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Bereits Ende vergangenen Jahres brachte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag ein, der die Verwendung von „bürgerfreundlicher Sprache“ in der Kommunikation zwischen Ämtern und Bürger/innen fordert. Landtag und Ausschüsse begrüßen die Initiative.

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„Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner, eine klare verständliche und natürlich rechtssichere Sprache?“, fragt SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Beratung des Landtages im November. „Sie hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.“

Die SPD-Fraktion forderte im Vorfeld der Debatte mittels eines Antrags „Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung [zu] fördern“. In der Antragsbegründung heißt es: „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, amtliche Bescheide, die meist direkte Auswirkungen auf ihre Lebenssituation haben, zu verstehen. Dabei kann es weitreichende Konsequenzen haben, wenn behördliche Entscheidungen schwer verständlich formuliert sind.“

Auch die anderen Fraktionen des Landtags begrüßten die Stoßrichtung des Antrags. “Bürgerinnen und Bürger müssen Amtshandeln und Amtssprache verstehen. Das ist ihr Recht.“, äußerte sich beispielsweise Landesinnenminister Grote (CDU) in der Plenardebatte. Verfolgt wurde die Debatte unter anderem auch von Mitgliedern des Seniorenbeirates Bad Schwartau, die von der Besuchertribüne aus das Geschehen beobachteten. Gerade auch Senior/innen würden von einer barrierefreien Sprache profitieren können.

„Der Antrag der SPD Landtagsfraktion bedeutet nichts anderes als eine Revolution der Amtssprache. Eine derart weit gehende Verpflichtung für alle Ministerien einer Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden ist mir bisher in Deutschland nicht bekannt. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass der Antrag ernst genommen und konsequent umgesetzt wird“, schreibt Lothar Wiegand, stellvertretender Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums und Übersetzer von unverständlichen Verwaltungstexten, in einer Stellungahme. „Zu beachten ist aber: Hier wird ein sehr großes Projekt angeschoben. Ein mehrjähriger Prozess würde beginnen, der erhebliche Ressourcen erfordert - personell und finanziell. Dennoch ist dieser Vorstoß uneingeschränkt zu unterstützen. Er würde langfristig nicht nur die Verwaltung effizienter machen, sondern auch die demokratische Grundordnung der Gesellschaft stärken.“

Zusätzlich zu dem SPD-Antrag war ein Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl Gegenstand der Parlamentsdebatte. Darin reflektiert die Regierung Erfahrungen aus der Verwendung barrierefreier Materialien zu Kommunalwahlen. In dem Bericht heißt es unter anderem: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein gutes Internetangebot rund um das Thema Wahlen – verbunden mit der offensiven Aussendung von Informationsheften – positive Resonanz hervorgerufen hat. Negative Reaktionen konnten vermieden werden.“ Beide Dokumente – sowohl der Antrag als auch der Bericht – sind einstimmig in den Rechts- und Sozialausschuss überwiesen worden. Die Ausschüsse beschlossen eine schriftliche Anhörung, wodurch diverse Organisationen ihre Stellungnahmen einreichten.

Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie im morgigen Artikel.

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Vergangenen Monat stellte die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Landespflegebericht vor, in dem Statistiken zum Themenkomplex Altenpflege aus dem Jahr 2015 aufbereitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

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Im Dezember 2018 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Zweiten Bericht zur Situation der Altenpflege vorgestellt. Aufbereitet werden Pflegestatistiken, die ausführlich Auskunft über die Situation der Pflegelandschaft geben sollen. Hier ein dem Dokument entnommener Überblick über die im Bericht erwähnten und aufbereiteten Statistiken:

