürdig empfundenen Leben aus eigener Entscheidung heraus gerne ein Ende setzen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des Paragrafen 217 (Strafgesetzbuch) nun gekippt. „So sensibel das Thema Suizid ist und sorgfältig der Umgang damit sein muss: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtig, denn am Ende muss jeder selbst über seinen Tod entscheiden dürfen“, wird das Urteil in einem Deutschlandfunk-Beitrag begrüßt.

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, z.B. vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Entscheidung, bislang geltendes Verbot aufzuheben, nicht bedeute, der Gesetzgeber dürfe die Sterbehilfe nicht mehr regulieren. „Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren“, heißt es in der Pressemitteilung aus Karlsruhe. „Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Der Bundestag hatte sich 2015 mehrheitlich vor allem für ein Verbot ausgesprochen, da befürchtet wurde, ältere und kranke Menschen könnten sich durch die geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu einem Suizid drängen lassen.

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Immer wieder ist das Thema Kurzzeitpflege in der öffentlichen Diskussion, da es zu wenig Plätze gebe. Dabei kann Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung sein. Auch in Kiel haben sich die Abgeordneten nun dem Thema gewidmet.

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„Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten und pflegenden Angehörigen im Land wird deutlich, dass die Plätze für Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, schreibt die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag auf ihrer Internetseite. Die Fraktion um ihre Vorsitzende Birte Pauls hatte im Januar einen Antrag eingereicht, der die Jamaika-Regierung zum Handeln aufforderte. Die Landesregierung müsse ein Konzept erarbeiten, um ein „bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot“ zu schaffen und mit Landesmitteln in die Kurzzeitpflege zu investieren. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen antworteten auf den SPD-Vorstoß mit einem eigenen Alternativantrag, der das Thema ohne konkrete Maßnahmen auf Landesebene aufgreift. Vielmehr solle sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für verbesserte Regelungen einsetzen.

Die SPD warf der Regierung vor, das Thema damit einfach an die Bundesebene weiterzureichen. „Alle handfesten Aufgaben immer nur Richtung Berlin zu schieben ist für uns an dieser Stelle zu dünn und wird der Verantwortung nicht gerecht“, kritisiert die SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Plenardebatte im Januar. Der Minister habe hier Handlungsspielraum. Anfang Februar hatte sich dann der Sozialausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt und einstimmig beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

Nach Angaben der AOK Nordwest gebe es in Schleswig-Holstein derzeit 1.658 Kurzzeit-Pflegeplätze. Nicht nur für Pflegebedürftige sei die Kurzzeitpflege ein wichtiges Angebot, sondern auch für pflegende Angehörige, „die einmal im Jahr selber eine Auszeit brauchen, für einen Urlaub etwa oder weil sie sich selber einer Operation unterziehen müssen“, wird Birte Pauls in den Lübecker Nachrichten zitiert.

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Der Seniorenbeirat der schleswig-holsteinischen Stadt Norderstedt hat Mitte Februar begonnen, Notfalldosen zu verteilen. Darin befinden sich Notfall-Infoblätter, die z.B. von chronisch Kranken ausgefüllt werden können und dem Rettungsdienst in Notfällen wertvolle Informationen geben können.

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Das Hamburger Abendblatt spricht von insgesamt rund 1.400 Notfalldosen, die durch den Seniorenbeirat Norderstedt unter die Leute gebracht werden sollen. Am 13. Februar hat der Beirat mit der Verteilung begonnen. In diesen Notfalldosen befinden sich einheitliche Notfall-Formulare, die mit eigenen Angaben wie Medikamenten ausgefüllt werden können.  Diese Dose soll dann in der Kühlschranktür verstaut werden, um einen möglichst einheitlichen Ort zu gewährleisten. Der Kühlschrank kann dann von beiden Seiten mit beigelegten Notfall-Aufklebern beklebt werden, um Rettungssanitäter/innen auf die Notfalldose hinzuweisen. „Es ist darauf zu achten, dass die Daten, der Medikamentenplan und sonstige Informationen immer aktuell und vollständig ausgefüllt sind. Dies ermöglicht schnelle und sichere Hilfe im Notfall!“, schreibt der Seniorenbeirat im Stadtmagazin Norderstedt.

Auf die grünen Dosen aufmerksam gemacht worden war der Beirat durch die AWO Norderstedt. „Der Seniorenbeirat fand diese Idee großartig und wir wollten gerne mehr Notfalldosen zur Verfügung haben. Bei einem Gespräch mit unserer Oberbürgermeisterin, Frau Roeder, haben wir die Notfalldose vorgestellt und angefragt, ob Sie uns unterstützen kann weitere Sponsoren dafür zu finden“, heißt es weiter im Stadtmagazin. Die Stadtwerke Norderstedt hätten weitere 1.000 Notfalldosen gesponsert.

