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Bis heute trauen sich viele ältere Menschen nicht, offen über ihre Sexualität zu sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen gibt es Unwissen, Stigmatisierungen und Berührungsängste. Paula Welgand und Prof. Dr. Andreas Schönfeld erklären in einem Fachartikel, wie diversitätssensible Pflege funktionieren kann.

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Unter dem Titel „Divers im Alter“ ist in der Februarausgabe des Fachmagazins Heilberufe zu lesen, wie Personen aus dem LGBTIQ*-Bereich empathisch gepflegt werden können. Denn selbstverständlich kommen auch in pflegerischen Einrichtungen lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen unter.

„Hierbei ist besonders zu beachten, dass die älteren Patient*innen eher aus einer Zeit kommen in der Diversity oder Diversität noch keine Begriffe waren, die in der Gesellschaft verankert wurden“, schreiben die Autor*innen des Beitrags. „In Deutschland wurde zudem erst 1994 der Paragraf 175 abgeschafft. Dieser Paragraf kriminalisierte Homosexualität und legitimierte zudem die Verfolgung homosexueller Männer.“ Vor diesem Hintergrund falle es vielen älteren Personen immer noch schwer, ihre Sexualität und ihre Identität offen auszuleben.

In dem Fachmagazin schlagen die Autor*innen unter anderem vor, diversitätssensible Pflege im Alter in die sogenannte Pflege-Charta aufzunehmen. Darin werden acht Artikel gelistet, die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sammelt, um diese dadurch ausdrücklich zu stärken. Eine Aufnahme der Rechte von LGBTIQ* Menschen könne zur Entwicklung eines einheitlichen Pflegeleitfadens beitragen und damit das Wohlbefinden von Patient*innen und Mitarbeitenden verbessern.

Einen entsprechenden Leitfaden zur diversitätssensiblen Pflege gebe es bislang nicht. Gleichwohl weisen Welgand und Schönfeld darauf hin, dass es bereits Angebote gebe, die sich ausdrücklich an queere Personen richteten. Bei der Suche könnten Qualitätssiegel wie „Lebensort Vielfalt“ helfen.

Insgesamt sei Sensibilität für alle ein Gewinn. Überarbeitete Diversitätskonzepte würden beispielsweise in Aufnahmefragebögen nach Diskriminierungserfahrungen fragen. Auch Schulungen für das Pflegepersonal oder passende Freizeitangebote für Bewohner*innen gehörten dazu. „Eine Änderung des normativen Konzepts kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein und zu einer besseren und diversitätssensibleren Pflege beitragen“, heißt es dazu abschließend im Beitrag.

Hier gelangen Sie zu dem (leider kostenpflichtigen) Fachartikel.

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Der demographische Wandel setzt insbesondere den Pflegesektor unter Transformationsdruck: Immer mehr ältere und pflegebedürftige Personen stehen immer weniger jungen Menschen, die familiär oder beruflich pflegen können, gegenüber. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend der Einsatz neuer Technologie in der Pflege diskutiert.

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Eine dieser Diskussionen findet am 14.03.2024 nach dem Online Vortrag „Sollen Roboter Menschen pflegen? Sorgeethische Perspektiven auf die technische Revolution der Pflege“ statt. Der Vortrag beginnt um 18:30, die Diskussion soll gegen 20:00 abgeschlossen sein.

Ein besonders prominentes und zugleich umstrittenes Beispiel für den Einsatz von Technologien sind humanoide, in ihrer äußeren Gestalt also menschenähnliche, Pflegeroboter. Diese sollen Pflegende in körperlich herausfordernden Aufgaben assistieren und zugleich den Pflegebedürftigen als soziale Interaktionspartner dienen.

Der Vortrag reflektiert den Einsatz von Robotern aus sorgeethischer Perspektive. Ausgehend von der menschlichen Vulnerabilität und der Fähigkeit zur Sorge problematisiert er die Nutzung in der emotional-sozialen Begleitung von Pflegebedürftigen, stellt aber gleichzeitig fest, dass ihr Gebrauch zum Zweck der Entlastung von Pflegenden ethisch sogar geboten sein kann.

