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Unter dem Titel „Gemeinsam Digital“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgelegt. Zu den Kernvorhaben zählt unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telemedizin und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitalisierung und Pflege“.

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Risiken schneller erkennen, Fehlmedikation reduzieren, weniger Dokumentationsaufwand – all das sind Hoffnungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Sie biete für diesen Bereich ein „enormes Potenzial, das wir bislang noch zu wenig nutzen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorwort zu der nun vorgelegten Digitalisierungsstrategie erklärt. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung konkret erlebbare Mehrwerte bietet, die eine erfolgreiche Transformation ermöglichen: In dieser Zeit hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht“, so der Minister. „Die Pflegeberatung wurde digitalisiert. Mit der Corona-Warn-App (CWA) und dem digitalen Impfzertifikat haben viele Menschen zum ersten Mal eine gesundheitsbezogene digitale Anwendung auf ihrem Smartphone genutzt.“

Die Digitalisierungs-Vorhaben, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat, werden in der 44-seitigen Publikation erklärt. Als zentrales Vorhaben gilt die Entwicklung der elektronische Patientenakte. Nach Vorstellung des BMG sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine solche ePA verfügen. Gelingen soll das unter anderem dadurch, dass lediglich ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“ gelten wird. Es ist also keine aktive Zustimmung notwendig – solange ein*e Versicherte*r nicht widerspricht, erhält er oder sie zukünftig automatisch eine elektronische Akte. „Die ePA wird für die Versicherten zur zentralen Plattform für ihre Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Strategie. „Sie erhalten Kontextinformationen zu ihren persönlichen Daten, etwa Erläuterungen zu Diagnosen und Behandlungsoptionen sowie für sie relevante Erinnerungen und medizinische Hinweise. Außerdem sollen Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) automatisiert in die ePA übertragen und anschließend zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden können.“

Ausgebaut werden soll auch die Telemedizin, einer digitalen Form der medizinischen Versorgung. Insbesondere hausärztlich unterversorgte Regionen sollen davon profitieren, bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent dieser Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben.

Die Digitalisierungsstrategie ist unter Einbindung verschiedener Akteur*innen des Gesundheits- und Pflegewesens erarbeitet worden, darunter auch Patient*innenvertretungen.

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Ein Leben ohne Internet ist für viele Menschen heutzutage kaum noch vorstellbar. Der Zugang zur digitalen Welt ist dabei aber nicht für alle gleich. Die Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg hat deshalb die Broschüre "Treffpunkt Internet" herausgebracht, die allen Generationen einen leicht verständlichen Einstieg in die digitale Welt ermöglichen soll.

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Die „Treffpunkt Internet“-Broschüre ist inhaltlich breit gefächert und beantwortet viele grundlegende Fragen rund um das Internet. Sie erklärt, wie man ins Internet kommt, welche Geräte und Programme benötigt werden und gibt wichtige Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Auch Fragen zur Kommunikation über das Internet, sozialen Netzwerken, Unterhaltung im Internet, Online-Informationen, Online-Shopping und -Bezahlen sowie Online-Banking werden anschaulich und leicht verständlich beantwortet.

„Während die jüngere Generation mit neuen Medien aufwächst, stehen ältere Menschen bezüglich der Nutzung von digitalen Medien manchmal vor größeren Herausforderungen“, erklärt der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) im Vorwort der Veröffentlichung. „Dabei bieten digitale Angebote und Endgeräte wie das Smartphone, das Tablet oder der Computer gerade für Seniorinnen und Senioren viele Möglichkeiten, den eigenen Alltag zu erleichtern und aktiv teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben. Vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die verschiedene Medienangebote für die eigenen Zwecke zu nutzen – und diese auch kritisch zu hinterfragen.“ Genau dazu soll die Broschüre nun einen Beitrag leisten. Kretschmann ist Schirmherr der Initiative Kindermedienland, die im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durch das Landesmedienzentrum (LMZ) des Landes durchgeführt wird.

Besonders an der Publikation sind die QR-Codes und Links, die zu digitalen Pinnwänden führen. Hier werden zusätzliche Medientipps und Anleitungen angeboten, etwa zu seriösen Online-Portalen oder der Funktionsweise von Online-Banking.

Um das Verständnis der zahlreichen Fachbegriffe rund um Internet, Tablets und Smartphones zu erleichtern, bietet die Broschüre zusätzlich ein digitales Begriffslexikon als PDF an. In diesem Lexikon werden mehr als 300 Fachbegriffe und Abkürzungen wie „Backup“, „Cookie“ oder „NFC“ in leicht verständlicher Sprache erklärt. Eine zusätzliche Aussprachehilfe unterstützt dabei, die Begriffe korrekt und gekonnt auszusprechen.