Die Notfalldosen sind kostenlos, allerdings nehme der Beirat gerne Spenden für das geplante Norderstedter Hospiz, welches kürzlich seine Grundsteinlegung zu feiern hatte, entgegen. Im Oktober dieses Jahres soll das stationäre Hospiz fertig gestellt sein. Mehr zu dem Hospiz-Bau können Sie hier nachlesen, zur Internetseite des Seniorenbeirats gelangen sie hier.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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In deutschen Krankenhäusern steige die Personalnot weiter an, zehntausende Stellen seien unbesetzt. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstitus (DKI) hervor, welches Ende des Jahres 2019 veröffentlicht wurde.

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Sowohl bei den Pflegekräften als auch bei Ärzt/innen herrsche Personalmangel. So seien derzeit 17.000 Pflegestellen in Deutschland offen, offene Stellen für Ärzt/innen gebe es zurzeit in 76 Prozent der Krankenhäuser. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des DKI hervor, welches einmal im Jahr über die Personalsituationen berichtet.

Auch die Intensivpflege ist laut dem Bericht vom Pflegenotstand betroffen. In fast allen großen Krankenhäusern (über 600 Betten) fehle es an Pflegekräften. In dreiviertel der Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten gebe es offene Stellen. „Der Fachkräftemangel in der Intensivpflege hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Im Jahr 2016 hatte noch gut die Hälfte der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme und 2011 knapp ein Drittel“, schreibt das DKI. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, wird im Ärzteblatt mit deutlicher Kritik an die Politik zitiert: „Der Personalnotstand in den Krankenhäusern ist nicht vom Himmel gefallen. Er hat seine Ursache in einem politisch gewollten Kostenwettbewerb und einer ständig steigenden bürokratischen Überlast. Hier ist die Politik gefordert, endlich für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen“. Außerdem müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden, so Johna weiter - „Nur dann werden Pflegende und Ärzte für vakante Stellen gewonnen werden können.“

Bereits zwei Wochen zuvor wurde berichtet, dass auch die Berliner Charité-Klinik stark unterbesetzt sei. Hier sei man beispielsweise auf private Spenden für die Kinderkrebsstation angewiesen, berichtet der tagesspiegel. Außerdem sei ein Aufnahmestopp mittlerweile üblich, um Behandlungsfehler durch Überlastung zu vermeiden. Die Charité war die erste Klinik in Deutschland, in der eine vertraglich festgelegte Personaluntergrenze durch die Beschäftigten erkämpft worden war.

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Immer wieder wird diskutiert, inwieweit eine Pflegevollversicherung vor Armut im Pflegefall schützen könnte. Mögliche Auswirkungen hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie untersucht.

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Selbst zum Pflegefall zu werden stellt für viele nicht nur eine körperliche oder psychische Belastung dar – auch finanziell kann der Pflegefall schnell zum Armutsrisiko werden. Das liegt vor allem daran, dass Pflegebedürftige einen großen Teil ihrer Pflegekosten selber zahlen müssen. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Forderung auf, aus der Pflegeversicherung eine Vollversicherung zu machen, um Pflegebedürftige vor Armut zu schützen. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat mögliche Auswirkungen anhand mehrerer Rechenbeispiele untersucht. Eine Pflegeversicherung in Form einer Bürgerversicherung würde laut der Studie „die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren - bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber.“ Das fasst die Hans-Böckler-Stiftung auf ihrer Internetseite zusammen.

Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen mussten nach Angaben der Stiftung im ersten Quartal 2019 im Schnitt etwa 660 Euro für Pflegeleistungen zuzahlen. Und daran seien zusätzliche Kosten für Miete oder Essen noch nicht enthalten. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren seien die Eigenanteile fast kontinuierlich gestiegen. Das liegt insbesondere daran, dass die jetzige Pflegeversicherung auch bei steigenden Pflegekosten bei gleichen Pauschalbeträgen bleibt, sodass sich zum Beispiel steigende Personalkosten oft ausschließlich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Wie wir im März bereits berichteten, hatte sich auch die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El-Samadoni in die Debatte eingebracht und der Forderung nach einer Pflegevollversicherung angeschlossen. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“, äußerte sich die Bürgerbeauftragte damals.

Würde die Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung umgestellt werden, die die vollständige Übernahme der Pflegekosten gewährleisten solle, würden Arbeitnehmer/innen im Schnitt nur etwa 5 Euro monatlich mehr zahlen müssen. Bei Arbeitgebern läge der Betrag bei 25 Euro im Jahr, errechnet der Wissenschaftler der Universität Bremen. Die Arbeitnehmerbeiträge wären gestaffelt, finanziell stärkere Haushalte sollen also mehr belastet werden als ärmere. Mehr als 100 Euro im Jahr würden demnach nur 10 Prozent der gesetzlich Versicherten für ihre Voll-Absicherung zahlen. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Zu dem vollständigen Dokument „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ gelangen Sie hier.

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