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Gesundes Leben

2002 hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) eine Telefonhotline eingerichtet, um telefonisch bei Fragen rund um das Thema Alzheimer zu beraten. Seitdem hat es über 100.000 Beratungen gegeben.

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Anfang Oktober gab die DAlzG bekannt, dass die im Januar 2002 gestartete Alzheimer-Beratung bislang über 100.000 Telefonate und E-Mails beantwortet habe. Das sind bis zu 6.000 Beratungen im Jahr, wobei die Anzahl ebenso wie die Dauer der einzelnen Gespräche in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen habe. Das berichtet unter anderem das Ärzteblatt in einem aktuellen Artikel. „Uns erreichen Anrufe von Menschen mit Demenz, Angehörigen sowie beruflich oder eh­renamtlich Engagierten“, wird Helga Schneider-Schelte, die Projektleiterin des „Alzheimer-Telefons“, in dem Artikel zitiert. Fast die Hälfte der ratsuchenden Anrufer/innen seien erwachsene Kinder mit einem an Demenz erkrankten Elternteil.

Beratungen finden laut Internetseite der DAlzG vor allem zu folgenden Bereichen statt:

  • zu Gedächtnisstörungen, der Alzheimer-Krankheit und anderen Demenzformen,
  • zur Diagnostik, Diagnose und Therapie,
  • zum alltäglichen Umgang mit demenzerkrankten Menschen,
  • zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge,
  • zu Unterstützungsangeboten.

Finanziert wird das bundesweite Projekt durch Mittel des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Erreichen können
Sie das Beratungsangebot montags bis freitags unter der Nummer 030 - 259 37
95 14. Mittwochs kann die Alzheimer-Beratung zwischen 10 und 12 Uhr auch in
türkischer Sprache in Anspruch genommen werden.

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Nachdem Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Verbraucher/innen-Befragung zur Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln durchführen ließ, steht das Ergebnis nun fest: Der Nutri-Score sei am besten angekommen.

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Ende September gab Bundesministerin Klöckner das Ergebnis der Verbraucher/innen-Befragung bekannt. In dieser wurden insgesamt über 1.600 Personen in Deutschland dazu befragt, welche Form der Nährwertkennzeichnung am übersichtlichsten und verständlichsten war. Zur Auswahl standen vier Modelle: Der Nutri-Score aus Frankreich, den auch Belgien und Spanien empfehlen, ein Vorschlag des Max-Rubner-Instituts (MRI), das Keyhole-System der skandinavischen Länder und ein Modell der Lebensmittelindustrie. Mit 57% sprach sich die Mehrheit der Befragten für den Nutri-Score aus – einem fünfstufigen Ampelsystem von A (grün) bis E (rot). Weit abgeschlagen war der Vorschlag der Industrie mit nur 4%.

In der Befragung ging es auch darum, welches der Nährwertkennzeichnungen dazu beitragen, sich für das gesündere Produkt zu entscheiden. Dazu wurden jeweils vier Pizzapackungen mit den jeweiligen Kennzeichnungs-Logos markiert. Beim Nutri-Score gelang es 70% der Teilnehmenden, die gesündere Alternative zu identifizieren. Auch hier ist das MRI-Modell mit 60% auf Platz zwei. Das Modell der Industrie hingegen brachte es nur auf 20% der Personen, die durch die Kennzeichnung das gesündeste Produkt fanden.

Klöckner wolle noch in diesem Monat einen Verordnungsentwurf vorlegen, der den Nutri-Score offiziell empfiehlt. Dieser Entwurf müsse dann noch von Kabinett und Bundesrat abgesegnet werden. Verbände und Verbraucherschützer/innen kritisieren, dass die Kennzeichnung nicht verpflichtend sein wird. Die Unternehmen können sich also trotz geplanter rechtlicher Grundlage nur auf freiwilliger Basis dazu entscheiden, den Nutri-Score zu verwenden. Luise Molling von der Verbraucherorganisation foodwatch forderte in der tagesschau den Einsatz für ein verpflichtendes Kennzeichnungs-System: "Frau Klöckner muss sich nun auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Nutri-Score zum verpflichtenden Nährwertkennzeichnungssymbol in Europa wird."

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Verbände fordern eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. Dabei beziehen sie sich auf Empfehlungen des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollten.

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Nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) bereits auf dem Dortmunder Kirchentag in diesem Sommer forderte, eine Pflegezeit analog zur Elternzeit einzuführen, wurde diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. „Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, wird der BAGSO-Vorsitzende und ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering in der Mitteilung zitiert. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“ Die BAGSO bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der im Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vertretenen Verbände. Neben der BAGSO gehören dazu unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Verein wir.pflegen und der Sozialverband Deutschland (SoVD), der bereits Anfang September eine eigene Stellungnahme veröffentlichte.

