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Gesundes Leben

Die SPD fordert eine Entlastung der Heimkosten für Pflegebedürftige. Sie will den Eigenanteil begrenzen, den diese für ein Pflegeheim aufbringen müssen. Außerdem sollen Gewinne begrenzt werden.

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Vergangenen Monat berichteten wir auf diesem Portal über die Höhe der Eigenanteile an einer Heimunterbringung. In Schleswig-Holstein liegt dieser beispielsweise bei 1.679 Euro im Monat, womit das Land im Mittelfeld bewegt. Aus der SPD kamen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Unterbringung zahlen müssen. Da der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, auf einen bestimmten Anteil gedeckelt ist, führen steigende Ausgaben wie höhere Personalkosten häufig zu höheren Eigenanteilen für die Bedürftigen. „Die zu zahlenden Eigenanteile an den Pflegekosten wollen wir begrenzen. Es ist überfällig, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen, in der die starken Schultern mehr tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. In die geforderte Pflegebürgerversicherung sollen auch Beamte und Selbständige einzahlen. Durch die Beiträge sollen dann steigende Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

Neben einer Begrenzung der Eigenanteile fordern die Sozialdemokrat/innen nun auch, die Gewinne privater Pflegeanbieter zu begrenzen. Das ginge aus einem Positionspapier hervor, dass der Süddeutschen Zeitung vorliege. Pflegeheime seien zu „Investitionsobjekten“ geworden, hieße es in dem Papier. Nachdem sich die öffentliche Hand aus der Heimförderung zurückgezogen hatte, seien es mittlerweile vor allem Kapitalinvestoren, die die Einrichtungen finanzierten. Die Gewinne dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen oder Pflegebedürftigen erwirtschaftet werden. Länder und Kommunen müssten daher wieder in die Heimförderung einsteigen, fordere die SPD als Konsequenz. Bereits 2017 hatte die Fraktion der Linken im Bundestag gefordert, den Gewinnanspruch privater Anbieter zu streichen. Damals hatte die SPD noch gegen den Antrag gestimmt. Ob die Forderungen unter der Großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Stationäre Pflegeeinrichtungen kosten für die Bedürftigen mehr. So sei der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für ihre Heimunterbringung im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 1900 Euro im Monat gestiegen.

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120 Euro mehr pro Monat als noch im Vorjahr – so hoch seien die Kosten gestiegen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen im sogannten Eigenanteil selber tragen müssen. Laut SPIEGEL seien die Kosten im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1891 Euro monatlich gestiegen. Doch die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind immens: Etwa 1000 Euro mehr müssen Pflegebedürftige im teuersten Bundesland (Nordrhein-Westfalen, 2337 Euro) im Vergleich zum vergleichsweise günstigsten Land (Sachsen-Anhalt, 1331 Euro) durchschnittlich zahlen. Schleswig-Holstein liegt mit unterdurchschnittlichen 1679 Euro im Monat im Mittelfeld.

Da die Pflegeversicherung nur eine feste Pauschale für eine Heimunterbringung übernimmt, müssen die BewohnerInnen selber für steigende Ausgaben aufkommen. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, die sich dann in erhöhten Eigenanteilen widerspiegeln. Auf diesem Portal berichteten wir bereits über die Forderung nach einer Pflegevollversicherung, die unter anderem die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte El-Samadoni stellte. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, äußerte sich Samiah El-Samadoni dazu damals in einer Pressemitteilung.

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Am 13. Und 14.09.2019 findet in Düsseldorf der 3. Internationale Demenzkongress statt. Expertenvorträge widmen sich dabei aktuellen Themen rund um das Thema Demenz.

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Bei dem Kongress, den der Malteser veranstaltet, soll es um Alltagsfragen im Umgang mit Demenz gehen. Dazu zählen Themen wie Ernährung und Demenz, Paarkonflikte aufgrund der Erkrankung oder den Umgang mit herausforderndem Verhalten. Darüber hinaus geht es aber auch um mögliche zukünftige Veränderungen, beispielweise in Veranstaltungen wie „Alter, Demenz und Technik: Roboter und  Co – digital oder ‚analog‘?“. Das vollständige Programm und weitere Informationen zu der Veranstaltung können Sie hier einsehen.

Der Kongress richtet sich sowohl an Fachkräfte wie z.B. Ärzt/innen und Pfleger/innen als auch an Angehörige oder Interessierte. Eine Anmeldung kostet 190 Euro, das Anmeldeformular finden Sie hier.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Reform der Notfallversorgung. Eine Leitstelle solle künftig zunächst prüfen, ob eine sofortige Klinikeinweisung wirklich von Nöten ist.

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Die Notfallaufnahmen in Krankenhäusern seien zu oft überlaufen. Das liege auch daran, dass Krankenwagen immer wieder zu Einsätzen ausrücken müssen, in denen eigentlich ein Besuch bei einer ambulanten Ärzt/in gereicht hätte. Das kritisierte Bundesgesundheitsminister Spahn und schlug in einem Entwurf vor, die Notfallversorgung grundlegend zu reformieren. Konkret solle eine zentrale Leitstelle eingerichtet werden, die sowohl Anrufe über die Notfallnummer 112 als auch über die Nummer der ärztlichen Terminservicestellen (116 117) entgegennehmen sollen. Bei dem Telefonat soll dann geklärt werden, ob ein Rettungswagen notwendig ist oder ein Besuch bei ambulanten Ärzt/innen ausreicht. Ähnlich sollen auch die Notfallaufnahmestellen selber reformiert werden. Teil des Vorschlags ist die Einrichtung von Notfallzentren in Kliniken, die ebenfalls eine erste Einschätzung abgeben sollen, ob eine akute Behandlung in der Notaufnahme nötig ist.

