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Bereits im Sommer hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell.de auf Diskussionen um die sogenannte "Vor-Ort-für-dich-Kraft", aus früherer Zeit als Gemeindeschwester bekannt, hingewiesen. Nun wurden anlässlich einer Anhörung im Sozialausschuss weitere Stellungnahmen veröffentlicht.

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Zu der Anhörung im Sozialausschuss am 28.09.2023 des Antrags der SPD-Fraktion „Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken“ (PDF) sowie einen Alternativantrag der CDU und der Partei Die Grünen „Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden - eine Hilfe für Ältere und Menschen, die soziale Unterstützung bedürfen“ (PDF) veröffentlichten die Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag jeweils eine Stellungnahme.

In den Anträgen wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um Einsamkeit zu entgegnen, ein Problem welches besonders bei Senior*innen auftrete. Der SPD-Antrag fordert 100 hauptamtliche Stellen für „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ in den Städten und Gemeinden, die über dreieinhalb Jahre vom Land finanziert werden sollen. Diese sollen eine neue Form der sozialen Quartiersarbeit etablieren.

Auch der Alternativantrag der Regierungsfraktionen versucht, lokale Lösungen gegen Einsamkeit anzubieten und fordert Ansprechpartner*innen "in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Dabei wird keine konkrete Anzahl an Stellen genannt, jedoch werden Bund und Land dazu aufgefordert, solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Finanzierung sei jedoch vorrangig eine Angelegenheit des Bundes.

In einem früheren Artikel berichtete seniorenpolitik-aktuell bereits über die Anträge sowie die Reaktionen und Kritik vom Sozialverband SoVD und der Deutschen Alzheimergesellschaft. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein äußerte sich nun in einer Stellungnahme (PDF) zu den beiden Anträgen, die sie inhaltlich als identisch wahrnehme. Sie „unterstützen den Vorschlag, persönliche AnsprechpartnerInnen für die Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen und sozialen Belangen in den Kreisen zu fördern bzw. zu schaffen, ausdrücklich. Dies gänzlich unabhängig davon, wie man diese einzurichtenden Stellen nennen möchte.“ Dabei geht die Ärztekammer auch auf die Frage nach der Ausbildung dieser Personen ein und schlägt vor, dass eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie eine spezifische Weiterqualifikationsmaßnahme sinnvoll sein könnte.

Der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag äußert sich ebenfalls mit einer Stellungnahme (PDF) zur Anhörung und betont, dass aus der ehemaligen Gemeindeschwester bereits eine neue Stelle für die sozialen Belange aller Bürger*innen entstanden sei. Diese sei Anlaufstelle für unterschiedliche Belange und helfe bei der Weitervermittlung an spezifischere Ansprechpartner*innen. Der Soziale Dienst begrüßt die Einführung und Förderung von Sozialarbeit in den Gemeinden, die über medizinische Qualifikation verfügt und zu flexiblen Arbeitszeiten einsetzbar ist.

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Bis zum April dieses Jahres lief das Projekt „Beratungsmobil Demenz“, mit dem Menschen mit einer Demenz und Angehörige auch in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins niedrigschwellig erreicht werden sollten. Das Projekt wurde evaluiert, nun liegt der Auswertungsbericht vor.

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Wer zwischen Frühjahr 2021 und 2023 in bestimmten Kreisen und Städten Schleswig-Holsteins unterwegs war, hat möglicherweise den VW-Crafter mit der Aufschrift „Beratungsmobil Demenz“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (DAlzG) gesichtet. Dabei handelte es sich um ein vom Landessozialministerium gefördertes mobiles Beratungsangebot an Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen. Das Mobil hatte den Auftrag, die Beratungsstrukturen im ländlichen Raum qualitätsgestützt auszuweiten und zu verbessern.

Bei dem Beratungsmobil handelte es sich um ein dreijähriges Modellprojekt, dass durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begleitet und evaluiert wurde. Der Auswertungsbericht ist nun öffentlich zugänglich. „Generell lässt sich sagen, dass sich auch in Schleswig-Holstein die Implementierung eines mobilen Beratungsangebots für die Verbesserung der Angebotsvielfalt bewährt hat“, heißt es im über 70-seitigen Dokument. Dabei sei dem Aspekt der Niedrigschwelligkeit eine zentrale Rolle zugekommen: Es konnten zufällige Passant*innen und unentschlossene Personen angesprochen werden, für die ein fester Termin in einer Beratungsstelle möglicherweise eine zu große Hürde gewesen wäre.