Gefordert wird durch den unabhängigen Beirat das Recht auf
zehn freie Arbeitstage im Jahr für pflegende Angehörige, um auch kurzfristige
Pflegeaufgaben übernehmen zu können. Außerdem soll es im Falle einer
Reduzierung der Arbeitszeit Anspruch auf eine Lohnersatzleistung geben. Beides
sind Regelungen, die sich am Modell der Elternzeit orientieren.

Der Beirat der Bundesregierung wurde 2015 ins Leben gerufen, um sich mit Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu befassen. Der erste Bericht mit Handlungsempfehlungen wurde im Juni veröffentlicht. Weitere Informationen zur Arbeit des Beirats können Sie dieser Internetseite entnehmen.

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Bei "GrandExpertS" handelt es sich um ein internationales Projekt, bei dem ältere Menschen dabei gefördert werden, Lehrmaterialien zu erstellen und mit anderen zu teilen.

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„Digitale Kompetenzen werden in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger und tragen zu einem aktiven Altern bei. Sie fördern ein selbstbestimmteres Leben und unterstützen bei der aktiven Teilnahme an der Gesellschaft“, heißt es auf der Internetseite des Projekts. Um dieses „aktive Altern“ zu unterstützen, sollen durch GrandExpertS Senior/innen darin gefördert werden, ihr eigenes Wissen in einem speziellen Bereich (z.B. über den gelernten Beruf) als Lehrmaterial im Online-Format anderen zugänglich zu machen. Das Projekt findet im Rahmen von „Erasmus+“ statt, einem Bildungsprogramm der Europäischen Union.

Das von der EU-Kommission und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt startete im September 2017 und wurde von dem Institut für Lern-Innovation (ILI) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ins Leben gerufen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ist an GrandExpertS beteiligt. GrandExpertS wird zur Zeit in fünf europäischen Ländern durchgeführt: Bulgarien, Deutschland, Irland, den Niederlanden und Polen. Aktuell stellten vier Senior/innen ihre Ergebnisse in Dublin (Irland) vor.

Darüber berichtet die BAGSO: „Der Bürgermeister von Dublin besuchte die GrandExpertS-Veranstaltung, die am 11. Juli 2019 auf dem Gelände der Universität in Dublin stattfand. Er zeigte sich sehr angetan von den Ideen vier irischer älterer Expertinnen bei der  Entwicklung eigener eLearning-Lernmodule für Senioren.“ Aktuelle Informationen rund um das Projekt finden Sie regelmäßig auf der Seite der BAGSO. Den Projektflyer von GrandExpertS können Sie hier ansehen.

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Die SPD fordert eine Entlastung der Heimkosten für Pflegebedürftige. Sie will den Eigenanteil begrenzen, den diese für ein Pflegeheim aufbringen müssen. Außerdem sollen Gewinne begrenzt werden.

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Vergangenen Monat berichteten wir auf diesem Portal über die Höhe der Eigenanteile an einer Heimunterbringung. In Schleswig-Holstein liegt dieser beispielsweise bei 1.679 Euro im Monat, womit das Land im Mittelfeld bewegt. Aus der SPD kamen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Unterbringung zahlen müssen. Da der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, auf einen bestimmten Anteil gedeckelt ist, führen steigende Ausgaben wie höhere Personalkosten häufig zu höheren Eigenanteilen für die Bedürftigen. „Die zu zahlenden Eigenanteile an den Pflegekosten wollen wir begrenzen. Es ist überfällig, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen, in der die starken Schultern mehr tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. In die geforderte Pflegebürgerversicherung sollen auch Beamte und Selbständige einzahlen. Durch die Beiträge sollen dann steigende Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

Neben einer Begrenzung der Eigenanteile fordern die Sozialdemokrat/innen nun auch, die Gewinne privater Pflegeanbieter zu begrenzen. Das ginge aus einem Positionspapier hervor, dass der Süddeutschen Zeitung vorliege. Pflegeheime seien zu „Investitionsobjekten“ geworden, hieße es in dem Papier. Nachdem sich die öffentliche Hand aus der Heimförderung zurückgezogen hatte, seien es mittlerweile vor allem Kapitalinvestoren, die die Einrichtungen finanzierten. Die Gewinne dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen oder Pflegebedürftigen erwirtschaftet werden. Länder und Kommunen müssten daher wieder in die Heimförderung einsteigen, fordere die SPD als Konsequenz. Bereits 2017 hatte die Fraktion der Linken im Bundestag gefordert, den Gewinnanspruch privater Anbieter zu streichen. Damals hatte die SPD noch gegen den Antrag gestimmt. Ob die Forderungen unter der Großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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Am 13. Und 14.09.2019 findet in Düsseldorf der 3. Internationale Demenzkongress statt. Expertenvorträge widmen sich dabei aktuellen Themen rund um das Thema Demenz.