Zustimmung gab es bislang von der Bundesärztekammer, die sich eine spürbare Entlastung der Notfallaufnahmen erhofft. Auch der Koalitionspartner SPD unterstützt die Pläne bislang. Zurzeit liegt der Gesetzentwurf den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer vor, mit denen Mitte August über das Vorhaben diskutiert werden soll. Zur Umsetzung wäre möglicherweise eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die die Zusammenarbeit der Kommunen, Länder und des Bundes neu regelt.

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Seit Jahren hält die Debatte darüber an, ob und in welcher Form ungesunde Lebensmittel für Verbraucher/innen sichtbar gekennzeichnet werden sollen. Eine Befragung der Verbraucher/innen ist gestartet und soll nun entscheiden, welches Nährwertlogo kommt.

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Vergangenen Monat berichteten wir im Zuge des Skandals um das Nestlé-Video mit Ministerin Julia Klöckner (CDU) bereits über die Pläne, nach jahrelanger Diskussion nun ein Nährwertlogo einführen zu wollen. Die angekündigte Befragung von Verbraucher/innen durch das Bundesernährungsministeriums zu der Art der Kennzeichnung hat nun begonnen und soll im September zu einem Ergebnis führen. Dabei werden einer Gruppe von 1.600 Personen verschiedene Formen der Kennzeichnung vorgelegt, die insbesondere auf Verständlichkeit geprüft werden sollen. Es handelt sich um Logos, die Angaben zu Fett, Zucker oder Salzgehalt besser veranschaulichen sollen, um Verbraucher/innen besser über ungesunde Lebensmittel informieren zu können. Das bekannteste System dürfte der aus Frankreich stammende „Nutri-Score“ sein, einem fünfstufigen Ampelsystem, dass auch wichtige Nährwerte wie Proteine oder Ballaststoffe in die Bewertung einfließen lässt. Für dieses System machen sich Verbraucherschutzorganisationen stark, da es sich um eine übersichtliche und leicht verständliche Darstellung handelt.

Das Resultat der Verbraucherbefragung sei für Ernährungsministerin Klöckner maßgeblich. Sie wolle dann einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen, der eines der Kennzeichnungsformen empfehle.

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Auch in diesem Jahr will Schleswig-Holstein wieder den Altenpflegepreis vergeben. Bewerben können sich Einrichtungen, Organisationen oder Projekte bis zum 30.09.2019.

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Seit 2004 vergibt die schleswig-holsteinische Landesregierung einmal im Jahr den Altenpflegepreis, der besondere Leistungen und besonderen Einsatz für die Pflege auszeichnen soll. „Zukunftsweisende Projekte und Initiativen werden ausgezeichnet und sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es zum Ziel der Verleihung in einem Flyer des Sozialministeriums. Sozialminister Heiner Garg (FDP) äußert sich ebenfalls zum Preis: „Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Umso beeindruckender ist, mit welchem Enthusiasmus selbst entwickelte Projekte geplant, durchgeführt und in der Praxis gelebt werden! Mit der Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreises wollen wir gute Beispiele würdigen. Von den vielen guten Anregungen können zudem Einrichtungen, Pflegekräfte, Pflegende profitieren“.

Auf den mit 6.000 Euro dotierten Preis können sich Organisationen, Einrichtungen oder Projekte bewerben, die besondere Leistungen in der Pflege vollbracht haben. Das können zum Beispiel die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle sein, Netzwerkarbeit, Gewinnung von Auszubildenden und vieles mehr. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, dass es dabei einen Mehrwert für die Pflege gibt. Entweder durch große Bedeutung für die Zielgruppe, durch eine besondere Herangehensweise oder durch eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Projekte.

Eine Eigenbewerbung der Projekte ist erforderlich. Den Bewerbungsbogen zum ausfüllen finden Sie online, Bewerbungsfrist ist der 30.09.2019. Die Preisverleihung wird im Dezember stattfinden, dann wird sich zeigen, welche Organisation oder welches Projekt durch besondere Arbeit mit dem schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis 2019 ausgezeichnet wird.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

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Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

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Die geplante Einführung eines Entlastungsbudgets in der Pflege durch die Regierungskoalition ist zunächst auf das kommende Jahr verschoben worden. Der Verein wir pflegen e.V. fordert eine schnellere Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen.

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Kernidee eines Entlastungsbudgets für die Pflege ist die Zusammenlegung verschiedener, einzelner Leistungssätze zu einem Budget. Das betrifft Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit sollen Bürokratie abgebaut werden und die selbstbestimmte Nutzung des Budgets vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hatten sich die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein solches Entlastungsbudget einführen zu wollen. Die ursprüngliche Umsetzung sollte 2019 stattfinden, das Projekt wurde jedoch erst einmal auf 2020 verschoben.

Der Verein wir pflegen e.V. kritisiert das und fordert eine schnellere Umsetzung – noch in diesem Jahr. Das schreibt der Verein in einer Stellungnahme, die gleichzeitig Argumente für ein Entlastungsbudget aufzählt und begründet, warum das nicht zu teuer sei.

Das Entlastungsbudget soll insbesondere Bürokratien abbauen und für mehr Flexibilität sorgen: „Ob Budgetgelder am besten für die Tagespflege oder Verhinderungspflege oder aber in vielfältiger Kombination unterschiedlicher Leistungen genutzt werden, darüber sollten allein die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen entscheiden.“ Außerdem soll das Entlastungsbudget Hürden schon bei der Beantragung abbauen, denn „Entlastung für pflegende Angehörige muss ab sofort schnell und einfach im Alltag organisierbar sein.“ Ein Antrag auf das Budget solle nur einmal gestellt werden müssen.

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