In Schleswig-Holstein leben nach aktuellen Erkenntnissen über 68.000 Menschen mit einer Demenzerkrankung. Angebote zur Beratung sind allerdings weitgehend auf die größeren Städte beschränkt, die Ratsuchenden sind meist nur eingeschränkt mobil. „Die Idee des erfolgreich umgesetzten Projektes war es, eine ortsnahe Beratung in Ergänzung und Kooperation zu Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstrukturen in ländlichen Regionen zu ermöglichen,“ erklärt auch Anne Brandt, Mitarbeiterin des Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein, das Kooperationspartner im Projekt war.

Die Alzheimer Gesellschaft ist ausgehend von den Erfahrungen aus dem Beratungsmobil nun vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damit beauftragt, das Projekt bundesweit vorzustellen, eine Erhebung zu demenzbezogenen Beratungsangeboten an öffentlichen Orten zu erstellen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Mehr über das „Beratungsmobil Demenz“ erfahren Sie auf der Internetseite des Projektes.

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Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – hatte im Mai dieses Jahres zu einem grenzübergreifenden Austausch unter dem Titel „Internationale Altenpolitik für Kommunen“ eingeladen. Inzwischen ist die Dokumentation erschienen.

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Im KörberHaus in Hamburg Bergedorf hatte die BAGSO am 10. Mai 2023 zu einem Workshop eingeladen, um über die Rolle von Städten und Gemeinden bei der Schaffung einer altersfreundlichen Umgebung zu diskutieren. Ab sofort finden Sie neben Bildern der Veranstaltung und den verschriftlichten Vorträgen auch eine neunseitige Dokumentation der diskutierten Themen. Auch ein Videobeitrag der WHO ist öffentlich zugänglich.

Die Dokumente und weiterführende Links finden Sie auf der Internetseite der BAGSO.

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Die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland hält eine sichere und kostengünstige private Altersvorsorge für das dringlichste Thema. Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1.010 Volljährigen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor.

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Bereits im Verbraucherreport 2021 – vor der Bundestagswahl – sahen fast 90 Prozent der befragten Menschen die Stärkung von Verbraucher*innen im Bereich der privaten Altersvorsorge als wichtiges Thema an. Auch in der diesjährigen vzbv-Sommerumfrage sehen 83 Prozent das Thema als am dringlichsten an. „Die schwelende Sorge, nicht ausreichend für das Alter vorsorgen zu können, treibt viele Menschen um. Die Bundesregierung muss sich nach der Sommerpause endlich ernsthaft für eine verlässliche und kostengünstige private Altersvorsorge einsetzen“, fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemeldung zu den Umfrageergebnissen. Dafür brauche es einen öffentlich organisierten Fonds, der das Geld langfristig und breit diversifiziert anlege.

Damit dürfte Pop auf die geplante Reform der Bundesregierung anspielen, ein „Generationenkapital“ aufzubauen. Erstmals soll damit der Aktienmarkt eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge spielen. Wie unter anderem die Tagesschau Mitte vergangenen Monats berichtet, soll die Rentenreform in naher Zukunft auf den Weg gebracht werden.

Neben der Altersvorsorge wurden in der Sommerumfrage des vzbv auch weitere Themen abgefragt, darunter Regulierung von Lebensmittelwerbung oder Ärger mit Flugreisen. Knapp zwei Drittel der Befragten sprechen sich beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für verlässlichere Regeln aus.

Die Umfrage wurde von forsa durchgeführt. Laut forsa sei diese bevölkerungsrepräsentativ. 1.010 Personen ab 18 Jahren wurden dafür zwischen dem 31. Juli und 2. August 2023 telefonisch befragt. Hier gelangen Sie zu allen Ergebnissen im Tabellenformat.

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Älteren Menschen fällt es leichter, Einsamkeit zu vermeiden, als sich aus bestehender Einsamkeit zu befreien. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Studie mit Daten des Deutschen Alterssurveys.

