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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag stellte im Februar einen Antrag, die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente zu unterstützen. Die Landesregierung antwortete darauf mit einem Alternativantrag.

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In einem Antrag wurde gefordert, die Vorschläge von Bundesminister Heil zur Grundrente zu unterstützen. In der Begründung des Antrages heißt es: „Wer über lange Jahre gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder betreut hat, muss im Alter deutlich besser abgesichert sein als jemand, der nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Darum braucht es für diese Menschen eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt und unabhängig von dieser gestaltet wird.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, das gerade Schleswig-Holstein der Lohnkeller westdeutscher Bundesländer sei. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, bereits im Bundestag wurden die Vorstöße von Hubertus Heil von mehreren Fraktionen kritisiert.

Kritik kam auch aus CDU und FDP, beide bilden in Schleswig-Holstein mit den Grünen die Landesregierung. Diese reagierte auf den Antrag mit einem Alternativantrag unter dem Titel „Alterssicherung verbessern – Altersarmut bekämpfen“. Durch den Antrag sollte ein Beschluss bekräftigt werden, der bereits ein Jahr zuvor durch den Landtag gefasst worden ist. In dem Ursprungsantrag aus dem Februar 2018, auf den sich die Landesregierung bezieht, wurde der Einsatz gegen Altersarmut mittels einer Bundesratsinitiative gefordert. Konkret wurde beispielsweise die Abschaffung von Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente oder eine höhere Wahlfreiheit beim Renteneinstiegsalter gefordert. Der aktuelle Alternativantrag, den ehemaligen Beschluss zu bekräftigen, wurde mehrheitlich angenommen.

Über weitere Entwicklungen zur Diskussion in Schleswig-Holstein oder zur Grundrente auf Bundesebene werden Sie auf diesem Portal informiert.

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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier unter dem Titel „JA zu Europa“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zur Teilnahme an der Europawahl auf.

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In dem 6-seitigen Positionspapier heißt es: „Wir Älteren haben die Not und das Elend der Kriegs- und Nachkriegsjahre miterlebt und das Entstehen der Europäischen Union mit all ihren Herausforderungen und Krisen begleitet. Wir wissen um die Defizite der europäischen Strukturen, aber auch um die Potenziale, die sich aus der regionalen Vielfalt, den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen ergeben.“ Darum ruft die BAGSO alle Wahlbeteiligten, insbesondere die der älteren Generation, dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. In 10 Punkten geht die BAGSO auf verschiedene Aspekte der europäischen Integration ein und begründet damit ihr „JA zu Europa“.

Die Europäische Union steht zurzeit immer häufiger in der Kritik. Gründe dafür sind vielfältig, kritisiert werden beispielsweise Bürokratisierungsprozesse oder die Abschottungspolitik an den EU-Außengrenzen in Verbindung mit den Rüstungsexporten der Mitgliedsstaaten. Dabei werde allerdings oft vergessen, was die EU auch bringe, schreibt die Seniorenorganisation in ihren einleitenden Sätzen.

Bereits auf der ersten Seite des Wahlaufrufs wird als Ziel formuliert: „Wir wollen mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, wie es in Art. 23 unseres Grundgesetzes steht, einer Europäischen Union, die sich auch der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.“

Die Europawahl 2019 findet in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26.Mai statt. In Deutschland und Österreich wird am 26.Mai gewählt.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

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Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

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Im Dezember 2018 ist der Präventionsbericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands veröffentlicht worden. Der Bericht gibt Auskunft über präventive Leistungen der Krankenkassen.

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Der Präventionsbericht 2018 soll einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention geben. Außerdem wird auf die betriebliche Gesundheitsförderungen eingegangen. Genannte Zahlen und Fakten basieren auf dem Berichtsjahr 2017. Präventionsberichte des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes erscheinen jährlich.

2017 erreichte die Krankenkassen demnach 8,1 Millionen Menschen mit primärpräventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Das seien mehr Menschen als je zuvor. Unter „Primärprävention“ ist die Erhaltung von Gesundheit bzw. die Vorbeugung von Krankheiten gemeint.

Rund 1,85 Millionen Beschäftigte wurden 2017 dabei über die betriebliche Gesundheitsförderung in 18.000 Betrieben erreicht. Das seien ein Drittel mehr Betriebe als im Jahr zuvor.

In dem Bericht heißt es: „2017 waren die Regelungen des Präventionsgesetzes, auch hinsichtlich der finanziellen Vorgaben, im zweiten Jahr wirksam; unter diesen Bedingungen konnte die GKV-unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention weiter ausgebaut werden. Für die künftige Weiterentwicklung werden der Netzwerkansatz und die Fokussierung auf besondere Förderschwerpunkte im Vordergrund stehen.“

Der vollständige Präventionsbericht 2018 ist online abrufbar.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat im Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ gestartet.

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Insbesondere kleine und mittelständische Einrichtungen im Pflegebereich sollen durch das Projekt unterstützt werden, Instrumente guter Arbeitsbedingungen zu nutzen. Gerade diese könnten von der Unterstützung profitieren, da sie häufig nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung aufbringen könnten.