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Bei dem Kongress, den der Malteser veranstaltet, soll es um Alltagsfragen im Umgang mit Demenz gehen. Dazu zählen Themen wie Ernährung und Demenz, Paarkonflikte aufgrund der Erkrankung oder den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Darüber hinaus geht es aber auch um mögliche zukünftige Veränderungen, beispielweise in Veranstaltungen wie „Alter, Demenz und Technik: Roboter und  Co – digital oder ‚analog‘?“. Das vollständige Programm und weitere Informationen zu der Veranstaltung können Sie hier einsehen.

Der Kongress richtet sich sowohl an Fachkräfte wie z.B. Ärzt/innen und Pfleger/innen als auch an Angehörige oder Interessierte. Eine Anmeldung kostet 190 Euro, das Anmeldeformular finden Sie hier.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Reform der Notfallversorgung. Eine Leitstelle solle künftig zunächst prüfen, ob eine sofortige Klinikeinweisung wirklich von Nöten ist.

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Die Notfallaufnahmen in Krankenhäusern seien zu oft überlaufen. Das liege auch daran, dass Krankenwagen immer wieder zu Einsätzen ausrücken müssen, in denen eigentlich ein Besuch bei einer ambulanten Ärzt/in gereicht hätte. Das kritisierte Bundesgesundheitsminister Spahn und schlug in einem Entwurf vor, die Notfallversorgung grundlegend zu reformieren. Konkret solle eine zentrale Leitstelle eingerichtet werden, die sowohl Anrufe über die Notfallnummer 112 als auch über die Nummer der ärztlichen Terminservicestellen (116 117) entgegennehmen sollen. Bei dem Telefonat soll dann geklärt werden, ob ein Rettungswagen notwendig ist oder ein Besuch bei ambulanten Ärzt/innen ausreicht. Ähnlich sollen auch die Notfallaufnahmestellen selber reformiert werden. Teil des Vorschlags ist die Einrichtung von Notfallzentren in Kliniken, die ebenfalls eine erste Einschätzung abgeben sollen, ob eine akute Behandlung in der Notaufnahme nötig ist.

Zustimmung gab es bislang von der Bundesärztekammer, die sich eine spürbare Entlastung der Notfallaufnahmen erhofft. Auch der Koalitionspartner SPD unterstützt die Pläne bislang. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer vor, mit denen Mitte August über das Vorhaben diskutiert werden soll. Zur Umsetzung wäre möglicherweise eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die die Zusammenarbeit der Kommunen, Länder und des Bundes neu regelt.

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Seit Jahren hält die Debatte darüber an, ob und in welcher Form ungesunde Lebensmittel für Verbraucher/innen sichtbar gekennzeichnet werden sollen. Eine Befragung der Verbraucher/innen ist gestartet und soll nun entscheiden, welches Nährwertlogo kommt.

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Vergangenen Monat berichteten wir im Zuge des Skandals um das Nestlé-Video mit Ministerin Julia Klöckner (CDU) bereits über die Pläne, nach jahrelanger Diskussion nun ein Nährwertlogo einführen zu wollen. Die angekündigte Befragung von Verbraucher/innen durch das Bundesernährungsministeriums zu der Art der Kennzeichnung hat nun begonnen und soll im September zu einem Ergebnis führen. Dabei werden einer Gruppe von 1.600 Personen verschiedene Formen der Kennzeichnung vorgelegt, die insbesondere auf Verständlichkeit geprüft werden sollen. Es handelt sich um Logos, die Angaben zu Fett, Zucker oder Salzgehalt besser veranschaulichen sollen, um Verbraucher/innen besser über ungesunde Lebensmittel informieren zu können. Das bekannteste System dürfte der aus Frankreich stammende „Nutri-Score“ sein, einem fünfstufigen Ampelsystem, dass auch wichtige Nährwerte wie Proteine oder Ballaststoffe in die Bewertung einfließen lässt. Für dieses System machen sich Verbraucherschutzorganisationen stark, da es sich um eine übersichtliche und leicht verständliche Darstellung handelt.

Das Resultat der Verbraucherbefragung sei für Ernährungsministerin Klöckner maßgeblich. Sie wolle dann einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen, der eines der Kennzeichnungsformen empfehle.

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