  • Gut 97.500 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Fast 64 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden zu Hause betreut.
  • Fast 41.000 Menschen, das sind 42 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, werden regelmäßig ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger).
  • Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung in Schleswig-Holstein beträgt 3,4 Prozent.  In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten liegt diese „Pflegequote“ zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. 
  • 52 Prozent aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind 80 Jahre und älter.
  • Bei über 49.000 Menschen, das ist mehr als jeder Zweite aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, wurde eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt.
  • 38 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sind schwer oder schwerst pflegebedürftig (fast 28 Prozent in Pflegestufe II, etwas mehr als 10 Prozent in Pflegestufe III). 
  • Für die pflegerische Versorgung stehen 428 ambulante Pflegedienste und 686 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 39.500 Plätzen für vollstationäre Pflege zur Verfügung.
  • In ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein waren gut 42.300 Personen beschäftigt, davon fast drei Viertel (rund 30.800) in der stationären Pflege.
  • Fast 34 Prozent aller Beschäftigten (rund 14.250) sind Fachkräfte, das heißt staatlich anerkannte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
  • 84 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind Frauen. Fast 64 Prozent der Beschäftigten waren in Teilzeit tätig.  „Auch die Möglichkeiten der technischen Entwicklung und der Digitalisierung müssen offensiv im Bereich der Pflege mitgedacht werden.“

Ziel des Zweiten Berichts zur Altenpflege sei es vor allem, „einen Anstoß für die regional und landesweit notwendige lösungsorientierte Diskussion zu geben, um zukunftsfähige sozialräumliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Pflegestrukturen vor Ort zu treffen.“

Den vollständigen Landespflegebericht finden Sie hier. Über den Ersten Bericht 2015 berichteten wir ebenfalls.

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Eine spanische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es anhand speziell entwickelter Computerspiele möglich sei, Alzheimer zu erkennen. Damit könnten Computerspiele langfristig auch in der klinischen Diagnose zum Einsatz kommen.

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Derzeitige Verfahren zur Feststellung von Demenzerkrankungen sind zeitintensiv und fehleranfällig. Einen Durchbruch könnte daher eine spanische Pilotstudie darstellen, die kürzlich in der medizinischen Fachzeitschrift „Methods of Information in Medicine“ präsentiert wurde. Eine Sammlung von 6 Computerspielen wurde an insgesamt 16 Proband/innen getestet, darunter Menschen mit Alzheimer-Diagnose, Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (LKB) und einer Kontrollgruppe mit Menschen ohne einer entsprechenden Diagnose. Die Programme konnten feststellen, ob die jeweiligen Testpersonen kognitiv beeinträchtigt waren oder nicht. Spiele dieser Art, die zu Zwecken der medizinischen Früherkennung genutzt werden, werden als „Serious Games“ (deutsch etwa „Ernste Spiele“) bezeichnet.

In der Pressemitteilung heißt es: „Aus den kombinierten Ergebnissen von drei der sechs Spiele konnte das lernfähige System zu hundert Prozent korrekt bestimmen, ob eine Testperson gesund ist, oder an Alzheimer oder LKB leidet. Dabei bewertet das Spiel 'Procedurix' das prozedurale Gedächtnis und die Bewegungskoordination der Probanden, die einen rotierenden Kreis so genau wie möglich nachverfolgen müssen. Das semantische Gedächtnis wird bei 'Semantix' anhand von 52 Chip-Sets mit je drei Bildern getestet. Erinnerungen an vergangene Erlebnisse werden im episodischen Gedächtnis gespeichert. Im Spiel 'Episodix' durchwandert die Testperson eine virtuelle Stadt und muss sich eine Reihe von Objekten merken, die später abgefragt werden.“

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: „Langfristig könnten die Spiele bei der klinischen Diagnose kognitiver Beeinträchtigungen eingesetzt werden. Die Autoren sind außerdem der Ansicht, dass eine frühe Diagnose mit Hilfe von digitalen Serious Games dazu beitragen kann, dass die Betroffenen noch frühzeitiger medizinische Hilfe erhalten.“

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Noch bis in die neunziger Jahre galt Homosexualität unter Männern als Straftatbestand. 2017 hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer des Paragraphen auf Antrag nachträglich zu entschädigen. Der Entschädigungskreis soll nun erweitert werden.

