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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) will der Stigmatisierung von Demenz entgegtnen und mit dem Programm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Demenz fördern.

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Soziale Teilhabe von Menschen mit Demenz könne vor allem auf lokaler Ebene geschehen, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. Im Rahmen der Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ werden um die hundert Allianzen und Netzwerke begleitet. In diesen arbeiten örtlichen Angeboten wie Sportvereine, Volkshochschule und Museen oft mit spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten zusammen. So können neue Räume für Menschen mit Demenz geschaffen und auch pflegende Angehörigen entlastet werden.

Die BAGSO ermutigt also dazu, den Herausforderungen, die eine Demenzerkrankung begleiten, gemeinsam zu begegnen. So könne „[j]ede Bürgerin und jeder Bürger […] dazu beitragen, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden“, betont die Vorsitzende Görner.

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Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) hat in dieser Woche den Lübecker Seniorenbeirat besucht und sich vor Ort über den Themen wie Altersarmut, Pflege, Mobilität und Teilhabe älterer Menschen ausgetauscht.

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Wie HL-Live.de gestern, am 15. August 2023 berichtet, hat sich die Ministerin mit Senior*innen des Lübecker Beirats getroffen und dabei darauf hingewiesen, dass rund ein Viertel der Schleswig-Holsteiner*innen über 65 Jahre alt seien. In allen Themenbereichen sei die Perspektive von Senior*innen daher relevant.

Neben den genannten Feldern war auch Einsamkeit im Alter und geeignete Gegenmaßnahmen Thema des Austauschs. Einsamkeit solle das zentrale Thema der Seniorenpolitik der nächsten Jahre werden. Auch wenn alle Altersgruppen betroffen sein können, leiden besonders häufig ältere Menschen unter Einsamkeit. „Wir wollen dagegen im Grundsatz vorgehen und Angebote für das Leben und Wohlbefinden älterer Menschen außerhalb von Pflege schaffen und sie unterstützen“, kündigt die Grünen-Politikerin an. Dabei könne auch ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rolle spielen, welches von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft sei.

Neben inhaltlichen Diskussionen sprach die Ministerin dem Beirat auch ihren Dank aus. „Der Seniorenbeirat der Stadt Lübeck leistet hier wertvolle Arbeit, indem er die Belange der älteren Generation der Stadt in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung und Politik vertritt“, so Touré. „Dafür möchte ich mich bedanken“.

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Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 8.000 Menschen an den Folgen von Hitze verstorben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Zahl der Toten mit einem Nationalen Hitzeschutzplan halbieren.

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„Wir haben das Ziel, die Zahl der Sterbefälle in diesem Jahr zu halbieren, also unter 4000 zu halten“, erklärt der Minister am 28. Juli im Rahmen der Vorstellung eines ersten, konkreten Hitzeschutzplans für diesen Sommer. So sollen beispielsweise Hitzewarnstufen des Deutschen Wetterdienstes bekannter gemacht werden und die Bevölkerung über Apps und SMS-Warnsysteme besser geschützt werden. Eine zentrale Rolle bei der Hitzeprävention käme den Ärzt*innen zu: „Sie kennen besonders vulnerable Patienten, können diese und gegebenenfalls auch deren Angehörige rechtzeitig informieren und nützliche Tipps für den Umgang mit Hitze geben“, so Prof. Lauterbach.

Kommunen erhalten nun Hinweise für wirksame Maßnahmen auch über die Internetseite www.hitzeservice.de. Pflegedienste und Pflegeheime sind zudem über ihre Verbände angeschrieben und darüber informiert worden, was Pflegebedürftige bei Hitzewellen bräuchten.

Der Hitzeschutzplan verfolgt folgende Ziele:

  • „Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  • Reduzierung und Vermeidung von hitzeassoziierten Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen.
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von Schutzmaßnahmen) durch gezielte Warn-Information.
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.“

Das Auftreten von Hitzewellen ist mit dem Klimawandel immer wahrscheinlicher geworden. Besonders für ältere Menschen sind die hohen Temperaturen belastend. Ihr Körper passt sich nicht mehr so leicht an die Hitze an, Flüssigkeitsmangel – zum Beispiel durch abnehmendes Durstgefühl mit zunehmendem Alter – kann die Gefahren verstärken.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, auf der Sie den Hitzeschutzplan herunterladen können. Auch ein Hitzeschutzposter ist dort zum Download verfügbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ lädt am 12. September zu einer Fachtagung unter dem Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung” ein.

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Demenznetzwerke vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag, Menschen mit Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Sie unterstützen Angehörige, bündeln Angebote aus der örtlichen Umgebung und entwickeln Teilhabemöglichkeiten. Damit das nachhaltig gelinge, brauche es Durchhaltevermögen, Kreativität, Mut und Visionen. „Wir wollen das Ende der beiden ersten Förderwellen des Bundesprogramms ‚Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz‘ zum Anlass nehmen, um gemeinsam Bausteine zur Verstetigung und Ideen kennenzulernen und zu diskutieren“, schreiben die Veranstalter*innen im Programm zur Fachtagung. „Die Fachtagung gibt Impulse, wie die Netzwerke ihre Arbeit sichtbar machen, weiterentwickeln und nachhaltig aufstellen können.“

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die in Demenznetzwerken und lokalen Allianzen engagiert sind und an Interessierte, die sich über die Weiterentwicklung und Sichtbarmachung ihrer Strukturen austauschen wollen. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung bis zum 1. September 2023 wird gebeten. Veranstaltungsort ist der GLS Campus Berlin in der Kastanienallee 82.