Andreas Westerfellhaus nimmt in der Pressemitteilung Stellung: „Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“

In der Pressemitteilung heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes werden im November 2019 vorliegen und die Evaluation wird im Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll das Konzept zur Einführung guter Arbeitsbedingungen flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.“

Erst kürzlich stellten wir auf diesem Portal die ersten Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) der Bundesregierung vor. Das nun gestartete Projekt erfolgt in Absprache zur KAP und soll durch die Umsetzung guter Arbeitsbedingungen ebenfalls einen Beitrag gegen Personalnot leisten.

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Wie auf diesem Portal bereits berichtet worden ist, startete die Bundesregierung im Juli 2018 die „Konzertierte Aktion Pflege“. Nun sind erste Ergebnisse veröffentlicht worden.

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Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatten zusammen im Sommer vergangenen Jahres die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen, um Konzepte gegen die Personalnot in Pflegeberufen zu erarbeiten. Nun wurden am Montag, den 28.01.2019, erste Ergebnisse vorgestellt. Hauptziel sei die Steigerung der Auszubildenden im Pflegebereich um 10 Prozent bis 2023.

„Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die 'Ausbildungsoffensive Pflege', die wir in der Arbeitsgruppe 1 unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit den Partnern erarbeitet haben.“, wird Familienministerin Franziska Giffey auf der Seite des Ministeriums zitiert.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, habe man sich auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele geeinigt. Dazu zählten unter anderem:

  • „eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden
  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite, Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung
  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelfer/innen zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte die Wichtigkeit von fairer Bezahlung: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir sie besser bezahlen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei.“

Auch der Sozialverband VdK befürwortet die Initiative. „Der VdK begrüßt die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘. Wir brauchen dringend mehr Aktivitäten für eine bessere Personalausstattung, für bessere Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs in allen Bereichen der professionellen Pflege“, heißt es in einem Statement des Verbands. Wichtig sei allerdings, dass die Kosten nicht an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen übertragen werden. „Pflegebedürftige zahlen ohnehin schon viel und müssen häufig ihre gesamten Ersparnisse aufbrauchen, um die Pflege zu finanzieren. Das muss sich ändern! Die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger müssen ein Ende haben. Das notwendige Geld, um den Altenpflegeberuf attraktiver zu machen, muss daher aus der Pflegeversicherung und aus Steuermitteln kommen.“

Das vollständige Dokument „Ausbildungsoffensive Pflege“ der drei Ministerien mit allen 111 formulierten Maßnahmen können Sie hier einsehen. Weitere Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten folgen.

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Nachdem der Rechts- und Sozialausschuss eine schriftliche Anhörung zu der Forderung nach einer bürgerfreundlicheren Sprache beschloss, reichten Organisationen und Verbände ihre Stellungnahmen ein. Eine Übersicht finden Sie in diesem Artikel.

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Über die Hintergründe der Debatte berichteten wir im gestrigen Beitrag, hier sind einige Auszüge der Stellungnahmen zusammengestellt.

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die Debatte um barrierefreie Sprache:

„Amtliche Bescheide haben meist direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen. Wenn solche Bescheide aufgrund von schwer verständlichen Formulierungen nur unvollständig oder falsch verstanden werden, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen. Dies gilt es zu vermeiden. Daher begrüßt und unterstützt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. das Bestreben nach einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache in der Verwaltung ausdrücklich.“

Ebenso Lothar Wiegand, aus dessen Stellungnahme wir im vorherigen Artikel bereits zitierten. Wiegand ist stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und seit über 25 Jahren Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten. Er spricht bei der Thematik von barrierefreier Sprache von einer Stärkung der Demokratie und nimmt sich in seiner Stellungnahme ein Beispiel an Schweden:

  1. „Es stärkt die Demokratie, sich konsequent für eine verständliche Amtssprache einzusetzen. Schweden machte folgende Erfahrung:
  2. Das Vertrauen der Menschen in den Staat wächst, wenn dieser verständlich kommuniziert.
  3. Es stärkt die staatlichen Institutionen, wenn staatliches Handeln besser verstanden wird.
  4. Staatliches Handeln wird eher akzeptiert, auch wenn es in persönliche Lebenswelten eingreift.
  5. Staatliche Institutionen sind leichter kontrollierbar und das stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft.
  6. Die Verwaltung wird effizienter.
  7. Nicht zuletzt sind dadurch die Beschäftigten des staatlichen Sektors motivierter, gute Arbeit zu leisten.“

Weitere Unterstützung für den Antrag gab es auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord oder der Lebenshilfe Schleswig-Holstein.

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) in Altenholz weist jedoch darauf hin, dass „das Thema bürgerfreundliche und verständliche Sprache […] den Studierenden an der Fachhochschule fachbereichsübergreifend bereits seit mehreren Jahren nahegebracht“ werde.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) begrüßt die Bestrebungen allerdings auch im Hinblick auf Sehbehinderte: „Auch aus der besonderen Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen ist die Verwendung verständlicher Sprache zu begrüßen […]. Verständliche, kurze Formulierungen, die sich auf das Wesentliche beschränken, sind deutlich leichter zu lesen.“

Eine Übersicht über alle Verbände, Organisationen oder Einzelpersonen, die von den Parteien benannt und damit um Stellungnahme gebeten wurden, finden Sie hier.

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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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