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Unter dem §175 des Strafgesetzbuches (StGB) standen Schwule jahrzehntelang unter Verfolgung. Der Paragraph trat bereits 1872 in Kraft, wurde durch die Nationalsozialist/innen sogar noch drastisch verschärft, in dem die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt wurde. In der Bundesrepublik hielt man nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch Jahrzehnte an der Fassung des Hitlerfaschismus fest, bis zu den Reformen 1969 bis 1973. Ersatzlos gestrichen wurde §175 StGB allerdings erst 1994.

Nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen wurden etwa 140.000 Männer verurteilt. Der Deutsche Bundestag hatte daher im Jahr 2017 entschieden, Opfer des Paragraphen nachträglich auf Antrag zu entschädigen. Diese Regelung bezog sich allerdings nur auf verurteilte Opfer. Menschen, die durch den Paragraphen ohne richterliche Verurteilung Schaden nahmen (z.B. durch berufliche Nachteile, Verfahren, Rufmord etc.), haben bislang keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Allerdings werden nun im Zuge der aktuellen Haushaltberatungen vom Justizministerium Verwaltungsrichtlinien für eine Erweiterung des Entschädigungskreises erarbeitet.

Die SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Brunner und Johannes Kahrs erklären in einer gemeinsamen Presseerklärung:

„Nicht alles war Recht war, ist auch heute richtig. Wir haben den Entschädigungskreis der Opfer des §§ 175, 175a StGB/§151 StGB-DDR erweitert. Nun erfahren auch Menschen Gerechtigkeit, die allein durch die Anklage wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Schaden erlitten haben.

Nachdem seit 2017 bereits die verurteilen Opfer entschädigt werden, sind wir nun einen Schritt weiter gegangen. Denn nicht nur eine Verurteilung, auch der bloße Verdacht oder die Anklage haben Menschen an den Rand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruins gebracht. Konkret soll dazu weiterhin das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer Einzelfallprüfung den Grad des erlittenen Schadens sowie die Höhe der finanziellen Entschädigung festlegen.“

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Eine von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie kommt zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Defizite aufweise. Damit sei die gesetzliche Krankenversicherung deutlich besser als ihr Ruf. Der Verband der privaten Krankenversicherung wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt.“ – heißt es auf der Internetseite der Grünen-Bundestagsfraktion, die die Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben hatte. Etliche der untersuchten Privattarife könnten nicht einmal elementare Leistungen garantieren.

Lücken und Mängel habe die private Krankenversicherung demnach vor allem bei

  • Kuren und Rehabilitationen,
  • der Versorgung von Kindern mit Behinderungen, Entwicklungsstörungen, oder psychischen Erkrankungen
  • der häuslichen Krankenpflege, der Psychotherapie oder Krankentransporten.

Private Versicherungen hätten zwar oft viele Zusatzleistung, die medizinisch nicht unbedingt notwendig seien, würden aber teilweise selbst bei den teuersten Tarifen Reha-Maßnahmen nach Operationen beispielweise nicht übernehmen.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung habe Verbesserungspotentiale. „Gerade ältere chronisch Erkrankte und Menschen mit Behinderungen werden so durch Zuzahlungen, Selbstzahlungen oder zum Beispiel Mengenbegrenzungen bei Heil- und Hilfsmitteln belastet. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher für die Zukunft eine stabilere finanzielle Basis.“

Gegen die Ergebnisse der Studie wehren sich die privaten Krankenversicherungen. Die Ergebnisse hätten, so schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Internetseite, „mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.“

Die Grünen streben ähnlich wie LINKE und SPD eine Bürgerversicherung an, allerdings solle es weiter eine Wahlfreiheit, und damit auch private Versicherungen, geben.

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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Die schweizer Fachzeitschrit SKP Info befasst sich in ihrer dritten Ausgabe des Jahres 2018 mit verschiedenen Aspekten des Themas "Kriminalität im Alter", meist als Kriminalität gegen Ältere. In der aktuellen Ausgabe wurden Ergebnisse aus der Forschung, Projekte der Polizeiarbeit und Informationen aus Fachstellen zusammegestellt.