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Aufgrund der Vermutung, Ältere würden weniger soziale Kontakte pflegen und weniger oft etwas mit Anderen unternehmen, wird häufig angenommen, dass Einsamkeit im Alter besonders verbreitet sei. Umfangreichen Forschungen zufolge würden Einsamkeitserfahrungen allerdings keineswegs mit dem Alter zunehmen. Forscher am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) haben den Umgang mit Zeit und Energie von Menschen im Hinblick auf soziale Beziehungen untersucht.

Die Autoren der Studie halten fest, dass sich das Risiko, einsam zu werden, im mittleren und späten Erwachsenenalter kaum verändern würde. „Es ist wichtig, diese Tatsache so weit wie möglich zu verbreiten, da viele Laien und Politiker immer noch denken, dass Einsamkeit ein besonderes Problem des Alters ist“, heißt es in einer Zusammenfassung der Studie auf der Internetseite des DZA. „Da dieser Glaube in der öffentlichen Debatte häufig und prominent vertreten wird, könnte er negative Folgen für die älterwerdenden Menschen nach sich ziehen.“

Zurückgeführt wird dies unter anderem auf die durch Lebenserfahrung gewonnenen sozialen Fähigkeiten, die helfen würden, die Beziehungsqualität zu verbessern. Älteren Menschen seien zudem eher an engen zwischenmenschlichen Beziehungen interessiert als an zahlreichen sozialen Kontakten, wie es bei jüngeren Menschen häufiger der Fall sei.

Allerdings kommt die Untersuchung auch zu dem Ergebnis, dass ältere Erwachsene große Schwierigkeiten hätten, sich aus Einsamkeit zu befreien, wenn sie erst einmal erlebt werden würde. „Denn um sich nicht mehr einsam zu fühlen, ist es nötig entweder bestehende Kontakte zu vertiefen oder neue Bindungen aufzubauen. Beides kostet Zeit und Energie“, heißt es dazu im DZA-Bericht. „Dabei schränken die mit dem Alter zunehmenden gesundheitlichen Probleme und chronischen Krankheiten die Fähigkeit zu sozialem Engagement ein.“

Hier gelangen Sie zum englischsprachigen Originalartikel der Studienautoren.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft hat die Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments 2020 analysiert. Es wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein (LSR) hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019.

Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden.

Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt.

Landesebene: Parteien

Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen.

Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind.

Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt.

Landesregierung und Landtag

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden.

In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden.

Bundesebene

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken.

Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren.

Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.

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Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 8.000 Menschen an den Folgen von Hitze verstorben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Zahl der Toten mit einem Nationalen Hitzeschutzplan halbieren.

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„Wir haben das Ziel, die Zahl der Sterbefälle in diesem Jahr zu halbieren, also unter 4000 zu halten“, erklärt der Minister am 28. Juli im Rahmen der Vorstellung eines ersten, konkreten Hitzeschutzplans für diesen Sommer. So sollen beispielsweise Hitzewarnstufen des Deutschen Wetterdienstes bekannter gemacht werden und die Bevölkerung über Apps und SMS-Warnsysteme besser geschützt werden. Eine zentrale Rolle bei der Hitzeprävention käme den Ärzt*innen zu: „Sie kennen besonders vulnerable Patienten, können diese und gegebenenfalls auch deren Angehörige rechtzeitig informieren und nützliche Tipps für den Umgang mit Hitze geben“, so Prof. Lauterbach.

Kommunen erhalten nun Hinweise für wirksame Maßnahmen auch über die Internetseite www.hitzeservice.de. Pflegedienste und Pflegeheime sind zudem über ihre Verbände angeschrieben und darüber informiert worden, was Pflegebedürftige bei Hitzewellen bräuchten.

Der Hitzeschutzplan verfolgt folgende Ziele:

  • „Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  • Reduzierung und Vermeidung von hitzeassoziierten Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen.
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von Schutzmaßnahmen) durch gezielte Warn-Information.
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.“

Das Auftreten von Hitzewellen ist mit dem Klimawandel immer wahrscheinlicher geworden. Besonders für ältere Menschen sind die hohen Temperaturen belastend. Ihr Körper passt sich nicht mehr so leicht an die Hitze an, Flüssigkeitsmangel – zum Beispiel durch abnehmendes Durstgefühl mit zunehmendem Alter – kann die Gefahren verstärken.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, auf der Sie den Hitzeschutzplan herunterladen können. Auch ein Hitzeschutzposter ist dort zum Download verfügbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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