Referent ist Johannes Welsch. Er leitet das Referat Neue Technologien und gesellschaftliche Transformation der Akademie für Politik und Zeitgeschehen in der Hanns-Seidel-Stiftung.

Vortrag und Diskussion sind kostenfrei. Den Organisator*innen ist vor allem die Teilnahme älterer Menschen wichtig. Sie können sich unter erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de anmelden.

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In diesem Frühjahr kehrt die BIVA-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – was nun?“ zurück. Der BIVA-Pflegeschutzbund behandelt in verschiedenen Veranstaltungen eine Bandbreite von Themen rund um die Pflegebedürftigkeit.

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Welche Leistungen trägt die Pflegekasse?  Welche Rechte haben Betroffene? Wie wird Pflege finanziert? – solche und weitere Fragen sollen bei den zehn Veranstaltungen der Online-Vortragsreihe geklärt werden. Beginnen wird die diesjährige Reihe mit dem Thema „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ bereits heute, am 4. März.

Die Teilnahme an einer einzelnen Veranstaltung kostet 10 Euro, alle Vorträge können für 50 Euro besucht werden (für Mitglieder jeweils die Hälfte). Bis zum 8. März findet täglich ein Vortrag statt, die zweite Runde läuft dann mit weiteren Veranstaltungen vom 8. bis zum 12. April. Mehr zur ersten Veranstaltung (und weiter unten auch zu den anderen) erfahren Sie hier.

Die Einzeltermine im Überblick:

  • Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen? (Mo, 04.03.2024)
  • Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit – Wie finde ich die richtige für mich und wie kann ich sie finanzieren? (Di, 05.03.2024)
  • Was tun, wenn der MDK kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung (Mi, 06.03.2024)
  • Wie plant man die Versorgung zu Hause? Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige bei ambulanter Pflege (Do, 07.03.2024)
  • Pflege & Berufstätigkeit – Wie soll das gehen? Diese Organisations- und Unterstützungsmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor (Fr, 08.03.2024)
  • Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert (Mo, 08.04.2024)
  • Meine Rechte als Pflegeheimbewohner – Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt (Di, 09.04.2024)
  • Pflegemängel konstruktiv lösen (Mi, 10.04.2024)
  • Demenz & Betreuung (Do, 11.04.2024)
  • Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten? (Fr, 12.04.2024)

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Auch für dieses Jahr hat das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein einen Fortbildungskalender veröffentlicht. Erste Präsenzveranstaltung wird am 13. März 2024 in Neumünster sein.

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„Bettlägerig und dement!? Wie kann ich jetzt noch aktivieren und beschäftigen?“ – so der Titel der ersten Fortbildung in diesem Jahr, die das Kompetenzzentrum in Neumünster anbietet. In Kiel wird am 28. März zur Veranstaltung „Wer stört hier wen? – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ eingeladen. Doch auch in Meldorf, Ahrensburg, Niederkleveez, Eutin und vielen weiteren Städten und Gemeinden sind Angebote geplant.

Neben den insgesamt 25 Präsenzfortbildungen lädt das Kompetenzzentrum Demenz auch zu Online-Fortbildungen über Zoom ein. Hier geht es am 6. Juni los mit dem Thema „‘Wer ich bin und was ich mach‘ – so präsentiere und dokumentiere ich meine Arbeit als Betreuungskraft“. Im Jahresprogramm (s.u.) finden Sie neben einer Übersicht aller Termine auch die jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen mit weiteren Details.

„Unser Anliegen im Kompetenzzentrum Demenz ist es u.a., die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sicherzustellen. Es gilt, die Handlungsempfehlungen des Demenzplans weiter mit umzusetzen“, heißt es einleitend zu dem Jahresprogramm. Und: „Gut fortgebildet sind Sie ein entscheidender Baustein dafür!“

Zu dem Programm gelangen Sie hier.

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Im Atrium in Berlin lädt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung im Februar zu einer Podiumsdiskussion ein, in der es um die Rolle der Quartiere bei der Pflege- und Teilhabeplanung gehen soll.

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„Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im  Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Der Sozialverband VdK bemängelt die Umsetzung des E-Rezepts, das es seit Jahresbeginn in allen Arztpraxen gibt. Besonders ältere Menschen würden das Verfahren oft nicht verstehen.