Die "Treffpunkt Internet"-Broschüre kann kostenlos auf der Seite der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg bestellt werden. Alternativ stehen dort auch eine digitale Version der Broschüre und des Begriffslexikons zur Verfügung.

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Die Basis im Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten ist der Pflegevertrag. Auf seiner Internetseite informiert der BIVA-Pflegeschutzbund, worauf man vor dem Unterzeichnen eines solchen Vertrages achten sollte. Vor einigen Jahren hat der Verband dazu auch eine mehrseitige Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

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Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“

Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.

Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.

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Was bedeutet eigentlich „online“? Was ist ein „Account“? Diese und zahlreiche weitere Begriffe werden in einem Handbuch des Bildungs- und Medienzentrums Trier in einfacher Sprache und mit Bildern erklärt.

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„Computer und Internet. Fachbegriffe einfach erklärt“ heißt die über 50-seitige Publikation. Sie bietet sich ideal zum Nachschlagen von Begriffen an, die das digitale Zeitalter so mitbringt: App-Store, Backup, Hardware, IP-Adresse.  Alphabetisch sortiert und aufgebaut wie ein Lexikon können entsprechende Begriffe aufgeschlagen werden. In verständlicher Sprache werden diese dann mit nur wenigen Sätzen erklärt, zu jedem Wort findet sich auch ein Bild zum besseren Verständnis.

Wer das Dokument digital benutzt (also über den Link unten am Computer öffnet), kann mit dem Mauszeiger direkt auf einen Buchstaben am rechten Rand des Nachschlagewerks klicken, um zu dem gesuchten Fachbegriff zu springen. Fachwörter, die in der Beschreibung eines anderen Begriffs auftauchen und an anderer Stelle selbst erklärt werden, sind unterstrichen und können ebenfalls direkt angeklickt werden. Begriffe aus dem Englischen sind gelb markiert, da es sich laut Handbuch-Autor*innen um „Stolperwörter“ handeln könnte.

Die Publikation ist die erste des Projekts „Knotenpunkte für Grundbildung Transfer“ des Trierer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung. Mehr zu dem Trierer Bündnis und weiteren Knotenpunkten und Materialien finden Sie auf dessen Internetseite.

Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden.

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Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Bundesregierung berät, stellt eine deutlich geringere Digitalkompetenz älterer Menschen fest und empfiehlt, digitale Teilhabe durch staatliche Maßnahmen zu verbessern. Andernfalls blieben Potenziale ungenutzt.

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„Die voranschreitende Digitalisierung setzt ein Mindestmaß an Digitalkompetenz für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben voraus“, hält die Expertenkommission in ihrem Jahresgutachten 2023 fest. „Gelingt es, die Digitalkompetenzen Älterer zu stärken und kontinuierlich weiterzuentwickeln, so werden sie auch innovative digitale Produkte und Dienstleistungen, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, nachfragen und entsprechend länger sozial eingebunden leben können.“ Allerdings sei die Digitalkompetenz Älterer deutlich geringer als bei Jüngeren.

Das Potenzial sei groß, argumentiert EFI. Spracherkennung und Smart-Home-Technologien, Telemedizin oder digitale Medien werden als Beispiele herangeführt. „Um diese innovativen Angebote zu nutzen, bedarf es aber eines flächendeckenden Zugangs zu digitalen Infrastrukturen wie Breitband und 5G-Netzen sowie ausreichender digitaler Kompetenzen der Nutzenden.“ Rund die Hälfte der 65- bis 75-Jährigen würden der Aussage zustimmen, dass sie von der Digitalisierung profitieren. Ab 76 Jahren seien das nur noch 24 %.

Um die digitale Teilhabe älterer Menschen an einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern, seien neben dem Breitbandausbau auch systematische Förderangebote erforderlich, so die Kommission. Auch beim Thema der öffentlichen Verwaltungs-Digitalisierung seien umfassende Unterstützungsangebote empfehlenswert, bei der der Erwerb von Digitalkompetenzen im Vordergrund stehen solle. Andernfalls käme es zu einer weiter zunehmenden Ausgrenzung älterer Menschen.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Im zurückliegenden Sommer haben wir Sie auch auf diesem Portal auf die Umfrage „Leben ohne Internet“ hingewiesen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun die Ergebnisse der Studie veröffentlicht.