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Drei der Beiträge werden hier kurz vorgestellt:

Von David Studer wird ein Überblick über bestehende Forschung zur Belastung von älteren Menschen durch Kriminalität vorgestellt. Dies beinhaltet auch die methodischen Schwierigkeiten des Forschungsgebietes.

Alain Huber zeigt Ergebnisse einer Untersuchung zum Finanzmissbrauch von über-55-jährigen in der Schweiz. Verantwortlich für die Durchführung der Untersuchung war das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg.

Stefan Giger und Rolf Nägeli stellen das Präventionsprojekt card-security.ch vor, welches ältere Menschen vor finanziellem Missbrauch schützen sollen.

Die gesamte Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.

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Die Mitglieder einer Fachgruppe des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) organisierten und setzten eine Befragung zum Sicherheitsgefühl älterer Menschen um. Sie wurden dabei durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) beraten und unterstützt. Nun liegen die Ergebnisse der Befragung vor.

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Bei der Fokussierung der allgemeinen Fragestellung, der Auswahl und Formulierung der Fragen, Durchführung der Befragung und Einpflegen der Daten hat das DISW die Fachgruppe beraten und unterstützt. Ferner wurde durch das DISW der Fragebogen in Rücksprache mit den Mitgliedern der Fachgruppe und dem Vorstand des LSR entworfen, eine begleitende Online-Befragung durchgeführt sowie der vorliegende Ergebnisbericht erstellt. Die Unterstützung der Fachgruppen bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des LSR im Jahre 2018.

Die Fachgruppe und der LSR haben sich zur Aufgabe gesetzt, das Sicherheitsgefühl der älteren Menschen in Schleswig-Holstein zu erfassen. Die Wahrnehmung der Senior/innen sollte dabei in Kontext zu den Rahmenbedingungen gesetzt werden. Rahmenbedingungen wie die Präsenz der Polizei oder das Vorhandensein von Polizeidienststellen wurden als grundlegende politische Entscheidungen betrachtet, die durch die Landespolitik veränderbar seien. Auch sollte durch die Befragung eine nähere Betrachtung der Ursachen der Sicherheitsgefühle ermöglicht werden. So wurde nach erlebten Übergriffen, aber auch nach Gründen für möglicherweise als unsicher wahrgenommene Orte oder Plätze gefragt.

Mit den Mitteln und ehrenamtlichen Strukturen des LSR wurde eine relativ große Anzahl von Befragten erreicht, es konnten 806 Fragebögen ausgewertet werden. Diese gaben Auskunft über ihr Sicherheitsgefühl, welches in der groben Zusammenfassung als meist eher sicher beschrieben werden kann.

Bzgl. des Sicherheitsgefühls im Wohnort tagsüber und in der Nachbarschaft fällt auf, dass jeweils nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, sich sehr sicher zu fühlen. Nachts fühlen sich nur 12% im eigenen Wohnort sehr sicher. Auch gibt ein Fünftel der Befragten an, dass sie Bereiche in ihrem Wohnort aus Sicherheitsgründen meiden. Meist liegt dies an der Dunkelheit oder mangelnder Beleuchtung.

Knapp ein Drittel der Befragten sind mit der Polizeipräsenz im Wohnort unzufrieden. Eine Mehrheit der Befragten wünscht sich mehr Polizeipräsenz, besonders oft wird dieser Wunsch in Klein- und Landstädten geäußert. Eine Polizeidienststelle im Ort scheint mit einer höheren Zufriedenheit mit der Polizeipräsenz zusammenzuhängen. Zwischen dem Vorhandensein der Polizeidienststelle im Ort und einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Befragten scheint kein Zusammenhang zu bestehen.

Die Ergebnisse des Ergebnisberichtes können Hinweise für ein zu verbesserndes Sicherheitsgefühl durch Maßnahmen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene geben. Einige Themenfelder lassen sich durch eine nähere Betrachtung vor Ort vertiefen, so z.B. im Bereich der Nachbarschaft.