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Vermehrt würden sich VdK-Mitglieder mit Fragen und Schwierigkeiten zum E-Rezept an den Verband wenden, heißt es von diesem Ende Januar in einer Pressemitteilung. Vier Wochen nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts verstünden vor allem ältere Menschen die komplexe App-Anmeldung nicht. Dadurch scheiterten sie an der Authentifizierung. Zwar seien Praxen verpflichtet, das E-Rezept auf Wunsch auch auszudrucken, Mitgliederberichten zu Folge weigerten sich einige Praxen jedoch dagegen. Andere fühlten sich übergangen, da sie die ihnen verschriebenen Medikamente nicht mehr einsehen könnten.

Der Sozialverband begrüßt grundsätzlich die Einführung des E-Rezepts, da die Arzneimittelversorgung für Patient*innen dadurch erhöht werden würden. Unklare Verschreibungen seien nun nahezu unmöglich und Apotheker*innen könnten besser mögliche Wechselwirkungen ermitteln. Aber: Das Rezept dürfe für niemanden zur Belastung werden. „Gerade im Gesundheitssystem müssen bei Neuerungen alle Menschen mitgenommen werden“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir erwarten daher bei allen Digitalisierungsschritten, die jetzt und in Zukunft anstehen, dass Barrierefreiheit mitgedacht wird – so zum Beispiel auch bei der elektronischen Patientenakte, die 2025 kommen soll.“

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Im Januar folgten rund 400 Gäste der Einladung des schleswig-holsteinischen Landtags und der Landesregierung zum Symposium „Aus der Corona-Krise lernen – gemeinsam besser werden“ in Kiel.

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„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen sind noch immer präsent“, erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf der Veranstaltung. Viele Menschen seien gestorben, viele weitere leiden bis heute an den Folgen der Erkrankung. „Wir alle mussten beispiellose Einschränkungen unserer Grundrechte mittragen und ertragen angesichts einer unbekannten Krankheit und einer Pandemie, für die es keine Blaupause gab. All diese Maßnahmen dienten dem Schutz der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen“, so Günther weiter. Das Symposium am 19. Januar 2024 bot Raum, um Lehren aus der Pandemie und den Schutzmaßnahmen zu ziehen.

Die Auswirkungen von Pandemie und Maßnahmen wurden in sechs Panels diskutiert, die sich jeweils einem gesellschaftlichen und politischen Bereich gewidmet haben. Neben „Gesundheit und medizinische Forschung“ wurde auch zu „Bildung und Hochschule“, „Gesellschaftliches Leben (Kultur & Sport)“, „Kita und Pflege“, „Staat und Recht“ sowie „Wirtschaft“ diskutiert. Interessierte konnten den Panels auch im Livestream folgen, die Mitschnitte können weiterhin auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein angesehen werden.

„Wir alle hoffen, nie wieder eine solche Pandemie zu erleben. Falls doch, werden wir aber besser vorbereitet sein“, so der Ministerpräsident zum Abschluss der Veranstaltung. „Dieses Symposium hat dafür einen wichtigen Beitrag geleistet.“

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisiert, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht inklusiv genug sei. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft müsse Barrierefreiheit insgesamt besser mitgedacht werden.

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„Maximal ein Viertel der Arztpraxen in Deutschland ist barrierefrei“, so der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, Anfang Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (z.B. hier nachzulesen). „Wir haben, das ist meine Wahrnehmung, weniger als zehn gynäkologische Praxen in ganz Deutschland, die für Frauen im Rollstuhl zugänglich sind.“ Das sei für ein modernes Gesundheitssystem nicht angemessen. Zahlten Menschen mit Behinderung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit ein, müssten sie auch den gleichen Anspruch auf Arzt- und Terminwahl bekommen wie alle anderen.

In dem Interview mit der Deutschen Presseagentur sprach Dusel zudem über Barrierefreiheit im Kontext des Alterns: „Menschen mit Behinderungen sind im Grunde die Avantgarde einer älter werdenden Gesellschaft, wenn man so will“, wird der Behindertenbeauftragte zitiert. „Wir werden demografisch immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im Laufe des Lebens auch mit zunehmendem Alter eine Behinderung erwirbt, ist relativ groß.“

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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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