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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

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2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

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Mitte Juni hat das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) den Bundesrat passiert. Das Gesetz belaste insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren über die Maßen, argumentiert der Sozialverband VdK – und will klagen.

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„Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“, erklärt die VdK-Präsidentin Verena Bentele im Juni in einer Pressemitteilung. Die Reform sieht unter anderem eine Erhöhung des  Pflegegeldes vor, die laut Bentele allerdings nicht ausreiche, um die starke Inflation auszugleichen. „Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert“, so die Präsidentin,  die hinzufügt:  „Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“

Tatsächlich geht mit der Reform eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung einher. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Beitragssätze nun jedoch nach der Kinderzahl differenziert, sodass Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Damit wird ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt.

Das Gesetz ist allerdings so ausgestaltet, dass der ermäßigte Beitragssatz für Eltern mit mehreren Kindern nur in der Erziehungszeit gilt, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Versicherungsmitglieder mit einem Kind profitieren hingegen lebenslang von einem geringeren Beitragssatz. Hierin sieht der Verband einen Anlass, vor Gericht zu ziehen: „Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen.“ Insbesondere Rentner*innen mit mehreren Kindern über 25 Jahren würden durch die Reform über die Maßen belastet werden.

Details zum PUEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das damalige Verbot der Suizidhilfe kippte, diskutiert der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Zwei unterschiedliche Anträge wurden diskutiert, am Ende fand keiner von beiden eine Mehrheit.

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Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag über die Anträge zweier Abgeordnetengruppen diskutiert, die sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gebildet hatten. Für die Debatte und die anschließende Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Wir berichteten im vergangenen Jahr schon einmal über die Debatte zur Neuregelung und die beiden unterschiedlichen Ansätze der Abgeordnetengruppen. Damals hatte es gerade eine erste Orientierungsdebatte und kurze Zeit später die erste Lesung zu den Gesetzentwürfen gegeben. Nun wurden die Entwürfe in zweiter und dritter Lesung behandelt – beide bekamen mehr Nein- als Ja-Stimmen.

Hintergrund des parlamentarischen Prozesses war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Februar 2020. Dieses kippte das 2015 durch den  Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe. Seither ist die Sterbehilfe in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, fehlt es immerhin an einer klaren gesetzgeberischen Regelung.

Im Zuge der Neuregelung hat die Gruppe um Dr. Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eine Regelung im Strafgesetzbuch vorgeschlagen – also einem grundsätzlichen Verbot mit klar formulierten Ausnahmen. „Ein Schutzkonzept, das keine Konsequenzen hat, wenn man es verletzt, ist kein Schutzkonzept“, begründet der Abgeordnete Castellucci die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Lösung.

Dass das Strafrecht keine Antwort sein darf, formulieren Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Petra Sitte (Linke) und andere in ihrem Entwurf. Für diese Gruppe genüge es, sich einer Beratung unterziehen zu müssen und eine dreiwöchige Wartefrist einzuhalten.

Da beide Anträge abgelehnt worden sind, kommt es vorerst zu keiner Neuregelung des assistierten Suizids. Dieser bleibt seit dem Urteil des Verfassungsgerichts weiterhin ungeregelt legal und die jahrelange Arbeit der Parlamentarier*innen damit zunächst ohne gesetzgeberisches Ergebnis. Dass der Bundestag in dieser Legislaturperiode noch einmal über eine Neuregelung entscheiden wird, gilt als unwahrscheinlich.

Eine Zusammenfassung der Debatte sowie alle Dokumente zur Sitzung finden Sie hier.

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Zum 1. Juli 2023 sind einige neue Regelungen im Sozialrecht in Kraft getreten, über die die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein informiert.

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„Nachdem zum 1. Januar durch tiefgreifende Reformen ‚Hartz IV‘ das Bürgergeld geworden ist, erwarten Bezieher*innen dieser Leistungen einige weitere Änderungen“, teilt Samiah El Samadoni, die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten mit. „Auch in anderen Bereichen wird es zu Neuerungen kommen.“ In einer Pressemitteilung informiert sie über die einzelnen Änderungen.

So wurde zum 1. Juli unter anderem das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt, durch das insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlastet werden sollten. Für die Versicherten steigt dadurch der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozentpunkte, für Kinderlose auf 4 Prozentpunkte.

Eine weitere Änderung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft das E-Rezept, das zwar schon letztes Jahr eingeführt wurde, seit dem 1. Juli 2023 aber über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösbar sein soll. Da gleichzeitig auch Systeme in den Apotheken umgestellt werden, kann eine flächendeckende Nutzungsmöglichkeit des E-Rezepts per Gesundheitskarte noch etwas dauern.

Für Rentner*innen gab es zudem mit Beginn des Monats eine Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in Westdeutschland. Im Osten stiegen die Renten um 5,86 Prozent, wodurch die Rentenangleichung bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant eintritt.

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