Im Durchschnitt haben die Befragten fünf Kontakte zu Nachbarn je Woche. Eine geringe Anzahl von Kontakten zu Nachbarn scheint mit einem verringerten Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zusammenzuhängen. Dies könnten die kommunalen Seniorenbeiräte in ihrem Wirkungskreis thematisieren. Neben anderen positiven Wirkungen könnte sich das Sicherheitsgefühl durch eine Intensivierung von nachbarschaftlichen Kontakten verbessern. Dabei sollte trotz eines aktiven Altersbildes auch ein Recht auf Ruhe und Erholung im Alter berücksichtigt werden.

Kommunale Seniorenbeiräte können weitere Prozesse initiieren, z.B. durch – auch nächtliche – Ortsbegehungen mit Einwohner/innen. Auf diesen Begehungen können als unsicher wahrgenommene Orte identifiziert werden. Überschaubare Maßnahmen – wie z.B. mehr oder individuell gesteuerte Beleuchtung – können hier für eine Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Diese können die Seniorenbeiräte mit Unterstützung der Einwohner/innen einfordern und so ihrem politischen Vertretungsauftrag nachkommen.

Der gesamte Ergebnisbericht kann hier heruntergeladen werden.

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In Itzehoe wurde Ende November ein Neubau für Pflegeausbildungen eingeweiht. Künftig werden dort 150 Plätze für Auszubildende der Kranken- und der Kinderkrankenpflege genutzt werden können.

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„Klinikum Itzehoe Akademie“ ist der Name der neu eröffneten Pflegeschule. Folgende fünf Bereiche sollen mit dem Neubau ermöglicht werden: Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Simulationstraining und Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt sollen bei der neuen Ausbildungsstätte auch Projekte zur beruflichen Integration von Migrant/innen sein.

Die Baukosten von rund 6 Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Euro gefördert.

"Mit dem Neubau und seiner innovativen und modernen Ausstattung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeausbildung – für die Region und für Schleswig-Holstein", wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Eröffnung der Akademie in Itzehoe auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zitiert.

In einer Pressemitteilung des Klinikums heißt es: „In der neuen Akademie wird die Gesundheits- und Krankenpflegeschule um zwei auf insgesamt sechs Klassen aufgestockt, so dass regelmäßig Nachwuchs für die Pflege bereit steht. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres beginnen die Ausbildungsgänge zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Die bauliche Hülle spiegelt sich auch im Unterricht, wo mit neuesten digitalen Methoden das Lernen der Zukunft Einzug hält.“

Auch für den Raum Itzehoe könnte das ein wichtiger Schritt sein. So ist abschließend in der Pressemitteilung zu lesen: „Für Verbandsvorsteher Dr. Reinhold Wenzlaff ist die Akademie ‚ein Meilenstein in der Entwicklung des Klinikums‘. Es sei wichtig, junge Menschen möglichst frühzeitig an das Klinikum und die Region zu binden.“

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert eine Verbesserung der altersmedizinischen Versorgung in Deutschland.

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Die BAGSO hat ein Positionspapier zu dem Thema „Stärkung und Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung“ veröffentlicht. Die Forderung einer Verbesserung der Geriatrie (Altersmedizin) bezieht sich vor allem auf einen wohnortnahen Ausbau der medizinischen Fachrichtung, chronisch Kranke sollen nach der BAGSO beispielsweise von multiprofessionellen Teams beraten werden, die auch soziale Aspekte mit einbeziehen.

In dem Positionspapier heißt es:

„Insgesamt bringt die Alterung der Gesellschaft einen höheren altersmedizinischen, also geriatrischen Behandlungsbedarf mit sich. Darauf ist das Gesundheitssystem nicht hinreichend vorbereitet. Die BAGSO fordert deshalb Strukturen so zu verändern, dass die geriatrische Versorgung gestärkt wird. Darüber hinaus sollen die altersmedizinischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen sowie anderen Gesundheitsberufen verbessert werden.

Zu fordern ist zum einen der flächendeckende und wohnortnahe Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung. Den Kern der Versorgung muss ein interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Behandlungsteam übernehmen. Es soll neben medizinischen auch physische, psychische und soziale Aspekte einbeziehen und die Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Das Positionspapier der BAGSO ist als Langfassung und Kurzfassung verfügbar.

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