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„Leben ohne Internet – geht’s noch?“ hat die BAGSO ihre Umfrage genannt, an der von Mai bis Juli 2022 mehr als 2.300 Menschen ab 60 Jahren teilgenommen haben. Ziel der Studie war es, ausfindig zu machen, mit welchen Problemen Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen haben. Mit Hilfe einer solchen Umfrage könne man „bestehende Probleme sammeln und uns gemeinsam für gute Lösungen einsetzen“, hieß es damals von dem bundesweiten Dachverband von Interessenvertretungen der Senior*innen.

Inzwischen hat die BAGSO die Ergebnisse der Befragung in Form eines rund 50-seitigen Berichts veröffentlicht. Die Studie gibt einen Einblick in Erfahrungen von Ausgrenzung älterer Menschen ohne Internetzugang. „Die große Resonanz auf die Umfrage hat uns überrascht – und sie hat gezeigt, wie drängend das Problem ist“, reagiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einem Vorwort auf die mehr als 2.300 Teilnehmenden. „Die Erkenntnisse aus der Umfrage bieten die Möglichkeit, die besonders problematischen digitalen Barrieren zu identifizieren“, so Görner weiter.

Zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass Ausgrenzungserfahrungen in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen sind. Die Teilnehmer*innen, die im Durchschnitt 73 Jahre alt waren, sollten im Rahmen der Befragung den Grad der erfahrenen Einschränkungen in neun Bereichen (z.B. Suche nach Informationen; Post- und Bankgeschäfte; Mobilität und Reisen) angeben.

Mindestens in einem der Bereiche berichten 91 Prozent der Befragten von Einschränkungen. In 4 bis 9 Bereichen eingeschränkt zu sein erleben 60 Prozent der Befragten. „Insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Finanzamt stellten die Betroffenen vor große Herausforderungen“, heißt es im Ergebnisbericht. Doch auch bei Bankgeschäften werden häufig Barrieren geschildert: „Der Umstieg auf Online-Dienste in Verbindung mit dem Wegfallen von Bankfilialen bereitet den Betroffenen im Alltag Probleme.“

Welche Barrieren konkret genannt werden, ist dem Ergebnisbericht auch anhand immer wieder eingebauter Zitate der Befragten eindrücklich zu entnehmen. Die Studie will insgesamt aber auch als Aufruf verstanden werden: „Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sind dazu aufgerufen, die digitale Exklusion älterer Erwachsener wahrzunehmen und digitale wie nicht-digitale Lösungen zu entwickeln oder aufrechtzuerhalten, damit ein selbstbestimmtes und autonomes Leben bis ins hohe Alter möglich bleibt.“

Hier können Sie den Bericht herunterladen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Dezember 2022 dem Deutschen Bundestag seinen 7. Menschenrechtsbericht übermittelt. Darin befassen sich die Autor*innen auch mit der Situation älterer Menschen und sieht Handlungsbedarf.

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„Die Pandemie hat deutlich gemacht: Ältere Menschen sind in Deutschland in vielerlei Hinsicht in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt“, heißt es einleitend in dem Kapitel des Berichts, das sich mit der Lage älterer Generationen beschäftigt. Gemeint ist damit unter anderem die Gefahr, bei einer pandemiebedingten Triage durch das Alter benachteiligt zu werden, ebenso seien ältere Menschen in Einrichtungen massiv in ihrer gesellschaftlicher Teilhabe beschränkt worden.

Doch auch auf die Altersarmut weist der Bericht hin: „Die Armutsquote – also die Zahl der Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat – ist für Menschen ab 65 von 15,7 Prozent in 2019 über 16,3 Prozent in 2020 auf 17,4 Prozent in 2021 gestiegen und erreichte damit einen neuen Höchstwert“, heißt es in der Publikation. Aus menschenrechtlicher Sicht müsse die Bekämpfung von Altersarmut laut Bericht jedoch auch vorher ansetzen, beispielsweise mit einem vor Armut schützenden Lohnniveau und einem diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im Hinblick auf internationale Übereinkommen zur Menschenrechtslage älterer Menschen argumentiert der Bericht: „Eine internationale Konvention für die Rechte Älterer wäre ein wichtiger Baustein, um die menschenrechtlichen Schutzlücken anzuerkennen und die Pflichten des Staates zum Schutz älterer Menschen verbindlich zu machen.“ Bislang gebe es eine solche Konvention, wie es beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderungen gibt, nicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung daher, sich national und international nachdrücklich für eine entsprechende Konvention für die Rechte Älterer einzusetzen.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier, eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Befunden finden Sie unter diesem Link.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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